Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Britz auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Britz?
Flurstücke im festgesetzten Plan
1.999
von 5.909 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
34 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
219,7 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Britz 102 Planobjekte zu: 61 in Kraft, 38 im Verfahren und 3 unwirksam. 2 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 49,0 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 10 weitere Pläne aus Buckow, Gropiusstadt und Neukölln reichen mit mehr als 0,1 ha nach Britz hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 415,6 ha der 1.238,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 34 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 219,7 ha. Von den 5.909 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.999 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Britz. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1957 bis 2021; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Britz
102 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Britz
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
8-14
für die Grundstücke Späthstraße 6, 9, 10/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
05.11.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 677
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
21.06.2016
Gespeicherte Beteiligung
09.06.2004–23.06.2004
Gespeicherte Auslegung
12.02.2018–14.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Späthstraße 6, 9, 10/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gutschmidtstraße 19, 27/31 und 33 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
10.09.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 321
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.02.2006
Gespeicherte Beteiligung
20.03.2006–31.03.2006
Gespeicherte Auslegung
03.01.2007–05.02.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Nahversorgungszentrum), Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für kulturelle Zwecke, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gutschmidtstraße 19, 27/31 und 33 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Waldkraiburger Straße 5 und einen Abschnitt der Waldkraiburger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
12.02.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.03.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 53
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.02.2007
Gespeicherte Auslegung
13.08.2007–13.09.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Waldkraiburger Straße 5 und einen Abschnitt der Waldkraiburger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Leonberger Ring 52 und 64, Buckower Damm 170 sowie für einen Abschnitt des Leonberger Rings im Bezirk Neukölln, Ortsteile Britz und BuckowWeitere Plandaten
für Teilflächen der Grundstücke Leonberger Ring 52 und 64, Buckower Damm 170 sowie für einen Abschnitt des Leonberger Rings im Bezirk Neukölln, Ortsteile Britz und Buckow
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Buschkrugallee 60 / 64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz Weitere Plandaten
für die Grundstücke Buschkrugallee 60 / 64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Britz 81 -Gutshof Britz- Buckower Damm 13 -Sportplatz- (teilweise) und die Flächen am westlichen Ende der Parchimer Allee sowie die Parchimer Allee zwischen Wendekehre und Fulhamer Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für die Grundstücke Alt-Britz 81 -Gutshof Britz- Buckower Damm 13 -Sportplatz- (teilweise) und die Flächen am westlichen Ende der Parchimer Allee sowie die Parchimer Allee zwischen Wendekehre und Fulhamer Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Wildspitzweg und dem Britzer Garten in den Bezirken Neukölln, Ortsteil Britz und Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf Weitere Plandaten
für das Gelände zwischen Wildspitzweg und dem Britzer Garten in den Bezirken Neukölln, Ortsteil Britz und Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Kleingartenanlage Unland, dem Koppelweg und dem Schlangenweg sowie für einen Abschnitt des Koppelweges zwischen Am Brandpfuhl und der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn und einen Abschnitt des Schlangenweges zwischen dem KoppelweWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
27.01.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.03.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 191
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.04.2017
Gespeicherte Beteiligung
12.02.2018–02.03.2018
Gespeicherte Auslegung
08.06.2020–08.07.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/ Sporthalle, Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Kleingartenanlage Unland, dem Koppelweg und dem Schlangenweg sowie für einen Abschnitt des Koppelweges zwischen Am Brandpfuhl und der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn und einen Abschnitt des Schlangenweges zwischen dem Koppelwe
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Mohriner Allee 119, 123, 127/129A und 133 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände beiderseits der Holzmindener Straße und westlich der Straße Am Straßenbahnhof zwischen Tempelhofer Weg und Teltowkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,2 ha
Festsetzungsdatum
12.06.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 939
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.04.1962
Gespeicherte Auslegung
01.09.1969–01.10.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet (Autobus-Betriebsbahnhof), Grünfläche (Dauerkleingärten, Grünanlage), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits der Holzmindener Straße und westlich der Straße Am Straßenbahnhof zwischen Tempelhofer Weg und Teltowkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände der “GEHAG” – Kleinraumwohnungen am Bahnhof Britz im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Straße 23 und das Gelände zwischen dem künftigen Schnellstraßenring- Südring-, dem Neuköllner Schiffahrtskanal, dem Teltowkanal, der Buschkrugallee und der südlichen Grenze des Grundstücks Buschkrugallee 21- 23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für die Straße 23 und das Gelände zwischen dem künftigen Schnellstraßenring- Südring-, dem Neuköllner Schiffahrtskanal, dem Teltowkanal, der Buschkrugallee und der südlichen Grenze des Grundstücks Buschkrugallee 21- 23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Buckower Damm von Schlosserweg bis Grundstück Buckower Damm 104, für die Grundstücke Buckower Damm 55/61, 86/104 und Hüfnerweg 1/9 sowie für einen Abschnitt des Hüfnerweges und einer Teilfläche des Schlosserweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
18.09.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.10.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 2137
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.1976
Letzte Änderung des Beschlusses
01.03.1988
Gespeicherte Auslegung
14.11.1988–15.12.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (evangelische Kirche), Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Buckower Damm von Schlosserweg bis Grundstück Buckower Damm 104, für die Grundstücke Buckower Damm 55/61, 86/104 und Hüfnerweg 1/9 sowie für einen Abschnitt des Hüfnerweges und einer Teilfläche des Schlosserweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Buckower Damm von Grundstück Buckower Damm 106 bis Steinträgerweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
18.09.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.10.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 2151
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.1976
Letzte Änderung des Beschlusses
01.03.1988
Gespeicherte Auslegung
14.11.1988–15.12.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Buckower Damm von Grundstück Buckower Damm 106 bis Steinträgerweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke an der Tilburger Straße zwischen Buschkrugallee und Haarlemer Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
18.06.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.07.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1072
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.1969
Gespeicherte Auslegung
24.04.1970–25.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke an der Tilburger Straße zwischen Buschkrugallee und Haarlemer Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Wussowstraße, die Grundstücke Wussowstraße 1/3, 2/4, Britzer Damm 78, 80 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Wussowstraße 5/7 / Holzmindener Straße 31/45 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Weitere Plandaten
für die Wussowstraße, die Grundstücke Wussowstraße 1/3, 2/4, Britzer Damm 78, 80 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Wussowstraße 5/7 / Holzmindener Straße 31/45 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Gradestraße 100 / Riedelstraße 1 sowie für Abschnitte der Riedelstraße und der Gradestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für eine Teilfläche des Grundstücks Gradestraße 100 / Riedelstraße 1 sowie für Abschnitte der Riedelstraße und der Gradestraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wederstraße 65 (teilweise), 67/75, 79/93, Britzer Damm 13/17 sowie Bürgerstraße 62/82 und einen Teilabschnitt der Bürgerstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für die Grundstücke Wederstraße 65 (teilweise), 67/75, 79/93, Britzer Damm 13/17 sowie Bürgerstraße 62/82 und einen Teilabschnitt der Bürgerstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wederstraße 65 (teilweise), 67/75, 79/93, Britzer Damm 13/17 sowie Bürgerstraße 62/82 und einen Teilabschnitt der Bürgerstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für die Grundstücke Wederstraße 65 (teilweise), 67/75, 79/93, Britzer Damm 13/17 sowie Bürgerstraße 62/82 und einen Teilabschnitt der Bürgerstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wederstraße 53/59 und Bürgerstraße 48, 52/56 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
16.02.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.03.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 108
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.07.2003
Letzte Änderung des Beschlusses
17.04.2007
Gespeicherte Auslegung
03.03.2008–07.04.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wederstraße 53/59 und Bürgerstraße 48, 52/56 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Juliusstraße, Karl-Marx-Straße, Buschkrugallee, Bundesautobahn A100, Rungiusstraße sowie der westlichen Grenze des Grundstücks Juliusstraße 59 im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
01.09.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 485
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.01.1981
Letzte Änderung des Beschlusses
06.01.2004
Gespeicherte Beteiligung
17.01.1994–17.02.1994
Gespeicherte Auslegung
10.01.2005–10.02.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Juliusstraße, Karl-Marx-Straße, Buschkrugallee, Bundesautobahn A100, Rungiusstraße sowie der westlichen Grenze des Grundstücks Juliusstraße 59 im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Juliusstraße, Karl-Marx-Straße, Buschkrugallee, Bundesautobahn A100, Rungiusstraße sowie der westlichen Grenze des Grundstücks Juliusstraße 59 im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
29.03.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.04.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 115
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.07.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
18.11.2010
Gespeicherte Auslegung
06.10.2008–06.11.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Juliusstraße, Karl-Marx-Straße, Buschkrugallee, Bundesautobahn A100, Rungiusstraße sowie der westlichen Grenze des Grundstücks Juliusstraße 59 im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bürgerstraße, Rungiusstraße, Jahnstraße und Mackenroder Weg im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
01.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 257
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
19.11.2002
Gespeicherte Beteiligung
31.03.2003–14.04.2003
Gespeicherte Auslegung
23.05.2005–23.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bürgerstraße, Rungiusstraße, Jahnstraße und Mackenroder Weg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bürgerstraße, Rungiusstraße, Jahnstraße und Mackenroder Weg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
29.03.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.04.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 116
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.07.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
18.11.2010
Gespeicherte Auslegung
06.10.2008–06.11.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bürgerstraße, Rungiusstraße, Jahnstraße und Mackenroder Weg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Pater-Behrens-Straße 88 -Anlagen für die Berufsausbildung- im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
23.05.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.06.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 1145
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.03.1976
Gespeicherte Auslegung
20.06.1977–20.07.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für die Berufsausbildung)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Pater-Behrens-Straße 88 -Anlagen für die Berufsausbildung- im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Koppelweg von Walnußweg bis zum Grundstück Koppelweg 57 und die Grundstücke Koppelweg 87, 93, 93A, 95, 95A, 99, 99A, 101, 101A, 103, 103A, 107, 109, 109A, 111, 113, 113A, 115, Am Kienpfuhl 2, 2A, Im Rosengrund 1, 2, Haselsteig 2, Teichrosenpfad 2 Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
30.10.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.11.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 67, Seite 760
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.08.1981
Letzte Änderung des Beschlusses
18.04.1989
Gespeicherte Auslegung
27.05.1991–27.06.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Koppelweg von Walnußweg bis zum Grundstück Koppelweg 57 und die Grundstücke Koppelweg 87, 93, 93A, 95, 95A, 99, 99A, 101, 101A, 103, 103A, 107, 109, 109A, 111, 113, 113A, 115, Am Kienpfuhl 2, 2A, Im Rosengrund 1, 2, Haselsteig 2, Teichrosenpfad 2
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mohriner Allee 156/164, sowie einen Abschnitt der Mohriner Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Am Britzer Garten 1-30, Mohriner Allee 152 und Walnußweg 56 sowie für die Straße Am Britzer Garten und einen Abschnitt der Mohriner Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für die Grundstücke Am Britzer Garten 1-30, Mohriner Allee 152 und Walnußweg 56 sowie für die Straße Am Britzer Garten und einen Abschnitt der Mohriner Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Koppelweg, Am Brandpfuhl, Mohriner Allee und Am Kienpfuhl sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Am Brandpfuhl 1/25 und die Straßen Am Brandpfuhl, Am Kienpfuhl (teilweise) und einen Abschnitt der Mohriner Allee im Bezirk NeukölWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,0 ha
Festsetzungsdatum
25.11.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.12.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 573
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.07.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
23.01.1990
Gespeicherte Beteiligung
20.11.1989–20.12.1989
Gespeicherte Auslegung
08.06.1990–10.07.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Koppelweg, Am Brandpfuhl, Mohriner Allee und Am Kienpfuhl sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Am Brandpfuhl 1/25 und die Straßen Am Brandpfuhl, Am Kienpfuhl (teilweise) und einen Abschnitt der Mohriner Allee im Bezirk Neuköl
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg / Mohriner Allee 82 / Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
15.06.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.07.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 348
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.07.2008
Gespeicherte Beteiligung
27.10.2008–07.11.2008
Gespeicherte Auslegung
09.02.2009–09.03.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg / Mohriner Allee 82 / Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Hanne Nüte, Havermannstraße, Buschkrugallee, Onkel-Herse-Straße und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Hanne Nüte, Havermannstraße, Buschkrugallee, Onkel-Herse-Straße und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Onkel-Herse-Straße, Buschkrugallee, Parchimer Allee und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,2 ha
Festsetzungsdatum
02.06.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.07.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 580
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.12.2018
Gespeicherte Auslegung
09.09.2019–09.10.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Onkel-Herse-Straße, Buschkrugallee, Parchimer Allee und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zwischen Britzer Damm, Treseburger Ufer und Walkenrieder Str. (Körners Grund) in Berlin-BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
12.02.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.02.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 201
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
26.08.1957–26.09.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
zwischen Britzer Damm, Treseburger Ufer und Walkenrieder Str. (Körners Grund) in Berlin-Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes nördlich des Rohrdommelweges und westlich des Kleiberweges (Oskar-Heinroth-Grundschule) sowie für eine Teilfläche des Rohrdommelweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
01.10.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.10.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 1649
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.08.1977
Letzte Änderung des Beschlusses
04.04.1978
Gespeicherte Auslegung
22.06.1982–22.07.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Schulsportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes nördlich des Rohrdommelweges und westlich des Kleiberweges (Oskar-Heinroth-Grundschule) sowie für eine Teilfläche des Rohrdommelweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände südlich der Mohriner Allee zwischen dem Grundstück Mohriner Allee 87/89, der Nordostgrenze der Kolonie Friedland 33 und ihrer geradlinigen Verlängerung, dem Massiner Weg und dem Neumarkplan unter Ausschluss der Grundstücke Mohriner Allee 5Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,4 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.09.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 1194
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.1982
Gespeicherte Beteiligung
04.09.1980–03.10.1980
Gespeicherte Auslegung
03.01.1983–03.02.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schutzraum), Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostration), Flächen für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnerei), Grünfläche (Parkanlage, Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südlich der Mohriner Allee zwischen dem Grundstück Mohriner Allee 87/89, der Nordostgrenze der Kolonie Friedland 33 und ihrer geradlinigen Verlängerung, dem Massiner Weg und dem Neumarkplan unter Ausschluss der Grundstücke Mohriner Allee 5
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mohriner Allee 147, Grundbuch von Britz, Blatt 4158 sowie für Teilflächen der Grundstücke Mohriner Allee 119/123, 127/145 und 151/157 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,4 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.09.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 1194
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.1982
Gespeicherte Beteiligung
04.09.1980–03.10.1980
Gespeicherte Auslegung
03.01.1983–03.02.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Pflanzenschutzamt), Grünfläche (Parkanlage mit Spielplätzen, Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mohriner Allee 147, Grundbuch von Britz, Blatt 4158 sowie für Teilflächen der Grundstücke Mohriner Allee 119/123, 127/145 und 151/157 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Straße 266a Nr. 48/54, der geradlinigen Verbindung der Südecke des Grundstücks Straße 266a Nr. 54 mit dem Schnittpunkt der geradlinig verlängerten Nordostgrenze der Kolonie HWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Straße 266a Nr. 48/54, der geradlinigen Verbindung der Südecke des Grundstücks Straße 266a Nr. 54 mit dem Schnittpunkt der geradlinig verlängerten Nordostgrenze der Kolonie H
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Straße 266a Nr. 48/54, der geradlinigen Verbindung der Südecke des Grundstücks Straße 266a Nr. 54 mit dem Schnittpunkt der geradlinig verlängerten Nordostgrenze der Kolonie HWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Straße 266a Nr. 48/54, der geradlinigen Verbindung der Südecke des Grundstücks Straße 266a Nr. 54 mit dem Schnittpunkt der geradlinig verlängerten Nordostgrenze der Kolonie H
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Buckower Damm 151/173, Steinträgerweg 2/6 und Buckower Damm 130/134, für Teilflächen der Grundstücke Buckower Damm 136/174 und Liegenschaftsbuch-Nr. 2859 sowie für Abschnitte des Hüfnerweges, des Buckower Dammes und für eine TeilflächeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,0 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.09.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 1195
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.1982
Gespeicherte Beteiligung
04.09.1980–03.10.1980
Gespeicherte Auslegung
03.01.1983–03.02.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage, Sportplatz, Parkanlage mit Spielplätzen), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Flächen für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnerei)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Damm 151/173, Steinträgerweg 2/6 und Buckower Damm 130/134, für Teilflächen der Grundstücke Buckower Damm 136/174 und Liegenschaftsbuch-Nr. 2859 sowie für Abschnitte des Hüfnerweges, des Buckower Dammes und für eine Teilfläche
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 151 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den nördlichen Bereich des Geländes zwischen dem Grundstück Straße 266a Nr.54, Grundbuch von Britz, Blatt 3122, Straße 264, den Grundstücken Grundbuch von Britz, Blatt 4158, Mohriner Allee 157/151, 147/135, 129/127, 123/119, 115/101, 97/87,der Nordostgrenze der Kolonie Friedland 33, ihrer geradlinigen Verlängerung bis zur Kolonie Am Marienfelder Weg, den Kolonien Am Marienfelder Weg und Zur Windmühle, westlich des Sportplatzes am Buckower Damm 150/166 und zwischen dem Grundstück Leonberger R...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
42,6 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.09.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 1196
Planende Stelle
unbekannt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
17.05.1983
Gespeicherte Beteiligung
04.09.1980–03.10.1980
Gespeicherte Auslegung
03.01.1983–03.02.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage mit Spielplätzen, Dauerkleingärten), Wasserfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Pumpwerk für die Seeumwalzanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für den nördlichen Bereich des Geländes zwischen dem Grundstück Straße 266a Nr.54, Grundbuch von Britz, Blatt 3122, Straße 264, den Grundstücken Grundbuch von Britz, Blatt 4158, Mohriner Allee 157/151, 147/135, 129/127, 123/119, 115/101, 97/87,der Nordostgrenze der Kolonie Friedland 33, ihrer geradlinigen Verlängerung bis zur Kolonie Am Marienfelder Weg, den Kolonien Am Marienfelder Weg und Zur Windmühle, westlich des Sportplatzes am Buckower Damm 150/166 und zwischen dem Grundstück Leonberger R...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den südlichen Bereich des Geländes zwischen dem Grundstück Straße 266a Nr.54, Grundbuch von Britz, Blatt 3122, Straße 264, den Grundstücken Grundbuch von Britz, Blatt 4158, Mohriner Allee 157/151, 147/135, 129/127, 123/119, 115/101, 97/87,der Nordostgrenze der Kolonie Friedland 33, ihrer geradlinigen Verlängerung bis zur Kolonie Am Marienfelder Weg, den Kolonien Am Marienfelder Weg und Zur Windmühle, westlich des Sportplatzes am Buckower Damm 150/166 und zwischen dem Grundstück Leonberger Ri...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
45,3 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.09.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 1196
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.1982
Gespeicherte Beteiligung
04.09.1980–03.10.1980
Gespeicherte Auslegung
03.01.1983–03.02.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage, Spiel- und Pflegehof, Friedhof), Flächen für die Landwirtschaft (Bezirksgärtnerei), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den südlichen Bereich des Geländes zwischen dem Grundstück Straße 266a Nr.54, Grundbuch von Britz, Blatt 3122, Straße 264, den Grundstücken Grundbuch von Britz, Blatt 4158, Mohriner Allee 157/151, 147/135, 129/127, 123/119, 115/101, 97/87,der Nordostgrenze der Kolonie Friedland 33, ihrer geradlinigen Verlängerung bis zur Kolonie Am Marienfelder Weg, den Kolonien Am Marienfelder Weg und Zur Windmühle, westlich des Sportplatzes am Buckower Damm 150/166 und zwischen dem Grundstück Leonberger Ri...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Jahnstraße, Rungiusstraße, Teltowkanal und Britzer Damm mit Ausnahme der Grundstücke Jahnstraße 85/89, Britzer Damm 31/41 und 49/51 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,3 ha
Festsetzungsdatum
06.03.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.03.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 524
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.02.1961
Gespeicherte Auslegung
15.05.1972–15.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Jahnstraße, Rungiusstraße, Teltowkanal und Britzer Damm mit Ausnahme der Grundstücke Jahnstraße 85/89, Britzer Damm 31/41 und 49/51 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Sportplatzgelände zwischen Friedrichsbrunner Straße, Treseburger Ufer und Walkenrieder Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
08.01.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Sportgebäude)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Sportplatzgelände zwischen Friedrichsbrunner Straße, Treseburger Ufer und Walkenrieder Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Franz-Körner-Straße 11 /19, Pintschallee 1/7, 11 und Hannemannstraße 16/22, Kienheideweg 10,11/17 und Am Mickelbruch 1 / 9, 2 /4 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
07.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.01.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 182
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.1971
Gespeicherte Auslegung
18.06.1973–18.07.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Franz-Körner-Straße 11 /19, Pintschallee 1/7, 11 und Hannemannstraße 16/22, Kienheideweg 10,11/17 und Am Mickelbruch 1 / 9, 2 /4 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Mohriner Allee, Buckower Damm und Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn, das Grundstück Mohriner Allee 25 sowie Abschnitte der Mohriner Allee und des Buckower Dammes sowie der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, OrtsteilWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Mohriner Allee, Buckower Damm und Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn, das Grundstück Mohriner Allee 25 sowie Abschnitte der Mohriner Allee und des Buckower Dammes sowie der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Fritz-Reuter-Allee, Parchimer Allee, Buschkrugallee und Grüner Weg im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
25,4 ha
Festsetzungsdatum
03.09.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 868
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.01.1959–06.02.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, kirchliche Einrichtungen), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Fritz-Reuter-Allee, Parchimer Allee, Buschkrugallee und Grüner Weg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände der beiden Gartenarbeitsschulen, des Ferienspielplatzes, der Handwerkerlehrstätte, der Bruno-Taut-Schule und der Kath. Kirchengemeinde im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,3 ha
Festsetzungsdatum
16.07.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.07.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 735
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.04.1960
Gespeicherte Auslegung
02.11.1960–30.11.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Gartenarbietsschule, Stützpunkt der Bewag, Schule, kirchliche Einrichtungen, Ferienspielplatz, Handwerkerlehrstätte), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der beiden Gartenarbeitsschulen, des Ferienspielplatzes, der Handwerkerlehrstätte, der Bruno-Taut-Schule und der Kath. Kirchengemeinde im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Buckower Damm 31, Ecke Gutschmidtstraße 112/116, Gutschmidtstraße 44/110a, Martin-Wagner-Ring 1-26b, 28-28a, Wesenberger Ring1-27d, Fritz-Reuter-Allee 142/172 und die Teilflächen der Grundstücke des Grundbuchbezirkes Britz Band 10 BlatWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 884
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1963
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Altenheim, Kindertagesstätte), reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentlicher Grünzug), sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet, Tankstelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Damm 31, Ecke Gutschmidtstraße 112/116, Gutschmidtstraße 44/110a, Martin-Wagner-Ring 1-26b, 28-28a, Wesenberger Ring1-27d, Fritz-Reuter-Allee 142/172 und die Teilflächen der Grundstücke des Grundbuchbezirkes Britz Band 10 Blat
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände der beiden Gartenarbeitsschulen, des Ferienspielplatzes, der Handwerkerlehrstätte, der Bruno-Taut-Schule und der Kath. Kirchengemeinde im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
16.07.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.07.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 735
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.04.1960
Gespeicherte Auslegung
02.11.1960–30.11.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Gartenarbietsschule, Stützpunkt der Bewag, Schule, kirchliche Einrichtungen, Ferienspielplatz, Handwerkerlehrstätte), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der beiden Gartenarbeitsschulen, des Ferienspielplatzes, der Handwerkerlehrstätte, der Bruno-Taut-Schule und der Kath. Kirchengemeinde im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Buckower Damm 31, Ecke Gutschmidtstraße 112/116, Gutschmidtstraße 44/110a, Martin-Wagner-Ring 1-26b, 28-28a, Wesenberger Ring1-27d, Fritz-Reuter-Allee 142/172 und die Teilflächen der Grundstücke des Grundbuchbezirkes Britz Band 10 BlatWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
34,8 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 884
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1963
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Altenheim, Kindertagesstätte), reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentlicher Grünzug), sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet, Tankstelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Damm 31, Ecke Gutschmidtstraße 112/116, Gutschmidtstraße 44/110a, Martin-Wagner-Ring 1-26b, 28-28a, Wesenberger Ring1-27d, Fritz-Reuter-Allee 142/172 und die Teilflächen der Grundstücke des Grundbuchbezirkes Britz Band 10 Blat
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Buckower Damm 45/53, Ecke Gutschmidtstraße 117/107 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
22.03.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.04.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 674
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.05.1971
Gespeicherte Auslegung
29.09.1975–29.10.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Buckower Damm 45/53, Ecke Gutschmidtstraße 117/107 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Parchimer Allee, Fritz-Reuter-Allee, Handwerkerlehrstätte und Albert-Einstein-Schule im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,9 ha
Festsetzungsdatum
02.01.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.01.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 10
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.03.1959–10.04.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für kirchliche Einrichtungen), sonstiges Sondergebiet (Läden), allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Parchimer Allee, Fritz-Reuter-Allee, Handwerkerlehrstätte und Albert-Einstein-Schule im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände am Bruno-Taut-Ring und an der Gutschmidtstraße zwischen Grüner Weg und gepl. U-Bahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für das Gelände am Bruno-Taut-Ring und an der Gutschmidtstraße zwischen Grüner Weg und gepl. U-Bahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände der Albert-Einstein-Schule und der Alfred-Nobel-Schule an der Parchimer Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
24.01.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.02.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 187
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
23.11.1960–21.12.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Albert-Einstein-Schule und der Alfred-Nobel-Schule an der Parchimer Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände am Bruno-Taut-Ring und an der Gutschmidtstraße zwischen Grüner Weg und gepl. U-Bahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
für das Gelände am Bruno-Taut-Ring und an der Gutschmidtstraße zwischen Grüner Weg und gepl. U-Bahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes östlich der Buschkrugallee zwischen Teltowkanal und künftiger Straße 575 sowie für eine Teilfläche der künftigen Straße 575 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,4 ha
Festsetzungsdatum
29.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 997
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.1971
Gespeicherte Auslegung
07.02.1972–07.03.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke)), Straßenverkehrsfläche, Gewerbegebiet, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes östlich der Buschkrugallee zwischen Teltowkanal und künftiger Straße 575 sowie für eine Teilfläche der künftigen Straße 575 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche der Haarlerner Straße zwischen Späthstraße und Scheveninger Straße sowie für die westlich anliegenden Grundstücke zwischen Scheveninger Straße und Leidener Straße sowie Teilflächen der Grundstücke Haarlerner Straße 47/89 im Bezirk NeukWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
22.10.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.11.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 99, Seite 2729
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.11.1971
Letzte Änderung des Beschlusses
14.01.1974
Gespeicherte Auslegung
24.06.1974–24.07.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Haarlerner Straße zwischen Späthstraße und Scheveninger Straße sowie für die westlich anliegenden Grundstücke zwischen Scheveninger Straße und Leidener Straße sowie Teilflächen der Grundstücke Haarlerner Straße 47/89 im Bezirk Neuk
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die verlängerte Gradestraße einschließlich des nördlich anschließenden Geländes zwischen der Bezirksgrenze und der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.05.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 822
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.12.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
01.03.1976
Gespeicherte Auslegung
28.06.1976–28.07.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die verlängerte Gradestraße einschließlich des nördlich anschließenden Geländes zwischen der Bezirksgrenze und der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände beiderseits der Holzmindener Straße und westlich der Straße Am Straßenbahnhof zwischen Tempelhofer Weg und Teltowkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.09.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1280
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.10.1980
Gespeicherte Auslegung
13.11.1981–14.12.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet (Autobus-Betriebsbahnhof), Grünfläche (Dauerkleingärten, Grünanlage), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits der Holzmindener Straße und westlich der Straße Am Straßenbahnhof zwischen Tempelhofer Weg und Teltowkanal im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gradestr. 73/77, (tw.) ( BSR-Erweiterung )Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.01.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
28.03.2023
Gespeicherte Beteiligung
27.11.2023–15.12.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gradestr. 73/77, (tw.) ( BSR-Erweiterung )
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gradestr. 30/70 und Tempelhofer Weg 38/64Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.2008
Gespeicherte Beteiligung
21.04.2008–05.05.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gradestr. 30/70 und Tempelhofer Weg 38/64
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gradestr. 91/123, Teilflächen der Grundstücke Koppelweg 54 (KGA Roseneck) und Gradestr. 127 (KGA Sorgenfrei) sowie für einen Abschnitt der Gradestr. und der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
13.04.2010
Gespeicherte Beteiligung
09.11.2009–20.11.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gradestr. 91/123, Teilflächen der Grundstücke Koppelweg 54 (KGA Roseneck) und Gradestr. 127 (KGA Sorgenfrei) sowie für einen Abschnitt der Gradestr. und der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Parchimer Allee 1C (tlw.) und Späthstr. 41 "Berggeist", "Deutsche Scholle"Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.12.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Parchimer Allee 1C (tlw.) und Späthstr. 41 "Berggeist", "Deutsche Scholle"
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Ballinstr. 15, Woermannkehre 1-2 und einer Teilfläche des Grundstücks mit der Lagebezeichnung Sieversufer 16/24Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.07.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ballinstr. 15, Woermannkehre 1-2 und einer Teilfläche des Grundstücks mit der Lagebezeichnung Sieversufer 16/24
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Koppelweg 55, Mohriner Allee 56, 58, 60, Koppelweg 51, / Mohriner Allee 52, eine Teilfläche des Grundstücks Koppelweg 45 sowie für einen Abschnitt der Mohriner Allee vor dem Grundstück Koppelweg 51 / Mohriner Allee 52.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.02.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
27.10.2020
Gespeicherte Beteiligung
12.02.2018–02.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Koppelweg 55, Mohriner Allee 56, 58, 60, Koppelweg 51, / Mohriner Allee 52, eine Teilfläche des Grundstücks Koppelweg 45 sowie für einen Abschnitt der Mohriner Allee vor dem Grundstück Koppelweg 51 / Mohriner Allee 52.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Buckower Damm 106/108, 110, 114, 122, 126, und 128Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.08.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Damm 106/108, 110, 114, 122, 126, und 128
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die die Grundstücke Buckower Damm 109/115 und 135/137 sowie ein angrenzender Abschnitt des DachdeckerwegsWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.09.2019
Letzte Änderung des Beschlusses
14.11.2023
Gespeicherte Beteiligung
19.09.2022–07.10.2022
Gespeicherte Auslegung
02.03.2026–02.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die die Grundstücke Buckower Damm 109/115 und 135/137 sowie ein angrenzender Abschnitt des Dachdeckerwegs
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Tempelhofer Weg 114, 118 und 122 sowie Britzer Damm 160, 164, 172, 174 und 176Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.09.2020
Gespeicherte Beteiligung
20.06.2022–08.07.2022
Gespeicherte Auslegung
16.02.2026–18.03.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tempelhofer Weg 114, 118 und 122 sowie Britzer Damm 160, 164, 172, 174 und 176
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Reduzierung des Geltungsbereichs, Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 8 - 9bbWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.02.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
26.10.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Reduzierung des Geltungsbereichs, Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 8 - 9bb
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Gradestr., Britzer Damm und Tempelhofer WegWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.07.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
27.02.2007
Gespeicherte Beteiligung
21.04.2008–05.05.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gradestr., Britzer Damm und Tempelhofer Weg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Bürgerstr. 21, 25/31 und Rungiusstr. 17/21 sowie Teilabschnitte der Bürgerstr., der Rungiusstr. und der Jahnstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
09.05.2006
Gespeicherte Beteiligung
24.09.2018–12.10.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Bürgerstr. 21, 25/31 und Rungiusstr. 17/21 sowie Teilabschnitte der Bürgerstr., der Rungiusstr. und der Jahnstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bürgerstraße 11, 15/19, Jahnstraße 8/40, Priesterweg 2, 5/7 und 8/12 sowie einen Abschnitt des Priesterweges.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.05.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
09.09.2014
Gespeicherte Beteiligung
11.09.2006–25.09.2006
Gespeicherte Auslegung
12.02.2018–14.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bürgerstraße 11, 15/19, Jahnstraße 8/40, Priesterweg 2, 5/7 und 8/12 sowie einen Abschnitt des Priesterweges.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Teilflächen der Grundstücke Koppelweg 70, 102 und Koppelweg 32, 50 / 54Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
11.04.2017
Gespeicherte Beteiligung
23.11.1992–23.12.1992
Gespeicherte Auslegung
18.07.1995–18.08.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Teilflächen der Grundstücke Koppelweg 70, 102 und Koppelweg 32, 50 / 54
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Kolonie Am Delfter Ufer, Haarlemer Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kolonie Am Delfter Ufer, Haarlemer Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Britzer Damm 55, 63/67 und 71/73 sowie die westliche Teilfläche des Grundstücks Britzer Damm 59/61 / Straße 614 2/22 und 26/106.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.02.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
24.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
18.11.1985–18.12.1985
Gespeicherte Auslegung
02.10.1989–02.11.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Britzer Damm 55, 63/67 und 71/73 sowie die westliche Teilfläche des Grundstücks Britzer Damm 59/61 / Straße 614 2/22 und 26/106.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Rungiusstr. 74, Franz-Körner-Str. 80/90, 92A/100, 104, Straße 614 24 sowie die östliche Teilfläche des Grundstücks Britzer Damm 59/61 / Straße 614 2/22 und 26/106.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.02.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
24.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
18.11.1985–18.12.1985
Gespeicherte Auslegung
02.10.1989–02.11.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rungiusstr. 74, Franz-Körner-Str. 80/90, 92A/100, 104, Straße 614 24 sowie die östliche Teilfläche des Grundstücks Britzer Damm 59/61 / Straße 614 2/22 und 26/106.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Späthstraße 35-37, 41 A sowie Grundbuch von Britz, Blatt 5022Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
21.12.2010
Gespeicherte Beteiligung
03.12.1990–21.12.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Späthstraße 35-37, 41 A sowie Grundbuch von Britz, Blatt 5022
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mohriner Allee 70/72 (tlw.)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.02.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
14.02.2023
Gespeicherte Beteiligung
29.06.2009–10.07.2009
Gespeicherte Auslegung
21.06.2010–21.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mohriner Allee 70/72 (tlw.)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Am Kienpfuhl 37, Mohriner Allee 74 B, 76 A, 78 A, Teilflächen der Grundstücke Mohriner Allee 74 D und 76/82, die Grundstücke Grundbuch von Britz mit den Blättern 2105, 6490 und 7682 (teilweise) sowie einen Abschnitt der Straße Am Kienpfuhl zwischen Mohriner Allee und der südlichen Grenze des Grundstücks Am Kienpfuhl 19/25.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.10.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
16.11.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Am Kienpfuhl 37, Mohriner Allee 74 B, 76 A, 78 A, Teilflächen der Grundstücke Mohriner Allee 74 D und 76/82, die Grundstücke Grundbuch von Britz mit den Blättern 2105, 6490 und 7682 (teilweise) sowie einen Abschnitt der Straße Am Kienpfuhl zwischen Mohriner Allee und der südlichen Grenze des Grundstücks Am Kienpfuhl 19/25.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen östlich an die Bezirksgrenze angrenzenden Abschnitt des
Sangerhauser WegsWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für einen östlich an die Bezirksgrenze angrenzenden Abschnitt des
Sangerhauser Wegs
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Buckower Damm 70 (tlw.), 82 und Hüfnerweg 4 (tlw.)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.06.1983
Letzte Änderung des Beschlusses
21.08.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Damm 70 (tlw.), 82 und Hüfnerweg 4 (tlw.)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gradestr. 35 und 53, Tempelhofer Weg 86/112 und Waldkraiburger Str. 4/6 sowie einen Abschnitt der Waldkraiburger Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.03.1977
Letzte Änderung des Beschlusses
08.01.2008
Gespeicherte Beteiligung
21.04.2008–05.05.2008
Gespeicherte Auslegung
30.05.1988–01.07.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gradestr. 35 und 53, Tempelhofer Weg 86/112 und Waldkraiburger Str. 4/6 sowie einen Abschnitt der Waldkraiburger Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
die Grundstücke Haarlemer Straße 31, 45, 65, 73, 89, Neue Späthstraße 47, 49, 50, Späthstraße 21-24, 28-31, 33, 140, 144, 145, 147-148, 150-154, 158, angrenzende Grünflächen entlang des Teltowkanals und zwischen Neuer Späthbrücke und Späthstraße sowie Abschnitte der
Haarlemer Straße, der Neuen Späthstraße und der Späthstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
32,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
14.04.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Haarlemer Straße 31, 45, 65, 73, 89, Neue Späthstraße 47, 49, 50, Späthstraße 21-24, 28-31, 33, 140, 144, 145, 147-148, 150-154, 158, angrenzende Grünflächen entlang des Teltowkanals und zwischen Neuer Späthbrücke und Späthstraße sowie Abschnitte der
Haarlemer Straße, der Neuen Späthstraße und der Späthstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 122 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 38 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Britz
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Britz. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Britz?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Britz entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Grünfläche (47 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (14 %), Gewerbliche Baufläche (7 %), übergeordnete Hauptverkehrsstraße (6 %) und Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) mit landschaftlicher Prägung (5 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Neukölln. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Britz
Stadtplanung Neukölln
Bezirksamt Neukölln von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Vor Ort: Di., 10–13 UhrWährend der Sprechzeit ist der Fachbereich telefonisch nicht erreichbar.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Britz
Gilt für mein Grundstück in Britz überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 5.909 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.999 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 34 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Britz, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Britz gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Warum steht XIV-287a, XIV-287b, XIV-287c in der Liste als unwirksam?
Der Bezirk führt XIV-287a, XIV-287b, XIV-287c als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 38 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Britz einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 102 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1957 bis 2021. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Britz zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Neukölln: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Britz sind 61 Planzeichnungen und 61 Begründungen zu den 61 geltenden Plänen abrufbar.