Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Charlottenburg-Nord auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Charlottenburg-Nord?
Flurstücke im festgesetzten Plan
332
von 896 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
35 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
138,0 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Charlottenburg-Nord 25 Planobjekte zu: 17 in Kraft und 8 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 78,0 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 1 weitere Pläne aus Charlottenburg reichen mit mehr als 0,1 ha nach Charlottenburg-Nord hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 216,3 ha der 619,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 35 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 138,0 ha. Von den 896 Flurstücken im Ortsteil liegen 332 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Charlottenburg-Nord. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1955 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Charlottenburg-Nord
25 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Charlottenburg-Nord
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
4-48B
für das Gelände zwischen Saatwinckler Damm, Hüttigpfad und Emmy-Zehden-Weg und den Hüttigpfad, das Flurstück 474, den Saatwinkler Damm und Emmy-Zehden-Weg im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg-NordWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
26.11.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.12.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 620
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.11.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
30.10.2012
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–08.02.2012
Gespeicherte Auslegung
28.01.2013–01.03.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Saatwinckler Damm, Hüttigpfad und Emmy-Zehden-Weg und den Hüttigpfad, das Flurstück 474, den Saatwinkler Damm und Emmy-Zehden-Weg im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg-Nord
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm – Spandauer Damm im Bezirk Charlottenburg Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplanes VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.Weitere Plandaten
Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm- Spandauer Damm im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände beiderseits der Straße A zwischen Hohenzollernkanal, Heckerdamm, “Thaters Privatweg” und für den Heckerdamm (teilweise) im Bezirk Charlottenburg Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
47,4 ha
Festsetzungsdatum
25.09.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 93, Seite 2020
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.12.1963
Gespeicherte Auslegung
12.11.1968–11.12.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen der Justizverwaltung (Jugendstrafanstalt)), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits der Straße A zwischen Hohenzollernkanal, Heckerdamm, “Thaters Privatweg” und für den Heckerdamm (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung des Saatwinkler Dammes zwischen dem sogenannten Birkenweg in der Kolonie Hinckeldey und “Thaters Privatweg” sowie für die angrenzenden Grundstücke Saatwinkler Damm 61-71 und eine Teilfläche der Kolonie Hinckeldey im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
für die Verbreiterung des Saatwinkler Dammes zwischen dem sogenannten Birkenweg in der Kolonie Hinckeldey und “Thaters Privatweg” sowie für die angrenzenden Grundstücke Saatwinkler Damm 61-71 und eine Teilfläche der Kolonie Hinckeldey im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen des Hohenzollernkanals, Saatwinkler Dammes, Kurt-Schumacher-Dammes, der Kolonien Hinckeldey, Gartenfeld und Jungfernheide und des Volksparkes Jungfernheide im Bezirk Charlottenburg sowie für eine Teilfläche der Kolonie Vor den Toren I im Bezirk Reinickendorf Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.Weitere Plandaten
für Teilflächen des Hohenzollernkanals, Saatwinkler Dammes, Kurt-Schumacher-Dammes, der Kolonien Hinckeldey, Gartenfeld und Jungfernheide und des Volksparkes Jungfernheide im Bezirk Charlottenburg sowie für eine Teilfläche der Kolonie Vor den Toren I im Bezirk Reinickendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes westlich des Geißlerpfades zwischen Goebelstraße und Heckerdamm sowie für das Grundstück Geißlerpfad 4/28 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
03.07.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.07.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1630
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.05.1969
Gespeicherte Auslegung
05.11.1974–05.12.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes westlich des Geißlerpfades zwischen Goebelstraße und Heckerdamm sowie für das Grundstück Geißlerpfad 4/28 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Popitzweg 5/13 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände östlich des Jungfernheideweges zwischen Heckerdamm und Goebelstraße im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
05.06.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.06.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 831
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.09.1970
Gespeicherte Auslegung
07.11.1972–07.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände östlich des Jungfernheideweges zwischen Heckerdamm und Goebelstraße im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Schwanenfeldstraße (Flurstück 267) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg-NordWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
06.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 769
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.2002
Gespeicherte Auslegung
30.05.2005–01.07.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Schwanenfeldstraße (Flurstück 267) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg- Nord
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Saatwinkler Damm, Friedrich-Olbricht-Damm und Adam-von-Trott-Straße sowie für die Grundstücke Saatwinkler Damm 64, Adam-von-Trott-Straße 7, 5 und 1 und die Adam-von-Trott-Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg-NordWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,3 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 499
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.03.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
17.01.2006
Gespeicherte Beteiligung
18.10.1993–19.11.1993
Gespeicherte Auslegung
28.04.2000–31.05.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Saatwinkler Damm, Friedrich-Olbricht-Damm und Adam-von-Trott-Straße sowie für die Grundstücke Saatwinkler Damm 64, Adam-von-Trott-Straße 7, 5 und 1 und die Adam-von-Trott-Straße im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg- Nord
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Westhafenkanal, künftiger Straße 213, Eisenbahn und Schleusenkanal im Bezirk Charlottenburg Der Bebauungsplan VII-37 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan VII-37-1 Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
24,1 ha
Festsetzungsdatum
28.04.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.05.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 676
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.10.1967
Gespeicherte Auslegung
17.02.1970–17.03.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Westhafenkanal, künftiger Straße 213, Eisenbahn und Schleusenkanal im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
VII-37-1
für das Gelände zwischen Westhafenkanal, Lise-Meitner-Straße, Eisenbahn und Schleusenkanal sowie für die Grundstücke Lise-Meitner-Straße 40/50 (teilweise) im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
24,1 ha
Festsetzungsdatum
25.08.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.09.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1690
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.07.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
15.11.1988
Gespeicherte Beteiligung
05.12.1988–06.01.1989
Gespeicherte Auslegung
28.03.1989–28.04.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Westhafenkanal, Lise- Meitner- Straße, Eisenbahn und Schleusenkanal sowie für die Grundstücke Lise- Meitner- Straße 40/50 (teilweise) im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
VII-6
für das Gelände Hinckeldeydamm – HeckerdammWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1955
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 710
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
12.10.1954–08.11.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände Hinckeldeydamm - Heckerdamm
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Halemweg 14 (teilweise), Halemweg 16/42 und Heckerdamm 255/261 im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,3 ha
Festsetzungsdatum
07.01.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.01.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 224
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.1971
Gespeicherte Auslegung
28.03.1972–28.04.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Schulsportplatz, Jugendfreizeitheim, Gesundheitsfürsorgestelle, Stadtbücherei und Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Halemweg 14 (teilweise), Halemweg 16/42 und Heckerdamm 255/261 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände östlich der Gedenkstätte Maria Regina Martyrum und nördlich des Heckerdammes im Bezirk CharlottenburgWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.04.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 633
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1968
Gespeicherte Auslegung
05.08.1969–04.09.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum, evangelische Freikirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände östlich der Gedenkstätte Maria Regina Martyrum und nördlich des Heckerdammes im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Tegeler Weg, Jakob-Kaiser-Platz, Kurt-Schumacher-Damm, Heckerdamm, den Kleingartenkolonien Zukunft, Heimat und Frischer Wind und dem Westhafenkanal sowie für die Grundstücke Am Heidebusch 1 und 2 (teilweise) und Heckerdamm 230/232 im Bezirk Charlottenburg (in 4 Blättern) Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.Teilweise durch den Bebauungsplan VII-68 ersetzt. Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
52,4 ha
Festsetzungsdatum
24.05.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 894
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.10.1960
Letzte Änderung des Beschlusses
07.12.1964
Gespeicherte Auslegung
10.02.1965–09.03.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tegeler Weg, Jakob-Kaiser-Platz, Kurt-Schumacher-Damm, Heckerdamm, den Kleingartenkolonien Zukunft, Heimat und Frischer Wind und dem Westhafenkanal sowie für die Grundstücke Am Heidebusch 1 und 2 (teilweise) und Heckerdamm 230/232 im Bezirk Charlottenburg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Friedrich-Olbricht- Damm 46/54 und 60, Riedemannweg 24, 25, Saatwinkler Damm 22, 24-27 und 34, Hüttigpfad 16, 20, 24 und 26Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.10.2002
Letzte Änderung des Beschlusses
27.03.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Friedrich-Olbricht- Damm 46/54 und 60, Riedemannweg 24, 25, Saatwinkler Damm 22, 24-27 und 34, Hüttigpfad 16, 20, 24 und 26
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Saatwinkler Damm, Riedemannweg, Kleingartenanlage Jungbrunnen und Friedrich-Olbricht- Damm sowie für die Grundstücke Saatwinkler Damm 44-52 und 62 und Riedemannweg 61-63 und 65-70.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
10,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.03.2012
Gespeicherte Beteiligung
16.04.2012–18.05.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Saatwinkler Damm, Riedemannweg, Kleingartenanlage Jungbrunnen und Friedrich-Olbricht- Damm sowie für die Grundstücke Saatwinkler Damm 44-52 und 62 und Riedemannweg 61-63 und 65-70.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Saatwinkler Damm 40, Buchholzweg 10 sowie für den Buchholzweg, Riedemannweg (teilweise) und Saatwinkler Damm (teilweise)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.03.2012
Gespeicherte Beteiligung
16.04.2012–18.05.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Saatwinkler Damm 40, Buchholzweg 10 sowie für den Buchholzweg, Riedemannweg (teilweise) und Saatwinkler Damm (teilweise)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Saatwinkler Damm 65-70Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.03.2012
Gespeicherte Beteiligung
16.04.2012–18.05.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Saatwinkler Damm 65-70
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Heckerdamm, Friedrich-Olbricht-Damm, Schwanenfelder Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Halemweg 24 (tlw.), Halemweg 26/34 sowie Heckerdamm 257 und 255 (tlw.)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Halemweg 24 (tlw.), Halemweg 26/34 sowie Heckerdamm 257 und 255 (tlw.)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
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Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 10 der 48 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 8 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Charlottenburg-Nord
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Charlottenburg-Nord
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
VII-A
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Charlottenburg
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Charlottenburg-Nord. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Charlottenburg-Nord?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Charlottenburg-Nord darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Charlottenburg-Nord entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Grünfläche (45 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (19 %), Gewerbliche Baufläche (10 %), Autobahn (7 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Charlottenburg-Nord
Stadtplanung Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Städtebauliche Erstberatung
Ein Fachbereich für den ganzen Bezirk; der Bezirk weist keine Zuständigkeit je Ortsteil aus.030 9029 15141Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Kontakt und Sprechzeit stammen von den Seiten des Fachbereichs Stadtplanung. Der Bezirk führt die Beratung für alle sieben Ortsteile in einem Fachbereich und weist keine Ansprechperson je Ortsteil aus; eine solche Zuordnung steht hier deshalb nicht.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Charlottenburg-Nord
Gilt für mein Grundstück in Charlottenburg-Nord überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 896 Flurstücken im Ortsteil liegen 332 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 35 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Charlottenburg-Nord, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Charlottenburg-Nord gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 8 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Charlottenburg-Nord einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 25 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1955 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Charlottenburg-Nord zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Charlottenburg-Nord sind 16 Planzeichnungen und 14 Begründungen zu den 17 geltenden Plänen abrufbar. Nicht erreichbar waren: VII-37: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar; VII-37-1: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar.
Diese Seite bleibt bei Charlottenburg-Nord. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.