Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Adlershof auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Adlershof?
Flurstücke im festgesetzten Plan
879
von 3.230 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
38 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
55,7 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Adlershof 39 Planobjekte zu: 32 in Kraft und 7 im Verfahren. 5 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 40,3 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 2 weitere Pläne aus Johannisthal reichen mit mehr als 0,1 ha nach Adlershof hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 233,6 ha der 615,0 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 38 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 55,7 ha. Von den 3.230 Flurstücken im Ortsteil liegen 879 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Adlershof. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1999 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Adlershof
39 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Adlershof
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
9-13
für die Grundstücke Genossenschaftsstraße 1 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
15.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 764
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.09.2003
Gespeicherte Beteiligung
24.11.2003–08.12.2003
Gespeicherte Auslegung
07.11.2005–07.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Fläche für Wald
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Genossenschaftsstraße 1 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen Groß-Berliner Damm, Louis-Blériot-Straße, dem Betriebsbahnhof Schöneweide und der Georg-Schendel-Straße im Bezirk Treptow-köpenick, Ortsteil Johannisthal und Adlershof Weitere Plandaten
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen Groß-Berliner Damm, Louis-Blériot-Straße, dem Betriebsbahnhof Schöneweide und der Georg-Schendel-Straße im Bezirk Treptow-köpenick, Ortsteil Johannisthal und Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen dem Betriebsbahnhof Schöneweide, nordöstlicher Verlängerung der Georg-Schendel-Straße, nordwestlicher Verlängerung der Wagner-Régeny-Straße und einer Linie in Verlängerung der Hermann-Dorner-Allee einschließlich von Teilflächen des südlich an die Verlängerung der Wagner-Régeny-Straße anschließenden Baugrundstücks sowie der Verlängerung der Hermann-Dorner-Allee nordöstlich des Groß-Berliner-Damm...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
01.12.2011
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 826
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
18.03.2009
Gespeicherte Beteiligung
23.11.2009–21.12.2009
Gespeicherte Auslegung
28.02.2011–28.03.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen dem Betriebsbahnhof Schöneweide, nordöstlicher Verlängerung der Georg-Schendel-Straße, nordwestlicher Verlängerung der Wagner-Régeny-Straße und einer Linie in Verlängerung der Hermann-Dorner-Allee einschließlich von Teilflächen des südlich an die Verlängerung der Wagner-Régeny-Straße anschließenden Baugrundstücks sowie der Verlängerung der Hermann-Dorner-Allee nordöstlich des Groß-Berliner-Damm...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Adlergestell 327 bis 331/ Glienicker Weg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 323
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.02.2010
Gespeicherte Beteiligung
15.10.2013–28.10.2013
Gespeicherte Auslegung
02.05.2016–02.06.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Möbel- und Küchenmarkt), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Adlergestell 327 bis 331/ Glienicker Weg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der Rudower Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung der Wilhelm-Ostwald-Straße und der Straße Am Studio sowie die Straße Am Studio im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der Rudower Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung der Wilhelm-Ostwald-Straße und der Straße Am Studio sowie die Straße Am Studio im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof zwischen der Rudower Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung der Wilhelm-Ostwald-Straße und der Straße Am Studio sowie die Straße Am Studio im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
22,1 ha
Festsetzungsdatum
08.11.2016
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.12.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 870
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
22.06.2007
Gespeicherte Auslegung
17.03.2015–17.04.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Steuerung Sondergebiet (nur Text)
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof zwischen der Rudower Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung der Wilhelm-Ostwald-Straße und der Straße Am Studio sowie die Straße Am Studio im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Moriz-Seeler-Straße 1 im städtebaulichen Entwicklungsbereich Johannisthal/Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
06.11.2023
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.12.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 386
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
10.04.2018
Gespeicherte Beteiligung
04.03.2019–15.03.2019
Gespeicherte Auslegung
03.08.2020–02.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Medien, Kultur, Soziales)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Moriz-Seeler-Straße 1 im städtebaulichen Entwicklungsbereich Johannisthal/Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" südwestlich der Agastraße, nordwestlich der Richard-Willstätter-Straße, nordöstlich der Volmerstraße und südöstlich der Albert-Einstein-Straße sowie für die Volmerstraße zwischen Albert-Einstein-Straße und Richard-Willstätter-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,8 ha
Festsetzungsdatum
12.09.2005
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 487
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
11.12.1995
Gespeicherte Auslegung
26.05.1997–26.06.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" südwestlich der Agastraße, nordwestlich der Richard-Willstätter-Straße, nordöstlich der Volmerstraße und südöstlich der Albert-Einstein-Straße sowie für die Volmerstraße zwischen Albert-Einstein-Straße und Richard-Willstätter-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Baugrundstücke zwischen Straße Am Studio, Justus-von-Liebig-Straße Volmerstraße und Albert-Einstein-Straße sowie zwischen Straße Am Studio, Richard-Willstätter-Straße, Volmerstraße und Justus-von-Liebig-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Festsetzungsdatum
14.10.2013
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.10.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 551
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
15.09.2008
Gespeicherte Beteiligung
23.11.2009–21.12.2009
Gespeicherte Auslegung
14.11.2011–14.12.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Baugrundstücke zwischen Straße Am Studio, Justus-von-Liebig-Straße Volmerstraße und Albert-Einstein-Straße sowie zwischen Straße Am Studio, Richard-Willstätter-Straße, Volmerstraße und Justus-von-Liebig-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der Straße "Am Studio", Köpenicker Straße, Ernst-Ruska-Ufer, Volmerstraße und Richard-Willstätter-Straße sowie für Abschnitte der Richard-Willstätter-Straße und der Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,2 ha
Festsetzungsdatum
26.05.2011
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.06.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 262
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
11.12.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
17.04.1997
Gespeicherte Beteiligung
08.11.1993–22.11.1993
Gespeicherte Auslegung
20.11.2007–20.12.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage), Flächen für Sport- und Spielanlagen (Tennisanlagen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der Straße "Am Studio", Köpenicker Straße, Ernst-Ruska-Ufer, Volmerstraße und Richard-Willstätter-Straße sowie für Abschnitte der Richard-Willstätter-Straße und der Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände südöstlich der Volmerstraße, nordwestlich der Albert-Einstein-Straße und nordöstlich der Magnusstraße sowie für die Albert-Einstein-Straße zwischen Magnusstraße und Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
für das Gelände südöstlich der Volmerstraße, nordwestlich der Albert-Einstein-Straße und nordöstlich der Magnusstraße sowie für die Albert-Einstein-Straße zwischen Magnusstraße und Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Volmerstraße, der Richard-Willstätter-Straße, der Magnusstraße und der Albert-Einstein-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen der Volmerstraße, der Richard-Willstätter-Straße, der Magnusstraße und der Albert-Einstein-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Ernst-Ruska-Ufer, Richard-Willstätter-Straße und Volmerstraße sowie für einen Abschnitt der Richard-Willstätter-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Ernst-Ruska-Ufer, Richard-Willstätter-Straße und Volmerstraße sowie für einen Abschnitt der Richard-Willstätter-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände südwestlich der Magnusstraße, nordwestlich der Albert-Einstein-Straße und nördlich des Ernst-Ruska-Ufers, östlich der Wegedornstraße und südöstlich der Rudower Chaussee sowie für die Magnusstraße zwischen Rudower Chaussee und Albert-Einstein-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Festsetzungsdatum
25.01.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 156
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
11.12.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
30.06.1999
Gespeicherte Auslegung
25.01.2000–03.03.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Forschung), Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Heizkraftwerk I, Heizkraftwerk II)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südwestlich der Magnusstraße, nordwestlich der Albert-Einstein-Straße und nördlich des Ernst-Ruska-Ufers, östlich der Wegedornstraße und südöstlich der Rudower Chaussee sowie für die Magnusstraße zwischen Rudower Chaussee und Albert-Einstein-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Magnusstraße, Ernst-Ruska-Ufer und Albert-Einstein-Straße einschließlich der angrenzenden Abschnitte der Magnusstraße und der Albert-Einstein-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Magnusstraße, Ernst-Ruska-Ufer und Albert-Einstein-Straße einschließlich der angrenzenden Abschnitte der Magnusstraße und der Albert-Einstein-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof nördlich des Ernst-Ruska-Ufers, südöstlich der Albert-Einstein-Straße, südwestlich der MagnusstraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Festsetzungsdatum
28.03.2025
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.04.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 202
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
11.10.2005
Gespeicherte Beteiligung
25.06.2018–20.07.2018
Gespeicherte Auslegung
07.12.2023–15.01.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof nördlich des Ernst-Ruska-Ufers, südöstlich der Albert-Einstein-Straße, südwestlich der Magnusstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Geländestreifen nördlich des Teltowkanals zwischen Wegedornstraße und Köpenicker Straße und nordwestlich der Köpenicker Straße sowie die Köpenicker Straße zwischen Altglienicker Brücke und nördlich der Agastraße im Bezirk Treptow, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
für einen Geländestreifen nördlich des Teltowkanals zwischen Wegedornstraße und Köpenicker Straße und nordwestlich der Köpenicker Straße sowie die Köpenicker Straße zwischen Altglienicker Brücke und nördlich der Agastraße im Bezirk Treptow, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen den Bahnflächen, Köpenicker Straße, Straße "Am Studio" und der östlichen Verlängerung der Wilhelm-Ostwald-Straße einschließlich eines Abschnittes der Köpenicker Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
24.11.2016
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.12.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 873
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
11.12.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
19.02.2002
Gespeicherte Auslegung
20.11.2007–20.12.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen den Bahnflächen, Köpenicker Straße, Straße "Am Studio" und der östlichen Verlängerung der Wilhelm-Ostwald-Straße einschließlich eines Abschnittes der Köpenicker Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" nördlich der Rudower Chaussee zwischen Eisenhutweg und in Höhe der künftigen Magnusstraße sowie für die Verbreiterung und Verlängerung der Rudower Chaussee westlich der Wegedornstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" nördlich der Rudower Chaussee zwischen Eisenhutweg und in Höhe der künftigen Magnusstraße sowie für die Verbreiterung und Verlängerung der Rudower Chaussee westlich der Wegedornstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" nordwestlich der Rudower Chaussee in Höhe der künftigen Verlängerung des Groß-Berliner Damms und in Höhe der künftigen Magnusstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
35,0 ha
Festsetzungsdatum
19.03.2002
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.04.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 122
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
13.09.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
26.05.1998
Gespeicherte Beteiligung
09.11.1994–23.11.1994
Gespeicherte Auslegung
20.01.1998–20.02.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Hochschule, Kultur und Soziales), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Promenade, öffentliche Parkanlage, öffentlicher Kinderspielplatz), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Geh- und Radwegebereich, Stadtplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" nordwestlich der Rudower Chaussee in Höhe der künftigen Verlängerung des Groß-Berliner Damms und in Höhe der künftigen Magnusstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen Groß-Berliner Damm, Zum Großen Windkanal, Katharina-Boll-Dornberger-Straße, Abram-Joffe-Straße, Karl-Ziegler-Straße und der Hermann-Dorner-Allee sowie für eine Teilfläche zwischen Erich-Thilo-Straße, Rudower Chaussee, Newtonstraße und der Straße Zum großen Windkanal im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,9 ha
Festsetzungsdatum
01.12.2011
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 827
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
11.10.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
05.04.2007
Gespeicherte Beteiligung
23.11.2009–21.12.2009
Gespeicherte Auslegung
11.01.2011–11.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Kultur und Soziales, Hochschule), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit öffentlichem Spielplatz), Flächen für den Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltungseinrichtungen), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen Groß-Berliner Damm, Zum Großen Windkanal, Katharina-Boll-Dornberger-Straße, Abram-Joffe-Straße, Karl-Ziegler-Straße und der Hermann-Dorner-Allee sowie für eine Teilfläche zwischen Erich-Thilo-Straße, Rudower Chaussee, Newtonstraße und der Straße Zum großen Windkanal im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof zwischen Groß-Berliner Damm, Zum Großen Windkanal, Katharina -Boll-Dornberger-Straße, Abram-Joffe-Straße, Karl-Ziegler-Straße und der Herrmann-Dorner-Allee sowie für eine Teilfläche zwischen Erich-Thilo-Straße, Rudower Chaussee, Newtonstraße und der Straße Zum großen Windkanal im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
19,9 ha
Festsetzungsdatum
09.11.2016
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.11.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 864
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
02.09.2013
Gespeicherte Auslegung
06.01.2015–06.02.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiete, Mischgebiet, Sondergebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (nur Text)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof zwischen Groß-Berliner Damm, Zum Großen Windkanal, Katharina -Boll-Dornberger-Straße, Abram-Joffe-Straße, Karl-Ziegler-Straße und der Herrmann-Dorner-Allee sowie für eine Teilfläche zwischen Erich-Thilo-Straße, Rudower Chaussee, Newtonstraße und der Straße Zum großen Windkanal im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen Karl-Ziegler-Straße und Hermann-Dorner-allee und nordwestlich der öffentlichen Grünfläche "Oktogon" im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
23.11.2018
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 681
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
15.07.2014
Gespeicherte Beteiligung
03.12.2014–19.12.2014
Gespeicherte Auslegung
04.07.2017–04.08.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen Karl-Ziegler-Straße und Hermann-Dorner-allee und nordwestlich der öffentlichen Grünfläche "Oktogon" im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der künftigen Wagner-Régeny -Straße, der Rudower Chaussee, der Karl-Otto-Reinsch-Straße, der Merlitzstraße, dem Groß-Berliner Damm und die nordöstliche Verlängerung der Abram-Joffe-Straße mit Ausnahme der Merlitzstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,0 ha
Festsetzungsdatum
30.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 791
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
14.11.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
05.04.2000
Gespeicherte Auslegung
06.12.2005–11.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltungseinrichtungen, öffentliche Verwaltungseinrichtungen und Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke, Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der künftigen Wagner-Régeny -Straße, der Rudower Chaussee, der Karl-Otto-Reinsch-Straße, der Merlitzstraße, dem Groß-Berliner Damm und die nordöstliche Verlängerung der Abram-Joffe-Straße mit Ausnahme der Merlitzstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Bebauungsplan XV-55bb für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" für das Grundstück Rudower Chaussee 12, die Merlitzstraße und die Karl-Otto-Reinsch-Straße im Bezirk Treptow-köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
13.07.2005
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 416
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
05.04.2000
Gespeicherte Auslegung
21.06.2000–21.07.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Geh- und Radwegebereich)
Geltungsbereich laut Quelle
Bebauungsplan XV-55bb für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" für das Grundstück Rudower Chaussee 12, die Merlitzstraße und die Karl-Otto-Reinsch-Straße im Bezirk Treptow-köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Bebauungsplan XV-55c für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin- Johannisthal/Adlershof" zwischen Groß-Berliner Damm, künftiger Georg- Schendel- Straße, künftiger Wagner- Régeny- Straße und Pfarrer- Goosmann- Straße sowie für die künftige Georg- Schendel- Straße und einen Abschnitt der künftigen Wagner- Régeny- Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Festsetzungsdatum
26.04.2010
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.06.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 296
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.06.2007
Gespeicherte Auslegung
16.09.2008–17.10.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Bebauungsplan XV-55c für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin- Johannisthal/Adlershof" zwischen Groß-Berliner Damm, künftiger Georg- Schendel- Straße, künftiger Wagner- Régeny- Straße und Pfarrer- Goosmann- Straße sowie für die künftige Georg- Schendel- Straße und einen Abschnitt der künftigen Wagner- Régeny- Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin- Johannisthal/Adlershof" zwischen Rudower Chaussee, Wegedornstraße, Teltowkanal und Hermann- Dorner- Allee und für Abschnitte der Wegedornstraße und der Hermann- Dorner- Allee im Bezirk Treptow- Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,5 ha
Festsetzungsdatum
22.06.2006
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 698
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
13.09.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
22.12.2004
Gespeicherte Beteiligung
09.11.1994–23.11.1994
Gespeicherte Auslegung
18.02.2003–18.03.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öffentliches Strassenbegleitgrün), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserbehandlungsanlage, Regenwasserbehandlungsanlage und Abwasserpumpwerk), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin- Johannisthal/Adlershof" zwischen Rudower Chaussee, Wegedornstraße, Teltowkanal und Hermann- Dorner- Allee und für Abschnitte der Wegedornstraße und der Hermann- Dorner- Allee im Bezirk Treptow- Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Otto-Franke-Straße, den südwestlichen Grenzen der Flurstücke 4065, 4068 und 106/7, Gemarkung Kanne, Flur 4, verbreitertem Glienicker Weg, Glienicker Weg und Adlergestell im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,1 ha
Festsetzungsdatum
04.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 353
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.06.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
21.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
13.09.1999–24.09.1999
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–07.10.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Einrichtungshaus, Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter), Grünfläche (private Grünfläche mehrschichtiger Holzbestand), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Otto-Franke-Straße, den südwestlichen Grenzen der Flurstücke 4065, 4068 und 106/7, Gemarkung Kanne, Flur 4, verbreitertem Glienicker Weg, Glienicker Weg und Adlergestell im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der Bahnanlage, der Rudower Chaussee, der Wagner- Régeny- Straße und deren nördlicher Verlängerung und einer Linie rechtwinklig zur Wagner- Régeny- Straße bis zur Bahnanlage sowie für eine Fläche des "Eichenwäldchens" südöstlich der Rudower Chaussee einschließlich einer Teilfläche der Straßenbahntrasse und des Fuß- und Radweges sowie für ein Teilstück des Bahngeländes und für Abschnitte der Rudo...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,4 ha
Festsetzungsdatum
10.11.2011
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.11.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 703
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
11.12.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
15.12.2008
Gespeicherte Beteiligung
09.11.1994–23.11.1994
Gespeicherte Auslegung
27.01.2009–27.02.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuss- und Radwegebereich), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Berlin-Johannisthal/Adlershof" zwischen der Bahnanlage, der Rudower Chaussee, der Wagner- Régeny- Straße und deren nördlicher Verlängerung und einer Linie rechtwinklig zur Wagner- Régeny- Straße bis zur Bahnanlage sowie für eine Fläche des "Eichenwäldchens" südöstlich der Rudower Chaussee einschließlich einer Teilfläche der Straßenbahntrasse und des Fuß- und Radweges sowie für ein Teilstück des Bahngeländes und für Abschnitte der Rudo...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Abschnitt der künftig verbreiterten Rudower Chaussee zwischen der östlichen Begrenzung des Grundstückes Rudower Chaussee 4 (ehemalige Kaserne) und der Einmündung der Planstraße Süd 14 ("Volmerstraße") einschließlich eines 30-Meter-Abschnittes südlich der Planstraße Süd 14 (Volmerstraße") im Bezirk Treptow, Ortsteil JohannisthalWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1999
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.07.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 409
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
13.07.1996
Gespeicherte Beteiligung
09.11.1994–23.11.1994
Gespeicherte Auslegung
20.11.1996–20.12.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Abschnitt der künftig verbreiterten Rudower Chaussee zwischen der östlichen Begrenzung des Grundstückes Rudower Chaussee 4 (ehemalige Kaserne) und der Einmündung der Planstraße Süd 14 ("Volmerstraße") einschließlich eines 30-Meter-Abschnittes südlich der Planstraße Süd 14 (Volmerstraße") im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" für einen Abschnitt der verbreiterten Rudower Chaussee südlich der künftigen Volmerstraße bis zur Wegedornstraße einschließlich ihrer Einmündung im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1999
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.07.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 409
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
13.07.1996
Gespeicherte Beteiligung
09.11.1994–23.11.1994
Gespeicherte Auslegung
20.01.1998–20.02.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Berlin-Johannisthal/Adlershof" für einen Abschnitt der verbreiterten Rudower Chaussee südlich der künftigen Volmerstraße bis zur Wegedornstraße einschließlich ihrer Einmündung im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Straße Am Studio, Albert-Einstein-Straße, Volmerstraße und Rudower Chaussee sowie für Abschnitte der Albert-Einstein-Straße und der Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil AdlershofWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen der Straße Am Studio, Albert-Einstein-Straße, Volmerstraße und Rudower Chaussee sowie für Abschnitte der Albert-Einstein-Straße und der Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die an der S-Bahn von Adlershof nach Grünau und Köpenicker Str. liegenden Flurstücke 105/16 teilweise, 6013, 6014, 106/28, 106/27, 105/13, 5900 teilweise und 5899, Gemarkung Kanne, Flur 2 sowie einen Abschnitt der Köpenicker Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.04.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
11.10.2016
Gespeicherte Beteiligung
06.01.2020–31.01.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die an der S-Bahn von Adlershof nach Grünau und Köpenicker Str. liegenden Flurstücke 105/16 teilweise, 6013, 6014, 106/28, 106/27, 105/13, 5900 teilweise und 5899, Gemarkung Kanne, Flur 2 sowie einen Abschnitt der Köpenicker Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Adlergestell, Seidenbaustr., Anna-Seghers-Str. und Dörpfeldstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.09.2010
Gespeicherte Beteiligung
04.10.2010–01.11.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Adlergestell, Seidenbaustr., Anna-Seghers-Str. und Dörpfeldstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Glienicker Weg, einer Teilfläche des Bahngeländes, Teltowkanals, Adlergestell und eines Abschnittes des Adlergestell mit Ausnahme der Grundstücke Adlergestell 327, 331 und Glienicker Weg 95, 105, 125, 127, 185.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
41,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.07.2016
Gespeicherte Beteiligung
11.09.2017–25.09.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Glienicker Weg, einer Teilfläche des Bahngeländes, Teltowkanals, Adlergestell und eines Abschnittes des Adlergestell mit Ausnahme der Grundstücke Adlergestell 327, 331 und Glienicker Weg 95, 105, 125, 127, 185.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Florian-Geyer-Straße 109aWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
25.01.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Florian-Geyer-Straße 109a
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Süßer Grund 32/36 und eine Teilfläche des Grundstücks Büchnerweg 56/58Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.05.2021
Letzte Änderung des Beschlusses
17.01.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Süßer Grund 32/36 und eine Teilfläche des Grundstücks Büchnerweg 56/58
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Berlin Johannisthal / Adlershof zwischen Hermann-Dorner-Allee, James-Franck-Str. und der verlängerten Johann-Hittorf-Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
15.06.2009
Gespeicherte Beteiligung
07.12.2009–21.12.2009
Gespeicherte Auslegung
21.08.2012–21.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Berlin Johannisthal / Adlershof zwischen Hermann-Dorner-Allee, James-Franck-Str. und der verlängerten Johann-Hittorf-Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 61 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 7 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Adlershof
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Adlershof
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
9-60
eine Teilfläche des ehemaligen Rangierbahnhofes Schöneweide zwischen der nördlichen Verlänge …
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Adlershof. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Adlershof?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Adlershof darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Adlershof entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Gewerbliche Baufläche (18 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (16 %), Gemischte Baufläche, M2 (13 %), Wald (10 %) und Grünfläche (10 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Treptow-Köpenick. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Adlershof
Stadtplanung Treptow-Köpenick
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Adlershof
Gilt für mein Grundstück in Adlershof überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 3.230 Flurstücken im Ortsteil liegen 879 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 38 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 7 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Adlershof einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 39 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1999 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Adlershof zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Adlershof sind 32 Planzeichnungen und 29 Begründungen zu den 32 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Adlershof. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.