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Berlin · Bezirk Lichtenberg · Ortsteil Rummelsburg

Bebauungsplan Berlin-Rummelsburg

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Rummelsburg auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Rummelsburg?

Flurstücke im festgesetzten Plan
696
von 1.952 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
23 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
111,1 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Rummelsburg 43 Planobjekte zu: 16 in Kraft und 27 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 57,1 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 4 weitere Pläne aus Friedrichsfelde und Karlshorst reichen mit mehr als 0,1 ha nach Rummelsburg hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 102,3 ha der 440,5 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 23 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 111,1 ha. Von den 1.952 Flurstücken im Ortsteil liegen 696 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Rummelsburg. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 2000 bis 2024; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓43 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Rummelsburg

43 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Rummelsburg
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
11-18für die Grundstücke Hauffstraße 21-25 und einen Abschnitt der Hauffstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
16.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 473
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.06.2003
Gespeicherte Beteiligung
04.08.2003–05.09.2003
Gespeicherte Auslegung
12.12.2005–12.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hauffstraße 21-25 und einen Abschnitt der Hauffstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.05.20060,4
11-31für das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Rosenfelder Straße und Einbecker Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
10.09.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.10.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 521
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.07.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
04.12.2007
Gespeicherte Auslegung
14.11.2011–15.12.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Rosenfelder Straße und Einbecker Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.09.20131,9
11-47afür das Gelände südlich des Stichkanals, westlich der Saganer Straße und des Hönower Wiesenweges, nördlich des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 und des Hohen Wallgrabens sowie östlich der Spree, einschließlich Abschnitt der Köpenicker Chaussee und des Blockdammwegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst und Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
30,2 ha
Festsetzungsdatum
16.12.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 536
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
05.10.2010
Gespeicherte Beteiligung
22.02.2010–19.03.2010
Gespeicherte Auslegung
23.05.2011–24.06.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Gas- und Dampfheizkraftwerk), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Flächen für Sport- und Spielanlagen (ungedeckte Sportanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südlich des Stichkanals, westlich der Saganer Straße und des Hönower Wiesenweges, nördlich des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 und des Hohen Wallgrabens sowie östlich der Spree, einschließlich Abschnitt der Köpenicker Chaussee und des Blockdammwegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst und Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.12.201430,2
XVII-10für Teilflächen des Grundstückes Hauptstraße 27-38, die Grundstücke Hauptstraße 26A, Hauptstraße 26, Hauptstraße 14-25, Köpenicker Chaussee 46-49 und 1-4, Hauptstraße 9-13 sowie Abschnitte der Hauptstraße, der Köpenicker Chaussee und der Saganer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,4 ha
Festsetzungsdatum
04.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 797
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
07.01.2003
Gespeicherte Beteiligung
06.09.1999–08.10.1999
Gespeicherte Auslegung
25.07.2005–26.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Grundstückes Hauptstraße 27-38, die Grundstücke Hauptstraße 26A, Hauptstraße 26, Hauptstraße 14-25, Köpenicker Chaussee 46-49 und 1-4, Hauptstraße 9-13 sowie Abschnitte der Hauptstraße, der Köpenicker Chaussee und der Saganer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.07.200616,4
XVII-15für das Gelände zwischen Kaskelstraße, Pfarrstraße, Markstraße und Schreiberhauer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 684
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
02.04.1996
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1992–19.06.1992
Gespeicherte Auslegung
17.11.1997–19.12.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kaskelstraße, Pfarrstraße, Markstraße und Schreiberhauer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20063,3
XVII-17für das Gebiet zwischen Kaskelstraße, Pfarrstraße, Marktstraße und Schreiberhauer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 683
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
02.04.1996
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1992–19.06.1992
Gespeicherte Auslegung
17.11.1997–19.12.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Kaskelstraße, Pfarrstraße, Marktstraße und Schreiberhauer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20062,7
XVII-33für das Gelände zwischen einem Abschnitt der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße, einer gedachten Linie in Höhe der südlichen Grenze des Grundstückes Ahrensfelder Chaussee 78/81, dem Millionengraben sowie der nördlichen Begrenzung des Feldweges zwischen Millionengraben und der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße 80 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Falkenberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
10.09.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.10.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 523
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
21.12.2010
Gespeicherte Beteiligung
23.11.1998–23.12.1998
Gespeicherte Auslegung
14.11.2011–15.12.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen einem Abschnitt der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße, einer gedachten Linie in Höhe der südlichen Grenze des Grundstückes Ahrensfelder Chaussee 78/81, dem Millionengraben sowie der nördlichen Begrenzung des Feldweges zwischen Millionengraben und der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße 80 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Falkenberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.09.20133,4
XVII-4für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teilfläche östlich der Kynastbrücke sowie für Teilflächen der Marktstraße und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,2 ha
Festsetzungsdatum
21.05.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 286
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
15.09.2015
Gespeicherte Beteiligung
18.04.2005–13.05.2005
Gespeicherte Auslegung
22.05.2017–23.06.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Beherbergung und Soziales), Flächen für Versorgungsanlagen (Abwasserpumpwerk), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz, öffentliche naturnahe Grünfläche, öffentliches Strassenbegleitgrün), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgänger- und Radfahrbereich, Wendeplatz, Bahnhofsvorplatz), private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teilfläche östlich der Kynastbrücke sowie für Teilflächen der Marktstraße und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.05.201914,2
XVII-5afür die Grundstücke Hauptstraße 4, 4A-H, 4K, die Flurstücke 347, 348, 349, 350, 351, 353, 377, 378, 384, 387, 391, 393, 394, 395, 398, 399, 430, 431, 432, 433, 434, 435 und eine Teilfläche des Flurstücks 390, Flur 513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 159
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
07.09.2004
Gespeicherte Auslegung
19.01.1998–20.02.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hauptstraße 4, 4A-H, 4K, die Flurstücke 347, 348, 349, 350, 351, 353, 377, 378, 384, 387, 391, 393, 394, 395, 398, 399, 430, 431, 432, 433, 434, 435 und eine Teilfläche des Flurstücks 390, Flur 513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.20062,3
XVII-5bfür die Grundstücke Hauptstraße 5, 5A-5I, 5K-5P, 5R, 5S, 6, 6A-6I, 6K-6P, 6R, 6S, und 6T sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,0 ha
Festsetzungsdatum
12.12.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 545
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.09.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
29.08.2000
Gespeicherte Auslegung
06.10.1997–14.11.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hauptstraße 5, 5A-5I, 5K-5P, 5R, 5S, 6, 6A-6I, 6K-6P, 6R, 6S, und 6T sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.12.20006,0
XVII-7dfür das Gelände zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch Ring (nordwestlicher Abschnitt) und dessen Verlängerung bis zum Rummelsburger See, dem Rummelsburger See und der Verlängerung der Emma-Ihrer-Straße, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Hella-Hirsch-Straße und der Emma-Ihrer-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
13.04.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 199
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
06.01.2004
Gespeicherte Auslegung
10.03.2003–10.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch Ring (nordwestlicher Abschnitt) und dessen Verlängerung bis zum Rummelsburger See, dem Rummelsburger See und der Verlängerung der Emma-Ihrer-Straße, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Hella-Hirsch-Straße und der Emma-Ihrer-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.20047,2
XVII-7d-1für das Gebiet zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring (nordwestlicher Abschnitt), der Straße An der Bucht, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Heller-Hirsch-Ringes, der Lina-Morgenstern-Straße und der Clara-Grunwald-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
14.10.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.11.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 373
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
29.07.2008
Gespeicherte Beteiligung
31.10.2005–25.11.2005
Gespeicherte Auslegung
19.02.2007–19.03.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring (nordwestlicher Abschnitt), der Straße An der Bucht, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Heller-Hirsch-Ringes, der Lina-Morgenstern-Straße und der Clara-Grunwald-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.10.20082,3
XVII-7efür Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 27-47 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,7 ha
Festsetzungsdatum
21.12.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.01.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 10
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.12.2001
Letzte Änderung des Beschlusses
21.10.2003
Gespeicherte Auslegung
24.05.2004–25.06.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 27-47 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.20047,7
XVII-7e-1für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 27-47 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
16.09.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.10.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 274
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.08.2005
Gespeicherte Beteiligung
31.10.2005–25.11.2005
Gespeicherte Auslegung
19.02.2007–19.03.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 27-47 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.09.20082,0
XVII-9für das Gebiet zwischen der Hauptstraße, der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Hauptstraße 9-10, dem Rummelsburger See und der südöstlichen Grenze der Hildegard-Marcusson-Straße sowie deren Verlängerung zum Rummelsburger See im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,6 ha
Festsetzungsdatum
04.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.04.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 340
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.12.2011
Gespeicherte Beteiligung
02.01.2002–01.02.2002
Gespeicherte Auslegung
25.07.2005–26.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für Versorgungsanlagen (Niederschlagswasserreinigungsanlage), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen der Hauptstraße, der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Hauptstraße 9-10, dem Rummelsburger See und der südöstlichen Grenze der Hildegard-Marcusson-Straße sowie deren Verlängerung zum Rummelsburger See im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.04.200610,6
XVII-9-1afür den Nordostteil des Geländes zwischen der Georg-Löwenstein-Straße und den Grundstücken Gustav-Holzmann-Straße 2/8 (Flurstücke 277 und 278) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
06.08.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.08.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 495
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
06.09.2022
Gespeicherte Auslegung
08.12.2023–22.12.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf,, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanllagen
Geltungsbereich laut Quelle
für den Nordostteil des Geländes zwischen der Georg-Löwenstein-Straße und den Grundstücken Gustav-Holzmann-Straße 2/8 (Flurstücke 277 und 278) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.20241,4
11-142Kleingartenanlage Giselastraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.2018
Gespeicherte Beteiligung
10.08.2020–11.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kleingartenanlage Giselastraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2020Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung11.09.20200,4
11-143für das Gelände der Kleingartenanlage "Sophienstraße/Eitelstraße"
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.01.2019
Gespeicherte Beteiligung
10.08.2020–11.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Kleingartenanlage "Sophienstraße/Eitelstraße"

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2020Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung11.09.20200,6
11-155für die Kleingartenanlage Wallensteinstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.07.2018
Gespeicherte Beteiligung
25.02.2019–27.03.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Kleingartenanlage Wallensteinstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2019Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.03.20190,4
11-194die Grundstücke Köpenicker Chaussee 40, 41, Blockdammweg 3/27 (Flurstücke 120 und 121 der Flur 211), Blockdammweg 29 (Flurstücke 40 und 73 der Flur 211), das Flurstück 46 in der Flur 311 sowie die Flurstücke 119 (Hönower Wiesenweg) und die angrenzenden Randflächen, die Flurstücke 34-37, 112 und 113 der Flur 211.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.04.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Köpenicker Chaussee 40, 41, Blockdammweg 3/27 (Flurstücke 120 und 121 der Flur 211), Blockdammweg 29 (Flurstücke 40 und 73 der Flur 211), das Flurstück 46 in der Flur 311 sowie die Flurstücke 119 (Hönower Wiesenweg) und die angrenzenden Randflächen, die Flurstücke 34-37, 112 und 113 der Flur 211.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2025Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss08.04.202517,6
11-36für die Grundstücke Spittastr. 36/42, Türrschmidtstr. 41-44 und Kernhofer Str. 17/23 sowie für die Kernhofer Str. zwischen Türrschmidtstr. und südliche Grenze des Grundstücks Kernhofer Str. 14
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
06.11.2007
Gespeicherte Beteiligung
03.09.2007–04.10.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Spittastr. 36/42, Türrschmidtstr. 41-44 und Kernhofer Str. 17/23 sowie für die Kernhofer Str. zwischen Türrschmidtstr. und südliche Grenze des Grundstücks Kernhofer Str. 14

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2007Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung04.10.20070,8
11-47a-1VEKöpenicker Chaussee 15-19 Das Flurstück 136, Flur 211 wird in den Geltungsbereich einbezogen.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.09.2019
Letzte Änderung des Beschlusses
14.01.2025
Gespeicherte Beteiligung
07.10.2019–06.11.2019
Gespeicherte Auslegung
05.05.2025–13.06.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Köpenicker Chaussee 15-19 Das Flurstück 136, Flur 211 wird in den Geltungsbereich einbezogen.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2025Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung13.06.20253,1
11-47cfür das Gelände zwischen Betriebsbahnhof "Berlin-Rummelsburg" (Bahngelände), Blockdammweg und Hönower Wiesenweg sowie Abschnitte der Saganer Straße und des Hönower Wiesenweges
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Betriebsbahnhof "Berlin-Rummelsburg" (Bahngelände), Blockdammweg und Hönower Wiesenweg sowie Abschnitte der Saganer Straße und des Hönower Wiesenweges

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss05.10.201013,8
11-58für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 5-8, 40-41 (tlw.) und 42-45, östlich angrenzende Bahnflächen sowie für den Stichkanal und Abschnitte der Köpenicker Chaussee.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
30,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 5-8, 40-41 (tlw.) und 42-45, östlich angrenzende Bahnflächen sowie für den Stichkanal und Abschnitte der Köpenicker Chaussee.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss05.10.201030,3
11-7Archibaldweg, Nöldnerstr., Stadthausstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.11.2001
Letzte Änderung des Beschlusses
19.08.2014
Gespeicherte Beteiligung
02.01.2002–01.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Archibaldweg, Nöldnerstr., Stadthausstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2002Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung01.02.20020,9
11-71für die Grundstücke Eitelstr. 17-20, Sophienstr. 29-37 und für die angrenzenden Flächen Flur 612, Flurstücke 110 und 234 sowie für den nördlichenTeil der Giselastr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.06.2013
Gespeicherte Beteiligung
16.09.2013–15.10.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Eitelstr. 17-20, Sophienstr. 29-37 und für die angrenzenden Flächen Flur 612, Flurstücke 110 und 234 sowie für den nördlichenTeil der Giselastr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2013Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.10.20131,8
11-8für das Gelände zwischen Leopoldstr., Giselastr., Lückstr. und Archibaldweg sowie für den Archibaldweg zwischen Lückstr. und Leopoldstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.11.2001
Letzte Änderung des Beschlusses
21.12.2010
Gespeicherte Beteiligung
02.01.2002–01.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Leopoldstr., Giselastr., Lückstr. und Archibaldweg sowie für den Archibaldweg zwischen Lückstr. und Leopoldstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2002Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung01.02.20022,6
11-99für das Gelände zwischen Egmontstr., Rosenfelder Str., Frankfurter Allee und Skandinavische Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.09.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
28.04.2015
Gespeicherte Beteiligung
06.10.2014–31.10.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Egmontstr., Rosenfelder Str., Frankfurter Allee und Skandinavische Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2014Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung31.10.20142,5
XVII-1Lückstr.1-19, Fischerstr. 1-3
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
30.08.1994
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1992–19.06.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Lückstr.1-19, Fischerstr. 1-3

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1992Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.06.19924,6
XVII-10-1VEfür das Grundstück Hauptstraße 28 und 36 (Flurstücke 15, 251 und 252 der Flur 412).
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.2020
Gespeicherte Beteiligung
06.04.2021–05.05.2021
Gespeicherte Auslegung
01.09.2025–03.10.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hauptstraße 28 und 36 (Flurstücke 15, 251 und 252 der Flur 412).

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2025Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung03.10.20251,2
XVII-14Marktstr. 4-8, Krummhübler Str. 1, 2, Hirschberger Str. 1, 2
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
02.03.1999
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1992–19.06.1992
Gespeicherte Auslegung
13.03.2000–14.03.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Marktstr. 4-8, Krummhübler Str. 1, 2, Hirschberger Str. 1, 2

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2000Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung14.03.20002,5
XVII-16für das Gelände zwischen Kaskelstr. Schreiberhauer Str. Hirschberger Str. und Ringbahn.3
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
31.10.2000
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1992–19.06.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kaskelstr. Schreiberhauer Str. Hirschberger Str. und Ringbahn.3

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1992Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.06.19922,5
XVII-18für das Grundstück Schreiberhauer Str. 2/22
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
31.10.2000
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1992–19.06.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Schreiberhauer Str. 2/22

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1992Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.06.19922,6
XVII-19bfür die Grundstücke Lückstraße 33 bis 38 und Rummelsburger Straße 98
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.05.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
06.02.2024
Gespeicherte Beteiligung
20.06.1994–16.07.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lückstraße 33 bis 38 und Rummelsburger Straße 98

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1994Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.07.19941,8
XVII-21für die Grundsrücke Fischerstr. 15-16, die nördlich angrenzende Teilfläche der KGA "Sanssouci" und die südöstlich angrenzenden Flächen Flur 412 Flurstück 247 und Flur 512 Flurstück 335
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
08.03.2018
Gespeicherte Beteiligung
01.04.1996–30.04.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundsrücke Fischerstr. 15-16, die nördlich angrenzende Teilfläche der KGA "Sanssouci" und die südöstlich angrenzenden Flächen Flur 412 Flurstück 247 und Flur 512 Flurstück 335

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1996Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.04.19965,7
XVII-22Schlichtallee, Fischerstr., Kol. Paradies II
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Schlichtallee, Fischerstr., Kol. Paradies II

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1995Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss27.06.19952,8
XVII-24Leopoldstr., Emanuelstr., Lückstr., Giselastr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.02.1993
Gespeicherte Beteiligung
01.04.1996–30.04.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Leopoldstr., Emanuelstr., Lückstr., Giselastr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1996Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.04.19961,6
XVII-2afür die Grundstücke Lückstr. 20-23F
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.10.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
05.04.2011
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1992–19.06.1992
Gespeicherte Auslegung
17.11.1997–19.12.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lückstr. 20-23F

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1997Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung19.12.19971,4
XVII-2bfür die Grundstücke Lückstr. 24-32
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.04.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lückstr. 24-32

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2011Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss05.04.20112,8
XVII-42für die Grundstücke Pfarrstraße 87/91, Hauffstraße 5-11, Ecke Spittastraße 2 sowie für die Hauffstraße zwischen Pfarrstraße und Spittastraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.04.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
22.07.2008
Gespeicherte Beteiligung
04.05.1995–31.05.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pfarrstraße 87/91, Hauffstraße 5-11, Ecke Spittastraße 2 sowie für die Hauffstraße zwischen Pfarrstraße und Spittastraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1995Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung31.05.19951,3
XVII-5a-1für das Grundstück Hauptstr. 3A sowie die angrenzende Grünfläche zwischen der Hauptstr 3 und Hauptstr. 3A.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.09.2020
Gespeicherte Beteiligung
19.10.2020–02.11.2020
Gespeicherte Auslegung
05.05.2025–13.06.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hauptstr. 3A sowie die angrenzende Grünfläche zwischen der Hauptstr 3 und Hauptstr. 3A.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2025Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung13.06.20250,7
XVII-72Frankfurter Allee, Einbecker Str., Wönnichstr., Irenenstr., Weitlingstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.1995
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1997–12.12.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Frankfurter Allee, Einbecker Str., Wönnichstr., Irenenstr., Weitlingstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1997Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung12.12.19973,0
XVII-9-1bfür den Südteil des Geländes zwischen der Georg-Löwenstein-Straße und den Grundstücken Gustav-Holzmann-Straße 2/8 (Flurstück 279)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Letzte Änderung des Beschlusses
06.09.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für den Südteil des Geländes zwischen der Georg-Löwenstein-Straße und den Grundstücken Gustav-Holzmann-Straße 2/8 (Flurstück 279)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Im Verfahren laut DatenbestandQualifizierter B-PlanLaut Datenbestand—1,0

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 32 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 27 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Rummelsburg

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Rummelsburg
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XVII-20Kolonie Sanssouci, Huronseestr., Salzmannstr., Zobtener Str., FischerstrFriedrichsfeldeIm Verfahrendavon in Rummelsburg4,6 ha7,3
11-119Kleingartenanlage QuerwegKarlshorstIm Verfahrendavon in Rummelsburg0,9 ha1,3
11-37Rosenfelder Straße, Rosenfelder Ring …FriedrichsfeldeFestgesetztdavon in Rummelsburg0,3 ha2,8
11-100Alt-Friedrichsfelde, östlicher Grenze des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 3 …FriedrichsfeldeIm Verfahrendavon in Rummelsburg0,1 ha1,4

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Rummelsburg. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Rummelsburg?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Rummelsburg darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Rummelsburg entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Bahnfläche (23 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (20 %), Ver- und Entsorgungsfläche mit gewerblichem Charakter (10 %), Wasserfläche (9 %) und Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (8 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Lichtenberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Rummelsburg

Stadtplanung Lichtenberg

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90296 6491Quelle
Anschrift
Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2 10315 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Straßenverzeichnis der Stadtplanung  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Rummelsburg

Gilt für mein Grundstück in Rummelsburg überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 1.952 Flurstücken im Ortsteil liegen 696 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 23 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 27 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Rummelsburg einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 43 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 2000 bis 2024. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Rummelsburg zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Lichtenberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Rummelsburg sind 16 Planzeichnungen und 16 Begründungen zu den 16 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Rummelsburg. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.