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Berlin · Bezirk Mitte · Ortsteil Tiergarten

Bebauungsplan Berlin-Tiergarten

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Tiergarten auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Tiergarten?

Flurstücke im festgesetzten Plan
696
von 972 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
39 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
37,7 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Tiergarten 66 Planobjekte zu: 51 in Kraft, 9 im Verfahren und 6 unwirksam. 10 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 40,5 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 5 weitere Pläne aus Charlottenburg, Moabit und Schöneberg reichen mit mehr als 0,1 ha nach Tiergarten hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 201,3 ha der 518,2 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 39 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 37,7 ha. Von den 972 Flurstücken im Ortsteil liegen 696 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Tiergarten. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1960 bis 2024; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓66 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Tiergarten

66 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Tiergarten
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
1-20für das Gelände östlich des Grundstücks Tiergartenstraße 30-31 zwischen Tiergartenstraße und Köbisstraße sowie für einen Abschnitt der Tiergartenstraße und der Köbisstraße sowie eine Teilfläche des Reichpietschufers und der Von-der-Heydt-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
06.05.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 115
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.05.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
31.07.2007
Gespeicherte Beteiligung
17.05.2004–18.06.2004
Gespeicherte Auslegung
10.09.2007–11.10.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Diplomatische Vertretungen und landesnahe Einrichtungen), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände östlich des Grundstücks Tiergartenstraße 30-31 zwischen Tiergartenstraße und Köbisstraße sowie für einen Abschnitt der Tiergartenstraße und der Köbisstraße sowie eine Teilfläche des Reichpietschufers und der Von-der-Heydt-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.05.20083,3
1-35afür das Gelände zwischen Tiergartenstraße, Ben-Gurion-Straße, Potsdamer Straße, Scharounstraße, Matthäikirchplatz und Herbert-von-Karajan-Straße sowie dem Matthäikirchplatz (teilweise), die Flurstücke 2319 (St.-Matthäus-Kirche), 2665 und Teilflächen der Flurstücke 180/6, 2716, 2667 (an der Herbert-von-Karajan-Straße), 158/1, 2280 (an der Scharounstraße) und eine Teilfläche der Sigismundstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Festsetzungsdatum
26.10.2016
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 834
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
09.05.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
02.05.2014
Gespeicherte Beteiligung
06.06.2005–15.07.2005
Gespeicherte Auslegung
07.03.2016–07.04.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (kulturelle Einrichtungen, kirchliche Einrichtungen), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich, verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tiergartenstraße, Ben-Gurion-Straße, Potsdamer Straße, Scharounstraße, Matthäikirchplatz und Herbert-von-Karajan-Straße sowie dem Matthäikirchplatz (teilweise), die Flurstücke 2319 (St.-Matthäus-Kirche), 2665 und Teilflächen der Flurstücke 180/6, 2716, 2667 (an der Herbert-von-Karajan-Straße), 158/1, 2280 (an der Scharounstraße) und eine Teilfläche der Sigismundstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.10.20165,9
1-35bafür das Gelände zwischen Scharounstraße, Potsdamer Straße, Reichpietschufer, der östlichen und nördlichen Grenze der Grundstücke Reichpietschufer 48, 50, der östlichen Grenze der Grundstücke Hitzigallee 19/Sigismundstraße 5-7, Sigismundstraße und Matthäikirchplatz mit Ausnahme von Teilflächen der Flurstücke 2667, 180/6, 2716 an der Scharounstraße/Potsdamer Straße sowie einer Teilfläche des Matthäikirchplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
23.11.2018
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 680
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
09.05.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
09.01.2015
Gespeicherte Beteiligung
31.08.2015–25.09.2015
Gespeicherte Auslegung
08.05.2017–12.06.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (kulturelle Einrichtungen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Scharounstraße, Potsdamer Straße, Reichpietschufer, der östlichen und nördlichen Grenze der Grundstücke Reichpietschufer 48, 50, der östlichen Grenze der Grundstücke Hitzigallee 19/Sigismundstraße 5-7, Sigismundstraße und Matthäikirchplatz mit Ausnahme von Teilflächen der Flurstücke 2667, 180/6, 2716 an der Scharounstraße/Potsdamer Straße sowie einer Teilfläche des Matthäikirchplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.11.20184,0
1-4für das Gelände zwischen Köbisstraße, Reichpietschufer, Von- der-Heydt-Straße und Klingelhöferstraße, eine Fläche zwischen dem Grundstück Tiergartenstraße 30-32 und der Köbisstraße sowie die Köbisstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
02.12.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.12.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 588
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.2002
Letzte Änderung des Beschlusses
19.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
13.01.2003–07.02.2003
Gespeicherte Auslegung
08.09.2003–08.10.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Grünfläche (öffentliche Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Köbisstraße, Reichpietschufer, Von- der-Heydt-Straße und Klingelhöferstraße, eine Fläche zwischen dem Grundstück Tiergartenstraße 30-32 und der Köbisstraße sowie die Köbisstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.12.20033,6
1-42Bfür das Gelände zwischen Lützowstraße, Flottwellstraße, Pohlstraße und Körnerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
17.02.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.02.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 60
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.07.2006
Gespeicherte Beteiligung
04.12.2006–04.01.2007
Gespeicherte Auslegung
02.01.2008–04.02.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Lützowstraße, Flottwellstraße, Pohlstraße und Körnerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.02.20095,1
1-44VEfür das Grundstück Hertzallee 41, die Flurstücke 11/11 und 181 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 144 und des Flurstücks 217, Flur 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
02.12.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.12.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 469
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.10.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
10.07.2007
Gespeicherte Beteiligung
23.11.2006–21.12.2006
Gespeicherte Auslegung
02.08.2007–04.09.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Aussichtsrad, Wirtschaftshof des Zoologischen Gartens), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hertzallee 41, die Flurstücke 11/11 und 181 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 144 und des Flurstücks 217, Flur 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.12.20082,2
1-89VEfür die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
03.03.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
01.04.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 46
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.08.2012
Gespeicherte Beteiligung
12.11.2012–12.12.2012
Gespeicherte Auslegung
15.07.2013–16.08.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.03.20151,1
1-94für eine Teilfläche nördlich und südlich des Scheidemannstraße, westlich und südwestlich des Reichstagsgebäudes im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
10.09.2024
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.10.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 535
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.06.2015
Gespeicherte Beteiligung
21.11.2016–16.12.2016
Gespeicherte Auslegung
18.10.2023–17.11.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Sonstiges Sondergebiet, Grünfläche,Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche nördlich und südlich des Scheidemannstraße, westlich und südwestlich des Reichstagsgebäudes im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.09.20242,3
II-118für das Gelände zwischen Thomas-Dehler-Straße, Stülerstraße, Rauchstraße und Drakestraße sowie für einen Abschnitt der Thomas-Dehler-Straße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
01.09.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.09.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1829
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.01.1981
Gespeicherte Beteiligung
28.04.1981–28.05.1981
Gespeicherte Auslegung
05.07.1982–05.08.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Thomas-Dehler-Straße, Stülerstraße, Rauchstraße und Drakestraße sowie für einen Abschnitt der Thomas-Dehler-Straße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.09.19882,4
II-122für die Grundstücke Lützowstraße 57-66, Derfflingerstraße 6 und 12, Kurfürstenstraße 57-61, Einemstraße 14/26, Lützowplatz 1/15 sowie für Teilflächen des Grundstücks Derfflingerstraße 7-11 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
12.12.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.01.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.09.1984
Gespeicherte Beteiligung
22.10.1984–22.11.1984
Gespeicherte Auslegung
26.05.1986–27.06.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lützowstraße 57-66, Derfflingerstraße 6 und 12, Kurfürstenstraße 57-61, Einemstraße 14/26, Lützowplatz 1/15 sowie für Teilflächen des Grundstücks Derfflingerstraße 7-11 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.12.19885,3
II-123für die Grundstücke Lützowstraße 83-85, 87, 88, Pohlstraße 62 sowie für die Teilfläche des Grundstücks Pohlstraße 66/68 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
18.12.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.01.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 1
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
14.07.1987
Gespeicherte Beteiligung
16.07.1984–17.08.1984
Gespeicherte Auslegung
03.11.1986–05.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Schulsportanlagen und Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lützowstraße 83-85, 87, 88, Pohlstraße 62 sowie für die Teilfläche des Grundstücks Pohlstraße 66/68 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.12.19892,3
II-125für die Grundstücke Kurfürstenstraße 41-47, Genthiner Straße 41 und 49/53, Grundbuch vom Lützowviertel Blatt 840 sowie für einen Abschnitt der Kurfürstenstraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
22.11.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 360
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.10.1985
Gespeicherte Beteiligung
22.10.1984–22.11.1984
Gespeicherte Auslegung
19.11.1990–21.12.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (Parkanlage, Spielplatz), Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 41-47, Genthiner Straße 41 und 49/53, Grundbuch vom Lützowviertel Blatt 840 sowie für einen Abschnitt der Kurfürstenstraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.11.19921,5
II-125-1VEfür die Grundstücke Kurfürstenstraße 41-44 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
27.10.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 389
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.05.2008
Gespeicherte Auslegung
02.02.2015–06.03.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 41-44 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.10.20150,7
II-128für das Gelände zwischen Lützowplatz, Einemstraße, Kurfürstenstraße und Schillstraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
20.09.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1737
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.09.1984
Gespeicherte Beteiligung
22.10.1984–23.11.1984
Gespeicherte Auslegung
02.11.1987–04.12.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Hotel), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Lützowplatz, Einemstraße, Kurfürstenstraße und Schillstraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.09.19893,1
II-130für eine Teilfläche des Grundstücks Lützowstraße 44, 44A, 46, 46 A, 48, 48A und 50, 50A im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
01.11.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.11.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 2186
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.04.1985
Gespeicherte Auslegung
26.05.1985–27.06.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Lützowstraße 44, 44A, 46, 46 A, 48, 48A und 50, 50A im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.11.19880,2
II-155für das Gelände zwischen Rauchstraße, Klingelhöferstraße, Landwehrkanal und der westlichen Grenze des Grundstücks Rauchstraße 22, sowie für die Corneliusbrücke, Abschnitte der Rauchstraße, Klingelhöferstraße, Stülerstraße und des Lützowufers im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
02.06.1998
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.06.1998
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 119
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.04.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
26.10.1993
Gespeicherte Beteiligung
30.04.1997–30.05.1997
Gespeicherte Auslegung
16.03.1998–16.04.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (diplomatische- und Ländervertretungen, landesnahe Einrichtungen), allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlage für soziale Zwecke), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rauchstraße, Klingelhöferstraße, Landwehrkanal und der westlichen Grenze des Grundstücks Rauchstraße 22, sowie für die Corneliusbrücke, Abschnitte der Rauchstraße, Klingelhöferstraße, Stülerstraße und des Lützowufers im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.06.19986,3
II-156für das Gelände zwischen Stülerstraße, Klingelhöferstraße und Rauchstraße, sowie für Abschnitte der Stülerstraße, Hofjägerallee, Tiergartenstraße und Klingelhöferstraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
19.03.1997
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.03.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 120
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.04.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
07.05.1996
Gespeicherte Beteiligung
16.04.1991–17.05.1991
Gespeicherte Auslegung
18.11.1996–18.12.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (diplomatische Vertretungen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Stülerstraße, Klingelhöferstraße und Rauchstraße, sowie für Abschnitte der Stülerstraße, Hofjägerallee, Tiergartenstraße und Klingelhöferstraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.03.19972,4
II-163für das Gelände zwischen der Lennéstraße, der Ebertstraße, der Bellevuestraße und dem künftigen Postdamer Platz in den Bezirken Tiergarten und Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
10.12.1996
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.12.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 520
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
04.04.1995
Gespeicherte Auslegung
24.04.1995–24.05.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Zugangsbauwerk zur Fussgängerpasserelle), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Lennéstraße, der Ebertstraße, der Bellevuestraße und dem künftigen Postdamer Platz in den Bezirken Tiergarten und Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.12.19964,5
II-164für das Gelände zwischen der Bellevuestraße, dem Potsdamer Platz, der Potsdamer Straße und der Entlastungsstraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
10.01.1996
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.01.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 28
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
11.04.1994
Gespeicherte Auslegung
28.08.1995–29.09.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Bellevuestraße, dem Potsdamer Platz, der Potsdamer Straße und der Entlastungsstraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.01.19963,6
II-165für das Gelände zwischen der künftigen (neuen) Potsdamer Straße, dem künftigen Potsdamer Platz, der künftigen Linkstraße und dem künftigen Reichpietschufer mit Ausnahme von Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 33/37 (Staatsbibliothek), Reichpietschufer 22/30 und Teilflächen der Flurstücke 2259, 2260 (südlich der künftigen (neuen) Potsdamer Straße) und der Flurstücke 2215, 2217 (nördlich des Reichpietschufers) sowie für eine Teilfläche des Flurstückes 2128 (östlich der künftigen Linkstraß...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,3 ha
Festsetzungsdatum
26.01.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.02.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 48
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
07.02.1994
Gespeicherte Beteiligung
10.06.1992–17.07.1992
Gespeicherte Auslegung
28.02.1994–29.03.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet , Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Freifläche für Kindertagesstätte, Bibliothek und Anlagen für kulturelle Zwecke (Stiftung preussischer Kulturbesitz)), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Zugangsbauwerke)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der künftigen (neuen) Potsdamer Straße, dem künftigen Potsdamer Platz, der künftigen Linkstraße und dem künftigen Reichpietschufer mit Ausnahme von Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 33/37 (Staatsbibliothek), Reichpietschufer 22/30 und Teilflächen der Flurstücke 2259, 2260 (südlich der künftigen (neuen) Potsdamer Straße) und der Flurstücke 2215, 2217 (nördlich des Reichpietschufers) sowie für eine Teilfläche des Flurstückes 2128 (östlich der künftigen Linkstraß...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.01.199512,3
II-166für die Grundstücke Köthener Straße 1-7 und für Teilflächen der Grundstücke Köthener Straße 8-9, 11-26, Grundbuch von Tiergartenviertel Blatt 1271 sowie der Flur 622, Flurstücke 2 (teilweise) und 3 (Mitte) in den Bezirken Tiergarten und Mitte
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
01.12.1995
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.12.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 798
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
14.12.1993
Gespeicherte Auslegung
24.04.1995–24.05.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Köthener Straße 1-7 und für Teilflächen der Grundstücke Köthener Straße 8-9, 11-26, Grundbuch von Tiergartenviertel Blatt 1271 sowie der Flur 622, Flurstücke 2 (teilweise) und 3 (Mitte) in den Bezirken Tiergarten und Mitte

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.12.19951,8
II-172für die Grundstücke Tiergartenstraße 24-25, Hiroshimastraße 6/22, Grundbuch von Tiergartenviertel, Grdb. Blatt 1120 und 1121, Teilflächen der Grundstücke Tiergartenstraße 27A, Grdb. Blatt 1215 und 1261 sowie für Abschnitte der Tiergartenstraße und der Hiroshimastraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
12.08.1998
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.08.1998
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 232
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
06.05.1996
Gespeicherte Beteiligung
08.11.1993–09.12.1993
Gespeicherte Auslegung
04.11.1996–04.12.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (diplomatische- und Ländervertretungen, landesnahe Einrichtungen), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tiergartenstraße 24-25, Hiroshimastraße 6/22, Grundbuch von Tiergartenviertel, Grdb. Blatt 1120 und 1121, Teilflächen der Grundstücke Tiergartenstraße 27A, Grdb. Blatt 1215 und 1261 sowie für Abschnitte der Tiergartenstraße und der Hiroshimastraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.08.19983,6
II-173für das Gelände zwischen der Tiergartenstraße, Hildebrandstraße, Reichpietschufer und Hiroshimastraße sowie für Abschnitte der Tiergartenstraße und der künftigen Hildebrandstraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1999
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 150
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
06.05.1996
Gespeicherte Beteiligung
09.11.1993–09.12.1993
Gespeicherte Auslegung
04.11.1996–04.12.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (diplomatische- und Ländervertretungen, landesnahe Einrichtungen), Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Tiergartenstraße, Hildebrandstraße, Reichpietschufer und Hiroshimastraße sowie für Abschnitte der Tiergartenstraße und der künftigen Hildebrandstraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.19992,7
II-174für die Grundstücke Tiergartenstraße 12-18C, Tiergartenstraße 18D (teilweise), Tiergartenstraße 19-21, Hildebrandstraße 24, 25, Stauffenbergstraße 1-7 sowie einen Abschnitt der Tiergartenstraß im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
30.06.1998
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.1998
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 208
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
06.05.1996
Gespeicherte Beteiligung
08.11.1993–09.12.1993
Gespeicherte Auslegung
07.07.1997–07.08.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (diplomatische- und Ländervertretungen, landesnahe Einrichtungen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tiergartenstraße 12-18C, Tiergartenstraße 18D (teilweise), Tiergartenstraße 19-21, Hildebrandstraße 24, 25, Stauffenbergstraße 1-7 sowie einen Abschnitt der Tiergartenstraß im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.19983,9
II-176für das Gelände zwischen Am Karlsbad, Flottwellstraße, Lützowstraße, Bissingzeile, der südlichen und östlichen Grenze des Grundstücks Bissingzeile 13, der östlichen Grenze des Grundstücks Am Karlsbad 10, sowie Abschnitten der Flottwellstraße und der Bissingzeile im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
09.11.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.11.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 489
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.1994
Gespeicherte Auslegung
02.08.1999–02.09.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Am Karlsbad, Flottwellstraße, Lützowstraße, Bissingzeile, der südlichen und östlichen Grenze des Grundstücks Bissingzeile 13, der östlichen Grenze des Grundstücks Am Karlsbad 10, sowie Abschnitten der Flottwellstraße und der Bissingzeile im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.11.20003,1
II-200afür das Gelände zwischen Willy-Brandt-Straße, Paul-Löbe-Allee und ihrer westlichen Verlängerung, Spree, Joachim-Karnatz-Allee, der östlichen Grenze des Grundstücks Alice-Berend-Straße 1/5, Ingeborg-Drewitz-Allee und ihrer östlichen Verlängerung und Spree sowie für Abschnitte der Spree, Willy-Brandt-Straße, Otto-von- Bismarck-Allee, Paul-Löbe-Allee und Ingeborg- Drewitz-Allee sowie der Moltkebrücke und dem Stadtbahnbogen Nr. 361 im Bezirk Mitte, Ortsteile Tiergarten und Moabit
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,0 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 560
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
11.05.2001
Gespeicherte Auslegung
15.07.1996–15.08.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Bundeskanzleramt), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Willy-Brandt-Straße, Paul-Löbe-Allee und ihrer westlichen Verlängerung, Spree, Joachim-Karnatz-Allee, der östlichen Grenze des Grundstücks Alice-Berend-Straße 1/5, Ingeborg-Drewitz-Allee und ihrer östlichen Verlängerung und Spree sowie für Abschnitte der Spree, Willy-Brandt-Straße, Otto-von- Bismarck-Allee, Paul-Löbe-Allee und Ingeborg- Drewitz-Allee sowie der Moltkebrücke und dem Stadtbahnbogen Nr. 361 im Bezirk Mitte, Ortsteile Tiergarten und Moabit

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.200616,0
II-200bfür das Gelände zwischen der Spree, der Kronprinzenbrücke, der Konrad-Adenauer-Straße, der Otto-von-Bismarck-Allee, der Willy-Brandt-Straße und der Moltkebrücke sowie für einen Abschnitt der Otto-von-Bismarck-Allee und der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte, Moabit und Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Festsetzungsdatum
22.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 699
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Gespeicherte Auslegung
15.07.1996–15.08.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Botschaft), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Spree, der Kronprinzenbrücke, der Konrad-Adenauer-Straße, der Otto-von-Bismarck-Allee, der Willy-Brandt-Straße und der Moltkebrücke sowie für einen Abschnitt der Otto-von-Bismarck-Allee und der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte, Moabit und Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.06.20069,5
II-200cfür das Gelände zwischen der Konrad-Adenauer-Straße, der Spree und der Paul-Löbe-Allee und für eine südliche Teilfläche des Geländes zwischen der Reinhardtstraße, der Stadtbahn, der Luisenstraße und der Spree sowie die Konrad- Adenauer-Straße, die Kronprinzenbrücke und Abschnitte der Marschallbrücke, der Spree, der und der Otto-von-Bismarck-Allee und der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Festsetzungsdatum
02.02.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 158
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Gespeicherte Auslegung
16.12.1996–20.01.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Bundestag), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Konrad-Adenauer-Straße, der Spree und der Paul-Löbe-Allee und für eine südliche Teilfläche des Geländes zwischen der Reinhardtstraße, der Stadtbahn, der Luisenstraße und der Spree sowie die Konrad- Adenauer-Straße, die Kronprinzenbrücke und Abschnitte der Marschallbrücke, der Spree, der und der Otto-von-Bismarck-Allee und der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.02.200610,3
II-200dfür das Gelände zwischen der Paul-Löbe-Allee, dem Friedrich-Ebert-Platz, der Scheidemannstraße und der Heinrich-von-Gagern-Straße sowie einer westlich angrenzenden Teilfläche des Tiergartens (teilweise Flurstück 246, 248 sowie 183, Gemarkung Tiergarten, Flur 53), für Abschnitte der Paul-Löbe-Allee, der Scheidemannstraße und der Heinrich-von-Gagern-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Festsetzungsdatum
16.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 671
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Gespeicherte Auslegung
15.07.1996–15.08.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Bundestag), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Bahnanlage, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Paul-Löbe-Allee, dem Friedrich-Ebert-Platz, der Scheidemannstraße und der Heinrich-von-Gagern-Straße sowie einer westlich angrenzenden Teilfläche des Tiergartens (teilweise Flurstück 246, 248 sowie 183, Gemarkung Tiergarten, Flur 53), für Abschnitte der Paul-Löbe-Allee, der Scheidemannstraße und der Heinrich-von-Gagern-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.06.20067,1
II-200ibfür eine Teilfläche des Geländes zwischen Otto-von-Bismarck-Allee, Konrad-Adenauer-Straße, Paul-Löbe-Allee und Willy-Brandt-Straße (künftige Verbindungsstraße parallel zur Willy-Brandt-Straße) im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
05.02.2019
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.03.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 167
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
11.10.2017
Gespeicherte Auslegung
19.02.2018–20.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Otto-von-Bismarck-Allee, Konrad-Adenauer-Straße, Paul-Löbe-Allee und Willy-Brandt-Straße (künftige Verbindungsstraße parallel zur Willy-Brandt-Straße) im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.02.20190,2
II-22für das Grundstück Wichmannstraße 24/Schillstraße 9-10 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
15.08.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 1346
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.09.1962
Gespeicherte Auslegung
05.03.1973–05.04.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wichmannstraße 24/Schillstraße 9-10 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.08.19730,6
II-29für das Gelände am Blumes Hof und zwischen Lützowstraße, Kluckstraße und Schöneberger Ufer im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.03.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 329
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
24.06.1959–31.07.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfäche (öffentliche Grümnfläche, private Grünfläche), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Volksbücherei, Jugendgästehaus)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände am Blumes Hof und zwischen Lützowstraße, Kluckstraße und Schöneberger Ufer im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.03.19611,4
II-29-1für die Grundstücke Kluckstraße 3 Ecke Schöneberger Ufer und Blumes Hof (Jugendgästehaus) und Schöneberger Ufer 75 Ecke Blumes Hof 17 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 883
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.04.1964
Gespeicherte Auslegung
22.02.1965–22.03.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kluckstraße 3 Ecke Schöneberger Ufer und Blumes Hof (Jugendgästehaus) und Schöneberger Ufer 75 Ecke Blumes Hof 17 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.19651,0
II-35für das Gelände zwischen Große Querallee, John-Foster-Dulles-Allee und Spree im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,8 ha
Festsetzungsdatum
10.08.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.08.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 857
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.03.1956
Gespeicherte Auslegung
13.07.1957–10.08.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Grünfläche, sonstiges Sondergebiet (Kongreßhalle)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Große Querallee, John-Foster-Dulles-Allee und Spree im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.08.196010,8
II-48für die Grundstücke Burggrafenstraße 12-18, Keithstraße 27/29 und Kurfürstenstraße 80-84 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
27.07.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.08.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1075
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
16.01.1967
Gespeicherte Auslegung
19.07.1966–28.07.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Burggrafenstraße 12-18, Keithstraße 27/29 und Kurfürstenstraße 80-84 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.07.19672,2
II-60für das Gelände südlich des Landwehrkanals zwischen Budapester Straße, Keithstraße, Wichmannstraße, Einemstraße, Kurfürstenstraße, Buchenstraße, Lützowstraße und Lützowufer im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
18.02.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.03.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 322
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.02.1964–09.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südlich des Landwehrkanals zwischen Budapester Straße, Keithstraße, Wichmannstraße, Einemstraße, Kurfürstenstraße, Buchenstraße, Lützowstraße und Lützowufer im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.02.19654,6
II-60-1für das Grundstück Budapester Straße 1 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.06.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 957
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.1969
Gespeicherte Auslegung
04.01.1971–04.02.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Budapester Straße 1 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.19720,4
II-60-2für das Gelände zwischen Lützowufer, Landgrafenstraße Wichmannstraße und Keithstraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 699
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1970
Gespeicherte Auslegung
21.08.1972–21.09.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Lützowufer, Landgrafenstraße Wichmannstraße und Keithstraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.04.19732,4
II-64für das Gelände zwischen Landwehrkanal Dörnbergstraße und Lützowstraße im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
15.09.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1039
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1963
Gespeicherte Auslegung
15.06.1964–14.07.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlage für kulturelle Einrichtungen - Überseehaus -), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Landwehrkanal Dörnbergstraße und Lützowstraße im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.09.19641,5
II-68für das Gelände zwischen Bellevuestraße, Linkstraße, Landwehrkanal und Viktoriastraße sowie für die Grundstücke Viktoriastraße 10-14, 15-20 (teilweise) und eine Teilfläche des Reichpietschufers im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.05.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 686
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1963
Gespeicherte Auslegung
12.10.1964–11.11.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Staatsbibliothek, Philharmonie), Grünfläche (Uferbegrünung), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bellevuestraße, Linkstraße, Landwehrkanal und Viktoriastraße sowie für die Grundstücke Viktoriastraße 10-14, 15-20 (teilweise) und eine Teilfläche des Reichpietschufers im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.19670,7
II-69für die Grundstücke Potsdamer Straße 39/65, Schöneberger Ufer 33/45, Am Karlsbad 1-10 u. 28-33, Bissingzeile 1/11 u. 2/18 und Lützowstraße 9-18 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Festsetzungsdatum
31.03.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 405
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1963
Gespeicherte Auslegung
12.10.1964–11.11.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Potsdamer Straße 39/65, Schöneberger Ufer 33/45, Am Karlsbad 1-10 u. 28-33, Bissingzeile 1/11 u. 2/18 und Lützowstraße 9-18 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.03.19657,5
II-69-2für die Grundstücke Potsdamer Straße 55165 und Potsdamer Straße 51/53–Bissingzeile 2/4 (teilweise) im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
16.11.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.12.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 97, Seite 2001
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.06.1968
Letzte Änderung des Beschlusses
02.02.1970
Gespeicherte Auslegung
25.05.1970–25.06.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Potsdamer Straße 55165 und Potsdamer Straße 51/53–Bissingzeile 2/4 (teilweise) im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.11.19711,3
II-79für die Grundstücke Derfflingerstraße 8-10 und 11 (teilweise), Ulmenstraße 1-6 sowie Buchenstraße 2-4 und 5-7 (teilweise) im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
29.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.01.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 23
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.10.1965
Gespeicherte Auslegung
18.07.1966–17.08.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Derfflingerstraße 8-10 und 11 (teilweise), Ulmenstraße 1-6 sowie Buchenstraße 2-4 und 5-7 (teilweise) im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.12.19662,0
II-82für die Grundstücke Budapester Straße 25/29 und Burggrafenstraße 5-7 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
23.03.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 421
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
05.06.1967
Gespeicherte Auslegung
31.07.1967–30.08.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Budapester Straße 25/29 und Burggrafenstraße 5-7 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.03.19680,8
II-83für die Grundstücke Schillstraße 11-12, Kurfürstenstraße 72-75, Landgrafenstraße 1-6 und Wichmannstraße 23 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 105, Seite 2283
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.1965
Gespeicherte Auslegung
31.07.1967–30.08.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schillstraße 11-12, Kurfürstenstraße 72-75, Landgrafenstraße 1-6 und Wichmannstraße 23 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.10.19691,4
II-83-1VEfür das Grundstück Kurfürstenstraße 72-74/Schillstraße 11-12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
30.09.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.10.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1187
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.02.2019
Gespeicherte Beteiligung
13.05.2019–13.06.2019
Gespeicherte Auslegung
16.11.2020–16.12.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
gemäß T.F. 1.1 und 1.2 überbaubare Grunstücksfläche, nicht überbaubare Grundstücksfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kurfürstenstraße 72-74/Schillstraße 11-12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.09.20210,3
II-95für die Grundstücke Potsdamer Straße 82/86 im Bezirk Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
27.09.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.10.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 87, Seite 2530
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.12.1972
Letzte Änderung des Beschlusses
29.01.1973
Gespeicherte Auslegung
02.01.1975–14.01.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Potsdamer Straße 82/86 im Bezirk Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.09.19750,3
II-B3für die Grundstücke Lützowufer 1-14, Schöneberger Ufer 47, 51/65, 71, 73, 81, 89, 91 Potsdamer Straße 58/80, 88/106, 112/120, 67/99, Körnerstaße 1-6, 11, 12, 15-18, 22-26, Pohlstraße 26, 28, 44/52, 56, 58, 64/74, 65/79, 83, 85, 89, Kluckstraße 6/16, 30/38, 23/37, die nördliche Teilfläche des Grundstücks Magdeburger Platz 1/Genthiner Straße 41, Magdeburger Platz 2-5, Genthiner Straße 2/14, 20, 24/52, 1/5, 11, 13, Kurfürstenstraße 30-40, 48-50, 56, Derfflingerstraße 1-5, 13-29 und Lützowstraße 19-...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
31,1 ha
Festsetzungsdatum
04.06.1996
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.06.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 212
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
15.02.1994
Gespeicherte Beteiligung
09.03.1992–09.04.1992
Gespeicherte Auslegung
12.02.1996–12.03.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lützowufer 1-14, Schöneberger Ufer 47, 51/65, 71, 73, 81, 89, 91 Potsdamer Straße 58/80, 88/106, 112/120, 67/99, Körnerstaße 1-6, 11, 12, 15-18, 22-26, Pohlstraße 26, 28, 44/52, 56, 58, 64/74, 65/79, 83, 85, 89, Kluckstraße 6/16, 30/38, 23/37, die nördliche Teilfläche des Grundstücks Magdeburger Platz 1/Genthiner Straße 41, Magdeburger Platz 2-5, Genthiner Straße 2/14, 20, 24/52, 1/5, 11, 13, Kurfürstenstraße 30-40, 48-50, 56, Derfflingerstraße 1-5, 13-29 und Lützowstraße 19-...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.06.199631,1
II-B5für das Gelände zwischen dem südlichen Tiergartenrand zwischen Kemperplatz und Ebertstraße, der östlichen Straßenbegrenzung der Ebertstraße, der Voßstraße, der Wilhelmstraße, der Leipziger Straße bis westliche Grenze des Grundstücks Leipziger Straße 3/Niederkirchnerstraße 5, südliche Straßenbegrenzung Niederkirchnerstraße, südwestliche Straßenbegrenzung Stresemannstraße, der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten und Kreuzberg (von der Stresemannstraße entlang der Köthener Straße und Reichpietschufer...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
50,9 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 213
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.03.1993
Gespeicherte Beteiligung
10.06.1992–17.07.1992
Gespeicherte Auslegung
07.02.1994–07.03.1994
Normenkontrollvermerk
bestätigt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem südlichen Tiergartenrand zwischen Kemperplatz und Ebertstraße, der östlichen Straßenbegrenzung der Ebertstraße, der Voßstraße, der Wilhelmstraße, der Leipziger Straße bis westliche Grenze des Grundstücks Leipziger Straße 3/Niederkirchnerstraße 5, südliche Straßenbegrenzung Niederkirchnerstraße, südwestliche Straßenbegrenzung Stresemannstraße, der Bezirksgrenze zwischen Tiergarten und Kreuzberg (von der Stresemannstraße entlang der Köthener Straße und Reichpietschufer...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.199450,9
II-VE2für die Fläche zwischen der Köthener Straße, dem Reichpietschufer, der Gabriele-Tergit-Promenade und der Verlängerung der südlichen Seite der Bernburger Straße am U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
12.12.2001
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.01.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 10
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.09.2000
Gespeicherte Beteiligung
18.09.2000–18.10.2000
Gespeicherte Auslegung
26.03.2001–30.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die Fläche zwischen der Köthener Straße, dem Reichpietschufer, der Gabriele-Tergit-Promenade und der Verlängerung der südlichen Seite der Bernburger Straße am U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.12.20011,5
XI-162für die Verbreiterung der Kurfürstenstraße zwischen Nürnberger Straße und An der Urania in den Bezirken Schöneberg und Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
07.11.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.11.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 100, Seite 2601
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.1975
Gespeicherte Auslegung
24.05.1976–25.06.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Kurfürstenstraße zwischen Nürnberger Straße und An der Urania in den Bezirken Schöneberg und Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.11.19761,1
1-122für eine südliche Teilfläche des Geländes zwischen Lützowplatz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße, Kurfürstenstraße und Schillstraße sowie einen Abschnitt der Kurfürstenstraße, im Bezirk Mitte, Ortssteil Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.2026
Gespeicherte Beteiligung
30.03.2026–30.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südliche Teilfläche des Geländes zwischen Lützowplatz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße, Kurfürstenstraße und Schillstraße sowie einen Abschnitt der Kurfürstenstraße, im Bezirk Mitte, Ortssteil Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2026Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.04.20261,8
1-123für die Grundstücke Kurfürstenstraße 75, Landgrafenstraße 3-6 sowie Wichmannstraße 23 i
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.06.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 75, Landgrafenstraße 3-6 sowie Wichmannstraße 23 i

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2025Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.06.20251,4
1-35bbfür das Gelände zwischen Tiergartenstr., Herbert-von-Karajan-Str., Matthäikirchplatz, Sigismundstraße von Stauffenbergstraße mit Ausnahme von Teilflächen der Flurstücke 2280 und 158/1 an der Herbert-von-Karajan-Straße/Matthäikirchplatz.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
09.05.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
09.01.2015
Gespeicherte Beteiligung
06.06.2005–15.07.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tiergartenstr., Herbert-von-Karajan-Str., Matthäikirchplatz, Sigismundstraße von Stauffenbergstraße mit Ausnahme von Teilflächen der Flurstücke 2280 und 158/1 an der Herbert-von-Karajan-Straße/Matthäikirchplatz.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2005Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.07.20056,5
1-35cfür das Grundstück Potsdamer Straße 33/37 (Staatsbibliothek), der angrenzenden Flurstücke 2215, 2217, 2122 (teilweise) und 2051 (teilweise) sowie ein Abschnitt der Potsdamer Straße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
09.05.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
02.05.2014
Gespeicherte Beteiligung
06.06.2005–15.07.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Potsdamer Straße 33/37 (Staatsbibliothek), der angrenzenden Flurstücke 2215, 2217, 2122 (teilweise) und 2051 (teilweise) sowie ein Abschnitt der Potsdamer Straße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2005Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.07.20055,9
1-76Bdie Grundstücke Potsdamer Str. 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Str. 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
02.08.2011
Gespeicherte Beteiligung
04.10.2011–31.10.2011
Gespeicherte Auslegung
10.06.2013–10.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Potsdamer Str. 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Str. 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2013Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung10.07.20134,1
1-77Bfür das Gelände zwischen Potsdamer Str., Pohlstr., Dennewitzerstr. und Kurfürstenstr. sowie für die Grundstücke Potsdamer Str. 87 (tlw.) Körnerstr. 7-10, Pohlstr. 40 und das daran angrenzende Eckgrundstück Pohlstr. / Körnerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.2011
Gespeicherte Beteiligung
04.10.2011–31.10.2011
Gespeicherte Auslegung
10.06.2013–10.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Potsdamer Str., Pohlstr., Dennewitzerstr. und Kurfürstenstr. sowie für die Grundstücke Potsdamer Str. 87 (tlw.) Körnerstr. 7-10, Pohlstr. 40 und das daran angrenzende Eckgrundstück Pohlstr. / Körnerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2013Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung10.07.20135,8
II-200hBundesrat
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Bundesrat

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1995Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.07.19956,5
II-200iafür das Gelände zwischen Otto-von-Bismarck-Allee, künftige Verbindungsstr. parallel zur Willy-Brandt-Str., Paul-Löbe-Allee und Willy-Brandt-Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
11.10.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Otto-von-Bismarck-Allee, künftige Verbindungsstr. parallel zur Willy-Brandt-Str., Paul-Löbe-Allee und Willy-Brandt-Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1995Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.07.19950,6
II-200icfür das Gelände zwischen Otto-von-Bismarck-Allee, Konrad-Adenauer-Str., Paul-Löbe-Allee und künftige Verbindungsstr. parallel zur Willy-Brandt-Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
24.07.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
11.10.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Otto-von-Bismarck-Allee, Konrad-Adenauer-Str., Paul-Löbe-Allee und künftige Verbindungsstr. parallel zur Willy-Brandt-Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1995Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.07.19950,8
1-41VEfür die Grundstück Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2-18 , Wichmannstr.1-3
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
28.07.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.08.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 405
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.02.2006
Gespeicherte Beteiligung
21.08.2006–15.09.2006
Gespeicherte Auslegung
10.12.2007–18.01.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstück Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2-18 , Wichmannstr.1-3

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam28.07.20091,1
II-171Tiergartenstr., Köbisstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
04.03.1997
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.03.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 50
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
30.04.1996
Gespeicherte Beteiligung
08.11.1993–09.12.1993
Gespeicherte Auslegung
20.05.1996–20.06.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Tiergartenstr., Köbisstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam04.03.19973,3
II-54Lützowstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
11.07.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.07.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 723
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1961
Gespeicherte Auslegung
01.04.1963–30.04.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Lützowstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam11.07.19632,3
II-65Reichpietschufer
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
15.04.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 485
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.09.1961
Gespeicherte Auslegung
18.11.1963–17.12.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
Aufgehoben
Geltungsbereich laut Quelle
Reichpietschufer

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam15.04.19640,1
II-68-1Eichhornstr., Linkstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
06.10.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.10.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 91, Seite 1732
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1968
Letzte Änderung des Beschlusses
11.02.1970
Gespeicherte Auslegung
13.04.1970–13.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
Aufgehoben
Geltungsbereich laut Quelle
Eichhornstr., Linkstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam06.10.19700,8
II-94Lützowstr. 105-106
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
12.08.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.09.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 2206
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.12.1972
Gespeicherte Auslegung
02.01.1975–03.02.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Lützowstr. 105-106

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam12.08.19750,9

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 81 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 9 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Tiergarten

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Tiergarten
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
II-202eine Teilfläche des Grundstücks Spreeweg 1 (vorderer Teil des Schloßparks Bellevue) …MoabitFestgesetztdavon in Tiergarten5,5 ha8,7
4-69a"Hertzallee Nord" für das Gelände nördlich der Hertzallee zwischen Fasanenstraße …CharlottenburgIm Verfahrendavon in Tiergarten4,1 ha7,6
XI-163Verbreiterung der Kurfürstenstraße zwischen An der Urania und Einemstraße sowie für die Grun …SchönebergFestgesetztdavon in Tiergarten0,3 ha1,8
XI-39an der Luther-, Kleist-, Keith-, Nettelbeck-, Kurfürsten-, Courbière- …SchönebergFestgesetztdavon in Tiergarten0,3 ha13,5
XI-BKurfürstenstraße, An der Urania, Lietzenburger Straße …SchönebergFestgesetztdavon in Tiergarten0,3 ha25,5

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Tiergarten. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Tiergarten?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Tiergarten darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Tiergarten entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Grünfläche (47 %), Gemischte Baufläche, M2 (13 %), Sonderbaufläche Hauptstadtfunktion (H) (8 %), Gemischte Baufläche, M1 (8 %) und Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Mitte. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Tiergarten

Stadtplanung Mitte

Bezirksamt Mitte von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 9018 45846Quelle
Anschrift
Müllerstraße 146 13353 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Tiergarten

Gilt für mein Grundstück in Tiergarten überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 972 Flurstücken im Ortsteil liegen 696 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 39 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Tiergarten, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Tiergarten gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht 1-41VE, II-171, II-54, II-65, II-68-1, II-94 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt 1-41VE, II-171, II-54, II-65, II-68-1, II-94 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 9 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Tiergarten einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 66 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1960 bis 2024. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Tiergarten zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Mitte: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Tiergarten sind 51 Planzeichnungen und 30 Begründungen zu den 51 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Tiergarten. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.