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Berlin · Bezirk Mitte · Ortsteil Mitte

Bebauungsplan Berlin-Mitte

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Mitte auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Mitte?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.861
von 5.685 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
32 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
197,3 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Mitte 172 Planobjekte zu: 98 in Kraft, 72 im Verfahren und 2 unwirksam. 16 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 74,6 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 8 weitere Pläne aus Moabit, Tiergarten und Wedding reichen mit mehr als 0,1 ha nach Mitte hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 340,6 ha der 1.067,4 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 32 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 197,3 ha. Von den 5.685 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.861 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Mitte. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1996 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓172 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Mitte

172 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Mitte
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
1-109VEfür die Grundstücke östlich der Alexanderstraße zwischen Holzmarktstraße und S-Bahnhof Jannowitzbrücke (Flurstücke 452, 453, 454, Flur 818)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
10.06.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.06.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 254
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.12.2020
Gespeicherte Beteiligung
30.08.2021–01.10.2021
Gespeicherte Auslegung
15.07.2024–16.08.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke östlich der Alexanderstraße zwischen Holzmarktstraße und S-Bahnhof Jannowitzbrücke (Flurstücke 452, 453, 454, Flur 818)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.06.20250,3
1-11Bfür das Gelände zwischen Jägerstraße, Glinkastraße, Taubenstraße und Mauerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
02.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 441
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
15.05.2003–15.06.2003
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–12.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ländervertretung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Jägerstraße, Glinkastraße, Taubenstraße und Mauerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.20060,8
1-13Bfür die Grundstücke Neue Grünstraße 9-16, Alte Jakobstraße 87-95, Seydelstraße 18-20, sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Alte Jakobstraße 85-86 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
21.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.03.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 223
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
15.05.2003–15.06.2003
Gespeicherte Auslegung
07.03.2005–11.04.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Neue Grünstraße 9-16, Alte Jakobstraße 87-95, Seydelstraße 18-20, sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Alte Jakobstraße 85-86 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.02.20061,6
1-14für das Gelände zwischen Littenstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 5 (An der Littenstraße), Waisenstraße, Parochialstraße, Jüdenstraße, Stralauer Straße, Molkenmarkt, Spandauer Straße, Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie die Gustav-Böß-Straße, den Molkenmarkt, Abschnitte der Jüdenstraße zwischen Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie zwischen Parochialstraße und Stralauer Straße, den Straßenzug Mühlendamm–Grunerstraße zwischen Spree und Littenstraße und den Straßenzug Spandauer S...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,2 ha
Festsetzungsdatum
14.09.2016
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 777
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
05.05.2003
Gespeicherte Beteiligung
01.10.2003–31.10.2003
Gespeicherte Auslegung
02.11.2015–02.12.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, öffentliche Verwaltung und Museum), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich, verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Grünverbindung mit Spielflächen), Bahnanlage, besonderer Nutzungszweck von Flächen (kulturelle Nutzungen)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Littenstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 5 (An der Littenstraße), Waisenstraße, Parochialstraße, Jüdenstraße, Stralauer Straße, Molkenmarkt, Spandauer Straße, Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie die Gustav-Böß-Straße, den Molkenmarkt, Abschnitte der Jüdenstraße zwischen Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie zwischen Parochialstraße und Stralauer Straße, den Straßenzug Mühlendamm–Grunerstraße zwischen Spree und Littenstraße und den Straßenzug Spandauer S...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.09.20168,2
1-17Bfür die Grundstücke Habersaathstraße 24/58 und Chausseestraße 100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
15.09.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.10.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 482
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.02.2004
Gespeicherte Beteiligung
17.05.2004–18.06.2004
Gespeicherte Auslegung
10.11.2008–10.12.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Habersaathstraße 24/58 und Chausseestraße 100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.09.20092,1
1-18Bfür die Grundstücke der Wöhlertstraße, Pflugstraße, Schwartzkopffstraße und die Grundstücke Chausseestraße 43-58 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Festsetzungsdatum
17.07.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.07.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 248
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.02.2004
Gespeicherte Beteiligung
17.05.2004–18.06.2004
Gespeicherte Auslegung
09.02.2009–23.02.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke der Wöhlertstraße, Pflugstraße, Schwartzkopffstraße und die Grundstücke Chausseestraße 43-58 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.07.20129,5
1-19für das Gelände zwischen Chausseestraße, Habersaathstraße, Scharnhorststraße und nordwestlicher Grenze der Grundstücke Scharnhorststraße 12 und Chausseestraße 95 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,4 ha
Festsetzungsdatum
25.09.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.10.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 956
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
29.01.2004
Gespeicherte Beteiligung
22.11.2004–17.12.2004
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–02.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundesnachrichtendienst), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Bundeswehrkrankenhaus), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Flächen für Versorgungsanlagen (Abwasserpumpwerk Regenrückhaltebecken, Heizkraftwerk), Straßenverkehrsfläche, private Parkanlage, öffentliche Parkanlage, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Chausseestraße, Habersaathstraße, Scharnhorststraße und nordwestlicher Grenze der Grundstücke Scharnhorststraße 12 und Chausseestraße 95 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.09.200623,4
1-2bfür das Gelände zwischen Kurstraße, Spittelmarkt, Niederwallstraße und der südwestlichen Verlängerung der Kleinen Kurstraße sowie Teilflächen der südwestlichen Verlängerung der Kleinen Kurstraße (Flurstück 56 (teilweise)) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
01.09.2004
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.09.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 371
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
25.11.2003
Gespeicherte Auslegung
29.03.2004–29.04.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurstraße, Spittelmarkt, Niederwallstraße und der südwestlichen Verlängerung der Kleinen Kurstraße sowie Teilflächen der südwestlichen Verlängerung der Kleinen Kurstraße (Flurstück 56 (teilweise)) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.09.20040,3
1-39für das Gelände zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
31.01.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.02.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 39
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
20.11.2007
Gespeicherte Beteiligung
14.05.2007–11.06.2007
Gespeicherte Auslegung
04.04.2011–18.04.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Kirche), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.01.20121,6
1-3Bfür das Gelände zwischen Spreekanal, Neue Roßstraße und Wallstraße sowie für eine Teilfläche der Grünstraßenbrücke im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
25.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 384
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.11.2002
Gespeicherte Beteiligung
15.05.2003–15.06.2003
Gespeicherte Auslegung
07.03.2005–11.04.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spreekanal, Neue Roßstraße und Wallstraße sowie für eine Teilfläche der Grünstraßenbrücke im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.04.20060,8
1-40afür das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St. Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche un...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,2 ha
Festsetzungsdatum
12.11.2016
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.11.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 865
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
29.09.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
17.11.2010
Gespeicherte Beteiligung
06.09.2006–13.10.2006
Gespeicherte Auslegung
14.09.2015–28.09.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Gedenkstätte Berliner Mauer und Kirche), Algemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St. Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche un...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.11.20168,2
1-52Bfür die Grundstücke Strelitzer Straße 54-68 und Anklamer Straße 50-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
25.10.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.11.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 519
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
14.09.2010
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
04.01.2011–04.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-68 und Anklamer Straße 50-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.10.20112,5
1-54für die Grundstücke Rheinsberger Straße 11-18, Ruppiner Straße 45, 46, 49, Anklamer Straße 27-41, Brunnenstraße 32-43 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
20.03.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.04.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 95
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
04.04.2011–06.05.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rheinsberger Straße 11-18, Ruppiner Straße 45, 46, 49, Anklamer Straße 27-41, Brunnenstraße 32-43 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.03.20124,2
1-58für die Grundstücke Invalidenstraße 148-153, Ackerstraße 144, 150-157, 162-171, Torstraße 153/165 und Bergstraße 1-2, 13-28 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
26.03.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.04.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 97
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
04.10.2011–04.11.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Invalidenstraße 148-153, Ackerstraße 144, 150-157, 162-171, Torstraße 153/165 und Bergstraße 1-2, 13-28 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.03.20133,2
1-5VEfür das Gelände zwischen dem Henriette-Herz-Platz, der Verlängerung der Straße An der Spandauer Brücke bis zur Rochstraße, der Verlängerung der Rochstraße bis zur Anna-Louisa-Karsch Straße, der Verlängerung der Spandauer Straße bis zum Garnisonkirchplatz und dem Garnisonkirchplatz im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
06.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 586
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.12.2001
Gespeicherte Beteiligung
26.06.2002–06.08.2002
Gespeicherte Auslegung
13.09.2004–13.10.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Henriette-Herz-Platz, der Verlängerung der Straße An der Spandauer Brücke bis zur Rochstraße, der Verlängerung der Rochstraße bis zur Anna-Louisa-Karsch Straße, der Verlängerung der Spandauer Straße bis zum Garnisonkirchplatz und dem Garnisonkirchplatz im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.06.20061,6
1-6Bfür die Grundstücke Märkisches Ufer 20 und 22 Inselstraße 7-13a, Wallstraße 36-39, 66 und 67 sowie Neue Jakobstraße 1-7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 805
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
15.05.2003–15.06.2003
Gespeicherte Auslegung
07.03.2005–11.04.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Märkisches Ufer 20 und 22 Inselstraße 7-13a, Wallstraße 36-39, 66 und 67 sowie Neue Jakobstraße 1-7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.20051,9
1-81für die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Grundstücke Brückenstraße 6 (tlw.), Hinter Rungestraße 22, 21C, 21F, Köpenicker Straße 60, 70, 73, Rungestraße 18A (tlw.) und die Flurstücke 41, 42 (tlw.), 284 (tlw.) sowie die Grundstücke Hinter Rungestraße 19 und 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
17.11.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.12.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 927
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.06.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
22.08.2017
Gespeicherte Beteiligung
23.06.2014–23.07.2014
Gespeicherte Auslegung
15.06.2020–14.07.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Versorgungsanlagen (Heizkraftwerk), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Uferweg), private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Uferweg), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Grundstücke Brückenstraße 6 (tlw.), Hinter Rungestraße 22, 21C, 21F, Köpenicker Straße 60, 70, 73, Rungestraße 18A (tlw.) und die Flurstücke 41, 42 (tlw.), 284 (tlw.) sowie die Grundstücke Hinter Rungestraße 19 und 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.11.20200,6
1-8Bafür die Grundstücke Oranienburger Straße 81-87, 89-91 (teilweise) und Monbijouplatz 1-5 sowie Abschnitte des Monbijouplatzes und der Oranienburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
09.09.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.09.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 336
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.02.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
07.09.2010
Gespeicherte Beteiligung
16.06.2003–16.07.2003
Gespeicherte Auslegung
28.10.2013–28.11.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Oranienburger Straße 81-87, 89-91 (teilweise) und Monbijouplatz 1-5 sowie Abschnitte des Monbijouplatzes und der Oranienburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.09.20141,2
1-98für die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße einschließlich des Grundstücks Mauerstraße 93 sowie einen Abschnitt der Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
31.01.2020
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.02.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 33
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
25.01.2016
Gespeicherte Beteiligung
28.05.2018–22.06.2018
Gespeicherte Auslegung
01.07.2019–21.08.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungs- und Erinnerungsort zur Geschichte des Checkpoint Charlie), öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße einschließlich des Grundstücks Mauerstraße 93 sowie einen Abschnitt der Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.01.20201,3
I-11für das Gelände zwischen Invalidenstraße, Gartenstraße, Tieckstraße, Borsigstraße, Schlegelstraße und Eichendorffstraße im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
15.04.1997
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.04.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 282
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.1992
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1993–17.12.1993
Gespeicherte Auslegung
03.02.1997–17.02.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz, öffentlicher Wasserspielplatz, öffentlicher Ballspielplatz), Straßenverkehrsfläche , Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Invalidenstraße, Gartenstraße, Tieckstraße, Borsigstraße, Schlegelstraße und Eichendorffstraße im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.04.19973,7
I-11-1VEfür eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 120) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
08.05.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.05.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 136
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.2010
Gespeicherte Auslegung
30.05.2011–30.06.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 120) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.05.20120,1
I-14afür die Grundstücke Alexandrinenstraße 79 und 80, Stallschreiberstraße 17-32, die Flurstücke 222 und 250 sowie die Alexandrinenstraße zwischen Stallschreiberstraße und Sebastianstraße und die Stallschreiberstraße zwischen Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße 32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
22.08.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.09.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 438
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
02.02.2016
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1994–30.06.1994
Gespeicherte Auslegung
11.07.2016–11.08.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alexandrinenstraße 79 und 80, Stallschreiberstraße 17-32, die Flurstücke 222 und 250 sowie die Alexandrinenstraße zwischen Stallschreiberstraße und Sebastianstraße und die Stallschreiberstraße zwischen Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße 32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.08.20172,6
I-15afür das Gelände zwischen der Voßstraße, der Wilhelmstraße, der Leipziger Straße, dem Leipziger Platz, dem Potsdamer Platz und der Ebertstraße mit Ausnahme der Grundstücke Leipziger Platz 13/Voßstraße 24-25, Leipziger Platz 12/Leipziger Straße 131-137/Voßstraße 26-30, Voßstraße 31-32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
02.02.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 157
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
28.04.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
03.11.2004
Gespeicherte Beteiligung
10.06.1992–17.07.1992
Gespeicherte Auslegung
29.11.2004–29.12.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Voßstraße, der Wilhelmstraße, der Leipziger Straße, dem Leipziger Platz, dem Potsdamer Platz und der Ebertstraße mit Ausnahme der Grundstücke Leipziger Platz 13/Voßstraße 24-25, Leipziger Platz 12/Leipziger Straße 131-137/Voßstraße 26-30, Voßstraße 31-32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.02.20063,8
I-16für das Gelände zwischen dem Leipziger Platz, der Leipziger Straße, der westlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke Leipziger Straße 3 und Niederkirchnerstraße 5, der Niederkirchnerstraße, der Stresemannstraße und dem Potsdamer Platz im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 563
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
28.04.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
19.12.2000
Gespeicherte Beteiligung
10.06.1992–17.07.1992
Gespeicherte Auslegung
05.12.2005–06.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Bahnanlage, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk, Kälteerzeugungsanlage Energieträger: Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Leipziger Platz, der Leipziger Straße, der westlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke Leipziger Straße 3 und Niederkirchnerstraße 5, der Niederkirchnerstraße, der Stresemannstraße und dem Potsdamer Platz im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.20065,0
I-18für das Gelände zwischen Veteranenstraße, Fehrbelliner Straße Weinbergsweg, Rosenthaler Platz und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,4 ha
Festsetzungsdatum
24.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 113
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.03.1993
Gespeicherte Beteiligung
08.03.1994–08.04.1994
Gespeicherte Auslegung
23.05.2005–06.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz mit Bolzplatz), Flächen für Versorgungsanlagen (Gasreglerstation), Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Parkcafe)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Veteranenstraße, Fehrbelliner Straße Weinbergsweg, Rosenthaler Platz und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.01.20067,4
I-20für das Grundstück Ruppiner Straße 47, 48 sowie das dahinter liegende Flurstück 255 der Gemarkung Mitte, Flur 220, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
17.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 112
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
21.05.2002
Gespeicherte Beteiligung
16.06.2002–12.07.2002
Gespeicherte Auslegung
23.05.2005–06.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Ruppiner Straße 47, 48 sowie das dahinter liegende Flurstück 255 der Gemarkung Mitte, Flur 220, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.01.20060,9
I-200für das Gelände zwischen Wilhelmstraße, Verlängerung der Behrenstraße und der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten Mitte im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
25.01.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.02.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 75
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
31.10.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
01.10.1993
Gespeicherte Beteiligung
01.12.1993–23.12.1993
Gespeicherte Auslegung
27.03.1995–28.04.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundestag), Grünfläche (privater Garten, öffentliche Uferpromenade), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigte Platzfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wilhelmstraße, Verlängerung der Behrenstraße und der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten Mitte im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.01.199611,9
I-200-1für das Gelände zwischen Spree, Wilhelmstraße, Verlängerung der Behrenstraße und der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten und Mitte im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
29.06.1999
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.07.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 363
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
12.08.1998
Gespeicherte Auslegung
16.09.1998–10.10.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spree, Wilhelmstraße, Verlängerung der Behrenstraße und der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten und Mitte im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.06.199911,9
I-200-2für das Gelände zwischen Spree, Wilhelmstraße, Verlängerung der Behrenstraße und der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten und Mitte im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
22.01.2004
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.02.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 75
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
23.06.2003
Gespeicherte Auslegung
14.07.2003–15.08.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spree, Wilhelmstraße, Verlängerung der Behrenstraße und der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten und Mitte im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.01.200411,9
I-201für das Gelände der Verlängerung der Behrenstraße zwischen der Wilhelmstraße und der Ebertstraße im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.07.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 254
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
01.12.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
10.04.1995
Gespeicherte Beteiligung
25.04.1994–25.05.1994
Gespeicherte Auslegung
10.05.1995–24.05.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Verlängerung der Behrenstraße zwischen der Wilhelmstraße und der Ebertstraße im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.07.19960,6
I-202bfür das Gelände zwischen Hannah-Ahrendt-Straße, Wilhelmstraße, Voßstraße und Ebertstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,7 ha
Festsetzungsdatum
03.07.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 794
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.10.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
03.07.1996
Gespeicherte Auslegung
24.01.2006–24.02.2006
Normenkontrollvermerk
teilunwirksam
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hannah-Ahrendt-Straße, Wilhelmstraße, Voßstraße und Ebertstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.07.200610,7
I-202cfür das Gelände der Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauerstraße und Ebertstraße, das Grundstück Mauerstraße 36-38, eine Teilfläche des Grundstücks Mauerstraße 39-42, das Grundstück Wilhelmstraße 56-59. Teilflächen der Wilhelmstraße und Behrenstraße, einen Abschnitt der Ebertstraße und eine Teilfläche des Großen Tiergartens im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
29.08.2005
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 472
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.07.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
13.03.1997
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1997–17.12.1997
Gespeicherte Auslegung
10.05.1999–10.06.1999
Normenkontrollvermerk
teilunwirksam
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauerstraße und Ebertstraße, das Grundstück Mauerstraße 36-38, eine Teilfläche des Grundstücks Mauerstraße 39-42, das Grundstück Wilhelmstraße 56-59. Teilflächen der Wilhelmstraße und Behrenstraße, einen Abschnitt der Ebertstraße und eine Teilfläche des Großen Tiergartens im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.08.20052,6
I-203für das Gelände zwischen Dorotheenstraße, Neustädtische Kirchstraße, Mittelstraße und Schadowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 558
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
06.12.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
21.03.1995
Gespeicherte Beteiligung
10.02.1997–21.02.1997
Gespeicherte Auslegung
17.10.2005–18.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Dorotheenstraße, Neustädtische Kirchstraße, Mittelstraße und Schadowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.20060,9
I-204für die Grundstücke Hausvogteiplatz 10-13, Niederwallstraße 3-14, Leipziger Straße 54-59 und Jerusalemer Straße 10/16 sowie für Teilflächen des Hausvogteiplatzes und der Leipziger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
06.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 587
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.01.1995
Gespeicherte Beteiligung
23.09.1996–21.10.1996
Gespeicherte Auslegung
20.06.2005–20.07.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hausvogteiplatz 10-13, Niederwallstraße 3-14, Leipziger Straße 54-59 und Jerusalemer Straße 10/16 sowie für Teilflächen des Hausvogteiplatzes und der Leipziger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.06.20064,3
I-206für das Gelände zwischen Wilhelmstraße, Spree, Bunsenstraße und Dorotheenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
02.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 440
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.04.1995
Gespeicherte Beteiligung
14.05.1995–26.05.1995
Gespeicherte Auslegung
22.06.1998–06.07.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Hochschule und Forschung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wilhelmstraße, Spree, Bunsenstraße und Dorotheenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.20061,2
I-207für das Gelände zwischen dem Werderschen Markt, dem Spreekanal, der Kleinen Kurstraße und der Kurstraße sowie einem Abschnitt des Spreekanals im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Festsetzungsdatum
03.07.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 792
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.07.1995
Gespeicherte Beteiligung
25.11.1996–23.12.1996
Gespeicherte Auslegung
17.11.1997–17.12.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundesregierung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Werderschen Markt, dem Spreekanal, der Kleinen Kurstraße und der Kurstraße sowie einem Abschnitt des Spreekanals im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.07.20065,8
I-208für das Gelände zwischen Unter den Linden, Schloßbrücke, Spreekanal, Schleusenbrücke, Werderscher Markt und Oberwallstraße sowie für die Schleusenbrücke, den Werderschen Markt und einen Abschnitt des Spreekanals im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
03.07.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 793
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.07.1995
Gespeicherte Beteiligung
13.11.2000–13.12.2000
Gespeicherte Auslegung
16.01.2006–17.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundesregierung, Bauakademie), Flächen für den Gemeinbedarf (Kultur), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Unter den Linden, Schloßbrücke, Spreekanal, Schleusenbrücke, Werderscher Markt und Oberwallstraße sowie für die Schleusenbrücke, den Werderschen Markt und einen Abschnitt des Spreekanals im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.07.20064,6
I-208-1für eine Teilfläche westlich der Friedrichswerderschen Kirche zwischen Oberwallstraße, Werdersche Rosenstraße, Niederlagstraße und Werderscher Markt im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2011
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.01.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 10
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.06.2008
Gespeicherte Beteiligung
18.07.2008–07.08.2008
Gespeicherte Auslegung
07.03.2011–21.03.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche westlich der Friedrichswerderschen Kirche zwischen Oberwallstraße, Werdersche Rosenstraße, Niederlagstraße und Werderscher Markt im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.12.20110,4
I-209für das Gebiet zwischen Werderstraße, Werderschem Markt, Kurstraße, südwestlicher Verlängerung der Kleine Kurstraße, Niederwallstraße, Hausvogteiplatz, Oberwallstraße sowie für die Oberwallstraße zwischen Hausvogteiplatz und Werderstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
16.11.2004
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.12.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 498
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.09.1997
Gespeicherte Beteiligung
25.09.2000–25.10.2000
Gespeicherte Auslegung
05.04.2004–05.05.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Kinderspielplatz), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), private Verkehrsfläche (private Stellplatzanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Werderstraße, Werderschem Markt, Kurstraße, südwestlicher Verlängerung der Kleine Kurstraße, Niederwallstraße, Hausvogteiplatz, Oberwallstraße sowie für die Oberwallstraße zwischen Hausvogteiplatz und Werderstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.11.20044,5
I-210für eine nördliche Teilfläche des Geländes zwischen der Unterbaumstraße, der Stadtbahn, der Luisenstraße und der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
02.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 440
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
27.06.1996
Gespeicherte Auslegung
02.02.1998–02.03.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundestag), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für eine nördliche Teilfläche des Geländes zwischen der Unterbaumstraße, der Stadtbahn, der Luisenstraße und der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.20062,3
I-211für das Gelände zwischen dem Alexanderufer, der Stadtbahn, der Unterbaumstraße und der Spree sowie Teilflächen der Stadtbahn im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
17.09.2012
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.10.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 337
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
27.06.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
24.10.2011
Gespeicherte Beteiligung
13.09.2010–13.10.2010
Gespeicherte Auslegung
07.03.2011–07.04.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Bundesregierung), Grünfläche (öffentliche Uferpromenade), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Alexanderufer, der Stadtbahn, der Unterbaumstraße und der Spree sowie Teilflächen der Stadtbahn im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.09.20123,1
I-213für das Gelände zwischen Bunsenstraße, Spree, Neustädtische Kirchstraße und Dorotheenstraße sowie einen Abschnitt der Neustädtischen Kirchstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
04.10.2005
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 524
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
04.11.1997
Gespeicherte Beteiligung
12.10.1998–06.11.1998
Gespeicherte Auslegung
26.06.2000–27.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Deutscher Bundestag/Bundesregierung, Bundesregierung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bunsenstraße, Spree, Neustädtische Kirchstraße und Dorotheenstraße sowie einen Abschnitt der Neustädtischen Kirchstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.10.20053,4
I-214für die Grundstücke Mauerstraße 39-53, Mohrenstraße 64-66 und Wilhelmstraße 49-54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
26.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 770
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
05.03.1999
Gespeicherte Beteiligung
27.09.1999–27.10.1999
Gespeicherte Auslegung
17.01.2006–17.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundesregierung, Landesvertretung), Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Jugendclub), Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mauerstraße 39-53, Mohrenstraße 64-66 und Wilhelmstraße 49-54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.06.20064,1
I-215für das Gelände zwischen Dorotheenstraße, Schadowstraße, Unter den Linden und Wilhelmstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
16.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 669
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
07.01.1999
Gespeicherte Beteiligung
17.05.1999–11.06.1999
Gespeicherte Auslegung
17.10.2005–18.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundestag), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Dorotheenstraße, Schadowstraße, Unter den Linden und Wilhelmstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.06.20064,3
I-216für das Gelände zwischen Leipziger Straße, Mauerstraße, Friedrichstraße, Zimmerstraße und Wilhelmstraße mit Ausnahme der Grundstücke Mauerstraße 90, 93, Friedrichstraße 205 und Zimmerstraße 85-87 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
27.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 775
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.1998
Gespeicherte Beteiligung
27.09.1999–27.10.1999
Gespeicherte Auslegung
05.12.2005–09.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Bundesregierung), Flächen für den Gemeinbedarf (Museum), Grünfläche (private Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Leipziger Straße, Mauerstraße, Friedrichstraße, Zimmerstraße und Wilhelmstraße mit Ausnahme der Grundstücke Mauerstraße 90, 93, Friedrichstraße 205 und Zimmerstraße 85-87 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.06.20067,2
I-218für das Gelände zwischen Schloßplatz, Rathausbrücke, Spree, Mühlendammbrücke, Gertraudenstraße, Spreekanal, Sperlingsgasse, Neumannsgasse und Breite Straße sowie für die Spree zwischen Rathausbrücke und Mühlendammbrücke, die Mühlendammbrücke, eine Teilfläche der Breiten Straße, die Neumannsgasse und die Sperlingsgasse sowie für jeweils einen Abschnitt des Mühlendamms und der Gertraudenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,5 ha
Festsetzungsdatum
30.11.2016
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.12.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 874
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.03.1999
Letzte Änderung des Beschlusses
01.09.2009
Gespeicherte Beteiligung
13.11.2000–13.12.2000
Gespeicherte Auslegung
15.06.2015–15.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (religiöses Zentrum), Flächen für den Gemeinbedarf (Hochschule und Kultur), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich, verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schloßplatz, Rathausbrücke, Spree, Mühlendammbrücke, Gertraudenstraße, Spreekanal, Sperlingsgasse, Neumannsgasse und Breite Straße sowie für die Spree zwischen Rathausbrücke und Mühlendammbrücke, die Mühlendammbrücke, eine Teilfläche der Breiten Straße, die Neumannsgasse und die Sperlingsgasse sowie für jeweils einen Abschnitt des Mühlendamms und der Gertraudenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.11.201610,5
I-218-1für eine östliche Teilfläche des Petriplatzes sowie eine Teilfläche der Gertraudenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
30.03.2021
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.04.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 368
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.01.2019
Gespeicherte Beteiligung
25.03.2019–08.04.2019
Gespeicherte Auslegung
29.07.2019–28.08.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (religiöses Zentrum), private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Aufenthaltsbereich, Anlieferbereich und Behindertenstellplatz), private Verkehrsflächen, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine östliche Teilfläche des Petriplatzes sowie eine Teilfläche der Gertraudenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.03.20210,2
I-219für das Gelände zwischen Schloßbrücke, Schloßplatz, Liebknechtbrücke, Spree, Rathausbrücke, Schloßplatz, Schleusenbrücke und Spreekanal sowie die Rathausbrücke, einen Abschnitt der Spree und eine Teilfläche des Schloßplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Festsetzungsdatum
09.07.2013
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.08.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 366
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
13.01.2009
Gespeicherte Beteiligung
18.05.2009–12.06.2009
Gespeicherte Auslegung
15.08.2011–16.09.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Kultur, Bildung und Forschung), Flächen für den Gemeinbedarf (Freiheits- und Einheitsdenkmal), Wasserfläche, Bahnanlage, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schloßbrücke, Schloßplatz, Liebknechtbrücke, Spree, Rathausbrücke, Schloßplatz, Schleusenbrücke und Spreekanal sowie die Rathausbrücke, einen Abschnitt der Spree und eine Teilfläche des Schloßplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.20136,8
I-24afür die Grundstücke Auguststraße 3A und 5 (Flurstück 534) sowie eine Teilfläche des Grundstücks Auguststraße 4/Oranienburger Straße 38 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
23.08.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 471
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.12.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
04.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
01.02.1994–04.03.1994
Gespeicherte Auslegung
16.06.2003–16.07.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Auguststraße 3A und 5 (Flurstück 534) sowie eine Teilfläche des Grundstücks Auguststraße 4/Oranienburger Straße 38 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.08.20050,2
I-25für die Grundstücke Mulackstraße 7-10 und Rückerstraße 10 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
27.09.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 522
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.06.1994
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1997–12.06.1997
Gespeicherte Auslegung
18.11.2002–18.12.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentlicher Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mulackstraße 7-10 und Rückerstraße 10 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.09.20050,3
I-26für die Grundstücke Ackerstraße 158-161 und Bergstraße 3-9 und 12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
21.04.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.05.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 177
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
04.12.2007
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1997–17.12.1997
Gespeicherte Auslegung
10.03.2008–14.04.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Sporthalle), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ackerstraße 158-161 und Bergstraße 3-9 und 12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.04.20091,2
I-27für die Grundstücke Strelitzer Straße 10-13 (einschließlich Flurstücke 42 und 44) im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
11.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 228
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
29.01.1997
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1997–12.06.1997
Gespeicherte Auslegung
17.11.1997–17.12.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Strelitzer Straße 10-13 (einschließlich Flurstücke 42 und 44) im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.06.20020,4
I-30für die Grundstücke Strelitzer Straße 5 und 6 im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
06.03.2001
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.2001
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 70
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.12.1993
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1998–17.09.1998
Gespeicherte Auslegung
03.01.2000–03.02.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Strelitzer Straße 5 und 6 im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.03.20010,1
I-32bfür Teilflächen der Grundstücke Köpenicker Straße 48-52 und 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
17.07.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.07.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 247
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.2009
Gespeicherte Beteiligung
16.03.2009–16.04.2009
Gespeicherte Auslegung
05.10.2009–05.11.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Köpenicker Straße 48-52 und 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.07.20120,3
I-39für das Gelände zwischen Reinhardtstraße, Friedrichstraße, Schiffbauerdamm und Albrechtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
16.03.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.03.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 120
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.08.1994
Gespeicherte Beteiligung
06.11.2000–06.12.2000
Gespeicherte Auslegung
28.07.2003–11.08.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, allgemeines Wohngebiet, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Turnhalle, Kultur), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Reinhardtstraße, Friedrichstraße, Schiffbauerdamm und Albrechtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.03.20045,2
I-4für das Gelände zwischen Auguststraße, Joachimstraße und Gipsstraße im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
18.05.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.06.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 197
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.06.1991
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1997–12.06.1997
Gespeicherte Auslegung
17.08.1998–17.09.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Auguststraße, Joachimstraße und Gipsstraße im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.05.19990,8
I-40für die Grundstücke Ackerstraße 145-149 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
11.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 229
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.06.1995
Gespeicherte Beteiligung
28.08.1995–27.12.1996
Gespeicherte Auslegung
12.11.2001–12.12.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentlicher Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ackerstraße 145-149 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.06.20020,3
I-41für das Gelände zwischen Oranienburger Straße, Tucholskystraße, Johannisstraße und Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
13.05.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.06.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 196
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.1994
Gespeicherte Beteiligung
30.04.2001–30.05.2001
Gespeicherte Auslegung
08.10.2001–08.11.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oranienburger Straße, Tucholskystraße, Johannisstraße und Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.05.20035,1
I-43afür das Gelände zwischen Voltairestraße, Alexanderstraße, Schicklerstraße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
28.03.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.04.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 285
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
17.03.2009
Gespeicherte Beteiligung
20.05.1997–21.06.1997
Gespeicherte Auslegung
10.05.2010–27.05.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Voltairestraße, Alexanderstraße, Schicklerstraße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.03.20171,5
I-43bVEfür das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße sowie für die Dircksenstraße zwischen Schicklerstraße und Stralauer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
01.10.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.10.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 634
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.03.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.2010
Gespeicherte Auslegung
08.06.2015–08.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche, sonstiges Sondergebiet (Hotel und Boardinghaus)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße sowie für die Dircksenstraße zwischen Schicklerstraße und Stralauer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.10.20190,4
I-45für das Gelände zwischen Stralauer Straße, Klosterstraße, Rolandufer, Neue Jüdenstraße und Am Krögel, für das Grundstück Stralauer Straße 32, für die Neue Jüdenstraße sowie für einen Abschnitt des Rolandufers im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
06.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 581
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.06.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
21.06.2005
Gespeicherte Beteiligung
25.11.1996–27.12.1996
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–14.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich, Fussgänger- und Radverkehrsbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Stralauer Straße, Klosterstraße, Rolandufer, Neue Jüdenstraße und Am Krögel, für das Grundstück Stralauer Straße 32, für die Neue Jüdenstraße sowie für einen Abschnitt des Rolandufers im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.06.20062,1
I-50für das Gelände zwischen Friedrichstraße, Bahnhof Friedrichstraße und Reichstagufer sowie für das Reichstagufer zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
18.10.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.11.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 1048
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
23.11.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.05.1999–11.06.1999
Gespeicherte Auslegung
02.05.2006–02.06.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Friedrichstraße, Bahnhof Friedrichstraße und Reichstagufer sowie für das Reichstagufer zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.10.20061,2
I-52afür das Gelände zwischen Gartenstraße, Invalidenstraße, Am Nordbahnhof, Zinnowitzer Straße, der Westgrenze des Geländes des ehemaligen Nordbahnhofs und der Nord-Süd-S-Bahn im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,2 ha
Festsetzungsdatum
11.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 367
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.10.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
05.10.1999
Gespeicherte Beteiligung
23.02.1998–23.03.1998
Gespeicherte Auslegung
16.01.2006–30.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Bahnanlage, Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportplatz), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gartenstraße, Invalidenstraße, Am Nordbahnhof, Zinnowitzer Straße, der Westgrenze des Geländes des ehemaligen Nordbahnhofs und der Nord-Süd-S-Bahn im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.04.200618,2
I-52a-1für das Grundstück Caroline-Michaelis-Str. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
17.01.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.02.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 15
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
19.04.2010–19.05.2010
Gespeicherte Auslegung
04.01.2011–04.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Caroline-Michaelis-Str. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.01.20122,1
I-53für das Gelände zwischen der Rosenthaler Straße, Steinstraße und der Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
08.11.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.11.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 717
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.09.1997
Gespeicherte Beteiligung
15.04.2002–15.05.2002
Gespeicherte Auslegung
17.11.2003–17.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Rosenthaler Straße, Steinstraße und der Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.11.20050,7
I-55für das Grundstück Leipziger 112/Mauerstraße 12 im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1999
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.09.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 509
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
26.11.1997
Gespeicherte Beteiligung
24.08.1998–25.08.1998
Gespeicherte Auslegung
06.04.1999–05.05.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Leipziger 112/Mauerstraße 12 im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.09.19990,1
I-56für die Grundstücke Littenstraße 87-104, Waisenstraße 4-16 und einen Abschnitt der Waisenstraße (Flurstück 7) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 602
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.04.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.1997
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1997–12.06.1997
Gespeicherte Auslegung
17.11.1997–17.12.1997
Normenkontrollvermerk
teilunwirksam
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Littenstraße 87-104, Waisenstraße 4-16 und einen Abschnitt der Waisenstraße (Flurstück 7) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.20060,7
I-57für das Gelände zwischen Oranienburger Straße, Monbijouplatz, Westgrenze des Grundstücks Monbijouplatz 1 1, Stadtbahn, Spree und Monbijoustraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Festsetzungsdatum
21.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 354
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.04.1999
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1999–25.06.1999
Gespeicherte Auslegung
12.11.2001–12.12.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, Kinderbad, öffentlicher Kinderspielplatz, öffentlicher Bolzplatz), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oranienburger Straße, Monbijouplatz, Westgrenze des Grundstücks Monbijouplatz 1 1, Stadtbahn, Spree und Monbijoustraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.06.20055,5
I-8für das Gelände zwischen Linienstraße, Max-Beer-Straße, Schendelgasse, Alte Schönhauser Straße sowie für die Linienstraße zwischen Alte Schönhauser Straße und Max-Beer-Straße im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
30.09.1998
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.10.1998
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 293
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.12.1991
Gespeicherte Beteiligung
06.01.1992–07.02.1992
Gespeicherte Auslegung
11.09.1995–13.10.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Linienstraße, Max-Beer-Straße, Schendelgasse, Alte Schönhauser Straße sowie für die Linienstraße zwischen Alte Schönhauser Straße und Max-Beer-Straße im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.09.19980,7
I-9für das Gebiet zwischen Schützenstraße, der Grenze zwischen den Bezirken Mitte und Kreuzberg und Jerusalemer Straße im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.01.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 88
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
12.09.1995
Gespeicherte Beteiligung
09.01.1996–09.02.1996
Gespeicherte Auslegung
15.06.1998–15.07.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Schützenstraße, der Grenze zwischen den Bezirken Mitte und Kreuzberg und Jerusalemer Straße im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19991,0
I-9-1VEfür das Grundstück zwischen Schützenstraße, Axel-Springer-Straße, Zimmerstraße und Jerusalemer Straße (ohne die Fläche für die Verbreiterung der Axel-Springer-Straße) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
28.06.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 417
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.06.2014
Gespeicherte Beteiligung
01.07.2014–01.08.2014
Gespeicherte Auslegung
02.11.2015–02.12.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Medienzentrum)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück zwischen Schützenstraße, Axel-Springer-Straße, Zimmerstraße und Jerusalemer Straße (ohne die Fläche für die Verbreiterung der Axel-Springer-Straße) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.20160,9
I-B24bfür die Grundstücke Auguststraße 1-3, 5, 6-8, Tucholskystraße 31/33 und Oranienburger Straße 37-42 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 37
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.03.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
03.05.2005
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Auguststraße 1-3, 5, 6-8, Tucholskystraße 31/33 und Oranienburger Straße 37-42 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20110,9
I-B4afür das Gelände zwischen Mollstraße, Otto-Braun-Straße, Alexanderplatz, Alexanderstraße, dem Flurstück 53 (Flur 818), Stadtbahn, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderplatz, Verbindungsweg zwischen den Gebäuden Alexanderplatz 5 und 6, hintere Grundstücksgrenze Alexanderplatz 6, Keibelstraße sowie für die Grundstücke Keibelstraße 4/6/Ecke Mollstraße 1 sowie das Flurstück 1007 (Flur 919), an der Keibelstraße, sowie Teilflächen der Flurstücke 1086 (Flur 918), an der Keibelstraße, 1082 (Flur 918), an der...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,3 ha
Festsetzungsdatum
02.04.2000
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.04.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 283
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
26.07.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
06.04.1999
Gespeicherte Beteiligung
20.05.1997–21.06.1997
Gespeicherte Auslegung
10.05.1999–26.05.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mollstraße, Otto-Braun-Straße, Alexanderplatz, Alexanderstraße, dem Flurstück 53 (Flur 818), Stadtbahn, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderplatz, Verbindungsweg zwischen den Gebäuden Alexanderplatz 5 und 6, hintere Grundstücksgrenze Alexanderplatz 6, Keibelstraße sowie für die Grundstücke Keibelstraße 4/6/Ecke Mollstraße 1 sowie das Flurstück 1007 (Flur 919), an der Keibelstraße, sowie Teilflächen der Flurstücke 1086 (Flur 918), an der Keibelstraße, 1082 (Flur 918), an der...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.04.200022,3
I-B4bafür eine östliche Teilfläche des Geländes zwischen Stadtbahn, Grunerstraße, Jüdenstraße und Rathausstraße sowie eine Teilfläche des Flurstücks 397 (Flur 819) an der Grunerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
01.10.2007
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.10.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 512
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
23.07.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
05.12.2005
Gespeicherte Auslegung
28.08.2006–28.09.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für eine östliche Teilfläche des Geländes zwischen Stadtbahn, Grunerstraße, Jüdenstraße und Rathausstraße sowie eine Teilfläche des Flurstücks 397 (Flur 819) an der Grunerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.10.20071,0
I-B4bbfür eine südöstliche Teilfläche des Geländes zwischen Stadtbahn, Rathausstraße, Spandauer Straße und Karl-Liebknecht-Straße sowie einen Abschnitt der Rathausstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
18.11.2011
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 714
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
05.12.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
01.06.2010
Gespeicherte Auslegung
28.02.2011–28.03.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südöstliche Teilfläche des Geländes zwischen Stadtbahn, Rathausstraße, Spandauer Straße und Karl-Liebknecht-Straße sowie einen Abschnitt der Rathausstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.11.20111,2
I-B4cafür das Gelände zwischen Alexanderplatz, Karl-Liebknecht-Straße, Mollstraße, Keibelstraße, einer Linie in östlicher Verlängerung der Keibelstraße und der Verbindungsstraße zwischen Wadzeckstraße und Alexanderplatz mit Ausnahme der Flurstücke 1005, 1007, 1082, 6018, 6022 (Keibelstraße 4-6) sowie einem Abschnitt der Mollstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
04.04.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 362
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
23.07.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
21.03.2003
Gespeicherte Auslegung
26.09.2005–26.10.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öfftenlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alexanderplatz, Karl-Liebknecht-Straße, Mollstraße, Keibelstraße, einer Linie in östlicher Verlängerung der Keibelstraße und der Verbindungsstraße zwischen Wadzeckstraße und Alexanderplatz mit Ausnahme der Flurstücke 1005, 1007, 1082, 6018, 6022 (Keibelstraße 4-6) sowie einem Abschnitt der Mollstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.04.20065,2
I-B4dfür das Gelände zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und Stadtbahn sowie Abschnitte der Grunerstraße zwischen Stadtbahn und Alexanderstraße, der Voltairestraße zwischen Stadtbahn und Alexanderstraße und der Alexanderstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.01.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 35
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
12.05.2003
Gespeicherte Beteiligung
10.02.2003–28.02.2003
Gespeicherte Auslegung
28.07.2003–08.09.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (multifunktionales Zentrum), Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und Stadtbahn sowie Abschnitte der Grunerstraße zwischen Stadtbahn und Alexanderstraße, der Voltairestraße zwischen Stadtbahn und Alexanderstraße und der Alexanderstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20067,1
I-B5afür das Gelände zwischen Oranienburger Straße, Linienstraße, Tucholskystraße und Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
19.04.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 182
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
31.05.2010–01.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oranienburger Straße, Linienstraße, Tucholskystraße und Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.04.20113,3
I-B5bfür das Gelände zwischen Tucholskystraße, Linienstraße, Koppenplatz und Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
19.04.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 181
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
31.05.2010–01.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Gemeindezentrum, Schule, Volkshochschule), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tucholskystraße, Linienstraße, Koppenplatz und Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.04.20114,7
I-B5cafür das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme der Grundstücke Auguststraße 11-16 und 21, Große Hamburger Straße, Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Festsetzungsdatum
25.10.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.11.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 518
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.2010
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.03.2011–21.03.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Gemeindezentrum jüdische Gemeinde zu Berlin, Krankenhaus und Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme der Grundstücke Auguststraße 11-16 und 21, Große Hamburger Straße, Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.10.20116,6
I-B5dfür das Gelände zwischen Krausnickstraße, Große Hamburger Straße, und Oranienburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
29.03.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.04.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 112
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
04.11.2008
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
23.11.2009–23.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Krausnickstraße, Große Hamburger Straße, und Oranienburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.03.20113,7
I-B5efür die Grundstücke Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3-9, Kleine Präsidentenstraße 1/3 und Große Präsidentenstraße 5-10 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
30.11.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 543
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
22.02.2010–22.03.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3-9, Kleine Präsidentenstraße 1/3 und Große Präsidentenstraße 5-10 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.11.20101,0
I-B5ffür das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine Auguststraße, Auguststraße und Koppenplatz sowie die Parkanlage Koppenplatz im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 38
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk Elektrizität, Umspannwerk Verkehr), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine Auguststraße, Auguststraße und Koppenplatz sowie die Parkanlage Koppenplatz im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20111,5
I-B5gfür das Gelände zwischen Linienstraße, Joachimstraße, Auguststraße und Kleine Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
04.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 32
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Linienstraße, Joachimstraße, Auguststraße und Kleine Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.01.20111,4
I-B5hfür das Gelände zwischen Linienstraße, Rosenthaler Straße, Auguststraße und Joachimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 39
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
23.11.2009–23.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Linienstraße, Rosenthaler Straße, Auguststraße und Joachimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20111,6
I-B5ifür das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine Rosenthaler Straße, Auguststraße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 40
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
23.11.2009–23.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine Rosenthaler Straße, Auguststraße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20110,6
I-B5kfür das Gelände zwischen Auguststraße, Rosenthaler Straße, Gipsstraße und Joachimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
09.08.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 427
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Auguststraße, Rosenthaler Straße, Gipsstraße und Joachimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.08.20112,5
I-B5lfür die Grundstücke Große Hamburger Straße 38-42, Auguststraße 29A-29C, Gipsstraße 1-17 und Sophienstraße 16-34 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 41
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Große Hamburger Straße 38-42, Auguststraße 29A-29C, Gipsstraße 1-17 und Sophienstraße 16-34 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20113,5
I-B5mfür das Gelände zwischen Sophienstraße, Rosenthaler Straße, Hackescher Markt, Oranienburger Straße und Große Hamburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Festsetzungsdatum
19.04.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 183
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
31.05.2010–01.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kirche, Grünfläche (öffentlicher Friedhof, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sophienstraße, Rosenthaler Straße, Hackescher Markt, Oranienburger Straße und Große Hamburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.04.20115,8
I-B5nfür das Gelände zwischen Linienstraße, Gormannstraße, Mulackstraße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 42
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Linienstraße, Gormannstraße, Mulackstraße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20111,6
I-B5ofür die Grundstücke Linienstraße 213-217, Rückerstraße 6-9, Mulackstraße 11-14a und Gormannstraße 11-15 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
04.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 33
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Linienstraße 213-217, Rückerstraße 6-9, Mulackstraße 11-14a und Gormannstraße 11-15 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.01.20111,8
I-B5pfür die Grundstücke Linienstraße 218-222, Alte Schönhauser Straße 3-7, 9-11 Mulackstraße 1, 3-6 und Rückerstraße 1, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte 3-5
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
04.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 34
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
10.06.2008
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
23.11.2009–23.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Linienstraße 218-222, Alte Schönhauser Straße 3-7, 9-11 Mulackstraße 1, 3-6 und Rückerstraße 1, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte 3-5

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.01.20111,4
I-B5qfür das Gelände zwischen Mulackstraße, Gormannstraße, Steinstraße, Rosenthaler Straße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
04.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 35
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
07.09.2009–07.10.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mulackstraße, Gormannstraße, Steinstraße, Rosenthaler Straße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.01.20110,4
I-B5rfür das Gelände zwischen Mulackstraße, Alte Schönhauser Straße, Steinstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
04.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 36
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
23.11.2009–23.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mulackstraße, Alte Schönhauser Straße, Steinstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.01.20111,6
I-B5sfür das Gelände zwischen Steinstraße, Alte Schönhauser Straße, Weinmeisterstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
24.04.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.05.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 133
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
23.11.2009–23.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Sporthalle, Jugendfreizeitstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Steinstraße, Alte Schönhauser Straße, Weinmeisterstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.04.20123,2
I-B5tfür das Gelände zwischen Weinmeisterstraße, Neue Schönhauser Straße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
29.03.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.04.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 113
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
22.02.2010–22.03.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Weinmeisterstraße, Neue Schönhauser Straße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.03.20111,8
I-B5ufür das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße sowie einen Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
10.05.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
01.06.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 229
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
31.05.2010–01.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
besonderes Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße sowie einen Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.05.20115,1
I-B5vfür das Gelände zwischen Schendelgasse, Max-Beer-Straße, Münzstraße und Alte Schönhauser Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
09.08.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 428
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.02.1999–08.03.1999
Gespeicherte Auslegung
23.11.2009–23.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schendelgasse, Max-Beer-Straße, Münzstraße und Alte Schönhauser Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.08.20112,2
1-1Friedrichstr. / Unter den Linden
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
27.06.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Friedrichstr. / Unter den Linden

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Aufstellungsbeschluss 2001Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss27.06.20010,8
1-10für das Gelände zwischen Leipziger Straße, Wilhelmstraße, Mohrenstraße, Glinkastraße und Mauerstraße mit Ausnahme einer Teilfläche des Grundstücks Wilhelmstraße 44 (Flurstück 172)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.02.2003
Gespeicherte Beteiligung
16.06.2003–16.07.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Leipziger Straße, Wilhelmstraße, Mohrenstraße, Glinkastraße und Mauerstraße mit Ausnahme einer Teilfläche des Grundstücks Wilhelmstraße 44 (Flurstück 172)

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Frühzeitige Beteiligung 2003Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.07.20033,3
1-100aBfür die Grundstücke Schmidstr. 2/10 und die daran angrenzenden Flurstücke 244 und 245 (Spielplatzfläche) sowie einen Abschnitt der Schmidtstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.07.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
30.01.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schmidstr. 2/10 und die daran angrenzenden Flurstücke 244 und 245 (Spielplatzfläche) sowie einen Abschnitt der Schmidtstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss19.07.20162,2
1-100bfür das Grundstück Annenstr. 4A sowie Teilflächen der Annenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.07.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
30.01.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Annenstr. 4A sowie Teilflächen der Annenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss19.07.20160,6
1-100cfür eine Teilfläche zwischen Heinrich-Heine-Str., der Erschließungsstr. der Heinrich-Heine-Str. und der Annenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.07.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
30.01.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche zwischen Heinrich-Heine-Str., der Erschließungsstr. der Heinrich-Heine-Str. und der Annenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss19.07.20162,0
1-104für das Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 14 und Teilflächen der Gontardstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.01.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 14 und Teilflächen der Gontardstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2017Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss10.01.20170,5
1-105für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.2019
Gespeicherte Beteiligung
16.01.2019–15.02.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße

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Frühzeitige Beteiligung 2019Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.02.20193,9
1-111für das Grundstück zwischen Scharnhorststraße 29 und 30 (Flurstück 13 der Flur 122
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
06.05.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück zwischen Scharnhorststraße 29 und 30 (Flurstück 13 der Flur 122

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2020Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss06.05.20200,4
1-119VEfür das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße sowie für die Dircksenstraße zwischen Schicklerstraße und Stralauer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.07.2025
Gespeicherte Beteiligung
24.11.2025–19.12.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße sowie für die Dircksenstraße zwischen Schicklerstraße und Stralauer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2025Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.12.20250,4
1-14-1für das Gelände zwischen Littenstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 5 (An der Littenstraße), Waisenstraße, Parochialstraße, Jüdenstraße, Stralauer Straße, Molkenmarkt, Spandauer Straße, Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie die Gustav-Böß-Straße, den Molkenmarkt, Abschnitte der Jüdenstraße zwischen Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie zwischen Parochialstraße und Stralauer Straße, den Straßenzug Mühlendamm Grunerstraße zwischen Spree und Littenstraße und den Straßenzug Spandauer S...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
8,4 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.07.2025
Gespeicherte Auslegung
15.12.2025–20.01.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Littenstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 5 (An der Littenstraße), Waisenstraße, Parochialstraße, Jüdenstraße, Stralauer Straße, Molkenmarkt, Spandauer Straße, Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie die Gustav-Böß-Straße, den Molkenmarkt, Abschnitte der Jüdenstraße zwischen Gustav-Böß-Straße und Grunerstraße sowie zwischen Parochialstraße und Stralauer Straße, den Straßenzug Mühlendamm Grunerstraße zwischen Spree und Littenstraße und den Straßenzug Spandauer S...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2026Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung20.01.20268,4
1-22Bfür das Gelände zwischen Torstr., Kleine Hamburger Str., Linienstr. Und Tucholskystr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
27.08.2019
Gespeicherte Beteiligung
08.06.2015–08.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Torstr., Kleine Hamburger Str., Linienstr. Und Tucholskystr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2015Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung08.07.20150,6
1-23BTorstr., Ackerstr., Linienstr. und Kleine Hamburger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Torstr., Ackerstr., Linienstr. und Kleine Hamburger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2005Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss21.06.20051,8
1-24BTorstr., Rosenthaler Platz, Rosenthaler Str., Linienstr. und Ackerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Gespeicherte Beteiligung
13.02.2017–15.03.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Torstr., Rosenthaler Platz, Rosenthaler Str., Linienstr. und Ackerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2017Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.03.20172,0
1-25Bfür das Gelände zwischen Torstr., Gormannstr., Linienstr. und Rosenthaler Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Gespeicherte Beteiligung
13.02.2017–15.03.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Torstr., Gormannstr., Linienstr. und Rosenthaler Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2017Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.03.20172,3
1-26Bfür das Gelände zwischen Torstr., Alte Schönhauser Str., Linienstr. und Gromannstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Gespeicherte Beteiligung
13.02.2017–15.03.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Torstr., Alte Schönhauser Str., Linienstr. und Gromannstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2017Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.03.20172,0
1-27Bfür das Gelände zwischen der Torstr, der Rosa-Luxemburg-Str., der Linienstr. und Alte Schönhauser Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.2015
Letzte Änderung des Beschlusses
28.03.2017
Gespeicherte Beteiligung
13.02.2017–15.03.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Torstr, der Rosa-Luxemburg-Str., der Linienstr. und Alte Schönhauser Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2017Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.03.20171,1
1-28Bfür das Gelände zwischen Linienstr., Rosa-Luxemburger-Str., Almstadtstr., Schendelgasse und Max-Beer-Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.06.2015–08.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Linienstr., Rosa-Luxemburger-Str., Almstadtstr., Schendelgasse und Max-Beer-Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2015Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung08.07.20151,0
1-29BSchendelgasse, Almstadtstr., Münzstr. und Max-Beer-Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Schendelgasse, Almstadtstr., Münzstr. und Max-Beer-Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2005Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss21.06.20052,0
1-2abfür das Gelände zwischen Spreekanal, Wallstr., Spittelmarkt, Leipziger Str., Kurstr. und Kleiner Kurstr. sowie angrenzende Abschnitte der Leipziger Str. bis vor das Grundstück Leipziger Str.48/49, der Wallstr., bis vor das Gebäude Wallstr.4, der Seydelstr
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.12.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
15.07.2005
Gespeicherte Beteiligung
01.10.2001–29.10.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spreekanal, Wallstr., Spittelmarkt, Leipziger Str., Kurstr. und Kleiner Kurstr. sowie angrenzende Abschnitte der Leipziger Str. bis vor das Grundstück Leipziger Str.48/49, der Wallstr., bis vor das Gebäude Wallstr.4, der Seydelstr

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2001Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung29.10.20012,7
1-30BMünzstr., Rosa-Luxemburg-Str., Dircksenstr. und Rochstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Münzstr., Rosa-Luxemburg-Str., Dircksenstr. und Rochstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2005Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss21.06.20051,6
1-31BRosa-Luxemburger-Str., Hirtenstr. und Almstadtstr. Münzstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Rosa-Luxemburger-Str., Hirtenstr. und Almstadtstr. Münzstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2005Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss21.06.20051,8
1-32Bfür das Gelände zwischen Rosa-Luxemburg-Str., Hirtenstraße und Almstadtstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.06.2015–08.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rosa-Luxemburg-Str., Hirtenstraße und Almstadtstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2015Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung08.07.20151,1
1-33Bfür das Gelände zwischen Torstr., Weydinger Str., Rosa-Luxemburg-Platz und Rosa-Luxemburg-Str. mit Ausnahme des Grundstücks Torstraße 6
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
27.02.2018
Gespeicherte Beteiligung
29.07.2019–30.08.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Torstr., Weydinger Str., Rosa-Luxemburg-Platz und Rosa-Luxemburg-Str. mit Ausnahme des Grundstücks Torstraße 6

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2019Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.08.20192,9
1-40ba-1afür das Gelände zwischen Bernauer Straße, Schwedter Straße, Kremmener Straße und Wolliner Straße im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.06.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
30.05.2025
Gespeicherte Beteiligung
06.10.2025–07.11.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Schwedter Straße, Kremmener Straße und Wolliner Straße im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2025Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung07.11.20251,6
1-40ba-1bfür das Gelände zwischen Bernauer Straße, Wolliner Straße, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Wolliner Straße 49, Swinemünder Straße 20, Swinemünder Straße 110, Ruppiner Straße 7 und Ruppiner Straße im Bezirk Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.06.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
30.05.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Wolliner Straße, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Wolliner Straße 49, Swinemünder Straße 20, Swinemünder Straße 110, Ruppiner Straße 7 und Ruppiner Straße im Bezirk Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2021Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss30.06.20211,4
1-40bbafür das Gelände zwischen Bernauer Str., Ruppiner Str., Schönholzer Str. und Brunnenstr. Mit Ausnahme der Grundstücke Schönholzer Str. 13/14 sowie 19 und 20
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
29.09.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
07.02.2014
Gespeicherte Auslegung
30.01.2017–03.03.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bernauer Str., Ruppiner Str., Schönholzer Str. und Brunnenstr. Mit Ausnahme der Grundstücke Schönholzer Str. 13/14 sowie 19 und 20

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2017Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung03.03.20171,6
1-40bbbfür die Grundstücke Schönholzer Str. 13/14 sowie 19 und 20
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
29.09.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
07.02.2014
Gespeicherte Auslegung
26.07.2010–27.08.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schönholzer Str. 13/14 sowie 19 und 20

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2010Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung27.08.20100,3
1-51für das Gelände zwischen der Schönholzer Str., Ruppiner Str. Rheinsberger Str. und Brunnenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
24.11.2014–29.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Schönholzer Str., Ruppiner Str. Rheinsberger Str. und Brunnenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung29.12.20141,7
1-53für das Gelände zwischen Rheinsberger Straße, Brunnenstraße, Anklamer Straße und Strelitzer Straße, ausgenommen die Grundstücke Strelitzer Straße 10-13
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
24.11.2014–29.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rheinsberger Straße, Brunnenstraße, Anklamer Straße und Strelitzer Straße, ausgenommen die Grundstücke Strelitzer Straße 10-13

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung29.12.20144,0
1-55Bfür das Gelände zwischen der Anklamer Str., Strelitzer Str., Elisabethkirchstr. und Ackerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
24.05.2011
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
24.11.2014–29.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Anklamer Str., Strelitzer Str., Elisabethkirchstr. und Ackerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung29.12.20142,0
1-56Bfür die Grundstücke Anklamer Str. 10-14, Brunnenstr. 160-173, Invalidenstr. 1-2, Elisabethkirchstr. 1-10, Strelitzer Str. 2-4, und 7.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
11.10.2011
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
24.11.2014–29.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Anklamer Str. 10-14, Brunnenstr. 160-173, Invalidenstr. 1-2, Elisabethkirchstr. 1-10, Strelitzer Str. 2-4, und 7.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung29.12.20142,5
1-57Bfür das Gelände zwischen Anklamer Str., Fehrbelliner Str., Veteranenstr. und Brunnenstr. mit Ausnahme des Grundstücks Veteranenstr. 18
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
05.07.2011
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
24.11.2014–29.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Anklamer Str., Fehrbelliner Str., Veteranenstr. und Brunnenstr. mit Ausnahme des Grundstücks Veteranenstr. 18

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung29.12.20145,2
1-59für das Gelände zwischen der Invalidenstr., Brunnenstr., Torstr. und Ackerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
24.11.2014–29.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Invalidenstr., Brunnenstr., Torstr. und Ackerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung29.12.20147,8
1-60bfür die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.05.2012
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20121,9
1-68die Grundstücke Krausenstr. 21, 22 und Markgrafenstr. 26, ausgenommen der Flächen des Jugendclubs und der Sporthalle
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
04.10.2010–29.10.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Krausenstr. 21, 22 und Markgrafenstr. 26, ausgenommen der Flächen des Jugendclubs und der Sporthalle

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2010Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung29.10.20101,7
1-69für das Gelände zwischen Luisenstr. Stadtbahn und Spree.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
21.01.2011
Gespeicherte Beteiligung
09.05.2011–20.05.2011
Gespeicherte Auslegung
20.11.2017–20.12.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Luisenstr. Stadtbahn und Spree.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2017Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung20.12.20174,7
1-70bfür die nördliche Teilfläche des Gelände zwischen Mollstr., Berolinastr., Karl-Marx-Alee und Otto-Braun-Str. /
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.02.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
13.03.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die nördliche Teilfläche des Gelände zwischen Mollstr., Berolinastr., Karl-Marx-Alee und Otto-Braun-Str. /

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2011Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.02.20111,0
1-71für das Grundstück Oranienburger Str. 35-36, Tucholskystr. 19/21 und Auguststr. 5a
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.03.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Oranienburger Str. 35-36, Tucholskystr. 19/21 und Auguststr. 5a

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2011Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.03.20110,8
1-82afür das Gelände zwischen Mollstr. (Bezirksgrenze), östlicher und südlicher Grenze des Grundstücks Berolinastr. 8 und Berolinastr. sowie für einen Abschnitt der Mollstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mollstr. (Bezirksgrenze), östlicher und südlicher Grenze des Grundstücks Berolinastr. 8 und Berolinastr. sowie für einen Abschnitt der Mollstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20128,3
1-82bfür die Grundstücke Berolinastr. 9-17, 20-21 und das angrenzende Flurstück 1174 sowie für einen Abschnitt der Berolinastr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Berolinastr. 9-17, 20-21 und das angrenzende Flurstück 1174 sowie für einen Abschnitt der Berolinastr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20122,8
1-82c(Rathaus Mitte) für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 31 und Berolinastraße 7, 7 A bis D
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
(Rathaus Mitte) für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 31 und Berolinastraße 7, 7 A bis D

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20121,2
1-82dfür das Gelände zwischen Berolinastr., südlicher und östlicher Grenze des Grundstücks Berolinastr. 8, Bezirksgrenze und Weydemeyerstr. sowie für einen Abschnitt der Weydemeyerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Berolinastr., südlicher und östlicher Grenze des Grundstücks Berolinastr. 8, Bezirksgrenze und Weydemeyerstr. sowie für einen Abschnitt der Weydemeyerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20126,6
1-82eafür die Grundstücke Karl-Marx-Allee 5/11, 19/25 sowie für einen Abschnitt der Berolinastraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
21.06.2022
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 5/11, 19/25 sowie für einen Abschnitt der Berolinastraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20122,5
1-82ebfür die Grundstücke Karl-Marx-Allee 4/20, 24/32 und Alexanderstraße 9,11 (teilweise)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 4/20, 24/32 und Alexanderstraße 9,11 (teilweise)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2022Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss21.06.20223,8
1-82ffür die Grundstücke Karl-Marx-Allee 33-52 und die angrenzenden Flurstücke 524 und 525 sowie für Abschnitte der Karl-Marx-Allee, Berolinastr. und Neue Blumenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 33-52 und die angrenzenden Flurstücke 524 und 525 sowie für Abschnitte der Karl-Marx-Allee, Berolinastr. und Neue Blumenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20125,2
1-83afür das Gelände zwischen Jacobystraße, Schillingstraße, Magazinstraße und Alexanderstraße sowie Abschnitte Jacobystraße und Alexanderstraße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
21.01.2014
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Jacobystraße, Schillingstraße, Magazinstraße und Alexanderstraße sowie Abschnitte Jacobystraße und Alexanderstraße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20126,0
1-83bfür das Gelände zwischen Schillingstr., Neue Blumenstr. und Singerstr. sowie einen Abschnitt der Neue Blumenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schillingstr., Neue Blumenstr. und Singerstr. sowie einen Abschnitt der Neue Blumenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20122,7
1-83cfür das Gelände zwischen Singerstr., Neue Blumenstr. und Bezirksgrenze sowie einen Abschnitt der Neue Blumenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
6,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Singerstr., Neue Blumenstr. und Bezirksgrenze sowie einen Abschnitt der Neue Blumenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20126,1
1-83dfür das Gelände zwischen Magazinstr., Schillingstr. und Alexanderstr. sowie für Abschnitte der Magazinstr. und Schillingstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Magazinstr., Schillingstr. und Alexanderstr. sowie für Abschnitte der Magazinstr. und Schillingstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20122,4
1-83efür Teilflächen des Geländes zwischen Singerstr., Ifflandstr., der nördlichen Grenze des Grundstücks Holzmarktstr. 69 und der Schillingstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Geländes zwischen Singerstr., Ifflandstr., der nördlichen Grenze des Grundstücks Holzmarktstr. 69 und der Schillingstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20122,2
1-83ffür das Gelände zwischen Singerstr., Bezirksgrenze, Holzmarktstr., östlicher Grenze der Grundstücke Holzmarktstr. 66, 69 und Ifflandstr..
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
19.12.2011–20.01.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Singerstr., Bezirksgrenze, Holzmarktstr., östlicher Grenze der Grundstücke Holzmarktstr. 66, 69 und Ifflandstr..

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.01.20128,4
1-84Bfür das Gelände zwischen Luisenstr. Reinhardtstr., Albrechtstr. und Marienstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.2012
Gespeicherte Beteiligung
22.10.2012–22.11.2012
Gespeicherte Auslegung
24.02.2014–24.03.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Luisenstr. Reinhardtstr., Albrechtstr. und Marienstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung24.03.20143,3
1-85Bfür die Grundstücke Luisenstraße 48-55 und Schumannstraße 9, 10 und 14 B-19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Schumannstraße 13 A, 14 A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.01.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
07.01.2014
Gespeicherte Beteiligung
22.10.2012–22.11.2012
Gespeicherte Auslegung
24.02.2014–24.03.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Luisenstraße 48-55 und Schumannstraße 9, 10 und 14 B-19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Schumannstraße 13 A, 14 A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung24.03.20142,7
1-86Bfür die Grundstücke Unterbaumstr. 4, Schumannstr. 1, 1A, 1B, Charitéstr. 2-5 und Reinhardtstr. 44/50
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2012
Gespeicherte Beteiligung
22.10.2012–22.11.2012
Gespeicherte Auslegung
24.02.2014–24.03.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Unterbaumstr. 4, Schumannstr. 1, 1A, 1B, Charitéstr. 2-5 und Reinhardtstr. 44/50

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung24.03.20140,8
1-8Bbfür die Grundstücke Oranienburger Straße 92, eine Teilfläche des Grundstücks Oranienburger Straße 91 und Große Präsidentenstraße 1-3, das Flurstück 227 sowie Teilflächen der Oranienburger Straße und des Monbijouplatzes
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.09.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Oranienburger Straße 92, eine Teilfläche des Grundstücks Oranienburger Straße 91 und Große Präsidentenstraße 1-3, das Flurstück 227 sowie Teilflächen der Oranienburger Straße und des Monbijouplatzes

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss07.09.20100,4
1-96für die westlich des Grundstückes Holzmarktstraße 73 und 75 gelegenen Flurstücke 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die westlich des Grundstückes Holzmarktstraße 73 und 75 gelegenen Flurstücke 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2015Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.12.20150,2
I-14bfür die Grundstücke Alte Jakobstr. 53-61, Sebastianstr. 45-61, Alexandrinenstr.74A-78 sowie die Flurstücke 42, 224, 226, 228 und 230
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.01.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
02.02.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alte Jakobstr. 53-61, Sebastianstr. 45-61, Alexandrinenstr.74A-78 sowie die Flurstücke 42, 224, 226, 228 und 230

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2012Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.01.20123,5
I-205für das Gelände zwischen Schleusenbrücke, Schlossplatz, Breite Straße, Neumannsgasse, und Spreekanal sowie eine Teilfläche des Schlossplatzes.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
26.08.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
28.05.2018
Gespeicherte Beteiligung
16.11.2018–17.12.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schleusenbrücke, Schlossplatz, Breite Straße, Neumannsgasse, und Spreekanal sowie eine Teilfläche des Schlossplatzes.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2018Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung17.12.20183,2
I-212Gelände zw. Mohrenstr., Jerusalemer Str., Kronenstr. und Markgrafenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
05.03.1998
Gespeicherte Beteiligung
18.05.1998–16.06.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gelände zw. Mohrenstr., Jerusalemer Str., Kronenstr. und Markgrafenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1998Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.06.19982,0
I-32aafür Teilflächen der an der Spree angrenzenden Grundstücke zwischen Michaelkirchstr. und Engeldamm, das Grundstück Hinter Köpenicker Str. 40, 41 (tlw.) sowie Teilflächen des Wilhelmine-Gemberg-Weg, des Paul-Thiede-Ufer, des Engeldamm und des Bethaniendamm
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.01.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
29.04.2014
Gespeicherte Beteiligung
20.06.1994–15.07.1994
Gespeicherte Auslegung
15.06.2020–14.07.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der an der Spree angrenzenden Grundstücke zwischen Michaelkirchstr. und Engeldamm, das Grundstück Hinter Köpenicker Str. 40, 41 (tlw.) sowie Teilflächen des Wilhelmine-Gemberg-Weg, des Paul-Thiede-Ufer, des Engeldamm und des Bethaniendamm

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2020Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung14.07.20200,9
I-32abfür das Grundstück Köpenicker Str. 39, für Teilflächen der Grundstücke Michaelkirchstr. 22, 23, Köpenicker Str. 36-38 und 40, 41 sowie für Teilflächen der angrenzenden Flurstücke 319, 302 und 9021
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.01.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
29.04.2014
Gespeicherte Beteiligung
20.06.1994–15.07.1994
Gespeicherte Auslegung
12.05.1997–12.06.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Köpenicker Str. 39, für Teilflächen der Grundstücke Michaelkirchstr. 22, 23, Köpenicker Str. 36-38 und 40, 41 sowie für Teilflächen der angrenzenden Flurstücke 319, 302 und 9021

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1997Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung12.06.19973,0
I-33für das Gelände zwischen Heinrich-Heine-Straße, Sebastianstraße, Alte Jakobstr. und Annenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.12.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
29.03.2011
Gespeicherte Beteiligung
23.11.2009–18.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heinrich-Heine-Straße, Sebastianstraße, Alte Jakobstr. und Annenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2009Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung18.12.200912,8
I-46Gelände zw. Stralauer Straße, Bahnanlage, Spree und Littenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.11.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
17.11.1998
Gespeicherte Beteiligung
23.02.1998–23.03.1998
Gespeicherte Auslegung
08.02.1999–08.03.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gelände zw. Stralauer Straße, Bahnanlage, Spree und Littenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1999Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung08.03.19991,0
I-49Holzmarktstr. 5-14
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
02.02.1999
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1998–17.09.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Holzmarktstr. 5-14

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1998Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung17.09.19981,6
I-57-1Monbijoutheater
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.04.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Monbijoutheater

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss19.04.20160,3
I-58afür das Gelände zwischen Gertraudenstr., Fischerinsel und Spreekanal.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.10.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
04.05.2010
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1999–25.06.1999
Gespeicherte Auslegung
25.04.2000–25.05.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gertraudenstr., Fischerinsel und Spreekanal.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2000Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung25.05.20004,2
I-58bfür das Gebiet zwischen Mühlendamm, Spree, Spreekanal und Fischerinsel
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.10.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
04.05.2010
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1999–25.06.1999
Gespeicherte Auslegung
25.04.2000–25.05.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Mühlendamm, Spree, Spreekanal und Fischerinsel

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2000Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung25.05.20004,7
I-64Chausseestr., Invalidenstr., Am Nordbahnhof
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1999
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1999–25.06.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Chausseestr., Invalidenstr., Am Nordbahnhof

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1999Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung25.06.19990,9
I-B4a-3für das Grundstück Alexanderplatz 3 und das nordöstlich angrenzende Flurstück 1253 (Flur 918) sowie Teilflächen der Alexanderstraße und des Alexanderplatzes
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.07.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
07.08.2024
Gespeicherte Auslegung
23.03.2026–24.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Alexanderplatz 3 und das nordöstlich angrenzende Flurstück 1253 (Flur 918) sowie Teilflächen der Alexanderstraße und des Alexanderplatzes

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2026Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung24.04.20261,5
I-B4a-4für eine nordöstliche Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstr., Karl-Liebknecht-Str., Alexanderstr., der nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem Alexanderplatz. (Alex Baufeld D7)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.12.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
26.10.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine nordöstliche Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstr., Karl-Liebknecht-Str., Alexanderstr., der nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem Alexanderplatz. (Alex Baufeld D7)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2017Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss14.12.20171,6
I-B5cbfür die Grundstücke Auguststraße 11-16 und 21
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.09.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Auguststraße 11-16 und 21

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss29.09.20091,0
II-201dafür das Gelände zwischen Alexanderufer, Kapelle-Ufer, Hugo- Preuß-Brücke, Rahel-Hirsch-Straße, Friedrich-List-Ufer einschließlich des Stadtbahnviaduktes sowie einem Abschnitt des Alexanderufers (Humboldthafen)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
07.08.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
13.03.2008
Gespeicherte Beteiligung
19.03.2007–19.04.2007
Gespeicherte Auslegung
14.10.2024–12.11.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alexanderufer, Kapelle-Ufer, Hugo- Preuß-Brücke, Rahel-Hirsch-Straße, Friedrich-List-Ufer einschließlich des Stadtbahnviaduktes sowie einem Abschnitt des Alexanderufers (Humboldthafen)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2024Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung12.11.20243,9
I-15bLeipziger Platz 12-13
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.11.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–08.04.2009
Normenkontrollvermerk
unwirksam
Rechtsstand laut Quellfeld
Aufgehoben
Geltungsbereich laut Quelle
Leipziger Platz 12-13

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende Grundlage—2,5
I-202afür das Gelände zwischen Behrenstr., Wilhelmstr., Hannah-Arendt-Straße und Ebertstraße parallel der Grenze zwischen den Ortsteilen Mitte und Tiergarten sowie für einen Abschnitt der Ebertstraße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
22.04.2016
Gespeicherte Beteiligung
25.04.1994–25.05.1994
Gespeicherte Auslegung
22.02.2016–22.03.2016
Normenkontrollvermerk
unwirksam
Rechtsstand laut Quellfeld
Aufgehoben
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Behrenstr., Wilhelmstr., Hannah-Arendt-Straße und Ebertstraße parallel der Grenze zwischen den Ortsteilen Mitte und Tiergarten sowie für einen Abschnitt der Ebertstraße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende Grundlage—4,5

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 2 der 131 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 72 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Mitte

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Mitte
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
II-B5dem südlichen Tiergartenrand zwischen Kemperplatz und Ebertstraße …TiergartenFestgesetztdavon in Mitte14,4 ha50,9
II-200cder Konrad-Adenauer-Straße …TiergartenFestgesetztdavon in Mitte5,8 ha10,3
II-201db-1Gelände zwischen Invalidenstraße, Sandkrugbrücke, Alexanderufer …MoabitIm Verfahrendavon in Mitte3,8 ha5,4
II-200bder Spree, der Kronprinzenbrücke, der Konrad-Adenauer-Straße, der Otto-von-Bismarck-Allee …TiergartenFestgesetztdavon in Mitte1,6 ha9,5
II-201aInvalidenstraße, Friedrich-List-Ufer, Rahel-Hirsch-Straße, Hugo-Preuß-Brücke, Kapelleufer …MoabitFestgesetztdavon in Mitte0,8 ha16,4
II-163der Lennéstraße, der Ebertstraße …TiergartenFestgesetztdavon in Mitte0,4 ha4,5
1-62bHeidestraße, Nordhafen …MoabitFestgesetztdavon in Mitte0,2 ha13,7
III-34-2eine Teilfläche des Grundstücks Chausseestraße 82, Müllerstraße 185, Sellerstraße 28-30WeddingIm Verfahrendavon in Mitte0,1 ha1,0

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Mitte. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Mitte?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Mitte darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Mitte entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (30 %), Gemischte Baufläche, M1 (20 %), Gemischte Baufläche, M2 (15 %), Grünfläche (12 %) und Sonderbaufläche Hauptstadtfunktion (H) (7 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Mitte. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Mitte

Stadtplanung Mitte

Bezirksamt Mitte von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 9018 45846Quelle
Anschrift
Müllerstraße 146 13353 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Mitte

Gilt für mein Grundstück in Mitte überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 5.685 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.861 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 32 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Mitte, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Mitte gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht I-15b, I-202a in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt I-15b, I-202a als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 72 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Mitte einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 172 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1996 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Mitte zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Mitte: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Mitte sind 98 Planzeichnungen und 32 Begründungen zu den 98 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Mitte. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.