Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Charlottenburg auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Charlottenburg?
Flurstücke im festgesetzten Plan
2.204
von 5.323 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
45 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
125,4 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Charlottenburg 157 Planobjekte zu: 122 in Kraft, 24 im Verfahren und 11 unwirksam. 7 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 43,7 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 13 weitere Pläne aus Charlottenburg-Nord, Westend und Wilmersdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Charlottenburg hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 477,6 ha der 1.059,1 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 45 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 125,4 ha. Von den 5.323 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.204 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Charlottenburg. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Charlottenburg
157 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Charlottenburg
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
4-17VE
vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Grundstücke Joachimstaler Straße 33-35 und Augsburger Straße 39/43 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
06.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 767
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
05.05.2003–06.06.2003
Gespeicherte Auslegung
11.08.2003–12.09.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Joachimstaler Straße 33-35 und Augsburger Straße 39/43 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Gaußstraße 11, Lise-Meitner-Straße 22 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg teilweise geändert durch den Bebauungsplan 4-4-1B .Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Festsetzungsdatum
07.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 320
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.2001
Gespeicherte Beteiligung
03.09.2001–05.10.2001
Gespeicherte Auslegung
20.01.2003–21.02.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Versorgungsanlagen (Verteilerstation), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Gaußstraße 11, Lise-Meitner-Straße 22 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lise-Meitner-Straße 30, Gaußstraße 5, Gaußstraße 7, 7A, 11, 13, Gaußstraße 9 und Gaußstraße 15, 19 sowie für eine Teilfläche des Grundstückes Gaußstraße 1 (Flurstück 402) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg teilweise sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes 4-4 zu beachten (siehe textliche Festsetzungen 4-4-1B).Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Festsetzungsdatum
30.11.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.12.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 539
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.11.2009
Gespeicherte Auslegung
15.02.2010–17.03.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lise-Meitner-Straße 30, Gaußstraße 5, Gaußstraße 7, 7A, 11, 13, Gaußstraße 9 und Gaußstraße 15, 19 sowie für eine Teilfläche des Grundstückes Gaußstraße 1 (Flurstück 402) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Schillerstraße 45-47 / Rückertstraße 7 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
28.04.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.05.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 91
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2013
Gespeicherte Beteiligung
11.02.2013–15.03.2013
Gespeicherte Auslegung
06.01.2014–07.02.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Schillerstraße 45-47 / Rückertstraße 7 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Spree, Hannah-Karminski-Straße, Gutenbergstraße und Margarete-Kühn-Straße sowie für einen Abschnitt der Margarete-Kühn-Straße und dessen Anbindung an den Uferweg südlich der Spree im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen der Spree, Hannah-Karminski-Straße, Gutenbergstraße und Margarete-Kühn-Straße sowie für einen Abschnitt der Margarete-Kühn-Straße und dessen Anbindung an den Uferweg südlich der Spree im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Nordhauser Straße, Klaustaler Straße, Quedlinburger Straße und Wernigeroder Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
25.02.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 84
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.11.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
11.08.2020
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2017–01.12.2017
Gespeicherte Auslegung
24.08.2020–25.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Nordhauser Straße, Klaustaler Straße, Quedlinburger Straße und Wernigeroder Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Arcostraße 9, 11 und das Flurstück 1331 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
12.10.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.10.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 1205
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.06.2016
Gespeicherte Beteiligung
20.06.2016–22.07.2016
Gespeicherte Auslegung
01.10.2018–02.11.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Arcostraße 9, 11 und das Flurstück 1331 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen zwischen S-Bahntrasse, Windscheidstraße, Stuttgarter Platz und Lewishamstraße sowie Teilflächen zwischen Lewishamstraße, Stuttgarter Platz und Wilmersdorfer Straße und S-Bahntrasse im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 559
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
19.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2003–22.12.2003
Gespeicherte Auslegung
27.12.2005–10.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Bahnanlage, Flächen für Versorgungsanlagen, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Parkcafe), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen zwischen S-Bahntrasse, Windscheidstraße, Stuttgarter Platz und Lewishamstraße sowie Teilflächen zwischen Lewishamstraße, Stuttgarter Platz und Wilmersdorfer Straße und S-Bahntrasse im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Treseburger Straße 2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
21.03.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.03.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 169
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
09.12.2019–20.12.2019
Gespeicherte Auslegung
21.02.2022–25.03.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Treseburger Straße 2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Sömmeringstraße 2/22, Quedlinburger Straße 45 / Am Spreebord 9 sowie Quedlinburger Straße 15 / Am Spreebord 5 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 682
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.09.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
13.07.2004
Gespeicherte Beteiligung
17.11.2003–19.12.2003
Gespeicherte Auslegung
06.06.2005–08.07.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sömmeringstraße 2/22, Quedlinburger Straße 45 / Am Spreebord 9 sowie Quedlinburger Straße 15 / Am Spreebord 5 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Stadtring Berlin Abschnitt Neue Kantstraße- Kaiserdamm im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm – Spandauer Damm im Bezirk Charlottenburg Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt. Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.Weitere Plandaten
Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm- Spandauer Damm im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
15.03.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 589
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1969
Gespeicherte Auslegung
13.07.1971–13.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
24.09.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 84, Seite 1722
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1972
Gespeicherte Auslegung
06.03.1973–06.04.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Olbersstraße 51-51h und 55-55m, Lise-Meitner-Straße 11/31 und 24/26 sowie Lise-Meitner-Straße 12/22 und 28/32 (teilweise) im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
07.04.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 610
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1968
Gespeicherte Auslegung
05.05.1970–05.06.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk, Gaswerk), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Olbersstraße 51-51h und 55-55m, Lise-Meitner-Straße 11/31 und 24/26 sowie Lise- Meitner- Straße 12/22 und 28/32 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), 23-33, Krumme Straße 73-81, Zillestraße 23/43 und Zauritzweg 1/9 und 2/14 (teilweise) im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
08.05.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 593
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
16.05.1967
Gespeicherte Auslegung
15.10.1968–14.11.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), 23-33, Krumme Straße 73-81, Zillestraße 23/43 und Zauritzweg 1/9 und 2/14 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Pestalozzistraße 50 Ecke Windscheidstraße 32 und 33-38 Ecke Schillerstraße 60 und 61-62 Ecke Fritschestraße 37-38 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für die Grundstücke Pestalozzistraße 50 Ecke Windscheidstraße 32 und 33-38 Ecke Schillerstraße 60 und 61-62 Ecke Fritschestraße 37-38 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Knesebeckstraße 28 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
12.01.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.01.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 67
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.1962
Gespeicherte Auslegung
06.08.1963–05.09.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Schulzwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Knesebeckstraße 28 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kantstraße 12A, Fasanenstraße 82-88 und Hardenbergstraße 16-18 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 268
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.08.1992
Gespeicherte Beteiligung
14.09.1992–15.10.1992
Gespeicherte Auslegung
30.11.1993–30.12.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kantstraße 12A, Fasanenstraße 82-88 und Hardenbergstraße 16-18 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke am Ernst-Reuter Platz zwischen Straße des 17. Juni und Marchstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bayernallee 4-5 und 45-46 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
14.10.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.11.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1598
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.10.1963
Gespeicherte Auslegung
28.07.1964–27.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für die Justizverwaltung), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bayernallee 4-5 und 45-46 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Darwinstraße, Quedlinburger Straße, Goslarer Ufer und der Spree im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Darwinstraße 2, Goslarer Ufer 1 / 5 (teilweise) und die Flurstücke 356 (teilweise), 453, 454, 460 und 461 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
für die Grundstücke Darwinstraße 2, Goslarer Ufer 1 / 5 (teilweise) und die Flurstücke 356 (teilweise), 453, 454, 460 und 461 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Dahlmannstraße 1-1A Ecke Gervinusstraße 9 im Bezirk Charlottenburg Dieser Bebauungsplan wurde teilweise geändert durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes VII-A.Weitere Plandaten
für das Grundstück Dahlmannstraße 1-1A Ecke Gervinusstraße 9 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche der Grünfläche südlich der Spree und ostwärts der Schloßbrücke und für die Grundstücke Charlottenburger Ufer 1-5, Lohmeyerstraße 18, Eosanderstraße 14-21E, Otto-Suhr-Alle 142/146 und Luisenplatz 3 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
für eine Teilfläche der Grünfläche südlich der Spree und ostwärts der Schloßbrücke und für die Grundstücke Charlottenburger Ufer 1-5, Lohmeyerstraße 18, Eosanderstraße 14-21E, Otto- Suhr- Alle 142/146 und Luisenplatz 3 im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kurfürstendamm 202 Ecke Knesebeckstraße 38-42 und Knesebeckstraße 43-49 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
05.09.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.09.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1483
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.02.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
14.02.1966
Gespeicherte Auslegung
05.04.1966–04.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstendamm 202 Ecke Knesebeckstraße 38-42 und Knesebeckstraße 43-49 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bismarckstraße 86-90, Sesenheimer Straße 21-26 sowie Krumme Straße 23-25 und 26 (teilweise) im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1299
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.08.1966
Gespeicherte Auslegung
03.10.1967–02.11.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 86-90, Sesenheimer Straße 21-26 sowie Krumme Straße 23-25 und 26 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bismarckstraße 109, Am Schillertheater 2/6 und Schillerstraße 11 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
09.08.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1490
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.1983
Gespeicherte Beteiligung
28.02.1983–28.03.1983
Gespeicherte Auslegung
18.06.1985–18.07.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 109, Am Schillertheater 2/6 und Schillerstraße 11 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung der Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburgzur Änderung der Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg; Teil 1- Bebauungsplan VII-20 Fasan …Weitere Plandaten
zur Änderung der Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg; Teil 1- Bebauungsplan VII-20 Fasanenstraße- Kantstraße- Uhlandstraße; Teil 2- Bebauungsplan VII-36 Gierkezeile- Zillestraße- Wilmersdorfer Straße; Teil 3- Bebauungsplan VII-47 für das Gelände zwischen Bismarckstraße- Sesenheimer Straße- Schillerstraße- Wilmersdorfer Straße; Teil 4- Bebauungsplan VII-48 Schillerstraße- Wilmersdorfer Straße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Dovestraße- Helmholtzstraße- Franklinstraße und Salzufer in Berlin-Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Krumme Straße 68-72, Bismarckstraße 91-94 und Schillerstraße 26 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
06.05.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 508
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1968
Gespeicherte Auslegung
14.05.1968–13.06.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Krumme Straße 68-72, Bismarckstraße 91-94 und Schillerstraße 26 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 82-84 und Sybelstraße 56 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
14.08.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.08.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1549
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1968
Gespeicherte Auslegung
15.07.1969–14.08.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 82-84 und Sybelstraße 56 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Iburger Ufer 10/14, Lüdtgeweg 9/11 und eine Teilfläche des Lüdtgeweges im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige Straße 220 zwischen Franklinstraße und Helmholtzstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.09.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 1600
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1968
Gespeicherte Auslegung
11.11.1969–10.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige Straße 220 zwischen Franklinstraße und Helmholtzstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wintersteinstraße 22/26, Arcostraße 9/19, 20 (teilweise), Lüdtgeweg 9/15 (teilweise) und 10/16 (teilweise), für das Iburger Ufer und die künftige Straße 227 sowie für die Spreeuferbegrünung zwischen Wintersteinstraße und Röntgenstraße im Bezirk Charlottenburg Der Bebauungsplan VII-159 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan 4-65 .Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.09.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 1839
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1969
Gespeicherte Auslegung
13.07.1971–13.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Jugendfreizeitheim), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wintersteinstraße 22/26, Arcostraße 9/19, 20 (teilweise), Lüdtgeweg 9/15 (teilweise) und 10/16 (teilweise), für das Iburger Ufer und die künftige Straße 227 sowie für die Spreeuferbegrünung zwischen Wintersteinstraße und Röntgenstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Olbersstraße 13/19 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
29.06.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 993
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.1968
Gespeicherte Auslegung
11.11.1969–10.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Olbersstraße 13/19 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Krumme Straße 6a-13, Zillestraße 46/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
28.09.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.10.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 89, Seite 2582
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1969
Gespeicherte Auslegung
17.07.1973–17.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte, Hallenbad, Einrichtungen für Jugend und Sport, Studentenwohnheim), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Krumme Straße 6a-13, Zillestraße 46/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Krumme Straße 6A, 8-10, Zillestraße 54/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
25.10.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 482
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1979
Gespeicherte Beteiligung
15.06.1979–15.07.1979
Gespeicherte Auslegung
09.06.1992–10.07.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Hallenbad, Jugendfreizeitheim, Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Krumme Straße 6A, 8-10, Zillestraße 54/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Otto-Suhr-Allee – Schustehrusstraße und Wilmersdorfer Straße und für die Grundstücke Wintersteinstraße 1/3 Ecke Otto-Suhr-Allee 110/112 und 114/116 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Otto-Suhr-Allee–Schustehrusstraße und Wilmersdorfer Straße und für die Grundstücke Wintersteinstraße 1/3 Ecke Otto-Suhr-Allee 110/112 und 114/116 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Marburger Allee 6-9, Augsburger Straße 26/34 und Rankestraße 27-30 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
17.11.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 85, Seite 2210
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
07.11.1977
Gespeicherte Beteiligung
10.12.1977–10.01.1978
Gespeicherte Auslegung
11.07.1978–11.08.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marburger Allee 6-9, Augsburger Straße 26/34 und Rankestraße 27-30 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Weimarer Straße 47-50, Bismarckstraße 101-104 und Leibnizstraße 94-97 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 744
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1969
Gespeicherte Auslegung
13.07.1971–13.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Weimarer Straße 47-50, Bismarckstraße 101-104 und Leibnizstraße 94-97 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Krumme Straße, Bismarckstraße, Zillestraße und Richard-Wagner-Straße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Englische Straße 21-23 und 5-20 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bismarckstraße 111-114, Ernst-Reuter-Platz 2-6 und Schillerstraße 3-5 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
01.11.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.11.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 98, Seite 1938
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.11.1972–07.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 111-114, Ernst-Reuter-Platz 2-6 und Schillerstraße 3-5 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Mierendorffstraße, Nordhauser Straße, Sömmeringstraße und der Spree im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Nordhauser Straße, Sömmeringstraße, Spree, Bonhoefferufer und Mierendorffstraße mit Ausnahme der Grundstücke Bonhoefferufer 2-5, Mierendorffstraße 2/16a, Nordhauser Straße 23-24 und Sömmeringstraße 9/33 und einer Teilfläche der südlich angrenzenden Grünfläche entlang der Spree im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.10.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1200
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
23.11.1976–23.12.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Volksbücherei und Gesundheitsfürsorgestellen), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Nordhauser Straße, Sömmeringstraße, Spree, Bonhoefferufer und Mierendorffstraße mit Ausnahme der Grundstücke Bonhoefferufer 2-5, Mierendorffstraße 2/16a, Nordhauser Straße 23-24 und Sömmeringstraße 9/33 und einer Teilfläche der südlich angrenzenden Grünfläche entlang der Spree im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schustehrusstraße 43, Schustehruspark, Kaiser-Friedrich-Straße 10, Hebbelstraße 1-4, 5-7 und 13-14, Haubachstraße 41, Fritschestraße 80 und 21, Zillestraße 114, Schloßstraße 45-53 und 56, Am Parkplatz 1/11 und 6/8, für die Straße Am Parkplatz und für Abschnitte der Hebbelstraße und der Fritschestraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,4 ha
Festsetzungsdatum
28.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 779
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.07.1972
Letzte Änderung des Beschlusses
05.06.1990
Gespeicherte Beteiligung
18.06.1985–19.07.1985
Gespeicherte Auslegung
02.07.1990–10.08.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Anlagen für kulturelle Zwecke, Schulturnhalle, Schulsport, Kindertagesstätte, Umkleidegebäude, Revierunterkunft), Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Grünfläche (Sportplatz, Spiel- und Tummelplatz, Parkanlage, Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schustehrusstraße 43, Schustehruspark, Kaiser- Friedrich- Straße 10, Hebbelstraße 1-4, 5-7 und 13-14, Haubachstraße 41, Fritschestraße 80 und 21, Zillestraße 114, Schloßstraße 45-53 und 56, Am Parkplatz 1/11 und 6/8, für die Straße Am Parkplatz und für Abschnitte der Hebbelstraße und der Fritschestraße im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Knobelsdorffstraße 1/11, Schloßstraße 26-27b und Horstweg 1 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1203
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.1973
Gespeicherte Auslegung
14.11.1978–14.12.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Knobelsdorffstraße 1/11, Schloßstraße 26-27b und Horstweg 1 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Richard- Wagner- Straße 48/58, Otto- Suhr- Allee 75/111 und Krumme Straße 1-6 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Fasanenstraße 6, Kantstraße 15-16 und Uhlandstraße 190-194 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
30.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1498
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.10.1977
Gespeicherte Beteiligung
10.12.1977–10.01.1978
Gespeicherte Auslegung
11.07.1978–11.08.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fasanenstraße 6, Kantstraße 15-16 und Uhlandstraße 190-194 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Klausener Platz, Neufertstraße, Nehringstraße, Christstraße und Danckelmannstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 339
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.1977
Gespeicherte Beteiligung
21.12.1987–29.01.1988
Gespeicherte Auslegung
21.12.1987–29.01.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Zwecke der katholischen Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Klausenerplatz, Neufertstraße, Nehringstraße, Christstraße und Danckelmannstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Spandauer Damm, Klausener Platz, Gardes-du-Corps-Straße und Sophie-Charlotten-Straße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Spandauer Damm, Klausener Platz, Gardes- du- Corps- Straße und Sophie- Charlotten- Straße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche der Lewishamstraße Ecke Kurfürstendamm im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
05.06.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.06.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 130
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1975
Gespeicherte Auslegung
10.04.1989–12.05.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Lewishamstraße Ecke Kurfürstendamm im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bismarckstraße, Fritschestraße, Schillerstraße und Windscheidstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
17.10.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 2400
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.1975
Gespeicherte Auslegung
12.07.1977–12.08.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bismarckstraße, Fritschestraße, Schillerstraße und Windscheidstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kaiser-Friedrich-Straße 96, Schustehrusstraße 19/21, Gierkeplatz 1/5, Kaiser-Friedrich-Straße 95/Gierkezeile 31 (teilweise), Gierkezeile 33 (teilweise) und 37/39 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
11.07.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.07.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1442
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.1975
Gespeicherte Auslegung
23.11.1976–23.12.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kaiser- Friedrich- Straße 96, Schustehrusstraße 19/21, Gierkeplatz 1/5, Kaiser- Friedrich- Straße 95/Gierkezeile 31 (teilweise), Gierkezeile 33 (teilweise) und 37/39 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lüdtgeweg 10/16, Alt-Lietzow 37 (teilweise) Röntgenstraße 7 a (Grundbuchblatt 12302) und für Teilabschnitte des Lüdtgeweges und des Iburger Ufers im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für die Grundstücke Lüdtgeweg 10/16, Alt-Lietzow 37 (teilweise) Röntgenstraße 7 a (Grundbuchblatt 12302) und für Teilabschnitte des Lüdtgeweges und des Iburger Ufers im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Lehniner Platz (Bezirksgrenze) und Waitzstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
16.03.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 510
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1976
Gespeicherte Auslegung
10.01.1978–10.02.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Lehniner Platz (Bezirksgrenze) und Waitzstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Sophie- Charlotten- Straße, Christstraße, Danckelmannstraße und Seelingstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Meinekestraße 18-24, Lietzenburger Straße 1-2 und Joachimstaler Straße 14-21 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Meinekestraße 19-24, Joachimstaler 14-19 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Meinekestraße 19-24 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.05.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 174
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.03.1987
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1987–12.06.1987
Gespeicherte Auslegung
18.04.1988–20.05.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Meinekestraße 19-24 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Teilflächen des Geländes südlich der Spree zwischen der Schlesingerstraße, der Pascalstraße und der Kucharskistraße und südlich der Pascalstraße nördlich der Hallerstraße und für Abschnitte der Morsestraße, der Pascalstraße sowie für die Kucharskistraße und die Schlesingerstraße und einen Teilabschnitt der Pascalstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für die Teilflächen des Geländes südlich der Spree zwischen der Schlesingerstraße, der Pascalstraße und der Kucharskistraße und südlich der Pascalstraße nördlich der Hallerstraße und für Abschnitte der Morsestraße, der Pascalstraße sowie für die Kucharskistraße und die Schlesingerstraße und einen Teilabschnitt der Pascalstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die südliche Teilfläche des Geländes zwischen Spree, Helmholtzstraße und Pascalstraße sowie für die Heisenbergstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für die südliche Teilfläche des Geländes zwischen Spree, Helmholtzstraße und Pascalstraße sowie für die Heisenbergstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Hallerstraße, Pascalstraße, Helmholtzstraße und Morsestraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
26.09.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.10.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 226
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.07.1980
Letzte Änderung des Beschlusses
23.12.1983
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1982–01.07.1982
Gespeicherte Auslegung
21.01.1985–22.02.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hallerstraße, Pascalstraße, Helmholtzstraße und Morsestraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Seelingstraße, Danckelmannstraße, Knobeldorffstraße und Sophie-Charlotten-Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmerdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
03.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.01.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 16
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.1979
Gespeicherte Beteiligung
20.01.1990–02.03.1990
Gespeicherte Auslegung
17.02.1992–20.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Einrichtungen für soziale und sozialpädagogische Zwecke), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Seelingstraße, Danckelmannstraße, Knobeldorffstraße und Sophie- Charlotten- Straße im Bezirk Charlottenburg - Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Seelingstraße, Nehringstraße, Knobelsdorffstraße und Danckelmannstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
11.11.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.12.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 347
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.09.1978
Gespeicherte Beteiligung
19.11.1979–19.12.1979
Gespeicherte Auslegung
17.02.1989–17.03.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schulen und Stadtbücherei, Gesundheitsfürsorgestelle), Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Seelingstraße, Nehringstraße, Knobelsdorffstraße und Danckelmannstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Pascalstraße, Schlesingerstraße, Heisenbergstraße, Verlängerung der Schlesingerstraße und Heisenbergstraße zur Spree und der Spree im Bezirk Charlottenburg Teilweise geändert durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VII-233-1VE , festgesetzt am 7. August 2018 (GVBl. Seite 518)Weitere Plandaten
für das Gelände zwischen Pascalstraße, Schlesingerstraße, Heisenbergstraße Verlängerung der Schlesingerstraße und Heisenbergstraße zur Spree und der Spree im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Heisenbergstraße, Pascalstraße, Schlesingerstraße, einer Teilfläche des Grundstücks Kucharskistraße 5 sowie dem Grundstück Heisenbergstraße 13 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
07.08.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.08.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 518
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.2015
Gespeicherte Beteiligung
11.05.2015–10.06.2015
Gespeicherte Auslegung
04.10.2016–04.11.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heisenbergstraße, Pascalstraße, Schlesingerstraße, einer Teilfläche des Grundstücks Kucharskistraße 5 sowie dem Grundstück Heisenbergstraße 13 im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Fasanenstraße 81 und Kantstraße 155-157 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hallerstraße 1-6 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
09.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 203
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.06.1985
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1986–19.12.1986
Gespeicherte Auslegung
17.11.1986–19.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hallerstraße 1-6 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bismarckstraße 20 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 608
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.02.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
03.01.2006
Gespeicherte Beteiligung
10.03.1986–15.04.1986
Gespeicherte Auslegung
26.06.1990–27.07.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 20 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Neue Kantstraße – Trendelenburgstraße – Suarezstraße – Kuno-Fischer-StraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
26.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.09.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 998
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.08.1956–30.08.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Neue Kantstraße- Trendelenburgstraße- Suarezstraße- Kuno- Fischer- Straße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Trendelenburgstraße 8-9 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
15.06.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 448
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.04.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
24.04.2001
Gespeicherte Beteiligung
14.05.2001–15.06.2001
Gespeicherte Auslegung
19.11.2001–21.12.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Trendelenburgstraße 8-9 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schillerstraße 74-78, Wilmersdorfer Straße 46-56, Pestalozzistraße 38 sowie Pestalozzistraße 40 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 680
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.07.1999
Gespeicherte Beteiligung
25.10.1999–26.11.1999
Gespeicherte Auslegung
29.05.2000–30.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schillerstraße 74-78, Wilmersdorfer Straße 46-56, Pestalozzistraße 38 sowie Pestalozzistraße 40 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke am Ernst-Reuter-Platz zwischen Bismarckstraße, Neue Grolmanstraße und Otto-Suhr-Allee im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
25.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 476
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
21.11.1961–20.12.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke am Ernst-Reuter- Platz zwischen Bismarckstraße, Neue Grolmanstraße und Otto- Suhr- Allee im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Gutenbergstraße, Hannah-Karminski-Straße, Salzufer (einschließlich) und Margarete-Kühn-Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
02.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 483
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.12.2000
Letzte Änderung des Beschlusses
20.11.2001
Gespeicherte Auslegung
28.01.2002–01.03.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gutenbergstraße, Hannah- Karminski- Straße, Salzufer (einschließlich) und Margarete-Kühn-Straße im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Spree, Bezirksgrenze Mitte, Bachstraße, Straße des 17. Juni, Ernst-Reuter-Haus (Straße des 17. Juni 110-114) und Englische Straße sowie Grundstück Englische Straße 21-23 / Gutenbergstraße 2/4 (Flurstück 173/7 teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg sowie für Teilflächen der Bachstraße, Wegelystraße und Siegmunds Hof (Flurstücke 1781 und 1782 der Flur 10) im Bezirk Mitte, Ortsteil HansaviertelWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Spree, Bezirksgrenze Mitte, Bachstraße, Straße des 17. Juni, Ernst-Reuter-Haus (Straße des 17. Juni 110-114) und Englische Straße sowie Grundstück Englische Straße 21-23 / Gutenbergstraße 2/4 (Flurstück 173/7 teilweise) im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg sowie für Teilflächen der Bachstraße, Wegelystraße und Siegmunds Hof (Flurstücke 1781 und 1782 der Flur 10) im Bezirk Mitte, Ortsteil Hansaviertel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Aufhebung der Klaustaler Straße zwischen Quedlinburger Straße und Am SpreebordWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1954
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.01.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.06.1954–19.07.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Aufhebung der Klaustaler Straße zwischen Quedlinburger Straße und Am Spreebord
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Quedlinburger Straße 11/5 / Darwinstraße 17/13 und 5,1 und Am Spreebord 1 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
16.07.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.07.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 354
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.08.2010
Gespeicherte Auslegung
13.08.2012–14.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Quedlinburger Straße 11/5 / Darwinstraße 17/13 und 5,1 und Am Spreebord 1 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Durchbruch Kaiser- Friedrich- Straße- Brandenburgische Straße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Spandauer Damm 30/48 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1600
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1969
Gespeicherte Auslegung
04.01.1972–04.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Spandauer Damm 30/48 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Weimarer Straße und Goethestraße – Leibnizstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
08.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.08.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 988
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.08.1956–30.08.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Weimarer Straße und Goethestraße- Leibnizstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gierkezeile- Zillestraße- Wilmersdorfer Straße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Zillestraße 86, Ecke Gierkezeile im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
07.05.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 129
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.06.2012
Gespeicherte Beteiligung
02.07.2012–03.08.2012
Gespeicherte Auslegung
13.08.2012–14.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Zillestraße 86, Ecke Gierkezeile im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Warburgzeile – Alt Lietzow – LoschmidtstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
13.11.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 1751
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.11.1956–06.12.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sportplatz), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Warburgzeile- Alt Lietzow- Loschmidtstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Wielandstraße 19-22, Leibnizstraße 49-53 im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schillerstraße 111-127, Goethestraße 8-12, Schlüterstraße 79/Grolmanstraße 9 (teilweise), Schlüterstraße 80, Grolmanstraße 10-13 und 59a-66 und einem Abschnitt der Grolmanstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1191
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.03.1971
Gespeicherte Auslegung
04.01.1972–04.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schillerstraße 111-127, Goethestraße 8-12, Schlüterstraße 79/Grolmanstraße 9 (teilweise), Schlüterstraße 80, Grolmanstraße 10-13 und 59a-66 und einem Abschnitt der Grolmanstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bismarckstraße- Sesenheimer Straße- Schillerstraße- Wilmersdorfer Straße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Cauerstraße, Guerickestraße, Kohlrauschstraße und Fraunhoferstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 26/34, Cauerstraße 1-6 und Fraunhoferstraße 18-19 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 30 und Cauerstraße 1-6 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Loschmidtstraße 2/10a, Otto-Suhr-Allee 36 u. 40/46, Cauerstraße 36-39 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
05.10.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.10.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1170
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.11.1961–06.12.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche , Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Loschmidtstraße 2/10a, Otto-Suhr-Allee 36 u. 40/46, Cauerstraße 36-39 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
in zwei Blättern für das Grundstück Kantstraße 158-161, Joachimstaler Straße 5-9 und Kurfürstendamm 18-24 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
14.06.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 240
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
15.04.1994
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1994–14.06.1994
Gespeicherte Auslegung
03.07.1995–04.08.1995
Normenkontrollvermerk
kein Urteil
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
in zwei Blättern für das Grundstück Kantstraße 158-161, Joachimstaler Straße 5-9 und Kurfürstendamm 18-24 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Fasanenstraße 75-80 und Kurfürstendamm 26A im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
27.02.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.03.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 471
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.1985
Gespeicherte Beteiligung
06.09.1985–07.10.1985
Gespeicherte Auslegung
23.03.1988–29.04.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (jüdisches Gemeindehaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fasanenstraße 75-80 und Kurfürstendamm 26A im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Spandauer Damm 58/76 Ecke Sophie-Charlotten-Straße 105a-106 und Ernst-Bumm-Weg 1/5 und 2/4b im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für die Grundstücke Spandauer Damm 58/76 Ecke Sophie-Charlotten-Straße 105a-106 und Ernst-Bumm-Weg 1/5 und 2/4b im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Kurfürstendamm zwischen Joachimstaler Straße und Rankestraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.08.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 759
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.07.1957–30.07.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Kurfürstendamm zwischen Joachimstaler Straße und Rankestraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Olbersstraße – Keplerstraße – Brahestraße und Kamminer Straße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
17.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1241
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.02.1965
Gespeicherte Auslegung
13.04.1965–12.05.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Jugendheim, Kindertagesstätte), Grünfläche (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Olbersstraße- Keplerstraße- Brahestraße und Kamminer Straße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Wielandstraße und Olivaer PlatzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 432
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.01.1957–31.01.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Wielandstraße und Olivaer Platz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 104/108, Richard-Wagner-Platz 2/4 und Alt-Lietzow 2/12 und 1/3, Wintersteinstraße 2/4 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
14.11.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.12.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1245
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.07.1962–10.08.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), Flächen für den Gemeinbedarf (Rathauserweiterung
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Otto- Suhr- Allee 104/108, Richard- Wagner- Platz 2/4 und Alt-Lietzow 2/12 und 1/3, Wintersteinstraße 2/4 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Otto-Suhr-Allee 104 und für Teilflächen der Grundstücke Otto-Suhr-Allee 106/108, Richard-Wagner-Platz 2/4 und Alt-Lietzow 2/10 und 12 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für das Grundstück Otto- Suhr- Allee 104 und für Teilflächen der Grundstücke Otto- Suhr- Allee 106/108, Richard- Wagner- Platz 2/4 und Alt- Lietzow 2/10 und 12 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wintersteinstraße 2/4 und Alt-Lietzow 1/3 sowie für einen Abschnitt der Straße Alt-Lietzow im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
23.09.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.10.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 86, Seite 2496
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1974
Gespeicherte Auslegung
11.03.1975–11.04.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wintersteinstraße 2/4 und Alt-Lietzow 1/3 sowie für einen Abschnitt der Straße Alt- Lietzow im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Einsteinufer, Straße des 17. Juni u. Marchstraße (TU-Erweiterung) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Einsteinufer, Marchstraße, Guerickestraße und Abbestraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.03.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 388
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.01.1978
Gespeicherte Beteiligung
06.08.1979–06.09.1979
Gespeicherte Auslegung
21.12.1982–01.02.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Technische Universität Hoch- und Fachschulen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Einsteinufer, Marchstraße, Guerickestraße und Abbestraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Uhlandstraße 18-26, Grolmanstraße 38, 41- 43, 47 und Kurfürstendamm 32 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
10.12.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1224
Gespeicherte Auslegung
02.06.1960–30.06.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Uhlandstraße 18-26, Grolmanstraße 38, 41- 43, 47 und Kurfürstendamm 32 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Grolmanstraße 41-43, 47 und Uhlandstraße 18-19 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
08.10.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.10.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 77, Seite 2203
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.10.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
17.03.1987
Gespeicherte Beteiligung
05.11.1984–05.12.1984
Gespeicherte Auslegung
17.11.1986–19.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Flächen für Versorgungsanlagen (Abspannwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Grolmanstraße 41-43, 47 und Uhlandstraße 18-19 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wilmersdorfer Straße – NiebuhrstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
21.11.1955
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1228
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
12.10.1954–08.11.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Wilmersdorfer Straße- Niebuhrstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Gaußstraße, Goslarer Ufer, Kaiserin-Augusta-Allee 31-33 den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Kaiserin-Augusta-Allee 34-49, Mierendorffplatz und Keplerstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Gaußstraße, Goslarer Ufer, Kaiserin- Augusta- Allee 31-33 den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Kaiserin- Augusta- Allee 34-49, Mierendorffplatz und Keplerstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise-Meitner-Straße 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Straße 29 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
11.05.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.05.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 267
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.05.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
13.10.2009
Gespeicherte Beteiligung
27.08.2007–28.09.2007
Gespeicherte Auslegung
02.11.2009–01.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise- Meitner- Straße 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Straße 29 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Breitscheidplatz im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
30.12.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.01.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 37
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1957
Gespeicherte Auslegung
07.07.1964–06.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Breitscheidplatz im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Arcostraße 4, Arcostraße 2 Ecke Alt Lietzow 11 und Alt Lietzow 13 im Bezirk Charlottenburg Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
19.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 467
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.02.1959
Gespeicherte Auslegung
17.03.1960–12.04.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Arcostraße 4, Arcostraße 2 Ecke Alt Lietzow 11 und Alt Lietzow 13 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hardenbergstraße 26, Joachimstaler Straße 1-4 und Kantstraße 5-6 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
22.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1199
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1970
Gespeicherte Auslegung
04.01.1972–04.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hardenbergstraße 26, Joachimstaler Straße 1-4 und Kantstraße 5-6 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Fraunhoferstraße 33-36 und Ernst-Reuter-Platz 8-10 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 667
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.10.1972
Gespeicherte Auslegung
07.11.1972–07.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fraunhoferstraße 33-36 und Ernst-Reuter-Platz 8-10 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), Zauritzweg 2/14 (teilweise), 16/18 und Zillestraße 13/21 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
09.02.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 404
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1961
Gespeicherte Auslegung
15.10.1968–14.11.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), Zauritzweg 2/14 (teilweise), 16/18 und Zillestraße 13/21 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gutenbergstraße 1-12, Englische Straße 21-32 und Salzufer 1a-7 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
335,0 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1231
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1970
Gespeicherte Auslegung
05.05.1970–05.06.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich zwischen Kantstraße, S-Bahn, Hardenbergplatz, Bezirksgrenze, Nürnberger Straße, Augsburger Straße, Rankestraße,> Lietzenburger Straße, Olivaer Platz, Leibnizstraße, Mommsenstraße und Schlüterstraße mit Ausnahme des Breit- scheidplatzes, der Grundstücke Fasanenstraße 22-31, 67-74 und 76-80, Grolmanstraße 41-43, Uhlandstraße 18-19 und 165-175, Bleibtreustraße 43-44, Knesebeckstraße 25, 28, 31 und 78-81, Rankestraße 10-12, Savignyplatz, Wielandstraße 19-22, Leibniz- straße 49-53, Lietzenburger Straße 60/72, Meinekestraße 3-11 und Joachimstaler Straße 13 sowie der Fläche der Bahnanlage zwischen Schlüterstraße und Kantstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
85,3 ha
Festsetzungsdatum
08.12.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 2034
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.05.1983
Letzte Änderung des Beschlusses
21.02.1984
Gespeicherte Beteiligung
30.05.1983–30.06.1983
Gespeicherte Auslegung
10.12.1984–15.01.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Kantstraße, S-Bahn, Hardenbergplatz, Bezirksgrenze, Nürnberger Straße, Augsburger Straße, Rankestraße, Lietzenburger Straße, Olivaer Platz, Leibnizstraße, Mommsenstraße und Schlüterstraße mit Ausnahme des Breitscheidplatzes, der Grundstücke Fasanenstraße 22-31, 67-74 und 76-80, Grolmanstraße 41-43, Uhlandstraße 18-19 und 165-175, Bleibtreustraße 43-44, Knesebeckstraße 25, 28, 31 und 78-81, Rankestraße 10-12, Savignyplatz, Wielandstraße 19-22, Leibnizstraße 49-53, Lietzen...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich zwischen Otto-Suhr-Allee, Wilmersdorfer Straße, Schustehrusstraße, Richard-Wagner-Platz, Richard-Wagner-Straße, Zillestraße, Wilmersdorfer Straße, Spielhagenstraße, Gierkezeile, Gierkeplatz, und Gierkezeile mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Straße 28 / Zillestraße 80 und Zillestraße 86 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,5 ha
Festsetzungsdatum
15.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 485
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1990
Gespeicherte Beteiligung
02.04.1991–03.05.1991
Gespeicherte Auslegung
10.08.1992–11.09.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Otto-Suhr-Allee, Wilmersdorfer Straße, Schustehrusstraße, Richard-Wagner-Platz, Richard-Wagner-Straße, Zillestraße, Wilmersdorfer Straße, Spielhagenstraße, Gierkezeile, Gierkeplatz, und Gierkezeile mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Straße 28 / Zillestraße 80 und Zillestraße 86 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich 1 zwischen Kaiserdamm, Suarezstraße, Witzlebenstraße, Holtzendorffstraße,Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Dernburgstraße 19/59 und Neue Kantstraße 17 und Bundesautobahn Ring Berlin (West) für den Bereich 2 zwischen Koburgallee, Gotha-Allee, Bolivarallee, Steubenplatz, Olympische Straße, Oldenburgallee, Schaumburgallee, Westendallee und Reichsstraße für den Bereich 3 zwischen Lambertstraße, Scheinerweg, Olbersstraße, Keplerstraße, Brahestraße, Kamminer Straße, Osnabrücker Straße, Herschelstraße, südlicher Grenze des Grundstücks Herschelstraße 16/17 / Brahestraße 22-27A / Tegeler Weg 22-23A und Tegeler Weg, Brahestraße, Herschelstraße, Olbersstraße und Gallesteig im Bezirk Charlottenburg Diese Abzeichnung enthält die im Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
103,0 ha
Festsetzungsdatum
11.12.1985
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.12.1985
Fundstelle im GVBl.
Nr. 78, Seite 2620
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.11.1981
Gespeicherte Beteiligung
21.12.1981–01.02.1982
Gespeicherte Auslegung
28.11.1983–28.12.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich 1 zwischen Kaiserdamm, Suarezstraße, Witzlebenstraße, Holtzendorffstraße, Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Dernburgstraße 19/59 und Neue Kantstraße 17 und Bundesautobahn Ring Berlin (West); für den Bereich 2 zwischen Koburgallee, Gotha-Allee, Bolivarallee, Steubenplatz, Olympische Straße, Oldenburgallee, Schaumburgallee, Westendallee und Reichsstraße; für den Bereich 3 zwischen Lambertstraße, Scheinerweg, Olbersstraße, Keplerstraße, Brahestraße, Kamminer St...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Grundstücke Kurfürstendamm 11, Kantstraße 163-165 und Hardenbergstraße 28 / Kantstraße 1 sowie Teile der davor liegenden Straßenverkehrsflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
15.07.2004
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.07.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 290
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
29.09.1999
Gespeicherte Beteiligung
15.11.1999–26.11.1999
Gespeicherte Auslegung
26.08.2003–26.09.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstendamm 11, Kantstraße 163-165 und Hardenbergstraße 28 / Kantstraße 1 sowie Teile der davor liegenden Straßenverkehrsflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bahngelände, Bleibtreustr., Mommsenstr. und Leibnizstr. sowie für die Grundstücke Mommsenstr. 1-4 und 57-71, Leibnizstr. 46-48, Wielandstr. 16-18 und 29-33, Schlüterstr. 36-38 und 48-50, Bleibtreustr. 19, 20 und 40-42 und 45-48A sowie Knesebeckstr. 32-34.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
15,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–09.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bahngelände, Bleibtreustr., Mommsenstr. und Leibnizstr. sowie für die Grundstücke Mommsenstr. 1-4 und 57-71, Leibnizstr. 46-48, Wielandstr. 16-18 und 29-33, Schlüterstr. 36-38 und 48-50, Bleibtreustr. 19, 20 und 40-42 und 45-48A sowie Knesebeckstr. 32-34.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
ffür das Gelände zwischen Bahngelände, Leibnizstr., Sybelstr., Giesebrechtstr. und Wilmersdorfer Str. mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Str. 102-106, Mommsenstr. 29 und Giesebrechtstr. 22/ Mommsenstr. 45 sowie für die Grundstücke Sybelstr. 61–69, Clausewitzstr. 2–5 und 6–9, Giesebrechtstr. 6–8 und 11–14 sowie Leibnizstr. 55.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
14,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
10.02.2009
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–09.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
ffür das Gelände zwischen Bahngelände, Leibnizstr., Sybelstr., Giesebrechtstr. und Wilmersdorfer Str. mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Str. 102-106, Mommsenstr. 29 und Giesebrechtstr. 22/ Mommsenstr. 45 sowie für die Grundstücke Sybelstr. 61–69, Clausewitzstr. 2–5 und 6–9, Giesebrechtstr. 6–8 und 11–14 sowie Leibnizstr. 55.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 102-106, Mommsenstraße 29 und Giesebrechtstraße 22/Mommsenstraße 45Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 102-106, Mommsenstraße 29 und Giesebrechtstraße 22/Mommsenstraße 45
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Gervinusstr., Dahlmannstr., Sybelstr., Waitzstr., Kurfürstendamm, Lehniner Platz und Damaschkestr. mit Ausnahme der Grundstücke Waitzstr 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestr. 2 sowie Damaschkestr. 4.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
15,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–09.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gervinusstr., Dahlmannstr., Sybelstr., Waitzstr., Kurfürstendamm, Lehniner Platz und Damaschkestr. mit Ausnahme der Grundstücke Waitzstr 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestr. 2 sowie Damaschkestr. 4.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Waitzstraße 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestraße 2 sowie Damaschkestraße 4Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
10.02.2009
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–08.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Waitzstraße 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestraße 2 sowie Damaschkestraße 4
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Englische Str. 21-23, Gutenbergstr. 2/10 und das Flurstück 292 der Flur 6.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.10.2014
Gespeicherte Beteiligung
10.11.2014–09.12.2014
Gespeicherte Auslegung
01.07.2024–08.08.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Englische Str. 21-23, Gutenbergstr. 2/10 und das Flurstück 292 der Flur 6.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
"Hertzallee Nord" für das Gelände nördlich der Hertzallee zwischen Fasanenstraße, Landwehrkanal und Bahnviadukt in den Bezirken Mitte,
Ortsteil Tiergarten und Charlottenburg-WilmersdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.06.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.2022
Gespeicherte Beteiligung
09.08.2021–03.09.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
"Hertzallee Nord" für das Gelände nördlich der Hertzallee zwischen Fasanenstraße, Landwehrkanal und Bahnviadukt in den Bezirken Mitte,
Ortsteil Tiergarten und Charlottenburg-Wilmersdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
"Hertzallee Süd" für das Gelände südlich der Hertzallee zwischen
Jebensstraße, Hardenbergstraße und FasanenstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.06.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.2022
Gespeicherte Beteiligung
09.08.2021–03.09.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
"Hertzallee Süd" für das Gelände südlich der Hertzallee zwischen
Jebensstraße, Hardenbergstraße und Fasanenstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
"Hardenbergplatz" für den HardenbergplatzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.06.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.2022
Gespeicherte Beteiligung
09.08.2021–03.09.2021
Gespeicherte Auslegung
14.10.2024–12.11.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
"Hardenbergplatz" für den Hardenbergplatz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Flurstücks 474 Kaiser-Friedrich-Str. Ecke Stuttgarter PlatzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.2020
Gespeicherte Beteiligung
31.05.2021–30.06.2021
Gespeicherte Auslegung
31.05.2021–30.06.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Flurstücks 474 Kaiser-Friedrich-Str. Ecke Stuttgarter Platz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße und Joachimsthaler StraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
01.07.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße und Joachimsthaler Straße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Kurfürstendamm 206-209, Uhlandstr.30-32, und Lietzenburger Str. 80Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.01.2011
Gespeicherte Beteiligung
17.01.2011–16.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kurfürstendamm 206-209, Uhlandstr.30-32, und Lietzenburger Str. 80
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Mierendorffplatz, Lise-Meitner Str., Gaußstr., Goslarer Ufer, Kaiserin-Augusta-Allee 34-49, Mierendorffplatz 18, ausgenommen die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise-Meitner Str. 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Str. 29Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.03.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
29.05.2007
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1987–12.06.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mierendorffplatz, Lise-Meitner Str., Gaußstr., Goslarer Ufer, Kaiserin-Augusta-Allee 34-49, Mierendorffplatz 18, ausgenommen die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise-Meitner Str. 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Str. 29
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Quedlinburger Str. 7/11 und Am Spreebord 1Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.2017
Gespeicherte Beteiligung
20.05.2019–21.06.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Quedlinburger Str. 7/11 und Am Spreebord 1
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Lise-Meitner Straße 1/9, Keplerstraße 2/12Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2007
Gespeicherte Auslegung
28.04.2008–30.05.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Lise-Meitner Straße 1/9, Keplerstraße 2/12
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
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Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Schafgraben- Spree, Bezirksgrenze, Straße des 17. Juni 102/108, Englische Straße 5-20 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Schafgraben- Spree, Bezirksgrenze, Straße des 17. Juni 102/108, Englische Straße 5-20 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 91 der 362 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 24 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Charlottenburg
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Charlottenburg
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
VII-104
Stadtring Berlin Abschnitt Spandauer Damm- Spree im Bezirk Charlottenburg
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Charlottenburg. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Charlottenburg?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Charlottenburg darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Charlottenburg entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (34 %), Gemischte Baufläche, M1 (19 %), Gemischte Baufläche, M2 (13 %), Grünfläche (12 %) und Gemeinbedarfsfläche (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Charlottenburg
Stadtplanung Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Städtebauliche Erstberatung
Ein Fachbereich für den ganzen Bezirk; der Bezirk weist keine Zuständigkeit je Ortsteil aus.030 9029 15141Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Kontakt und Sprechzeit stammen von den Seiten des Fachbereichs Stadtplanung. Der Bezirk führt die Beratung für alle sieben Ortsteile in einem Fachbereich und weist keine Ansprechperson je Ortsteil aus; eine solche Zuordnung steht hier deshalb nicht.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Charlottenburg
Gilt für mein Grundstück in Charlottenburg überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 5.323 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.204 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 45 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Charlottenburg, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Charlottenburg gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Warum steht VII-125, VII-14, VII-146-1, VII-18, VII-23, VII-24, VII-39, VII-42, VII-56, VII-89, VII-94 in der Liste als unwirksam?
Der Bezirk führt VII-125, VII-14, VII-146-1, VII-18, VII-23, VII-24, VII-39, VII-42, VII-56, VII-89, VII-94 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 24 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Charlottenburg einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 157 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Charlottenburg zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Charlottenburg sind 122 Planzeichnungen und 118 Begründungen zu den 122 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Charlottenburg. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.