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Berlin · Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf · Ortsteil Charlottenburg

Bebauungsplan Berlin-Charlottenburg

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Charlottenburg auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Charlottenburg?

Flurstücke im festgesetzten Plan
2.204
von 5.323 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
45 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
125,4 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Charlottenburg 157 Planobjekte zu: 122 in Kraft, 24 im Verfahren und 11 unwirksam. 7 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 43,7 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 13 weitere Pläne aus Charlottenburg-Nord, Westend und Wilmersdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Charlottenburg hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 477,6 ha der 1.059,1 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 45 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 125,4 ha. Von den 5.323 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.204 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Charlottenburg. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓157 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Charlottenburg

157 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Charlottenburg
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
4-17VEvorhabenbezogener Bebauungsplan für die Grundstücke Joachimstaler Straße 33-35 und Augsburger Straße 39/43 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
06.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 767
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
05.05.2003–06.06.2003
Gespeicherte Auslegung
11.08.2003–12.09.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Joachimstaler Straße 33-35 und Augsburger Straße 39/43 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.12.20050,7
4-4für das Grundstück Gaußstraße 11, Lise-Meitner-Straße 22 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg teilweise geändert durch den Bebauungsplan 4-4-1B .
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Festsetzungsdatum
07.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 320
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.2001
Gespeicherte Beteiligung
03.09.2001–05.10.2001
Gespeicherte Auslegung
20.01.2003–21.02.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Versorgungsanlagen (Verteilerstation), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Gaußstraße 11, Lise-Meitner-Straße 22 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.06.200510,3
4-4-1Bfür die Grundstücke Lise-Meitner-Straße 30, Gaußstraße 5, Gaußstraße 7, 7A, 11, 13, Gaußstraße 9 und Gaußstraße 15, 19 sowie für eine Teilfläche des Grundstückes Gaußstraße 1 (Flurstück 402) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg teilweise sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes 4-4 zu beachten (siehe textliche Festsetzungen 4-4-1B).
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Festsetzungsdatum
30.11.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.12.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 539
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.11.2009
Gespeicherte Auslegung
15.02.2010–17.03.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lise-Meitner-Straße 30, Gaußstraße 5, Gaußstraße 7, 7A, 11, 13, Gaußstraße 9 und Gaußstraße 15, 19 sowie für eine Teilfläche des Grundstückes Gaußstraße 1 (Flurstück 402) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.11.20106,4
4-41VEfür das Grundstück Schillerstraße 45-47 / Rückertstraße 7 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
28.04.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.05.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 91
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2013
Gespeicherte Beteiligung
11.02.2013–15.03.2013
Gespeicherte Auslegung
06.01.2014–07.02.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Schillerstraße 45-47 / Rückertstraße 7 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.04.20150,3
4-62für das Gelände zwischen der Spree, Hannah-Karminski-Straße, Gutenbergstraße und Margarete-Kühn-Straße sowie für einen Abschnitt der Margarete-Kühn-Straße und dessen Anbindung an den Uferweg südlich der Spree im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
05.10.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.10.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 1196
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.01.2015
Letzte Änderung des Beschlusses
16.08.2016
Gespeicherte Beteiligung
02.02.2015–03.03.2015
Gespeicherte Auslegung
03.05.2019–05.07.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgänger- / Radfahrerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Spree, Hannah-Karminski-Straße, Gutenbergstraße und Margarete-Kühn-Straße sowie für einen Abschnitt der Margarete-Kühn-Straße und dessen Anbindung an den Uferweg südlich der Spree im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.10.20212,4
4-64für das Gelände zwischen Nordhauser Straße, Klaustaler Straße, Quedlinburger Straße und Wernigeroder Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
25.02.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 84
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.11.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
11.08.2020
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2017–01.12.2017
Gespeicherte Auslegung
24.08.2020–25.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Nordhauser Straße, Klaustaler Straße, Quedlinburger Straße und Wernigeroder Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.20231,8
4-65für die Grundstücke Arcostraße 9, 11 und das Flurstück 1331 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
12.10.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.10.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 1205
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.06.2016
Gespeicherte Beteiligung
20.06.2016–22.07.2016
Gespeicherte Auslegung
01.10.2018–02.11.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Arcostraße 9, 11 und das Flurstück 1331 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.10.20210,5
4-7für Teilflächen zwischen S-Bahntrasse, Windscheidstraße, Stuttgarter Platz und Lewishamstraße sowie Teilflächen zwischen Lewishamstraße, Stuttgarter Platz und Wilmersdorfer Straße und S-Bahntrasse im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 559
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
19.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2003–22.12.2003
Gespeicherte Auslegung
27.12.2005–10.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Bahnanlage, Flächen für Versorgungsanlagen, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Parkcafe), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen zwischen S-Bahntrasse, Windscheidstraße, Stuttgarter Platz und Lewishamstraße sowie Teilflächen zwischen Lewishamstraße, Stuttgarter Platz und Wilmersdorfer Straße und S-Bahntrasse im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.20061,9
4-73für das Grundstück Treseburger Straße 2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
21.03.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.03.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 169
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.11.2019
Gespeicherte Beteiligung
09.12.2019–20.12.2019
Gespeicherte Auslegung
21.02.2022–25.03.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Treseburger Straße 2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.03.20250,7
4-9afür die Grundstücke Sömmeringstraße 2/22, Quedlinburger Straße 45 / Am Spreebord 9 sowie Quedlinburger Straße 15 / Am Spreebord 5 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 682
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.09.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
13.07.2004
Gespeicherte Beteiligung
17.11.2003–19.12.2003
Gespeicherte Auslegung
06.06.2005–08.07.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sömmeringstraße 2/22, Quedlinburger Straße 45 / Am Spreebord 9 sowie Quedlinburger Straße 15 / Am Spreebord 5 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20064,0
VII-102Stadtring Berlin Abschnitt Neue Kantstraße – Kaiserdamm im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,8 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.06.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 539
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1959
Gespeicherte Auslegung
21.11.1961–20.12.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Stadtring Berlin Abschnitt Neue Kantstraße- Kaiserdamm im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19629,8
VII-103Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm – Spandauer Damm im Bezirk Charlottenburg Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt. Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,5 ha
Festsetzungsdatum
25.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 476
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1959
Gespeicherte Auslegung
02.10.1962–01.11.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Grünfläche (Friedhof)
Geltungsbereich laut Quelle
Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm- Spandauer Damm im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.04.196315,5
VII-108für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
15.03.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 589
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1969
Gespeicherte Auslegung
13.07.1971–13.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.03.19725,2
VII-108-1für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
24.09.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 84, Seite 1722
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1972
Gespeicherte Auslegung
06.03.1973–06.04.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.09.19735,2
VII-113für die Grundstücke Olbersstraße 51-51h und 55-55m, Lise-Meitner-Straße 11/31 und 24/26 sowie Lise-Meitner-Straße 12/22 und 28/32 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
07.04.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 610
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1968
Gespeicherte Auslegung
05.05.1970–05.06.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk, Gaswerk), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Olbersstraße 51-51h und 55-55m, Lise-Meitner-Straße 11/31 und 24/26 sowie Lise- Meitner- Straße 12/22 und 28/32 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.04.19713,7
VII-115für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), 23-33, Krumme Straße 73-81, Zillestraße 23/43 und Zauritzweg 1/9 und 2/14 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
08.05.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 593
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
16.05.1967
Gespeicherte Auslegung
15.10.1968–14.11.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), 23-33, Krumme Straße 73-81, Zillestraße 23/43 und Zauritzweg 1/9 und 2/14 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.05.19694,1
VII-117für die Grundstücke Pestalozzistraße 50 Ecke Windscheidstraße 32 und 33-38 Ecke Schillerstraße 60 und 61-62 Ecke Fritschestraße 37-38 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
06.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1188
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.08.1962
Gespeicherte Auslegung
16.11.1964–15.12.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pestalozzistraße 50 Ecke Windscheidstraße 32 und 33-38 Ecke Schillerstraße 60 und 61-62 Ecke Fritschestraße 37-38 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.09.19651,6
VII-118für das Grundstück Knesebeckstraße 28 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
12.01.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.01.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 67
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.1962
Gespeicherte Auslegung
06.08.1963–05.09.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Schulzwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Knesebeckstraße 28 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.01.19640,2
VII-12-1für die Grundstücke Kantstraße 12A, Fasanenstraße 82-88 und Hardenbergstraße 16-18 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 268
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.08.1992
Gespeicherte Beteiligung
14.09.1992–15.10.1992
Gespeicherte Auslegung
30.11.1993–30.12.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kantstraße 12A, Fasanenstraße 82-88 und Hardenbergstraße 16-18 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.07.19941,8
VII-120für die Grundstücke am Ernst-Reuter Platz zwischen Straße des 17. Juni und Marchstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
04.02.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 266
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.06.1962
Gespeicherte Auslegung
30.10.1962–29.11.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Technische Universität), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke am Ernst-Reuter Platz zwischen Straße des 17. Juni und Marchstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.02.19632,1
VII-126für die Grundstücke Bayernallee 4-5 und 45-46 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
14.10.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.11.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1598
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.10.1963
Gespeicherte Auslegung
28.07.1964–27.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für die Justizverwaltung), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bayernallee 4-5 und 45-46 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.10.19651,6
VII-129für das Gelände zwischen Darwinstraße, Quedlinburger Straße, Goslarer Ufer und der Spree im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 530
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.11.1965
Gespeicherte Auslegung
04.07.1967–03.08.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Wasserfläche, Grünfläche (Uferbegrünung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Darwinstraße, Quedlinburger Straße, Goslarer Ufer und der Spree im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.19684,2
VII-129-1für die Grundstücke Darwinstraße 2, Goslarer Ufer 1 / 5 (teilweise) und die Flurstücke 356 (teilweise), 453, 454, 460 und 461 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
29.04.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 107
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.04.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
10.10.2006
Gespeicherte Beteiligung
22.08.2005–23.09.2005
Gespeicherte Auslegung
10.01.2011–09.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (Uferbegrünung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Darwinstraße 2, Goslarer Ufer 1 / 5 (teilweise) und die Flurstücke 356 (teilweise), 453, 454, 460 und 461 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.04.20141,0
VII-13Luisenplatz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.05.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 643
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.08.1957–30.08.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Luisenplatz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.04.19595,7
VII-130für das Grundstück Dahlmannstraße 1-1A Ecke Gervinusstraße 9 im Bezirk Charlottenburg Dieser Bebauungsplan wurde teilweise geändert durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes VII-A.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
20.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.10.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1333
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.08.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
05.04.1965
Gespeicherte Auslegung
22.06.1965–21.07.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Dahlmannstraße 1-1A Ecke Gervinusstraße 9 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.09.19650,3
VII-133für eine Teilfläche der Grünfläche südlich der Spree und ostwärts der Schloßbrücke und für die Grundstücke Charlottenburger Ufer 1-5, Lohmeyerstraße 18, Eosanderstraße 14-21E, Otto-Suhr-Alle 142/146 und Luisenplatz 3 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
19.12.2003
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.01.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 18
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.08.1967
Letzte Änderung des Beschlusses
13.03.1984
Gespeicherte Beteiligung
10.11.1986–05.12.1986
Gespeicherte Auslegung
25.02.1985–27.03.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Grünfläche südlich der Spree und ostwärts der Schloßbrücke und für die Grundstücke Charlottenburger Ufer 1-5, Lohmeyerstraße 18, Eosanderstraße 14-21E, Otto- Suhr- Alle 142/146 und Luisenplatz 3 im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.12.20033,2
VII-135für die Grundstücke Kurfürstendamm 202 Ecke Knesebeckstraße 38-42 und Knesebeckstraße 43-49 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
05.09.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.09.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1483
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.02.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
14.02.1966
Gespeicherte Auslegung
05.04.1966–04.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstendamm 202 Ecke Knesebeckstraße 38-42 und Knesebeckstraße 43-49 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.09.19661,1
VII-139für die Grundstücke Bismarckstraße 86-90, Sesenheimer Straße 21-26 sowie Krumme Straße 23-25 und 26 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1299
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.08.1966
Gespeicherte Auslegung
03.10.1967–02.11.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 86-90, Sesenheimer Straße 21-26 sowie Krumme Straße 23-25 und 26 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.09.19681,3
VII-14-1für die Grundstücke Bismarckstraße 109, Am Schillertheater 2/6 und Schillerstraße 11 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
09.08.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1490
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.1983
Gespeicherte Beteiligung
28.02.1983–28.03.1983
Gespeicherte Auslegung
18.06.1985–18.07.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 109, Am Schillertheater 2/6 und Schillerstraße 11 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.08.19881,0
VII-141zur Änderung der Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburgzur Änderung der Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg; Teil 1- Bebauungsplan VII-20 Fasan …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Festsetzungsdatum
14.10.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.10.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 1492
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.07.1966
Gespeicherte Auslegung
16.07.1968–15.08.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung der Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg; Teil 1- Bebauungsplan VII-20 Fasanenstraße- Kantstraße- Uhlandstraße; Teil 2- Bebauungsplan VII-36 Gierkezeile- Zillestraße- Wilmersdorfer Straße; Teil 3- Bebauungsplan VII-47 für das Gelände zwischen Bismarckstraße- Sesenheimer Straße- Schillerstraße- Wilmersdorfer Straße; Teil 4- Bebauungsplan VII-48 Schillerstraße- Wilmersdorfer Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.10.19686,8
VII-15für das Gelände zwischen Dovestraße – Helmholtzstraße – Franklinstraße und Salzufer in Berlin-Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,2 ha
Festsetzungsdatum
27.01.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.02.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 209
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.10.1954
Gespeicherte Auslegung
17.03.1960–12.04.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Industriegebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Dovestraße- Helmholtzstraße- Franklinstraße und Salzufer in Berlin-Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.01.196116,2
VII-151für die Grundstücke Krumme Straße 68-72, Bismarckstraße 91-94 und Schillerstraße 26 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
06.05.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 508
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1968
Gespeicherte Auslegung
14.05.1968–13.06.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Krumme Straße 68-72, Bismarckstraße 91-94 und Schillerstraße 26 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.05.19691,7
VII-153für die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 82-84 und Sybelstraße 56 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
14.08.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.08.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1549
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1968
Gespeicherte Auslegung
15.07.1969–14.08.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 82-84 und Sybelstraße 56 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.08.19700,8
VII-156für die Grundstücke Iburger Ufer 10/14, Lüdtgeweg 9/11 und eine Teilfläche des Lüdtgeweges im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
06.11.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 1903
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.06.1974
Gespeicherte Auslegung
12.07.1977–12.08.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Iburger Ufer 10/14, Lüdtgeweg 9/11 und eine Teilfläche des Lüdtgeweges im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.11.19790,9
VII-157für die künftige Straße 220 zwischen Franklinstraße und Helmholtzstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.09.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 1600
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1968
Gespeicherte Auslegung
11.11.1969–10.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige Straße 220 zwischen Franklinstraße und Helmholtzstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.19700,5
VII-159für die Grundstücke Wintersteinstraße 22/26, Arcostraße 9/19, 20 (teilweise), Lüdtgeweg 9/15 (teilweise) und 10/16 (teilweise), für das Iburger Ufer und die künftige Straße 227 sowie für die Spreeuferbegrünung zwischen Wintersteinstraße und Röntgenstraße im Bezirk Charlottenburg Der Bebauungsplan VII-159 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan 4-65 .
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.09.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 1839
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1969
Gespeicherte Auslegung
13.07.1971–13.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Jugendfreizeitheim), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wintersteinstraße 22/26, Arcostraße 9/19, 20 (teilweise), Lüdtgeweg 9/15 (teilweise) und 10/16 (teilweise), für das Iburger Ufer und die künftige Straße 227 sowie für die Spreeuferbegrünung zwischen Wintersteinstraße und Röntgenstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.09.19723,2
VII-161für das Grundstück Olbersstraße 13/19 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
29.06.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 993
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.1968
Gespeicherte Auslegung
11.11.1969–10.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Olbersstraße 13/19 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.06.19700,4
VII-162für die Grundstücke Krumme Straße 6a-13, Zillestraße 46/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
28.09.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.10.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 89, Seite 2582
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1969
Gespeicherte Auslegung
17.07.1973–17.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte, Hallenbad, Einrichtungen für Jugend und Sport, Studentenwohnheim), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Krumme Straße 6a-13, Zillestraße 46/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.09.19754,5
VII-162-1für die Grundstücke Krumme Straße 6A, 8-10, Zillestraße 54/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
25.10.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 482
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1979
Gespeicherte Beteiligung
15.06.1979–15.07.1979
Gespeicherte Auslegung
09.06.1992–10.07.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Hallenbad, Jugendfreizeitheim, Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Krumme Straße 6A, 8-10, Zillestraße 54/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.10.19964,2
VII-17für das Gelände zwischen Otto-Suhr-Allee – Schustehrusstraße und Wilmersdorfer Straße und für die Grundstücke Wintersteinstraße 1/3 Ecke Otto-Suhr-Allee 110/112 und 114/116 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
26.01.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.02.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 169
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
21.10.1963–21.11.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Otto-Suhr-Allee–Schustehrusstraße und Wilmersdorfer Straße und für die Grundstücke Wintersteinstraße 1/3 Ecke Otto-Suhr-Allee 110/112 und 114/116 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.01.19641,2
VII-175für die Grundstücke Marburger Allee 6-9, Augsburger Straße 26/34 und Rankestraße 27-30 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
17.11.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 85, Seite 2210
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
07.11.1977
Gespeicherte Beteiligung
10.12.1977–10.01.1978
Gespeicherte Auslegung
11.07.1978–11.08.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marburger Allee 6-9, Augsburger Straße 26/34 und Rankestraße 27-30 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.11.19782,0
VII-178für die Grundstücke Weimarer Straße 47-50, Bismarckstraße 101-104 und Leibnizstraße 94-97 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 744
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1969
Gespeicherte Auslegung
13.07.1971–13.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Weimarer Straße 47-50, Bismarckstraße 101-104 und Leibnizstraße 94-97 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.04.19721,5
VII-18-1für das Gelände zwischen Krumme Straße, Bismarckstraße, Zillestraße und Richard-Wagner-Straße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
21.03.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.04.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 432
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.03.1959
Letzte Änderung des Beschlusses
08.07.1963
Gespeicherte Auslegung
21.10.1963–21.11.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Opernhaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Krumme Straße, Bismarckstraße, Zillestraße und Richard-Wagner-Straße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.03.19642,8
VII-183für die Grundstücke Englische Straße 21-23 und 5-20 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
16.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.08.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1106
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.09.1970
Gespeicherte Auslegung
07.11.1972–07.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, sonstiges Sondergebiet (Technische Universität)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Englische Straße 21-23 und 5-20 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.07.19731,6
VII-189für die Grundstücke Bismarckstraße 111-114, Ernst-Reuter-Platz 2-6 und Schillerstraße 3-5 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
01.11.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.11.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 98, Seite 1938
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.11.1972–07.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 111-114, Ernst-Reuter-Platz 2-6 und Schillerstraße 3-5 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.11.19732,7
VII-19für das Gelände zwischen Mierendorffstraße, Nordhauser Straße, Sömmeringstraße und der Spree im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,8 ha
Festsetzungsdatum
22.10.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.11.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1034
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.07.1954
Gespeicherte Auslegung
06.08.1963–05.09.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Sportplatz privat, öffentliche Grünfläche), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mierendorffstraße, Nordhauser Straße, Sömmeringstraße und der Spree im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.10.19638,8
VII-19-1für eine Teilfläche des Geländes zwischen Nordhauser Straße, Sömmeringstraße, Spree, Bonhoefferufer und Mierendorffstraße mit Ausnahme der Grundstücke Bonhoefferufer 2-5, Mierendorffstraße 2/16a, Nordhauser Straße 23-24 und Sömmeringstraße 9/33 und einer Teilfläche der südlich angrenzenden Grünfläche entlang der Spree im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.10.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1200
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
23.11.1976–23.12.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Volksbücherei und Gesundheitsfürsorgestellen), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Nordhauser Straße, Sömmeringstraße, Spree, Bonhoefferufer und Mierendorffstraße mit Ausnahme der Grundstücke Bonhoefferufer 2-5, Mierendorffstraße 2/16a, Nordhauser Straße 23-24 und Sömmeringstraße 9/33 und einer Teilfläche der südlich angrenzenden Grünfläche entlang der Spree im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.09.19813,5
VII-190für die Grundstücke Schustehrusstraße 43, Schustehruspark, Kaiser-Friedrich-Straße 10, Hebbelstraße 1-4, 5-7 und 13-14, Haubachstraße 41, Fritschestraße 80 und 21, Zillestraße 114, Schloßstraße 45-53 und 56, Am Parkplatz 1/11 und 6/8, für die Straße Am Parkplatz und für Abschnitte der Hebbelstraße und der Fritschestraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,4 ha
Festsetzungsdatum
28.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 779
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.07.1972
Letzte Änderung des Beschlusses
05.06.1990
Gespeicherte Beteiligung
18.06.1985–19.07.1985
Gespeicherte Auslegung
02.07.1990–10.08.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Anlagen für kulturelle Zwecke, Schulturnhalle, Schulsport, Kindertagesstätte, Umkleidegebäude, Revierunterkunft), Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Grünfläche (Sportplatz, Spiel- und Tummelplatz, Parkanlage, Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schustehrusstraße 43, Schustehruspark, Kaiser- Friedrich- Straße 10, Hebbelstraße 1-4, 5-7 und 13-14, Haubachstraße 41, Fritschestraße 80 und 21, Zillestraße 114, Schloßstraße 45-53 und 56, Am Parkplatz 1/11 und 6/8, für die Straße Am Parkplatz und für Abschnitte der Hebbelstraße und der Fritschestraße im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.20067,4
VII-192für die Grundstücke Knobelsdorffstraße 1/11, Schloßstraße 26-27b und Horstweg 1 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1203
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.1973
Gespeicherte Auslegung
14.11.1978–14.12.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Knobelsdorffstraße 1/11, Schloßstraße 26-27b und Horstweg 1 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.07.19792,3
VII-199für die Grundstücke Richard-Wagner-Straße 48/58, Otto-Suhr-Allee 75/111 und Krumme Straße 1-6 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
17.05.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.06.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 1145
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1975
Gespeicherte Auslegung
16.05.1978–16.06.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Richard- Wagner- Straße 48/58, Otto- Suhr- Allee 75/111 und Krumme Straße 1-6 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.05.19903,2
VII-20Fasanenstraße – Kantstraße – Uhlandstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
02.09.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.09.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 870
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.10.1954
Gespeicherte Auslegung
19.10.1955–15.11.1955
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Fasanenstraße- Kantstraße- Uhlandstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.09.19582,7
VII-20-1für die Grundstücke Fasanenstraße 6, Kantstraße 15-16 und Uhlandstraße 190-194 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
30.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1498
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.10.1977
Gespeicherte Beteiligung
10.12.1977–10.01.1978
Gespeicherte Auslegung
11.07.1978–11.08.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fasanenstraße 6, Kantstraße 15-16 und Uhlandstraße 190-194 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.07.19791,5
VII-202für das Gelände zwischen Klausener Platz, Neufertstraße, Nehringstraße, Christstraße und Danckelmannstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 339
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.1977
Gespeicherte Beteiligung
21.12.1987–29.01.1988
Gespeicherte Auslegung
21.12.1987–29.01.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Zwecke der katholischen Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Klausenerplatz, Neufertstraße, Nehringstraße, Christstraße und Danckelmannstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.10.19922,6
VII-204für das Gelände zwischen Spandauer Damm, Klausener Platz, Gardes-du-Corps-Straße und Sophie-Charlotten-Straße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
18.07.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.08.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 1062
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.10.1976
Gespeicherte Auslegung
16.08.1982–17.09.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spandauer Damm, Klausener Platz, Gardes- du- Corps- Straße und Sophie- Charlotten- Straße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.07.19833,3
VII-208für eine Teilfläche der Lewishamstraße Ecke Kurfürstendamm im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
05.06.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.06.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 130
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1975
Gespeicherte Auslegung
10.04.1989–12.05.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Lewishamstraße Ecke Kurfürstendamm im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.06.19910,1
VII-209für das Gelände zwischen Bismarckstraße, Fritschestraße, Schillerstraße und Windscheidstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
17.10.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 2400
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.1975
Gespeicherte Auslegung
12.07.1977–12.08.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bismarckstraße, Fritschestraße, Schillerstraße und Windscheidstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.10.19802,0
VII-210für die Grundstücke Kaiser-Friedrich-Straße 96, Schustehrusstraße 19/21, Gierkeplatz 1/5, Kaiser-Friedrich-Straße 95/Gierkezeile 31 (teilweise), Gierkezeile 33 (teilweise) und 37/39 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
11.07.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.07.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1442
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.1975
Gespeicherte Auslegung
23.11.1976–23.12.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kaiser- Friedrich- Straße 96, Schustehrusstraße 19/21, Gierkeplatz 1/5, Kaiser- Friedrich- Straße 95/Gierkezeile 31 (teilweise), Gierkezeile 33 (teilweise) und 37/39 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.07.19771,5
VII-211für die Grundstücke Lüdtgeweg 10/16, Alt-Lietzow 37 (teilweise) Röntgenstraße 7 a (Grundbuchblatt 12302) und für Teilabschnitte des Lüdtgeweges und des Iburger Ufers im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
19.12.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.01.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 104
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.1976
Gespeicherte Auslegung
12.07.1977–12.08.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lüdtgeweg 10/16, Alt-Lietzow 37 (teilweise) Röntgenstraße 7 a (Grundbuchblatt 12302) und für Teilabschnitte des Lüdtgeweges und des Iburger Ufers im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.12.19790,9
VII-215Für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Lehniner Platz (Bezirksgrenze) und Waitzstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
16.03.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 510
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1976
Gespeicherte Auslegung
10.01.1978–10.02.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Lehniner Platz (Bezirksgrenze) und Waitzstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.03.19810,8
VII-217für das Gelände zwischen Sophie-Charlotten-Straße, Christstraße, Danckelmannstraße und Seelingstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.04.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 251
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.02.1985
Gespeicherte Beteiligung
15.04.1985–17.05.1985
Gespeicherte Auslegung
15.08.1988–16.09.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sophie- Charlotten- Straße, Christstraße, Danckelmannstraße und Seelingstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.19953,1
VII-22für die Grundstücke Meinekestraße 18-24, Lietzenburger Straße 1-2 und Joachimstaler Straße 14-21 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
14.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1138
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.04.1956–03.05.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Meinekestraße 18-24, Lietzenburger Straße 1-2 und Joachimstaler Straße 14-21 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.08.19612,7
VII-22-1für die Grundstücke Meinekestraße 19-24, Joachimstaler 14-19 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
19.08.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.09.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 82, Seite 1592
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.05.1966
Gespeicherte Auslegung
11.11.1969–10.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Meinekestraße 19-24, Joachimstaler 14-19 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.08.19701,8
VII-22-2für das Grundstück Meinekestraße 19-24 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.05.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 174
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.03.1987
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1987–12.06.1987
Gespeicherte Auslegung
18.04.1988–20.05.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Meinekestraße 19-24 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.04.19921,1
VII-222für die Teilflächen des Geländes südlich der Spree zwischen der Schlesingerstraße, der Pascalstraße und der Kucharskistraße und südlich der Pascalstraße nördlich der Hallerstraße und für Abschnitte der Morsestraße, der Pascalstraße sowie für die Kucharskistraße und die Schlesingerstraße und einen Teilabschnitt der Pascalstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
14.12.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.01.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 1
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.01.1982
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1982–01.07.1982
Gespeicherte Auslegung
09.04.1984–09.05.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Teilflächen des Geländes südlich der Spree zwischen der Schlesingerstraße, der Pascalstraße und der Kucharskistraße und südlich der Pascalstraße nördlich der Hallerstraße und für Abschnitte der Morsestraße, der Pascalstraße sowie für die Kucharskistraße und die Schlesingerstraße und einen Teilabschnitt der Pascalstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.12.19913,2
VII-223für die südliche Teilfläche des Geländes zwischen Spree, Helmholtzstraße und Pascalstraße sowie für die Heisenbergstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
30.01.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.02.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 514
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.07.1981
Letzte Änderung des Beschlusses
28.05.1982
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1982–01.07.1982
Gespeicherte Auslegung
09.04.1984–09.05.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage, Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die südliche Teilfläche des Geländes zwischen Spree, Helmholtzstraße und Pascalstraße sowie für die Heisenbergstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.01.19903,8
VII-224für das Gelände zwischen Hallerstraße, Pascalstraße, Helmholtzstraße und Morsestraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
26.09.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.10.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 226
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.07.1980
Letzte Änderung des Beschlusses
23.12.1983
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1982–01.07.1982
Gespeicherte Auslegung
21.01.1985–22.02.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hallerstraße, Pascalstraße, Helmholtzstraße und Morsestraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.09.19911,9
VII-228für das Gelände zwischen Seelingstraße, Danckelmannstraße, Knobeldorffstraße und Sophie-Charlotten-Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmerdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
03.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.01.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 16
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.1979
Gespeicherte Beteiligung
20.01.1990–02.03.1990
Gespeicherte Auslegung
17.02.1992–20.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Einrichtungen für soziale und sozialpädagogische Zwecke), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Seelingstraße, Danckelmannstraße, Knobeldorffstraße und Sophie- Charlotten- Straße im Bezirk Charlottenburg - Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.01.20064,7
VII-229für das Gelände zwischen Seelingstraße, Nehringstraße, Knobelsdorffstraße und Danckelmannstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
11.11.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.12.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 347
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.09.1978
Gespeicherte Beteiligung
19.11.1979–19.12.1979
Gespeicherte Auslegung
17.02.1989–17.03.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schulen und Stadtbücherei, Gesundheitsfürsorgestelle), Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Seelingstraße, Nehringstraße, Knobelsdorffstraße und Danckelmannstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.11.19925,4
VII-233für das Gelände zwischen Pascalstraße, Schlesingerstraße, Heisenbergstraße, Verlängerung der Schlesingerstraße und Heisenbergstraße zur Spree und der Spree im Bezirk Charlottenburg Teilweise geändert durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VII-233-1VE , festgesetzt am 7. August 2018 (GVBl. Seite 518)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
29.07.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.08.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 245
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1982
Letzte Änderung des Beschlusses
27.06.1983
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1982–01.07.1982
Gespeicherte Auslegung
22.06.1987–24.07.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet, Grünfläche (Parkanlage, Dauerkleingärten, Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Pascalstraße, Schlesingerstraße, Heisenbergstraße Verlängerung der Schlesingerstraße und Heisenbergstraße zur Spree und der Spree im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.07.19921,8
VII-233-1VEfür das Gelände zwischen Heisenbergstraße, Pascalstraße, Schlesingerstraße, einer Teilfläche des Grundstücks Kucharskistraße 5 sowie dem Grundstück Heisenbergstraße 13 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
07.08.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.08.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 518
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.2015
Gespeicherte Beteiligung
11.05.2015–10.06.2015
Gespeicherte Auslegung
04.10.2016–04.11.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heisenbergstraße, Pascalstraße, Schlesingerstraße, einer Teilfläche des Grundstücks Kucharskistraße 5 sowie dem Grundstück Heisenbergstraße 13 im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.08.20181,0
VII-238für die Grundstücke Fasanenstraße 81 und Kantstraße 155-157 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
17.08.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.09.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 376
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.1987
Gespeicherte Beteiligung
07.04.1987–08.05.1987
Gespeicherte Auslegung
27.11.1989–29.12.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fasanenstraße 81 und Kantstraße 155-157 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.08.19930,7
VII-242für die Grundstücke Hallerstraße 1-6 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
09.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 203
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.06.1985
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1986–19.12.1986
Gespeicherte Auslegung
17.11.1986–19.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hallerstraße 1-6 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.08.19911,0
VII-245für die Grundstücke Bismarckstraße 20 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 608
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.02.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
03.01.2006
Gespeicherte Beteiligung
10.03.1986–15.04.1986
Gespeicherte Auslegung
26.06.1990–27.07.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 20 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.20061,4
VII-25Neue Kantstraße – Trendelenburgstraße – Suarezstraße – Kuno-Fischer-Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
26.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.09.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 998
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.08.1956–30.08.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Neue Kantstraße- Trendelenburgstraße- Suarezstraße- Kuno- Fischer- Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.08.19573,5
VII-25-1für das Grundstück Trendelenburgstraße 8-9 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
15.06.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 448
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.04.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
24.04.2001
Gespeicherte Beteiligung
14.05.2001–15.06.2001
Gespeicherte Auslegung
19.11.2001–21.12.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Trendelenburgstraße 8-9 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.06.20040,4
VII-266für die Grundstücke Schillerstraße 74-78, Wilmersdorfer Straße 46-56, Pestalozzistraße 38 sowie Pestalozzistraße 40 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 680
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.07.1999
Gespeicherte Beteiligung
25.10.1999–26.11.1999
Gespeicherte Auslegung
29.05.2000–30.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schillerstraße 74-78, Wilmersdorfer Straße 46-56, Pestalozzistraße 38 sowie Pestalozzistraße 40 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20062,2
VII-27für die Grundstücke am Ernst-Reuter-Platz zwischen Bismarckstraße, Neue Grolmanstraße und Otto-Suhr-Allee im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
25.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 476
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
21.11.1961–20.12.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke am Ernst-Reuter- Platz zwischen Bismarckstraße, Neue Grolmanstraße und Otto- Suhr- Allee im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.04.19633,6
VII-272bafür das Gelände zwischen Gutenbergstraße, Hannah-Karminski-Straße, Salzufer (einschließlich) und Margarete-Kühn-Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
02.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 483
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.12.2000
Letzte Änderung des Beschlusses
20.11.2001
Gespeicherte Auslegung
28.01.2002–01.03.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gutenbergstraße, Hannah- Karminski- Straße, Salzufer (einschließlich) und Margarete-Kühn-Straße im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.20062,6
VII-280für das Gelände zwischen Spree, Bezirksgrenze Mitte, Bachstraße, Straße des 17. Juni, Ernst-Reuter-Haus (Straße des 17. Juni 110-114) und Englische Straße sowie Grundstück Englische Straße 21-23 / Gutenbergstraße 2/4 (Flurstück 173/7 teilweise) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg sowie für Teilflächen der Bachstraße, Wegelystraße und Siegmunds Hof (Flurstücke 1781 und 1782 der Flur 10) im Bezirk Mitte, Ortsteil Hansaviertel
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 681
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1999
Letzte Änderung des Beschlusses
01.08.2005
Gespeicherte Beteiligung
08.11.1999–03.12.1999
Gespeicherte Auslegung
22.08.2005–23.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Spree, Bezirksgrenze Mitte, Bachstraße, Straße des 17. Juni, Ernst-Reuter-Haus (Straße des 17. Juni 110-114) und Englische Straße sowie Grundstück Englische Straße 21-23 / Gutenbergstraße 2/4 (Flurstück 173/7 teilweise) im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg sowie für Teilflächen der Bachstraße, Wegelystraße und Siegmunds Hof (Flurstücke 1781 und 1782 der Flur 10) im Bezirk Mitte, Ortsteil Hansaviertel

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20065,7
VII-3für die Aufhebung der Klaustaler Straße zwischen Quedlinburger Straße und Am Spreebord
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1954
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.01.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.06.1954–19.07.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Aufhebung der Klaustaler Straße zwischen Quedlinburger Straße und Am Spreebord

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19544,2
VII-3-1Bfür die Grundstücke Quedlinburger Straße 11/5 / Darwinstraße 17/13 und 5,1 und Am Spreebord 1 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
16.07.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.07.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 354
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.08.2010
Gespeicherte Auslegung
13.08.2012–14.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Quedlinburger Straße 11/5 / Darwinstraße 17/13 und 5,1 und Am Spreebord 1 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.07.20133,5
VII-30Durchbruch Kaiser-Friedrich-Straße – Brandenburgische Straße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Festsetzungsdatum
12.10.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.10.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 1030
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
23.06.1959–21.07.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Durchbruch Kaiser- Friedrich- Straße- Brandenburgische Straße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.10.19636,5
VII-33für die Grundstücke Spandauer Damm 30/48 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1600
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1969
Gespeicherte Auslegung
04.01.1972–04.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Spandauer Damm 30/48 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.19762,3
VII-35Weimarer Straße und Goethestraße – Leibnizstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
08.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.08.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 988
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.08.1956–30.08.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Weimarer Straße und Goethestraße- Leibnizstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.08.19571,9
VII-36Gierkezeile – Zillestraße – Wilmersdorfer Straße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
08.06.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 680
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.03.1957–03.04.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Gierkezeile- Zillestraße- Wilmersdorfer Straße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.06.19570,9
VII-36-2VEfür das Grundstück Zillestraße 86, Ecke Gierkezeile im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
07.05.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 129
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.06.2012
Gespeicherte Beteiligung
02.07.2012–03.08.2012
Gespeicherte Auslegung
13.08.2012–14.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Zillestraße 86, Ecke Gierkezeile im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.05.20130,5
VII-38für das Gelände zwischen Warburgzeile – Alt Lietzow – Loschmidtstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
13.11.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 1751
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.11.1956–06.12.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sportplatz), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Warburgzeile- Alt Lietzow- Loschmidtstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.11.19571,9
VII-39-1für das Grundstück Wielandstraße 19-22, Leibnizstraße 49-53 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 562
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
17.03.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
14.09.1995
Gespeicherte Beteiligung
18.05.1992–16.06.1992
Gespeicherte Auslegung
20.02.1995–27.03.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich - Stadtplatz -)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wielandstraße 19-22, Leibnizstraße 49-53 im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.20061,2
VII-43für die Grundstücke Schillerstraße 111-127, Goethestraße 8-12, Schlüterstraße 79/Grolmanstraße 9 (teilweise), Schlüterstraße 80, Grolmanstraße 10-13 und 59a-66 und einem Abschnitt der Grolmanstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1191
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.03.1971
Gespeicherte Auslegung
04.01.1972–04.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schillerstraße 111-127, Goethestraße 8-12, Schlüterstraße 79/Grolmanstraße 9 (teilweise), Schlüterstraße 80, Grolmanstraße 10-13 und 59a-66 und einem Abschnitt der Grolmanstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.19725,5
VII-47für das Gelände zwischen Bismarckstraße – Sesenheimer Straße – Schillerstraße – Wilmersdorfer Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
02.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.04.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 561
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.03.1957–03.04.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bismarckstraße- Sesenheimer Straße- Schillerstraße- Wilmersdorfer Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.04.19592,6
VII-48Schillerstraße – Wilmersdorfer Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
29.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1106
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.03.1957–03.04.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Schillerstraße- Wilmersdorfer Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.08.19570,6
VII-49für das Gelände zwischen Cauerstraße, Guerickestraße, Kohlrauschstraße und Fraunhoferstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
02.03.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.03.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 329
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.06.1960–30.06.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Cauerstraße, Guerickestraße, Kohlrauschstraße und Fraunhoferstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.03.19612,0
VII-52für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 26/34, Cauerstraße 1-6 und Fraunhoferstraße 18-19 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
17.10.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.10.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1083
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.06.1960–30.06.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 26/34, Cauerstraße 1-6 und Fraunhoferstraße 18-19 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.10.19601,6
VII-52-1für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 30 und Cauerstraße 1-6 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2000
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.02.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 232
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.11.1988
Gespeicherte Beteiligung
27.11.1989–29.12.1989
Gespeicherte Auslegung
16.11.1992–18.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 30 und Cauerstraße 1-6 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.20001,5
VII-53für die Grundstücke Loschmidtstraße 2/10a, Otto-Suhr-Allee 36 u. 40/46, Cauerstraße 36-39 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
05.10.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.10.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1170
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.11.1961–06.12.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche , Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Loschmidtstraße 2/10a, Otto-Suhr-Allee 36 u. 40/46, Cauerstraße 36-39 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.10.19622,4
VII-55-1in zwei Blättern für das Grundstück Kantstraße 158-161, Joachimstaler Straße 5-9 und Kurfürstendamm 18-24 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
14.06.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 240
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
15.04.1994
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1994–14.06.1994
Gespeicherte Auslegung
03.07.1995–04.08.1995
Normenkontrollvermerk
kein Urteil
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
in zwei Blättern für das Grundstück Kantstraße 158-161, Joachimstaler Straße 5-9 und Kurfürstendamm 18-24 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.19962,8
VII-57-1für die Grundstücke Fasanenstraße 75-80 und Kurfürstendamm 26A im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
27.02.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.03.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 471
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.1985
Gespeicherte Beteiligung
06.09.1985–07.10.1985
Gespeicherte Auslegung
23.03.1988–29.04.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (jüdisches Gemeindehaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fasanenstraße 75-80 und Kurfürstendamm 26A im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.02.19891,1
VII-62für die Grundstücke Spandauer Damm 58/76 Ecke Sophie-Charlotten-Straße 105a-106 und Ernst-Bumm-Weg 1/5 und 2/4b im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
02.06.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.06.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 733
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1957
Gespeicherte Auslegung
10.02.1965–09.03.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Spandauer Damm 58/76 Ecke Sophie-Charlotten-Straße 105a-106 und Ernst-Bumm-Weg 1/5 und 2/4b im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.06.19652,5
VII-66Kurfürstendamm zwischen Joachimstaler Straße und Rankestraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.08.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 759
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.07.1957–30.07.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Kurfürstendamm zwischen Joachimstaler Straße und Rankestraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19580,6
VII-69für das Gelände zwischen Olbersstraße – Keplerstraße – Brahestraße und Kamminer Straße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
17.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1241
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.02.1965
Gespeicherte Auslegung
13.04.1965–12.05.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Jugendheim, Kindertagesstätte), Grünfläche (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Olbersstraße- Keplerstraße- Brahestraße und Kamminer Straße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.09.19655,7
VII-7für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Wielandstraße und Olivaer Platz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 432
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.01.1957–31.01.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Wielandstraße und Olivaer Platz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.19571,4
VII-70für die Grundstücke Otto-Suhr-Allee 104/108, Richard-Wagner-Platz 2/4 und Alt-Lietzow 2/12 und 1/3, Wintersteinstraße 2/4 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
14.11.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.12.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1245
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.07.1962–10.08.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), Flächen für den Gemeinbedarf (Rathauserweiterung
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Otto- Suhr- Allee 104/108, Richard- Wagner- Platz 2/4 und Alt-Lietzow 2/12 und 1/3, Wintersteinstraße 2/4 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.11.19621,3
VII-70-1für das Grundstück Otto-Suhr-Allee 104 und für Teilflächen der Grundstücke Otto-Suhr-Allee 106/108, Richard-Wagner-Platz 2/4 und Alt-Lietzow 2/10 und 12 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
18.01.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.02.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 339
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.05.1970
Gespeicherte Auslegung
08.08.1972–08.09.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Otto- Suhr- Allee 104 und für Teilflächen der Grundstücke Otto- Suhr- Allee 106/108, Richard- Wagner- Platz 2/4 und Alt- Lietzow 2/10 und 12 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.01.19730,9
VII-70-2für die Grundstücke Wintersteinstraße 2/4 und Alt-Lietzow 1/3 sowie für einen Abschnitt der Straße Alt-Lietzow im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
23.09.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.10.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 86, Seite 2496
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1974
Gespeicherte Auslegung
11.03.1975–11.04.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wintersteinstraße 2/4 und Alt-Lietzow 1/3 sowie für einen Abschnitt der Straße Alt- Lietzow im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.09.19750,2
VII-72für das Gelände zwischen Einsteinufer, Straße des 17. Juni u. Marchstraße (TU-Erweiterung) im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,3 ha
Festsetzungsdatum
12.02.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.02.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 304
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1957
Gespeicherte Auslegung
07.07.1964–06.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Technische Universität), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Einsteinufer, Straße des 17. Juni u. Marchstraße (TU-Erweiterung) im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.02.196512,3
VII-74für das Gelände zwischen Einsteinufer, Marchstraße, Guerickestraße und Abbestraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.03.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 388
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.01.1978
Gespeicherte Beteiligung
06.08.1979–06.09.1979
Gespeicherte Auslegung
21.12.1982–01.02.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Technische Universität Hoch- und Fachschulen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Einsteinufer, Marchstraße, Guerickestraße und Abbestraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.03.19832,4
VII-77für die Grundstücke Uhlandstraße 18-26, Grolmanstraße 38, 41- 43, 47 und Kurfürstendamm 32 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
10.12.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1224
Gespeicherte Auslegung
02.06.1960–30.06.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Uhlandstraße 18-26, Grolmanstraße 38, 41- 43, 47 und Kurfürstendamm 32 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.12.19601,5
VII-77-2für die Grundstücke Grolmanstraße 41-43, 47 und Uhlandstraße 18-19 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
08.10.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.10.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 77, Seite 2203
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.10.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
17.03.1987
Gespeicherte Beteiligung
05.11.1984–05.12.1984
Gespeicherte Auslegung
17.11.1986–19.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Flächen für Versorgungsanlagen (Abspannwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Grolmanstraße 41-43, 47 und Uhlandstraße 18-19 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.10.19900,6
VII-8Wilmersdorfer Straße – Niebuhrstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
21.11.1955
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1228
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
12.10.1954–08.11.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Wilmersdorfer Straße- Niebuhrstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.11.19550,7
VII-83für das Gelände zwischen Gaußstraße, Goslarer Ufer, Kaiserin-Augusta-Allee 31-33 den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Kaiserin-Augusta-Allee 34-49, Mierendorffplatz und Keplerstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,6 ha
Festsetzungsdatum
30.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.01.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 52
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.08.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
01.11.1965
Gespeicherte Auslegung
11.01.1966–10.02.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet (Stadtreinigung), Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gaußstraße, Goslarer Ufer, Kaiserin- Augusta- Allee 31-33 den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Kaiserin- Augusta- Allee 34-49, Mierendorffplatz und Keplerstraße im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.12.196622,6
VII-83-2Bfür die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise-Meitner-Straße 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Straße 29 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
11.05.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.05.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 267
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.05.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
13.10.2009
Gespeicherte Beteiligung
27.08.2007–28.09.2007
Gespeicherte Auslegung
02.11.2009–01.12.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise- Meitner- Straße 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Straße 29 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.05.20102,3
VII-88für den Breitscheidplatz im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
30.12.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.01.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 37
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1957
Gespeicherte Auslegung
07.07.1964–06.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Breitscheidplatz im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.12.19693,2
VII-90für die Grundstücke Arcostraße 4, Arcostraße 2 Ecke Alt Lietzow 11 und Alt Lietzow 13 im Bezirk Charlottenburg Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
19.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 467
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.02.1959
Gespeicherte Auslegung
17.03.1960–12.04.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Arcostraße 4, Arcostraße 2 Ecke Alt Lietzow 11 und Alt Lietzow 13 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.04.19630,3
VII-91für die Grundstücke Hardenbergstraße 26, Joachimstaler Straße 1-4 und Kantstraße 5-6 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
22.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1199
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1970
Gespeicherte Auslegung
04.01.1972–04.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hardenbergstraße 26, Joachimstaler Straße 1-4 und Kantstraße 5-6 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.06.19720,7
VII-92für die Grundstücke Fraunhoferstraße 33-36 und Ernst-Reuter-Platz 8-10 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 667
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.10.1972
Gespeicherte Auslegung
07.11.1972–07.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fraunhoferstraße 33-36 und Ernst-Reuter-Platz 8-10 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.04.19733,3
VII-95für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), Zauritzweg 2/14 (teilweise), 16/18 und Zillestraße 13/21 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
09.02.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 404
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1961
Gespeicherte Auslegung
15.10.1968–14.11.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bismarckstraße 20-22 (teilweise), Zauritzweg 2/14 (teilweise), 16/18 und Zillestraße 13/21 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.02.19701,8
VII-97für die Grundstücke Gutenbergstraße 1-12, Englische Straße 21-32 und Salzufer 1a-7 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,5 ha
Festsetzungsdatum
06.04.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.04.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 587
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.04.1961
Letzte Änderung des Beschlusses
01.11.1965
Gespeicherte Auslegung
11.01.1966–10.02.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gutenbergstraße 1-12, Englische Straße 21-32 und Salzufer 1a-7 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.04.19678,5
VII-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
335,0 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1231
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1970
Gespeicherte Auslegung
05.05.1970–05.06.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.1971335,0
VII-Bfür den Bereich zwischen Kantstraße, S-Bahn, Hardenbergplatz, Bezirksgrenze, Nürnberger Straße, Augsburger Straße, Rankestraße,> Lietzenburger Straße, Olivaer Platz, Leibnizstraße, Mommsenstraße und Schlüterstraße mit Ausnahme des Breit- scheidplatzes, der Grundstücke Fasanenstraße 22-31, 67-74 und 76-80, Grolmanstraße 41-43, Uhlandstraße 18-19 und 165-175, Bleibtreustraße 43-44, Knesebeckstraße 25, 28, 31 und 78-81, Rankestraße 10-12, Savignyplatz, Wielandstraße 19-22, Leibniz- straße 49-53, Lietzenburger Straße 60/72, Meinekestraße 3-11 und Joachimstaler Straße 13 sowie der Fläche der Bahnanlage zwischen Schlüterstraße und Kantstraße im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
85,3 ha
Festsetzungsdatum
08.12.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 2034
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.05.1983
Letzte Änderung des Beschlusses
21.02.1984
Gespeicherte Beteiligung
30.05.1983–30.06.1983
Gespeicherte Auslegung
10.12.1984–15.01.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Kantstraße, S-Bahn, Hardenbergplatz, Bezirksgrenze, Nürnberger Straße, Augsburger Straße, Rankestraße, Lietzenburger Straße, Olivaer Platz, Leibnizstraße, Mommsenstraße und Schlüterstraße mit Ausnahme des Breitscheidplatzes, der Grundstücke Fasanenstraße 22-31, 67-74 und 76-80, Grolmanstraße 41-43, Uhlandstraße 18-19 und 165-175, Bleibtreustraße 43-44, Knesebeckstraße 25, 28, 31 und 78-81, Rankestraße 10-12, Savignyplatz, Wielandstraße 19-22, Leibnizstraße 49-53, Lietzen...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.12.198685,3
VII-B7für den Bereich zwischen Otto-Suhr-Allee, Wilmersdorfer Straße, Schustehrusstraße, Richard-Wagner-Platz, Richard-Wagner-Straße, Zillestraße, Wilmersdorfer Straße, Spielhagenstraße, Gierkezeile, Gierkeplatz, und Gierkezeile mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Straße 28 / Zillestraße 80 und Zillestraße 86 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,5 ha
Festsetzungsdatum
15.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 485
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1990
Gespeicherte Beteiligung
02.04.1991–03.05.1991
Gespeicherte Auslegung
10.08.1992–11.09.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Otto-Suhr-Allee, Wilmersdorfer Straße, Schustehrusstraße, Richard-Wagner-Platz, Richard-Wagner-Straße, Zillestraße, Wilmersdorfer Straße, Spielhagenstraße, Gierkezeile, Gierkeplatz, und Gierkezeile mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Straße 28 / Zillestraße 80 und Zillestraße 86 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.05.200613,5
VII-Efür den Bereich 1 zwischen Kaiserdamm, Suarezstraße, Witzlebenstraße, Holtzendorffstraße,Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Dernburgstraße 19/59 und Neue Kantstraße 17 und Bundesautobahn Ring Berlin (West) für den Bereich 2 zwischen Koburgallee, Gotha-Allee, Bolivarallee, Steubenplatz, Olympische Straße, Oldenburgallee, Schaumburgallee, Westendallee und Reichsstraße für den Bereich 3 zwischen Lambertstraße, Scheinerweg, Olbersstraße, Keplerstraße, Brahestraße, Kamminer Straße, Osnabrücker Straße, Herschelstraße, südlicher Grenze des Grundstücks Herschelstraße 16/17 / Brahestraße 22-27A / Tegeler Weg 22-23A und Tegeler Weg, Brahestraße, Herschelstraße, Olbersstraße und Gallesteig im Bezirk Charlottenburg Diese Abzeichnung enthält die im Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
103,0 ha
Festsetzungsdatum
11.12.1985
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.12.1985
Fundstelle im GVBl.
Nr. 78, Seite 2620
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.11.1981
Gespeicherte Beteiligung
21.12.1981–01.02.1982
Gespeicherte Auslegung
28.11.1983–28.12.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich 1 zwischen Kaiserdamm, Suarezstraße, Witzlebenstraße, Holtzendorffstraße, Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Dernburgstraße 19/59 und Neue Kantstraße 17 und Bundesautobahn Ring Berlin (West); für den Bereich 2 zwischen Koburgallee, Gotha-Allee, Bolivarallee, Steubenplatz, Olympische Straße, Oldenburgallee, Schaumburgallee, Westendallee und Reichsstraße; für den Bereich 3 zwischen Lambertstraße, Scheinerweg, Olbersstraße, Keplerstraße, Brahestraße, Kamminer St...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.12.1985103,0
VII-VE2vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Grundstücke Kurfürstendamm 11, Kantstraße 163-165 und Hardenbergstraße 28 / Kantstraße 1 sowie Teile der davor liegenden Straßenverkehrsflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
15.07.2004
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.07.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 290
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
29.09.1999
Gespeicherte Beteiligung
15.11.1999–26.11.1999
Gespeicherte Auslegung
26.08.2003–26.09.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstendamm 11, Kantstraße 163-165 und Hardenbergstraße 28 / Kantstraße 1 sowie Teile der davor liegenden Straßenverkehrsflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.07.20040,8
4-10BKnesebeckstr., Goethestr., Uhlandstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
10,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Knesebeckstr., Goethestr., Uhlandstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2004Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.02.200410,1
4-11BGoethestr., Knesebeckstr., Savinyplatz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Goethestr., Knesebeckstr., Savinyplatz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2004Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.02.20048,8
4-12BUhlandstr., Grolmannstr., Knesebeckstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Uhlandstr., Grolmannstr., Knesebeckstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2004Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.02.20043,3
4-13Bfür das Gelände zwischen Bahngelände, Bleibtreustr., Mommsenstr. und Leibnizstr. sowie für die Grundstücke Mommsenstr. 1-4 und 57-71, Leibnizstr. 46-48, Wielandstr. 16-18 und 29-33, Schlüterstr. 36-38 und 48-50, Bleibtreustr. 19, 20 und 40-42 und 45-48A sowie Knesebeckstr. 32-34.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
15,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–09.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bahngelände, Bleibtreustr., Mommsenstr. und Leibnizstr. sowie für die Grundstücke Mommsenstr. 1-4 und 57-71, Leibnizstr. 46-48, Wielandstr. 16-18 und 29-33, Schlüterstr. 36-38 und 48-50, Bleibtreustr. 19, 20 und 40-42 und 45-48A sowie Knesebeckstr. 32-34.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2009Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung09.04.200915,4
4-14aBffür das Gelände zwischen Bahngelände, Leibnizstr., Sybelstr., Giesebrechtstr. und Wilmersdorfer Str. mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Str. 102-106, Mommsenstr. 29 und Giesebrechtstr. 22/ Mommsenstr. 45 sowie für die Grundstücke Sybelstr. 61–69, Clausewitzstr. 2–5 und 6–9, Giesebrechtstr. 6–8 und 11–14 sowie Leibnizstr. 55.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
14,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
10.02.2009
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–09.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
ffür das Gelände zwischen Bahngelände, Leibnizstr., Sybelstr., Giesebrechtstr. und Wilmersdorfer Str. mit Ausnahme der Grundstücke Wilmersdorfer Str. 102-106, Mommsenstr. 29 und Giesebrechtstr. 22/ Mommsenstr. 45 sowie für die Grundstücke Sybelstr. 61–69, Clausewitzstr. 2–5 und 6–9, Giesebrechtstr. 6–8 und 11–14 sowie Leibnizstr. 55.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2009Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung09.04.200914,8
4-14bBfür die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 102-106, Mommsenstraße 29 und Giesebrechtstraße 22/Mommsenstraße 45
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilmersdorfer Straße 102-106, Mommsenstraße 29 und Giesebrechtstraße 22/Mommsenstraße 45

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss10.02.20090,6
4-15Bfür das Gelände zwischen Gervinusstr., Dahlmannstr., Sybelstr., Waitzstr., Kurfürstendamm, Lehniner Platz und Damaschkestr. mit Ausnahme der Grundstücke Waitzstr 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestr. 2 sowie Damaschkestr. 4.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
15,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–09.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gervinusstr., Dahlmannstr., Sybelstr., Waitzstr., Kurfürstendamm, Lehniner Platz und Damaschkestr. mit Ausnahme der Grundstücke Waitzstr 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestr. 2 sowie Damaschkestr. 4.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2009Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung09.04.200915,0
4-16Bfür das Gelände zwischen Waitzstraße 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestraße 2 sowie Damaschkestraße 4
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
10.02.2009
Gespeicherte Beteiligung
26.01.2004–27.02.2004
Gespeicherte Auslegung
09.03.2009–08.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Waitzstraße 14, Kurfürstendamm 73-74 A, Dahlmannstraße 19 und 16, 17, Kurfürstendamm 75, 76/Damaschkestraße 2 sowie Damaschkestraße 4

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2009Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung08.04.20091,0
4-60für die Grundstücke Englische Str. 21-23, Gutenbergstr. 2/10 und das Flurstück 292 der Flur 6.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.10.2014
Gespeicherte Beteiligung
10.11.2014–09.12.2014
Gespeicherte Auslegung
01.07.2024–08.08.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Englische Str. 21-23, Gutenbergstr. 2/10 und das Flurstück 292 der Flur 6.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2024Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung08.08.20242,0
4-63Alt-Lietzow 11
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.02.2016
Gespeicherte Beteiligung
29.02.2016–01.04.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Alt-Lietzow 11

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2016Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung01.04.20160,3
4-69a"Hertzallee Nord" für das Gelände nördlich der Hertzallee zwischen Fasanenstraße, Landwehrkanal und Bahnviadukt in den Bezirken Mitte, Ortsteil Tiergarten und Charlottenburg-Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.06.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.2022
Gespeicherte Beteiligung
09.08.2021–03.09.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
"Hertzallee Nord" für das Gelände nördlich der Hertzallee zwischen Fasanenstraße, Landwehrkanal und Bahnviadukt in den Bezirken Mitte, Ortsteil Tiergarten und Charlottenburg-Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2021Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung03.09.20217,6
4-69b"Hertzallee Süd" für das Gelände südlich der Hertzallee zwischen Jebensstraße, Hardenbergstraße und Fasanenstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.06.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.2022
Gespeicherte Beteiligung
09.08.2021–03.09.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
"Hertzallee Süd" für das Gelände südlich der Hertzallee zwischen Jebensstraße, Hardenbergstraße und Fasanenstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2021Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung03.09.20216,5
4-69c"Hardenbergplatz" für den Hardenbergplatz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.06.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.2022
Gespeicherte Beteiligung
09.08.2021–03.09.2021
Gespeicherte Auslegung
14.10.2024–12.11.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
"Hardenbergplatz" für den Hardenbergplatz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2024Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung12.11.20242,6
4-75für eine Teilfläche des Flurstücks 474 Kaiser-Friedrich-Str. Ecke Stuttgarter Platz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.2020
Gespeicherte Beteiligung
31.05.2021–30.06.2021
Gespeicherte Auslegung
31.05.2021–30.06.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Flurstücks 474 Kaiser-Friedrich-Str. Ecke Stuttgarter Platz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2021Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung30.06.20210,3
4-80BFranklinstr. 5 - 15
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.03.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Franklinstr. 5 - 15

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2022Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss01.03.20225,4
4-81für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße und Joachimsthaler Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
01.07.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße und Joachimsthaler Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2021Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss01.07.20213,7
4-84VEWilmersdorfer Str. 83/83
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.05.2023
Gespeicherte Beteiligung
15.05.2023–16.06.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wilmersdorfer Str. 83/83

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2023Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.06.20230,5
VII-108-2VEfür das Grundstück Kurfürstendamm 206-209, Uhlandstr.30-32, und Lietzenburger Str. 80
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.01.2011
Gespeicherte Beteiligung
17.01.2011–16.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kurfürstendamm 206-209, Uhlandstr.30-32, und Lietzenburger Str. 80

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2011Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.02.20112,3
VII-19-2Sömmeringstraße 15 (teilweise)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.11.2018
Gespeicherte Beteiligung
07.01.2019–08.02.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sömmeringstraße 15 (teilweise)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2019Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung08.02.20190,2
VII-234Dovestr., Helmholtzstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.08.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
09.11.1993
Gespeicherte Beteiligung
13.12.1993–14.01.1994
Gespeicherte Auslegung
24.10.1994–24.11.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Dovestr., Helmholtzstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1994Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung24.11.19942,7
VII-236für das Gelände zwischen Mierendorffplatz, Lise-Meitner Str., Gaußstr., Goslarer Ufer, Kaiserin-Augusta-Allee 34-49, Mierendorffplatz 18, ausgenommen die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise-Meitner Str. 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Str. 29
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.03.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
29.05.2007
Gespeicherte Beteiligung
12.05.1987–12.06.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mierendorffplatz, Lise-Meitner Str., Gaußstr., Goslarer Ufer, Kaiserin-Augusta-Allee 34-49, Mierendorffplatz 18, ausgenommen die Grundstücke Mierendorffplatz 20, Lise-Meitner Str. 2 und 6 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Ilsenburger Str. 29

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1987Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung12.06.198717,0
VII-248Helmholtzstr. 39, 40, 41, Morsestr. 2
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.05.1990
Gespeicherte Beteiligung
31.08.1990–28.09.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Helmholtzstr. 39, 40, 41, Morsestr. 2

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1990Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung28.09.19903,1
VII-3-2für die Grundstücke Quedlinburger Str. 7/11 und Am Spreebord 1
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.2017
Gespeicherte Beteiligung
20.05.2019–21.06.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Quedlinburger Str. 7/11 und Am Spreebord 1

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2019Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.06.20193,2
VII-83-1BLise-Meitner Straße 1/9, Keplerstraße 2/12
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2007
Gespeicherte Auslegung
28.04.2008–30.05.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Lise-Meitner Straße 1/9, Keplerstraße 2/12

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2008Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung30.05.20083,2
VII-125Augsburger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 716
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.10.1963
Gespeicherte Auslegung
10.02.1965–09.03.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Augsburger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam16.04.19660,3
VII-14Grolmannstr., Schillerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.01.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 3
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
16.09.1958–14.10.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Grolmannstr., Schillerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam21.12.19581,0
VII-146-1Joachimsthaler Str., Augsburger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
24.10.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.11.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 91, Seite 1834
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.12.1972
Letzte Änderung des Beschlusses
21.05.1973
Gespeicherte Auslegung
17.07.1973–17.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Joachimsthaler Str., Augsburger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam24.10.19730,7
VII-18Zillestr., Krumme Str., Bismarckstr., Richard-Wagner-Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
10.11.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.11.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 70, Seite 1124
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
19.10.1955–15.11.1955
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Zillestr., Krumme Str., Bismarckstr., Richard-Wagner-Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam10.11.19563,2
VII-23Rankestr., Augsburger Str., Marburger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
26.09.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.10.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1337
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.08.1956–30.08.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Rankestr., Augsburger Str., Marburger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam26.09.19571,7
VII-24Bismarckstr., Krumme Str., Schillerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
25.03.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.10.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 343
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.1954
Gespeicherte Auslegung
02.08.1957–30.08.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Bismarckstr., Krumme Str., Schillerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam25.03.19581,7
VII-39Leibnizstr., Wielandstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.03.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 269
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.06.1960–30.06.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Leibnizstr., Wielandstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam01.03.19621,2
VII-42Knobelsdorffstr., Schloßstr., Horstweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
28.01.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 300
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.06.1960–30.06.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Knobelsdorffstr., Schloßstr., Horstweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam28.01.19662,3
VII-56für das Gelände zwischen Schafgraben- Spree, Bezirksgrenze, Straße des 17. Juni 102/108, Englische Straße 5-20 im Bezirk Charlottenburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Festsetzungsdatum
06.04.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 428
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.11.1961–06.12.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche, Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schafgraben- Spree, Bezirksgrenze, Straße des 17. Juni 102/108, Englische Straße 5-20 im Bezirk Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam06.04.19625,9
VII-89Schillerstr. 45, 46-47
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
05.09.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 901
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
17.03.1960–12.04.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Schillerstr. 45, 46-47

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam05.09.19600,3
VII-94Hebbelstr., Kaiser-Friedrich-Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
17.10.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.10.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1083
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.11.1958
Gespeicherte Auslegung
12.01.1960–09.02.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Hebbelstr., Kaiser-Friedrich-Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam17.10.19600,3

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 91 der 362 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 24 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Charlottenburg

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Charlottenburg
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
VII-104Stadtring Berlin Abschnitt Spandauer Damm- Spree im Bezirk CharlottenburgWestendFestgesetztdavon in Charlottenburg19,9 ha37,4
VII-101Stadtring Berlin Abschnitt Bezirksgrenze Wilmersdorf- Masurenallee und Avus- Verteiler im Be …WestendFestgesetztdavon in Charlottenburg6,1 ha21,6
VII-105Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm- Spandauer Damm im Bezirk CharlottenburgCharlottenburg-NordFestgesetztdavon in Charlottenburg5,7 ha43,9
IX-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks WilmersdorfWilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg2,1 ha233,4
IX-84Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Wilmersdorfer Straße und Leibnizstraße und für d …WilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg1,6 ha2,4
IX-26Lietzenburger Str. 43-52 im Bezirk WilmersdorfWilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg0,7 ha1,7
IX-9Kurfürstendamm 178-181, Olivaer Platz 10 …WilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg0,6 ha1,7
4-42Olivaer Platz (Flurstück 77/5) sowie das auf dem Olivaer Platz gelegene Grundstück Olivaer P …WilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg0,6 ha2,1
IX-21Lietzenburger Str., Württembergische Str., Pariser Str., Olivaer PlatzWilmersdorfUnwirksamdavon in Charlottenburg0,5 ha2,0
IX-127Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Hektorstraße und Lehniner Platz sowie Nestorstra …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Charlottenburg0,5 ha1,9
IX-18der Lietzenburger Straße zwischen Rankestraße und Augsburger Straße …WilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg0,3 ha7,3
IX-24Lietzenburger Str. 29-33 zwischen Württembergische und Sächsische StrWilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg0,2 ha0,9
IX-7Kurfürstendamm, Brandenburgische Str., Paulsborner Str. 1, 2 und Eisenzahnstr. 65, 66WilmersdorfFestgesetztdavon in Charlottenburg0,2 ha1,6

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Charlottenburg. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Charlottenburg?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Charlottenburg darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Charlottenburg entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (34 %), Gemischte Baufläche, M1 (19 %), Gemischte Baufläche, M2 (13 %), Grünfläche (12 %) und Gemeinbedarfsfläche (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Charlottenburg

Stadtplanung Charlottenburg-Wilmersdorf

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Städtebauliche Erstberatung
Ein Fachbereich für den ganzen Bezirk; der Bezirk weist keine Zuständigkeit je Ortsteil aus.030 9029 15141Quelle
Anschrift
Hohenzollerndamm 174-177 10713 BerlinDienstgebäude des Stadtentwicklungsamtes.Quelle
Sprechzeit der städtebaulichen Erstberatung
Vor Ort: Di., 9–12 UhrDer Bezirk nennt keine gesonderte Telefonsprechzeit; Anfragen laufen über Geschäftszimmer und E-Mail.Quelle
Geschäftszimmer
Herr Hässelbarth030 9029 15141Quelle
Fachbereichsleitung
Herr Rudolph030 9029 15148Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Fachbereich Stadtplanung  · Städtebauliche Bauberatung  · Verbindliche Bauleitplanung  · Antrag & Gebühren 

Kontakt und Sprechzeit stammen von den Seiten des Fachbereichs Stadtplanung. Der Bezirk führt die Beratung für alle sieben Ortsteile in einem Fachbereich und weist keine Ansprechperson je Ortsteil aus; eine solche Zuordnung steht hier deshalb nicht.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Charlottenburg

Gilt für mein Grundstück in Charlottenburg überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 5.323 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.204 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 45 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Charlottenburg, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Charlottenburg gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht VII-125, VII-14, VII-146-1, VII-18, VII-23, VII-24, VII-39, VII-42, VII-56, VII-89, VII-94 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt VII-125, VII-14, VII-146-1, VII-18, VII-23, VII-24, VII-39, VII-42, VII-56, VII-89, VII-94 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 24 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Charlottenburg einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 157 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Charlottenburg zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Charlottenburg sind 122 Planzeichnungen und 118 Begründungen zu den 122 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Charlottenburg. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.