Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Neukölln auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Neukölln?
Flurstücke im festgesetzten Plan
1.838
von 5.579 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
26 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
305,6 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Neukölln 118 Planobjekte zu: 53 in Kraft, 63 im Verfahren und 2 unwirksam. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 32,6 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 2 weitere Pläne aus Britz reichen mit mehr als 0,1 ha nach Neukölln hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 303,0 ha der 1.169,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 26 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 305,6 ha. Von den 5.579 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.838 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Neukölln. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Neukölln
118 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Neukölln
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
8-1
für Teilflächen des Grundstücks Bergiusstraße 22 (ehemaliger Jubiläumssportplatz), und der ehemaligen Kolonien Alt-Alpental, Frohe Stunde und Sonnengarten im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
für Teilflächen des Grundstücks Bergiusstraße 22 (ehemaliger Jubiläumssportplatz), und der ehemaligen Kolonien Alt-Alpental, Frohe Stunde und Sonnengarten im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Juliusstraße 56-58, Bruno-Bauer-Straße 13, 13A und
Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Dammweg 211 und einen Teilabschnitt des Krebsganges im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln sowie für die Grundstücke Silbersteinstraße 52/60 und einen Abschnitt der Hermannstraße (Hermannbrücke) im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
für die Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln sowie für die Grundstücke Silbersteinstraße 52/60 und einen Abschnitt der Hermannstraße (Hermannbrücke) im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 -ehemaliger Güterbahnhof Neukölln- (teilweise)sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
05.09.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.10.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 342
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.02.2006
Gespeicherte Auslegung
13.02.2012–27.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 -ehemaliger Güterbahnhof Neukölln- (teilweise)sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
22.05.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.07.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 470
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
19.09.2017
Gespeicherte Beteiligung
12.09.2016–30.09.2016
Gespeicherte Auslegung
12.02.2018–14.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Am Sudhaus 1-3, Rollbergstraße 26 (teilweise)und 55, die Straße Am Sudhaus sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 10151 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
für die Grundstücke Am Sudhaus 1-3, Rollbergstraße 26 (teilweise)und 55, die Straße Am Sudhaus sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 10151 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Neuköllnische Allee 6, 10, 14, und Grenzallee 20 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
09.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 463
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.07.2001
Gespeicherte Beteiligung
26.11.2001–07.12.2001
Gespeicherte Auslegung
12.09.2005–26.09.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schulungsstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Neuköllnische Allee 6, 10, 14, und Grenzallee 20 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Harzer Straße 51 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
13.04.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.06.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 311
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.2014
Gespeicherte Beteiligung
17.03.2014–28.03.2014
Gespeicherte Auslegung
02.11.2015–13.11.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Harzer Straße 51 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
22.06.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 394
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
20.11.2018
Gespeicherte Beteiligung
19.06.2017–07.07.2017
Gespeicherte Auslegung
22.11.2021–22.12.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Delbrückstraße 59-65, Glasower Straße 3-10, 60, 62-67 und Juliusstraße 3, 4 und 10 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Heidelberger Straße, Harzer Straße, Treptower Straße und Elsenstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,7 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heidelberger Straße, Harzer Straße, Treptower Straße und Elsenstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Werbellinstraße 69/81, Falkstraße 18-19 und Briesestraße 70/84 im Bezirk Neukölln Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
30.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.02.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 414
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.09.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
29.04.1968
Gespeicherte Auslegung
15.10.1973–15.11.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Werbellinstraße 69/81, Falkstraße 18-19 und Briesestraße 70/84 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Rollbergstraße 41/61 und Falkstraße 11-13 sowie für einen Abschnitt der Rollbergstraße und Teilabschnitte der Falkstraße und Werbellinstraße im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
04.04.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 541
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.1981
Gespeicherte Beteiligung
27.06.1984–27.07.1984
Gespeicherte Auslegung
27.06.1985–27.07.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rollbergstraße 41/61 und Falkstraße 11-13 sowie für einen Abschnitt der Rollbergstraße und Teilabschnitte der Falkstraße und Werbellinstraße im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Rollbergstraße, Falkstraße, Werbellinstraße und Hermannstraße im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
19.08.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.09.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1794
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.1973
Gespeicherte Auslegung
09.02.1976–09.03.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Ortsvermittlungsstelle, Anlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe), Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rollbergstraße, Falkstraße, Werbellinstraße und Hermannstraße im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wildenbruchstraße 1-3, hinter Finowstraße 29, Finowstraße 30 und Sonnenallee 107/111 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 699
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.1967
Gespeicherte Auslegung
15.05.1972–15.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wildenbruchstraße 1-3, hinter Finowstraße 29, Finowstraße 30 und Sonnenallee 107/111 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Reuterstraße 72-74 und für Teilflächen der Grundstücke Karl – Marx -Straße 21/23 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
15.07.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 1046
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
18.10.1976–19.11.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Reuterstraße 72-74 und für Teilflächen der Grundstücke Karl – Marx -Straße 21/23 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Weigandufer, Ossastraße, Fuldastraße und Elbestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Teil der Bartastraße und das Grundstück Bartastraße 9/13 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 745
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.1969
Gespeicherte Auslegung
18.10.1971–18.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Teil der Bartastraße und das Grundstück Bartastraße 9/13 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Wegastraße, Gretelstraße, Rübezahlstraße und Hänselstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Pflügerstraße 29-31 und 34-36, Rütlistraße 1-8 und 31-45, Weserstraße 192 und 198 sowie die Rütlistraße im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
09.11.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 542
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.02.1971
Letzte Änderung des Beschlusses
23.10.2007
Gespeicherte Beteiligung
13.08.1996–27.08.1996
Gespeicherte Auslegung
11.05.2009–15.06.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle, Kindertagesstätte, Jugendefreizeitheim, Lehrwerkstätten), Flächen für Versorgungsanlagen (Elektrizität), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Spielanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pflügerstraße 29-31 und 34-36, Rütlistraße 1-8 und 31-45, Weserstraße 192 und 198 sowie die Rütlistraße im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Sonnenallee 260 / 262 und Grenzallee 2 / 4 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Glasower Straße 15 und 18 sowie Bendastraße 17 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
19.11.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.12.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 365
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
22.01.2001
Gespeicherte Beteiligung
09.10.1995–23.10.1995
Gespeicherte Auslegung
19.03.2001–19.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeit- und -ausbildungseinrichtung/Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Glasower Straße 15 und 18 sowie Bendastraße 17 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Wildenbruchstraße, Elsenstraße, Harzer Straße und Kiehlufer im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Flughafenstraße zwischen Hermannstraße und Volkspark Hasenheide im Bezirk Neukölln, Ortsteil NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
02.02.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.02.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 421
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1957
Gespeicherte Auslegung
24.03.1958–24.04.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Flughafenstraße zwischen Hermannstraße und Volkspark Hasenheide im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Donaustraße, Böhmische Straße, Hertzbergstraße, Richardplatz, Richardstraße, nordwestliche Grundstücksgrenze Richardstraße 97A, Kirchgasse, Gerlachsheimer Weg und für die Grundstücke Richardstraße 33-37 sowie für den GerlachsheimeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Festsetzungsdatum
30.04.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 169
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.07.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
18.04.1989
Gespeicherte Beteiligung
15.01.1985–15.02.1985
Gespeicherte Auslegung
15.10.1991–15.11.1991
Normenkontrollvermerk
bestätigt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Grünfläche (Parkanlage, private Grünfläche: Hausgärten, private Grünfläche: Parkanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Donaustraße, Böhmische Straße, Hertzbergstraße, Richardplatz, Richardstraße, nordwestliche Grundstücksgrenze Richardstraße 97A, Kirchgasse, Gerlachsheimer Weg und für die Grundstücke Richardstraße 33-37 sowie für den Gerlachsheime
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Roseggerstraße, Treptower Straße, Werrastraße und Weserstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Naumburger Straße, Lahnstraße, Oberhafen und Grenzallee, für das Grundstück Naumburger Straße 23, sowie für Teilflächen der Grundstücke Lahnstraße 83 Ecke Naumburger Straße 1, Naumburger Straße 2-21 und Naumburger Straße 22 / GrenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,2 ha
Festsetzungsdatum
29.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.01.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 23
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.03.1961
Gespeicherte Auslegung
07.03.1966–06.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Naumburger Straße, Lahnstraße, Oberhafen und Grenzallee, für das Grundstück Naumburger Straße 23, sowie für Teilflächen der Grundstücke Lahnstraße 83 Ecke Naumburger Straße 1, Naumburger Straße 2-21 und Naumburger Straße 22 / Gren
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Sonnenallee 228, ein Nebengleis der Industriebahn sowie einen Abschnitt des Neuköllner Schiffahrtskanals im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
25.03.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.05.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 178
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
16.07.2002
Gespeicherte Beteiligung
02.07.2001–18.07.2001
Gespeicherte Auslegung
18.02.2002–18.03.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Hotel- und Kongresszentrum), Wasserfläche, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sonnenallee 228, ein Nebengleis der Industriebahn sowie einen Abschnitt des Neuköllner Schiffahrtskanals im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 711
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.08.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
17.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
23.08.2004–24.09.2004
Gespeicherte Auslegung
04.04.2016–04.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Hotel- und Kongresszentrum, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
21.06.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 402
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.02.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
03.11.2015
Gespeicherte Beteiligung
01.02.2016–12.02.2016
Gespeicherte Auslegung
11.04.2016–11.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeithaus, Familienzentrum/Kindertagesstätte) Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände an der Pannierstraße 14 - 18 im Bezirk Neukölln, Ortsteil NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
28.03.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Pannierstraße 14 - 18 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Hermannstraße 99-102 durchgehend Oderstraße 5 (St. Jacobi-Kirchhof II) im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Sanderstraße, Friedelstraße, Pflügerstraße und Hobrechtstraße im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
05.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 460
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.1995
Gespeicherte Beteiligung
15.04.1996–15.05.1996
Gespeicherte Auslegung
12.09.2005–26.09.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentlicher Bolzplatz, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sanderstraße, Friedelstraße, Pflügerstraße und Hobrechtstraße im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Sanderstraße, Hobrechtstraße, Pflügerstraße und Kottbusser Damm im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
01.09.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 486
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.02.1997
Gespeicherte Beteiligung
08.09.1997–09.10.1997
Gespeicherte Auslegung
23.08.2004–24.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendeinrichtung), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sanderstraße, Hobrechtstraße, Pflügerstraße und Kottbusser Damm im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
24.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 340
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.02.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
06.10.1998
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1998–12.06.1998
Gespeicherte Auslegung
31.03.2003–14.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportvereinsgelände), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 201
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.2012
Gespeicherte Auslegung
01.10.2012–02.11.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportvereinsgelände), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
in drei Blättern für das Industriegelände zwischen Neuköllnische Allee und Britzer Zweigkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
67,7 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 105, Seite 2284
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.1961
Gespeicherte Auslegung
01.09.1969–01.10.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet , Flächen für den Gemeinbedarf (Betriebshof der Stadtreinigung), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
in drei Blättern für das Industriegelände zwischen Neuköllnische Allee und Britzer Zweigkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Haberstraße, Neuköllnischer Allee, Chris-Gueffroy-Allee, Nobelstraße und Schmalenbachstraße im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,5 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.12.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 417
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.2021
Gespeicherte Beteiligung
21.02.2022–11.03.2022
Gespeicherte Auslegung
19.06.2023–19.07.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Haberstraße, Neuköllnischer Allee, Chris-Gueffroy-Allee, Nobelstraße und Schmalenbachstraße im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Herrnhuter Weg 19, 21 Ecke Karl-Marx-Straße 159 Karl-Marx-Straße 161, 163 Ecke Uthmannstraße 20/26 und Uthmannstraße 18 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
für die Grundstücke Herrnhuter Weg 19, 21 Ecke Karl-Marx-Straße 159 Karl-Marx-Straße 161, 163 Ecke Uthmannstraße 20/26 und Uthmannstraße 18 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Planetenstr., Straße 14. Neuköllnische Allee und Zwillingestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Sportplatzgelände zwischen Maybachufer und Pflügerstraße im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
30.09.1954
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Sportplatzgelände zwischen Maybachufer und Pflügerstraße im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die St. Marien-Schule Donaustraße 58-65 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
25.09.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 93, Seite 2020
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
12.04.1966–11.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Schulzwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die St. Marien-Schule Donaustraße 58-65 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kiehlufer, Treptower Str., Harzer Str. und Teupitzer Str. in Berlin-Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Sonnenallee, Mareschstraße, Schudomastraße, Richardplatz und Thiemannstraße im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
01.04.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.04.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 438
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.10.1959
Gespeicherte Auslegung
05.10.1960–02.11.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Berufsschule für Maler, Turnhalle), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sonnenallee, Mareschstraße, Schudomastraße, Richardplatz und Thiemannstraße im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände an der Straße 213 b zwischen Reuterstr. und Mainzer Str. in Berlin-NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
12.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 573
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.06.1957
Gespeicherte Auslegung
03.11.1958–03.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Straße 213 b zwischen Reuterstr. und Mainzer Str. in Berlin-Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hasenheide 108-114 und Wissmannstraße 31-42 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
06.02.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 244
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.10.1961
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hasenheide 108-114 und Wissmannstraße 31-42 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Hermannstraße 134 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 133 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
25.10.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 832
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.01.1990
Letzte Änderung des Beschlusses
24.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
08.10.1990–08.11.1990
Gespeicherte Auslegung
07.09.2015–09.10.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hermannstraße 134 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 133 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Maybachufer 3-6 und Schinkestraße 23-25 sowie für einen Abschnitt des Maybachufers im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
01.09.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 482
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
03.08.2004
Gespeicherte Auslegung
23.08.2004–24.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Maybachufer 3-6 und Schinkestraße 23-25 sowie für einen Abschnitt des Maybachufers im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1235
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1969
Gespeicherte Auslegung
04.01.1971–04.02.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich zwischen Hermannplatz (Bezirksgrenze), Sonnenallee, Reuterstraße, Donaustraße, Schönstedtstraße, Karl-Marx-Straße, Erkstraße, Donaustraße, Berthelsdorfer Straße, Richardstraße, Uthmannstraße, östliche und hintere Grundstücksgrenze UthmannsWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
50,7 ha
Festsetzungsdatum
12.05.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.05.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 1021
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.1988
Gespeicherte Beteiligung
17.01.1986–17.02.1986
Gespeicherte Auslegung
13.12.1988–13.01.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Hermannplatz (Bezirksgrenze), Sonnenallee, Reuterstraße, Donaustraße, Schönstedtstraße, Karl-Marx-Straße, Erkstraße, Donaustraße, Berthelsdorfer Straße, Richardstraße, Uthmannstraße, östliche und hintere Grundstücksgrenze Uthmanns
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich 1 zwischen Karl-Marx-Straße, östliche Grundstücksgrenze Karl-Marx-Straße 2 Ecke Hermannstraße 256 – 258, hintere Grundstücksgrenzen Hermannstraße 255 - 254, südliche Grundstücksgrenze Hermannstraße 254, Hermannstraße, nördliche GrundstücksWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
39,7 ha
Festsetzungsdatum
12.05.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.05.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 1038
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.1988
Gespeicherte Beteiligung
17.01.1986–17.02.1986
Gespeicherte Auslegung
13.12.1988–13.01.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich 1 zwischen Karl-Marx-Straße, östliche Grundstücksgrenze Karl-Marx-Straße 2 Ecke Hermannstraße 256 – 258, hintere Grundstücksgrenzen Hermannstraße 255 - 254, südliche Grundstücksgrenze Hermannstraße 254, Hermannstraße, nördliche Grundstücks
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Bereich zwischen Maybachufer (Bezirksgrenze), Hobrechtstraße, Sonnenallee und Kottbusser Damm (Bezirksgrenze) mit Ausnahme der Grundstücke Maybachufer 4, Schinkestraße 23 - 25 und Kottbusser Damm 99 und 100 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,8 ha
Festsetzungsdatum
02.06.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.06.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 1092
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.1985
Gespeicherte Auslegung
13.12.1988–13.01.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Maybachufer (Bezirksgrenze), Hobrechtstraße, Sonnenallee und Kottbusser Damm (Bezirksgrenze) mit Ausnahme der Grundstücke Maybachufer 4, Schinkestraße 23 - 25 und Kottbusser Damm 99 und 100 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Richardplatz 18, Richardstraße 66 und Böhmische Straße 55-57Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Richardplatz 18, Richardstraße 66 und Böhmische Straße 55-57
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Saltykowstr., Karl-Marx-Str.Thomasstr., Mittelweg und Bornsdorfer Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.01.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
15.10.2024
Gespeicherte Beteiligung
30.01.2023–17.02.2023
Gespeicherte Auslegung
06.01.2025–06.01.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Saltykowstr., Karl-Marx-Str.Thomasstr., Mittelweg und Bornsdorfer Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gelände zwischen der Neuköllnischen Allee, den Gleisanlagen mit der Bezeichnung "Industriebahn", der Grenzallee und dem Oberhafen/Unterhafen sowie den Grundstücken
Lahnstraße 5, 9 und dem Gelände mit der Bezeichnung "Schleuse Neukölln" (Geltungsbereichserweiterung)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.02.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
28.02.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gelände zwischen der Neuköllnischen Allee, den Gleisanlagen mit der Bezeichnung "Industriebahn", der Grenzallee und dem Oberhafen/Unterhafen sowie den Grundstücken
Lahnstraße 5, 9 und dem Gelände mit der Bezeichnung "Schleuse Neukölln" (Geltungsbereichserweiterung)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 245, 255, 259, 267, Naumburger Straße 4, 15, Geltungsbereichserweiterung um die Grundstücke Karl-Marx - Marx-strasse 275/279, 283 und Grenzallee 90, 100, 110 und 114. Der Bebauungsplan umfasst nunmehr die Grundstücke Karl - Marx- strasse 245, 255, 259, 267/269, 275/279, 283, Naumburger Strasse 3,4 , 4A, 15 und Grenzallee 90, 100, 110, 114 im Bezirk NeuköllnWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.08.2022
Letzte Änderung des Beschlusses
01.07.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 245, 255, 259, 267, Naumburger Straße 4, 15, Geltungsbereichserweiterung um die Grundstücke Karl-Marx - Marx-strasse 275/279, 283 und Grenzallee 90, 100, 110 und 114. Der Bebauungsplan umfasst nunmehr die Grundstücke Karl - Marx- strasse 245, 255, 259, 267/269, 275/279, 283, Naumburger Strasse 3,4 , 4A, 15 und Grenzallee 90, 100, 110, 114 im Bezirk Neukölln
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Ringbahnstraße 2, Karl-Marx-Straße 234 und die Ringbahnstraße.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.03.2017
Gespeicherte Beteiligung
25.09.2017–13.10.2017
Gespeicherte Auslegung
09.03.2021–12.04.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ringbahnstraße 2, Karl-Marx-Straße 234 und die Ringbahnstraße.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Rollbergstr. Mainzer Str. ehemaligen Kindl-ArealWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Rollbergstr. Mainzer Str. ehemaligen Kindl-Areal
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Ringbahnstr., Karl-Marx-Str. und Walterstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
13.09.2011
Gespeicherte Auslegung
04.10.2011–04.11.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ringbahnstr., Karl-Marx-Str. und Walterstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Harzer Str. 53 und Kiehlufer 113/115 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
13.02.2024
Gespeicherte Beteiligung
22.04.2024–10.05.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Harzer Str. 53 und Kiehlufer 113/115 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9, 15 sowie für einen Abschnitt der Industriebahn.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.10.2015
Gespeicherte Beteiligung
24.09.2018–12.10.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9, 15 sowie für einen Abschnitt der Industriebahn.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kiehlufer 75/91 und den Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und BrockenstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
10.03.2026
Gespeicherte Beteiligung
27.04.2026–19.05.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kiehlufer 75/91 und den Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
die Grundstücke Kiehlufer 75/83 und 91 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und BrockenstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
10.03.2026
Gespeicherte Beteiligung
19.06.2017–07.07.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Kiehlufer 75/83 und 91 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Werrastr. 36, Weserstr. 117-118, Ederstr. 6, 16/24 und Sonnenallee 215/217 sowie Abschnitte der Thiemannstr., der Weserstr., der der Ederstr. und der Straße Weigandufer.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Werrastr. 36, Weserstr. 117-118, Ederstr. 6, 16/24 und Sonnenallee 215/217 sowie Abschnitte der Thiemannstr., der Weserstr., der der Ederstr. und der Straße Weigandufer.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Treptower Str., Kiefholzstr., Güterbahnhof Treptow, Kielufer und Teupitzer Str. sowie für die Treptower Str. zwischen Teupitzer Str. und Kiefholzstr. und dem Kielufer zwischen der Teupitzer Brücke und der Eisenbahnbrücke zum Güterbahnhof Treptow.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Treptower Str., Kiefholzstr., Güterbahnhof Treptow, Kielufer und Teupitzer Str. sowie für die Treptower Str. zwischen Teupitzer Str. und Kiefholzstr. und dem Kielufer zwischen der Teupitzer Brücke und der Eisenbahnbrücke zum Güterbahnhof Treptow.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gelände zwischen Kiefholzstraße, den nordwestlichen Grenzen der Kleingartenanlagen "Märkische Schweiz", "Neuköllner Schweiz, "Zur Rose" und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.07.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gelände zwischen Kiefholzstraße, den nordwestlichen Grenzen der Kleingartenanlagen "Märkische Schweiz", "Neuköllner Schweiz, "Zur Rose" und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
die Grundstücke Lahnstraße 6/10, Lahnstraße 12/Niemetzstraße 51, Niemetzstraße 33/41, Niemetzstraße 47/49, Niemetzstraße 32, Mittelbuschweg 6/Lahnstraße 34, Mittelbuschweg 8,
Lahnstraße 1, 3-3 A, Lahnstraße 11/25 und Lahnstraße 36Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.01.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
23.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Lahnstraße 6/10, Lahnstraße 12/Niemetzstraße 51, Niemetzstraße 33/41, Niemetzstraße 47/49, Niemetzstraße 32, Mittelbuschweg 6/Lahnstraße 34, Mittelbuschweg 8,
Lahnstraße 1, 3-3 A, Lahnstraße 11/25 und Lahnstraße 36
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Neuköllnischer Allee, Haberstr., Schmalenbachstr. Nobelstr., Chris-Gueffroy-Allee, Britzer Verbindungskanal der planfestgestellten Flächen der Bundesautobahn A113 der östllichen Grundstücksgrenze der Sportplätze mit der Lagebezeichnung Bergiusstr. 22 und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
54,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
26.01.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neuköllnischer Allee, Haberstr., Schmalenbachstr. Nobelstr., Chris-Gueffroy-Allee, Britzer Verbindungskanal der planfestgestellten Flächen der Bundesautobahn A113 der östllichen Grundstücksgrenze der Sportplätze mit der Lagebezeichnung Bergiusstr. 22 und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Mergenthalerring2/Dieselstr. 36 sowie für einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Dieselstr. Und Mergenthalerring und einen Abschnitt des Mergenthalerrings zwischen Kiehlufer und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Mergenthalerring2/Dieselstr. 36 sowie für einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Dieselstr. Und Mergenthalerring und einen Abschnitt des Mergenthalerrings zwischen Kiehlufer und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lahnstr. 33, 44, 48, 52/54, 56-58, 60-62, 64/72, 73-78, Mittelbuschweg 12-13, Mierstr. 7 und Naumburger Str. 37, 41-42 und 44 sowie Abschnitte der Lahnstr. und des MittelbuschwegesWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.01.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
23.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lahnstr. 33, 44, 48, 52/54, 56-58, 60-62, 64/72, 73-78, Mittelbuschweg 12-13, Mierstr. 7 und Naumburger Str. 37, 41-42 und 44 sowie Abschnitte der Lahnstr. und des Mittelbuschweges
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Juliusstraße 5-8Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
17.04.2020
Gespeicherte Beteiligung
24.09.2018–12.10.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juliusstraße 5-8
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Juliusstraße 36, 38-46, 48, Bendastraße 11, 11C, 11K, 11L, 11M, Britzer Damm 1/3, 5 und Hermannstraße 138-139.
umfasst nunmehr die Grundstücke Juliusstraße 40-45 und
Britzer Damm 1/3Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
17.01.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juliusstraße 36, 38-46, 48, Bendastraße 11, 11C, 11K, 11L, 11M, Britzer Damm 1/3, 5 und Hermannstraße 138-139.
umfasst nunmehr die Grundstücke Juliusstraße 40-45 und
Britzer Damm 1/3
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstück Saalestraße 72, 76, 78, 82 und 83Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.2020
Letzte Änderung des Beschlusses
22.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstück Saalestraße 72, 76, 78, 82 und 83
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Juliusstr. 49-53, 56-58, Bendastr. 11A, 11B, 12, Britzkestr. 1-10, 14, 16, 17, Bruno-Bauer-Str. 12, 12A, 13, 13A (Bereich 1) sowie Wederstr. 41/45, Rungiusstr. 10/12 und Bürgerstr. 38/44 (Bereich 2); Änderung des Geltungsbereichs: Juliusstraße 49-53, Bruno-Bauer-Straße 12, 12 A, Britzkestraße 14, 16, 17 und Bendastraße 12 (Bereich 1), Wederstraße 41/45, Rungiusstraße 10/12,und Bürgerstraße 38/44 (Bereich 2) im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.04.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
06.12.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juliusstr. 49-53, 56-58, Bendastr. 11A, 11B, 12, Britzkestr. 1-10, 14, 16, 17, Bruno-Bauer-Str. 12, 12A, 13, 13A (Bereich 1) sowie Wederstr. 41/45, Rungiusstr. 10/12 und Bürgerstr. 38/44 (Bereich 2); Änderung des Geltungsbereichs: Juliusstraße 49-53, Bruno-Bauer-Straße 12, 12 A, Britzkestraße 14, 16, 17 und Bendastraße 12 (Bereich 1), Wederstraße 41/45, Rungiusstraße 10/12,und Bürgerstraße 38/44 (Bereich 2) im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Delbrückstraße 54/58, Bruno-Bauer-Straße 9-10, 14-17, 17A, 18, Glasower Straße 11-14, 51-54, 56, 58-59, Juliusstraße 16-19 und Bendastraße 13, 13A und 14-15.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2001
Letzte Änderung des Beschlusses
08.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Delbrückstraße 54/58, Bruno-Bauer-Straße 9-10, 14-17, 17A, 18, Glasower Straße 11-14, 51-54, 56, 58-59, Juliusstraße 16-19 und Bendastraße 13, 13A und 14-15.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grunstücke Delbrückstr. 33-38, Delbrückstr.44 / Bendastr. 6 Glasower Str. 27, Glasower Str. 28 / Delbrückstr. 39 und Glasower Str. 31-35Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
24.04.2012
Gespeicherte Beteiligung
20.01.2014–31.01.2014
Gespeicherte Auslegung
25.09.2017–25.10.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grunstücke Delbrückstr. 33-38, Delbrückstr.44 / Bendastr. 6 Glasower Str. 27, Glasower Str. 28 / Delbrückstr. 39 und Glasower Str. 31-35
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grunstücke Glasower Str. 39-42, 44, 48, Glasower Str. 49 / Bendastr. 8, 8a, Bendastr. 9, Bendastr. 10 / Juliusstr. 22 und Juliusstr. 24-33Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grunstücke Glasower Str. 39-42, 44, 48, Glasower Str. 49 / Bendastr. 8, 8a, Bendastr. 9, Bendastr. 10 / Juliusstr. 22 und Juliusstr. 24-33
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Kiehlufer 97 (Kleingartenanlage "Loraberg") sowie das Kiehlufer zwischen Brockenstr. und der südöstlichen Grenze des Grundstücks Kiehlufer 97Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
30.08.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kiehlufer 97 (Kleingartenanlage "Loraberg") sowie das Kiehlufer zwischen Brockenstr. und der südöstlichen Grenze des Grundstücks Kiehlufer 97
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lahnstr. 33A, Naumburger Str. 33 sowie eine angrenzende Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 12509.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.01.1999
Letzte Änderung des Beschlusses
13.06.2017
Gespeicherte Beteiligung
16.02.2000–29.02.2000
Gespeicherte Auslegung
26.06.2000–26.07.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lahnstr. 33A, Naumburger Str. 33 sowie eine angrenzende Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 12509.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Kanner Str., Böhmische Str., Drorystr., Braunschweiger Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den wesentlichen Teil des Friedhofs St.-Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstr. 99-102, Oderstr. 5 (teilweise).Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
12.02.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für den wesentlichen Teil des Friedhofs St.-Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstr. 99-102, Oderstr. 5 (teilweise).
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Teilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, entlang der HermannstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
24.08.2021
Gespeicherte Beteiligung
25.11.2019–13.12.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Teilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, entlang der Hermannstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Teilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, in zweiter Reihe parallel zur HermanstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
24.08.2021
Gespeicherte Beteiligung
25.11.2019–13.12.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Teilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, in zweiter Reihe parallel zur Hermanstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Richardplatz 24/25 und Böhmische Str., 38/41 sowie den erweiterten Bereich Schudomastr. 52Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.08.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
27.11.2007
Gespeicherte Beteiligung
19.11.1991–20.12.1991
Gespeicherte Auslegung
25.04.1994–06.05.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Richardplatz 24/25 und Böhmische Str., 38/41 sowie den erweiterten Bereich Schudomastr. 52
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Böhmische Str., 17/20 und Sonnenallee 188/192Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.11.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Böhmische Str., 17/20 und Sonnenallee 188/192
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Hermannstr. 84-90, Netzestr. 1/15 (Friedhof Jerusalem + Neue Kirche V)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.06.1991
Gespeicherte Beteiligung
25.09.2017–13.10.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Hermannstr. 84-90, Netzestr. 1/15 (Friedhof Jerusalem + Neue Kirche V)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mariendorfer Weg 41,48 (tlw.) sowie westliche Teilflächen des Grundstücks Hermannstr. 133Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
25.06.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
16.08.2023
Gespeicherte Beteiligung
04.02.2013–18.02.2013
Gespeicherte Auslegung
07.06.2021–07.07.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mariendorfer Weg 41,48 (tlw.) sowie westliche Teilflächen des Grundstücks Hermannstr. 133
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Eschersheimer Str. 25/Mariendorfer Weg28/Silbersteinstr. 129Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.06.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
26.01.2016
Gespeicherte Beteiligung
30.08.2010–10.09.2010
Gespeicherte Auslegung
11.04.2016–11.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Eschersheimer Str. 25/Mariendorfer Weg28/Silbersteinstr. 129
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hermannstr., 121-130; 135-137A; Mariendorfer Weg 1,3-7 und 76-77, Teilflächen der Grundstücke Mariendorfer Weg 8 und 9 sowie einen Abschnitt des Mariendorfer Weges.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
24.03.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hermannstr., 121-130; 135-137A; Mariendorfer Weg 1,3-7 und 76-77, Teilflächen der Grundstücke Mariendorfer Weg 8 und 9 sowie einen Abschnitt des Mariendorfer Weges.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Grenzallee 33/37 und 49 Bergiusstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
19.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 308
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.2002
Letzte Änderung des Beschlusses
11.11.2003
Gespeicherte Beteiligung
24.11.2003–05.12.2003
Gespeicherte Auslegung
26.07.2004–26.08.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Grenzallee 33/37 und 49 Bergiusstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 106 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 63 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Neukölln
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Neukölln
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Neukölln. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Neukölln?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Neukölln darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Neukölln entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (31 %), Grünfläche (24 %), Gewerbliche Baufläche (12 %), Gemischte Baufläche, M2 (7 %) und Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (7 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Neukölln. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Neukölln
Stadtplanung Neukölln
Bezirksamt Neukölln von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Vor Ort: Di., 10–13 UhrWährend der Sprechzeit ist der Fachbereich telefonisch nicht erreichbar.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Neukölln
Gilt für mein Grundstück in Neukölln überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 5.579 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.838 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 26 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Neukölln, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Neukölln gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Warum steht 8-2, XIV-263b in der Liste als unwirksam?
Der Bezirk führt 8-2, XIV-263b als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 63 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Neukölln einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 118 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Neukölln zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Neukölln: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Neukölln sind 53 Planzeichnungen und 53 Begründungen zu den 53 geltenden Plänen abrufbar.