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Berlin · Bezirk Spandau · Ortsteil Haselhorst

Bebauungsplan Berlin-Haselhorst

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Haselhorst auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Haselhorst?

Flurstücke im festgesetzten Plan
978
von 1.681 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
51 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
46,4 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Haselhorst 58 Planobjekte zu: 49 in Kraft und 9 im Verfahren. 6 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 96,7 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 4 weitere Pläne aus Siemensstadt reichen mit mehr als 0,1 ha nach Haselhorst hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 232,6 ha der 452,0 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 51 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 46,4 ha. Von den 1.681 Flurstücken im Ortsteil liegen 978 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Haselhorst. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1961 bis 2026; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓58 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Haselhorst

58 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Haselhorst
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
5-105VEfür das Grundstück Daumstraße 46 und 50 im Bezirk Spandau Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
21.05.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.06.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 154
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.09.2015
Gespeicherte Beteiligung
08.10.2018–08.11.2018
Gespeicherte Auslegung
09.01.2023–08.02.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, öffentliche Grünflächen, private Verkehrsflächen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Daumstraße 46 und 50 im Bezirk Spandau Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.05.20243,6
5-113für die Grundstücke Gartenfelder Straße 61, 63, 65 und Paulsternstraße 31 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
24.01.2020
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.02.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 32
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.05.2017
Gespeicherte Beteiligung
24.07.2017–25.08.2017
Gespeicherte Auslegung
14.01.2019–28.01.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gartenfelder Straße 61, 63, 65 und Paulsternstraße 31 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.01.20202,7
5-129Bfür das Grundstück Nonnendammallee 128 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.07.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 418
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.07.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
18.04.2023
Gespeicherte Beteiligung
31.01.2022–28.02.2022
Gespeicherte Auslegung
16.10.2023–15.11.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Nonnendammallee 128 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20240,6
5-19VEfür das Grundstück Gartenfelder Straße 137 / 139 und Nonnendammallee 174 / 175 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
04.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 801
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
20.05.2003
Gespeicherte Beteiligung
23.06.2003–23.07.2003
Gespeicherte Auslegung
21.11.2005–21.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Gartenfelder Straße 137 / 139 und Nonnendammallee 174 / 175 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.07.20060,6
5-63für das Gelände zwischen der Straße Am Juliusturm, der Daumstraße, dem Telegrafenweg und dem Grützmachergraben sowie eine Teilfläche des Grützmachergrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
06.10.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.10.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 483
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.11.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
28.10.2008
Gespeicherte Beteiligung
25.08.2008–05.09.2008
Gespeicherte Auslegung
16.03.2009–16.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche naturnahe Ufer- und Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Am Juliusturm, der Daumstraße, dem Telegrafenweg und dem Grützmachergraben sowie eine Teilfläche des Grützmachergrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.10.20092,0
5-73für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
15.02.2021
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.03.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 192
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
13.09.2016
Gespeicherte Beteiligung
22.03.2010–06.04.2010
Gespeicherte Auslegung
14.05.2018–28.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Promenade), Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.02.20212,2
5-74für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
05.05.2026
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.05.2026
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 200
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
10.04.2018
Gespeicherte Beteiligung
22.03.2010–06.04.2010
Gespeicherte Auslegung
19.08.2019–20.09.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.05.20263,1
5-98für die Grundstücke Daumstraße 52 und Rhenaniastraße 35 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,8 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2024
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.03.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 48
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
17.12.2019
Letzte Änderung des Beschlusses
22.11.2021
Gespeicherte Beteiligung
22.02.2021–19.03.2021
Gespeicherte Auslegung
15.08.2022–14.09.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Sonstiges Sondergebiet, Flächen für Gemeinbedarf, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Daumstraße 52 und Rhenaniastraße 35 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.20249,8
VIII-139für das Gelände beiderseits des Grützmachergrabens, südlich der Straße Am Juliusturm und der Nonnendammallee, westlich des Grundstücks Nonnendammallee 8-14 sowie nördlich der Alten Spree und der Spree im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,0 ha
Festsetzungsdatum
04.09.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.09.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 81, Seite 1816
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.1969
Gespeicherte Auslegung
14.02.1972–14.03.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Grünfläche (Uferschutzstreifen, Parkanlage), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits des Grützmachergrabens, südlich der Straße Am Juliusturm und der Nonnendammallee, westlich des Grundstücks Nonnendammallee 8-14 sowie nördlich der Alten Spree und der Spree im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.09.197214,0
VIII-140für eine Teilfläche des Geländes nördlich der Rhenaniastraße und östlich der Straße Am Öllager sowie für Teilabschnitte der Rhenaniastraße und des Wiesenweges im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,1 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.01.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 58
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.11.1970
Gespeicherte Auslegung
05.04.1972–05.05.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes nördlich der Rhenaniastraße und östlich der Straße Am Öllager sowie für Teilabschnitte der Rhenaniastraße und des Wiesenweges im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19729,1
VIII-147für die Grundstücke Am Juliusturm 33/49, für das Gelände beiderseits des Östlichen Abzugsgrabens zwischen der Straße Am Juliusturm und der Spree und für das Spreeufer in diesem Abschnitt im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
21.09.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 84, Seite 1722
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.09.1970
Gespeicherte Auslegung
12.03.1973–12.04.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Grünfläche (Parkanlage, Uferschutzstreifen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Am Juliusturm 33/49, für das Gelände beiderseits des Östlichen Abzugsgrabens zwischen der Straße Am Juliusturm und der Spree und für das Spreeufer in diesem Abschnitt im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.09.19734,2
VIII-155für eine Teilfläche des Geländes zwischen Saatwinkler Damm, Gartenfelder Straße und Küsterstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 666
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1971
Gespeicherte Auslegung
16.10.1972–16.11.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Saatwinkler Damm, Gartenfelder Straße und Küsterstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.04.19737,8
VIII-168für die Grundstücke Am Juliusturm 50/60 und Grundbuch von Spandau, Blatt 13899 (teilweise), den Zitadellenweg und einen Abschnitt der Straße Am Juliusturm im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 206
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.06.1974
Letzte Änderung des Beschlusses
30.11.1982
Gespeicherte Auslegung
04.03.1985–04.04.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (für Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke im Bereich der ehemaligen Zitadelle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Am Juliusturm 50/60 und Grundbuch von Spandau, Blatt 13899 (teilweise), den Zitadellenweg und einen Abschnitt der Straße Am Juliusturm im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19914,8
VIII-176für die Grundstücke Nonnendammallee 140-157 und Gorgasring 15 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
30.06.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1215
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1976
Gespeicherte Auslegung
11.02.1977–11.03.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Ortsvermittlungsstelle), Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Nonnendammallee 140-157 und Gorgasring 15 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.19775,7
VIII-177für die Grundstücke Gorgasring 5/7 und eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 4381 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
06.09.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.09.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1922
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.1976
Gespeicherte Auslegung
17.10.1977–18.11.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Zwecke der katholischen Kirche), Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gorgasring 5/7 und eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 4381 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.09.19780,9
VIII-178für die Verbreiterung eines Abschnittes der Paulsternstraße nördlich der Nonnendammallee und für eine Teilfläche der Nonnendammallee im Einmündungsbereich der Paulsternstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
18.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.11.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 320
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1988
Gespeicherte Beteiligung
29.08.1988–29.09.1988
Gespeicherte Auslegung
03.06.1991–02.07.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung eines Abschnittes der Paulsternstraße nördlich der Nonnendammallee und für eine Teilfläche der Nonnendammallee im Einmündungsbereich der Paulsternstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.10.19922,0
VIII-180afür eine Teilfläche des Geländes zwischen Goldbeckweg und Grützmachergraben sowie für Abschnitte des Goldbeckweges und des Grützmacherweges und für einen Teilabschnitt des Telegrafenweges im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
03.09.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.09.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1690
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1976
Letzte Änderung des Beschlusses
03.04.1978
Gespeicherte Auslegung
14.02.1977–16.03.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Goldbeckweg und Grützmachergraben sowie für Abschnitte des Goldbeckweges und des Grützmacherweges und für einen Teilabschnitt des Telegrafenweges im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.09.19792,3
VIII-41für das Gelände zwischen Nonnendammallee, Gartenfelder Straße, Simonring und Riensbergstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,5 ha
Festsetzungsdatum
15.04.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.04.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 502
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
27.06.1960–25.07.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für kirchliche Zwecke, Vorbehaltsfläche für einen Saalbau, Versammlungsraum, Nachbarschaftsheim), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Nonnendammallee, Gartenfelder Straße, Simonring und Riensbergstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.04.196114,5
VIII-500für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel westlich des Goldbeckweges zwischen Grützmacherweg und EIisabeth-Flickenschild-Straße sowie für einen Abschnitt der EIisabeth-Flickenschild-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
04.07.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.08.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 395
Planende Stelle
unbekannt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
20.08.1996
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1993–08.04.1993
Gespeicherte Auslegung
11.05.1998–12.06.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sportplatz, Sporthalle), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Uferschutzstreifen)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel westlich des Goldbeckweges zwischen Grützmacherweg und EIisabeth-Flickenschild-Straße sowie für einen Abschnitt der EIisabeth-Flickenschild-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.07.20002,8
VIII-501für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Olga-Tschechowa-Straße, Goldbeckweg, Grützmacherweg und Östlichem Abzugsgraben sowie einen Abschnitt des Grützmacherweges und des Östlichen Abzugsgrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil H
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
28.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 422
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
20.08.1996
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1993–08.04.1993
Gespeicherte Auslegung
03.06.2002–03.07.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und soziale Einrichtungen), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Uferschutzstreifen), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Olga-Tschechowa-Straße, Goldbeckweg, Grützmacherweg und Östlichem Abzugsgraben sowie einen Abschnitt des Grützmacherweges und des Östlichen Abzugsgrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil H

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.20054,8
VIII-503für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen dem Stadion Haselhorst, Goldbeckweg, Olga-Tschechowa-Straße und Romy-Schneider-Straße sowie für die Olga-Tschechowa-Straße und Abschnitte des Goldbeckweges, der Romy-Schneider-Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
11.10.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.11.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 696
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
30.11.1993
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1993–08.04.1993
Gespeicherte Auslegung
03.06.2002–03.07.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeiteinrichtung und Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen dem Stadion Haselhorst, Goldbeckweg, Olga-Tschechowa-Straße und Romy-Schneider-Straße sowie für die Olga-Tschechowa-Straße und Abschnitte des Goldbeckweges, der Romy-Schneider-Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.10.20053,6
VIII-504für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel nördlich des Östlichen Abzugsgrabens zwischen Havel und Romy-Schneider-Straße sowie einen Abschnitt der Romy-Schneider-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
05.03.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 144
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
30.11.1993
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1993–08.04.1993
Gespeicherte Auslegung
08.05.2000–09.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel nördlich des Östlichen Abzugsgrabens zwischen Havel und Romy-Schneider-Straße sowie einen Abschnitt der Romy-Schneider-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.03.20021,8
VIII-505für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Havel, Östlichem Abzugsgraben und Grützmacherweg sowie einen Abschnitt des Grützmacherweges und des Östlichen Abzugsgrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
01.06.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.06.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 233
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
30.11.1993
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1993–08.04.1993
Gespeicherte Auslegung
20.08.2001–21.09.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche naturnahe Parkanlage, öffentlicher Uferschutzstreifen, öffentlicher Spielplatz), allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Havel, Östlichem Abzugsgraben und Grützmacherweg sowie einen Abschnitt des Grützmacherweges und des Östlichen Abzugsgrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.06.20043,1
VIII-507für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin Oberhavel zwischen der Havel, der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 286, der Lilli-Palmer-Promenade, des Grützmacherweges und dessen westliche Verlängerung sowie der östliche
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
23.08.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 461
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
30.11.1993
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1993–08.04.1993
Gespeicherte Auslegung
28.02.2005–29.03.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Wassersport), Grünfläche (öffentliche Promenade, öffentliche Parkanlage, öffentliche naturnahe Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin Oberhavel zwischen der Havel, der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 286, der Lilli-Palmer-Promenade, des Grützmacherweges und dessen westliche Verlängerung sowie der östliche

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.08.20053,4
VIII-508für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel mit den Grundstücken Telegrafenweg 12, 14 und 16 sowie dem Flurstück 206 der Gemarkung Gewehrplan und Pulverfabrik der Flur 2 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
05.06.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.06.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 212
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
29.03.2011
Gespeicherte Beteiligung
07.04.2003–25.04.2003
Gespeicherte Auslegung
06.06.2011–21.06.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche naturnahe Ufer- und Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel mit den Grundstücken Telegrafenweg 12, 14 und 16 sowie dem Flurstück 206 der Gemarkung Gewehrplan und Pulverfabrik der Flur 2 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.06.20123,7
VIII-509für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Kleine Eiswerderstraße, Stadion Haselhorst, Krienicke Park und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
03.06.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 151
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
07.09.2004
Gespeicherte Beteiligung
07.03.2005–29.03.2005
Gespeicherte Auslegung
20.08.2007–19.09.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Kleine Eiswerderstraße, Stadion Haselhorst, Krienicke Park und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.06.20081,2
VIII-510für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen dem Goldbeckweg, der nördlichen Grenze des Grundstückes Telegrafenweg 6, dem Grützmachergraben und dem Telegrafenweg im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
28.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 423
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
18.08.2000
Gespeicherte Beteiligung
29.03.2004–13.04.2004
Gespeicherte Auslegung
16.08.2004–16.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (pädagogisch betreuter Spielplatz, Grünfläche (öffentliche Grünfläche mit Bolzplatz, öffentliche Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen dem Goldbeckweg, der nördlichen Grenze des Grundstückes Telegrafenweg 6, dem Grützmachergraben und dem Telegrafenweg im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.20050,9
VIII-512für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Goldbeckweg und Grützmachergraben im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
05.03.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 144
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
18.08.1998
Gespeicherte Beteiligung
24.06.1994–15.07.1994
Gespeicherte Auslegung
29.11.1999–30.12.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage und Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Goldbeckweg und Grützmachergraben im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.03.20021,4
VIII-513afür eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel westlich der Daumstraße im Bereich des Stadions Haselhorst, nordwestlich des Goldbeckweges, nördlich der Kindertagesstätte am Pulvermühlenweg, nördlich der Romy-Schneider-Straße, östlich des G
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
28.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 424
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
07.09.2004
Gespeicherte Beteiligung
24.06.1994–15.07.1994
Gespeicherte Auslegung
22.11.2004–22.12.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Fußweg), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Flächen für Sport- und Spielanlagen
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel westlich der Daumstraße im Bereich des Stadions Haselhorst, nordwestlich des Goldbeckweges, nördlich der Kindertagesstätte am Pulvermühlenweg, nördlich der Romy-Schneider-Straße, östlich des G

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.20054,8
VIII-513bfür eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel westlich der Daumstraße, südlich der kleinen Eiswerderstraße und nördlich des Stadions Haselhorst im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
17.07.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.03.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 76
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.09.2004
Gespeicherte Beteiligung
07.03.2005–29.03.2005
Gespeicherte Auslegung
17.07.2006–16.08.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Sport)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel westlich der Daumstraße, südlich der kleinen Eiswerderstraße und nördlich des Stadions Haselhorst im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.07.20070,8
VIII-515für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel, westlich der Daumstraße, nördlich der Kleinen Eiswerderstraße, östlich der Havel und südlich der Pohleseestraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,5 ha
Festsetzungsdatum
03.06.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 152
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
19.10.2004
Gespeicherte Beteiligung
07.03.2005–29.03.2005
Gespeicherte Auslegung
18.06.2007–17.07.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel, westlich der Daumstraße, nördlich der Kleinen Eiswerderstraße, östlich der Havel und südlich der Pohleseestraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.06.200812,5
VIII-515-1für das Grundstück Daumstraße 63, eine Teilfläche des Grundstücks Daumstraße 65 und einen Abschnitt der öffentlichen Parkanlage am Spandauer See sowie eine des Spandauer Sees im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
16.06.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 276
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.2010
Gespeicherte Beteiligung
21.02.2011–04.03.2011
Gespeicherte Auslegung
29.07.2013–28.08.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Wassersport), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Daumstraße 63, eine Teilfläche des Grundstücks Daumstraße 65 und einen Abschnitt der öffentlichen Parkanlage am Spandauer See sowie eine des Spandauer Sees im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.06.20151,4
VIII-516für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel östlich der Daumstraße, südlich der Rhenaniastraße, nordwestlich der Kolonie Haselbusch und nördlich der Adickesstraße sowie Teilflächen der Rhenaniastraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,3 ha
Festsetzungsdatum
03.06.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 153
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
03.05.2005
Gespeicherte Beteiligung
02.05.2005–20.05.2005
Gespeicherte Auslegung
16.04.2007–16.05.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel östlich der Daumstraße, südlich der Rhenaniastraße, nordwestlich der Kolonie Haselbusch und nördlich der Adickesstraße sowie Teilflächen der Rhenaniastraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.06.200813,3
VIII-523für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Ruppiner-See-Straße, Scharmützelseeweg und der Straße Am Havelgarten nördlich des Flurstücks 275 der Flur 10 einschließlich des Flurstücks 42 der Flur 10, des Scharmützelseeweges und
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 804
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2002
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1998–20.11.1998
Gespeicherte Auslegung
11.10.2004–11.11.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Ruppiner-See-Straße, Scharmützelseeweg und der Straße Am Havelgarten nördlich des Flurstücks 275 der Flur 10 einschließlich des Flurstücks 42 der Flur 10, des Scharmützelseeweges und

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.20053,1
VIII-524afür eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Ruppiner-See-Straße, Plauer-See-Straße, Daumstraße und der Straße An den Rohrbruchwiesen sowie die Plauer-See-Straße und einen Abschnitt der Ruppiner-See-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Hase
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
19.06.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.03.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 76
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2002
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1998–20.11.1998
Gespeicherte Auslegung
17.07.2006–16.08.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage und Spielplatz), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fußgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Ruppiner-See-Straße, Plauer-See-Straße, Daumstraße und der Straße An den Rohrbruchwiesen sowie die Plauer-See-Straße und einen Abschnitt der Ruppiner-See-Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Hase

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.06.20076,9
VIII-524bfür eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Rhenaniastraße, Daumstraße, Plauer-See-Straße, Ruppiner-See-Straße und der Straße Am Havelgarten sowie einen Abschnitt der Ruppiner-See-Straße, Am Havelgarten und Rhenaniastraße im Bezirk Spand
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
27.02.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 316
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.11.2002
Gespeicherte Auslegung
17.07.2006–16.08.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Rhenaniastraße, Daumstraße, Plauer-See-Straße, Ruppiner-See-Straße und der Straße Am Havelgarten sowie einen Abschnitt der Ruppiner-See-Straße, Am Havelgarten und Rhenaniastraße im Bezirk Spand

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.02.20071,8
VIII-526für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
06.11.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.03.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 58
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
09.04.2002
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1998–20.11.1998
Gespeicherte Auslegung
17.07.2006–16.08.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Promenade), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fußgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.11.20072,2
VIII-527für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Scharmützelseeweg, Ruppiner-See-Straße, und den Straßen An den Rohrbruchwiesen und Am Havelgarten sowie einen Abschnitt der Straße Am Havelgarten im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhors
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
04.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 798
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
14.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
12.01.2001–02.01.2001
Gespeicherte Auslegung
15.10.2002–15.11.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Scharmützelseeweg, Ruppiner-See-Straße, und den Straßen An den Rohrbruchwiesen und Am Havelgarten sowie einen Abschnitt der Straße Am Havelgarten im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhors

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.07.20061,9
VIII-527-1für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Ruppiner-See-Straße, An den Rohrbruchwiesen, Am Havelgarten und den Grundstücken Glindowseestraße 75/ 85 sowie dem Grundstück Ruppiner-See-Straße 84 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
02.12.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.12.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 470
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.2008
Gespeicherte Beteiligung
30.06.2008–10.07.2008
Gespeicherte Auslegung
21.07.2008–20.08.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Ruppiner-See-Straße, An den Rohrbruchwiesen, Am Havelgarten und den Grundstücken Glindowseestraße 75/ 85 sowie dem Grundstück Ruppiner-See-Straße 84 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.12.20080,2
VIII-527-2für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel bestehend aus den Grundstücken Kölpinseeweg 1/29 und Ruppiner-See-Straße 76 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
18.05.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.06.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 297
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.2008
Gespeicherte Beteiligung
30.06.2008–10.07.2008
Gespeicherte Auslegung
21.11.2008–22.12.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel bestehend aus den Grundstücken Kölpinseeweg 1/29 und Ruppiner-See-Straße 76 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.05.20100,4
VIII-529für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel südlich der Kleingartenanlage Salzhof für einen Abschnitt der Straße An den Rohrbruchwiesen im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 694
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
07.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1998–20.11.1998
Gespeicherte Auslegung
03.06.2002–03.07.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel südlich der Kleingartenanlage Salzhof für einen Abschnitt der Straße An den Rohrbruchwiesen im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20060,6
VIII-530für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
27.02.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 317
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
09.04.2002
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1998–20.11.1998
Gespeicherte Auslegung
17.07.2006–16.08.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Promenade), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.02.20073,1
VIII-566für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel für die Verbreiterung eines Abschnitts des Goldbeckweges im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
18.07.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 412
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.08.1996
Gespeicherte Beteiligung
17.06.1994–22.06.1994
Gespeicherte Auslegung
14.07.1997–15.08.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel für die Verbreiterung eines Abschnitts des Goldbeckweges im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.07.20000,7
VIII-567afür eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Adickesstraße und Telegrafenweg im Bereich der Daumstraße und des Grützmachergrabens sowie Teilflächen des Telegrafenweges, der Gartenfelder Straße, der Straße Am Juliusturm und der N
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Festsetzungsdatum
27.03.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.05.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 134
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.10.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
18.07.2000
Gespeicherte Beteiligung
21.10.1996–08.11.1996
Gespeicherte Auslegung
30.11.1998–30.12.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage und Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Adickesstraße und Telegrafenweg im Bereich der Daumstraße und des Grützmachergrabens sowie Teilflächen des Telegrafenweges, der Gartenfelder Straße, der Straße Am Juliusturm und der N

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.03.20026,8
VIII-567bfür eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Spandauer-See-Brücke und Adickesstraße im Bereich der Verbindung Spandauer-See-Brücke - Straße Salzhof, ihrer südlichen Verlängerung und der verlängerten Daumstraße einschließlich des
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,0 ha
Festsetzungsdatum
14.11.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.01.2001
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
15.10.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
01.10.1998
Gespeicherte Beteiligung
21.10.1996–08.11.1996
Gespeicherte Auslegung
30.11.1998–30.12.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Spandauer-See-Brücke und Adickesstraße im Bereich der Verbindung Spandauer-See-Brücke - Straße Salzhof, ihrer südlichen Verlängerung und der verlängerten Daumstraße einschließlich des

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.11.20006,0
VIII-567cfür eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel im Bereich der ehemaligen Industriebahn zwischen Hafen und Spandauer-See-Brücke im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
14.12.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.03.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 248
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
15.10.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
01.10.1998
Gespeicherte Beteiligung
21.10.1996–08.11.1996
Gespeicherte Auslegung
30.11.1998–30.12.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der künftigen Wasserstadt Berlin-Oberhavel im Bereich der ehemaligen Industriebahn zwischen Hafen und Spandauer-See-Brücke im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.12.19992,6
VIII-60für das Gelände zwischen Gartenfelder Straße, Feldzeugmeisterstraße und Gorgasring im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
13.06.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 950
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
04.05.1964–03.06.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für kirchliche Zwecke, Kindertagesstätte), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gartenfelder Straße, Feldzeugmeisterstraße und Gorgasring im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.19663,8
VIII-B1afür die Grundstücke Am Juliusturm 14/46, Zitadellenweg 1/31 und 12/18, 18F-G, 20D-G, Telegrafenweg 19/21 und 10/14 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Zitadellenweg 2/10, die Grundstücke Nonnendammallee 1-7, Am Juliusturm 1/9, Lagerweg 21/35 und 6/34 so
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
61,9 ha
Festsetzungsdatum
21.04.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.05.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 719
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1987
Gespeicherte Beteiligung
02.09.1985–02.10.1985
Gespeicherte Auslegung
29.06.1987–29.07.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Am Juliusturm 14/46, Zitadellenweg 1/31 und 12/18, 18F-G, 20D-G, Telegrafenweg 19/21 und 10/14 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Zitadellenweg 2/10, die Grundstücke Nonnendammallee 1-7, Am Juliusturm 1/9, Lagerweg 21/35 und 6/34 so

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.04.198861,9
VIII-B1bfür die Grundstücke Nonnendammallee 10-21, Am Juliusturm 51/59, An der Spreeschanze 2/16 und Grundbuch von Spandau Blatt 31936, für die Straße An der Spreeschanze sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 20065 im Bezirk Spanda
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,1 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 689
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.01.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
28.09.1993
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–01.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Nonnendammallee 10-21, Am Juliusturm 51/59, An der Spreeschanze 2/16 und Grundbuch von Spandau Blatt 31936, für die Straße An der Spreeschanze sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 20065 im Bezirk Spanda

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.200617,1
5-130Am Juliusturm 15-29 (Flurstück 149 der Flur 14)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.10.2023
Letzte Änderung des Beschlusses
05.03.2024
Gespeicherte Beteiligung
24.06.2024–23.07.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Am Juliusturm 15-29 (Flurstück 149 der Flur 14)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2024Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung23.07.20247,1
5-136für eine Teilfläche des Geländes zwischen Pohleseestraße, Daumstraße und Havel im Ortsteil Haselhorst
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.11.2024
Letzte Änderung des Beschlusses
28.01.2025
Gespeicherte Beteiligung
09.03.2026–13.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Pohleseestraße, Daumstraße und Havel im Ortsteil Haselhorst

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2026Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung13.04.20261,5
5-22Telegrafenweg 21
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
01.11.2005
Gespeicherte Beteiligung
17.03.2003–16.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Telegrafenweg 21

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2003Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.04.20033,2
5-72Gartenfelder Str. 79
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.2008
Gespeicherte Beteiligung
16.01.2009–30.01.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gartenfelder Str. 79

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2009Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.01.20090,1
VIII-240Zitadellenweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.02.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
11.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
29.08.1988–29.09.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Zitadellenweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1988Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung29.09.198816,0
VIII-271für das Grundstück Am Juliusturm 31, das Gelände hinter dem Grundstück Am Juliusturm 15/29 und eine Teilfläche der Spree
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.09.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
05.03.2024
Gespeicherte Beteiligung
17.03.2003–16.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Am Juliusturm 31, das Gelände hinter dem Grundstück Am Juliusturm 15/29 und eine Teilfläche der Spree

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2003Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.04.20033,9
VIII-288Zitadellenweg 2/10
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Zitadellenweg 2/10

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1992Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.03.199211,7
VIII-291für das Gelände der Kolonien Alter und Neuer Exerzierplatz, sowie einen Abschnitt der Paulsternstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
27.08.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
19.12.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Kolonien Alter und Neuer Exerzierplatz, sowie einen Abschnitt der Paulsternstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1985Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss27.08.19850,6
VIII-528Wasserstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wasserstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2000Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss14.03.20001,3

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 7 der 58 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 9 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Haselhorst

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Haselhorst
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
VIII-51Gartenfelder Straße zwischen Paulsternstraße und Tegeler Brücke im Bezirk Spandau …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Haselhorst2,5 ha4,3
5-109auf der Insel Gartenfeld westlich der Gartenfelder Str. …SiemensstadtFestgesetztdavon in Haselhorst1,1 ha58,3
VIII-250Alte Spree, Motardstr., Sternfelder StrSiemensstadtIm Verfahrendavon in Haselhorst0,8 ha73,0
VIII-228Nonnendammallee, Otternbuchtstr., MotardstrSiemensstadtIm Verfahrendavon in Haselhorst0,4 ha2,2

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Haselhorst. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Haselhorst?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Haselhorst darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Haselhorst entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (29 %), Grünfläche (22 %), Gewerbliche Baufläche (20 %), Wasserfläche (14 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Spandau. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Haselhorst

Stadtplanung Spandau

Bezirksamt Spandau von Berlin · Stadtentwicklungsamt Spandau

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90279 0Quelle
Anschrift
Carl-Schurz-Straße 2/6 13597 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Haselhorst

Gilt für mein Grundstück in Haselhorst überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 1.681 Flurstücken im Ortsteil liegen 978 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 51 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Haselhorst, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Haselhorst gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 9 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Haselhorst einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 58 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1961 bis 2026. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Haselhorst zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Spandau: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Haselhorst sind 48 Planzeichnungen und 10 Begründungen zu den 49 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Haselhorst. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.