Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Gesundbrunnen auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Gesundbrunnen?
Flurstücke im festgesetzten Plan
978
von 2.126 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
46 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
25,7 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Gesundbrunnen 107 Planobjekte zu: 90 in Kraft, 11 im Verfahren und 6 unwirksam. 5 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 30,2 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 6 weitere Pläne aus Mitte und Prenzlauer Berg reichen mit mehr als 0,1 ha nach Gesundbrunnen hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 276,3 ha der 605,3 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 46 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 25,7 ha. Von den 2.126 Flurstücken im Ortsteil liegen 978 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Gesundbrunnen. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1955 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Gesundbrunnen
107 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Gesundbrunnen
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
1-37
für die Grundstücke Drontheimer Straße 28-38, Tromsöer Straße 6 im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
für die Grundstücke Drontheimer Straße 28-38, Tromsöer Straße 6 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Residenzstraße 85-88 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die hinter den Grundstücken Ramlerstraße 20-24, Graunstraße 17-23/Gleimstraße 62-64 liegenden Flurstücke 350, 173 und 354 im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
12.11.2015
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.12.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 434
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
04.05.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
24.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
18.08.2010–22.09.2010
Gespeicherte Auslegung
16.02.2015–16.03.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich mit Schankgarten, Geh- und Radweg), allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte)
Geltungsbereich laut Quelle
für die hinter den Grundstücken Ramlerstraße 20-24, Graunstraße 17-23/Gleimstraße 62-64 liegenden Flurstücke 350, 173 und 354 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Neue Hochstr. 11-19, Grenzstr. 12-21 und Gerichtstr. 85 u. 86
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Prinzenallee 45 und 46 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Feldstraße 4 (teilweise), Ackerstraße 118-122 und Gartenstraße 48-51 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gartenplatz, Feldstraße 1-3, 4 (teilweise), 5 und 18, Ackerstraße 116 und 117 (teilweise) und Gartenstraße 52-54 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
14.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.02.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 255
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.04.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
12.02.1968
Gespeicherte Auslegung
26.10.1970–26.11.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Katholisches Alten- und Schwesterheim, Gemeindezentrum, Kirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gartenplatz, Feldstraße 1-3, 4 (teilweise), 5 und 18, Ackerstraße 116 und 117 (teilweise) und Gartenstraße 52-54 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Feldstraße 10-13, Hussitenstraße 52-64 und Ackerstraße 58-69 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
20.11.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.12.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 103, Seite 1943
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.04.1965
Gespeicherte Auslegung
09.03.1970–09.04.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeitheim, Kindertagesstätte, Fürsorgestellen), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Feldstraße 10-13, Hussitenstraße 52-64 und Ackerstraße 58-69 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hussitenstraße 71-76, Bernauer Straße 106-109 und Ackerstraße 45-54, für die künftige Straße 103/1 sowie für einen Abschnitt der Ackerstraße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
04.09.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.09.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1922
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1976
Gespeicherte Auslegung
17.01.1977–17.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hussitenstraße 71-76, Bernauer Straße 106-109 und Ackerstraße 45-54, für die künftige Straße 103/1 sowie für einen Abschnitt der Ackerstraße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Stralsunder Straße 43-51, Strelitzer Straße 38-47, Bernauer Straße 94-100 und Hussitenstraße 1-8 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
06.12.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.12.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 104, Seite 2123
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.04.1965
Gespeicherte Auslegung
26.10.1970–26.11.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeitheim, Kindertagesstätte), Grünfläche (Sportplatz, Parkanlage, Dauerkleingärten, Uferschutzstreifen), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stralsunder Straße 43-51, Strelitzer Straße 38-47, Bernauer Straße 94-100 und Hussitenstraße 1-8 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Koloniestraße 47-51, (Kolonie Panke), Teilflächen der Panke und der Heubuder Straße sowie für Abschnitte der Stockholmer Straße und Fordoner Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
29.06.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 280
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.01.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
22.05.2001
Gespeicherte Beteiligung
03.02.1997–28.02.1997
Gespeicherte Auslegung
12.11.2001–12.12.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Dauerkleingärten, Uferschutzstreifen, Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Koloniestraße 47-51, (Kolonie Panke), Teilflächen der Panke und der Heubuder Straße sowie für Abschnitte der Stockholmer Straße und Fordoner Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Koloniestraße 52-59 im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
17.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.05.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 299
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.2001
Gespeicherte Beteiligung
15.04.2002–15.05.2002
Gespeicherte Auslegung
17.11.2003–17.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Koloniestraße 52-59 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Demminer Straße, Swinemünder Straße, Vinetaplatz, Ruppiner Straße, Stralsunder Straße und Brunnenstraße sowie für die Grundstücke Demminer Straße 31 und Brunnenstraße 68 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1599
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.04.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
28.02.1968
Gespeicherte Auslegung
04.08.1975–04.09.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Seniorenklub, evangelische Kirche), allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Demminer Straße, Swinemünder Straße, Vinetaplatz, Ruppiner Straße, Stralsunder Straße und Brunnenstraße sowie für die Grundstücke Demminer Straße 31 und Brunnenstraße 68 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Lortzingstraße, Swinemünder Straße, Demminer Straße und Putbusser Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
18.12.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.01.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 102
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1966
Gespeicherte Auslegung
02.04.1975–02.05.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Lortzingstraße, Swinemünder Straße, Demminer Straße und Putbusser Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koloniestraße 99 -117a, Soldiner Straße 53-54, Provinzstraße 1-21 und Holzstraße 1-5 in den Bezirken Wedding und ReinickendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
21.09.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.10.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 86, Seite 1839
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.06.1967
Gespeicherte Auslegung
07.12.1970–07.01.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Koloniestraße 99 -117a, Soldiner Straße 53-54, Provinzstraße 1-21 und Holzstraße 1-5 in den Bezirken Wedding und Reinickendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koloniestraße 116, 117 an der Soldiner Straße und Holzstraße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
06.01.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.01.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 4
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.04.1995
Gespeicherte Beteiligung
02.10.1995–03.10.1995
Gespeicherte Auslegung
27.04.1998–29.05.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Spielplatz mit Ballspielfeldern), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagestätte und Jugendfreizeitheim), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Koloniestraße 116, 117 an der Soldiner Straße und Holzstraße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Provinzstraße 8-21, Holzstraße 1/5, 6-17, Soldiner Straße 53 und Koloniestraße 102-115 im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Festsetzungsdatum
08.02.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.02.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 103
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.04.1997
Gespeicherte Beteiligung
27.04.1998–29.05.1998
Gespeicherte Auslegung
17.05.2004–18.06.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Provinzstraße 8-21, Holzstraße 1/5, 6-17, Soldiner Straße 53 und Koloniestraße 102-115 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Brunnenstraße 84-89, Rügener Straße 1-7 und Putbusser Straße 39-42 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wollankstraße 32-39, Gottschalkstraße 15-24 und das westlich angrenzende Gelände bis zur Panke im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Demminer Straße, Wolliner Straße, Vinetaplatz und Swinemünder Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
14.06.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1215
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1974
Gespeicherte Auslegung
05.01.1976–05.02.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Demminer Straße, Wolliner Straße, Vinetaplatz und Swinemünder Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lortzingstraße 15-21, Graunstraße 7-8 und 38-43, Demminer Straße 22-24 und Swinemünder Straße 36-44 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
04.01.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.02.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 343
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.04.1971
Gespeicherte Auslegung
02.04.1975–02.05.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lortzingstraße 15-21, Graunstraße 7-8 und 38-43, Demminer Straße 22-24 und Swinemünder Straße 36-44 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schulstr. 44-54, Gottschedstr. 29-37 und Martin- Opitz-Str. 7-17
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bernauer Straße 65-65a, Wolliner Straße 22, 25-28, 31-36, Demminer Straße 16-21 und Graunstraße 1-6 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
15.03.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 642
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1974
Letzte Änderung des Beschlusses
29.01.1976
Gespeicherte Auslegung
08.03.1976–08.04.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Gemeindehaus und Kindertagesstätte der evangelischen Kirche), Grünfläche (Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bernauer Straße 65-65a, Wolliner Straße 22, 25-28, 31-36, Demminer Straße 16-21 und Graunstraße 1-6 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Vinetaplatz, Wolliner Straße, Bernauer Straße und Swinemünder Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
15.03.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 643
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.06.1973
Gespeicherte Auslegung
02.04.1975–02.05.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Vinetaplatz, Wolliner Straße, Bernauer Straße und Swinemünder Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Schulstraße zwischen Reinickendorfer Straße und Exerzierstraße sowie für die Grundstücke Schulstraße 52-53 (teilweise), 55-60, 62-63 (teilweise), Exerzierstraße 25/39, Martin-Opitz-Straße 8-9 (teilweise) und Gottschedstraße 2-25, 27-28 (teilweise) im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 642
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1968
Gespeicherte Auslegung
19.07.1976–19.08.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Schulstraße zwischen Reinickendorfer Straße und Exerzierstraße sowie für die Grundstücke Schulstraße 52-53 (teilweise), 55-60, 62-63 (teilweise), Exerzierstraße 25/39, Martin-Opitz-Straße 8-9 (teilweise) und Gottschedstraße 2-25, 27-28 (teilweise) im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Umbau der Kreuzung Osloer Straße- Schwedenstraße-Tromsöer Straße-Schulstraße und Teilflächen der angrenzenden Grundstücke im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.05.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 944
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1968
Gespeicherte Auslegung
11.10.1971–11.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Umbau der Kreuzung Osloer Straße- Schwedenstraße-Tromsöer Straße-Schulstraße und Teilflächen der angrenzenden Grundstücke im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Uferstr. 15 u.16 und Bornemannstr. 1-5
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Ackerstraße 132-137 (teilweise), 138-142 und Bernauer Straße 111-114 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
22.01.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.02.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 409
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.01.1970
Gespeicherte Auslegung
14.08.1978–14.09.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindehaus)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ackerstraße 132-137 (teilweise), 138-142 und Bernauer Straße 111-114 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schulzendorfer Straße 1-9, Chausseestraße 72-75 und Müllerstraße 1-4 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Wiesenstraße, Kösliner Straße, Weddingstraße und Reinickendorfer Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
30.06.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.07.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 226
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.11.1976
Gespeicherte Auslegung
09.11.1981–10.12.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wiesenstraße, Kösliner Straße, Weddingstraße und Reinickendorfer Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände südlich der Gleimstraße zwischen Güterbahnhof der Nordbahn, Lortzingstraße und Graunstraße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
03.09.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.09.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1690
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.11.1973
Gespeicherte Auslegung
17.01.1977–17.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Seniorenheim und Seniorenwohnhaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südlich der Gleimstraße zwischen Güterbahnhof der Nordbahn, Lortzingstraße und Graunstraße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wollankstraße 95-98 und Steegerstraße 1-11a im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.04.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 742
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.04.1974
Gespeicherte Auslegung
26.04.1976–26.05.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wollankstraße 95-98 und Steegerstraße 1-11a im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Gleimstraße, Graunstraße, Lortzingstraße und Swinemünder Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
04.09.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.10.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 70, Seite 1943
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.04.1976
Gespeicherte Auslegung
19.12.1977–20.01.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlage für Zwecke der kath. Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gleimstraße, Graunstraße, Lortzingstraße und Swinemünder Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Brunnenstraße, Ramlerstraße, Putbusser Straße und Rügener Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Putbusser Straße 43-50, Lortzingstraße 38-43 und Brunnenstraße 7-83 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Brunnenstraße, Usedomer Straße, Wattstraße und Voltastraße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
20.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 1354
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
14.08.1978–14.09.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Kerngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Brunnenstraße, Usedomer Straße, Wattstraße und Voltastraße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Ramlerstraße, Graunstraße, Gleimstraße und Swinemünder Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
17.10.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.11.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 78, Seite 2444
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1976
Gespeicherte Beteiligung
02.05.1978–02.06.1978
Gespeicherte Auslegung
30.04.1979–01.06.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ramlerstraße, Graunstraße, Gleimstraße und Swinemünder Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Nordbahnstraße 15-16 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
18.11.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.12.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 103, Seite 2851
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.05.1974
Gespeicherte Auslegung
02.04.1975–02.05.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Nordbahnstraße 15-16 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Wolgaster-, Stralsunder-, Ruppiner- und Bernauer Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Behmstraße 28/48 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
19.04.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.05.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 850
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.11.1974
Gespeicherte Auslegung
21.06.1976–21.07.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Behmstraße 28/48 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hussitenstraße 16-18, Usedomer Straße 19-22 und Jasmunder Straße 16-21 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
04.01.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.02.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 344
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.12.1977
Gespeicherte Beteiligung
27.01.1978–27.02.1978
Gespeicherte Auslegung
05.01.1978–05.02.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hussitenstraße 16-18, Usedomer Straße 19-22 und Jasmunder Straße 16-21 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Voltastraße, Jasmunder Straße, Usedomer Straße und Hussitenstraße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.10.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1200
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.05.1978
Gespeicherte Beteiligung
27.01.1978–27.02.1978
Gespeicherte Auslegung
21.07.1980–21.08.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (neuapostolische Kirche), Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Voltastraße, Jasmunder Straße, Usedomer Straße und Hussitenstraße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Voltastraße, Wattstraße, Usedomer Straße und Jasmunder Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
15.07.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.08.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 1061
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.04.1978
Gespeicherte Beteiligung
27.01.1978–27.02.1978
Gespeicherte Auslegung
21.07.1980–21.08.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, evangelische Kirche), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Voltastraße, Wattstraße, Usedomer Straße und Jasmunder Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Swinemünder Str., Bernauer Str., Ruppiner Str. und Vinetaplatz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Weddingstraße 1, IA, 8-10, Pankstraße 84, 84A, 85, 85A und 86 sowie für einen Abschnitt der Kösliner Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
18.04.2002
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.05.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 130
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.01.1981
Gespeicherte Beteiligung
06.04.1981–08.05.1981
Gespeicherte Auslegung
09.09.1985–09.10.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Weddingstraße 1, IA, 8-10, Pankstraße 84, 84A, 85, 85A und 86 sowie für einen Abschnitt der Kösliner Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Swinemünder Straße, Lortzingstraße, Rügener Straße und Putbusser Straße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
14.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.08.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1104
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
23.10.1956–20.11.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Swinemünder Straße, Lortzingstraße, Rügener Straße und Putbusser Straße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Swinemünder Straße 76-83 und Putbusser Straße 9-15 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
25.09.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.10.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 89, Seite 2343
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1969
Gespeicherte Auslegung
12.05.1975–12.06.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Swinemünder Straße 76-83 und Putbusser Straße 9-15 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koloniestraße 130-132, 133-136 (teilweise), Drontheimer Straße 7-9 (teilweise), 10 und 11 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
19.04.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.05.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 208
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.1984
Gespeicherte Beteiligung
20.08.1984–20.09.1984
Gespeicherte Auslegung
21.11.1988–21.12.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Koloniestraße 130-132, 133-136 (teilweise), Drontheimer Straße 7-9 (teilweise), 10 und 11 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schulstraße 61-73, Osloer Straße 83-85, Schwedenstraße 10-13 und 14-15 (teilweise) sowie Exerzierstraße 30/34 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
08.07.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.07.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 41, Seite 330
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.03.1983
Gespeicherte Beteiligung
12.12.1983–16.01.1984
Gespeicherte Auslegung
13.03.1989–17.04.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Spielplatz, Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schulstraße 61-73, Osloer Straße 83-85, Schwedenstraße 10-13 und 14-15 (teilweise) sowie Exerzierstraße 30/34 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Osloer Straße 9, Prinzenallee 27, 28, Biesentaler Straße 7 und 8 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
12.03.1998
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.01.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 14
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.01.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
28.05.1996
Gespeicherte Beteiligung
29.02.1988–29.03.1988
Gespeicherte Auslegung
13.11.1995–14.12.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Spielhaus), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Tummelplatz, öffentlicher Spielplatz), Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Osloer Straße 9, Prinzenallee 27, 28, Biesentaler Straße 7 und 8 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich zwischen Stettiner Straße, Bellermannstraße, Grüntaler Straße und Badstraße sowie für die Grüntaler Straße zwischen Badstraße und Bellermannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
für den Bereich zwischen Stettiner Straße, Bellermannstraße, Grüntaler Straße und Badstraße sowie für die Grüntaler Straße zwischen Badstraße und Bellermannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Drontheimer Straße 21C-27 und Ritterlandweg 56D/62 im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
06.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 768
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
25.04.1995
Gespeicherte Beteiligung
13.03.1989–17.04.1989
Gespeicherte Auslegung
07.03.2005–21.03.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Drontheimer Straße 21C-27 und Ritterlandweg 56D/62 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Reinickendorfer Str. 55-56, Schulstr. 99-101 und den Nauener PlatzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1955
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.09.1954
Gespeicherte Auslegung
25.10.1954–20.11.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Flächen für den Gemeinbedarf (Haus der Jugend, Volksbücherei)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Reinickendorfer Str. 55-56, Schulstr. 99-101 und den Nauener Platz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Hochstraße 23-27A im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Reinickendorfer Straße, Gottschedstraße, Bornemannstraße, Uferstraße und Wiesenstraße im Bezirk Mitte Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,6 ha
Festsetzungsdatum
14.05.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
01.06.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 150
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.10.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
13.08.1990
Gespeicherte Beteiligung
11.04.1994–11.05.1994
Gespeicherte Auslegung
03.06.1996–03.07.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Reinickendorfer Straße, Gottschedstraße, Bornemannstraße, Uferstraße und Wiesenstraße im Bezirk Mitte Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koloniestraße 1-13, Osloer Straße 93-100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Steegerstraße 39-42 und die Gebiete der Kolonie Grüntal Eisenbahn Landwirtschaft, Unterbezirk Gesundbrunnen, Gruppe Humboldt und Kolonie Grüntal, Grüntaler Straße 57A, 57B sowie für einen Abschnitt der Grüntaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
für die Grundstücke Steegerstraße 39-42 und die Gebiete der Kolonie Grüntal Eisenbahn Landwirtschaft, Unterbezirk Gesundbrunnen, Gruppe Humboldt und Kolonie Grüntal, Grüntaler Straße 57A, 57B sowie für einen Abschnitt der Grüntaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Koloniestraße 24B im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
14.07.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.07.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 41, Seite 331
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.11.1986
Gespeicherte Beteiligung
09.02.1987–09.03.1987
Gespeicherte Auslegung
11.03.1991–15.04.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Koloniestraße 24B im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Osloer Straße, Prinzenallee, der südöstlichen Grenze der Grundstücke Prinzenallee 83, 84, Travemünder Straße 7 und der Travemünder Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
22.03.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 219
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.1991
Gespeicherte Beteiligung
25.11.1991–30.12.1991
Gespeicherte Auslegung
17.05.2004–18.06.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage, öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Osloer Straße, Prinzenallee, der südöstlichen Grenze der Grundstücke Prinzenallee 83, 84, Travemünder Straße 7 und der Travemünder Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gustav-Meyer-Allee 1, Brunnenstraße 110C-111K, Voltastraße 1-3 und 5 (teilweise) im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,2 ha
Festsetzungsdatum
06.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 585
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.07.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
13.12.1994
Gespeicherte Beteiligung
07.11.1994–22.11.1994
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–14.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet. Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gustav-Meyer-Allee 1, Brunnenstraße 110C-111K, Voltastraße 1-3 und 5 (teilweise) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Gustav-Meyer-Allee 3/Voltastraße 3 das Grundtück Gustav-Meyer-Allee 9 sowie das westlich daran angrenzende Flurstück168 (Flur 61) im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
04.11.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.11.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 563
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.2022
Letzte Änderung des Beschlusses
26.03.2024
Gespeicherte Beteiligung
01.03.2023–31.03.2023
Gespeicherte Auslegung
16.12.2024–24.01.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Gustav-Meyer-Allee 3/Voltastraße 3 das Grundtück Gustav-Meyer-Allee 9 sowie das westlich daran angrenzende Flurstück168 (Flur 61) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Wolliner Straße 25-26 im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
25.10.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.11.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 711
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.12.2001
Gespeicherte Beteiligung
15.04.2002–15.05.2002
Gespeicherte Auslegung
17.11.2003–17.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wolliner Straße 25-26 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schönwalder Straße 18 u.19, Reinickendorfer Straße 1-10, Schulzendorfer Straße 1 Ecke Müllerstraße 4, Schulzendorfer Straße 2-3a, 25-27 und den Weddingplatz im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.05.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 444
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
21.08.1959–18.09.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Bücherei, Jugendheim u. Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schönwalder Straße 18 u.19, Reinickendorfer Straße 1-10, Schulzendorfer Straße 1 Ecke Müllerstraße 4, Schulzendorfer Straße 2-3a, 25-27 und den Weddingplatz im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Pankstraße 82 u. 83, Kösliner Straße 2-10 und Wiesenstraße 39-43 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Brunnenstraße 68-69 (teilweise), 70-76, Lortzingstraße 1-6 und Putbusser Straße 51-55 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die „Ernst-Reuter-Siedlung“ Ackerstr. 123-131, Gartenstr. 42-47 und Theodor-Heuss-Weg 1-17
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wilhelm-Kuhr-Str. 41-49 und Gottschalkstr. 15-16
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kühnemannstraße 2/50, Koloniestraße 76-98, Holzstraße 6-10, Provinzstraße 22-34 u. 35-38 (teilweise) Papierstraße 1-16 und für die Kühnemannstraße zwischen Provinzstraße und Koloniestraße in den Bezirken Wedding und ReinickendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,5 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 105, Seite 2283
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1967
Gespeicherte Auslegung
28.07.1969–27.08.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kühnemannstraße 2/50, Koloniestraße 76-98, Holzstraße 6-10, Provinzstraße 22-34 u. 35-38 (teilweise) Papierstraße 1-16 und für die Kühnemannstraße zwischen Provinzstraße und Koloniestraße in den Bezirken Wedding und Reinickendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koloniestraße 82-88 und hinter Koloniestraße 79-81 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
11.10.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.10.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 93, Seite 2483
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
08.03.1976–08.04.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Sportanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Koloniestraße 82-88 und hinter Koloniestraße 79-81 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koloniestraße 76-81 im Bezirk Mitte, Ortsteil GesundbrunnenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
04.03.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 129
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.12.1995
Gespeicherte Beteiligung
18.03.1996–19.04.1996
Gespeicherte Auslegung
12.11.2001–12.12.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Koloniestraße 76-81 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Spanheimstraße 7, Jülicher Straße 10-13 und Bellermannstraße 71 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schulzendorfer Str. 20-22 u. 23 tlw. und an der Kunkelstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Fennstr. 1-3, Reinickendorfer Str. 11-13 u. 122 und Schönwalder Str. 17Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.05.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 644
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.05.1958–05.06.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fennstr. 1-3, Reinickendorfer Str. 11-13 u. 122 und Schönwalder Str. 17
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Prinzenallee 89-91 und Badstr. 26Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
01.07.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 770
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
26.03.1958–30.04.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Prinzenallee 89-91 und Badstr. 26
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wriezener Straße 23 u.26, Prinzenallee 44 u.46a und Wollankstraße 64u.64a im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bernauer Straße 86-93, Strelitzer Straße 29-37 und Stralsunder Straße 52-57 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
14.04.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 620
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.1967
Gespeicherte Auslegung
07.09.1970–07.10.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bernauer Straße 86-93, Strelitzer Straße 29-37 und Stralsunder Straße 52-57 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Ackerstraße, Gartenplatz und Gartenstraße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koloniestraße 14-24, 25 (teilweise), 26, Stockholmer Straße 37-38 (teilweise), 39-42 und Osloer Straße 23-32 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Festsetzungsdatum
19.03.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.04.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 516
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.07.1971
Gespeicherte Auslegung
17.01.1977–17.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte), Wasserfläche, Grünfläche (Parkanlage, Uferschutzstreifen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Koloniestraße 14-24, 25 (teilweise), 26, Stockholmer Straße 37-38 (teilweise), 39-42 und Osloer Straße 23-32 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schulzendorfer Straße 14-16, 18-19, Neue Hochstraße 32-41, Schönwalder Straße 26, 27 und Schönhauser Graben (Panke) im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
für die Grundstücke Schulzendorfer Straße 14-16, 18-19, Neue Hochstraße 32-41, Schönwalder Straße 26, 27 und Schönhauser Graben (Panke) im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Stralsunder Straße, Wolgaster Straße, Bernauer Straße und Brunnenstraße im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
10.04.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.05.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 690
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.11.1963
Gespeicherte Auslegung
17.01.1977–17.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Stralsunder Straße, Wolgaster Straße, Bernauer Straße und Brunnenstraße im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hussitenstraße 9-15 und Stralsunder Straße 33-42 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
16.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1139
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
17.11.1960–15.12.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schulsportplatz), Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hussitenstraße 9-15 und Stralsunder Straße 33-42 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hussitenstraße 68-70 und Ackerstraße 53-56 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wriezener Straße 27-29, Soldiner Straße 21-25 und Prinzenallee 39-44b im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kühnemannstraße 52/74, Koloniestraße 65b, 74-75 und hinter 52-59 (teilweise) im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.05.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 525
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.07.1963
Letzte Änderung des Beschlusses
04.05.1964
Gespeicherte Auslegung
17.07.1967–16.08.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kühnemannstraße 52/74, Koloniestraße 65b, 74-75 und hinter 52-59 (teilweise) im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wollankstraße 40-53 und zwischen Wollankstraße und Panke im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Stralsunder Straße 58-59, Brunnenstraße 128-136 und Bernauer Straße 85 im Bezirk WeddingWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
02.10.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1741
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.05.1986
Gespeicherte Beteiligung
19.10.1987–19.11.1987
Gespeicherte Auslegung
13.03.1989–17.04.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stralsunder Straße 58-59, Brunnenstraße 128-136 und Bernauer Straße 85 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bellermannstraße 1-4, Prinzenallee 1-7, 10-18, 85-90, Stettiner Straße 60-65, Grüntaler Straße 1-3, Heidebrinker Straße 1/3, Behmstraße 1/7, Badstraße 8A-9, 11-13, 18-21, 23, 27-39, Gemarkung Wedding, Flur 15, Flurstück 159 Gemarkung Wedding, Flur 15, Flurstück 138 Badstraße 42-46, 48-49N 52-55, 57-58, 59 tlw., 60-67, Gropiusstraße 6-7, Buttmannstraße 1-3, 17-21, Pankstraße 48-52, Bastianstraße 2-5, 22-25 und Hochstraße 1 im Bezirk Wedding
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung der Bebauungspläne: 111-84 für die Grundstücke Kühnemannstraße 52/74, Koloniestraße 65 b, 74-75 und hinter 52-59 (teilweise) im Bezirk Wedding, 111-105 für die Grundstücke Koloniestraße 47-59 und die Kolonie Panke im Bezirk Wedding und 111-114 für die Grundstücke Koloniestraße 99-117a, Soldiner Straße 53-54, Provinzstraße 1-21 und Holzstraße 1-5 in den Bezirken Wedding und ReinickendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,6 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.09.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1279
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.05.1980
Gespeicherte Auslegung
19.10.1981–19.11.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung der Bebauungspläne: 111-84 für die Grundstücke Kühnemannstraße 52/74, Koloniestraße 65 b, 74-75 und hinter 52-59 (teilweise) im Bezirk Wedding, 111-105 für die Grundstücke Koloniestraße 47-59 und die Kolonie Panke im Bezirk Wedding und 111-114 für die Grundstücke Koloniestraße 99-117a, Soldiner Straße 53-54, Provinzstraße 1-21 und Holzstraße 1-5 in den Bezirken Wedding und Reinickendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich 1 zwischen Kühnemannstraße, Nordbahnstraße, Wollankstraße, Steegerstraße, den südlichen Grenzen des Sophienkirchhofes 11 und St.-Elisabeth-Kirchhofes 11, Wollankstraße, Gottschalkstraße, der Westgrenze der Grundstücke Gottschalkstraße 15-16 und Wollankstraße 32-39, der geradlinigen Verlängerung der südwestlichen Grenze des Grundstücks Wollankstraße 32-39 bis zur Panke, Panke, der südlichen und westlichen Grenze der Kolonie Pankegrund, den Grundstücken Fischhauser Weg 3/9, Kolonie...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
59,5 ha
Festsetzungsdatum
04.05.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.05.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 823
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.10.1982
Letzte Änderung des Beschlusses
13.01.1987
Gespeicherte Beteiligung
08.11.1982–08.12.1982
Gespeicherte Auslegung
17.03.1986–21.04.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich 1 zwischen Kühnemannstraße, Nordbahnstraße, Wollankstraße, Steegerstraße, den südlichen Grenzen des Sophienkirchhofes 11 und St.-Elisabeth-Kirchhofes 11, Wollankstraße, Gottschalkstraße, der Westgrenze der Grundstücke Gottschalkstraße 15-16 und Wollankstraße 32-39, der geradlinigen Verlängerung der südwestlichen Grenze des Grundstücks Wollankstraße 32-39 bis zur Panke, Panke, der südlichen und westlichen Grenze der Kolonie Pankegrund, den Grundstücken Fischhauser Weg 3/9, Kolonie...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Uferstr. 8 und neben Uferstr. 8 sowie die Grundstücke zwischen diesen Flächen und der UferstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.2020
Letzte Änderung des Beschlusses
24.08.2021
Gespeicherte Beteiligung
07.06.2022–06.07.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Uferstr. 8 und neben Uferstr. 8 sowie die Grundstücke zwischen diesen Flächen und der Uferstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Uferstr. 8 und Neben Uferstr. 8 sowie die Grundstrücke zwischen diesen Flächen und der UferstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.2020
Letzte Änderung des Beschlusses
24.08.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Uferstr. 8 und Neben Uferstr. 8 sowie die Grundstrücke zwischen diesen Flächen und der Uferstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Böttgerstraße 7/13, Bastianstraße 18-21 und Bastianstraße 17/Badstraße 59 (tlw.)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.07.2022
Gespeicherte Beteiligung
15.07.2022–None
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Böttgerstraße 7/13, Bastianstraße 18-21 und Bastianstraße 17/Badstraße 59 (tlw.)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Böttgerstraße 15/17Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.07.2022
Gespeicherte Beteiligung
15.07.2022–15.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Böttgerstraße 15/17
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Böttgerstraße 19/29 und Hochstraße 2-4Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.07.2022
Gespeicherte Beteiligung
13.04.2026–18.05.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Böttgerstraße 19/29 und Hochstraße 2-4
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Reinickendorfer Str., Pankstr., der Panke und Gerichtstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.2011
Gespeicherte Beteiligung
11.07.2011–05.08.2011
Gespeicherte Auslegung
10.06.2013–10.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Reinickendorfer Str., Pankstr., der Panke und Gerichtstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gelände zwischen Schererstr., Wiesenstr., Kösliner St., Weddingstr., Reinickendorfer Str., Plantagenstr. und Adolfstr. sowie für die Grundstücke Pankstr. 87, 88, 92, Reinickendorfer Str. 19-26 und 110A und Weddingstr. 6-7Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.2011
Gespeicherte Beteiligung
11.07.2011–05.08.2011
Gespeicherte Auslegung
10.06.2013–10.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gelände zwischen Schererstr., Wiesenstr., Kösliner St., Weddingstr., Reinickendorfer Str., Plantagenstr. und Adolfstr. sowie für die Grundstücke Pankstr. 87, 88, 92, Reinickendorfer Str. 19-26 und 110A und Weddingstr. 6-7
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Wollankstr., Gottschalkstr., Sternstr., und Nordbahnstr. sowie für die Grundstücke Steegerstr. 1-3, 70-74, Wollankstr. 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstr. 23-39Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
11.09.2012
Gespeicherte Beteiligung
11.07.2011–05.08.2011
Gespeicherte Auslegung
10.06.2013–10.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wollankstr., Gottschalkstr., Sternstr., und Nordbahnstr. sowie für die Grundstücke Steegerstr. 1-3, 70-74, Wollankstr. 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstr. 23-39
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Swinemünder Str. 80, Putbusser Str. 12Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.02.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Swinemünder Str. 80, Putbusser Str. 12
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gleimstr. 1-3, Swinemünder Str. 55-57Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.05.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 424
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.01.1957–31.01.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Gleimstr. 1-3, Swinemünder Str. 55-57
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Lortzingstr. 27-30, Swinemünder Str. 45-47Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
24.11.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.12.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1142
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
19.08.1958–16.09.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Lortzingstr. 27-30, Swinemünder Str. 45-47
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 66 der 157 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 11 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Gesundbrunnen
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Gesundbrunnen
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
1-40a
Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße …
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Gesundbrunnen. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Gesundbrunnen?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Gesundbrunnen darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Gesundbrunnen entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (37 %), Grünfläche (22 %), übergeordnete Hauptverkehrsstraße (9 %), Gewerbliche Baufläche (8 %) und Gemischte Baufläche, M2 (8 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Mitte. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Gesundbrunnen
Stadtplanung Mitte
Bezirksamt Mitte von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Gesundbrunnen
Gilt für mein Grundstück in Gesundbrunnen überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 2.126 Flurstücken im Ortsteil liegen 978 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 46 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Gesundbrunnen, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Gesundbrunnen gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Warum steht III-103, III-105, III-37, III-38, III-62, III-77 in der Liste als unwirksam?
Der Bezirk führt III-103, III-105, III-37, III-38, III-62, III-77 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 11 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Gesundbrunnen einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 107 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1955 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Gesundbrunnen zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Mitte: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Gesundbrunnen sind 90 Planzeichnungen und 67 Begründungen zu den 90 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Gesundbrunnen. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.