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Berlin · Bezirk Neukölln · Ortsteil Neukölln

Bebauungsplan Berlin-Neukölln

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Neukölln auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Neukölln?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.838
von 5.579 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
26 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
305,6 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Neukölln 118 Planobjekte zu: 53 in Kraft, 63 im Verfahren und 2 unwirksam. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 32,6 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 2 weitere Pläne aus Britz reichen mit mehr als 0,1 ha nach Neukölln hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 303,0 ha der 1.169,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 26 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 305,6 ha. Von den 5.579 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.838 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Neukölln. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓118 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Neukölln

118 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Neukölln
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
8-1für Teilflächen des Grundstücks Bergiusstraße 22 (ehemaliger Jubiläumssportplatz), und der ehemaligen Kolonien Alt-Alpental, Frohe Stunde und Sonnengarten im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
19.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 307
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.02.2001
Gespeicherte Beteiligung
25.08.2003–08.09.2003
Gespeicherte Auslegung
05.04.2004–07.05.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Grundstücks Bergiusstraße 22 (ehemaliger Jubiläumssportplatz), und der ehemaligen Kolonien Alt-Alpental, Frohe Stunde und Sonnengarten im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.05.20053,1
8-111für die Grundstücke Juliusstraße 56-58, Bruno-Bauer-Straße 13, 13A und Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
23.07.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.08.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 388
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.12.2022
Letzte Änderung des Beschlusses
09.04.2024
Gespeicherte Beteiligung
19.06.2023–07.07.2023
Gespeicherte Auslegung
06.01.2025–06.02.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juliusstraße 56-58, Bruno-Bauer-Straße 13, 13A und Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.07.20250,3
8-17für das Grundstück Dammweg 211 und einen Teilabschnitt des Krebsganges im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
06.09.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 927
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.11.2004
Gespeicherte Beteiligung
06.12.2004–17.12.2004
Gespeicherte Auslegung
22.08.2005–22.09.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Dammweg 211 und einen Teilabschnitt des Krebsganges im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.09.20062,8
8-19afür die Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln sowie für die Grundstücke Silbersteinstraße 52/60 und einen Abschnitt der Hermannstraße (Hermannbrücke) im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
16.06.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 155
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.11.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
21.02.2006
Gespeicherte Beteiligung
05.12.2005–16.12.2005
Gespeicherte Auslegung
22.01.2007–22.02.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet (Nahversorgungszentrum), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln sowie für die Grundstücke Silbersteinstraße 52/60 und einen Abschnitt der Hermannstraße (Hermannbrücke) im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.06.20081,8
8-19bfür die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 -ehemaliger Güterbahnhof Neukölln- (teilweise)sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
05.09.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.10.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 342
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.02.2006
Gespeicherte Auslegung
13.02.2012–27.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 -ehemaliger Güterbahnhof Neukölln- (teilweise)sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.09.20123,5
8-2-1für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
22.05.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.07.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 470
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
19.09.2017
Gespeicherte Beteiligung
12.09.2016–30.09.2016
Gespeicherte Auslegung
12.02.2018–14.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.05.20191,4
8-22bafür die Grundstücke Am Sudhaus 1-3, Rollbergstraße 26 (teilweise)und 55, die Straße Am Sudhaus sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 10151 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
20.08.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 489
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
19.06.2012
Gespeicherte Beteiligung
29.10.2007–09.11.2007
Gespeicherte Auslegung
20.11.2012–20.12.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Beherbergung), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Stadtplatz, verkehrsberuhigter Bereich), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Schank- und Speisewirtschaft)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Am Sudhaus 1-3, Rollbergstraße 26 (teilweise)und 55, die Straße Am Sudhaus sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 10151 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.08.20132,7
8-4für die Grundstücke Neuköllnische Allee 6, 10, 14, und Grenzallee 20 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
09.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 463
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.07.2001
Gespeicherte Beteiligung
26.11.2001–07.12.2001
Gespeicherte Auslegung
12.09.2005–26.09.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schulungsstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Neuköllnische Allee 6, 10, 14, und Grenzallee 20 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.20062,2
8-70afür das Grundstück Harzer Straße 51 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
13.04.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.06.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 311
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.2014
Gespeicherte Beteiligung
17.03.2014–28.03.2014
Gespeicherte Auslegung
02.11.2015–13.11.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Harzer Straße 51 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.20160,7
8-73afür das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
22.06.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 394
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
20.11.2018
Gespeicherte Beteiligung
19.06.2017–07.07.2017
Gespeicherte Auslegung
22.11.2021–22.12.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.06.20221,5
8-86afür die Grundstücke Delbrückstraße 59-65, Glasower Straße 3-10, 60, 62-67 und Juliusstraße 3, 4 und 10 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
24.06.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.07.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 890
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
03.09.2019
Gespeicherte Beteiligung
24.09.2018–12.10.2018
Gespeicherte Auslegung
07.12.2020–18.12.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Delbrückstraße 59-65, Glasower Straße 3-10, 60, 62-67 und Juliusstraße 3, 4 und 10 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.06.20212,3
XIV-10für das Gelände zwischen Heidelberger Straße, Harzer Straße, Treptower Straße und Elsenstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,7 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heidelberger Straße, Harzer Straße, Treptower Straße und Elsenstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.19579,7
XIV-101afür die Grundstücke Werbellinstraße 69/81, Falkstraße 18-19 und Briesestraße 70/84 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
30.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.02.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 414
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.09.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
29.04.1968
Gespeicherte Auslegung
15.10.1973–15.11.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Werbellinstraße 69/81, Falkstraße 18-19 und Briesestraße 70/84 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.01.19741,0
XIV-101dfür die Grundstücke Rollbergstraße 41/61 und Falkstraße 11-13 sowie für einen Abschnitt der Rollbergstraße und Teilabschnitte der Falkstraße und Werbellinstraße im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
04.04.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 541
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.1981
Gespeicherte Beteiligung
27.06.1984–27.07.1984
Gespeicherte Auslegung
27.06.1985–27.07.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rollbergstraße 41/61 und Falkstraße 11-13 sowie für einen Abschnitt der Rollbergstraße und Teilabschnitte der Falkstraße und Werbellinstraße im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.04.19861,5
XIV-101ffür das Gelände zwischen Rollbergstraße, Falkstraße, Werbellinstraße und Hermannstraße im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
19.08.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.09.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1794
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.1973
Gespeicherte Auslegung
09.02.1976–09.03.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Ortsvermittlungsstelle, Anlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe), Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rollbergstraße, Falkstraße, Werbellinstraße und Hermannstraße im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.08.19761,3
XIV-141für die Grundstücke Wildenbruchstraße 1-3, hinter Finowstraße 29, Finowstraße 30 und Sonnenallee 107/111 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 699
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.1967
Gespeicherte Auslegung
15.05.1972–15.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wildenbruchstraße 1-3, hinter Finowstraße 29, Finowstraße 30 und Sonnenallee 107/111 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.04.19730,8
XIV-142für die Grundstücke Reuterstraße 72-74 und für Teilflächen der Grundstücke Karl – Marx -Straße 21/23 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
15.07.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 1046
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
18.10.1976–19.11.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Reuterstraße 72-74 und für Teilflächen der Grundstücke Karl – Marx -Straße 21/23 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.07.19830,4
XIV-16für das Gelände zwischen Weigandufer, Ossastraße, Fuldastraße und Elbestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
10.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Weigandufer, Ossastraße, Fuldastraße und Elbestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.05.19572,9
XIV-163für einen Teil der Bartastraße und das Grundstück Bartastraße 9/13 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 745
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.1969
Gespeicherte Auslegung
18.10.1971–18.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Teil der Bartastraße und das Grundstück Bartastraße 9/13 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.04.19720,2
XIV-17für das Gelände zwischen Wegastraße, Gretelstraße, Rübezahlstraße und Hänselstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
22.01.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.02.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 78
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.04.1959–06.05.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wegastraße, Gretelstraße, Rübezahlstraße und Hänselstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.01.19601,8
XIV-179für die Grundstücke Pflügerstraße 29-31 und 34-36, Rütlistraße 1-8 und 31-45, Weserstraße 192 und 198 sowie die Rütlistraße im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
09.11.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 542
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.02.1971
Letzte Änderung des Beschlusses
23.10.2007
Gespeicherte Beteiligung
13.08.1996–27.08.1996
Gespeicherte Auslegung
11.05.2009–15.06.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle, Kindertagesstätte, Jugendefreizeitheim, Lehrwerkstätten), Flächen für Versorgungsanlagen (Elektrizität), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Spielanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pflügerstraße 29-31 und 34-36, Rütlistraße 1-8 und 31-45, Weserstraße 192 und 198 sowie die Rütlistraße im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.11.20105,3
XIV-182für die Grundstücke Sonnenallee 260 / 262 und Grenzallee 2 / 4 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
07.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 341
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.09.1976
Letzte Änderung des Beschlusses
02.12.2003
Gespeicherte Beteiligung
08.12.2003–19.12.2003
Gespeicherte Auslegung
13.04.2004–13.05.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Nahversorgungszentrum), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sonnenallee 260 / 262 und Grenzallee 2 / 4 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.06.20054,2
XIV-185fafür die Grundstücke Glasower Straße 15 und 18 sowie Bendastraße 17 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
19.11.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.12.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 365
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
22.01.2001
Gespeicherte Beteiligung
09.10.1995–23.10.1995
Gespeicherte Auslegung
19.03.2001–19.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeit- und -ausbildungseinrichtung/Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Glasower Straße 15 und 18 sowie Bendastraße 17 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.11.20021,0
XIV-20für das Gelände zwischen Wildenbruchstraße, Elsenstraße, Harzer Straße und Kiehlufer im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
07.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wildenbruchstraße, Elsenstraße, Harzer Straße und Kiehlufer im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.05.19573,6
XIV-21-1für die Verbreiterung der Flughafenstraße zwischen Hermannstraße und Volkspark Hasenheide im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
02.02.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.02.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 421
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1957
Gespeicherte Auslegung
24.03.1958–24.04.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Flughafenstraße zwischen Hermannstraße und Volkspark Hasenheide im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.02.19592,3
XIV-214für das Gelände zwischen Donaustraße, Böhmische Straße, Hertzbergstraße, Richardplatz, Richardstraße, nordwestliche Grundstücksgrenze Richardstraße 97A, Kirchgasse, Gerlachsheimer Weg und für die Grundstücke Richardstraße 33-37 sowie für den Gerlachsheime
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Festsetzungsdatum
30.04.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 169
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.07.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
18.04.1989
Gespeicherte Beteiligung
15.01.1985–15.02.1985
Gespeicherte Auslegung
15.10.1991–15.11.1991
Normenkontrollvermerk
bestätigt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Grünfläche (Parkanlage, private Grünfläche: Hausgärten, private Grünfläche: Parkanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Donaustraße, Böhmische Straße, Hertzbergstraße, Richardplatz, Richardstraße, nordwestliche Grundstücksgrenze Richardstraße 97A, Kirchgasse, Gerlachsheimer Weg und für die Grundstücke Richardstraße 33-37 sowie für den Gerlachsheime

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.04.19927,0
XIV-23für das Gelände zwischen Roseggerstraße, Treptower Straße, Werrastraße und Weserstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
24.01.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.02.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 208
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.10.1955
Gespeicherte Auslegung
05.10.1960–02.11.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Roseggerstraße, Treptower Straße, Werrastraße und Weserstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.01.19613,6
XIV-24für das Gelände zwischen Naumburger Straße, Lahnstraße, Oberhafen und Grenzallee, für das Grundstück Naumburger Straße 23, sowie für Teilflächen der Grundstücke Lahnstraße 83 Ecke Naumburger Straße 1, Naumburger Straße 2-21 und Naumburger Straße 22 / Gren
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,2 ha
Festsetzungsdatum
29.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.01.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 23
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.03.1961
Gespeicherte Auslegung
07.03.1966–06.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Naumburger Straße, Lahnstraße, Oberhafen und Grenzallee, für das Grundstück Naumburger Straße 23, sowie für Teilflächen der Grundstücke Lahnstraße 83 Ecke Naumburger Straße 1, Naumburger Straße 2-21 und Naumburger Straße 22 / Gren

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.12.196618,2
XIV-245bafür die Grundstücke Sonnenallee 228, ein Nebengleis der Industriebahn sowie einen Abschnitt des Neuköllner Schiffahrtskanals im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
25.03.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.05.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 178
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
16.07.2002
Gespeicherte Beteiligung
02.07.2001–18.07.2001
Gespeicherte Auslegung
18.02.2002–18.03.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Hotel- und Kongresszentrum), Wasserfläche, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sonnenallee 228, ein Nebengleis der Industriebahn sowie einen Abschnitt des Neuköllner Schiffahrtskanals im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.03.20034,8
XIV-245ba-1für das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 711
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.08.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
17.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
23.08.2004–24.09.2004
Gespeicherte Auslegung
04.04.2016–04.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Hotel- und Kongresszentrum, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.20173,9
XIV-246für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
21.06.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 402
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.02.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
03.11.2015
Gespeicherte Beteiligung
01.02.2016–12.02.2016
Gespeicherte Auslegung
11.04.2016–11.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeithaus, Familienzentrum/Kindertagesstätte) Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.06.20170,5
XIV-26für das Gelände an der Pannierstraße 14 - 18 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
28.03.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Pannierstraße 14 - 18 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.03.19570,7
XIV-269für das Grundstück Hermannstraße 99-102 durchgehend Oderstraße 5 (St. Jacobi-Kirchhof II) im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Festsetzungsdatum
10.07.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.07.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 470
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.1990
Gespeicherte Beteiligung
29.08.1991–25.09.1991
Gespeicherte Auslegung
23.11.1992–23.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche naturnahe Parkanlage, öffentlicher Friedhof, öffentlicher Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hermannstraße 99-102 durchgehend Oderstraße 5 (St. Jacobi-Kirchhof II) im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.07.19957,5
XIV-289für das Gelände zwischen Sanderstraße, Friedelstraße, Pflügerstraße und Hobrechtstraße im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
05.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 460
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.1995
Gespeicherte Beteiligung
15.04.1996–15.05.1996
Gespeicherte Auslegung
12.09.2005–26.09.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentlicher Bolzplatz, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sanderstraße, Friedelstraße, Pflügerstraße und Hobrechtstraße im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.04.20061,8
XIV-291für das Gelände zwischen Sanderstraße, Hobrechtstraße, Pflügerstraße und Kottbusser Damm im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
01.09.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 486
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.02.1997
Gespeicherte Beteiligung
08.09.1997–09.10.1997
Gespeicherte Auslegung
23.08.2004–24.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendeinrichtung), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sanderstraße, Hobrechtstraße, Pflügerstraße und Kottbusser Damm im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.09.20052,3
XIV-294für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
24.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 340
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.02.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
06.10.1998
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1998–12.06.1998
Gespeicherte Auslegung
31.03.2003–14.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportvereinsgelände), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.05.20058,3
XIV-294-1für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 201
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.2012
Gespeicherte Auslegung
01.10.2012–02.11.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportvereinsgelände), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20138,3
XIV-3in drei Blättern für das Industriegelände zwischen Neuköllnische Allee und Britzer Zweigkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
67,7 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 105, Seite 2284
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.1961
Gespeicherte Auslegung
01.09.1969–01.10.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet , Flächen für den Gemeinbedarf (Betriebshof der Stadtreinigung), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
in drei Blättern für das Industriegelände zwischen Neuköllnische Allee und Britzer Zweigkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.10.196967,7
XIV-3-1für das Gelände zwischen Haberstraße, Neuköllnischer Allee, Chris-Gueffroy-Allee, Nobelstraße und Schmalenbachstraße im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,5 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.12.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 417
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.2021
Gespeicherte Beteiligung
21.02.2022–11.03.2022
Gespeicherte Auslegung
19.06.2023–19.07.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Haberstraße, Neuköllnischer Allee, Chris-Gueffroy-Allee, Nobelstraße und Schmalenbachstraße im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.20238,5
XIV-31für die Grundstücke Herrnhuter Weg 19, 21 Ecke Karl-Marx-Straße 159 Karl-Marx-Straße 161, 163 Ecke Uthmannstraße 20/26 und Uthmannstraße 18 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
17.03.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.04.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 513
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.04.1956
Gespeicherte Auslegung
12.04.1966–11.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Herrnhuter Weg 19, 21 Ecke Karl-Marx-Straße 159 Karl-Marx-Straße 161, 163 Ecke Uthmannstraße 20/26 und Uthmannstraße 18 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.03.19670,6
XIV-39für das Gelände zwischen Planetenstr., Straße 14. Neuköllnische Allee und Zwillingestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
16.09.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.10.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1065
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
16.04.1956–16.05.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Planetenstr., Straße 14. Neuköllnische Allee und Zwillingestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.09.19561,1
XIV-4für das Sportplatzgelände zwischen Maybachufer und Pflügerstraße im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
30.09.1954
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Sportplatzgelände zwischen Maybachufer und Pflügerstraße im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.09.19543,6
XIV-43-1für die St. Marien-Schule Donaustraße 58-65 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
25.09.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 93, Seite 2020
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
12.04.1966–11.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Schulzwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die St. Marien-Schule Donaustraße 58-65 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.09.19691,7
XIV-44für das Gelände zwischen Kiehlufer, Treptower Str., Harzer Str. und Teupitzer Str. in Berlin-Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
17.02.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.02.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 421
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.01.1957–15.02.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kiehlufer, Treptower Str., Harzer Str. und Teupitzer Str. in Berlin-Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.02.19593,4
XIV-64-1für das Gelände zwischen Sonnenallee, Mareschstraße, Schudomastraße, Richardplatz und Thiemannstraße im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
01.04.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.04.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 438
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.10.1959
Gespeicherte Auslegung
05.10.1960–02.11.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Berufsschule für Maler, Turnhalle), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sonnenallee, Mareschstraße, Schudomastraße, Richardplatz und Thiemannstraße im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.04.19612,7
XIV-67für das Gelände an der Straße 213 b zwischen Reuterstr. und Mainzer Str. in Berlin-Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
12.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 573
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.06.1957
Gespeicherte Auslegung
03.11.1958–03.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Straße 213 b zwischen Reuterstr. und Mainzer Str. in Berlin-Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.04.19590,9
XIV-73für die Grundstücke Hasenheide 108-114 und Wissmannstraße 31-42 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
06.02.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 244
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.10.1961
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hasenheide 108-114 und Wissmannstraße 31-42 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.02.19645,2
XIV-78afür das Grundstück Hermannstraße 134 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 133 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
25.10.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 832
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.01.1990
Letzte Änderung des Beschlusses
24.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
08.10.1990–08.11.1990
Gespeicherte Auslegung
07.09.2015–09.10.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hermannstraße 134 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 133 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.10.20160,3
XIV-95für die Grundstücke Maybachufer 3-6 und Schinkestraße 23-25 sowie für einen Abschnitt des Maybachufers im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
01.09.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 482
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
03.08.2004
Gespeicherte Auslegung
23.08.2004–24.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Maybachufer 3-6 und Schinkestraße 23-25 sowie für einen Abschnitt des Maybachufers im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.09.20050,8
XIV-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1235
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1969
Gespeicherte Auslegung
04.01.1971–04.02.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.19713,6
XIV-B1für den Bereich zwischen Hermannplatz (Bezirksgrenze), Sonnenallee, Reuterstraße, Donaustraße, Schönstedtstraße, Karl-Marx-Straße, Erkstraße, Donaustraße, Berthelsdorfer Straße, Richardstraße, Uthmannstraße, östliche und hintere Grundstücksgrenze Uthmanns
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
50,7 ha
Festsetzungsdatum
12.05.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.05.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 1021
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.1988
Gespeicherte Beteiligung
17.01.1986–17.02.1986
Gespeicherte Auslegung
13.12.1988–13.01.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Hermannplatz (Bezirksgrenze), Sonnenallee, Reuterstraße, Donaustraße, Schönstedtstraße, Karl-Marx-Straße, Erkstraße, Donaustraße, Berthelsdorfer Straße, Richardstraße, Uthmannstraße, östliche und hintere Grundstücksgrenze Uthmanns

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.05.198950,7
XIV-B2für den Bereich 1 zwischen Karl-Marx-Straße, östliche Grundstücksgrenze Karl-Marx-Straße 2 Ecke Hermannstraße 256 – 258, hintere Grundstücksgrenzen Hermannstraße 255 - 254, südliche Grundstücksgrenze Hermannstraße 254, Hermannstraße, nördliche Grundstücks
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
39,7 ha
Festsetzungsdatum
12.05.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.05.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 1038
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
29.11.1988
Gespeicherte Beteiligung
17.01.1986–17.02.1986
Gespeicherte Auslegung
13.12.1988–13.01.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich 1 zwischen Karl-Marx-Straße, östliche Grundstücksgrenze Karl-Marx-Straße 2 Ecke Hermannstraße 256 – 258, hintere Grundstücksgrenzen Hermannstraße 255 - 254, südliche Grundstücksgrenze Hermannstraße 254, Hermannstraße, nördliche Grundstücks

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.05.198939,7
XIV-B3für den Bereich zwischen Maybachufer (Bezirksgrenze), Hobrechtstraße, Sonnenallee und Kottbusser Damm (Bezirksgrenze) mit Ausnahme der Grundstücke Maybachufer 4, Schinkestraße 23 - 25 und Kottbusser Damm 99 und 100 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,8 ha
Festsetzungsdatum
02.06.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.06.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 1092
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.1985
Gespeicherte Auslegung
13.12.1988–13.01.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Maybachufer (Bezirksgrenze), Hobrechtstraße, Sonnenallee und Kottbusser Damm (Bezirksgrenze) mit Ausnahme der Grundstücke Maybachufer 4, Schinkestraße 23 - 25 und Kottbusser Damm 99 und 100 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.06.198912,8
8-103Richardplatz 18, Richardstraße 66 und Böhmische Straße 55-57
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Richardplatz 18, Richardstraße 66 und Böhmische Straße 55-57

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2020Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.09.20200,8
8-106Efür das Gelände zwischen Saltykowstr., Karl-Marx-Str.Thomasstr., Mittelweg und Bornsdorfer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.01.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
15.10.2024
Gespeicherte Beteiligung
30.01.2023–17.02.2023
Gespeicherte Auslegung
06.01.2025–06.01.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Saltykowstr., Karl-Marx-Str.Thomasstr., Mittelweg und Bornsdorfer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2025Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung06.01.20254,1
8-108BGelände zwischen der Neuköllnischen Allee, den Gleisanlagen mit der Bezeichnung "Industriebahn", der Grenzallee und dem Oberhafen/Unterhafen sowie den Grundstücken Lahnstraße 5, 9 und dem Gelände mit der Bezeichnung "Schleuse Neukölln" (Geltungsbereichserweiterung)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.02.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
28.02.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gelände zwischen der Neuköllnischen Allee, den Gleisanlagen mit der Bezeichnung "Industriebahn", der Grenzallee und dem Oberhafen/Unterhafen sowie den Grundstücken Lahnstraße 5, 9 und dem Gelände mit der Bezeichnung "Schleuse Neukölln" (Geltungsbereichserweiterung)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2021Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss16.02.20217,5
8-109für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 245, 255, 259, 267, Naumburger Straße 4, 15, Geltungsbereichserweiterung um die Grundstücke Karl-Marx - Marx-strasse 275/279, 283 und Grenzallee 90, 100, 110 und 114. Der Bebauungsplan umfasst nunmehr die Grundstücke Karl - Marx- strasse 245, 255, 259, 267/269, 275/279, 283, Naumburger Strasse 3,4 , 4A, 15 und Grenzallee 90, 100, 110, 114 im Bezirk Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.08.2022
Letzte Änderung des Beschlusses
01.07.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 245, 255, 259, 267, Naumburger Straße 4, 15, Geltungsbereichserweiterung um die Grundstücke Karl-Marx - Marx-strasse 275/279, 283 und Grenzallee 90, 100, 110 und 114. Der Bebauungsplan umfasst nunmehr die Grundstücke Karl - Marx- strasse 245, 255, 259, 267/269, 275/279, 283, Naumburger Strasse 3,4 , 4A, 15 und Grenzallee 90, 100, 110, 114 im Bezirk Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2022Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss23.08.202211,3
8-19b-1für die Grundstücke Ringbahnstraße 2, Karl-Marx-Straße 234 und die Ringbahnstraße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.03.2017
Gespeicherte Beteiligung
25.09.2017–13.10.2017
Gespeicherte Auslegung
09.03.2021–12.04.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ringbahnstraße 2, Karl-Marx-Straße 234 und die Ringbahnstraße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2021Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung12.04.20212,5
8-22aRolbergstr. 59 und 60
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
24.02.2009
Gespeicherte Beteiligung
29.10.2007–09.11.2007
Gespeicherte Auslegung
02.06.2009–02.07.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Rolbergstr. 59 und 60

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2009Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung02.07.20091,6
8-22bbRollbergstr. Mainzer Str. ehemaligen Kindl-Areal
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Rollbergstr. Mainzer Str. ehemaligen Kindl-Areal

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2012Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss06.03.20121,2
8-40Bfür das Gelände zwischen Ringbahnstr., Karl-Marx-Str. und Walterstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
13.09.2011
Gespeicherte Auslegung
04.10.2011–04.11.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ringbahnstr., Karl-Marx-Str. und Walterstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2011Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung04.11.20112,2
8-70bafür die Grundstücke Harzer Str. 53 und Kiehlufer 113/115 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
13.02.2024
Gespeicherte Beteiligung
22.04.2024–10.05.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Harzer Str. 53 und Kiehlufer 113/115 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2024Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung10.05.20241,5
8-70bbTreptower Straße 71
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.11.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
13.02.2024
Gespeicherte Beteiligung
17.03.2014–28.03.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Treptower Straße 71

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2014Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung28.03.20140,3
8-71für die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9, 15 sowie für einen Abschnitt der Industriebahn.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.10.2015
Gespeicherte Beteiligung
24.09.2018–12.10.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9, 15 sowie für einen Abschnitt der Industriebahn.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2018Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung12.10.20181,4
8-72Lilienthalstr. 7,9,11 und 15
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.09.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Lilienthalstr. 7,9,11 und 15

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2015Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.09.20151,8
8-73bafür die Grundstücke Kiehlufer 75/91 und den Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
10.03.2026
Gespeicherte Beteiligung
27.04.2026–19.05.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kiehlufer 75/91 und den Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2026Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.05.20260,4
8-73bbdie Grundstücke Kiehlufer 75/83 und 91 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
10.03.2026
Gespeicherte Beteiligung
19.06.2017–07.07.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Kiehlufer 75/83 und 91 sowie einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2017Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung07.07.20171,7
8-74Bfür die Grundstücke Werrastr. 36, Weserstr. 117-118, Ederstr. 6, 16/24 und Sonnenallee 215/217 sowie Abschnitte der Thiemannstr., der Weserstr., der der Ederstr. und der Straße Weigandufer.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Werrastr. 36, Weserstr. 117-118, Ederstr. 6, 16/24 und Sonnenallee 215/217 sowie Abschnitte der Thiemannstr., der Weserstr., der der Ederstr. und der Straße Weigandufer.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2015Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss01.12.201513,0
8-76Bfür das Gelände zwischen Treptower Str., Kiefholzstr., Güterbahnhof Treptow, Kielufer und Teupitzer Str. sowie für die Treptower Str. zwischen Teupitzer Str. und Kiefholzstr. und dem Kielufer zwischen der Teupitzer Brücke und der Eisenbahnbrücke zum Güterbahnhof Treptow.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Treptower Str., Kiefholzstr., Güterbahnhof Treptow, Kielufer und Teupitzer Str. sowie für die Treptower Str. zwischen Teupitzer Str. und Kiefholzstr. und dem Kielufer zwischen der Teupitzer Brücke und der Eisenbahnbrücke zum Güterbahnhof Treptow.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss26.01.20168,7
8-77BGelände zwischen Kiefholzstraße, den nordwestlichen Grenzen der Kleingartenanlagen "Märkische Schweiz", "Neuköllner Schweiz, "Zur Rose" und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.07.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gelände zwischen Kiefholzstraße, den nordwestlichen Grenzen der Kleingartenanlagen "Märkische Schweiz", "Neuköllner Schweiz, "Zur Rose" und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2017Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss04.07.201711,0
8-78BSonnenallee 221/223A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sonnenallee 221/223A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss30.08.20162,2
8-79Bdie Grundstücke Lahnstraße 6/10, Lahnstraße 12/Niemetzstraße 51, Niemetzstraße 33/41, Niemetzstraße 47/49, Niemetzstraße 32, Mittelbuschweg 6/Lahnstraße 34, Mittelbuschweg 8, Lahnstraße 1, 3-3 A, Lahnstraße 11/25 und Lahnstraße 36
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.01.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
23.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Lahnstraße 6/10, Lahnstraße 12/Niemetzstraße 51, Niemetzstraße 33/41, Niemetzstraße 47/49, Niemetzstraße 32, Mittelbuschweg 6/Lahnstraße 34, Mittelbuschweg 8, Lahnstraße 1, 3-3 A, Lahnstraße 11/25 und Lahnstraße 36

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2018Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss30.01.20189,9
8-81Bfür das Gelände zwischen Neuköllnischer Allee, Haberstr., Schmalenbachstr. Nobelstr., Chris-Gueffroy-Allee, Britzer Verbindungskanal der planfestgestellten Flächen der Bundesautobahn A113 der östllichen Grundstücksgrenze der Sportplätze mit der Lagebezeichnung Bergiusstr. 22 und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
54,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
26.01.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neuköllnischer Allee, Haberstr., Schmalenbachstr. Nobelstr., Chris-Gueffroy-Allee, Britzer Verbindungskanal der planfestgestellten Flächen der Bundesautobahn A113 der östllichen Grundstücksgrenze der Sportplätze mit der Lagebezeichnung Bergiusstr. 22 und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss21.06.201654,6
8-82BMergenthalerring2/Dieselstr. 36 sowie für einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Dieselstr. Und Mergenthalerring und einen Abschnitt des Mergenthalerrings zwischen Kiehlufer und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Mergenthalerring2/Dieselstr. 36 sowie für einen Abschnitt des Kiehlufers zwischen Dieselstr. Und Mergenthalerring und einen Abschnitt des Mergenthalerrings zwischen Kiehlufer und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss30.08.20161,0
8-85Bfür die Grundstücke Lahnstr. 33, 44, 48, 52/54, 56-58, 60-62, 64/72, 73-78, Mittelbuschweg 12-13, Mierstr. 7 und Naumburger Str. 37, 41-42 und 44 sowie Abschnitte der Lahnstr. und des Mittelbuschweges
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.01.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
23.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lahnstr. 33, 44, 48, 52/54, 56-58, 60-62, 64/72, 73-78, Mittelbuschweg 12-13, Mierstr. 7 und Naumburger Str. 37, 41-42 und 44 sowie Abschnitte der Lahnstr. und des Mittelbuschweges

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2018Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss30.01.20185,0
8-86bbfür die Grundstücke Juliusstraße 5-8
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
17.04.2020
Gespeicherte Beteiligung
24.09.2018–12.10.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juliusstraße 5-8

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2018Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung12.10.20180,3
8-88für die Grundstücke Juliusstraße 36, 38-46, 48, Bendastraße 11, 11C, 11K, 11L, 11M, Britzer Damm 1/3, 5 und Hermannstraße 138-139. umfasst nunmehr die Grundstücke Juliusstraße 40-45 und Britzer Damm 1/3
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
17.01.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juliusstraße 36, 38-46, 48, Bendastraße 11, 11C, 11K, 11L, 11M, Britzer Damm 1/3, 5 und Hermannstraße 138-139. umfasst nunmehr die Grundstücke Juliusstraße 40-45 und Britzer Damm 1/3

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2018Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.07.20180,8
8-95Thomasstr. 31 und Selkestr. 12
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.08.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Thomasstr. 31 und Selkestr. 12

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2019Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss20.08.20190,4
8-99für die Grundstück Saalestraße 72, 76, 78, 82 und 83
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.2020
Letzte Änderung des Beschlusses
22.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstück Saalestraße 72, 76, 78, 82 und 83

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2020Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss05.05.20200,7
XIV-101bWerbellinstr., Bornsdorfer Str., Kienitzer Str., Morusstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.11.1967
Letzte Änderung des Beschlusses
05.05.1981
Gespeicherte Auslegung
13.11.1981–14.12.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Werbellinstr., Bornsdorfer Str., Kienitzer Str., Morusstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1981Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung14.12.19815,4
XIV-101cWerbellinstr., Morusstr., Kopfstr., Falkstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Werbellinstr., Morusstr., Kopfstr., Falkstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1973Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.10.19736,2
XIV-101eBriesestr., Falkstr., Kopfstr., Hermannstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.04.1978
Gespeicherte Auslegung
02.01.1981–02.02.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Briesestr., Falkstr., Kopfstr., Hermannstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1981Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung02.02.19813,0
XIV-101hRollbergstr., Werbellinstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.07.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Rollbergstr., Werbellinstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1976Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss13.07.19760,8
XIV-101iWerbellinstr., Karl-Marx-Str., Briesestr., Bornsdorfstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
29.04.1980
Gespeicherte Beteiligung
28.02.1980–28.03.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Werbellinstr., Karl-Marx-Str., Briesestr., Bornsdorfstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1980Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung28.03.19801,0
XIV-101kBriesestr., Hermannstr., Werbellinstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.04.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Briesestr., Hermannstr., Werbellinstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1978Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss04.04.19780,4
XIV-185cbbfür die Grundstücke Juliusstr. 49-53, 56-58, Bendastr. 11A, 11B, 12, Britzkestr. 1-10, 14, 16, 17, Bruno-Bauer-Str. 12, 12A, 13, 13A (Bereich 1) sowie Wederstr. 41/45, Rungiusstr. 10/12 und Bürgerstr. 38/44 (Bereich 2); Änderung des Geltungsbereichs: Juliusstraße 49-53, Bruno-Bauer-Straße 12, 12 A, Britzkestraße 14, 16, 17 und Bendastraße 12 (Bereich 1), Wederstraße 41/45, Rungiusstraße 10/12,und Bürgerstraße 38/44 (Bereich 2) im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.04.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
06.12.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juliusstr. 49-53, 56-58, Bendastr. 11A, 11B, 12, Britzkestr. 1-10, 14, 16, 17, Bruno-Bauer-Str. 12, 12A, 13, 13A (Bereich 1) sowie Wederstr. 41/45, Rungiusstr. 10/12 und Bürgerstr. 38/44 (Bereich 2); Änderung des Geltungsbereichs: Juliusstraße 49-53, Bruno-Bauer-Straße 12, 12 A, Britzkestraße 14, 16, 17 und Bendastraße 12 (Bereich 1), Wederstraße 41/45, Rungiusstraße 10/12,und Bürgerstraße 38/44 (Bereich 2) im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2007Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.04.20071,2
XIV-185fbfür die Grundstücke Delbrückstraße 54/58, Bruno-Bauer-Straße 9-10, 14-17, 17A, 18, Glasower Straße 11-14, 51-54, 56, 58-59, Juliusstraße 16-19 und Bendastraße 13, 13A und 14-15.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2001
Letzte Änderung des Beschlusses
08.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Delbrückstraße 54/58, Bruno-Bauer-Straße 9-10, 14-17, 17A, 18, Glasower Straße 11-14, 51-54, 56, 58-59, Juliusstraße 16-19 und Bendastraße 13, 13A und 14-15.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2001Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.01.20012,6
XIV-189Nansenstr., Framstr., Pannierstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.09.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Nansenstr., Framstr., Pannierstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1973Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss03.09.19731,6
XIV-218afür die Grunstücke Delbrückstr. 33-38, Delbrückstr.44 / Bendastr. 6 Glasower Str. 27, Glasower Str. 28 / Delbrückstr. 39 und Glasower Str. 31-35
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
24.04.2012
Gespeicherte Beteiligung
20.01.2014–31.01.2014
Gespeicherte Auslegung
25.09.2017–25.10.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grunstücke Delbrückstr. 33-38, Delbrückstr.44 / Bendastr. 6 Glasower Str. 27, Glasower Str. 28 / Delbrückstr. 39 und Glasower Str. 31-35

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2017Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung25.10.20171,9
XIV-218bfür die Grunstücke Glasower Str. 39-42, 44, 48, Glasower Str. 49 / Bendastr. 8, 8a, Bendastr. 9, Bendastr. 10 / Juliusstr. 22 und Juliusstr. 24-33
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grunstücke Glasower Str. 39-42, 44, 48, Glasower Str. 49 / Bendastr. 8, 8a, Bendastr. 9, Bendastr. 10 / Juliusstr. 22 und Juliusstr. 24-33

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2012Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.04.20122,0
XIV-224Dieselstr., Mergenthalerring
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
19.07.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Dieselstr., Mergenthalerring

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1987Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.02.19877,0
XIV-225Dauerkleingartenkolonie Odertal
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1987
Gespeicherte Beteiligung
20.11.1989–20.12.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Dauerkleingartenkolonie Odertal

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1989Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.12.19891,0
XIV-226für das Grundstück Kiehlufer 97 (Kleingartenanlage "Loraberg") sowie das Kiehlufer zwischen Brockenstr. und der südöstlichen Grenze des Grundstücks Kiehlufer 97
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
30.08.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kiehlufer 97 (Kleingartenanlage "Loraberg") sowie das Kiehlufer zwischen Brockenstr. und der südöstlichen Grenze des Grundstücks Kiehlufer 97

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1987Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.02.19871,7
XIV-23-1Werrastr., Rosseggerstr., Weserstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.04.1996
Gespeicherte Auslegung
02.12.1996–17.12.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Werrastr., Rosseggerstr., Weserstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1996Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung17.12.19961,0
XIV-232Kolonie Kühler Grund
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kolonie Kühler Grund

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1987Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.02.19873,0
XIV-24-1für die Grundstücke Lahnstr. 33A, Naumburger Str. 33 sowie eine angrenzende Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 12509.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.01.1999
Letzte Änderung des Beschlusses
13.06.2017
Gespeicherte Beteiligung
16.02.2000–29.02.2000
Gespeicherte Auslegung
26.06.2000–26.07.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lahnstr. 33A, Naumburger Str. 33 sowie eine angrenzende Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 12509.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2000Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung26.07.20005,3
XIV-244aDieselstr., Aaronstr., Sonnenallee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
06.01.2004
Gespeicherte Beteiligung
01.03.2004–15.03.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Dieselstr., Aaronstr., Sonnenallee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2004Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.03.20042,2
XIV-244bEstrel
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.01.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
06.10.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Estrel

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2004Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss06.01.20049,4
XIV-245aSonnenallee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
21.09.1993
Gespeicherte Beteiligung
20.11.1989–20.12.1989
Gespeicherte Auslegung
13.02.1995–13.03.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sonnenallee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1995Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung13.03.19953,2
XIV-250Forum Neukölln
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.1990
Gespeicherte Beteiligung
22.05.1992–22.06.1992
Gespeicherte Auslegung
28.05.1996–01.07.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Forum Neukölln

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1996Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung01.07.19961,7
XIV-255Kolonie Mariental 2, Karlsruhe 2
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.02.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kolonie Mariental 2, Karlsruhe 2

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1989Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss21.02.19893,9
XIV-263aSaalestr. 20
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1990
Letzte Änderung des Beschlusses
17.04.2007
Gespeicherte Beteiligung
21.11.2011–02.12.2011
Gespeicherte Auslegung
02.03.2026–18.03.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Saalestr. 20

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2026Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung18.03.20260,4
XIV-268Kanner Str., Böhmische Str., Drorystr., Braunschweiger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
28.07.1992
Gespeicherte Beteiligung
22.05.1992–22.06.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kanner Str., Böhmische Str., Drorystr., Braunschweiger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1992Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung22.06.19922,8
XIV-269-1afür den wesentlichen Teil des Friedhofs St.-Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstr. 99-102, Oderstr. 5 (teilweise).
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
12.02.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für den wesentlichen Teil des Friedhofs St.-Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstr. 99-102, Oderstr. 5 (teilweise).

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2017Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.10.20176,8
XIV-269-1baTeilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, entlang der Hermannstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
24.08.2021
Gespeicherte Beteiligung
25.11.2019–13.12.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Teilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, entlang der Hermannstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2019Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung13.12.20190,4
XIV-269-1bbTeilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, in zweiter Reihe parallel zur Hermanstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
24.08.2021
Gespeicherte Beteiligung
25.11.2019–13.12.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Teilflächen des Grundstücks Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II mit der Lagebezeichnung Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5, in zweiter Reihe parallel zur Hermanstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2019Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung13.12.20190,4
XIV-270afür die Grundstücke Richardplatz 24/25 und Böhmische Str., 38/41 sowie den erweiterten Bereich Schudomastr. 52
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.08.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
27.11.2007
Gespeicherte Beteiligung
19.11.1991–20.12.1991
Gespeicherte Auslegung
25.04.1994–06.05.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Richardplatz 24/25 und Böhmische Str., 38/41 sowie den erweiterten Bereich Schudomastr. 52

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1994Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung06.05.19941,0
XIV-270bBöhmische Str., 17/20 und Sonnenallee 188/192
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.11.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Böhmische Str., 17/20 und Sonnenallee 188/192

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2007Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss27.11.20072,2
XIV-285Hermannstr. 84-90, Netzestr. 1/15 (Friedhof Jerusalem + Neue Kirche V)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.06.1991
Gespeicherte Beteiligung
25.09.2017–13.10.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Hermannstr. 84-90, Netzestr. 1/15 (Friedhof Jerusalem + Neue Kirche V)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2017Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung13.10.20175,7
XIV-286afür die Grundstücke Mariendorfer Weg 41,48 (tlw.) sowie westliche Teilflächen des Grundstücks Hermannstr. 133
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
25.06.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
16.08.2023
Gespeicherte Beteiligung
04.02.2013–18.02.2013
Gespeicherte Auslegung
07.06.2021–07.07.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mariendorfer Weg 41,48 (tlw.) sowie westliche Teilflächen des Grundstücks Hermannstr. 133

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2021Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung07.07.20214,7
XIV-288Bendastr., Delbrückstr., Hertastr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.03.1994
Gespeicherte Auslegung
27.04.1995–12.05.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Bendastr., Delbrückstr., Hertastr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1995Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung12.05.19952,2
XIV-293afür eine Teilfläche des Grundstücks Eschersheimer Str. 25/Mariendorfer Weg28/Silbersteinstr. 129
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.06.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
26.01.2016
Gespeicherte Beteiligung
30.08.2010–10.09.2010
Gespeicherte Auslegung
11.04.2016–11.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Eschersheimer Str. 25/Mariendorfer Weg28/Silbersteinstr. 129

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2016Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung11.05.20164,0
XIV-33Sonnenallee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
32,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.12.1972
Letzte Änderung des Beschlusses
14.08.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sonnenallee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1972Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss11.12.197232,7
XIV-48Sackführer Damm (Dammweg)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1970
Letzte Änderung des Beschlusses
23.01.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sackführer Damm (Dammweg)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1970Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss21.09.197019,6
XIV-78bfür die Grundstücke Hermannstr., 121-130; 135-137A; Mariendorfer Weg 1,3-7 und 76-77, Teilflächen der Grundstücke Mariendorfer Weg 8 und 9 sowie einen Abschnitt des Mariendorfer Weges.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
24.03.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hermannstr., 121-130; 135-137A; Mariendorfer Weg 1,3-7 und 76-77, Teilflächen der Grundstücke Mariendorfer Weg 8 und 9 sowie einen Abschnitt des Mariendorfer Weges.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss01.06.20102,7
XIV-B5Karl-Marx-Str., Buschkrugallee ( 5 Teilbereiche ),
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
29,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.08.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
01.07.2025
Gespeicherte Beteiligung
15.02.2010–26.02.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Karl-Marx-Str., Buschkrugallee ( 5 Teilbereiche ),

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2010Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung26.02.201029,7
8-2Grenzallee 33/37 und 49 Bergiusstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
19.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 308
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.2002
Letzte Änderung des Beschlusses
11.11.2003
Gespeicherte Beteiligung
24.11.2003–05.12.2003
Gespeicherte Auslegung
26.07.2004–26.08.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Grenzallee 33/37 und 49 Bergiusstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam19.05.20051,4
XIV-263bZeitzer Str. 6
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
17.09.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.09.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 515
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.04.2007
Gespeicherte Beteiligung
06.06.2011–17.06.2011
Gespeicherte Auslegung
10.10.2011–10.11.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Zeitzer Str. 6

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam17.09.20130,3

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 106 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 63 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

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Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Neukölln

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Neukölln
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XIV-185daJuliusstraße, Karl-Marx-Straße, Buschkrugallee, Bundesautobahn A100 …BritzFestgesetztdavon in Neukölln1,5 ha2,9
XIV-185da-1Juliusstraße, Karl-Marx-Straße, Buschkrugallee, Bundesautobahn A100 …BritzFestgesetztdavon in Neukölln1,5 ha2,9

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Neukölln. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Neukölln?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Neukölln darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Neukölln entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (31 %), Grünfläche (24 %), Gewerbliche Baufläche (12 %), Gemischte Baufläche, M2 (7 %) und Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (7 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Neukölln. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Neukölln

Stadtplanung Neukölln

Bezirksamt Neukölln von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90239 3512Quelle
Anschrift
Karl-Marx-Straße 83 12040 BerlinQuelle
Sprechzeit der Bauberatung
Vor Ort: Di., 10–13 UhrWährend der Sprechzeit ist der Fachbereich telefonisch nicht erreichbar.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Neukölln

Gilt für mein Grundstück in Neukölln überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 5.579 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.838 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 26 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Neukölln, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Neukölln gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht 8-2, XIV-263b in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt 8-2, XIV-263b als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 63 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Neukölln einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 118 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Neukölln zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Neukölln: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Neukölln sind 53 Planzeichnungen und 53 Begründungen zu den 53 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Neukölln. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.