Privates Wissensportal — keine amtliche Quelle. Daten aus öffentlichen Geoportalen, redaktionell aufbereitet.
Berlin · Bezirk Spandau · Ortsteil Wilhelmstadt

Bebauungsplan Berlin-Wilhelmstadt

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Wilhelmstadt auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Wilhelmstadt?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.876
von 4.557 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
30 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
126,2 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Wilhelmstadt 51 Planobjekte zu: 40 in Kraft und 11 im Verfahren. 4 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 58,1 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 13 weitere Pläne aus Kladow, Spandau und Staaken reichen mit mehr als 0,1 ha nach Wilhelmstadt hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 317,3 ha der 1.041,7 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 30 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 126,2 ha. Von den 4.557 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.876 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Wilhelmstadt. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1955 bis 2024; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓51 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Wilhelmstadt

51 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Wilhelmstadt
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
5-11für den Ausbau des Weinmeisterhornwegs zwischen Wilhelmstraße und Winzerstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
23.07.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.10.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 759
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.2018
Gespeicherte Beteiligung
25.02.2019–11.03.2019
Gespeicherte Auslegung
18.11.2019–17.12.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Ausbau des Weinmeisterhornwegs zwischen Wilhelmstraße und Winzerstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.07.20200,7
5-120VEfür die Grundstücke Seeburger Weg 22, 24,24A, und 26/28 (teilweise) im Bezirk Spandau Ortsteil Wilhelmstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
15.10.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.11.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 555
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.07.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
26.04.2022
Gespeicherte Beteiligung
29.04.2019–13.05.2019
Gespeicherte Auslegung
10.10.2022–10.11.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Seeburger Weg 22, 24,24A, und 26/28 (teilweise) im Bezirk Spandau Ortsteil Wilhelmstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.10.20240,8
5-21für das Grundstück Seeburger Straße 60-61A im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
28.10.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.11.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 374
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.2007
Gespeicherte Auslegung
21.04.2008–21.05.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Denkmalbereich Gesamtanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Seeburger Straße 60-61A im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.10.20081,6
5-39für die Grundstücke Götelstraße 76 / 110A, Betckestraße 13, eine Teilfläche des Grundstücks Götelstraße 70, eine Teilfläche der Alten Havel sowie eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
13.01.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.02.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 5
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.09.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
27.11.2007
Gespeicherte Beteiligung
12.12.2011–23.12.2011
Gespeicherte Auslegung
03.09.2012–02.10.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwache), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche naturnahe Ufer- und Parkanlage), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Götelstraße 76 / 110A, Betckestraße 13, eine Teilfläche des Grundstücks Götelstraße 70, eine Teilfläche der Alten Havel sowie eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.01.20153,8
5-45VEfür das Grundstück Wilhelmstraße 8 im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
05.04.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 179
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.12.2005
Gespeicherte Beteiligung
03.07.2006–02.08.2006
Gespeicherte Auslegung
22.01.2007–22.02.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Baumarkt mit Gartencenter)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wilhelmstraße 8 im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.04.20111,9
5-8für die Grundstücke Seeburger Weg 23/29 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
27.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 705
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.04.2002
Gespeicherte Auslegung
10.06.2003–09.07.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Seeburger Weg 23/29 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.05.20062,2
VIII-109für die Wilhelmstraße zwischen dem Grundstück Wilhelmstraße 160 und der Straßengabelung Wilhelmstraße / Gatower Straße, für die Grundstücke Wilhelmstraße 6-9, 10-16 (teilweise), 17-19, 19a (teilweise), 20 und 21 (teilweise), für das Gelände zwischen Wilhe
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,2 ha
Festsetzungsdatum
25.09.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 93, Seite 2020
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1965
Gespeicherte Auslegung
21.11.1968–20.12.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Sportplatz, Grünanlage), Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Wilhelmstraße zwischen dem Grundstück Wilhelmstraße 160 und der Straßengabelung Wilhelmstraße / Gatower Straße, für die Grundstücke Wilhelmstraße 6-9, 10-16 (teilweise), 17-19, 19a (teilweise), 20 und 21 (teilweise), für das Gelände zwischen Wilhe

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.09.196911,2
VIII-110für das Gelände zwischen der Egelpfuhlstraße der Lübecker Straße, dem Egelpfuhlgraben und dem Grundstück Egelpfuhlstraße 13/7 sowie für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Spandau Band 108 Blatt 3482 und Baluschekweg 26,27 und 28/50 im Bezirk Spanda
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
08.06.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 837
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.10.1965
Gespeicherte Auslegung
03.01.1967–03.02.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Fläche für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnereien), Grünfläche (Sportanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Egelpfuhlstraße der Lübecker Straße, dem Egelpfuhlgraben und dem Grundstück Egelpfuhlstraße 13/7 sowie für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Spandau Band 108 Blatt 3482 und Baluschekweg 26,27 und 28/50 im Bezirk Spanda

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.06.19674,8
VIII-114für das Gelände zwischen Ruhlebener Straße, Charlottenburger Chaussee und S-Bahn im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,4 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.05.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 655
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.09.1967
Gespeicherte Auslegung
17.10.1969–17.11.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ruhlebener Straße, Charlottenburger Chaussee und S-Bahn im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.04.19708,4
VIII-114-1für das Grundstück Ruhlebener Straße 128/130, sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Charlottenburger Chaussee 95/117, Ruhlebener Straße 132/136 A, 50, Stichstraße 6/14 und 7 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
27.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.11.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 330
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.02.1983
Gespeicherte Beteiligung
02.05.1983–03.06.1983
Gespeicherte Auslegung
09.01.1989–09.02.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Ruhlebener Straße 128/130, sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Charlottenburger Chaussee 95/117, Ruhlebener Straße 132/136 A, 50, Stichstraße 6/14 und 7 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.10.19920,3
VIII-116afür das Gelände nordwestlich des Seeburger Weges zwischen der Lutoner Straße und dem Grundstück Seeburger Weg 26/28 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
28.11.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 106, Seite 2820
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
28.01.1974
Gespeicherte Auslegung
18.03.1974–18.04.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände nordwestlich des Seeburger Weges zwischen der Lutoner Straße und dem Grundstück Seeburger Weg 26/28 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.11.19741,7
VIII-116bfür die Grundstücke Seeburger Weg 1/21, 23/27 (teilweise), Schmidt-Knobelsdorf-Straße 1, 2-3 (teilweise), 4, 5 (teilweise), 6, 7-10 (teilweise), 11 und 12 (teilweise) im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
12.03.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.03.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 894
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.10.1973
Gespeicherte Auslegung
14.10.1974–14.11.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Seeburger Weg 1/21, 23/27 (teilweise), Schmidt-Knobelsdorf-Straße 1, 2-3 (teilweise), 4, 5 (teilweise), 6, 7-10 (teilweise), 11 und 12 (teilweise) im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.03.19753,6
VIII-116cfür Teilflächen der Grundstücke Schmidt-Knobelsdorf-Straße 2, 5, 7-10, 12, Grundbuch von Spandau Blatt 10088 und Seeburger Weg 23/27 sowie für die Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 2056, Blatt 12556 und Seeburger Weg 29 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
23.05.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.06.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 1144
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.05.1975
Gespeicherte Auslegung
10.01.1977–10.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Schmidt-Knobelsdorf-Straße 2, 5, 7-10, 12, Grundbuch von Spandau Blatt 10088 und Seeburger Weg 23/27 sowie für die Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 2056, Blatt 12556 und Seeburger Weg 29 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.05.19786,9
VIII-134für die Grundstücke Alt-Pichelsdorf 11/21, Am Pichelssee 1-9 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
07.11.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.11.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 108, Seite 2418
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.1969
Gespeicherte Auslegung
04.07.1969–04.08.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Pichelsdorf 11/21, Am Pichelssee 1-9 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.11.19693,4
VIII-136für das Gelände zwischen der Heerstraße, der Sandstraße, dem Blasewitzer Ring und der künftigen Schnellverkehrsstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,7 ha
Festsetzungsdatum
17.07.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.08.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1444
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.05.1969
Gespeicherte Auslegung
20.10.1971–22.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Heerstraße, der Sandstraße, dem Blasewitzer Ring und der künftigen Schnellverkehrsstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.07.19726,7
VIII-144für das Gelände zwischen der Heerstraße, der Straße Alt-Pichelsdorf, der Bocksfeldstraße und der östlichen Grenze des Grünzuges zwischen Heerstraße und Scharfe Lanke sowie für eine Teilfläche der Bocksfeldstraße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.05.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 944
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.02.1970
Gespeicherte Auslegung
20.10.1971–22.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Heerstraße, der Straße Alt-Pichelsdorf, der Bocksfeldstraße und der östlichen Grenze des Grünzuges zwischen Heerstraße und Scharfe Lanke sowie für eine Teilfläche der Bocksfeldstraße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.19722,5
VIII-148für Teilflächen des Geländes zwischen der Lutoner Straße, dem Seeburger Weg und dem Egelpfuhlgraben, für die Grundstücke Egelpfuhlstraße 1/5 (teilweise), für Abschnitte der Egelpfuhlstraße und der Lutoner Straße sowie für Teilflächen südlich des Egelpfuhl
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,7 ha
Festsetzungsdatum
10.06.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1506
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1970
Gespeicherte Auslegung
12.06.1973–12.07.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Fläche für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnerei), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage, Sportanlage, Uferschutzstreifen)
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Geländes zwischen der Lutoner Straße, dem Seeburger Weg und dem Egelpfuhlgraben, für die Grundstücke Egelpfuhlstraße 1/5 (teilweise), für Abschnitte der Egelpfuhlstraße und der Lutoner Straße sowie für Teilflächen südlich des Egelpfuhl

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.06.197518,7
VIII-15für das Gelände an der Heerstr. 233-275, zwischen Enger Steig, Bocksfeldstr. und Straße 79
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
08.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Gespeicherte Auslegung
07.01.1957–05.02.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Heerstr. 233-275, zwischen Enger Steig, Bocksfeldstr. und Straße 79

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.08.19575,1
VIII-151für die Grundstücke Wilhelmstraße 6-9 und 10-14 (teilweise) sowie für Teilflächen der Seecktstraße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1261
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.04.1971
Gespeicherte Auslegung
14.02.1972–14.03.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilhelmstraße 6-9 und 10-14 (teilweise) sowie für Teilflächen der Seecktstraße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.19727,1
VIII-153für einen Teilabschnitt der Heerstraße zwischen dem Enger Steig und der Westgrenze des Grundstücks Heerstraße 223, für die Grundstücke Heerstraße 225/235 (teilweise), und 243/247, Bocksfeldstraße 24 und 24a sowie für die Bocksfeldstraße ostwärts der Jaczo
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
19.04.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 719
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.10.1971
Gespeicherte Auslegung
16.10.1972–16.11.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Teilabschnitt der Heerstraße zwischen dem Enger Steig und der Westgrenze des Grundstücks Heerstraße 223, für die Grundstücke Heerstraße 225/235 (teilweise), und 243/247, Bocksfeldstraße 24 und 24a sowie für die Bocksfeldstraße ostwärts der Jaczo

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.04.19733,6
VIII-159für eine Teilfläche des Geländes nordöstlich des Blasewitzer Ringes zwischen Seeburger Weg und künftiger Schnellverkehrsstraße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Staaken
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
11.09.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.10.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 81, Seite 1638
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.07.1972
Gespeicherte Auslegung
12.06.1973–12.07.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Parkanlage), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes nordöstlich des Blasewitzer Ringes zwischen Seeburger Weg und künftiger Schnellverkehrsstraße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Staaken

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.09.19735,4
VIII-162für das Grundstück Gatower Straße 199, am Jaczoturm und die anschließenden Grundstücke bis zur Havel sowie eine Teilfläche der Havel und das Flurstück 41/76 in der Gemarkung Gatow, Flur 3 im Bezirk Spandau Ortsteil Wilhelmstadt und Gatow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
16.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 628
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.11.1999
Gespeicherte Beteiligung
05.03.2001–19.03.2001
Gespeicherte Auslegung
21.11.2005–20.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendausbildungszentrum für garten- und Landschaftsbau mit betreutem Wohnen), Grünfläche (privater Spielplatz, Tummelplatz mit Ballspielfläche, private naturnahe Parkanlage), Wasserfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Betriebsfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Gatower Straße 199, am Jaczoturm und die anschließenden Grundstücke bis zur Havel sowie eine Teilfläche der Havel und das Flurstück 41/76 in der Gemarkung Gatow, Flur 3 im Bezirk Spandau Ortsteil Wilhelmstadt und Gatow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.05.20067,2
VIII-166für das Gelände zwischen der Heerstraße und der Straße Alt-Pichelsdorf im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
02.08.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.08.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 1724
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1974
Gespeicherte Auslegung
13.10.1975–13.11.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Heerstraße und der Straße Alt-Pichelsdorf im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.08.19762,5
VIII-169für das Grundstück Jordanstraße 23/37, Baumertweg 3/13 und Am Südpark 26-56 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
04.10.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.10.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 94, Seite 2622
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.10.1973
Gespeicherte Auslegung
22.07.1974–22.08.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Altenwohnheim), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Jordanstraße 23/37, Baumertweg 3/13 und Am Südpark 26-56 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.10.19742,1
VIII-185für eine Teilfläche des Geländes zwischen Ulrikenstraße und Lutoner Straße, für Abschnitte der Ulrikenstraße, der AmalienhofstraBe und der Seeburger Straße sowie für Teilabschnitte der Lutoner Straße und der Schmidt-Knobelsdorf-Straße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
06.11.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 76, Seite 1903
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.04.1976
Gespeicherte Auslegung
31.05.1977–01.07.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Ulrikenstraße und Lutoner Straße, für Abschnitte der Ulrikenstraße, der AmalienhofstraBe und der Seeburger Straße sowie für Teilabschnitte der Lutoner Straße und der Schmidt-Knobelsdorf-Straße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.11.19790,8
VIII-19für die Grundstücke Mahnkopfweg 13/15 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
20.12.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.01.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 29
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.12.1961
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Sondergebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mahnkopfweg 13/15 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.12.19631,9
VIII-199für die Grundstücke Heerstraße 339/345, Fahremundstraße 9/35, Rodensteinstraße 45-45A und 44, Fahremundstraße 37/731 und 26/72 und für Teilflächen der Grundstücke Fahremundstraße 10/24 sowie für den Abschnitt der Fahremundstraße bis zum Steinmeisterweg im
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,6 ha
Festsetzungsdatum
13.07.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 1046
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.1978
Gespeicherte Beteiligung
17.07.1978–17.08.1978
Gespeicherte Auslegung
11.02.1980–11.03.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Heerstraße 339/345, Fahremundstraße 9/35, Rodensteinstraße 45-45A und 44, Fahremundstraße 37/731 und 26/72 und für Teilflächen der Grundstücke Fahremundstraße 10/24 sowie für den Abschnitt der Fahremundstraße bis zum Steinmeisterweg im

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.07.19835,6
VIII-222für das Grundstück Wilhelmstraße 21 ehemaliges Britannia-Center und eine Teilfläche des Grundstücks Wilhelmstraße 25-30 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 19170 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
24.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 176
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.12.1998
Gespeicherte Beteiligung
12.04.1999–12.05.1999
Gespeicherte Auslegung
17.09.2001–17.10.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Sonstiges Sondergebiet (Handelsbetriebe, Einrichtungen für Sport und Freizeit), Grünfläche (private Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wilhelmstraße 21 ehemaliges Britannia-Center und eine Teilfläche des Grundstücks Wilhelmstraße 25-30 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 19170 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.06.20024,2
VIII-26für das Gelände zwischen Seeburger Straße, Seecktstraße und Krumme Gärten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
24.09.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.10.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 59, Seite 913
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
17.03.1958–14.04.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Seeburger Straße, Seecktstraße und Krumme Gärten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.09.19584,0
VIII-29für das Gelände beiderseits der Straße Scharfe Lanke zwischen Weinmeisterhornweg und der Südgrenze des Grundstücks Scharfe Lanke 131/123 und für Teilflächen des südlich angrenzenden Geländes, der Grundstücke Weinmeisterhornweg 3 und Scharfe Lanke 2/50 sow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,0 ha
Festsetzungsdatum
15.12.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.12.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 106, Seite 2158
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.1966
Gespeicherte Auslegung
05.05.1969–10.06.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, sonstiges Sondergebiet, Wasserfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits der Straße Scharfe Lanke zwischen Weinmeisterhornweg und der Südgrenze des Grundstücks Scharfe Lanke 131/123 und für Teilflächen des südlich angrenzenden Geländes, der Grundstücke Weinmeisterhornweg 3 und Scharfe Lanke 2/50 sow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.12.197115,0
VIII-3für den Block 081405/406
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
21.11.1955
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
12.06.1954–10.07.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für den Block 081405/406

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.11.19553,0
VIII-306für die Grundstücke Heerstraße 336A/350 und das sich westlich anschließende Grundstück Grundbuch von Spandau, Blatt 22316, eine Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 336 sowie die sich nördlich anschließende Kolonie Heerstraße (Teilfläche des Grundstücks
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
24.06.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 388
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.07.1986
Gespeicherte Beteiligung
04.01.1988–04.02.1988
Gespeicherte Auslegung
30.06.1997–31.07.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Dauerkleingärten, öffentliche Parkanlage), Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Heerstraße 336A/350 und das sich westlich anschließende Grundstück Grundbuch von Spandau, Blatt 22316, eine Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 336 sowie die sich nördlich anschließende Kolonie Heerstraße (Teilfläche des Grundstücks

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.06.19996,3
VIII-33für das Gelände an der Straße „Am Pichelssee" zwischen der Scharfen Lanke und der Havel im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,5 ha
Festsetzungsdatum
05.10.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.10.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1170
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
13.10.1958–10.11.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, sonstiges Sondergebiet (Wassersportgebiet), Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Straße „Am Pichelssee" zwischen der Scharfen Lanke und der Havel im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.10.196219,5
VIII-33-1für das Grundstück Am Pichelssee 20-21 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
06.05.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 508
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.07.1968
Letzte Änderung des Beschlusses
24.07.1968
Gespeicherte Auslegung
17.03.1969–17.04.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Am Pichelssee 20-21 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.05.19690,2
VIII-34für das Gelände zwischen Johannastraße, Bullengraben, Nauener Straße und Ebersdorfer Straße im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,4 ha
Festsetzungsdatum
22.12.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 9
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.03.1960–25.04.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), sonstiges Sondergebiet (Kino und Läden)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Johannastraße, Bullengraben, Nauener Straße und Ebersdorfer Straße im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.12.19609,4
VIII-39für die Grundstücke Krowelstraße 28/54 im Bezirk Spandau, Ortsteil Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
04.04.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.04.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 391
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
19.06.1961–17.07.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Krowelstraße 28/54 im Bezirk Spandau, Ortsteil Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.04.19622,6
VIII-49für das Gelände zwischen Fröhnerstraße, Roedeliusweg, Jaczostraße, Sandheideweg, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Weinmeisterhornweg 29/43a Ecke Gatower Straße 127/129, Weinmeisterhornweg, Winzerstraße, den südlichen Grenzen der Grundstücke Winzer
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,7 ha
Festsetzungsdatum
05.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1187
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
04.05.1964–03.06.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Fröhnerstraße, Roedeliusweg, Jaczostraße, Sandheideweg, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Weinmeisterhornweg 29/43a Ecke Gatower Straße 127/129, Weinmeisterhornweg, Winzerstraße, den südlichen Grenzen der Grundstücke Winzer

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.09.196510,7
VIII-72für die Grundstücke Heerstraße 326/ 334 Wilhelmstraße 31-36, 36a-38 und Grundbuch von Spandau Band 40 Blatt 1435 und Band 43 Blatt 1543 im Bezirk Spandau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
12.04.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 450
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.05.1962
Gespeicherte Auslegung
12.10.1964–11.11.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Heerstraße 326/ 334 Wilhelmstraße 31-36, 36a-38 und Grundbuch von Spandau Band 40 Blatt 1435 und Band 43 Blatt 1543 im Bezirk Spandau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.04.19651,6
VIII-B12für das Gelände zwischen Brunsbütteler Damm, Ruhlebener Straße, Straßburger Straße, Krowelstraße, Götelstraße, Franzstraße, Pichelsdorfer Straße, Grimnitzstraße, Baumertweg, Jordanstraße, Am Südpark, Weverstraße, Melanchthonstraße, Melanchthonplatz, Wilhe
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
64,4 ha
Festsetzungsdatum
29.01.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.02.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 19
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.09.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
13.10.2009
Gespeicherte Beteiligung
20.08.2010–03.09.2010
Gespeicherte Auslegung
23.04.2012–23.05.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Brunsbütteler Damm, Ruhlebener Straße, Straßburger Straße, Krowelstraße, Götelstraße, Franzstraße, Pichelsdorfer Straße, Grimnitzstraße, Baumertweg, Jordanstraße, Am Südpark, Weverstraße, Melanchthonstraße, Melanchthonplatz, Wilhe

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.01.201364,4
VIII-Efür den Bereich 1 zwischen Sedanstraße, Havel, Nordgrenze der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 2074 und Spandauer Burgwall 11/17 und 12/14, Burgwallgraben, Havel, Götelstraße, Krowelstraße, Spandauer Burgwall, Pichelsdorfer Straße, Wilhelmstraße un
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
116,4 ha
Festsetzungsdatum
10.01.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.02.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 461
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.03.1982
Gespeicherte Beteiligung
21.06.1982–21.07.1982
Gespeicherte Auslegung
29.10.1984–30.11.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich 1 zwischen Sedanstraße, Havel, Nordgrenze der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 2074 und Spandauer Burgwall 11/17 und 12/14, Burgwallgraben, Havel, Götelstraße, Krowelstraße, Spandauer Burgwall, Pichelsdorfer Straße, Wilhelmstraße un

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.01.1990116,4
5-127für eine Teilfläche des Grundstücks Gatower Straße 19
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.04.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
12.12.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Gatower Straße 19

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2021Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss13.04.20210,7
5-134Wilhelmstr. 24 D und 25 auf dem Flurstück 94 der Flur 21
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.06.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wilhelmstr. 24 D und 25 auf dem Flurstück 94 der Flur 21

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2024Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss04.06.20244,8
5-135Efür ein an der Kreuzung Gatower Straße und Weinmeisterhornweg miteinander verbundenen Gebiet bestehend aus einem Teilgebiet südlich der Heerstraße und westlich der Gatower Straße sowie einem Teilgebiet südlich des Weinmeisterhornwegs und östlich der Gatower Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
89,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.03.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für ein an der Kreuzung Gatower Straße und Weinmeisterhornweg miteinander verbundenen Gebiet bestehend aus einem Teilgebiet südlich der Heerstraße und westlich der Gatower Straße sowie einem Teilgebiet südlich des Weinmeisterhornwegs und östlich der Gatower Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2025Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss18.03.202589,7
5-25für das Gelände zwischen Straße Am Omnibushof, Gatower Str. Heerstr. und Wilhelmstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.08.2003
Gespeicherte Beteiligung
12.11.2003–11.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Straße Am Omnibushof, Gatower Str. Heerstr. und Wilhelmstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2003Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung11.12.20038,7
5-36Wilhelmstr. 31-38 und Heerstr. 326/334
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wilhelmstr. 31-38 und Heerstr. 326/334

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2004Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss14.09.20041,6
5-56für die Grundstücke Gatower Str. 157/167
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gatower Str. 157/167

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2006Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss27.06.20060,8
VIII-169-1Jordanstr., Baumertweg, Südpark
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.08.1983
Gespeicherte Beteiligung
09.01.1984–09.02.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Jordanstr., Baumertweg, Südpark

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1984Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung09.02.19841,2
VIII-227Weinmeisterhornweg, Straße 751, Gruberzeile
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.07.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Weinmeisterhornweg, Straße 751, Gruberzeile

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1982Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss06.07.19822,2
VIII-230für das Gelände zwischen Wilhelmstr, Weinmeisterhornweg, Stritteweg, der östlichen Grenze des Grundstücks Daberkowstr. 28 und der Grenze der Gemarkung Seeburg sowie für eine Teilfläche der Daberkowstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.01.1982
Letzte Änderung des Beschlusses
13.11.2018
Gespeicherte Beteiligung
15.03.1982–16.04.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wilhelmstr, Weinmeisterhornweg, Stritteweg, der östlichen Grenze des Grundstücks Daberkowstr. 28 und der Grenze der Gemarkung Seeburg sowie für eine Teilfläche der Daberkowstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1982Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.04.19826,5
VIII-281Heerstr., Meydenbauerweg, Gruberzeile, Weinmeisterhornweg, Fahremundstr., Straße 467
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.03.1987
Gespeicherte Beteiligung
04.01.1988–04.02.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Heerstr., Meydenbauerweg, Gruberzeile, Weinmeisterhornweg, Fahremundstr., Straße 467

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1988Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung04.02.19886,1
VIII-282Weinmeisterhornweg, Wilhelmstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.1986
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1986–18.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Weinmeisterhornweg, Wilhelmstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1986Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung18.12.198611,5

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 10 der 50 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 11 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Wilhelmstadt

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Wilhelmstadt
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
VIII-DGrundfläche LaubenSpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt19,2 ha152,4
VIII-B2aStaakener Straße 22-37, 64-68, 73, 75, 79 …SpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt9,7 ha120,5
VIII-Bfolgende Teile des allgemeinen Wohngebietes und anderer Gebiete im Bezirk Spandau a) für ein …KladowFestgesetztdavon in Wilhelmstadt5,2 ha485,5
VIII-69ostwärts der Klosterstraße …SpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt3,3 ha8,0
VIII-130Verbreiterung der Ruhlebener Straße und Charlottenburger Chaussee zwischen Dischingerbrücke …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Wilhelmstadt2,7 ha5,1
VIII-8Kloster-, Altonaer-, Seeburger- und Kieler Str. in SpandauSpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt0,5 ha8,9
VIII-59Altonaer Straße, Elsflether Weg, Bullengraben …SpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt0,4 ha14,7
VIII-142der Eisenbahn zwischen der Grenadierstraße, der Pichelswerderstraße …SpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt0,4 ha14,7
VIII-259aalle südlich der Grundstücke Spandauer Burgwall 22 …SpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt0,3 ha4,7
VIII-101dem Brunsbütteler Damm, dem Päwesiner Weg, der Lazarusstraße …SpandauFestgesetztdavon in Wilhelmstadt0,2 ha31,8
5-137eine Teilfläche des Grundstücks Weinmeiesterhornweg 165A sowie deren Anbindung an den Weinme …StaakenIm Verfahrendavon in Wilhelmstadt0,2 ha4,2
VIII-10Block 081417/084171StaakenFestgesetztdavon in Wilhelmstadt0,1 ha2,8
VIII-158der Maulbeerallee zwischen dem Grundstück Maulbeerallee 4 und dem Seeburger Weg sowie für Te …StaakenFestgesetztdavon in Wilhelmstadt0,1 ha2,6

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Wilhelmstadt. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Wilhelmstadt?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Wilhelmstadt darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Wilhelmstadt entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Grünfläche (25 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (16 %), Wasserfläche (14 %), Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (13 %) und Ver- und Entsorgungsfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung (9 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Spandau. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Wilhelmstadt

Stadtplanung Spandau

Bezirksamt Spandau von Berlin · Stadtentwicklungsamt Spandau

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90279 0Quelle
Anschrift
Carl-Schurz-Straße 2/6 13597 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Wilhelmstadt

Gilt für mein Grundstück in Wilhelmstadt überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 4.557 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.876 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 30 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Wilhelmstadt, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Wilhelmstadt gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 11 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Wilhelmstadt einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 51 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1955 bis 2024. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Wilhelmstadt zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Spandau: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Wilhelmstadt sind 40 Planzeichnungen und 10 Begründungen zu den 40 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Wilhelmstadt. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.