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Berlin · Bezirk Spandau · Ortsteil Spandau

Bebauungsplan Berlin-Spandau

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Spandau auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Spandau?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.858
von 3.173 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
50 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
78,4 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Spandau 64 Planobjekte zu: 51 in Kraft, 12 im Verfahren und 1 unwirksam. 5 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 58,0 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 8 weitere Pläne aus Falkenhagener Feld, Hakenfelde, Kladow, Siemensstadt, Staaken und Wilhelmstadt reichen mit mehr als 0,1 ha nach Spandau hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 415,4 ha der 822,9 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 50 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 78,4 ha. Von den 3.173 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.858 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Spandau. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2024; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓64 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Spandau

64 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Spandau
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
5-121für das Grundstück Obermeierweg 18 und den Obermeierweg zwischen Havel und der Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze Obermeierweg 18 sowie eine Teilfläche der Havel und eine Teilfläche der Spree im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.02.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 26
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.08.2018
Gespeicherte Beteiligung
03.06.2019–02.07.2019
Gespeicherte Auslegung
08.11.2021–07.12.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Grünfläche (öffentliche Promenade), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Obermeierweg 18 und den Obermeierweg zwischen Havel und der Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze Obermeierweg 18 sowie eine Teilfläche der Havel und eine Teilfläche der Spree im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.12.20220,9
5-16VEfür die Grundstücke Am Schlangengraben 3 und 5, eine Teilfläche des Grundstücks Schürstraße 5-7 sowie eine Teilfläche der Schürstraße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
04.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.04.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 339
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.07.2003
Gespeicherte Auslegung
02.08.2004–03.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Am Schlangengraben 3 und 5, eine Teilfläche des Grundstücks Schürstraße 5-7 sowie eine Teilfläche der Schürstraße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.04.20062,2
5-1VEfür das Grundstück Charlottenburger Chaussee 18 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 688
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.07.2001
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–01.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Einzelhandel)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Charlottenburger Chaussee 18 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20061,1
5-90für die Grundstücke Bismarckstraße 14, 17, 19, 20, für das Grundstück Bismarckstraße 21/Flankenschanze 17 und für Teilflächen der Grundstücke Feldstraße 36-37, 38-39, 41 und 43 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
12.06.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 414
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.2015
Gespeicherte Beteiligung
18.01.2016–29.01.2016
Gespeicherte Auslegung
02.05.2017–02.06.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 14, 17, 19, 20, für das Grundstück Bismarckstraße 21/Flankenschanze 17 und für Teilflächen der Grundstücke Feldstraße 36-37, 38-39, 41 und 43 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.06.20181,7
5-97VEfür das Grundstück Grünhofer Weg 30 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
22.02.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 402
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.09.2014
Gespeicherte Beteiligung
08.12.2014–19.12.2014
Gespeicherte Auslegung
08.05.2017–08.06.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Grünhofer Weg 30 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.02.20190,9
VIII-101für das Gelände zwischen dem Brunsbütteler Damm, dem Päwesiner Weg, der Lazarusstraße, der verlängerten Ulrikenstraße, dem Bullengraben dem Neustaakener Graben und für Teilflächen des Brunsbütteler Dammes zwischen Neustaakener Graben und Päwesiner Weg im
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
31,8 ha
Festsetzungsdatum
24.06.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 992
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.08.1966
Gespeicherte Auslegung
13.04.1970–13.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Dauerkleingärten, Grünanlage, Uferschutzstreifen)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Brunsbütteler Damm, dem Päwesiner Weg, der Lazarusstraße, der verlängerten Ulrikenstraße, dem Bullengraben dem Neustaakener Graben und für Teilflächen des Brunsbütteler Dammes zwischen Neustaakener Graben und Päwesiner Weg im

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.06.197031,8
VIII-101-1für die Grundstücke Brunsbütteler Damm 193/203 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
30.01.1996
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 79
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.1987
Gespeicherte Beteiligung
29.08.1988–29.09.1988
Gespeicherte Auslegung
03.07.1995–02.08.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Post), Grünfläche (private Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Brunsbütteler Damm 193/203 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.01.19963,3
VIII-106für den südlichen Teil der Charlottenstraße zwischen Carl-Schurz-Straße und Breite Straße sowie für die Carl-Schurz-Straße zwischen der Südwestgrenze des Grundstücks Carl-Schurz-Straße 21 und der Charlottenstraße und für die Breite Straße zwischen der Nor
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
01.06.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 924
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.1965
Gespeicherte Auslegung
07.02.1966–07.03.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den südlichen Teil der Charlottenstraße zwischen Carl-Schurz-Straße und Breite Straße sowie für die Carl-Schurz-Straße zwischen der Südwestgrenze des Grundstücks Carl-Schurz-Straße 21 und der Charlottenstraße und für die Breite Straße zwischen der Nor

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.06.19660,1
VIII-11für den Block 081195
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
21.11.1955
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
08.12.1954–04.01.1955
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Block 081195

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.11.19553,6
VIII-129für die Verbreiterung der Charlottenburger Chaussee und des Spandauer Dammes zwischen der S-Bahn, der künftigen Einmündung des Wiesendammes in den Spandauer Damm und der Bezirksgrenze in den Bezirken Spandau und Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.01.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 18
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1969
Gespeicherte Auslegung
13.07.1971–13.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Charlottenburger Chaussee und des Spandauer Dammes zwischen der S-Bahn, der künftigen Einmündung des Wiesendammes in den Spandauer Damm und der Bezirksgrenze in den Bezirken Spandau und Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19716,8
VIII-13für das Gelände zwischen Seegefelder Straße und Hohenzollernring in Berlin -Spandau, Block Nr.: 081240/264
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,5 ha
Festsetzungsdatum
15.05.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 674
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.04.1956–09.05.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Altersheim), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Seegefelder Straße und Hohenzollernring in Berlin -Spandau, Block Nr.: 081240/264

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.05.195923,5
VIII-135für das Gelände zwischen Carl-Schurz-Straße, Charlottenstraße, Breite Straße und Mauerstraße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1236
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.12.1968
Gespeicherte Auslegung
16.11.1970–17.12.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Carl-Schurz-Straße, Charlottenstraße, Breite Straße und Mauerstraße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.07.19711,6
VIII-14für den dargestellten Geltungsbereich Stresowplatz - Süd in Berlin - Spandau, Block Nr.: 081 323
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
06.09.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.09.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1037
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.02.1956–05.03.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den dargestellten Geltungsbereich Stresowplatz - Süd in Berlin - Spandau, Block Nr.: 081 323

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.09.19561,7
VIII-142für das Gelände südlich der Eisenbahn zwischen der Grenadierstraße, der Pichelswerderstraße, nördlich der Heidereuterstraße und der Ruhlebener Straße, für das Grundstück Grunewaldstraße 7 sowie für Teilflächen der Grunewaldstraße, der Grenadierstraße und
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,7 ha
Festsetzungsdatum
19.06.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.07.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 929
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.11.1969
Gespeicherte Auslegung
10.07.1972–10.08.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum, Schule), Gewerbegebiet, Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südlich der Eisenbahn zwischen der Grenadierstraße, der Pichelswerderstraße, nördlich der Heidereuterstraße und der Ruhlebener Straße, für das Grundstück Grunewaldstraße 7 sowie für Teilflächen der Grunewaldstraße, der Grenadierstraße und

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.06.197314,7
VIII-145für das Gelände zwischen der S-Bahn, der Charlottenburger Chaussee, der Straße Am Hain und der Bezirksgrenze im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,4 ha
Festsetzungsdatum
30.06.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1155
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1970
Gespeicherte Auslegung
08.03.1971–08.04.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei), Grünfläche (Friedhof)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der S-Bahn, der Charlottenburger Chaussee, der Straße Am Hain und der Bezirksgrenze im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.197115,4
VIII-146für das Gelände zwischen Brunsbütteler Damm, Grünhofer Weg, Westgrenze der Grundstücke Altonaer Straße 59/61 und Grünhofer Weg 30 Bullengraben und Päwesiner Weg, für den Brunsbütteler Damm zwischen Päwesiner Weg und Grünhofer Weg, für den Grünhofer Weg nö
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
30,6 ha
Festsetzungsdatum
16.09.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.10.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 87, Seite 2291
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.11.1970
Gespeicherte Auslegung
14.02.1972–14.03.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Pumpwerk), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage, Uferschutzstreifen)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Brunsbütteler Damm, Grünhofer Weg, Westgrenze der Grundstücke Altonaer Straße 59/61 und Grünhofer Weg 30 Bullengraben und Päwesiner Weg, für den Brunsbütteler Damm zwischen Päwesiner Weg und Grünhofer Weg, für den Grünhofer Weg nö

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.09.197630,6
VIII-150für eine Teilfläche des Geländes zwischen Breite Straße, Mauerstraße, Lindenufer, Charlottenstraße, Havel und Mühlengraben und für Abschnitte der Mauerstraße und des Lindenufers im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
08.11.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.11.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 98, Seite 1939
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.03.1971
Gespeicherte Auslegung
12.06.1973–12.07.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlage für soziale Zwecke (Altenklubhaus), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Breite Straße, Mauerstraße, Lindenufer, Charlottenstraße, Havel und Mühlengraben und für Abschnitte der Mauerstraße und des Lindenufers im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.11.19730,8
VIII-18für das Gelände zwischen Havel, Burgwallgraben, Straße „Spandauer Burgwall", Straßburger Straße, Ziegelhof sowie für den Burgwallgraben mit Ausnahme der Grundstücke Spandauer Burgwall 7, Straßburger Straße 27-34, Ziegelhof 8 und der Grünfläche Grundbuch v
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,1 ha
Festsetzungsdatum
30.12.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.01.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 397
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.11.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
17.04.1973
Gespeicherte Auslegung
22.07.1974–22.08.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Wasserfläche, Grünfläche (Uferschutzstreifen, Tummelplatz, Sportplatz, Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Havel, Burgwallgraben, Straße „Spandauer Burgwall", Straßburger Straße, Ziegelhof sowie für den Burgwallgraben mit Ausnahme der Grundstücke Spandauer Burgwall 7, Straßburger Straße 27-34, Ziegelhof 8 und der Grünfläche Grundbuch v

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.12.19749,1
VIII-190für den Markt sowie für Teilabschnitte der Carl-Schurz-Straße und der Breite Straße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
16.06.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.07.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 984
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.06.1978
Gespeicherte Beteiligung
02.10.1978–02.11.1978
Gespeicherte Auslegung
28.04.1980–28.05.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Markt sowie für Teilabschnitte der Carl-Schurz-Straße und der Breite Straße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.06.19830,5
VIII-194für das Gelände zwischen Markt, Breite Straße, Charlottenstraße und Marktstraße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 340
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.03.1979
Gespeicherte Beteiligung
02.04.1979–02.05.1979
Gespeicherte Auslegung
16.03.1987–16.04.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Markt, Breite Straße, Charlottenstraße und Marktstraße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.10.19920,5
VIII-195für das Gelände zwischen Markt, Marktstraße, Charlottenstraße und Carl-Schurz-Straße sowie für die Marktstraße und für einen Abschnitt der Carl-Schurz-Straße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 561
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.03.1979
Gespeicherte Beteiligung
02.04.1979–02.05.1979
Gespeicherte Auslegung
12.02.1990–12.03.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Markt, Marktstraße, Charlottenstraße und Carl-Schurz-Straße sowie für die Marktstraße und für einen Abschnitt der Carl-Schurz-Straße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.20060,5
VIII-1afür den Block 081301/302
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
13.09.1954
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche(private Grünfläche), Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Block 081301/302

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.09.19541,1
VIII-202afür die Grundstücke Breite Straße 15-21, Fischerstraße 29-35 und CharlottenstraBe 3-4 sowie für einen Abschnitt der Breite Straße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.05.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 147
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1978
Letzte Änderung des Beschlusses
22.05.1990
Gespeicherte Beteiligung
02.10.1978–02.11.1978
Gespeicherte Auslegung
24.09.1990–23.10.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich, verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Breite Straße 15-21, Fischerstraße 29-35 und CharlottenstraBe 3-4 sowie für einen Abschnitt der Breite Straße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.19940,7
VIII-21für das Gelände zwischen Golmer Straße, Emdenzeile, Ackerstraße, Hügelschanze, Falkenhagener Straße und Askanierring im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
25.03.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 422
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.04.1966–23.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Schulgarten, Schulkindergarten, Schulspielplatz, Kirche), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Golmer Straße, Emdenzeile, Ackerstraße, Hügelschanze, Falkenhagener Straße und Askanierring im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.03.19685,4
VIII-24afür den Ausbau der Hauptverkehrsstraßen im Gebiet der Altstadt Spandau im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,6 ha
Festsetzungsdatum
23.09.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.10.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 91, Seite 1969
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
09.09.1968–08.10.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Polizei), Wasserfläche, Grünfläche (Grünstreifen, Uferbegrünung, Parkanlage, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Ausbau der Hauptverkehrsstraßen im Gebiet der Altstadt Spandau im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.09.196917,6
VIII-24a-3für das Gelände zwischen Altstädter Ring , Augusta-Ufer und Moritzstraße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
14.05.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
01.06.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 151
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.01.1999
Letzte Änderung des Beschlusses
07.06.2000
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1999–16.04.1999
Gespeicherte Auslegung
25.04.2000–25.05.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Altstädter Ring , Augusta-Ufer und Moritzstraße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.05.20020,5
VIII-259afür alle südlich der Grundstücke Spandauer Burgwall 22, 22A und 23 gelegenen von der Straße Spandauer Burgwall erschlossenen Grundstücke, eine Teilfläche des Grundstücks Spandauer Burgwall 23B, 23C, einen Abschnitt der Straße Spandauer Burgwall, eine angr
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 641
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.03.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
23.05.2006
Gespeicherte Beteiligung
17.01.2000–17.02.2000
Gespeicherte Auslegung
17.01.2005–17.02.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Uferschutzstreifen), Wasserfläche, private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für alle südlich der Grundstücke Spandauer Burgwall 22, 22A und 23 gelegenen von der Straße Spandauer Burgwall erschlossenen Grundstücke, eine Teilfläche des Grundstücks Spandauer Burgwall 23B, 23C, einen Abschnitt der Straße Spandauer Burgwall, eine angr

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.20064,7
VIII-259bafür die Grundstücke Spandauer Burgwall 11/21 , 23 (teilweise) und Spandauer Burgwall 12/22A, Schiffahrtsufer 5 - 6, eine Teilfläche der Grundstücke Ziegelhof 10 und Spandauer Burgwall 25 sowie Abschnitte der Straße Spandauer Burgwall, des Burgwallgrabens
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
12.06.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.07.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 230
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.05.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
22.07.2009
Gespeicherte Beteiligung
31.08.2009–11.09.2009
Gespeicherte Auslegung
21.02.2011–21.03.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet (Wassertourismus), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Uferschutzstreifen), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Spandauer Burgwall 11/21 , 23 (teilweise) und Spandauer Burgwall 12/22A, Schiffahrtsufer 5 - 6, eine Teilfläche der Grundstücke Ziegelhof 10 und Spandauer Burgwall 25 sowie Abschnitte der Straße Spandauer Burgwall, des Burgwallgrabens

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.06.20123,7
VIII-27für das Gelände zwischen KI. Mittelstr., Schönwalder Str., Falkenhagener Str., Mittelstr. und Elisabethstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
19.05.1958
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
17.03.1958–14.04.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen KI. Mittelstr., Schönwalder Str., Falkenhagener Str., Mittelstr. und Elisabethstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.05.19582,3
VIII-277für die Grundstücke An der Kappe 76 / 92 und Zeppelinstraße 51, 58 und 63, Teilflächen der Grundstücke Zeppelinstraße 58 A - 62, Seegefelder Straße 94 / 102 /An der Kappe 83 und Grundbuch von Spandau Blatt 27093 sowie Abschnitte der Zeppelinstraße und der
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
04.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 802
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.1991
Gespeicherte Beteiligung
24.10.1991–25.11.1991
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–01.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke An der Kappe 76 / 92 und Zeppelinstraße 51, 58 und 63, Teilflächen der Grundstücke Zeppelinstraße 58 A - 62, Seegefelder Straße 94 / 102 /An der Kappe 83 und Grundbuch von Spandau Blatt 27093 sowie Abschnitte der Zeppelinstraße und der

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.07.20062,5
VIII-300für das Gelände zwischen Klosterstraße, Brunsbütteler Damm, einer Linie ca. 118 m westlich der nach Süden verlängerten Galenstraße und der S-Bahn und Fernbahn sowie für Abschnitte der Klosterstraße, des Brunsbütteler Dammes und der verlängerten Galenstraß
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
28.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.04.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 323
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.04.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
19.01.1999
Gespeicherte Beteiligung
06.04.1999–07.05.1999
Gespeicherte Auslegung
27.12.1999–28.01.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Klosterstraße, Brunsbütteler Damm, einer Linie ca. 118 m westlich der nach Süden verlängerten Galenstraße und der S-Bahn und Fernbahn sowie für Abschnitte der Klosterstraße, des Brunsbütteler Dammes und der verlängerten Galenstraß

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.03.20065,2
VIII-31für das Gelände zwischen Kirchhofstraße, Müllerstraße und Schönwalder Straße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
24.01.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.02.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 198
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.12.1961–15.01.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kirchhofstraße, Müllerstraße und Schönwalder Straße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.01.19632,7
VIII-396für einen Abschnitt der Staakener Straße zwischen Neustaakener Graben und Nauener Straße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
13.05.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.06.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 226
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.08.1995
Gespeicherte Beteiligung
28.08.1995–22.09.1995
Gespeicherte Auslegung
31.01.2000–29.02.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Abschnitt der Staakener Straße zwischen Neustaakener Graben und Nauener Straße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.05.20032,1
VIII-5für das Gelände westlich der Havel zwischen Sedanstraße und Ziegelhof im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
11.09.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.10.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 70, Seite 1430
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.04.1964
Gespeicherte Auslegung
11.10.1965–10.11.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände westlich der Havel zwischen Sedanstraße und Ziegelhof im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.09.19681,8
VIII-59für das Gelände zwischen Altonaer Straße, Elsflether Weg, Bullengraben, verlängertem Grünhofer Weg und Grünhofer Weg und für die Grundstücke westlich des verlängerten Grünhofer Weges und des Grünhofer Weges zwischen Altonaer Straße und Bullengraben im Bez
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,7 ha
Festsetzungsdatum
06.10.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.10.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1083
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.1961
Gespeicherte Auslegung
04.05.1964–03.06.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Standort für Jugendheim und Kindertagesstätte), reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentlicher Tummelplatz, Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Altonaer Straße, Elsflether Weg, Bullengraben, verlängertem Grünhofer Weg und Grünhofer Weg und für die Grundstücke westlich des verlängerten Grünhofer Weges und des Grünhofer Weges zwischen Altonaer Straße und Bullengraben im Bez

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.10.196414,7
VIII-66für das Gelände zwischen Klosterstraße, Eisenbahn, Havel und Sedanstraße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Festsetzungsdatum
03.03.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.03.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 372
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für Einrichtungen der Post), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Klosterstraße, Eisenbahn, Havel und Sedanstraße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.03.19646,4
VIII-66-1für die Grundstücke Klosterstraße 33-36, Sedanstraße 6-8 und Grundbuch von Spandau Band 158 Blatt 5028 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 724
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.02.1965
Gespeicherte Auslegung
08.01.1968–07.02.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Grünzug), Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Klosterstraße 33-36, Sedanstraße 6-8 und Grundbuch von Spandau Band 158 Blatt 5028 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.19681,0
VIII-66-2VEfür das Grundstück Klosterstraße 38 und einen Abschnitt der Ruhlebener Straße zwischen Klosterstraße und Havel im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
26.10.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.11.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 77, Seite 1216
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.06.2000
Letzte Änderung des Beschlusses
12.07.2016
Gespeicherte Beteiligung
02.06.2003–01.07.2003
Gespeicherte Auslegung
12.04.2021–12.05.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Klosterstraße 38 und einen Abschnitt der Ruhlebener Straße zwischen Klosterstraße und Havel im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.10.20212,3
VIII-69für das Gelände ostwärts der Klosterstraße, zwischen Sedanstraße und Ziegelhof und für die Grundstücke Seeburger Straße 87-94 und Wilhelmstraße 1-5a im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,0 ha
Festsetzungsdatum
12.02.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.02.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 254
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände ostwärts der Klosterstraße, zwischen Sedanstraße und Ziegelhof und für die Grundstücke Seeburger Straße 87-94 und Wilhelmstraße 1-5a im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.02.19648,0
VIII-8für das Gelände zwischen Kloster-, Altonaer-, Seeburger- und Kieler Str. in Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,9 ha
Festsetzungsdatum
21.06.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 565
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.09.1954–28.09.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kloster-, Altonaer-, Seeburger- und Kieler Str. in Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.06.19588,9
VIII-8-1für die Grundstücke Klosterstraße 16-19 und Jadeweg 11 und 11a im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
20.10.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.11.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 79, Seite 2106
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.1975
Gespeicherte Auslegung
11.02.1977–11.03.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Klosterstraße 16-19 und Jadeweg 11 und 11a im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.10.19771,2
VIII-8-2für die Grundstücke Jadeweg 11 / 15 A und Klosterstraße 16 -18 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 695
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.09.1990
Gespeicherte Beteiligung
01.11.1990–30.11.1990
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–01.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Jadeweg 11 / 15 A und Klosterstraße 16 -18 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20061,6
VIII-97für die Grundstücke An der Kappe 76/88, 92, 83/85 und 87/91 (teilweise), Zeppelinstraße 51a, 57a-58, Hochgerichtstraße 1-9 und 11-15 und Seegefelder Straße 78/108, 112/114 und 116 (teilweise) sowie für die Hochgerichtstraße und einen Abschnitt der Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Festsetzungsdatum
30.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1499
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
27.10.1975
Gespeicherte Auslegung
15.11.1976–16.12.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Zwecke der evangelischen Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke An der Kappe 76/88, 92, 83/85 und 87/91 (teilweise), Zeppelinstraße 51a, 57a-58, Hochgerichtstraße 1-9 und 11-15 und Seegefelder Straße 78/108, 112/114 und 116 (teilweise) sowie für die Hochgerichtstraße und einen Abschnitt der Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.07.19794,4
VIII-B11afür die Grundstücke Askanierring 92, 93, 93A, 94, 95, 96, 97, 97A, 98, 99, 99A, 100, 101, 102, 106, 107, 108, 108A und Streitstraße 82, 83,83A, 83B, 84 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,2 ha
Festsetzungsdatum
23.02.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.03.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 85
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
26.02.2013
Gespeicherte Beteiligung
05.09.1988–05.10.1988
Gespeicherte Auslegung
20.11.2014–19.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Askanierring 92, 93, 93A, 94, 95, 96, 97, 97A, 98, 99, 99A, 100, 101, 102, 106, 107, 108, 108A und Streitstraße 82, 83,83A, 83B, 84 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.02.20166,2
VIII-B11bfür das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, inklusive der Grundstücke Schäferstraße 2,
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
129,2 ha
Festsetzungsdatum
26.11.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.12.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 619
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
26.02.2013
Gespeicherte Beteiligung
05.09.1988–05.10.1988
Gespeicherte Auslegung
24.06.2013–23.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, inklusive der Grundstücke Schäferstraße 2,

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.11.2013129,2
VIII-B13für die Grundstücke Brunsbütteler Damm 156/208 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,4 ha
Festsetzungsdatum
26.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 769
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
10.01.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
03.12.2002
Gespeicherte Beteiligung
13.03.1989–14.04.1989
Gespeicherte Auslegung
20.03.2006–20.04.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Brunsbütteler Damm 156/208 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.06.200612,4
VIII-B2afür die Grundstücke Staakener Straße 22-37, 64-68, 73, 75, 79, Teilflächen der Grundstücke Staakener Straße 38-63, für den Bereich zwischen dem Brunsbütteler Damm, dem Grünhofer Weg, der Altonaer Straße, der Klosterstraße, der Seeburger Straße, den Grunds
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
120,5 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 687
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
06.09.2005
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–01.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Staakener Straße 22-37, 64-68, 73, 75, 79, Teilflächen der Grundstücke Staakener Straße 38-63, für den Bereich zwischen dem Brunsbütteler Damm, dem Grünhofer Weg, der Altonaer Straße, der Klosterstraße, der Seeburger Straße, den Grunds

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.2006120,5
VIII-B2a-1zur teilweisen Ändeung des Bebauungsplanes VIII - B2a für eine Teilfläche des Grundstücks Staakener Straße 53-63 im Bezik Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Festsetzungsdatum
15.10.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.12.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 586
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.2020
Letzte Änderung des Beschlusses
02.03.2021
Gespeicherte Beteiligung
09.08.2021–03.09.2021
Gespeicherte Auslegung
17.10.2022–16.11.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur teilweisen Ändeung des Bebauungsplanes VIII - B2a für eine Teilfläche des Grundstücks Staakener Straße 53-63 im Bezik Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.10.202410,3
VIII-B3für die Grundstücke Mertensstraße 63/103, 105/125, 125A und 127/131 und für eine Teilfläche des Grundstücks Neuendorfer Straße 64-69 und Neue Bergstraße 7-11 im Bezirk Spandau Ortsteile Hakenfelde und Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
24,1 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 686
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.04.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
20.06.1995
Gespeicherte Beteiligung
21.07.1986–21.08.1986
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–01.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mertensstraße 63/103, 105/125, 125A und 127/131 und für eine Teilfläche des Grundstücks Neuendorfer Straße 64-69 und Neue Bergstraße 7-11 im Bezirk Spandau Ortsteile Hakenfelde und Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.200624,1
VIII-B6für das Gelände zwischen Grunewaldstraße, Grenadierstraße, Bahnanlage, Pichelswerderstraße, Heidereuterstraße und Ruhlebener Straße mit Ausnahme der Grundstücke Grenadierstraße 8-16 sowie für das Grundstück Grunewaldstraße 7, für die Grundstücke Freiheit
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,6 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 685
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.2005
Gespeicherte Beteiligung
19.01.1987–19.02.1987
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–01.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grunewaldstraße, Grenadierstraße, Bahnanlage, Pichelswerderstraße, Heidereuterstraße und Ruhlebener Straße mit Ausnahme der Grundstücke Grenadierstraße 8-16 sowie für das Grundstück Grunewaldstraße 7, für die Grundstücke Freiheit

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.200622,6
VIII-DGrundfläche Lauben
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
152,4 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.09.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1279
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.1980
Gespeicherte Auslegung
18.01.1982–18.02.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
Grundfläche Lauben

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.1984152,4
5-24afür einen Abschnitt des Brunsbüttler Damm entlang der Grundstücke Brunsbütteler Damm 35/61
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.08.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
05.10.2004
Gespeicherte Beteiligung
12.11.2003–11.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Abschnitt des Brunsbüttler Damm entlang der Grundstücke Brunsbütteler Damm 35/61

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2003Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung11.12.20030,7
5-24bBrunsbütteler Damm 35/61
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.2004
Gespeicherte Beteiligung
12.11.2003–11.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Brunsbütteler Damm 35/61

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2003Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung11.12.20034,9
5-40für das Gelände zwischen Stresowstr., Freiheit, Pichelswerderstr. und S-Bahn und Fernbahn
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.04.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Stresowstr., Freiheit, Pichelswerderstr. und S-Bahn und Fernbahn

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2005Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss05.04.20051,6
5-49für die Grundstücke Stresowplatz 9 sowie Teilflächen des Stresowplatzes
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.03.2007
Gespeicherte Beteiligung
26.05.2008–26.06.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stresowplatz 9 sowie Teilflächen des Stresowplatzes

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2008Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung26.06.20080,7
VIII-142-2Grenadierstr. 8-16
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.02.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Grenadierstr. 8-16

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2005Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss01.02.20053,3
VIII-226für die Grundstücke Freiheit 4-11, sowie Teilflächen des Grundstückes Freiheit 12, Am Schlangengraben 2-17, Schürstr. 5-7, Obermeierweg 16-und16A der Spree, des Ruhlebener Altarms, die Straße am Schlangengraben sowie Teillflächen der Schürstr. und des Obermeierweges.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
28.08.2018
Gespeicherte Beteiligung
18.02.1980–18.03.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Freiheit 4-11, sowie Teilflächen des Grundstückes Freiheit 12, Am Schlangengraben 2-17, Schürstr. 5-7, Obermeierweg 16-und16A der Spree, des Ruhlebener Altarms, die Straße am Schlangengraben sowie Teillflächen der Schürstr. und des Obermeierweges.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1980Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung18.03.198022,4
VIII-247Ruhlebener Str., Charlottenburger Chaussee, Gewerbehof
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2002
Gespeicherte Beteiligung
03.06.2002–03.07.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Ruhlebener Str., Charlottenburger Chaussee, Gewerbehof

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2002Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung03.07.200219,0
VIII-259bbdas Gelände für eine Teilfläche des Grundstücks Ziegelhof 10, für eine Fläche östl. und südl. des Grundstücks Straßburger Str. 27/30, Ecke Spandauer Burgwall 7/9, für eine Teilfläche zwischen Ziegelhof und dem Grundstück Ziegelhof 8, Ecke Straßburger Straße 31/34 sowie einen Abschnitt des Burgwallgrabens zwischen der Straße Spandauer Burgwall und Ziegelhof.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.07.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
das Gelände für eine Teilfläche des Grundstücks Ziegelhof 10, für eine Fläche östl. und südl. des Grundstücks Straßburger Str. 27/30, Ecke Spandauer Burgwall 7/9, für eine Teilfläche zwischen Ziegelhof und dem Grundstück Ziegelhof 8, Ecke Straßburger Straße 31/34 sowie einen Abschnitt des Burgwallgrabens zwischen der Straße Spandauer Burgwall und Ziegelhof.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.07.20092,2
VIII-278Nauener Str. 66-69
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.1991
Gespeicherte Beteiligung
24.10.1991–25.11.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Nauener Str. 66-69

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1991Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung25.11.19910,4
VIII-286Kol. Sonnenschein, Kol. Ruhleben, Charlottenburger Chaussee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kol. Sonnenschein, Kol. Ruhleben, Charlottenburger Chaussee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1992Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.03.19924,8
VIII-8-3für eine südliche Teilfläche des Grundstücks Jadeweg 11, 11A bis G, eine nördliche Teilfläche der Grundstücke Klosterstr. 20 und Seeburger Str. 2A sowie für einen Abschnitt des Bullengrabens.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
16.07.2024
Gespeicherte Beteiligung
21.09.2015–16.10.2015
Gespeicherte Auslegung
02.03.2026–02.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südliche Teilfläche des Grundstücks Jadeweg 11, 11A bis G, eine nördliche Teilfläche der Grundstücke Klosterstr. 20 und Seeburger Str. 2A sowie für einen Abschnitt des Bullengrabens.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2026Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung02.04.20260,3
VIII-B10für das Gelände zwischen Am Juliusturm, Breite Str., Hertefeldstr., Lindenufer, Mauerstr., Breite Str. und Mühlengraben und einer Teilfläche des Grundstücks Carl-Schurz-Str. 12 sowie das Gelände zwischen Kolk, Möllentordamm, Behnitz und Am Juliusturm sowie einen Abschnitt der Straße Kolk.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.11.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
11.11.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Am Juliusturm, Breite Str., Hertefeldstr., Lindenufer, Mauerstr., Breite Str. und Mühlengraben und einer Teilfläche des Grundstücks Carl-Schurz-Str. 12 sowie das Gelände zwischen Kolk, Möllentordamm, Behnitz und Am Juliusturm sowie einen Abschnitt der Straße Kolk.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss03.11.200917,4
VIII-1Spandauer Altstadt, Markt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
23.02.1953
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.1953
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 322
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.02.1952–26.03.1952
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Spandauer Altstadt, Markt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam23.02.19531,1

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 9 der 61 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 12 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Spandau

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Spandau
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
VIII-EBereich 1 zwischen Sedanstraße, Havel …WilhelmstadtFestgesetztdavon in Spandau9,1 ha116,4
VIII-B12Brunsbütteler Damm, Ruhlebener Straße, Straßburger Straße, Krowelstraße, Götelstraße …WilhelmstadtFestgesetztdavon in Spandau8,0 ha64,4
VIII-Bfolgende Teile des allgemeinen Wohngebietes und anderer Gebiete im Bezirk Spandau a) für ein …KladowFestgesetztdavon in Spandau5,2 ha485,5
VIII-130Verbreiterung der Ruhlebener Straße und Charlottenburger Chaussee zwischen Dischingerbrücke …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Spandau2,5 ha5,1
VIII-274An der Kappe, Seegefelder Str., ZeppelinstrFalkenhagener FeldIm Verfahrendavon in Spandau0,7 ha1,9
VIII-133Brunsbütteler Damm, Magistratsweg, Grundstück Spandauer Straße 71 …StaakenFestgesetztdavon in Spandau0,4 ha14,8
VIII-532aeine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Neuendorfer Straße …HakenfeldeFestgesetztdavon in Spandau0,4 ha3,9
VIII-250Alte Spree, Motardstr., Sternfelder StrSiemensstadtIm Verfahrendavon in Spandau0,1 ha73,0

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Spandau. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Spandau?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Spandau darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Spandau entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Gewerbliche Baufläche (21 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (18 %), Grünfläche (16 %), Bahnfläche (9 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Spandau. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Spandau

Stadtplanung Spandau

Bezirksamt Spandau von Berlin · Stadtentwicklungsamt Spandau

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90279 0Quelle
Anschrift
Carl-Schurz-Straße 2/6 13597 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Spandau

Gilt für mein Grundstück in Spandau überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 3.173 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.858 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 50 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Spandau, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Spandau gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht VIII-1 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt VIII-1 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 12 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Spandau einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 64 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2024. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Spandau zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Spandau: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Spandau sind 51 Planzeichnungen und 10 Begründungen zu den 51 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Spandau. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.