Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Friedrichshain auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Friedrichshain?
Flurstücke im festgesetzten Plan
965
von 4.835 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
16 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
58,5 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Friedrichshain 68 Planobjekte zu: 49 in Kraft und 19 im Verfahren. 2 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 99,9 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 1 weitere Pläne aus Lichtenberg reichen mit mehr als 0,1 ha nach Friedrichshain hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 155,9 ha der 994,4 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 16 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 58,5 ha. Von den 4.835 Flurstücken im Ortsteil liegen 965 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Friedrichshain. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1996 bis 2019; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Friedrichshain
68 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Friedrichshain
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
2-11
für das Gebiet zwischen Rüdersdorfer Straße, Helsingforser Straße, Warschauer Straße, Bahnanlagen und Straße der Pariser Kommune im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
25,8 ha
Festsetzungsdatum
28.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 351
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
19.07.2005
Gespeicherte Beteiligung
29.11.2004–17.12.2004
Gespeicherte Auslegung
19.09.2005–21.10.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Kultur und Vergnügungsstätten, Baumarkt), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz, öffentlicher Stadtplatz), Flächen für den Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Rüdersdorfer Straße, Helsingforser Straße, Warschauer Straße, Bahnanlagen und Straße der Pariser Kommune im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kreutzigerstraße 2, 3 und 4 im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gebiet zwischen Karl-Marx-Allee, der Straße der Pariser Kommune, Rüdersdorfer Straße und Koppenstraße im Bezirk Friedrichshain Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,1 ha
Festsetzungsdatum
22.06.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 339
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.07.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
10.09.2009
Gespeicherte Beteiligung
05.01.2009–06.02.2009
Gespeicherte Auslegung
07.01.2010–08.02.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Karl-Marx-Allee, der Straße der Pariser Kommune, Rüdersdorfer Straße und Koppenstraße im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lehmbruckstraße 10/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10 und Rotherstraße 25,26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
für die Grundstücke Lehmbruckstraße 10/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10 und Rotherstraße 25,26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Landsberger Allee 77, eine südlich angrenzende Teilfläche der Landsberger Allee (Flurstück 5105 teilweise Flur 004 und Teilflächen der Langenbeckstraße (Flurstück 5108 der Flur 004) im Bezirk Friedrichshain Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,6 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2018
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 703
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
04.07.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
01.12.2015
Gespeicherte Beteiligung
14.11.2016–13.12.2016
Gespeicherte Auslegung
24.05.2018–25.06.2018
Normenkontrollvermerk
kein Urteil
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, urbanes Gebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (private Parkanlage mit Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Landsberger Allee 77, eine südlich angrenzende Teilfläche der Landsberger Allee (Flurstück 5105 teilweise Flur 004 und Teilflächen der Langenbeckstraße (Flurstück 5108 der Flur 004) im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
17.10.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.10.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 538
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.10.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
26.05.2015
Gespeicherte Beteiligung
27.08.2015–24.09.2015
Gespeicherte Auslegung
12.12.2016–20.01.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Kynaststraße 5 sowie die angrenzenden Flurstücke 234, 236, 237, 238, 231, 209 und 190 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.Weitere Plandaten
für das Grundstück Kynaststraße 5 sowie die angrenzenden Flurstücke 234, 236, 237, 238, 231, 209 und 190 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Mühlenstraße 12-30 (Flurstücke 99 und 105 der Flur 25) und ein zwischen Spree und Mühlenstraße gelegenes Grundstück mit der Bezeichnung Flurstück 60 der Flur 25 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 197 der Flur 26 östlich der Warschauer Brücke zwischen dem U- uns dem S-Bahnhof Warschauer Straße im Bezirk Friedrichshain Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
für Teilflächen der Grundstücke Mühlenstraße 12-30 (Flurstücke 99 und 105 der Flur 25) und ein zwischen Spree und Mühlenstraße gelegenes Grundstück mit der Bezeichnung Flurstück 60 der Flur 25 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 197 der Flur 26 östlich der Warschauer Brücke zwischen dem U- uns dem S-Bahnhof Warschauer Straße im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke zwischen Landsberger Allee, Mathiasstraße, Pufendorfstraße und Friedenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,7 ha
Festsetzungsdatum
19.02.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.03.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 93
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.1991
Gespeicherte Beteiligung
26.08.1991–13.09.1991
Gespeicherte Auslegung
27.07.1998–28.08.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Hotel), Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen Landsberger Allee, Mathiasstraße, Pufendorfstraße und Friedenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Friedenstraße 84-88 sowie 89-90 (teilweise), Landsberger Allee 32 (teilweise) sowie Pufendorfstraße 2 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 721
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.08.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
30.08.2016
Gespeicherte Beteiligung
31.08.2015–30.09.2015
Gespeicherte Auslegung
10.07.2017–10.08.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Friedenstraße 84-88 sowie 89-90 (teilweise), Landsberger Allee 32 (teilweise) sowie Pufendorfstraße 2 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Landsberger Allee 26 (teilweise), Landsberger Allee 28/30A, Friedenstraße 89-90 (teilweise), Pufendorfstraße 2 (teilweise) und Pufendorfstraße 3-3G sowie 4-4K und 5-5K im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 722
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.08.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
05.07.2016
Gespeicherte Beteiligung
31.08.2015–30.09.2015
Gespeicherte Auslegung
10.07.2017–10.08.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Versorgungsanlagen (Umspannwerk), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Hotel)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Landsberger Allee 26 (teilweise), Landsberger Allee 28/30A, Friedenstraße 89-90 (teilweise), Pufendorfstraße 2 (teilweise) und Pufendorfstraße 3-3G sowie 4-4K und 5-5K im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mathiasstraße 2-3 und Pufendorfstraße 6-6B, 7-7A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 723
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.08.2012
Gespeicherte Beteiligung
31.08.2015–30.09.2015
Gespeicherte Auslegung
10.07.2017–10.08.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mathiasstraße 2-3 und Pufendorfstraße 6-6B, 7-7A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lenbachstraße 11-13A, Sonntagstraße 32-36 sowie Simplonstraße 69-77 im Bezirk FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
02.11.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.11.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 587
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.07.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
11.02.1997
Gespeicherte Auslegung
24.11.1998–07.12.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), Flächen für Sport- und Spielanlagen (öffentlicher Bolzplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lenbachstraße 11-13A, Sonntagstraße 32-36 sowie Simplonstraße 69-77 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 63-67 (teilweise), Kynaststraße 1-6 (teilweise) und 13-17 (teilweise)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 763
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
19.11.1996
Gespeicherte Beteiligung
13.12.2004–14.01.2005
Gespeicherte Auslegung
17.10.2005–18.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeiteinrichtung), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Stralau 63-67 (teilweise), Kynaststraße 1-6 (teilweise) und 13-17 (teilweise)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 49-62, 63-67 (teilweise) Krachstraße 1-18, Friedrich-Junge-Straße 5-8, Bahrfeldtstraße 1-2, 9-11, 31-32 (teilweise) und 39-40 im Bezirk FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,7 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.07.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 371
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
19.11.1996
Gespeicherte Beteiligung
07.08.1995–04.09.1995
Gespeicherte Auslegung
27.07.1998–28.08.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Kindernotdienst), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Stralau 49-62, 63-67 (teilweise) Krachstraße 1-18, Friedrich-Junge-Straße 5-8, Bahrfeldtstraße 1-2, 9-11, 31-32 (teilweise) und 39-40 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 55-58, Alt-Stralau 59/Krachtstraße 1, Bahrfeldtstraße 1/Krachtstraße 2 und Bahrfeldtstraße 2 sowie einen Abschnitt der Bahrfeldtstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
für die Grundstücke Alt-Stralau 55-58, Alt-Stralau 59/Krachtstraße 1, Bahrfeldtstraße 1/Krachtstraße 2 und Bahrfeldtstraße 2 sowie einen Abschnitt der Bahrfeldtstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 50, 52-53 und 63-67 (tlw.), Krachtstr. 8-9 und 10 (tlw.), Fischzug 19-22 A, Bahrfeldtstr. 9-10, 33-34, 39-40, die Glasbläserallee sowie Abschnitte der Bahrfeldtstr., Bootsbauerstr., Krachtstr. und der Straße Fischzug im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Festsetzungsdatum
02.09.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 244
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.02.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
26.06.2007
Gespeicherte Auslegung
17.12.2007–21.01.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Stralau 50, 52-53 und 63-67 (tlw.), Krachtstr. 8-9 und 10 (tlw.), Fischzug 19-22 A, Bahrfeldtstr. 9-10, 33-34, 39-40, die Glasbläserallee sowie Abschnitte der Bahrfeldtstr., Bootsbauerstr., Krachtstr. und der Straße Fischzug im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Bahrfeldtstr. 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
12.02.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.03.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 31
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.08.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
01.03.2011
Gespeicherte Beteiligung
15.11.2010–15.12.2010
Gespeicherte Auslegung
09.07.2012–09.08.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Bahrfeldtstr. 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 34-43 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
24.04.2001
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.05.2001
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 151
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
05.10.1999
Gespeicherte Beteiligung
08.01.1996–05.02.1996
Gespeicherte Auslegung
07.08.2000–15.09.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (ökologisches Zentrum, Schule, Kindertagesstätte), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportanlage), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Büro und Dienstleistung), Grünfläche (private Dauerkleingärten, öffentliche Parkanlage), Flächen für Versorgungsanlagen (Pumpstation), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Stralau 34-43 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen des Grundstücks Alt-Stralau 34 (Flurstücke 97, 101, 103 sowie Flurstücke 104 und 108 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 387
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.03.2009
Gespeicherte Beteiligung
13.06.2013–19.06.2013
Gespeicherte Auslegung
16.11.2015–16.12.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Grundstücks Alt-Stralau 34 (Flurstücke 97, 101, 103 sowie Flurstücke 104 und 108 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 32A/Tunnelstraße 1-4, Tunnelstraße 5 bis 24, Tunnelstraße 26 bis 47 und Tunnelstraße 48-49/Alt-Stralau 32B-33 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,5 ha
Festsetzungsdatum
07.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 360
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
05.10.1999
Gespeicherte Beteiligung
08.01.1996–05.02.1996
Gespeicherte Auslegung
05.09.2005–19.09.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (ev. Kirche, Jugendbegegnungsstätte), sonstiges Sondergebiet (Bootsbau und -service), Grünfläche (privater Friedhof, öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Stralau 32A/Tunnelstraße 1-4, Tunnelstraße 5 bis 24, Tunnelstraße 26 bis 47 und Tunnelstraße 48-49/Alt-Stralau 32B-33 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 20-32 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Alt-Stralau 20 und 21 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
02.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 442
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2004
Gespeicherte Beteiligung
04.10.2004–04.11.2004
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–14.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Alt-Stralau 20 und 21 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 3-19 einschließlich Parkweg im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Jungstraße 27 und Oderstraße 15 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Pettenkoferstraße 20-26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
30.08.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.11.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 498
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
16.11.2004
Gespeicherte Beteiligung
07.03.2005–24.03.2005
Gespeicherte Auslegung
12.11.2007–13.12.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pettenkoferstraße 20-26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Rudolfstraße 1-8 (BVG-Wagenhalle), Ehrenbergstraße 1-10 (teilweise) sowie 15-17, 19 und 20, Rotherstraße 8-22, 25 und 26, Lehmbruckstraße 10/20, Naglerstraße 4, 5 und 19-21, Warschauer Platz 6-8 und 11-14 sowie den U-Bahnhof Warschauer Straße (Flurstücke 28, 50 und 158) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,3 ha
Festsetzungsdatum
11.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.06.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 158
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
28.11.2000
Gespeicherte Auslegung
12.03.2001–30.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Hochschule), Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rudolfstraße 1-8 (BVG-Wagenhalle), Ehrenbergstraße 1-10 (teilweise) sowie 15-17, 19 und 20, Rotherstraße 8-22, 25 und 26, Lehmbruckstraße 10/20, Naglerstraße 4, 5 und 19-21, Warschauer Platz 6-8 und 11-14 sowie den U-Bahnhof Warschauer Straße (Flurstücke 28, 50 und 158) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lehmbruckstraße 22/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10 (teilweise) und 24-26 und die Flurstücke 6 und 7 (Flur 30) sowie Naglerstraße 1-3 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
09.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 759
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
06.12.2005
Gespeicherte Auslegung
12.03.2001–30.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lehmbruckstraße 22/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10 (teilweise) und 24-26 und die Flurstücke 6 und 7 (Flur 30) sowie Naglerstraße 1-3 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mühlenstraße 4-11, 31-33, eine Teilfläche des Grundstücks Mühlenstraße 12-30 und eine Teilfläche des Rummelsburger Platzes im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,1 ha
Festsetzungsdatum
09.03.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.03.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 107
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.03.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
11.09.2001
Gespeicherte Beteiligung
23.05.2002–21.06.2002
Gespeicherte Auslegung
01.12.2003–15.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mühlenstraße 4-11, 31-33, eine Teilfläche des Grundstücks Mühlenstraße 12-30 und eine Teilfläche des Rummelsburger Platzes im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Jessnerstr.24/36, Travestr. 1 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
17.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.03.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 222, Seite 9
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.09.2003
Gespeicherte Beteiligung
10.11.2003–05.12.2003
Gespeicherte Auslegung
23.05.2005–25.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Jessnerstr.24/36, Travestr. 1 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Schreinerstr. 48, 49 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Stralau 44-48, Friedrich-Junge-Str. 1-4 und Bahrfeldtstraße 28-30, 31-32 (teilweise) im Bezirk FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Festsetzungsdatum
19.03.1996
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.03.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 111
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.10.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
12.07.1994
Gespeicherte Beteiligung
08.11.1993–13.12.1993
Gespeicherte Auslegung
27.02.1995–13.03.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Stralau 44-48, Friedrich-Junge-Str. 1-4 und Bahrfeldtstraße 28-30, 31-32 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Mühlenstr. 47-58 und die Flurstücke 4025 (teilweise), 4027, 4028 und 4029 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
11.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.01.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 8
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.10.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
10.11.2004
Gespeicherte Auslegung
03.05.2010–04.06.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit öffentlichem Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Mühlenstr. 47-58 und die Flurstücke 4025 (teilweise), 4027, 4028 und 4029 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Rüdersdorfer Straße, Marchlewskistraße, Pilauer Straße, Helsingforser Straße und der Verlängerung der Helsingforser Straße sowie einen Abschnitt der Helsingforser Straße und ihre nördliche Verlängerung im Bezirk FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
18.12.1997
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 709
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.12.1993
Gespeicherte Beteiligung
09.01.1995–03.02.1995
Gespeicherte Auslegung
14.10.1997–14.11.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rüdersdorfer Straße, Marchlewskistraße, Pilauer Straße, Helsingforser Straße und der Verlängerung der Helsingforser Straße sowie einen Abschnitt der Helsingforser Straße und ihre nördliche Verlängerung im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Schreinerstraße 25, 26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Grünberger Straße 38/54, Kopernikusstraße 20-28, Warschauer Straße 70 sowie die Flurstücke 189 (Warschauer Straße 70A), 194, 195 (Kopernikusstraße 26A), 198 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
24.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 352
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.1994
Gespeicherte Beteiligung
27.02.1995–27.03.1995
Gespeicherte Auslegung
15.03.2004–20.04.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Grünberger Straße 38/54, Kopernikusstraße 20-28, Warschauer Straße 70 sowie die Flurstücke 189 (Warschauer Straße 70A), 194, 195 (Kopernikusstraße 26A), 198 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kreutzigerstraße3, 4 und eine Teilfläche des Grundstücks Kreutzigerstraße 1, 2/Frankfurter Allee 32 im Bezirk FriedrichshainWeitere Plandaten
für die Grundstücke Kreutzigerstraße3, 4 und eine Teilfläche des Grundstücks Kreutzigerstraße 1, 2/Frankfurter Allee 32 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Schreinerstraße 45, 46 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Böcklinstraße 11/Wühlischstraße 54 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Ebertystraße 45/Kochhannstraße 16 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Simon-Dach-Straße 34/Simplonstraße 2/4 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Holzmarkstraße 34 im Bezirk FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.11.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 485
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.06.1996
Gespeicherte Beteiligung
25.09.1996–25.10.1996
Gespeicherte Auslegung
13.07.1998–14.08.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Holzmarkstraße 34 im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wühlischstraße 3, 4 und Boxhagener Straße 53, 54 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Simplonstraße 58, 60, 62 sowie Revaler Straße (Flurstücke 239 und 240 und Matkowskystraße Flurstück 241 (Block 081) im Bezirk FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
09.07.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 127
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1998
Gespeicherte Beteiligung
24.06.1999–23.07.1999
Gespeicherte Auslegung
13.11.2000–13.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünflache (öffentliche Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Simplonstraße 58, 60, 62 sowie Revaler Straße (Flurstücke 239 und 240 und Matkowskystraße Flurstück 241 (Block 081) im Bezirk Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke zwischen Mühlenstraße, Straße am Oberbaum, Spree und ehemaliger Brommystraße (Flurstück 89 der Flur 25) sowie einen Abschnitt der ehemaligen Brommystraße (Flurstück 89 der Flur 25) mit Ausnahme des Flurstücks 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
16.08.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 444
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
24.06.2003
Gespeicherte Beteiligung
05.01.1998–06.02.1998
Gespeicherte Auslegung
15.03.2004–20.04.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Gastronomie/Kultur/Sport/Vergnügungsstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen Mühlenstraße, Straße am Oberbaum, Spree und ehemaliger Brommystraße (Flurstück 89 der Flur 25) sowie einen Abschnitt der ehemaligen Brommystraße (Flurstück 89 der Flur 25) mit Ausnahme des Flurstücks 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Grünberger Straße 43/45 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
14.05.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 154
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.12.1997
Gespeicherte Beteiligung
24.06.1999–23.07.1999
Gespeicherte Auslegung
13.11.2000–13.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Grünberger Straße 43/45 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1-2, Holzmarktstr. 19-30 sowie die Flurstücke 9005 und 260 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 762
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
25.07.2000
Gespeicherte Beteiligung
10.12.2001–21.01.2002
Gespeicherte Auslegung
17.10.2005–18.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1-2, Holzmarktstr. 19-30 sowie die Flurstücke 9005 und 260 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Straße der Pariser Kommune 8, Mühlenstr. 33A-46 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
18.01.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.01.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 15
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.07.2000
Letzte Änderung des Beschlusses
18.02.2003
Gespeicherte Auslegung
10.03.2003–10.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Straße der Pariser Kommune 8, Mühlenstr. 33A-46 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände der ehem. Schultheiß-Brauerei Grundstück Landsberger Allee 54, Richard-Sorge-Straße 51-62 und eine Teilfläche des St. Georgen-Friedhofs in Berlin-FriedrichshainWeitere Plandaten
für das Gelände der ehem. Schultheiß-Brauerei Grundstück Landsberger Allee 54, Richard-Sorge-Straße 51-62 und eine Teilfläche des St. Georgen-Friedhofs in Berlin-Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
die Grundstücke An der Schillingbrücke/Stralauer Platz sowie Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (Flurstück 302 und 303).Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.07.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke An der Schillingbrücke/Stralauer Platz sowie Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (Flurstück 302 und 303).
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die westliche Teilfläche des Grundstücks Revaler Str. 99 zwischen Revaler Str., östlicher Grenze zu den Flurstücken 299 und 300, Bahnanlagen und Warschauer Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.02.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
28.05.2019
Gespeicherte Beteiligung
20.06.2022–19.07.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die westliche Teilfläche des Grundstücks Revaler Str. 99 zwischen Revaler Str., östlicher Grenze zu den Flurstücken 299 und 300, Bahnanlagen und Warschauer Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die östliche Teilfläche des Grundstücks Revaler Str. 99 zwischen Revaler Str., Modersohnstr., Bahnanlagen und östlicher Grenze zu den Flurstücken 301 und 308Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.02.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
28.05.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die östliche Teilfläche des Grundstücks Revaler Str. 99 zwischen Revaler Str., Modersohnstr., Bahnanlagen und östlicher Grenze zu den Flurstücken 301 und 308
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Riegaer Str., Voigtstr., Frankfurter Allee und Samariterstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.05.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Riegaer Str., Voigtstr., Frankfurter Allee und Samariterstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1-2, Holzmarktstr. 19-30 sowie die Flurstücke 9005 und 260.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.06.2012
Gespeicherte Beteiligung
16.02.2015–09.03.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1-2, Holzmarktstr. 19-30 sowie die Flurstücke 9005 und 260.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Liebigstr. 41A, Liebigstr. (Flurstücke 580, 583) und eine Teilfläche des Grundstücks Frankfurter Allee 1,3, Frankfurter Tor 4,5, Liebigstr. 42, 43Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Liebigstr. 41A, Liebigstr. (Flurstücke 580, 583) und eine Teilfläche des Grundstücks Frankfurter Allee 1,3, Frankfurter Tor 4,5, Liebigstr. 42, 43
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gebiet zwischen Simplonstr., Haasestr., Revaler Str. und Niemannstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Simplonstr., Haasestr., Revaler Str. und Niemannstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Mühsamstr. 48/54, Petersburger Str. 64, Eckertstr. 7-11Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.09.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Mühsamstr. 48/54, Petersburger Str. 64, Eckertstr. 7-11
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Langestraße 44-54 Straße der Pariser Kommune (Flurstück 147), Erich-Steinfurth-Straße 1-10, und Hermann-Stöhr-Platz (Flurstück 446)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.10.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
13.10.2020
Gespeicherte Beteiligung
23.01.1995–16.02.1995
Gespeicherte Auslegung
21.05.2013–20.06.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Langestraße 44-54 Straße der Pariser Kommune (Flurstück 147), Erich-Steinfurth-Straße 1-10, und Hermann-Stöhr-Platz (Flurstück 446)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Modersohnstr.2/12, Konitzer Str.1,2, Simplonstr.18Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.03.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
07.04.2020
Gespeicherte Beteiligung
24.02.1998–23.03.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Modersohnstr.2/12, Konitzer Str.1,2, Simplonstr.18
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31- 34; Langestraße 14-27Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.10.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
18.02.2020
Gespeicherte Beteiligung
15.11.2010–15.12.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31- 34; Langestraße 14-27
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Rudolfstraße 17-18 und das Grundstück Ehrenbergstraße 15 sowie für die nördlich anliegeneden Flächen der Deutschen Bahn AG, die Flächen der Ehrenbergstraße im Osten und die Fächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg , ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
17.10.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
28.04.2025
Gespeicherte Beteiligung
16.03.2026–14.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Rudolfstraße 17-18 und das Grundstück Ehrenbergstraße 15 sowie für die nördlich anliegeneden Flächen der Deutschen Bahn AG, die Flächen der Ehrenbergstraße im Osten und die Fächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg , ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Für das Grundstück zwischen Rudolfstraße 18 im Osten, Warschauer Platz im Westen und Tamara-DanzStraße im Norden und die Flächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, ortsteil FriedrichshainWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
10.12.2025
Letzte Änderung des Beschlusses
05.02.2026
Gespeicherte Beteiligung
16.03.2026–14.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Für das Grundstück zwischen Rudolfstraße 18 im Osten, Warschauer Platz im Westen und Tamara-DanzStraße im Norden und die Flächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, ortsteil Friedrichshain
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Flurstücke südlich des Grundstücks Am Ostbahnhof 9 zwischen der Straße der Pariser Kommune und dem Stralauer Platz einschließlich des Grundstücks Stralauer Platz 12 sowie des Flurstücks 399Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.11.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
05.03.2013
Gespeicherte Beteiligung
21.05.2002–18.06.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Flurstücke südlich des Grundstücks Am Ostbahnhof 9 zwischen der Straße der Pariser Kommune und dem Stralauer Platz einschließlich des Grundstücks Stralauer Platz 12 sowie des Flurstücks 399
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 98 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 19 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Friedrichshain
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Friedrichshain
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
XVII-25
Frankfurter Allee 113, 117 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Am Containerbahnhof …
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Friedrichshain. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Friedrichshain?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Friedrichshain darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Friedrichshain entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (40 %), Grünfläche (12 %), Gemischte Baufläche, M2 (12 %), Wasserfläche (11 %) und Bahnfläche (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Friedrichshain
Stadtplanung Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Friedrichshain
Gilt für mein Grundstück in Friedrichshain überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 4.835 Flurstücken im Ortsteil liegen 965 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 16 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Friedrichshain, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Friedrichshain gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 19 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Friedrichshain einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 68 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1996 bis 2019. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Friedrichshain zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Friedrichshain sind 49 Planzeichnungen und 49 Begründungen zu den 49 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Friedrichshain. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.