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Berlin · Bezirk Treptow-Köpenick · Ortsteil Altglienicke

Bebauungsplan Berlin-Altglienicke

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Altglienicke auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Altglienicke?

Flurstücke im festgesetzten Plan
2.140
von 8.612 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
21 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
46,3 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Altglienicke 30 Planobjekte zu: 22 in Kraft und 8 im Verfahren. 2 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 100,0 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 2 weitere Pläne aus Baumschulenweg und Bohnsdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Altglienicke hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 161,6 ha der 787,3 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 21 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 46,3 ha. Von den 8.612 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.140 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Altglienicke. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1997 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓30 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Altglienicke

30 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Altglienicke
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
9-29VEfür die nördlich der Siriusstraße liegenden Grundstücke zwischen östlicher Straßenbegrenzung Schönefelder Chaussee und der Fußgängerzone hinter der Ortolfstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
03.03.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.03.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 72
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.08.2006
Gespeicherte Beteiligung
04.06.2007–18.06.2007
Gespeicherte Auslegung
16.05.2011–17.06.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die nördlich der Siriusstraße liegenden Grundstücke zwischen östlicher Straßenbegrenzung Schönefelder Chaussee und der Fußgängerzone hinter der Ortolfstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.03.20141,6
9-56VEfür das Gelände zwischen Anne-Frank-Straße, Nelkenweg, Mohnweg und Ortolfstraße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
11.11.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.12.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 608
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
24.07.2018
Gespeicherte Beteiligung
30.05.2011–17.06.2011
Gespeicherte Auslegung
05.09.2022–05.10.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Anne-Frank-Straße, Nelkenweg, Mohnweg und Ortolfstraße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.11.20242,9
9-68VEfür das Gelände zwischen den südlichen Grenzen der Grundstücke Bohnsdorfer Weg 97, Rosestr.78A (teilweise) und 76, Rosestr., Kleeblattstr.,Knospengrund und Bohnsdorfer Weg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
08.01.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.01.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 16
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.02.2019
Letzte Änderung des Beschlusses
16.06.2020
Gespeicherte Beteiligung
27.01.2020–07.02.2020
Gespeicherte Auslegung
20.02.2023–22.03.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Wohnen, Kindertagesstätte, private Grünfläche, private Verkehrsfläche, öffentliche Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen den südlichen Grenzen der Grundstücke Bohnsdorfer Weg 97, Rosestr.78A (teilweise) und 76, Rosestr., Kleeblattstr.,Knospengrund und Bohnsdorfer Weg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.01.20256,3
XV-10afür das Gelände zwischen Kirschweg, dem Grundstück Kirschweg 21, der Landesgrenze zu Brandenburg, Glindower Weg, den Grundstücken Glindower Weg 8 und Geltower Weg 28/30 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
29.04.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.07.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 274
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.07.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
13.11.2001
Gespeicherte Beteiligung
11.12.2001–11.12.2001
Gespeicherte Auslegung
07.01.2002–08.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Sport- und Spielanlagen (gedeckte Schiesssportanlage), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgänger- und Radfahrbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kirschweg, dem Grundstück Kirschweg 21, der Landesgrenze zu Brandenburg, Glindower Weg, den Grundstücken Glindower Weg 8 und Geltower Weg 28/30 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.04.20032,3
XV-14für das Gelände zwischen Bohnsdorfer Weg, Salierstraße, den nordöstlichen Grenzen der Grundstücke Salierstraße 43, Widosteig 15 und 16 und des Flurstückes 3647/199 Gemarkung 504 Flur 2, den südöstlichen Grenzen der Grundstücke Straße 124 Nr. 5/11 und 17, nordöstlicher Grenze des Grundstückes Straße 124 Nr. 5 und der südöstlichen Grenzen des Grundstückes Bohnsdorfer Weg 30B im Bezirk Treptow, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1997
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.04.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 286
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.03.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
05.05.1993
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
12.02.1996–11.03.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bohnsdorfer Weg, Salierstraße, den nordöstlichen Grenzen der Grundstücke Salierstraße 43, Widosteig 15 und 16 und des Flurstückes 3647/199 Gemarkung 504 Flur 2, den südöstlichen Grenzen der Grundstücke Straße 124 Nr. 5/11 und 17, nordöstlicher Grenze des Grundstückes Straße 124 Nr. 5 und der südöstlichen Grenzen des Grundstückes Bohnsdorfer Weg 30B im Bezirk Treptow, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.04.19972,2
XV-16für die Grundstücke Wegedornstraße 28, 30 und Rudower Straße 94 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
15.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 666
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
13.12.2005
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
02.01.2006–03.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wegedornstraße 28, 30 und Rudower Straße 94 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.06.20061,4
XV-18für das Gelände zwischen Am Bruchland, westlicher Straßenbegrenzungslinie des Korkedamms, Nordgrenze des Grundstücks Korkedamm 10 und des Grundstücks Semmelweisstraße 56/64, Verlängerung der Westgrenze des Grundstücks Semmelweisstraße 54 und dessen Nord- und Ostgrenze, Nordgrenze der ehemaligen Gärtnerei Semmelweisstraße und der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks Semmelweisstraße 32/36 und Semmelweisstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
22.10.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 449
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
25.07.1995
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
24.11.2003–08.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Am Bruchland, westlicher Straßenbegrenzungslinie des Korkedamms, Nordgrenze des Grundstücks Korkedamm 10 und des Grundstücks Semmelweisstraße 56/64, Verlängerung der Westgrenze des Grundstücks Semmelweisstraße 54 und dessen Nord- und Ostgrenze, Nordgrenze der ehemaligen Gärtnerei Semmelweisstraße und der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks Semmelweisstraße 32/36 und Semmelweisstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.10.20048,3
XV-19für das Gelände zwischen Semmelweisstraße, Ostgrenze der Grundstücke Semmelweisstraße 51/55 und Rudower Straße 76, Rudower Straße, östlicher Begrenzung des Grundstücks Rudower Straße 38, Südgrenzen der Grundstücke Rudower Straße 25-38 und Am Kiesberg 7, Am Kiesberg, Rudower Straße, Wegedornstraße sowie einen Abschnitt der Straße Am Alten Friedhof im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Festsetzungsdatum
19.11.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.12.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 499
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
17.01.1995
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
24.11.2003–08.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Semmelweisstraße, Ostgrenze der Grundstücke Semmelweisstraße 51/55 und Rudower Straße 76, Rudower Straße, östlicher Begrenzung des Grundstücks Rudower Straße 38, Südgrenzen der Grundstücke Rudower Straße 25-38 und Am Kiesberg 7, Am Kiesberg, Rudower Straße, Wegedornstraße sowie einen Abschnitt der Straße Am Alten Friedhof im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.11.200410,3
XV-19-1VEfür das Gelände zwischen Semmelweisstraße, den Grundstücken Semmelweisstraße 99 und Rudower Straße 90, Rudower Straße und Wegedornstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
11.09.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 538
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.03.2012
Gespeicherte Beteiligung
23.04.2012–11.05.2012
Gespeicherte Auslegung
20.03.2017–21.04.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Semmelweisstraße, den Grundstücken Semmelweisstraße 99 und Rudower Straße 90, Rudower Straße und Wegedornstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.09.20181,4
XV-20für das Gelände zwischen der Kleingartenanlage "Semmelweis", Köpenicker Straße, dem Grundstück Köpenicker Straße 53, der Kleingartenanlage "Bachespe", den Grundstücken Besenbinderstraße 5 und 7/11, Besenbinderstraße, Köpenicker Straße, Rudower Straße, den Grundstücken Rudower Straße 76 und Semmelweisstraße 51/55, Semmelweisstraße, den Grundstücken Semmelweisstraße 32/40 und 54 sowie einem Abschnitt der Köpenicker Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,7 ha
Festsetzungsdatum
02.11.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 465
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
24.08.1999
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
24.11.2003–08.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Flächen für Versorgungsanlagen (Pumpwerk), Grünfläche (private Dauerkleingärten, privater Erholungsgarten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Kleingartenanlage "Semmelweis", Köpenicker Straße, dem Grundstück Köpenicker Straße 53, der Kleingartenanlage "Bachespe", den Grundstücken Besenbinderstraße 5 und 7/11, Besenbinderstraße, Köpenicker Straße, Rudower Straße, den Grundstücken Rudower Straße 76 und Semmelweisstraße 51/55, Semmelweisstraße, den Grundstücken Semmelweisstraße 32/40 und 54 sowie einem Abschnitt der Köpenicker Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.11.200411,7
XV-21afür das Gelände zwischen Rudower Straße, Alter Schönefelder Weg, Zum Alten Windmühlenberg, Westgrenze des Grundstückes Rudower Strasse 43A, Südgrenzen der Grundstücke Rudower Straße 40A-43 und östlicher Straßenbegrenzungslinie der Dorothea-Viehmann-Straße sowie für die Straße Zum Alten Windmühlenberg zwischen Rapunzelstraße 1 und Alter Schönefelder Weg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,3 ha
Festsetzungsdatum
06.07.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 410
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
21.01.1997
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
24.11.2003–08.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (soziale und kulturelle Zwecke), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rudower Straße, Alter Schönefelder Weg, Zum Alten Windmühlenberg, Westgrenze des Grundstückes Rudower Strasse 43A, Südgrenzen der Grundstücke Rudower Straße 40A-43 und östlicher Straßenbegrenzungslinie der Dorothea-Viehmann-Straße sowie für die Straße Zum Alten Windmühlenberg zwischen Rapunzelstraße 1 und Alter Schönefelder Weg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.20057,3
XV-23für das Gelände zwischen Besenbinderstraße, den östlichen Grenzen der Grundstücke Besenbinderstraße 3 und Köpenicker Straße 43-45, den Kleingartenanlagen "Bachespe", "Pappelgrund" und "Am Falkenberg", Strohblumenweg, Grünauer Straße und Köpenicker Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,2 ha
Festsetzungsdatum
23.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 496
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
17.01.1995
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
19.09.2005–19.10.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (soziale und kulturelle Zwecke), Grünfläche (private Dauerkleingärten), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Geh- und Radweg), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Besenbinderstraße, den östlichen Grenzen der Grundstücke Besenbinderstraße 3 und Köpenicker Straße 43-45, den Kleingartenanlagen "Bachespe", "Pappelgrund" und "Am Falkenberg", Strohblumenweg, Grünauer Straße und Köpenicker Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.05.20069,2
XV-25für das Gelände zwischen Grünauer Straße, Keltensteig, östlicher Grenze der Grundstücke Teutonenstraße 27/29 und Germanenplatz 3, Germanenstraße, Lianenweg und Köpenicker Straße und für das Grundstück Grünauer Straße 31, 32 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,9 ha
Festsetzungsdatum
15.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 667
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
17.01.1995
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
06.03.2006–20.03.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Sporthalle), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grünauer Straße, Keltensteig, östlicher Grenze der Grundstücke Teutonenstraße 27/29 und Germanenplatz 3, Germanenstraße, Lianenweg und Köpenicker Straße und für das Grundstück Grünauer Straße 31, 32 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.06.200612,9
XV-26für das Gelände zwischen Dorothea-Viehmann-Straße, Zum Alten Windmühlenberg, den Grundstücken Zum Alten Windmühlenberg 22 und 24, Rübezahlallee 61, 78 und 79, Schneewittchenstraße 6-7A und Jungfernsteg 3,4,8 und 10 und Wegedornstraße sowie den Flurstücken 336, 337 und 338 Gemarkung Glienicke, Flur 15 und der Dorothea-Viehmann-Straße zwischen Wegedornstraße und Dorothea-Viehmann-Straße 14 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
15.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 668
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
05.10.1993
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
10.10.2005–11.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Dorothea-Viehmann-Straße, Zum Alten Windmühlenberg, den Grundstücken Zum Alten Windmühlenberg 22 und 24, Rübezahlallee 61, 78 und 79, Schneewittchenstraße 6-7A und Jungfernsteg 3,4,8 und 10 und Wegedornstraße sowie den Flurstücken 336, 337 und 338 Gemarkung Glienicke, Flur 15 und der Dorothea-Viehmann-Straße zwischen Wegedornstraße und Dorothea-Viehmann-Straße 14 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.06.20065,3
XV-27afür das Gelände zwischen südlicher Grenze des Hornkleepfads, den Grundstücken Braunellensteig 17, Wegedornstraße 88B/92A und 96/100, Wegedornstraße, Schönefelder Chaussee, Kasperstraße und der östlichen Grenze der geplanten Bundesautobahn BAB A113 (neu) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
28.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 255
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
21.12.2004
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
17.01.2005–16.02.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlage für kulturelle und soziale Zwecke), Grünfläche (öffentliche Grünfläche extensive Obstwiese, öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Geh- und Radfahrbereich, Stadtplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen südlicher Grenze des Hornkleepfads, den Grundstücken Braunellensteig 17, Wegedornstraße 88B/92A und 96/100, Wegedornstraße, Schönefelder Chaussee, Kasperstraße und der östlichen Grenze der geplanten Bundesautobahn BAB A113 (neu) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.02.200611,9
XV-28für das Gelände zwischen Kasperstraße, Schönefelder Chaussee, den Grundstücken Schönefelder Chaussee 72, Gustelstraße 20 und 21 und Lieselstraße 36-37A und der östlichen Grenze der geplanten Bundesautobahn BAB A 113 (neu) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
30.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 785
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
28.03.1995
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
10.10.2005–11.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kasperstraße, Schönefelder Chaussee, den Grundstücken Schönefelder Chaussee 72, Gustelstraße 20 und 21 und Lieselstraße 36-37A und der östlichen Grenze der geplanten Bundesautobahn BAB A 113 (neu) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.20062,7
XV-29afür das Gelände zwischen den Grundstücken Schönefelder Chaussee 21 und 21A, Warnowstraße 1B/13A und 19A/25A, Usedomstraße 13 und 14 und Ortolfstraße 14, Ortolfstraße, Peenestraße, den Grundstücken Peenestraße 17/19, Usedomstraße 27 und 28 und Wegedornstraße 159/165, Wegedornstraße und Schönefelder Chaussee sowie für die Peenestraße zwischen Usedomstraße und Ortolfstraße und die Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und Wegedornstraße 159 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
30.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 784
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
13.09.1994
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Gespeicherte Auslegung
10.10.2005–11.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen den Grundstücken Schönefelder Chaussee 21 und 21A, Warnowstraße 1B/13A und 19A/25A, Usedomstraße 13 und 14 und Ortolfstraße 14, Ortolfstraße, Peenestraße, den Grundstücken Peenestraße 17/19, Usedomstraße 27 und 28 und Wegedornstraße 159/165, Wegedornstraße und Schönefelder Chaussee sowie für die Peenestraße zwischen Usedomstraße und Ortolfstraße und die Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und Wegedornstraße 159 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.20066,3
XV-29bVEfür das Grundstück Ortolfstraße 50/58 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
05.04.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.04.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 291
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
01.10.2013
Gespeicherte Beteiligung
15.10.2013–28.10.2013
Gespeicherte Auslegung
22.08.2016–21.09.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Ortolfstraße 50/58 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.04.20175,1
XV-38für das Gelände zwischen Knospengrund (priv.), Kleeblattstraße, Ewaldstraße und Bohnsdorfer Weg sowie für den Knospengrund (priv.) zwischen Bohnsdorfer Weg und Kleeblattstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
20.10.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.11.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 501
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.1998
Gespeicherte Beteiligung
07.01.1999–03.02.1999
Gespeicherte Auslegung
28.06.2010–27.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Knospengrund (priv.), Kleeblattstraße, Ewaldstraße und Bohnsdorfer Weg sowie für den Knospengrund (priv.) zwischen Bohnsdorfer Weg und Kleeblattstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.10.20113,9
XV-45für das Gelände zwischen Berliner Außenring, Bohnsdorfer Weg, den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 118 und Klettenberger Straße 37, Klettenberger Straße, den Grundstücken Klettenberger Straße 34 und Müngersdorfer Straße 31, Müngersdorfer Straße, Ewaldstraße, Weidenweg, Coloniaallee sowie für die Wegedornstraße zwischen Südostgrenze des Berliner Außenrings und dem Grundstück Wegedornstraße 286 und für die Kalker Straße zwischen Weidenweg und Ewaldstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglieni...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
28,5 ha
Festsetzungsdatum
06.07.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 411
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1993
Gespeicherte Beteiligung
13.05.1993–28.05.1993
Gespeicherte Auslegung
20.11.2000–19.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Schule, Kindertagesstätte und Jugendfreizeitstätte und Stützpunkt des Naturschutz- und Grünflächenamtes), Grünfläche (öffentlicher Sportplatz, öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Spielplätzen Versickerungsflächen und Regenwasserrückhaltebecken), Bahnanlage, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgänger- und Radfahrbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Berliner Außenring, Bohnsdorfer Weg, den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 118 und Klettenberger Straße 37, Klettenberger Straße, den Grundstücken Klettenberger Straße 34 und Müngersdorfer Straße 31, Müngersdorfer Straße, Ewaldstraße, Weidenweg, Coloniaallee sowie für die Wegedornstraße zwischen Südostgrenze des Berliner Außenrings und dem Grundstück Wegedornstraße 286 und für die Kalker Straße zwischen Weidenweg und Ewaldstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglieni...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.200528,5
XV-46für das Gelände zwischen dem Flurstück 261/48, Gemarkung Glienicke, Flur 4, Klettenberger Straße, den Grundstücken Klettenberger Straße 39 und Bohnsdorfer 116 und 116A, Bohnsdorfer Weg, Ewaldstraße, der S-Bahn, dem Flurstück 85/58, Gemarkung Bohnsdorf, Flur 2, Ewaldstraße und Müngersdorfer Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,8 ha
Festsetzungsdatum
27.10.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 518
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1993
Gespeicherte Beteiligung
13.05.1993–28.05.1993
Gespeicherte Auslegung
20.11.2000–19.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Tummelplatz, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Flurstück 261/48, Gemarkung Glienicke, Flur 4, Klettenberger Straße, den Grundstücken Klettenberger Straße 39 und Bohnsdorfer 116 und 116A, Bohnsdorfer Weg, Ewaldstraße, der S-Bahn, dem Flurstück 85/58, Gemarkung Bohnsdorf, Flur 2, Ewaldstraße und Müngersdorfer Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.10.200311,8
XV-71für das Gelände zwischen Bohnsdorfer Weg, den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 72, Markomannenstraße 75/79A und Wegedornstraße 283, Wegedornstraße und Salierstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,9 ha
Festsetzungsdatum
28.11.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 682
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
25.07.2000
Gespeicherte Beteiligung
07.07.2008–21.07.2008
Gespeicherte Auslegung
04.06.2018–20.06.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bohnsdorfer Weg, den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 72, Markomannenstraße 75/79A und Wegedornstraße 283, Wegedornstraße und Salierstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.11.20188,9
9-102Quittenweg 20
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.11.2025
Gespeicherte Beteiligung
13.03.2026–27.03.2026
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Quittenweg 20

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2026Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.03.20264,1
XV-15Schönefelder Chaussee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.04.1992
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–02.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Schönefelder Chaussee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1992Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung02.12.19923,0
XV-25-1für die Grundstücke Teutonenstraße 3/9 und 8/14 sowie Germanenstraße 2/6
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.06.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Teutonenstraße 3/9 und 8/14 sowie Germanenstraße 2/6

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2024Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss20.06.20241,7
XV-29caVerbreiterung der Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und Ortolfstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Verbreiterung der Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und Ortolfstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1994Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss13.09.19940,7
XV-29cbfür das Gelände zwischen den nördlichen Grenzen der Grundstücke Wegedornstr. 159/165 und Usedomstr. 27 und 28, den westlichen Grenzen der Grundstücke Peenestr. 17 A/19, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Peenestr. 7/19 und Ortolfstr. 22, Ortolfstr., der geplanten nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Wegedornstr. und der westlichen Grenze des Grundstücks Wegedornstr. 159.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.08.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen den nördlichen Grenzen der Grundstücke Wegedornstr. 159/165 und Usedomstr. 27 und 28, den westlichen Grenzen der Grundstücke Peenestr. 17 A/19, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Peenestr. 7/19 und Ortolfstr. 22, Ortolfstr., der geplanten nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Wegedornstr. und der westlichen Grenze des Grundstücks Wegedornstr. 159.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss24.08.20104,4
XV-44Mohnweg, Rebenweg, Mittelweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
05.05.1993
Gespeicherte Beteiligung
13.05.1993–28.05.1993
Gespeicherte Auslegung
28.04.1997–14.05.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Mohnweg, Rebenweg, Mittelweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1997Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung14.05.199717,4
XV-59Roseplatz, Riosestr., Germanenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.02.1994
Gespeicherte Beteiligung
26.08.1996–09.09.1996
Gespeicherte Auslegung
18.08.1997–17.09.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Roseplatz, Riosestr., Germanenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1997Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung17.09.19970,3
XV-69Kolonie Grünbergallee II, Kastanienweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.04.1997
Gespeicherte Beteiligung
28.04.1997–14.05.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kolonie Grünbergallee II, Kastanienweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1997Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung14.05.19970,2

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 44 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 8 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Altglienicke

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Altglienicke
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XV-F20 Teilbereiche (1-21 ohne 7)BaumschulenwegIm Verfahrendavon in Altglienicke14,5 ha47,0
XV-70aBundesstraße B 96a, südlicher Grenze der Grünbergallee …BohnsdorfFestgesetztdavon in Altglienicke1,1 ha177,1

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Altglienicke. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Altglienicke?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Altglienicke darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Altglienicke entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) (39 %), Grünfläche (18 %), Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (14 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (11 %) und Bahnfläche (8 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Treptow-Köpenick. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Altglienicke

Stadtplanung Treptow-Köpenick

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90297 2312Quelle
Anschrift
Alt-Köpenick 21 12555 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Altglienicke

Gilt für mein Grundstück in Altglienicke überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 8.612 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.140 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 21 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 8 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Altglienicke einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 30 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1997 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Altglienicke zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Altglienicke sind 22 Planzeichnungen und 22 Begründungen zu den 22 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Altglienicke. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.