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Berlin · Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg · Ortsteil Kreuzberg

Bebauungsplan Berlin-Kreuzberg

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Kreuzberg auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Kreuzberg?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.222
von 5.519 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
33 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
155,6 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Kreuzberg 157 Planobjekte zu: 113 in Kraft, 41 im Verfahren und 3 unwirksam. 8 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 79,3 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 1 weitere Pläne aus Tempelhof reichen mit mehr als 0,1 ha nach Kreuzberg hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 340,5 ha der 1.044,5 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 33 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 155,6 ha. Von den 5.519 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.222 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Kreuzberg. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2026; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓157 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Kreuzberg

157 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Kreuzberg
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
2-12VEfür das Grundstück Bergmannstraße 5-7 im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
08.08.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.09.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 906
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.12.2004
Gespeicherte Auslegung
01.08.2005–31.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Gesundheitszentrum/Einzelhandel)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Bergmannstraße 5-7 im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.08.20060,7
2-24für das Grundstück Grimmestraße 10 und eine östliche Teilfläche des Grundstücks Dieffenbachstraße 1 (Krankenhaus am Urban) im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
08.03.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 175
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.01.2009
Gespeicherte Beteiligung
11.03.2009–25.03.2009
Gespeicherte Auslegung
15.06.2009–17.07.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Grimmestraße 10 und eine östliche Teilfläche des Grundstücks Dieffenbachstraße 1 (Krankenhaus am Urban) im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.03.20113,3
2-35aVEfür das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Friedrichshain
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
15.08.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.08.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 521
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.08.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
17.06.2014
Gespeicherte Beteiligung
10.06.2014–07.07.2014
Gespeicherte Auslegung
20.05.2019–21.06.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Ufergrünzug mit Spielplätzen), Straßenverkehrsfläche, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Friedrichshain

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.08.20221,5
2-5für das Grundstück Schlesische Straße 33-34, Cuvrystraße 50-51 im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
30.03.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 361
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.06.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
18.09.2001
Gespeicherte Beteiligung
12.04.1999–26.04.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Schlesische Straße 33-34, Cuvrystraße 50-51 im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.03.20061,2
2-7für das Grundstück Köpenicker Straße 16-17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg OT Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
23.03.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.09.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 386
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.06.2002
Gespeicherte Beteiligung
16.09.2002–11.10.2002
Gespeicherte Auslegung
17.03.2003–17.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Köpenicker Straße 16-17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg OT Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.03.20042,2
VI-1für das Gelände zwischen Planufer, Johanniterstr., Brachvogelstr., Blücherstr. und der Kirche zum Heiligen Kreuz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1955
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.06.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.06.1953
Gespeicherte Auslegung
04.04.1954–03.05.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Planufer, Johanniterstr., Brachvogelstr., Blücherstr. und der Kirche zum Heiligen Kreuz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.19551,4
VI-10Schlesische Straße zwischen Oppelner und Falckensteinstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1954
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.01.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 50
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.08.1954–30.08.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Schlesische Straße zwischen Oppelner und Falckensteinstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19540,3
VI-101afür die Grundstücke Skalitzer Straße 133 (teilweise), Skalitzer Straße 134-136, Dresdener Straße 1-4, Adalbertstraße 1-6, 96-100, Dresdener 5-7, 128, 136 und Reichenberger Straße 174-179 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
07.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 666
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
06.07.1970
Gespeicherte Auslegung
12.06.1972–12.07.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Altenwohnheim, Mehrzweckhaus (Bücherei, Kulturzentrum), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Skalitzer Straße 133 (teilweise), Skalitzer Straße 134-136, Dresdener Straße 1-4, Adalbertstraße 1-6, 96-100, Dresdener 5-7, 128, 136 und Reichenberger Straße 174-179 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.04.19733,0
VI-101bfür die Grundstücke Moritzstraße 27-24, Prinzenstraße 110-112 und Gitschiner Straße 72-79 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
20.12.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.01.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 102
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
28.07.1976
Gespeicherte Auslegung
25.10.1976–25.11.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Moritzstraße 27-24, Prinzenstraße 110-112 und Gitschiner Straße 72-79 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.12.19780,9
VI-101efür eine Teilfläche des Geländes zwischen Gitschiner Straße, Wassertorplatz, Erkelenzdamm, Landwehrkanal und Prinzenstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,2 ha
Festsetzungsdatum
27.09.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.10.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 89, Seite 2343
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.06.1973
Gespeicherte Auslegung
25.03.1975–25.04.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeitheim), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Gitschiner Straße, Wassertorplatz, Erkelenzdamm, Landwehrkanal und Prinzenstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.09.197611,2
VI-101ffür das Gelände zwischen Skalitzer Straße, Admiralstraße, Kohlfurter Straße und Wassertorplatz, für die Grundstücke Kohlfurter Straße 4 und 6 sowie für Teilflächen der Grundstücke Erkelenzdamm 43, 49 und Kohlfurter Straße 2, 8 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
11.08.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1785
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.06.1973
Gespeicherte Auslegung
25.03.1975–25.04.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Skalitzer Straße, Admiralstraße, Kohlfurter Straße und Wassertorplatz, für die Grundstücke Kohlfurter Straße 4 und 6 sowie für Teilflächen der Grundstücke Erkelenzdamm 43, 49 und Kohlfurter Straße 2, 8 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.08.19773,4
VI-101g/1für das Gelände südlich des Kottbusser Tores zwischen Skalitzer Straße, Reichenberger Straße, Mariannenstraße und Kottbusser Straße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
17.01.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 197
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südlich des Kottbusser Tores zwischen Skalitzer Straße, Reichenberger Straße, Mariannenstraße und Kottbusser Straße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.01.19792,7
VI-101g/2für das Gelände zwischen Skalitzer Straße, Kottbusser Straße, Kohlfurter Straße und Admiralstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
11.01.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.01.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 249
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Skalitzer Straße, Kottbusser Straße, Kohlfurter Straße und Admiralstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.19882,6
VI-101jfür das Gelände zwischen Mariannenplatz, Waldemarstraße, Manteuffelstraße, Naunynstraße und Mariannenstraße mit Ausnahme einer Teilfläche des Grundstücks Manteuffelstraße 33/Waldemarstraße 104 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
30.01.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.02.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 418
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
04.08.1975
Gespeicherte Auslegung
07.11.1978–07.12.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mariannenplatz, Waldemarstraße, Manteuffelstraße, Naunynstraße und Mariannenstraße mit Ausnahme einer Teilfläche des Grundstücks Manteuffelstraße 33/Waldemarstraße 104 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.01.19842,7
VI-102für die Grundstücke Wiener Straße 10 (teilweise), 12-13 (teilweise), Lausitzer Straße 9-15, Reichenberger Straße 140-146, Manteuffelstraße 78-84 und Skalitzer Straße 36-36a im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
12.08.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.09.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 2206
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.06.1972
Gespeicherte Auslegung
23.07.1973–23.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Schulsportplatz und Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wiener Straße 10 (teilweise), 12-13 (teilweise), Lausitzer Straße 9-15, Reichenberger Straße 140-146, Manteuffelstraße 78-84 und Skalitzer Straße 36-36a im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.08.19753,6
VI-11für die Yorck- und Gneisenaustraße zwischen Katzbachstr. und Südstern
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,8 ha
Festsetzungsdatum
21.02.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.03.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 197
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
04.04.1955–30.04.1955
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Yorck- und Gneisenaustraße zwischen Katzbachstr. und Südstern

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.02.195711,8
VI-119für das Gelände zwischen der Straße vor dem Schlesischen Tor, dem Flutgraben und dem Landwehrkanal sowie für die Schlesische Brücke, die Obere Freiarchenbrücke und den Ernst-Heilmann-Steg im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
21.06.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.07.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 1367
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.02.1984
Gespeicherte Auslegung
03.11.1986–04.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Sporthalle), Grünfläche (Parkanlage, Parkanlage mit Kinderspielplatz, Sportplatz), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße vor dem Schlesischen Tor, dem Flutgraben und dem Landwehrkanal sowie für die Schlesische Brücke, die Obere Freiarchenbrücke und den Ernst-Heilmann-Steg im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.06.19903,9
VI-12für die Grundstücke Reichenberger Str. 158-163, Mariannenstr. 38-42 und Skalitzer Str. 24-26 in Berlin-Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
23.09.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.10.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1166
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.1956
Gespeicherte Auslegung
09.06.1958–08.07.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Reichenberger Str. 158-163, Mariannenstr. 38-42 und Skalitzer Str. 24-26 in Berlin-Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.09.19591,3
VI-125afür das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 219/9, 406/2, 611, 641, 655, 656, 657, 658, 659, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Festsetzungsdatum
18.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 627
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.10.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
13.09.2005
Gespeicherte Beteiligung
09.05.1988–13.06.1988
Gespeicherte Auslegung
24.10.2005–24.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Theater), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 219/9, 406/2, 611, 641, 655, 656, 657, 658, 659, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.04.20064,4
VI-132für das Gelände zwischen Wiener Str. 1-6 und Skalitzer Str. 38 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
31.10.1995
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 70, Seite 789
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1988
Gespeicherte Beteiligung
05.06.1991–05.07.1991
Gespeicherte Auslegung
03.02.1992–04.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wiener Str. 1-6 und Skalitzer Str. 38 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.10.19950,4
VI-140afür eine Teilfläche des Geländes zwischen Schöneberger Ufer, U-Bahn-Anlage, Luckenwalder Straße., Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, Yorckstraße., Bezirksgrenze zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Dennewitzstraße und Flotwellstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
37,7 ha
Festsetzungsdatum
23.09.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.10.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 748
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.01.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
07.05.2019
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1994–04.07.1994
Gespeicherte Auslegung
12.08.2019–23.09.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage und Spielplätze, öffentliche naturnahe Parkanlage, private Dauerkleingärten), Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Schöneberger Ufer, U-Bahn-Anlage, Luckenwalder Straße., Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, Yorckstraße., Bezirksgrenze zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Dennewitzstraße und Flotwellstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.09.202037,7
VI-140cabfür das Gelände zwischen Trebbiner Str., Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Geltungsbereichsgrenze des B-Plans VI - 140caa, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Straße 5, 6. "Urbane Mitte Süd"
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
07.04.2026
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.2026
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 170
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
14.06.2018
Gespeicherte Beteiligung
15.02.2016–15.03.2016
Gespeicherte Auslegung
18.01.2021–18.02.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Trebbiner Str., Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Geltungsbereichsgrenze des B-Plans VI - 140caa, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Straße 5, 6. "Urbane Mitte Süd"

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.04.20260,8
VI-140eVE"Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
17.06.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 226
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
21.02.2012
Gespeicherte Auslegung
03.03.2014–03.04.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
"Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.06.20143,5
VI-140gVEfür die Grundstücke Dennewitzstraße 36-44 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
27.09.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 829
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
22.01.2013
Gespeicherte Auslegung
07.09.2015–07.10.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Hotel)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Dennewitzstraße 36-44 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.09.20160,7
VI-140hVE"Flottwellstraße Mitte" für die Flurstücke 3285 und 3276 östlich der Flottwellstraße, südlich der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
23.04.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 166
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
20.03.2012
Gespeicherte Auslegung
21.05.2012–21.06.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
"Flottwellstraße Mitte" für die Flurstücke 3285 und 3276 östlich der Flottwellstraße, südlich der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.04.20131,0
VI-140iVE"Flottwellstraße Nord" für die Grundstücke Flottwellstraße 32-45 und Flurstück 70/1 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
08.03.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 386
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
15.05.2012
Gespeicherte Auslegung
12.01.2015–12.02.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
"Flottwellstraße Nord" für die Grundstücke Flottwellstraße 32-45 und Flurstück 70/1 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.03.20160,7
VI-146für das Gelände zwischen Spree, Pfuelstr., Köpenicker Str. bis einschließlich des Grundstücks Köpenicker Str. 10A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
03.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 442
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.07.1992
Gespeicherte Beteiligung
23.11.1992–23.12.1992
Gespeicherte Auslegung
17.05.2004–18.06.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spree, Pfuelstr., Köpenicker Str. bis einschließlich des Grundstücks Köpenicker Str. 10A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.05.20052,6
VI-15Mehringdamm zwischen Baruther- und Dudenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
16.12.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.01.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 1
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.07.1957–30.07.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Mehringdamm zwischen Baruther- und Dudenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.12.19572,7
VI-150d-1für das Gelände zwischen Lindenstraße, Franz-Klühs-Straße, Friedrichstraße und E.T.A.-Hoffmann-Promenade sowie die E.T.A.-Hoffmann-Promenade im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
29.08.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.09.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 383
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.10.1985
Gespeicherte Beteiligung
31.07.1983–31.08.1983
Gespeicherte Auslegung
27.02.1986–04.04.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Schulsportplatz), Kerngebiet, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Lindenstraße, Franz-Klühs-Straße, Friedrichstraße und E.T.A.-Hoffmann-Promenade sowie die E.T.A.-Hoffmann-Promenade im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.08.19933,0
VI-150d-2afür die Besselstraße zwischen Friedrichstraße und Markgrafenstraße und die beiderseits anliegenden Grundstücke sowie Markgrafenstraße (teilweise), Enckestraße, Grundstücke Friedrichstraße 16-22, 30 und Lindenstraße 91 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.04.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 322
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.11.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
01.10.2002
Gespeicherte Beteiligung
17.03.2003–17.04.2003
Gespeicherte Auslegung
25.07.2005–25.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Besselstraße zwischen Friedrichstraße und Markgrafenstraße und die beiderseits anliegenden Grundstücke sowie Markgrafenstraße (teilweise), Enckestraße, Grundstücke Friedrichstraße 16-22, 30 und Lindenstraße 91 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.20067,0
VI-150d-2bdie Grundstücke Enckestraße 4 A-4, Markgrafenstraße 85-87 und Lindenstraße 91, mit Ausnahme einer westlich der Enckestraße gelegenen Fläche und Friedrichstr. 20-22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
14.02.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.04.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 126
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.10.2002
Letzte Änderung des Beschlusses
21.04.2009
Gespeicherte Auslegung
10.01.2011–09.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kultur), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Stadtplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Enckestraße 4 A-4, Markgrafenstraße 85-87 und Lindenstraße 91, mit Ausnahme einer westlich der Enckestraße gelegenen Fläche und Friedrichstr. 20-22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.02.20123,2
VI-150efür das Gelände zwischen Hedemannstraße, Friedrichstraße, Franz-Klühs-Straße und Wilhelmstraße sowie für eine Teilfläche der Wilhelmstraße 136, 137 und 138 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
31.07.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.08.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1630
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1984
Gespeicherte Beteiligung
31.07.1983–31.08.1983
Gespeicherte Auslegung
08.08.1988–08.09.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz, Bolzplatz), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hedemannstraße, Friedrichstraße, Franz-Klühs-Straße und Wilhelmstraße sowie für eine Teilfläche der Wilhelmstraße 136, 137 und 138 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.07.19895,2
VI-150g-1für eine Teilfläche des Geländes zwischen Möckernstraße, Landwehrkanal, Schöneberger Straße und Askanischem Platz sowie für den südwestlichen Teil des Askanischen Platzes und eine Teilfläche der Möckernbrücke im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,2 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 765
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.03.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
21.02.2006
Gespeicherte Beteiligung
31.07.1983–31.08.1983
Gespeicherte Auslegung
17.06.1996–17.07.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Sporthalle, Anlage für kulturelle Einrichtungen), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Kinderspielplätzen, öffentliche Sportplatz), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Möckernstraße, Landwehrkanal, Schöneberger Straße und Askanischem Platz sowie für den südwestlichen Teil des Askanischen Platzes und eine Teilfläche der Möckernbrücke im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.200610,2
VI-150hfür das Gelände zwischen Bernburger Straße, Askanischer Platz, Schöneberger Straße, Hafenplatz, Dessauer Straße sowie die nordwestliche Teilfläche des Askanischen Platzes im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
14.12.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 4
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.03.1983
Letzte Änderung des Beschlusses
26.02.1985
Gespeicherte Beteiligung
31.07.1983–31.08.1983
Gespeicherte Auslegung
03.11.1986–04.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bernburger Straße, Askanischer Platz, Schöneberger Straße, Hafenplatz, Dessauer Straße sowie die nordwestliche Teilfläche des Askanischen Platzes im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.12.19904,5
VI-150mfür das Gelände zwischen Markgrafenstraße, Kochstraße, Lindenstraße und den nördlichen Grenzen der Grundstücke Markgrafenstraße 12-14 und Lindenstraße 76-77 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
22.07.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 291
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
12.08.1997
Gespeicherte Beteiligung
01.12.1997–06.01.1998
Gespeicherte Auslegung
10.09.2001–10.10.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Kinderspielplätzen, Bolzplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Markgrafenstraße, Kochstraße, Lindenstraße und den nördlichen Grenzen der Grundstücke Markgrafenstraße 12-14 und Lindenstraße 76-77 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.07.20033,6
VI-150ofür das Gelände zwischen Zimmerstraße (Bezirksgrenze), Markgrafenstraße, Kochstraße und Charlottenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
23.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 761
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.1997
Gespeicherte Beteiligung
01.12.1997–06.01.1998
Gespeicherte Auslegung
07.09.1998–09.10.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Zimmerstraße (Bezirksgrenze), Markgrafenstraße, Kochstraße und Charlottenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.05.20061,3
VI-150q-2für das Gelände zwischen Stresemannstraße, Hallesche Straße, und Möckernstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
18.02.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.03.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 134
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.1996
Gespeicherte Beteiligung
10.08.1996–23.09.1996
Gespeicherte Auslegung
22.07.2002–23.08.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Stresemannstraße, Hallesche Straße, und Möckernstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.02.20034,0
VI-150sfür das Gelände zwischen Zimmerstraße (Bezirksgrenze), Axel-Springer-Straße, Kochstraße und Markgrafenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
14.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 659
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.1997
Gespeicherte Beteiligung
01.12.1997–06.01.1998
Gespeicherte Auslegung
07.09.1998–09.10.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Zimmerstraße (Bezirksgrenze), Axel-Springer-Straße, Kochstraße und Markgrafenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.03.20062,9
VI-152für das Gelände zwischen Spree, Cuvrystraße, Schlesische Straße und Falckensteinstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
14.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 480
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1997
Gespeicherte Beteiligung
09.03.1998–15.04.1998
Gespeicherte Auslegung
25.07.2005–25.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spree, Cuvrystraße, Schlesische Straße und Falckensteinstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.03.20062,1
VI-154für das Grundstück Methfesselstraße 28/48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
16.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 760
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.1998
Gespeicherte Beteiligung
07.09.1998–09.10.1998
Gespeicherte Auslegung
13.09.2004–13.10.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Methfesselstraße 28/48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.05.20065,3
VI-16für das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Straße, Landwehrkanal, Mehringdamm und Obentrautstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
15.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 1821
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1959
Letzte Änderung des Beschlusses
13.01.1964
Gespeicherte Auslegung
25.10.1965–25.11.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Straße, Landwehrkanal, Mehringdamm und Obentrautstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.12.19664,3
VI-17für das Gelände zwischen Alte Jakob-, Stallschreiber-, Alexandrinen- und Kürassierstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
27.08.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.09.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 808
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.02.1956
Gespeicherte Auslegung
03.07.1956–31.07.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alte Jakob-, Stallschreiber-, Alexandrinen- und Kürassierstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.08.19584,3
VI-18für die Grundstücke Manteuffelstr. 113-130, Pücklerstraße 1-16 u. 37-50, Köpenicker Straße 160-165 u. Wrangelstraße 112-121 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
14.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.08.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1104
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.06.1959
Gespeicherte Auslegung
15.08.1960–13.09.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Manteuffelstr. 113-130, Pücklerstraße 1-16 u. 37-50, Köpenicker Straße 160-165 u. Wrangelstraße 112-121 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.08.19614,7
VI-19für das Gelände zwischen Oranien-, Alte Jakob- und Kürassierstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
23.08.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.09.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 807
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.10.1956
Gespeicherte Auslegung
12.05.1958–10.06.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oranien-, Alte Jakob- und Kürassierstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.08.19583,1
VI-20für das Gelände zwischen Oranienstraße, Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
11.08.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.08.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 858
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
09.11.1959–07.12.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oranienstraße, Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.08.19603,9
VI-20-1für den südöstlich der Alexandrinenstraße gelegenen Teil der Otto-Suhr-Siedlung und das Grundstück Grundbuch von Luisenstadt Blatt 881 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
09.02.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 404
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.06.1967
Gespeicherte Auslegung
11.08.1969–11.09.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den südöstlich der Alexandrinenstraße gelegenen Teil der Otto-Suhr-Siedlung und das Grundstück Grundbuch von Luisenstadt Blatt 881 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.02.19703,9
VI-201afür das Gelände zwischen Bergmannstraße, Nostitzstraße, Arndtstraße, Chamissoplatz, Willibald-Alexis-Straße, Kopischstraße, Fidicinstraße und Am Tempelhofer Berg im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
11.01.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.01.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 126
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
04.08.1987
Gespeicherte Beteiligung
21.09.1987–21.10.1987
Gespeicherte Auslegung
08.08.1988–08.09.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bergmannstraße, Nostitzstraße, Arndtstraße, Chamissoplatz, Willibald-Alexis-Straße, Kopischstraße, Fidicinstraße und Am Tempelhofer Berg im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.19896,3
VI-21für die Grundstücke Urbanstr. 185-188, Blücherstr. 61-64, Brachvogelstr. 1-3, Johanniterstr. 3-6 und Am Johannistisch im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
19.02.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.03.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 149
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
20.04.1959–19.05.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Urbanstr. 185-188, Blücherstr. 61-64, Brachvogelstr. 1-3, Johanniterstr. 3-6 und Am Johannistisch im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.02.19601,8
VI-21-1für die Grundstücke Johanniterstr. 2-6 und 10 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
04.03.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.03.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 534
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.11.1975
Gespeicherte Auslegung
21.08.1978–21.09.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Johanniterstr. 2-6 und 10 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.03.19800,9
VI-23für das Gelände zwischen Baruther Straße, Solmsstraße, Gneisenaustraße und Nostitzstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
06.11.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 1902
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1975
Gespeicherte Auslegung
13.03.1978–13.04.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte), Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Baruther Straße, Solmsstraße, Gneisenaustraße und Nostitzstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.11.19793,1
VI-24für die Grundstücke Mehringdamm 72 und Kreuzbergstr. 1-10
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
21.10.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 1693
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
08.07.1957–05.08.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mehringdamm 72 und Kreuzbergstr. 1-10

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.10.19570,5
VI-26für die Reichenberger Str. zwischen Kottbusser Tor und Ratiborstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
20.02.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.03.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 433
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.1957
Gespeicherte Auslegung
20.10.1958–18.11.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Reichenberger Str. zwischen Kottbusser Tor und Ratiborstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.02.19594,6
VI-3Am Tempelhofer Berg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
14.04.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 373
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.05.1955
Gespeicherte Auslegung
30.04.1956–28.05.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Am Tempelhofer Berg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.04.19572,0
VI-30für das Gelände zwischen Oranienstraße, Alexandrinenstraße, Ritterstraße und Alte Jakobstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,7 ha
Festsetzungsdatum
29.09.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.10.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1546
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.12.1961
Gespeicherte Auslegung
25.10.1965–25.11.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oranienstraße, Alexandrinenstraße, Ritterstraße und Alte Jakobstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.09.19666,7
VI-31für das Gelände zwischen Skalitzer Str., Mariannenstr., Reichenberger Str. im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
10.09.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.09.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 1002
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
20.04.1959–19.05.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Skalitzer Str., Mariannenstr., Reichenberger Str. im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.09.19590,8
VI-31-1für die Grundstücke Skalitzer Straße 15-17, Reichenberger Straße 179-172 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
14.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 479
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.1984
Gespeicherte Beteiligung
19.04.1993–19.05.1993
Gespeicherte Auslegung
25.07.2005–25.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Skalitzer Straße 15-17, Reichenberger Straße 179-172 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.03.20060,2
VI-32für das Grundstück Wrangelstr. 71-74 und Cuvrystr. 41-45 in Berlin-Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
04.08.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.08.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 893
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1958
Gespeicherte Auslegung
20.04.1959–19.05.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wrangelstr. 71-74 und Cuvrystr. 41-45 in Berlin-Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.08.19590,6
VI-33afür das Gelände zwischen Wiener Straße, Landwehrkanal, Reichenberger Straße und Ratiborstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
02.10.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.10.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 1011
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.10.1961
Gespeicherte Auslegung
27.05.1963–26.06.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wiener Straße, Landwehrkanal, Reichenberger Straße und Ratiborstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.10.19634,2
VI-34für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Sebastianstraße, Prinzenstraße, Oranienstraße und Stallschreiberstr. im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
25.11.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 1678
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.10.1960
Letzte Änderung des Beschlusses
06.06.1966
Gespeicherte Auslegung
02.08.1966–02.09.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Sebastianstraße, Prinzenstraße, Oranienstraße und Stallschreiberstr. im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.11.19663,9
VI-34-1für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Sebastianstraße, Prinzenstraße, Oranienstraße und Stallschreiberstr. im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
06.11.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.11.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 100, Seite 2736
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.03.1973
Gespeicherte Auslegung
23.07.1973–23.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Altenheim), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Sebastianstraße, Prinzenstraße, Oranienstraße und Stallschreiberstr. im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.11.19742,6
VI-34-2für das Grundstück Oranienstraße 59-62 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
03.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.03.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 222
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
03.12.2002
Gespeicherte Beteiligung
17.03.2003–17.04.2003
Gespeicherte Auslegung
23.05.2005–24.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Oranienstraße 59-62 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.01.20060,4
VI-38für die Grundstücke Johanniterstraße 15-19 und Planufer 27-30 in Berlin-Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
12.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 573
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
13.10.1958–11.11.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Kinderspielplatz, private Grünfläche), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Johanniterstraße 15-19 und Planufer 27-30 in Berlin-Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.04.19591,6
VI-4für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Gitschiner Straße, Prinzenstraße und Planufer im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,9 ha
Festsetzungsdatum
20.11.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.12.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1245
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.05.1957
Gespeicherte Auslegung
12.04.1960–10.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Gitschiner Straße, Prinzenstraße und Planufer im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.11.19628,9
VI-4-1abfür eine Teilfläche des Grundstücks Gitschiner Straße 21, 22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg OT Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
17.03.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 223
Aufstellungsbeschluss
02.11.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
12.03.2013
Gespeicherte Beteiligung
02.05.2012–01.06.2012
Gespeicherte Auslegung
12.06.2013–11.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Gitschiner Straße 21, 22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg OT Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.03.20160,2
VI-4-1bfür die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg OT Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
16.11.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.01.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.06.2008
Gespeicherte Beteiligung
29.09.2008–17.10.2008
Gespeicherte Auslegung
26.10.2009–25.11.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg OT Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.11.20100,8
VI-43-1für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenberger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,8 ha
Festsetzungsdatum
10.07.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.07.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1148
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1967
Gespeicherte Auslegung
17.11.1969–17.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (katholisches Gemeindezentrum), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenberger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.07.19708,8
VI-43-1-1Bzur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes VI - 43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenberger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
21.08.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.10.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 350
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.11.2011
Gespeicherte Auslegung
13.02.2012–12.03.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes VI - 43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenberger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.08.20120,5
VI-44für das Gelände zwischen Brandenburgstraße, Gitschiner Straße, Alexandrinenstraße und Ritterstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,8 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 316
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.12.1959–25.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Grundschule, Schulkindergarten, Berufsschule, Sporthalle), Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Brandenburgstraße, Gitschiner Straße, Alexandrinenstraße und Ritterstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.03.196210,8
VI-44-1für die Grundstücke Lobeckstraße 76-81 und Alexandrinenstraße 5-15 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
17.07.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.08.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1444
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.10.1969
Gespeicherte Auslegung
13.03.1972–13.04.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Berufsschule), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lobeckstraße 76-81 und Alexandrinenstraße 5-15 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.07.19722,8
VI-44-2für die Grundstücke Lobeckstraße 76-81 und Alexandrinenstraße 5-11 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
22.01.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 197
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.02.1978
Gespeicherte Auslegung
21.08.1978–21.09.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Hans-Böckler-Fachoberschule)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lobeckstraße 76-81 und Alexandrinenstraße 5-11 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.01.19791,5
VI-45für die Grundstücke Brandenburgstraße 1-29, Ritterstraße 95-106, Prinzenstraße 92-109, Gitschiner Straße 80-84, Wassertorstraße 18-25, 45-56 und Moritzstraße 1-21 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,0 ha
Festsetzungsdatum
08.06.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 697
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.12.1959–25.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Kindergarten, St. Simeon Kirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Brandenburgstraße 1-29, Ritterstraße 95-106, Prinzenstraße 92-109, Gitschiner Straße 80-84, Wassertorstraße 18-25, 45-56 und Moritzstraße 1-21 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.06.19619,0
VI-45-1für das Grundstück Prinzenstraße 96-99 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
21.01.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.02.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 228
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.05.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
18.12.1967
Gespeicherte Auslegung
24.09.1968–24.10.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Prinzenstraße 96-99 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.01.19690,6
VI-45-2Bzur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes VI-45 für das Gelände zwischen Brandenburgstraße 1-29 (jetzt Lobeckstraße), Ritterstraße 95-106, Prinzenstraße 92-109, Gitschiner Straße 80-84, Wassertorstraße 18-25, 45-56 und Moritzstraße 1-21 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
01.12.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 595
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.05.2015
Gespeicherte Auslegung
06.07.2015–06.08.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes VI-45 für das Gelände zwischen Brandenburgstraße 1-29 (jetzt Lobeckstraße), Ritterstraße 95-106, Prinzenstraße 92-109, Gitschiner Straße 80-84, Wassertorstraße 18-25, 45-56 und Moritzstraße 1-21 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.12.20150,6
VI-46für das Gelände zwischen der künftigen Südtangente, Großbeerenstraße (einschließlich Großbeerenbrücke), Landwehrkanal und Möckernstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,2 ha
Festsetzungsdatum
19.05.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 804
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.03.1965
Gespeicherte Auslegung
06.04.1970–06.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Gericht), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Grünfläche (Uferbegrünung)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der künftigen Südtangente, Großbeerenstraße (einschließlich Großbeerenbrücke), Landwehrkanal und Möckernstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.05.19716,2
VI-46-1für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
05.08.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
25.09.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 1098
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.2015
Letzte Änderung des Beschlusses
30.08.2016
Gespeicherte Beteiligung
23.10.2017–20.11.2017
Gespeicherte Auslegung
27.07.2020–04.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.08.20213,6
VI-5für das Gelände zwischen Sedanufer, Gitschiner Straße und Alexandrinenstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
07.01.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.01.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 147
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.05.1955
Gespeicherte Auslegung
15.08.1960–13.09.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Wasserfläche, Grünfläche (öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), Flächen für Versorgungsanlagen (Pumpwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sedanufer, Gitschiner Straße und Alexandrinenstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.01.19611,7
VI-51für das Gelände zwischen der Friedrichstraße, dem geplanten Straßendurchbruch Puttkamerstraße-Ritterstraße, der Markgrafenstraße, der Lindenstraße und der geplanten Südtangente
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 707
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1963
Gespeicherte Auslegung
13.02.1967–13.03.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Friedrichstraße, dem geplanten Straßendurchbruch Puttkamerstraße-Ritterstraße, der Markgrafenstraße, der Lindenstraße und der geplanten Südtangente

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.19679,5
VI-54für die Grundstücke Nostizstraße 6-10 und Gneisenaustraße 104-106 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
09.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.04.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 433
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.1961
Gespeicherte Auslegung
04.06.1962–04.07.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Berliner Stadtreinigung), Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle), Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Nostizstraße 6-10 und Gneisenaustraße 104-106 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.04.19630,4
VI-55für das Gelände zwischen Kochstraße., Markgrafenstraße., Zimmerstraße und Lindenstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
26.07.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.08.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1074
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1961
Gespeicherte Auslegung
20.02.1967–20.03.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kochstraße., Markgrafenstraße., Zimmerstraße und Lindenstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.07.19672,9
VI-56für die Grundstücke Manteuffelstraße 23 und Manteuffelstraße 24 Ecke Muskauer Straße 17 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
19.03.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 376
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.02.1962–14.03.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- u. Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Manteuffelstraße 23 und Manteuffelstraße 24 Ecke Muskauer Straße 17 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.03.19630,2
VI-59für die Regelung der Straßenbegrenzungslinien vor den Grundstücken Fichtestraße 33, 34 Ecke Urbanstraße 30 und Urbanstraße 31-32 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
03.09.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 918
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.09.1961
Gespeicherte Auslegung
04.06.1963–03.07.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Regelung der Straßenbegrenzungslinien vor den Grundstücken Fichtestraße 33, 34 Ecke Urbanstraße 30 und Urbanstraße 31-32 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.09.19630,2
VI-61für die Grundstücke Wiener Straße 47 und 48 Ecke Glogauer Straße 1 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
03.12.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 68, Seite 1121
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
04.06.1963–03.07.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wiener Straße 47 und 48 Ecke Glogauer Straße 1 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.12.19630,1
VI-62für das Gelände zwischen Alte Jakobstraße, Neuenburger Straße, Alexandrinenstraße und Gitschiner Straße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
06.01.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.01.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 146
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.05.1961
Letzte Änderung des Beschlusses
18.03.1963
Gespeicherte Auslegung
21.05.1965–21.06.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alte Jakobstraße, Neuenburger Straße, Alexandrinenstraße und Gitschiner Straße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.01.19664,3
VI-62-1für die Grundstücke Alte Jakobstraße 166-168, Neuenburger Straße 10-20A, Alexandrinenstraße 125-127 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
10.02.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.05.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 174
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.09.2007
Gespeicherte Beteiligung
19.11.2007–14.12.2007
Gespeicherte Auslegung
23.06.2008–23.07.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alte Jakobstraße 166-168, Neuenburger Straße 10-20A, Alexandrinenstraße 125-127 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.02.20091,5
VI-64für das Gelände zwischen Mehringdamm, Blücherplatz, Blücherstraße, Zossener Straße, der nördlichen Begrenzung des Kirchhofes Jerusalem und Neue Kirche III und ihrer gradlinigen Verlängerung im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
17.12.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.01.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 27
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.1964
Gespeicherte Auslegung
19.03.1968–19.04.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Bücherei, Anlage für öffentliche Zwecke), Grünfläche (Friedhof), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mehringdamm, Blücherplatz, Blücherstraße, Zossener Straße, der nördlichen Begrenzung des Kirchhofes Jerusalem und Neue Kirche III und ihrer gradlinigen Verlängerung im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.12.19685,1
VI-65für das Gelände zwischen Urbanstraße, Geibelstraße, Carl-Herz-Ufer, Baerwaldbrücke, Landwehrkanal, Planufer, Dieffenbachstraße und Grimmstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,7 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 789
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.05.1962
Gespeicherte Auslegung
12.04.1966–12.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus), Grünfläche (öffentliche Grünfläche), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Urbanstraße, Geibelstraße, Carl-Herz-Ufer, Baerwaldbrücke, Landwehrkanal, Planufer, Dieffenbachstraße und Grimmstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.196715,7
VI-65-1für den Standort des Krankenhauses "Am Urban" auf dem Gelände zwischen den Grünflächen ostwärts Geibelstraße, Carl-Herz-Ufer und am Landwehrkanal (Urbanhafen) Dieffenbachstraße, Grimmstraße und Urbanstraße sowie eine Teilfläche der Grünanlage -Parkanlage- an der Urbanstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,0 ha
Festsetzungsdatum
27.10.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.12.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1458
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1980
Gespeicherte Beteiligung
04.02.1980–04.03.1980
Gespeicherte Auslegung
13.04.1981–13.05.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus) Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Standort des Krankenhauses "Am Urban" auf dem Gelände zwischen den Grünflächen ostwärts Geibelstraße, Carl-Herz-Ufer und am Landwehrkanal (Urbanhafen) Dieffenbachstraße, Grimmstraße und Urbanstraße sowie eine Teilfläche der Grünanlage -Parkanlage- an der Urbanstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.10.19818,0
VI-68für das Tempelhofer Ufer zwischen Möckernbrücke und Großbeerenbrücke im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
06.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1187
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.10.1962
Gespeicherte Auslegung
30.10.1964–30.11.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Tempelhofer Ufer zwischen Möckernbrücke und Großbeerenbrücke im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.09.19651,8
VI-69für die Grundstücke Waldemarstraße 104 und Manteuffelstraße 33 sowie Grundbuch Blatt 3040 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 745
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.07.1969
Gespeicherte Auslegung
08.03.1971–08.04.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet (Altenwohnheim), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Waldemarstraße 104 und Manteuffelstraße 33 sowie Grundbuch Blatt 3040 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.19720,4
VI-7für die Grundstücke Urbanstraße 9, Baerwaldstr. 12-16 und Blücherstr. 51
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
06.09.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.09.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1036
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.09.1953
Gespeicherte Auslegung
03.01.1956–30.01.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Urbanstraße 9, Baerwaldstr. 12-16 und Blücherstr. 51

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.09.19560,7
VI-71für eine Teilfläche des Geländes zwischen Blücherplatz, Landwehrkanal, Zossener Straße und Johanniterstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
09.09.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1489
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.1964
Gespeicherte Auslegung
28.02.1966–28.03.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Blücherplatz, Landwehrkanal, Zossener Straße und Johanniterstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.09.19661,6
VI-72für die Grundstücke Zossener Straße 59-60, 60a und Blücherstraße 8, Blücherstraße 7 Ecke Zossener Straße 61, Blücherstraße 9-11, 12 (teilweise), Johanniterstraße 37 und 38 sowie für das Gelände an der Kirche zum Heiligen Kreuz im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
07.01.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.01.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 136
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.1964
Gespeicherte Auslegung
29.03.1966–29.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngbeiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), sonstiges Sondergebiet (Laden), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Uferbegrünung), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Zossener Straße 59-60, 60a und Blücherstraße 8, Blücherstraße 7 Ecke Zossener Straße 61, Blücherstraße 9-11, 12 (teilweise), Johanniterstraße 37 und 38 sowie für das Gelände an der Kirche zum Heiligen Kreuz im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.01.19691,8
VI-74für die Grundstücke Baruther Straße 15-16, Baruther Straße 17 Ecke Solmsstraße 1 und Solmsstraße 2-3 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
05.09.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1362
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.12.1964
Gespeicherte Auslegung
29.03.1966–29.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Baruther Straße 15-16, Baruther Straße 17 Ecke Solmsstraße 1 und Solmsstraße 2-3 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.09.19670,4
VI-75für die Grundstücke Skalitzer Straße 71-72, Oppelner Straße 46-49 und Schlesische Straße 1-3 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
30.03.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 405
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.1962
Gespeicherte Auslegung
15.05.1964–15.06.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Skalitzer Straße 71-72, Oppelner Straße 46-49 und Schlesische Straße 1-3 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.03.19651,1
VI-75-1für die Grundstücke Oppelner Straße 46-49 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
27.11.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.12.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 70, Seite 1679
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.11.1965
Gespeicherte Auslegung
22.05.1967–22.06.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Oppelner Straße 46-49 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.11.19670,2
VI-75-2für die Grundstücke Schlesische Straße 1-2 und 3-4 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
16.05.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.06.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 1142
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.10.1982
Letzte Änderung des Beschlusses
16.08.1983
Gespeicherte Auslegung
22.07.1985–22.08.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schlesische Straße 1-2 und 3-4 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.05.19900,6
VI-76für die Grundstücke Skalitzer Straße 54-56 und Görlitzer Straße 70 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 706
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.06.1964
Gespeicherte Auslegung
29.03.1966–29.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Skalitzer Straße 54-56 und Görlitzer Straße 70 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.19670,9
VI-77für die Grundstücke Köpenicker Straße 20a-22, 23-24a. 26-29 Ecke Bethaniendamm 1/11 und Köpenicker Straße 22a, 25 und 25a im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 716
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.10.1963
Gespeicherte Auslegung
22.11.1965–22.12.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Köpenicker Straße 20a-22, 23-24a. 26-29 Ecke Bethaniendamm 1/11 und Köpenicker Straße 22a, 25 und 25a im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.04.19664,5
VI-8für das Gelände zwischen Zossener Str., Brachvogelstr. und Johanniterstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
02.04.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.04.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 345
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.06.1956
Gespeicherte Auslegung
02.01.1958–31.01.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Zossener Str., Brachvogelstr. und Johanniterstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.04.19582,5
VI-87für das Gelände zwischen dem Straßendurchbruch Zossener Straße-Lindenstraße, künftiger Südtangente, Neuenburger Straße und Alte Jakobstraße sowie für Teilflächen des Straßendurchbruchs Zossener Straße-Lindenstraße der Neuenburger Straße und der Gitschiner Straße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
11.12.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 31
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.06.1965
Gespeicherte Auslegung
04.12.1972–04.01.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Straßendurchbruch Zossener Straße-Lindenstraße, künftiger Südtangente, Neuenburger Straße und Alte Jakobstraße sowie für Teilflächen des Straßendurchbruchs Zossener Straße-Lindenstraße der Neuenburger Straße und der Gitschiner Straße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.12.19733,7
VI-88für die Grundstücke Alte Jakobstraße 137-138, Hollmannstraße 14-27 und Lindenstraße 14 -Berlin-Museum- im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
04.12.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.12.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1690
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.1965
Gespeicherte Auslegung
29.05.1967–29.06.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Berlin-Museum), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alte Jakobstraße 137-138, Hollmannstraße 14-27 und Lindenstraße 14 -Berlin-Museum- im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.12.19672,9
VI-89für das Gelände zwischen der Großbeerenstraße, der geplanten Südtangente, dem geplanten Straßendurchbruch Mehringdamm-Wilhelmstraße und dem Landwehrkanal im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.10.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 70, Seite 1430
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.06.1965
Gespeicherte Auslegung
24.10.1967–24.11.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Theater), Wasserfläche, Grünfläche (Uferbegrünung), private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Großbeerenstraße, der geplanten Südtangente, dem geplanten Straßendurchbruch Mehringdamm-Wilhelmstraße und dem Landwehrkanal im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.09.19687,6
VI-90für das Gelände zwischen der Stresemannstraße, der Hedemannstraße dem künftigen Straßendurchbruch Mehringdamm-Wilhelmstraße und der künftigen Südtangente
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
22.07.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.08.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1085
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.10.1966
Gespeicherte Auslegung
27.08.1968–27.09.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Stresemannstraße, der Hedemannstraße dem künftigen Straßendurchbruch Mehringdamm-Wilhelmstraße und der künftigen Südtangente

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.07.19693,6
VI-91für das Gelände zwischen dem künftigen Straßendurchbruch Mehringdamm-Wilhelmstraße, der Puttkamerstraße, der Friedrichstraße und der künftigen Südtangente
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
08.05.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 593
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1966
Gespeicherte Auslegung
19.03.1968–19.04.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem künftigen Straßendurchbruch Mehringdamm-Wilhelmstraße, der Puttkamerstraße, der Friedrichstraße und der künftigen Südtangente

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.05.19696,9
VI-92für die Grundstücke Obentrautstraße 1/31 und Mehringdamm 20/30 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Festsetzungsdatum
13.09.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1490
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.04.1964
Gespeicherte Auslegung
28.02.1966–28.03.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Obentrautstraße 1/31 und Mehringdamm 20/30 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.09.19666,8
VI-93für das Gelände zwischen Alte Jakobstraße, Ritterstraße, Alexandrinenstraße und der Südtangente im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
15.09.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1490
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1964
Gespeicherte Auslegung
22.11.1965–22.12.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Hauptkinderheim, Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alte Jakobstraße, Ritterstraße, Alexandrinenstraße und der Südtangente im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.09.19666,3
VI-94für die Grundstücke Schleiermacherstraße 22-23 und Mittenwalder Straße 34-37 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
03.05.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.05.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 712
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1964
Gespeicherte Auslegung
29.03.1966–29.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schleiermacherstraße 22-23 und Mittenwalder Straße 34-37 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.05.19670,6
VI-95für die Grundstücke Stresemannstraße 91/95, Askanischer Platz 1 und Bernburger Straße 1-5 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
01.12.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.12.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 116, Seite 2552
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.01.1965
Gespeicherte Auslegung
27.05.1969–27.06.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum), private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stresemannstraße 91/95, Askanischer Platz 1 und Bernburger Straße 1-5 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.12.19691,1
VI-96afür das Gelände zwischen Bergfriedstraße, Ritterstraße, Segitzdamm und Wassertorstraße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.03.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 483
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1967
Letzte Änderung des Beschlusses
01.12.1969
Gespeicherte Auslegung
03.03.1975–03.04.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bergfriedstraße, Ritterstraße, Segitzdamm und Wassertorstraße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.03.19765,5
VI-96bfür die Grundstücke Gitschiner Straße 62-71, Prinzenstraße 6-15, Wassertorstraße 57-64 und 65 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
19.03.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 550
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
02.03.1970
Gespeicherte Auslegung
15.06.1970–15.07.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gitschiner Straße 62-71, Prinzenstraße 6-15, Wassertorstraße 57-64 und 65 (teilweise) im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.03.19712,3
VI-97für die Grundstücke Manteuffelstr. 12-14, Wrangelstraße 127, 129-135 und für Teilflächen des Grundstücks Manteuffelstraße 7/Wrangelstraße 128 im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.04.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 698
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.07.1970
Gespeicherte Auslegung
29.07.1974–29.08.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke und für die Bezirksverwaltung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Manteuffelstr. 12-14, Wrangelstraße 127, 129-135 und für Teilflächen des Grundstücks Manteuffelstraße 7/Wrangelstraße 128 im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.03.19771,9
VI-99für das Gelände zwischen Skalitzer Straße, Lausitzer Straße und Wiener Straße im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
12.07.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.08.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1444
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1970
Gespeicherte Auslegung
02.08.1971–02.09.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Skalitzer Straße, Lausitzer Straße und Wiener Straße im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.07.19721,4
VI-Azur Änderung von B-Plänen im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1231
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1969
Gespeicherte Auslegung
27.07.1970–27.08.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngegiet, Flächen zur den Gemeingedarf
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von B-Plänen im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.19711,4
2-17Köpenicker Str. 21-29
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
01.09.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Köpenicker Str. 21-29

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2007Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.07.20074,5
2-31für die Grundstücke Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1 - 1A und May-Ayim-Ufer 6
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1 - 1A und May-Ayim-Ufer 6

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2011Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss20.09.20110,4
2-34für die Grundstücke Yorckstr. 83-87, Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstr. 56-57A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.07.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Yorckstr. 83-87, Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstr. 56-57A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2012Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss31.07.20121,8
2-35bVEKöpenicker Straße 11, 12
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.08.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
17.06.2014
Gespeicherte Beteiligung
10.06.2014–07.07.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Köpenicker Straße 11, 12

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2014Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung07.07.20140,7
2-48für die Grundstücke Obentrautstr. 19/31, Mehringdamm 20, 22, 28
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.2015
Gespeicherte Beteiligung
13.11.2019–13.12.2019
Gespeicherte Auslegung
16.03.2026–14.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Obentrautstr. 19/31, Mehringdamm 20, 22, 28

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2026Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung14.04.20266,8
2-50für das Grundstück Fidicinstr. 3, Schwiebusser Str. 14, 16
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.2016
Gespeicherte Beteiligung
04.04.2018–04.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Fidicinstr. 3, Schwiebusser Str. 14, 16

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2018Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung04.05.20181,5
2-59für das Grundstück Methfesselstraße 43
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.10.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Methfesselstraße 43

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2019Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.10.20190,5
2-61für das Gelände zwischen Oppelner Str., Wrangelstr., Falckensteinstr. und Görlitzer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.05.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oppelner Str., Wrangelstr., Falckensteinstr. und Görlitzer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2019Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss07.05.20194,0
2-62für das Gelände zwischen Tempelhofer Ufer, Waterloo-Ufer, Zossener Straße, Blücher Straße sowie den Blücherplatz und einen Abschnitt der Blücher Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
12.01.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tempelhofer Ufer, Waterloo-Ufer, Zossener Straße, Blücher Straße sowie den Blücherplatz und einen Abschnitt der Blücher Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2021Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss12.01.20215,2
2-64Stresemannstr. / Anhalter Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
26.07.2022
Gespeicherte Auslegung
10.11.2025–10.12.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Stresemannstr. / Anhalter Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2025Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung10.12.20252,6
2-65VEfür die Grundstücke Urbanstraße 72 und Hasenheide 5, 6
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
09.03.2022
Gespeicherte Beteiligung
15.05.2023–20.06.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Urbanstraße 72 und Hasenheide 5, 6

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2023Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.06.20231,6
2-66Block zwischen Franz-Klühs-Straße, Friedrichstraße, Friedrich-Stampfer-Straße, Mehringplatz sowie Wilhelmstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.02.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Block zwischen Franz-Klühs-Straße, Friedrichstraße, Friedrich-Stampfer-Straße, Mehringplatz sowie Wilhelmstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2023Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss28.02.20232,4
VI-101tAdalbertstr., Oranienstr., Mariannenstr., Skalitzer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.11.1977
Letzte Änderung des Beschlusses
09.11.1993
Gespeicherte Beteiligung
06.06.1995–06.07.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Adalbertstr., Oranienstr., Mariannenstr., Skalitzer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1995Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung06.07.19953,8
VI-110Görlitzer Bad Spreewaldplatz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1980
Letzte Änderung des Beschlusses
05.05.1981
Gespeicherte Beteiligung
08.08.1980–31.08.1980
Gespeicherte Auslegung
09.01.1984–09.02.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Görlitzer Bad Spreewaldplatz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1984Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung09.02.19842,2
VI-114Großbeerenstr., Obentrautstr., Möckernstr., Tempelhofer Ufer, Landwehrkanal
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1985
Gespeicherte Beteiligung
28.10.1985–29.11.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Großbeerenstr., Obentrautstr., Möckernstr., Tempelhofer Ufer, Landwehrkanal

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1985Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung29.11.19856,9
VI-121Reichenberger str., Lausitzer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.04.1984
Gespeicherte Beteiligung
22.02.1985–23.03.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Reichenberger str., Lausitzer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1985Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung23.03.19851,1
VI-125bdas Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.10.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
13.09.2005
Gespeicherte Beteiligung
15.08.2022–14.09.2022
Gespeicherte Auslegung
09.03.2026–10.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2026Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung10.04.20262,5
VI-136Kreuzbergstr., Großbeerenstr., Hagelberger Str., Mehringdamm
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.10.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kreuzbergstr., Großbeerenstr., Hagelberger Str., Mehringdamm

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1989Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss03.10.19894,5
VI-140bfür das Grundstück Schöneberger Ufer 5 (Parkhaus Gleisdreieck)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Schöneberger Ufer 5 (Parkhaus Gleisdreieck)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.06.20101,4
VI-140caafür das Gelände zwischen Schöneberger Str., Luckenwalder Str, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Str. 5, 6, Geltungsbereichsgrenze des B-Plans VI - 140cab, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Bahnanlagen, öffentlicher Parkanlage (Westpark) und Grenze zum Grundstück Schöneberger Ufer 5 (Parkhaus). "Urbane Mitte"
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
14.06.2018
Gespeicherte Beteiligung
15.02.2016–15.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schöneberger Str., Luckenwalder Str, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Str. 5, 6, Geltungsbereichsgrenze des B-Plans VI - 140cab, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Bahnanlagen, öffentlicher Parkanlage (Westpark) und Grenze zum Grundstück Schöneberger Ufer 5 (Parkhaus). "Urbane Mitte"

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2016Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.03.20163,8
VI-140cbfür die Grundstücke Luckenwalder Str. 1-6, Trebbiner Str. 6 / Tempelhofer Ufer 31 und der Grenze zum Deutschen Technik Museum.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
28.04.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Luckenwalder Str. 1-6, Trebbiner Str. 6 / Tempelhofer Ufer 31 und der Grenze zum Deutschen Technik Museum.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.06.20104,9
VI-140dfür das Gelände des Deutschen Technikmuseums zwischen Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, der Grenze zur öffentlichen Parkanlage, der Grenze zu den Flurstücken 3327 und 3331 und der Trebbiner Straße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände des Deutschen Technikmuseums zwischen Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, der Grenze zur öffentlichen Parkanlage, der Grenze zu den Flurstücken 3327 und 3331 und der Trebbiner Straße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.06.201010,9
VI-140faVEfür das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
14.08.2012
Gespeicherte Auslegung
08.10.2012–08.11.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2012Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung08.11.20122,8
VI-140fbVEfür das Grundstück Yorckstr. 35, Flurstück 3429 (südöstliche Teilfläche) und für das Flurstück 3303 (südöstliche Teilfläche)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.03.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
23.06.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Yorckstr. 35, Flurstück 3429 (südöstliche Teilfläche) und für das Flurstück 3303 (südöstliche Teilfläche)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2012Vorhabenbezogener B-PlanAufstellungsbeschluss20.03.20120,4
VI-141Wiener Str., Lausitzer Str., Reichenberger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.11.1990
Gespeicherte Beteiligung
05.06.1991–05.07.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wiener Str., Lausitzer Str., Reichenberger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1991Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung05.07.19915,8
VI-148Spree, Landwehrkanal, Schlesisches Str., Cuvrystr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.04.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
30.06.1998
Gespeicherte Beteiligung
07.09.1998–09.10.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Spree, Landwehrkanal, Schlesisches Str., Cuvrystr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1998Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung09.10.19984,7
VI-149Reichenberger Str., Landwehrkanal, Paul-Linke-Ufer, Ratiborstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.11.1992
Gespeicherte Beteiligung
01.11.1993–02.12.1993
Gespeicherte Auslegung
06.06.1995–06.07.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Reichenberger Str., Landwehrkanal, Paul-Linke-Ufer, Ratiborstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1995Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung06.07.19953,9
VI-150aLindenstr., Alte Jakobstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.1991
Gespeicherte Beteiligung
07.03.1991–04.04.1991
Gespeicherte Auslegung
09.03.1998–15.04.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Lindenstr., Alte Jakobstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1998Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung15.04.19984,7
VI-150fHedemannstr., Wilhelmstr., Stresemannstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.03.1983
Letzte Änderung des Beschlusses
03.09.1985
Gespeicherte Beteiligung
31.07.1983–31.08.1983
Gespeicherte Auslegung
07.04.1997–09.05.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Hedemannstr., Wilhelmstr., Stresemannstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1997Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung09.05.19974,6
VI-150g-1-1für das Gelände zwischen Schöneberger Straße, Stresemannstraße und Möckernstraße, für eine Teilfläche des Grundstücks Askanischer Platz 6 nördlich des Lilli-Henoch-Sportplatz sowie für das Grundstück Askanischer Platz 5
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.06.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
18.01.2022
Gespeicherte Beteiligung
08.06.2022–07.07.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schöneberger Straße, Stresemannstraße und Möckernstraße, für eine Teilfläche des Grundstücks Askanischer Platz 6 nördlich des Lilli-Henoch-Sportplatz sowie für das Grundstück Askanischer Platz 5

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2022Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung07.07.20221,5
VI-150g-2aVEfür die Grundstücke Schöneberger Straße 21A/22 (Flurstück 2340, Flur Nr. 5) und angrenzende erschließungsrelevante Teilflächen des Straßenraums Schöneberger Straße (Flurstück 2357, Flur Nr. 5)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.02.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
22.07.2025
Gespeicherte Beteiligung
20.06.2022–19.07.2022
Gespeicherte Auslegung
27.10.2025–30.11.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schöneberger Straße 21A/22 (Flurstück 2340, Flur Nr. 5) und angrenzende erschließungsrelevante Teilflächen des Straßenraums Schöneberger Straße (Flurstück 2357, Flur Nr. 5)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2025Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung30.11.20250,4
VI-150g-2bSchöneberger Straße, Hallesches Ufer
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.02.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
23.06.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Schöneberger Straße, Hallesches Ufer

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2006Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss21.02.20064,0
VI-150pDessauer Str., Askanischer Platz, Bernburger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.11.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Dessauer Str., Askanischer Platz, Bernburger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1988Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.11.19882,0
VI-150q-1Stresemannstr., Hallesche Str., Möckernstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.03.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
30.07.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Stresemannstr., Hallesche Str., Möckernstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1988Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.03.19881,3
VI-16-2für das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Str. Landwehrkanal, Mehringdamm und Obentrautstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Str. Landwehrkanal, Mehringdamm und Obentrautstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2018Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.05.20180,4
VI-16-3für das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Str. Landwehrkanal, Mehringdamm und Obentrautstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Str. Landwehrkanal, Mehringdamm und Obentrautstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2018Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.05.20181,1
VI-34-1-1Stallschreiberstr. 12
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.12.2008
Gespeicherte Beteiligung
11.03.2009–25.03.2009
Gespeicherte Auslegung
07.01.2010–08.02.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Stallschreiberstr. 12

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2010Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung08.02.20100,6
VI-4-1aafür das Gelände zwischen der Gitschiner Str. mit Ausnahme einer Teilfläche des Grundstücks Gitschiner Str. 21, 22, der Prinzenstr. einschließlich der Baerwaldbrücke, dem Carl- Herz-Ufer bis zur nördlichen Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Carl-Herz-Ufer 31, dem Landwehrkanal sowie für eine Teilfläche des Flurstücks 469 einschließlich der Flurstücke 468, 467, 465, 462 und 460.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.02.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
12.03.2013
Gespeicherte Beteiligung
29.02.1988–29.03.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Gitschiner Str. mit Ausnahme einer Teilfläche des Grundstücks Gitschiner Str. 21, 22, der Prinzenstr. einschließlich der Baerwaldbrücke, dem Carl- Herz-Ufer bis zur nördlichen Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Carl-Herz-Ufer 31, dem Landwehrkanal sowie für eine Teilfläche des Flurstücks 469 einschließlich der Flurstücke 468, 467, 465, 462 und 460.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1988Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung29.03.19887,7
VI-75-3Schlesische Str. 1 - 2 Oppelner Str. 46 - 49
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.2004
Gespeicherte Beteiligung
15.03.2004–20.04.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Schlesische Str. 1 - 2 Oppelner Str. 46 - 49

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2004Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.04.20040,4
VI-B1Yorkstr., Mehringdamm, Baruther Str., Nostizstr., Bergmannstr., Kreuzbergstr., Großbeerenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1988
Gespeicherte Beteiligung
21.11.1988–21.12.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Yorkstr., Mehringdamm, Baruther Str., Nostizstr., Bergmannstr., Kreuzbergstr., Großbeerenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1988Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.12.198812,9
VI-B2Urbanstr., Graefestr., Dieffenbachstr., Schönleinstr., Böckhstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
23.08.1988
Gespeicherte Beteiligung
21.11.1988–21.12.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Urbanstr., Graefestr., Dieffenbachstr., Schönleinstr., Böckhstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1988Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.12.198823,1
VI-2für das Gelände Am Urban zwischen Planufer und Urbanstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
21.11.1955
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
04.04.1955–30.04.1955
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände Am Urban zwischen Planufer und Urbanstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam21.11.19551,9
VI-43für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Neuenburger Straße und Südtangente im Bezirk Kreuzberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,9 ha
Festsetzungsdatum
23.06.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 543
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.12.1959–25.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alexandrinenstraße, Neuenburger Straße und Südtangente im Bezirk Kreuzberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam23.06.19608,9
VI-6Böcklerpark
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1954
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.01.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 50
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
14.06.1954–12.07.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Böcklerpark

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam13.12.19545,3

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 1 der 225 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 41 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Kreuzberg

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Kreuzberg
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XIII-53Dudenstraße, Mussehlstraße …TempelhofFestgesetztdavon in Kreuzberg0,5 ha6,3

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Kreuzberg. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Kreuzberg?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Kreuzberg darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Kreuzberg entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (34 %), Gemischte Baufläche, M2 (25 %), Grünfläche (20 %), übergeordnete Hauptverkehrsstraße (7 %) und Gemeinbedarfsfläche (4 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Kreuzberg

Stadtplanung Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90298 2234Quelle
Anschrift
Yorckstraße 4-11 10965 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Kreuzberg

Gilt für mein Grundstück in Kreuzberg überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 5.519 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.222 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 33 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Kreuzberg, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Kreuzberg gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht VI-2, VI-43, VI-6 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt VI-2, VI-43, VI-6 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 41 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Kreuzberg einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 157 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2026. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Kreuzberg zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Kreuzberg sind 112 Planzeichnungen und 113 Begründungen zu den 113 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Kreuzberg. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.