Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Steglitz auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Steglitz?
Flurstücke im festgesetzten Plan
578
von 3.828 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
25 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
9,0 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Steglitz 70 Planobjekte zu: 63 in Kraft, 6 im Verfahren und 1 unwirksam. 6 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 76,4 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 7 weitere Pläne aus Friedenau, Lankwitz, Lichterfelde und Schöneberg reichen mit mehr als 0,1 ha nach Steglitz hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 170,7 ha der 678,2 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 25 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 9,0 ha. Von den 3.828 Flurstücken im Ortsteil liegen 578 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Steglitz. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2010; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Kerngebiet, Grünfläche (öffentlicher Bolzplatz, öffentliche Parkanlage mit öffentlichen Spielplätzen), Bahnanlage, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich, Fussgänger- und Radfahrbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hackerstraße 19, Treitschkestraße 7, 37, 38 und 41, Markelstraße 62, Schloßstraße 7-15, Schildhornstraße 3, 5A und 6 sowie Abschnitte der Treitschkestraße, Schildhornstraße und Joachim-Tiburtius-Brück im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet, Kita/Liebenowzeile, BuhrowstraßeBrandenburgische Straße 16, 16a-c, Liebenowzeile 15-25, Denkstraße 9-11, 11a und b …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
06.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1239
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.11.1957
Gespeicherte Auslegung
06.12.1963–06.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Brandenburgische Straße 16, 16a-c, Liebenowzeile 15-25, Denkstraße 9-11, 11a und b, und Buhrowstraße 6-7 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Westtangente zwischen Florastraße und Saarstraße (Friedenauer Brücke) im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Planung Wolfensteindamm, CarmerplatzCarmerplatz, Oberlinstraße und Straße K im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
11.06.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.06.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 608
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.07.1962–30.08.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Carmerplatz, Oberlinstraße und Straße K im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Schule Lauenburger StraßeBismarckstraße, Kniephofstraße, Lauenburger Straße und Lauenburger Platz …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
23.06.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1047
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.05.1965–10.06.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Tummelplatz, Parkanlage), Wasserfläche, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bismarckstraße, Kniephofstraße, Lauenburger Straße und Lauenburger Platz, für die Grundstücke Lothar-Bucher-Straße 17 und 16 Ecke Lauenburger Straße 24 und für das Gelände der Sachsenwaldschule im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Steglitzer Damm, Sembritzkistraße, Sohnreystraße, und Grabertstraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Planung Joachim – Tiburtius – BrückeStraßendurchbruch zwischen Schildhornstraße 7 und Westtangente im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,1 ha
Festsetzungsdatum
08.12.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.12.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1981
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.04.1963
Gespeicherte Auslegung
02.10.1964–02.11.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Straßendurchbruch zwischen Schildhornstraße 7 und Westtangente im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Turmrestaurant Schloßstraße (Bierpinsel)ein Turmrestaurant im Bereich der Einmündung der Schildhornstraße in die Schloßstraße sowie …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
03.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.07.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1020
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1969
Gespeicherte Auslegung
22.12.1969–22.01.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für ein Turmrestaurant im Bereich der Einmündung der Schildhornstraße in die Schloßstraße sowie für das Grundstück Schloßstraße 111/Florastraße 20 und Teilflächen der Grundstücke Schildhornstraße 2a und Schloßstraße 11-15/Treitschkestraße 41 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohnen, Gewerbe, Verkehr / Filandastr., SüdendstraßeStraßendurchbruch zwischen Westtangente und Bergstraße sowie für die Verbreiterung der Filan …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Festsetzungsdatum
29.11.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1341
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.01.1961
Gespeicherte Auslegung
13.01.1964–13.02.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Straßendurchbruch zwischen Westtangente und Bergstraße sowie für die Verbreiterung der Filandastraße zwischen Bergstraße und Südendstraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Straßenverbreiterung Klingsorstraße ab BäkeparkVerbreiterung der Klingsorstraße zwischen Bäkepark und Amfortasweg im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
05.06.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 650
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1961
Gespeicherte Auslegung
13.01.1964–13.02.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Klingsorstraße zwischen Bäkepark und Amfortasweg im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Verkehrsfläche LepsiusstraßeVerbreiterung der Lepsiusstraße zwischen Treitschkestraße und Lepsiusstraße 35 im Bezirk Ste …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
11.06.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.06.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 608
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
14.01.1963–14.02.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Lepsiusstraße zwischen Treitschkestraße und Lepsiusstraße 35 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mittelstraße 1-3 und 38-41 sowie Berlinickestraße 13 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Straßenplanung Birkbuschstr.-, SchützenstraßeVerbreiterung der Birkbuschstraße zwischen Oberlinstraße und Schützenstraße sowie für die Gr …Weitere Plandaten
für die Verbreiterung der Birkbuschstraße zwischen Oberlinstraße und Schützenstraße sowie für die Grundstücke Birkbuschstraße 94 und 95 Ecke Schützenstraße 37a und für Teilflächen des Grundstückes Birkbuschstraße 10 Ecke Schützenstraße 37 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bismarckstraße, Selerweg, Lauenburger Straße und der Nordgrenze der Grundstücke Lauenburger Straße 75 und Bismarckstraße 17a und 17b im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Straße 503 - Munsterdamm zwischen Prellerweg u. Mariendorfer Straße (Plan in 2 Blättern)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Birkbuschstraße 35/36 u. Dalandweg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Schule, Kita, Wohnen / Klingsor-, BeymestraßeKlingsorstraße, Beymestraße, Sedanstraße und Goebenstraße im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.05.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 712
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1963
Gespeicherte Auslegung
06.02.1967–06.03.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, evangelische Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Klingsorstraße, Beymestraße, Sedanstraße und Goebenstraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Wrangelstraße 11-12 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
XII-158
Straßenverbreiterung Königin-Luise-StraßeVerbreiterung der Königin-Luise-Straße und der Grunewaldstraße zwischen Königin-Luise-Platz …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 698
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.01.1966
Gespeicherte Auslegung
24.01.1972–24.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Königin-Luise-Straße und der Grunewaldstraße zwischen Königin-Luise-Platz und Grunewaldstraße 34 im Bezirk Steglitz Ortsteile Steglitz und Lichterfelde
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Flächen für den Gemeinbedarf (St. Johannes Kirche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Steglitzer Str.- ehem. Ortsteilgrenze Hanstedter Weg - Priesterweg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Schildhornstraße, der Kreuznacher Straße und der Paulsenstraße sowie für die Einmündungen der Paulsenstraße und der Markelstraße in die Kreuznacher Straße und Teilflächen der südlich und östlich angrenzenden Grundstücke im Bezirk Steglitz und im Bezirk Wilmersdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Jugendheim), Grünfläche (Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Paulsenstraße, Forststraße, Gritznerstraße und Herderstraße sowie für die Grundstücke Herderstraße 18-20, Paulsenstraße und Flemmingstraße 14b im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
XII-192
Wohnen, Grün, Verkehr Am Eichgarten 15/17Am Eichgarten 15-17 und Grundbuch von Steglitz Band 95 Blatt 2740 sowie für die Parkanlage z …Weitere Plandaten
für die Grundstücke Am Eichgarten 15-17 und Grundbuch von Steglitz Band 95 Blatt 2740 sowie für die Parkanlage zwischen Johanna- Stegen-Straße und Am Eichgarten im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Brinkmannstraße 4-5 / Sembritzkistraße 38/44 / Oehlertring 62/66 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Plantagenstraße zwischen der Albrechtstraße und der Südendstraße, für die Verbreiterung der Breite Straße zwischen der Albrechtstraße und der Leydenallee sowie für das Grundstück Albrechtstraße 20, Breite Straße 1 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung des Steglitzer Dammes zwischen dem Grundstück Steglitzer Damm 88 und der Attillastraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Schulstandort TreitschkestraßeGritznerstraße, Treitschkestraße, Lepsiusstraße und den Grundstücken Lepsiusstraße 30 …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
21.11.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.12.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 87, Seite 2233
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1971
Gespeicherte Auslegung
10.01.1977–10.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gritznerstraße, Treitschkestraße, Lepsiusstraße und den Grundstücken Lepsiusstraße 30, Schildhornstraße 14-23 und Gritznerstraße 25/27 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Bildungszentrum ImmenwegKolonie „Heimgarten“ und „Schutzverband“ (teilweise) südlich des Friedhofs „Bergstraße“ und …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 997
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1971
Gespeicherte Auslegung
24.01.1972–24.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage), Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke)), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Kolonie „Heimgarten“ und „Schutzverband“ (teilweise) südlich des Friedhofs „Bergstraße“ und der Kolonie „Rauhe Berge“, westlich der Grundstücke Munsterdamm 17/51, Immenweg 2/4 und nördlich des Immenweges im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
FU-Standort Königin-Luise-Straße, EngleralleeHaderslebener Straße 2/4, Königin-Luise-Straße 5/7 und Englerallee 38/42 im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
26.03.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.04.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 1049
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1971
Gespeicherte Auslegung
13.08.1973–14.09.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Hochschule und Forschung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Haderslebener Straße 2/4, Königin-Luise-Straße 5/7 und Englerallee 38/42 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohnen, Grün, Kirche /Schloß-, GrunewaldstraßeGrunewaldstraße 50-56, Schloßstraße 38-46 …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
15.11.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 101, Seite 2609
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.06.1974
Gespeicherte Auslegung
20.04.1976–20.05.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage mit Spiel- und Tummelplatz, Parkanlage), allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelische Kirche, evangelisches Gemeindezentrum, Haus der Erwachsenenbildung und Hallenbad), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Grunewaldstraße 50-56, Schloßstraße 38-46, Wrangelstraße 10 und 14 und Rothenburgstraße 30-35 sowie für die Verbreiterung der Grunewaldstraße zwischen Schloßstraße und Rothenburgstraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, evangelische Kirche), Grünfläche (Parkanlage, Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Treischkestraße 31-32, Gritznerstraße 18/20 und 26 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Paulsenstraße 25, 25A-25C, Treitschkestraße 28-30, Gritznerstraße 22/24 und Schildhornstraße 24-25 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Institut für Meteorologie Dietrich-Schäfer-WegDietrich-Schäfer-Weg 6/10 im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.01.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 117
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.01.1983
Gespeicherte Beteiligung
18.04.1983–18.05.1983
Gespeicherte Auslegung
10.02.1986–12.03.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Institut für Meteorologie), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Dietrich-Schäfer-Weg 6/10 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schützenstraße 31 und Erlenstraße 11-17 (teilweise). Schützenstraße 32, Birkbuschstraße 18 Ecke Haydnstraße 21 (teilweise) und Grundbuch von Steglitz Blatt 3010 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Kleingärten `Raue Berge´Bergstraße 50-51 und Munsterdamm 83 (Kolonie Raue Berge) im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
15.05.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.06.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 344
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.12.1988
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1986–02.07.1986
Gespeicherte Auslegung
21.12.1998–29.01.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Abenteuerspielplatz, öffentlicher Tummelplatz, private Dauerkleingärten, öffentliche Parkanlage), Flächen für den Gemeinbedarf (Stützpunkt des Gartenbauamtes)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bergstraße 50-51 und Munsterdamm 83 (Kolonie Raue Berge) im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Reutlinger Straße 12-16 (Kolonie Reutlinger Straße) und Maulbronner Ufer 15 (teilweise) sowie für eine Teilfläche der Attilastraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Flächen für Versorgungsanlagen (Telekommunikation), Grünfläche (private Dauerkleingärten, öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Immenweg 12/18, Hünensteig 19/35 und Munsterdamm 53 (Kolonien Schutzverband und Heimgarten) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Verbreiterung Seitenstraßen der Schloßstr. (Süd)Verbreiterung der Ahornstraße, Zimmermannstraße, Muthesiusstraße, Hubertusstraße …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
13.07.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 821
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
18.06.1959–17.07.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Ahornstraße, Zimmermannstraße, Muthesiusstraße, Hubertusstraße, Deitmerstraße und Kieler Straße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Verbreiterung Seitenstraßen der Schloßstr. (Nord)Verbreiterung der Guthsmutstraße …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
08.04.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 428
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
21.03.1960–20.04.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Guthsmutstraße, der Markelstraße und der Feuerbachstraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schloßstraße 34-37, Grunewaldstraße 1 und 3 sowie Rothenburgstraße 38-38A (teilweise) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Maßmannstraße und Teile der Markelstraße und der Lepsiusstraße bis zur Treitschkestraße sowie für das Grundstück Maßmannstraße 1-2 Ecke Lepsiusstraße 10
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Attilastr. Krumme Str. Hünefeldzeile Ellwanger Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Ringstraße 24-32a, Bergstraße 29-32 und Bismarckstraße 15-17 in Berlin-Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung und Umgestaltung der Albrechtstraße, des Steglitzer Dammes und der Bismarckstraße im Bereich des früheren Handjeryplatzes zwischen Albrechtstraße 38, Presselstraße und Stirnerstraße für die Verbreiterung der Stirnerstraße und für das Grundstück Albrechtstraße 41
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Vorbehaltsbauplatz Schule Barsekowstraßean der Barsekowstraße zwischen Klingsorstr. und SchalloppstrWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
02.09.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.09.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 871
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
11.03.1958–09.04.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Barsekowstraße zwischen Klingsorstr. und Schalloppstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände an der Treitschkestraße zwischen Lepsiusstraße und Hackerstraße in Berlin-Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Vorbehaltsbauplatz Schule Hanstedter WegHanstedter Weg 7-15 unger. Sembritzkistr. 21,23 und Kottesteig 6 u. 8 in Berlin-SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
26.05.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 674
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.06.1957
Gespeicherte Auslegung
06.01.1959–03.02.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hanstedter Weg 7-15 unger. Sembritzkistr. 21,23 und Kottesteig 6 u. 8 in Berlin-Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände östlich vom Munsterdamm zwischen Grundstück Nr. 52 und Bezirksgrenze sowie für die Grundstücke Oehlertring 31/45 und 47/49 (teilweise) im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Breitenbachplatz - Brentanostraße - Spinozastraße - Buggestraße - Englerallee und Schorlemerallee im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Lessingstraße, Bergstraße, Lauenburger Straße und Südendstraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Schloßstraße, Am Bäkequell, Fronhoferstraße u. Hindenburgdamm in Berlin-Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Steglitzer Damm, Denkstraße und Liebenowzeile in Berlin-Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Westtangente Düppel-, Flora-, KielerstraßeDüppelstraße, Florastraße, Schadenrute und Kieler Straße im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
12.06.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 707
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
21.03.1960–20.04.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Düppelstraße, Florastraße, Schadenrute und Kieler Straße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Straßengestaltung Schloßstraße, AlbrechtstraßeBirkbuschstraße, Schloßstraße, Hermann-Ehlers-Platz, Albrechtstraße und der WannseebahnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
14.07.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 802
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
19.08.1963–19.09.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Birkbuschstraße, Schloßstraße, Hermann-Ehlers-Platz, Albrechtstraße und der Wannseebahn
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Schloßstraße, Hermann-Ehlers-Platz, Albrechtstraße und BAB-Westtangente-(A11) im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Verbreiterung Schildhornstraße, BreitenbachplatzVerbreiterung der Schildhornstraße zwischen Breitenbachplatz und Gritznerstraße im Bezirk St …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 477
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1959
Gespeicherte Auslegung
22.02.1962–22.03.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Schildhornstraße zwischen Breitenbachplatz und Gritznerstraße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohn-, Misch-, Verkehrsfläche Neue FilandastraßeBereich des Steglitzer Verbinders zwischen Mittelstraße, Breite Straße, Albrechtstraße …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Festsetzungsdatum
29.05.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.06.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 595
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.04.1962–03.05.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich des Steglitzer Verbinders zwischen Mittelstraße, Breite Straße, Albrechtstraße, Filandastraße, Südendstraße und Selerweg im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Westtangente Kieler-, Düppel-, AlbrechtstraßeWesttangente zwischen Albrechtstraße und Kieler Straße im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
24.05.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.06.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 485
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1959
Gespeicherte Auslegung
18.04.1961–17.05.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Westtangente zwischen Albrechtstraße und Kieler Straße im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke zwischen der Gutsmuthsstraße, Hackerstraße, Bornstraße und der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Bornstraße 32 und Gutsmuthsstraße 4 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Parkanlage hinter dem Forum /Born-, GutsmuthsstrGutsmuthsstraße 8, Hackerstraße 26/Bornstraße 27 im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
29.03.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.04.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 786
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.06.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
19.10.1981
Gespeicherte Beteiligung
20.08.1979–20.09.1979
Gespeicherte Auslegung
24.09.1984–25.10.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gutsmuthsstraße 8, Hackerstraße 26/Bornstraße 27 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet, B 101/Stephan-, BorstellstraßeStephanstraße, Borstellstraße und Bundesstraße 101 im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
03.09.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 867
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.08.1959
Gespeicherte Auslegung
03.04.1962–03.05.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Stephanstraße, Borstellstraße und Bundesstraße 101 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Steglitzer Damm, Liebenowzeile, Brandenburgische Straße und Bundesstraße 101 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Albrechtstrasse 99, Selerweg 2, Selerweg 3/5 und 4/8 sowie Teilflächen der neuen Filandastraße und des Selerweges im Bezirk SteglitzWeitere Plandaten
für die Grundstücke Albrechtstrasse 99, Selerweg 2, Selerweg 3/5 und 4/8 sowie Teilflächen der neuen Filandastraße und des Selerweges im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Albrechtstr.99, Selerweg 2, Selerweg 3/5 und 4/8 sowie für Teilflächen der Albrechtstr., der Neuen Filandastr. und des SelerwegsWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.11.2009
Gespeicherte Beteiligung
08.03.2010–26.03.2010
Gespeicherte Auslegung
13.04.2015–15.05.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Albrechtstr.99, Selerweg 2, Selerweg 3/5 und 4/8 sowie für Teilflächen der Albrechtstr., der Neuen Filandastr. und des Selerwegs
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Schloßstraße 46, Wrangelstraße 14Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.03.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Schloßstraße 46, Wrangelstraße 14
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Florastr., Jochenplatz, Düppelstr. und Dünther Str. sowie einen Abschnitt der Joachim-Tiburtius-Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
25.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
22.04.1996–24.05.1996
Gespeicherte Auslegung
14.04.2003–23.05.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Florastr., Jochenplatz, Düppelstr. und Dünther Str. sowie einen Abschnitt der Joachim-Tiburtius-Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Markelstraße 62-63, Schloßstraße 7-10, Treitschkestraße 1-7 und Hackerstraße 19 im Bezirk Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 66 der 130 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 6 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Steglitz
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Steglitz
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
XII-7
an der Kaiser-Wilhelm-Straße nördl. und südl. des Teltow-Kanals in Berlin - Lankwitz
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Steglitz. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Steglitz?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Steglitz darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Steglitz entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (40 %), Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (18 %), Grünfläche (14 %), übergeordnete Hauptverkehrsstraße (9 %) und Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (8 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Steglitz
Stadtplanung Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Bauberatung für Steglitz
Herr Findeis (zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz)030 90299 7728Quelle
Kirchstraße 1/3
14163 BerlinBarrierefreier Eingang: Kirchstraße 3, rechte Seite. Gebührenpflichtiger Parkplatz hinter dem Rathaus, erste 30 Minuten kostenlos.Quelle
Sprechzeiten der Bauberatung
Telefon: Mo. und Do., 9–12 Uhr
Vor Ort: Di., 9–12 UhrLaut Bezirksseite wegen Personalmangels eingeschränkt; aktuelle Einschränkungen siehe Hinweis unten.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Der Bezirk weist darauf hin, dass Auskünfte der Bauberatung nicht rechtsverbindlich sind und keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung haben.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Kontakt und Sprechzeiten stammen von der Bauberatungsseite des Fachbereichs. Die allgemeine Nummer 030 90299 5414 ist dort Negativzeugnissen zugeordnet und wird nicht als Beratungstelefon angezeigt. Sprechzeiten anderer Fachbereiche am Standort sind nicht übernommen.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Steglitz
Gilt für mein Grundstück in Steglitz überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 3.828 Flurstücken im Ortsteil liegen 578 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 25 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Steglitz, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Steglitz gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Der Bezirk führt XII-170 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 6 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Steglitz einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 70 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2010. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Steglitz zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Steglitz sind 63 Planzeichnungen und 60 Begründungen zu den 63 geltenden Plänen abrufbar. Nicht erreichbar waren: XII-151: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar; XII-176: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar.