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Berlin · Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf · Ortsteil Wilmersdorf

Bebauungsplan Berlin-Wilmersdorf

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Wilmersdorf auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Wilmersdorf?

Flurstücke im festgesetzten Plan
988
von 3.632 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
38 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
5,6 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Wilmersdorf 111 Planobjekte zu: 98 in Kraft, 8 im Verfahren und 5 unwirksam. 3 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 33,7 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 18 weitere Pläne aus Charlottenburg, Halensee, Schmargendorf, Schöneberg und Steglitz reichen mit mehr als 0,1 ha nach Wilmersdorf hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 273,9 ha der 715,8 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 38 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 5,6 ha. Von den 3.632 Flurstücken im Ortsteil liegen 988 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Wilmersdorf. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2021; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓111 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Wilmersdorf

111 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Wilmersdorf
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
4-19für das Grundstück Bundesallee 13, 14 / Meierottostraße 8 und für Teilflächen der Flurstücke 212 (Bundesallee), 239 (Meierottostraße) und 233 (Hohenzollerndamm) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
09.04.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.04.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 257
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
06.11.2012
Gespeicherte Beteiligung
22.11.2004–23.12.2004
Gespeicherte Auslegung
16.06.2014–18.07.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Bundesallee 13, 14 / Meierottostraße 8 und für Teilflächen der Flurstücke 212 (Bundesallee), 239 (Meierottostraße) und 233 (Hohenzollerndamm) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.04.20191,0
4-34Bfür die Grundstücke Hanauer Straße 67-72 und 75-77, Hohensteiner Straße 14/16A, Aßmannshauser Straße 16, 17, 19-24A und Siegburger Straße 1, 3-10 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
01.04.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 91
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.11.2006
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2006–20.12.2006
Gespeicherte Auslegung
27.08.2007–28.09.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hanauer Straße 67-72 und 75-77, Hohensteiner Straße 14/16A, Aßmannshauser Straße 16, 17, 19-24A und Siegburger Straße 1, 3-10 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.04.20082,8
4-42für den Olivaer Platz (Flurstück 77/5) sowie das auf dem Olivaer Platz gelegene Grundstück Olivaer Platz 20 (Flurstück 265 und 14/216) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteile Charlottenburg und Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
09.04.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.04.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 258
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.2009
Gespeicherte Beteiligung
02.11.2009–01.12.2009
Gespeicherte Auslegung
28.05.2018–29.06.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Olivaer Platz (Flurstück 77/5) sowie das auf dem Olivaer Platz gelegene Grundstück Olivaer Platz 20 (Flurstück 265 und 14/216) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteile Charlottenburg und Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.04.20192,1
4-54für die Grundstücke Bundesallee 204-206/ Nachodstraße 14 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
05.05.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.05.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 102
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.2013
Gespeicherte Beteiligung
13.05.2013–14.06.2013
Gespeicherte Auslegung
10.03.2014–09.04.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bundesallee 204-206/ Nachodstraße 14 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.05.20151,3
4-57VEfür die Grundstücke Sodener Straße 25/27; Wiesbadener Straße 51A, 52 und Wiesbadener Straße 57, 57A; Sodener Straße 3, 9/11, 15/17; Dillenburger Straße 62, den Franz-Cornelsen-Weg und das an der Wiesbadener Straße gelegene Flurstück 21/108 sowie einen Abschnitt der Wiesbadener Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
28.09.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.10.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1186
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
16.02.2016
Gespeicherte Beteiligung
04.06.2014–04.07.2014
Gespeicherte Auslegung
03.06.0209–05.07.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sodener Straße 25/27; Wiesbadener Straße 51A, 52 und Wiesbadener Straße 57, 57A; Sodener Straße 3, 9/11, 15/17; Dillenburger Straße 62, den Franz-Cornelsen-Weg und das an der Wiesbadener Straße gelegene Flurstück 21/108 sowie einen Abschnitt der Wiesbadener Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.09.20212,7
IX-101für das Gelände zwischen Breitenbachplatz, Südwestkorso, Steinrückweg Kreuznacher Straße sowie für das Grundstück Johannisberger Straße 36 / Rüdesheimer Straße 52/56 / Breitenbachplatz 2 / Binger Straße 50 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
23.07.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.08.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1085
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.1967
Gespeicherte Auslegung
31.03.1969–02.05.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Breitenbachplatz, Südwestkorso, Steinrückweg Kreuznacher Straße sowie für das Grundstück Johannisberger Straße 36 / Rüdesheimer Straße 52/56 / Breitenbachplatz 2 / Binger Straße 50 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.07.19692,8
IX-102für das Gelände zwischen Norderneyer Straße, Dillenburger Straße und Lentzeallee, für die Norderneyer Straße und für die Teilflächen der Lentzeallee und des nordöstlich der Dillenburger Straße gelegenen Geländes im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,9 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.01.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 1
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.11.1967
Gespeicherte Auslegung
22.06.1970–22.07.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (pädagogisches Zentrum und Max-Planck-Institut), Flächen für den Gemeinbedarf (Gartenarbeitsschule), Grünfläche (Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Norderneyer Straße, Dillenburger Straße und Lentzeallee, für die Norderneyer Straße und für die Teilflächen der Lentzeallee und des nordöstlich der Dillenburger Straße gelegenen Geländes im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19708,9
IX-105für eine Teilfläche des Autobahnabzweiges Wilmersdorf zwischen Wiesbadener Straße und Breitenbachplatz sowie für die Grundstücke Binger Straße 31a-31b (teilweise), 33-36 (teilweise), 37-43, Breitenbachplatz 4/6, Dillenburger Straße 2/8, Wiesbadener Straße 59 durchgehend zur Dillenburger Straße 10/56 (teilweise) und Grundbuch von Wilmersdorf Band 169 Blatt 5096 in den Bezirken Wilmersdorf und Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Festsetzungsdatum
24.09.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 90, Seite 1708
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.08.1968
Gespeicherte Auslegung
09.06.1969–09.07.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle, Gärtnerei), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Autobahnabzweiges Wilmersdorf zwischen Wiesbadener Straße und Breitenbachplatz sowie für die Grundstücke Binger Straße 31a-31b (teilweise), 33-36 (teilweise), 37-43, Breitenbachplatz 4/6, Dillenburger Straße 2/8, Wiesbadener Straße 59 durchgehend zur Dillenburger Straße 10/56 (teilweise) und Grundbuch von Wilmersdorf Band 169 Blatt 5096 in den Bezirken Wilmersdorf und Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.09.19705,8
IX-112für die Grundstücke Paulsborner Straße 88, 88a, Eisenzahnstraße 9, 11, 12, 14-16 und Albrecht-Achilles-Straße 52-53 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
09.11.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 99, Seite 2138
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.02.1967
Gespeicherte Auslegung
13.06.1972–13.07.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Paulsborner Straße 88, 88a, Eisenzahnstraße 9, 11, 12, 14-16 und Albrecht-Achilles-Straße 52-53 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.11.19722,0
IX-114für das Gelände zwischen Hohenzollerndamm, Sächsische Straße, Mannheimer Straße, Mansfelder Straße, Barstraße und Fehrbelliner Platz im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
26.10.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.11.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 92, Seite 1927
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.06.1968
Gespeicherte Auslegung
13.04.1971–13.05.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für Zwecke der öffentlichen Verwaltung), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hohenzollerndamm, Sächsische Straße, Mannheimer Straße, Mansfelder Straße, Barstraße und Fehrbelliner Platz im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.10.19713,9
IX-118für die Grundstücke Babelsberger Straße 19-26, 27-36, Apeldoorner Straße 8, Prinzregentenstraße 58-60, Waghäuseler Straße 10a-10b, Kufsteiner Straße 58/66, Apeldoorner Straße zwischen Prinzregentenstraße und Kufsteiner Straße sowie Babelsberger Straße (teilweise) im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
30.06.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1215
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.04.1975
Gespeicherte Auslegung
18.10.1976–18.11.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Babelsberger Straße 19-26, 27-36, Apeldoorner Straße 8, Prinzregentenstraße 58-60, Waghäuseler Straße 10a-10b, Kufsteiner Straße 58/66, Apeldoorner Straße zwischen Prinzregentenstraße und Kufsteiner Straße sowie Babelsberger Straße (teilweise) im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.19774,8
IX-119für die Grundstücke Johannisberger Straße 40-40A, Wiesbadener Straße 66-67 und Rüdesheimer Straße 14, 24, 30 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
20.12.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 7
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.11.1971
Gespeicherte Auslegung
24.06.1991–26.07.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Sporthalle/Sportanlage/Bücherei/Jugendfreizeitzentrum), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Johannisberger Straße 40-40A, Wiesbadener Straße 66-67 und Rüdesheimer Straße 14, 24, 30 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.12.19933,5
IX-121für den künftigen Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Mecklenburgische Straße und Wiesbadener Straße sowie für das Gelände zwischen Mecklenburgische Straße, Schlangenbadener Straße, Wiesbadener Straße, Sodener Straße und Rudolf-Mosse-Stift im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,2 ha
Festsetzungsdatum
25.06.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1506
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.07.1972
Gespeicherte Auslegung
02.01.1973–02.02.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Gartenbauamt), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für den künftigen Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Mecklenburgische Straße und Wiesbadener Straße sowie für das Gelände zwischen Mecklenburgische Straße, Schlangenbadener Straße, Wiesbadener Straße, Sodener Straße und Rudolf-Mosse-Stift im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.197513,2
IX-122für den künftigen Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Wiesbadener Straße und Dillenburger Straße sowie für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wiesbadener Straße, verlängerter Schlangenbadener Straße, Dillenburger Straße und Sodener Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,8 ha
Festsetzungsdatum
25.06.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1507
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.07.1972
Gespeicherte Auslegung
02.01.1973–02.02.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den künftigen Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Wiesbadener Straße und Dillenburger Straße sowie für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wiesbadener Straße, verlängerter Schlangenbadener Straße, Dillenburger Straße und Sodener Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.19759,8
IX-133für das Gelände zwischen Bundesallee, Am Volkspark, Prinzregentenstraße und Durlacher Straße sowie für die Straße am Volkspark zwischen Bundesallee und Prinzregentenstraße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
05.12.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.01.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.06.1979
Gespeicherte Beteiligung
02.10.1979–22.11.1979
Gespeicherte Auslegung
05.01.1981–13.02.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bundesallee, Am Volkspark, Prinzregentenstraße und Durlacher Straße sowie für die Straße am Volkspark zwischen Bundesallee und Prinzregentenstraße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.12.19882,6
IX-134für die Grundstücke Deidesheimer Straße 16-18, Spessartstraße 14, Homburger Straße 11/19, 14/24 und Ahrweilerstraße 3 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.09.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 41, Seite 279
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.09.1978
Gespeicherte Beteiligung
25.10.1978–23.11.1978
Gespeicherte Auslegung
05.06.1990–06.07.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Deidesheimer Straße 16-18, Spessartstraße 14, Homburger Straße 11/19, 14/24 und Ahrweilerstraße 3 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.07.19921,6
IX-153für die Grundstücke Westfälische Straße 88, Konstanzer Straße 22-24, Blüthgenstraße 5, Konstanzer Straße 25, Ruhrstraße 12A, Mansfelder Straße 35, und Konstanzer Straße 28A-31 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.10.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 455
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.03.1996
Gespeicherte Auslegung
14.06.1999–16.07.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Westfälische Straße 88, Konstanzer Straße 22-24, Blüthgenstraße 5, Konstanzer Straße 25, Ruhrstraße 12A, Mansfelder Straße 35, und Konstanzer Straße 28A-31

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.20001,9
IX-155für die Grundstücke Prager Straße 4/6, 10, 12A, Prager Platz 1-3 / Prager Straße 12 und Bundesallee 201, 203 / Trautenaustraße 1-3 sowie für eine Teilfläche des Flurstücks 167 (im Bereich Prager Straße 4) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 497
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.09.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
10.11.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1997–19.12.1997
Gespeicherte Auslegung
31.10.2005–02.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für soziale Zwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Prager Straße 4/6, 10, 12A, Prager Platz 1-3 / Prager Straße 12 und Bundesallee 201, 203 / Trautenaustraße 1-3 sowie für eine Teilfläche des Flurstücks 167 (im Bereich Prager Straße 4) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.20062,7
IX-155bfür die Grundstücke Prager Straße 9/13 und Motzstraße 84/94 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 198
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1980
Gespeicherte Beteiligung
31.08.1981–30.09.1981
Gespeicherte Auslegung
14.01.1985–15.02.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Prager Straße 9/13 und Motzstraße 84/94 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19910,9
IX-155cfür die Grundstücke Motzstraße 91/95, Aschaffenburger Straße 26-28 und Prager Platz 6 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 198
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1980
Gespeicherte Beteiligung
31.08.1981–30.09.1981
Gespeicherte Auslegung
14.01.1985–15.02.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Motzstraße 91/95, Aschaffenburger Straße 26-28 und Prager Platz 6 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19910,6
IX-155dfür die Grundstücke Prager Platz 5, Prinzregentenstr. 96-97, Aschaffenburger Str. 1-2 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 199
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1980
Gespeicherte Beteiligung
31.08.1981–30.09.1981
Gespeicherte Auslegung
14.01.1985–15.02.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Prager Platz 5, Prinzregentenstr. 96-97, Aschaffenburger Str. 1-2 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19910,6
IX-155efür die Grundstücke Trautenstraße 23-24, Prager Platz 4-5 und Prinzregentenstraße 1-1B im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 199
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1980
Gespeicherte Beteiligung
31.08.1981–30.09.1981
Gespeicherte Auslegung
14.01.1985–15.02.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Trautenstraße 23-24, Prager Platz 4-5 und Prinzregentenstraße 1-1B im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19910,7
IX-155ffür die Fläche Prager Platz 8 (teilweise) im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 200
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1980
Gespeicherte Beteiligung
30.08.1981–30.09.1981
Gespeicherte Auslegung
14.01.1985–15.02.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Fläche Prager Platz 8 (teilweise) im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19910,3
IX-165für das Grundstück Fechnerstraße 28 / Pfalzburger Straße 35-38 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.05.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 827
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.1983
Gespeicherte Beteiligung
14.11.1983–16.12.1983
Gespeicherte Auslegung
26.08.1985–27.09.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Jugendfreizeitheim), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Fechnerstraße 28 / Pfalzburger Straße 35-38 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.19880,7
IX-166für das Gelände zwischen Westfälische Straße, Bielefelder Straße, Mansfelder Straße und Eisenzahnstraße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
07.03.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 553
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.03.1985
Gespeicherte Beteiligung
18.06.1985–22.07.1985
Gespeicherte Auslegung
09.02.1987–13.03.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Schulsportanlagen und Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Westfälische Straße, Bielefelder Straße, Mansfelder Straße und Eisenzahnstraße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.03.19893,3
IX-17für das Gelände zwischen Ballenstedter Straße, Brandenburgische Straße, Sauerländer Straße, Westfälische Straße und Eisenzahnstraße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
04.11.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.11.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1620
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
17.11.1958–17.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Bewag), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ballenstedter Straße, Brandenburgische Straße, Sauerländer Straße, Westfälische Straße und Eisenzahnstraße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.11.19615,7
IX-170für die Grundstücke Eisenzahnstraße 5-6, Paulsborner Straße 7 und Albrecht-Achilles-Straße 59-65 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
26.10.1998
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.11.1998
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 318
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.08.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
07.07.1992
Gespeicherte Beteiligung
14.10.1985–15.11.1985
Gespeicherte Auslegung
20.09.1993–22.10.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke sowie für Veranstaltungen), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentlicher Spiel- und Bolzplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Eisenzahnstraße 5-6, Paulsborner Straße 7 und Albrecht-Achilles-Straße 59-65 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.10.19981,8
IX-170-1VEfür das Grundstück Albrecht-Achilles-Straße 65 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
05.06.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.06.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 162
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.2011
Gespeicherte Beteiligung
16.05.2011–15.06.2011
Gespeicherte Auslegung
21.11.2011–20.12.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Albrecht-Achilles-Straße 65 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.06.20120,3
IX-171für das Grundstück Augsburger Straße 5 / Würzburger Straße 1 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1997
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 287
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.04.1986
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1986–19.12.1986
Gespeicherte Auslegung
27.01.1992–28.02.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Hotel), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Augsburger Straße 5 / Würzburger Straße 1 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.04.19970,3
IX-176für die Grundstücke Lietzenburger Straße 69/71/ Fasanenstraße 33/33A, Lietzenburger Straße 75 und Fasanenstraße 34 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
07.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 318
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.06.1986
Gespeicherte Beteiligung
24.08.1987–25.09.1987
Gespeicherte Auslegung
02.11.1992–04.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lietzenburger Straße 69/71/ Fasanenstraße 33/33A, Lietzenburger Straße 75 und Fasanenstraße 34 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.06.20050,5
IX-18für die Grundstücke nördlich der Lietzeburger Straße zwischen Rankestraße und Augsburger Straße, für das Gelände südlich der Lietzenburger Straße zwischen Nürnberger Straße, Geisbergerstraße und Ettaler Straße (ausschlieslich der Grundstücker Ettaler Straße 8/10) sowie für die Grundstücke Eislebener Straße 12 und Nürnberger Straße 43-44 in den Bezirken Wilmersdorf und Charlottenburgder Lietzenburger Straße zwischen Rankestraße und Augsburger Straße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,3 ha
Festsetzungsdatum
01.10.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.10.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 73, Seite 1484
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
21.11.1967–21.12.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke nördlich der Lietzenburger Straße zwischen Rankestraße und Augsburger Straße, für das Gelände südlich der Lietzenburger Straße zwischen Nürnberger Straße, Geisbergerstraße und Ettaler Straße (ausschließlich der Grundstücker Ettaler Straße 8/10) sowie für die Grundstücke Eislebener Straße 12 und Nürnberger Straße 43-44 in den Bezirken Wilmersdorf und Charlottenburg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.10.19687,3
IX-189für die Grundstücke Uhlandstraße 101-101B und Wilhelmsaue 116-117 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 611
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.09.1991
Gespeicherte Beteiligung
23.08.1993–24.09.1993
Gespeicherte Auslegung
27.07.1998–28.08.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Uhlandstraße 101-101B und Wilhelmsaue 116-117 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.20061,1
IX-190für die Grundstücke Sächsische Straße 46-49, Hohenzollerndamm 27, 27A, 28, 28A und Emser Platz 5, 5A-5F im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
07.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.06.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 319
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.09.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
13.10.1992
Gespeicherte Beteiligung
04.11.1991–06.12.1991
Gespeicherte Auslegung
08.09.1997–10.10.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sächsische Straße 46-49, Hohenzollerndamm 27, 27A, 28, 28A und Emser Platz 5, 5A-5F im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.06.20051,8
IX-192für die Grunstücke Wallenbergstraße 1/1A, 8 sowie für Teilflächen des Grundstückes Barstraße 40 / Wallenbergstraße 3 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 610
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.1995
Gespeicherte Beteiligung
13.11.1995–15.12.1995
Gespeicherte Auslegung
31.10.2005–02.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeitheim), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wallenbergstraße 1/1A, 8 sowie für Teilflächen des Grundstückes Barstraße 40 / Wallenbergstraße 3 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.20061,3
IX-2von dem Gelände zwischen dem Hohenzollerndamm, der Seesener, Cicero-, Mansfelder und Eisenzahnstraße betreffend die Aufhebung der Albrecht-Achilles-Str. südlich der Mansfelder Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,1 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1954
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.07.1953–31.07.1953
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
von dem Gelände zwischen dem Hohenzollerndamm, der Seesener, Cicero-, Mansfelder und Eisenzahnstraße betreffend die Aufhebung der Albrecht-Achilles-Str. südlich der Mansfelder Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.03.19546,1
IX-22für die Grundstücke Schaperstr. 12, 13 und Rankestr. 17
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
29.06.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.07.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 601
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.03.1958–31.03.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schaperstr. 12, 13 und Rankestr. 17

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.06.19580,3
IX-23für das Gelände zwischen Fehrbelliner Platz, Barstr., Mansfelder Str. und Hohenzollerndamm
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
20.06.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 567
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.01.1958–31.01.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Rathaus), Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Fehrbelliner Platz, Barstr., Mansfelder Str. und Hohenzollerndamm

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.19582,8
IX-24für die Grundstücke Lietzenburger Str. 29-33 zwischen Württembergische und Sächsische Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
14.07.1958
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.01.1958–31.01.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lietzenburger Str. 29-33 zwischen Württembergische und Sächsische Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.07.19580,9
IX-26für die Grundstücke Lietzenburger Str. 43-52 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
15.12.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.01.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 3
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.06.1960–07.07.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lietzenburger Str. 43-52 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.12.19601,7
IX-27für das Gelände zwischen Berliner Str., Barstraße, Am Volkspark und Kalischer Str. im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
14.09.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.09.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1331
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.04.1959–30.04.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Friedhof), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Berliner Str., Barstraße, Am Volkspark und Kalischer Str. im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.09.196111,9
IX-28für das Gelände zwischen Mecklenburgische Straße, Brabanter Straße und Detmolder Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
26.01.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.02.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 236
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.12.1956
Gespeicherte Auslegung
17.08.1964–17.09.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mecklenburgische Straße, Brabanter Straße und Detmolder Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.01.19652,1
IX-29für die Grundstücke Gasteiner Str. 17-18, Berliner Str. 41-43 und Brandenburgische Str. 1-3a u. 84-87 in Berlin-Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
29.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.05.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 652
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.03.1958–31.03.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Stadtbücherei, Obdachlosenunterkünfte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gasteiner Str. 17-18, Berliner Str. 41-43 und Brandenburgische Str. 1-3a u. 84-87 in Berlin-Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.04.19591,4
IX-3für die Grundstücke Nassauische Straße 37 Ecke Berliner Straße, Berliner Straße 22-27, 28-29 Ecke Fechnerstraße 2, Fechnerstraße 1 Ecke Berliner Straße 30-31, Berliner Straße 32-33, Uhlandstraße 104-105 Ecke Fechnerstraße 7 und Gasteiner Straße 31 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
13.05.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 772
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1963
Gespeicherte Auslegung
08.02.1965–08.03.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Nassauische Straße 37 Ecke Berliner Straße, Berliner Straße 22-27, 28-29 Ecke Fechnerstraße 2, Fechnerstraße 1 Ecke Berliner Straße 30-31, Berliner Straße 32-33, Uhlandstraße 104-105 Ecke Fechnerstraße 7 und Gasteiner Straße 31 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.05.19661,7
IX-30für die Grundstücke Berliner Straße 128-134, Uhlandstraße 96-97, Wilhelmsaue 26-29 und Blissestraße 1/7 u. 2/10 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
20.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.09.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1213
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
17.11.1958–17.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Berliner Straße 128-134, Uhlandstraße 96-97, Wilhelmsaue 26-29 und Blissestraße 1/7 u. 2/10 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.08.19611,8
IX-30-1für das Gelände zwischen Blissestraße, Berliner Straße, Uhlandstraße und Wilhelmsaue ausschließlich des Grundstückes Uhlandstraße 98-99 / Wilhelmsaue 25 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
14.08.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.08.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 79, Seite 1515
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.1969
Gespeicherte Auslegung
20.10.1969–20.11.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Blissestraße, Berliner Straße, Uhlandstraße und Wilhelmsaue ausschließlich des Grundstückes Uhlandstraße 98-99 / Wilhelmsaue 25 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.08.19701,1
IX-31für die Grundstücke Berliner Str. 135-146, Badensche Str. 26, Wilhelmsaue 21-24 und Uhlandstr. 100-103 in Berlin-Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
20.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.09.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1213
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.12.1959–30.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Berliner Str. 135-146, Badensche Str. 26, Wilhelmsaue 21-24 und Uhlandstr. 100-103 in Berlin-Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.08.19611,9
IX-32für die Grundstücke Wilhelmsaue 110-115, Am Volkspark 29-34, Blissestraße 11/21 und 22/24 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
22.11.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.12.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1257
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.02.1961–06.03.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (erste Kirche Christi Wissenschafter Berlin), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilhelmsaue 110-115, Am Volkspark 29-34, Blissestraße 11/21 und 22/24 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.11.19624,6
IX-33für die Grundstücke Mecklenburgische Straße 1-11, Brabanter Straße 25-26 und Am Volkspark 71-78 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
05.10.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.10.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1066
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
13.04.1960–13.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mecklenburgische Straße 1-11, Brabanter Straße 25-26 und Am Volkspark 71-78 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.10.19603,0
IX-34für das Gelände im Kreuzungsbereich der Bundesallee, Meierottostr., Spichernstr., Pariser Str., Regensburger Str., Nachodstr. und Hohenzollerndamm im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.09.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1227
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
13.04.1960–13.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände im Kreuzungsbereich der Bundesallee, Meierottostr., Spichernstr., Pariser Str., Regensburger Str., Nachodstr. und Hohenzollerndamm im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.19612,4
IX-35für die Bundesallee zwischen Hohenzollerndamm und Güntzelstraße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,0 ha
Festsetzungsdatum
06.12.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.12.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1288
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.08.1957
Gespeicherte Auslegung
04.06.1962–04.07.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für kulturelle soziale und gesundheitliche Zwecke), Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Bundesallee zwischen Hohenzollerndamm und Güntzelstraße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.12.196210,0
IX-36für die Grundstücke westlich der Bundesallee zwischen Wilhelmsaue und Hildegardstraße einschließlich Volkspark teilweise im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
08.02.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 245
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
29.07.1963–29.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke westlich der Bundesallee zwischen Wilhelmsaue und Hildegardstraße einschließlich Volkspark teilweise im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.02.19645,2
IX-36-1für die Grundstücke Bundesallee 49-50 und Straße am Schoelerpark 20 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
12.12.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 31
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.04.1970
Gespeicherte Auslegung
13.06.1972–13.07.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Schulsportplatz), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bundesallee 49-50 und Straße am Schoelerpark 20 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.12.19732,0
IX-37für die Grundstücke Schaperstraße 37 Ecke Nürnberger Platz 5, Spichernstraße 1-12 und 16-22 und Grainauer Straße 6,8,10 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.07.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 923
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
05.09.1960–04.10.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schaperstraße 37 Ecke Nürnberger Platz 5, Spichernstraße 1-12 und 16-22 und Grainauer Straße 6,8,10 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.19613,3
IX-38für die Grundstücke Grainauer Straße 1-9, Geisbergstraße 22-24 und Kulmbacher Straße 9-12 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
12.06.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.06.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 539
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.12.1959–30.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Grainauer Straße 1-9, Geisbergstraße 22-24 und Kulmbacher Straße 9-12 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.06.19601,6
IX-4für das Gelände zwischen Wiesbadener-, Rüdesheimer-, und Johannisberger Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.07.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 660
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.03.1956–31.03.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wiesbadener-, Rüdesheimer-, und Johannisberger Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.19585,7
IX-43für das Gelände zwischen Wilhelmsaue, Blissestraße, Am Volkspark und Mannheimer Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
21.09.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.10.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1153
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.10.1961–30.11.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wilhelmsaue, Blissestraße, Am Volkspark und Mannheimer Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.09.19625,7
IX-43-1für die Grundstücke Wilhelmsaue 99-104 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
28.09.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.10.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 2164
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.03.1985
Gespeicherte Beteiligung
18.11.1985–20.12.1985
Gespeicherte Auslegung
05.04.1987–15.05.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilhelmsaue 99-104 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.09.19900,7
IX-43-2- zur Ergänzung des Bebauungsplanes IX-43 - für die Grundstücke Wilhelmsaue 106-108, Blissestraße 22 und Mannheimer Straße 21-22 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
30.11.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.02.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 101
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1999
Letzte Änderung des Beschlusses
20.05.2003
Gespeicherte Auslegung
20.11.2000–22.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Ergänzung des Bebauungsplanes IX-43 für die Grundstücke Wilhelmsaue 106-108, Blissestraße 22 und Mannheimer Straße 21-22 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.11.20042,4
IX-45für das Gelände zwischen Hohenzollerndamm, Berliner Straße, Kalischer Straße, Rudolstädter Straße, Warneckstraße und Hoffmann-von-Fallersleben-Platz im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,4 ha
Festsetzungsdatum
19.01.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.02.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 224
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1963
Gespeicherte Auslegung
06.06.1966–06.07.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hohenzollerndamm, Berliner Straße, Kalischer Straße, Rudolstädter Straße, Warneckstraße und Hoffmann-von-Fallersleben-Platz im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.01.19688,4
IX-46für die Grundstücke Pariser Straße 32-34, Württembergische Straße 40-48 und Düsseldorfer Straße 26-28 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
20.09.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.10.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 986
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.12.1959–30.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pariser Straße 32-34, Württembergische Straße 40-48 und Düsseldorfer Straße 26-28 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.09.19602,1
IX-46-1für die Grundstücke Olivaer Platz 6 und 7 / Württembergische Straße 40 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
31.10.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.11.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 262
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.1987
Gespeicherte Beteiligung
24.08.1987–25.09.1987
Gespeicherte Auslegung
05.06.1990–06.07.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Olivaer Platz 6 und 7 / Württembergische Straße 40 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.10.19910,4
IX-47für das Gelände zwischen Wiesbadener Straße, Norderneyer Straße und Helgolandstraße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
28.02.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.03.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 269
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.04.1959
Gespeicherte Auslegung
03.07.1961–31.07.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Wiesbadener Straße, Norderneyer Straße und Helgolandstraße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.02.19622,1
IX-5-1für das Gelände zwischen Heidelberger Platz, Aßmannshauser Straße, Nauheimer Straße und Johannisberger Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
18.06.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.07.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1490
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.08.1967
Gespeicherte Auslegung
24.02.1975–24.03.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, sonstiges Sondergebiet (Poliklinik und Klinik für Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten der freien Universität Berlin), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heidelberger Platz, Aßmannshauser Straße, Nauheimer Straße und Johannisberger Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.06.19754,0
IX-52für das Gelände zwischen Düsseldorfer Straße, Emser Straße, Emser Platz, Hohenzollerndamm und Sächsische Straße mit Ausnahme der Grundstücke Hohenzollerndamm 27a, 28 Ecke Sächsische Straße 45-46, Sächsische Straße 50-55, 61-63a, 64-65 Ecke Düsseldorfer Straße 61 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
29.08.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.09.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1357
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.04.1963
Gespeicherte Auslegung
08.11.1965–08.12.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlage für Schulzwecke), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Düsseldorfer Straße, Emser Straße, Emser Platz, Hohenzollerndamm und Sächsische Straße mit Ausnahme der Grundstücke Hohenzollerndamm 27a, 28 Ecke Sächsische Straße 45-46, Sächsische Straße 50-55, 61-63a, 64-65 Ecke Düsseldorfer Straße 61 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.08.19675,4
IX-54für das Gelände zwischen Mecklenburgische Straße, Norderneyer Straße und Wiesbadener Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
12.04.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 478
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.01.1960
Gespeicherte Auslegung
03.02.1964–03.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentlicher Grünzug), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mecklenburgische Straße, Norderneyer Straße und Wiesbadener Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.04.19653,0
IX-56für die Grundstücke Bundesallee 168-175, Badensche Straße 38-39 und Waghäuseler Straße 18-19 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.09.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1227
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
31.10.1960–28.11.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bundesallee 168-175, Badensche Straße 38-39 und Waghäuseler Straße 18-19 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.08.19611,8
IX-59für das Grundstück Spichernstraße 24 Ecke Nürnberger Platz Ecke Grainauer Straße 2 und Nürnberger Platz im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
08.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.12.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1752
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.10.1960
Letzte Änderung des Beschlusses
28.02.1966
Gespeicherte Auslegung
06.06.1966–06.07.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Spichernstraße 24 Ecke Nürnberger Platz Ecke Grainauer Straße 2 und Nürnberger Platz im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.12.19660,7
IX-60für das Gelände zwischen Schaperstraße, Bundesallee und Meierottostraße und für die Grundstücke Bundesallee 212-221 und 222 Ecke Schaperstraße 27-28 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Festsetzungsdatum
14.04.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 478
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
17.08.1964–17.09.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Flächen für den Gemeinbedarf (Theater)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schaperstraße, Bundesallee und Meierottostraße und für die Grundstücke Bundesallee 212-221 und 222 Ecke Schaperstraße 27-28 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.04.19657,5
IX-64für die Grundstücke beiderseits der Bundesallee zwischen Güntzelstraße und Berliner Straße und für die Grundstücke Berliner Straße 10,14,15-16 Ecke Landhausstraße 25, Landhausstraße 26-28 und 31 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
26.03.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.04.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 446
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.1961
Gespeicherte Auslegung
29.11.1963–03.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke beiderseits der Bundesallee zwischen Güntzelstraße und Berliner Straße und für die Grundstücke Berliner Straße 10,14,15-16 Ecke Landhausstraße 25, Landhausstraße 26-28 und 31 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.03.19648,3
IX-65für die Grundstücke beiderseits der Bundesallee zwischen Berliner Straße und Badensche Straße und für die Grundstücke westlich der Bundesallee zwischen Badensche Straße und Wilhelmsaue im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
01.12.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1342
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1961
Gespeicherte Auslegung
29.11.1963–03.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke beiderseits der Bundesallee zwischen Berliner Straße und Badensche Straße und für die Grundstücke westlich der Bundesallee zwischen Badensche Straße und Wilhelmsaue im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.12.19642,5
IX-66für das Gelände zwischen Bundesallee, Waghäuseler Straße, Prinzregentenstraße und Am Volkspark und für das Grundstück Durlacher Straße 26/36 Ecke Bundesallee 160-163 Ecke Am Volkspark 99-104 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
02.11.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.11.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1080
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.07.1961
Gespeicherte Auslegung
29.07.1963–29.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bundesallee, Waghäuseler Straße, Prinzregentenstraße und Am Volkspark und für das Grundstück Durlacher Straße 26/36 Ecke Bundesallee 160-163 Ecke Am Volkspark 99-104 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.11.19637,2
IX-66-1für die Grundstücke Prinzregentenstraße 32, Prinzregentenstraße 33 durchgehend Bundesallee 164 sowie Prinzregentenstraße 35 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.10.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 454
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1999
Gespeicherte Auslegung
13.03.2000–14.04.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Prinzregentenstraße 32, Prinzregentenstraße 33 durchgehend Bundesallee 164 sowie Prinzregentenstraße 35 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.20002,5
IX-67für die Grundstücke Dillenburger Straße 62 Ecke Sodener Straße 3, 9/11, 15/17 Ecke Wiesbadener Straße 57, 57a und Wiesbadener Straße 52 Ecke Sodener Straße 25/27 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
05.05.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.05.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 604
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.06.1961
Gespeicherte Auslegung
11.01.1965–11.02.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Dillenburger Straße 62 Ecke Sodener Straße 3, 9/11, 15/17 Ecke Wiesbadener Straße 57, 57a und Wiesbadener Straße 52 Ecke Sodener Straße 25/27 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.05.19652,6
IX-7für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Brandenburgische Str., Paulsborner Str. 1, 2 und Eisenzahnstr. 65, 66
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
10.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.05.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 447
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
24.12.1956–28.01.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstendamm, Brandenburgische Str., Paulsborner Str. 1, 2 und Eisenzahnstr. 65, 66

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.05.19571,6
IX-70für die Grundstücke Konstanzer Straße 34 Ecke Hohenzollerndamm 40, Berliner Straße 74-75, 76 Ecke Hohenzollerndamm 166, 167 und 168 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
28.07.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.08.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1252
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1963
Gespeicherte Auslegung
30.11.1964–04.01.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Konstanzer Straße 34 Ecke Hohenzollerndamm 40, Berliner Straße 74-75, 76 Ecke Hohenzollerndamm 166, 167 und 168 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.07.19661,2
IX-73für die Grundstücke beiderseits der Bundesallee und des Bundesplatzes zwischen Hildegardstraße und der Ringbahn im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,4 ha
Festsetzungsdatum
15.09.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.10.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1045
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
29.11.1963–03.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke beiderseits der Bundesallee und des Bundesplatzes zwischen Hildegardstraße und der Ringbahn im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.09.19647,4
IX-75für das Grundstück Hohenzollerndamm 26 Ecke Emser Straße 1-2 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
09.03.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.03.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 561
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.03.1962
Letzte Änderung des Beschlusses
10.02.1963
Gespeicherte Auslegung
04.10.1965–04.11.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche (Stellplatz), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hohenzollerndamm 26 Ecke Emser Straße 1-2 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.03.19660,4
IX-8für den Stadtring Berlin zwischen Mecklenburgische Straße und Blissestraße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,7 ha
Festsetzungsdatum
08.05.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.05.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 579
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.02.1964–03.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Stadtring Berlin zwischen Mecklenburgische Straße und Blissestraße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.05.19646,7
IX-81für den Stadtring Berlin zwischen der Blissestraße und dem Grundstück Saalfelder Straße 2 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
18.06.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.07.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 696
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.07.1962
Gespeicherte Auslegung
03.02.1964–03.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Stadtring Berlin zwischen der Blissestraße und dem Grundstück Saalfelder Straße 2 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.06.19643,0
IX-82für den Stadtring Berlin zwischen Prinzregentenstraße und Bernhardstraße und für die Grundstücke Bernhardstraße 14-15 und Wexstraße 33 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
26.05.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 650
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.07.1962
Gespeicherte Auslegung
03.02.1964–03.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Stadtring Berlin zwischen Prinzregentenstraße und Bernhardstraße und für die Grundstücke Bernhardstraße 14-15 und Wexstraße 33 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.05.19641,2
IX-83für die Grundstücke beiderseits der Nachodstraße zwischen Prager Straße – Grainauer Straße und Bamberger Straße sowie für die Grundstücke Bamberger Straße 12, Motzstraße 74/80, 79, 79a und Bamberger Straße 13-15 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
16.06.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.07.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 950
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.11.1962
Gespeicherte Auslegung
03.11.1969–03.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke beiderseits der Nachodstraße zwischen Prager Straße- Grainauer Straße und Bamberger Straße sowie für die Grundstücke Bamberger Straße 12, Motzstraße 74/80, 79, 79a und Bamberger Straße 13-15 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.06.19703,0
IX-84für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Wilmersdorfer Straße und Leibnizstraße und für die Grundstücke Kurfürstendamm 178-179 sowie Xantener Straße 14 in den Bezirken Charlottenburg und Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.07.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1148
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.02.1967
Gespeicherte Auslegung
03.11.1969–03.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Wilmersdorfer Straße und Leibnizstraße und für die Grundstücke Kurfürstendamm 178-179 sowie Xantener Straße 14 in den Bezirken Charlottenburg und Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.19702,4
IX-85für die Grundstücke Mainzer Straße 20 und 21 Ecke Weimarische Straße 21-24 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
29.09.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.10.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1546
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.04.1963
Gespeicherte Auslegung
14.03.1966–15.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mainzer Straße 20 und 21 Ecke Weimarische Straße 21-24 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.09.19660,8
IX-85-1für das Grundstück Mainzer Straße 20 Ecke Weimarische Straße 21 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.10.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 455
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1999
Gespeicherte Auslegung
13.03.2000–14.04.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Mainzer Straße 20 Ecke Weimarische Straße 21 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.20000,8
IX-88für das Gelände zwischen Berliner Straße, Landhausstraße und Badensche Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
13.07.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 995
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1963
Gespeicherte Auslegung
13.09.1965–13.10.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Berliner Straße, Landhausstraße und Badensche Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.07.19680,6
IX-89für die Grundstücke Brandenburgische Straße 4, 5 Ecke Gieselerstraße 1-7 Ecke Wegenerstraße 16, Gieselerstraße 30, 30a Ecke Brandenburgische Straße 6, Brandenburgische Straße 7-10, 11 Ecke Sächsische Straße 37a Ecke Wegenerstraße 8-9, Mannheimer Straße 39 Ecke Brandenburgische Straße 69 und Brandenburgische Straße 70 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
19.05.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.06.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 732
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1963
Gespeicherte Auslegung
11.01.1965–11.02.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Brandenburgische Straße 4, 5 Ecke Gieselerstraße 1-7 Ecke Wegenerstraße 16, Gieselerstraße 30, 30a Ecke Brandenburgische Straße 6, Brandenburgische Straße 7-10, 11 Ecke Sächsische Straße 37a Ecke Wegenerstraße 8-9, Mannheimer Straße 39 Ecke Brandenburgische Straße 69 und Brandenburgische Straße 70 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.05.19651,9
IX-89-1für die Grundstücke Brandenburgische Straße 5 Gieselerstraße 1-7, Wegenerstraße 16 und Sigmaringer Straße 31 und 32 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
22.08.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.09.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1714
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.10.1973
Gespeicherte Auslegung
04.11.1974–04.12.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Brandenburgische Straße 5 Gieselerstraße 1-7, Wegenerstraße 16 und Sigmaringer Straße 31 und 32 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.08.19780,8
IX-9für die Grundstücke Kurfürstendamm 178-181, Olivaer Platz 10, 11 und Xantener Straße 13 und 14 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
19.05.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.06.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 481
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.02.1961–06.03.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstendamm 178-181, Olivaer Platz 10, 11 und Xantener Straße 13 und 14 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.05.19621,7
IX-90für das Gelände zwischen Konstanzer Straße, Westfälische Straße, Fehrbelliner Platz, Hohenzollerndamm und Ruhrstraße sowie für Teilflächen der Grundstücke Konstanzer Straße 22-25, Westfälische Straße 88 und Ruhrstraße 5 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Festsetzungsdatum
07.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.01.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 182
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1963
Gespeicherte Auslegung
23.03.1970–23.04.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Konstanzer Straße, Westfälische Straße, Fehrbelliner Platz, Hohenzollerndamm und Ruhrstraße sowie für Teilflächen der Grundstücke Konstanzer Straße 22-25, Westfälische Straße 88 und Ruhrstraße 5 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.01.19744,4
IX-94für die Grundstücke Bundesallee 208-210, Regensburger Straße 22, Nachodstraße 8 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
02.08.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.08.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 434
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.08.1970
Letzte Änderung des Beschlusses
06.02.1990
Gespeicherte Beteiligung
26.03.1990–04.05.1990
Gespeicherte Auslegung
13.03.1995–13.04.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bundesallee 208-210, Regensburger Straße 22, Nachodstraße 8 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.08.20051,6
IX-95für die Grundstücke Westfälische Straße 6/ Konstanzer Straße 46/ Brandenburgische Straße 57, Brandenburgische Straße 51/ Münstersche Straße 7-9 (teilweise), Brandenburgische Straße 53 (teilweise), für die Konstanzer Straße zwischen Brandenburgische Straße und Westfälische Straße und für eine Teilfläche der Westfälischen Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
21.05.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.06.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 808
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.03.1965
Gespeicherte Auslegung
11.12.1972–11.01.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Westfälische Straße 6/ Konstanzer Straße 46/ Brandenburgische Straße 57, Brandenburgische Straße 51/ Münstersche Straße 7-9 (teilweise), Brandenburgische Straße 53 (teilweise), für die Konstanzer Straße zwischen Brandenburgische Straße und Westfälische Straße und für eine Teilfläche der Westfälischen Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.05.19731,9
IX-97für den Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Rudolstädter Straße und S-Bahn sowie für die Grundstücke Rudolstädter Straße 1/51, 53/77 (teilweise) und Teilflächen des südlich im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Festsetzungsdatum
20.02.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.03.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 455
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.10.1967
Gespeicherte Auslegung
30.06.1969–31.07.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Rudolstädter Straße und S-Bahn sowie für die Grundstücke Rudolstädter Straße 1/51, 53/77 (teilweise) und Teilflächen des südlich im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.02.19704,4
IX-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
233,4 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1832
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.1970
Gespeicherte Auslegung
15.06.1970–15.07.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.1971233,4
IX-B10für das Gelände zwischen Ravensberger Straße, Eisenzahnstraße, Ballenstedter Straße und Brandenburgische Straße sowie für die Grundstücke Ballenstedter Straße 10-17, Brandenburgische Straße 49-50 und Münstersche Straße 11-13 sowie die Ravensberger Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.10.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 456
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1994
Gespeicherte Beteiligung
12.09.1994–14.10.1994
Gespeicherte Auslegung
14.06.1999–16.07.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ravensberger Straße, Eisenzahnstraße, Ballenstedter Straße und Brandenburgische Straße sowie für die Grundstücke Ballenstedter Straße 10-17, Brandenburgische Straße 49-50 und Münstersche Straße 11-13 sowie die Ravensberger Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.20004,7
IX-B11für die Grundstücke Westfälische Straße 84, 85, Blüthgenstraße 1 und 6A, Westfälische Straße 86-87, Blüthgenstraße 2-4 und 6, Ruhrstraße 6-10, Mansfelder Straße 37-42A und Bielefelder Straße 19-23, 25-29 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.10.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 456
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
05.03.1996
Gespeicherte Beteiligung
12.09.1994–14.10.1994
Gespeicherte Auslegung
14.06.1999–16.07.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Westfälische Straße 84, 85, Blüthgenstraße 1 und 6A, Westfälische Straße 86-87, Blüthgenstraße 2-4 und 6, Ruhrstraße 6-10, Mansfelder Straße 37-42A und Bielefelder Straße 19-23, 25-29 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.20004,1
IX-B12für das Gelände zwischen Mansfelder Straße, Mannheimer Straße, Berliner Straße und Konstanzer Straße im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,4 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.10.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 457
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
05.03.1996
Gespeicherte Beteiligung
12.09.1994–14.10.1994
Gespeicherte Auslegung
14.06.1999–16.07.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mansfelder Straße, Mannheimer Straße, Berliner Straße und Konstanzer Straße im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.200010,4
IX-B13für die Grundstücke Kurfürstendamm 153 (nur Flurstück 25/4), 156 / Albrecht-Achilles-Straße 2, Kurfürstendamm 157, 158, 159, 160 / Eisenzahnstraße 1A, 66, Eisenzahnstraße 67 / Kurfürstendamm 161, 162, 163 / Brandenburgische Straße 35, Brandenburgische Straße 36 / Paulsborner Straße 1, Kurfürstendamm 165, 166, 167, 168, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
24.10.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.11.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 470
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1999
Gespeicherte Beteiligung
26.04.1999–28.05.1999
Gespeicherte Auslegung
15.11.1999–17.12.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstendamm 153 (nur Flurstück 25/4), 156 / Albrecht-Achilles-Straße 2, Kurfürstendamm 157, 158, 159, 160 / Eisenzahnstraße 1A, 66, Eisenzahnstraße 67 / Kurfürstendamm 161, 162, 163 / Brandenburgische Straße 35, Brandenburgische Straße 36 / Paulsborner Straße 1, Kurfürstendamm 165, 166, 167, 168, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.10.20004,7
XI-10für den Stadtring Berlin zwischen der Prinzregentenstraße und der Erfurter Straße in den Bezirken Schöneberg und Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
18.06.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.07.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 696
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.09.1960
Gespeicherte Auslegung
24.02.1964–24.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Stadtring Berlin zwischen der Prinzregentenstraße und der Erfurter Straße in den Bezirken Schöneberg und Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.06.19645,2
4-44für die Grundstücke Mansfelder Straße 58/66, Mansfelder Straße 68 / Cicerostraße 35 und Cicerostraße 36
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mansfelder Straße 58/66, Mansfelder Straße 68 / Cicerostraße 35 und Cicerostraße 36

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss09.06.20090,9
4-53Bfür die Grundstücke Westfälische Straße 15, Münstersche Straße 4/ Westfälische Straße 16, 16 A, 17, 17 A und das Flurstück 415 des Grundstücks Münstersche Straße 6 (alle jeweils teilweise)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
17.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
26.03.2012–04.05.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Westfälische Straße 15, Münstersche Straße 4/ Westfälische Straße 16, 16 A, 17, 17 A und das Flurstück 415 des Grundstücks Münstersche Straße 6 (alle jeweils teilweise)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung04.05.20120,5
4-68für das Grundstück Cicerostr. 55A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.07.2017
Letzte Änderung des Beschlusses
27.04.2021
Gespeicherte Auslegung
14.06.2021–13.07.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Cicerostr. 55A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2021Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung13.07.20210,6
4-71VEfür die Grundstücke Wiesbadener Str. 56A / 56B, Wiesbadener Str. 56K / 56L / 56M, Helgolandstr 15 und die Flurstücke 192 tlw. und 311 tlw.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.2021
Gespeicherte Beteiligung
22.03.2021–23.04.2021
Gespeicherte Auslegung
30.06.2025–15.08.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wiesbadener Str. 56A / 56B, Wiesbadener Str. 56K / 56L / 56M, Helgolandstr 15 und die Flurstücke 192 tlw. und 311 tlw.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2025Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung15.08.20251,6
4-85VEWexstaße 16-18; Durlacher Straße 9
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.07.2024
Gespeicherte Beteiligung
26.08.2024–27.09.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wexstaße 16-18; Durlacher Straße 9

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2024Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.09.20240,5
IX-121-1BWiesbadener Str. , Rudolf-Mosse-Str.2, (Freifläche Wiesbadener Straße / Rudolf-Mosse-Straße)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.2021
Gespeicherte Beteiligung
08.07.2022–05.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wiesbadener Str. , Rudolf-Mosse-Str.2, (Freifläche Wiesbadener Straße / Rudolf-Mosse-Straße)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2022Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung05.08.20220,4
IX-166-1für die Grundstücke Bielefelder Str. 4-6
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.08.2014
Gespeicherte Beteiligung
01.09.2014–30.09.2014
Gespeicherte Auslegung
11.01.2016–12.02.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bielefelder Str. 4-6

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2016Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung12.02.20160,5
IX-36-2für das Grundstück Bundesallee 48b-50 (tlw.)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.2019
Gespeicherte Beteiligung
15.04.2019–17.05.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Bundesallee 48b-50 (tlw.)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2019Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung17.05.20190,3
IX-191afür die Grundstücke Bundesallee 204-206/Nachodstraße 14 und für Teilflächen der Flurstücke 212 und 263 in der Bundesallee, Ecke Nachodstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 498
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1998
Gespeicherte Beteiligung
05.10.1998–06.11.1998
Gespeicherte Auslegung
21.11.2005–21.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bundesallee 204-206/Nachodstraße 14 und für Teilflächen der Flurstücke 212 und 263 in der Bundesallee, Ecke Nachodstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam30.05.20061,4
IX-21Lietzenburger Str., Württembergische Str., Pariser Str., Olivaer Platz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
16.10.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.11.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1037
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.01.1958–31.01.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Lietzenburger Str., Württembergische Str., Pariser Str., Olivaer Platz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam16.10.19582,0
IX-34-1Bundesallee, Meierottostr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
20.10.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 79, Seite 2111
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.04.1962
Gespeicherte Auslegung
28.03.1978–28.04.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Bundesallee, Meierottostr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam20.10.19781,0
IX-5Johannisberger Str., Heidelberger Platz, Aßmannhauser Str., Nauheimer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
08.10.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.10.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1079
Gespeicherte Auslegung
01.03.1956–31.03.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Johannisberger Str., Heidelberger Platz, Aßmannhauser Str., Nauheimer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam08.10.19564,0
IX-99Mecklenburgische Str., Schlangenbader Str., Sodener Str., Rudolf-Mosse-Platz, Wiesbadener Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,7 ha
Festsetzungsdatum
23.09.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 90, Seite 1707
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.1965
Gespeicherte Auslegung
03.11.1969–03.12.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Mecklenburgische Str., Schlangenbader Str., Sodener Str., Rudolf-Mosse-Platz, Wiesbadener Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam23.09.197012,7

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 293 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 8 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Wilmersdorf

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Wilmersdorf
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
IX-DForckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile W …SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf9,7 ha23,7
VII-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks CharlottenburgCharlottenburgFestgesetztdavon in Wilmersdorf6,9 ha335,0
IX-49Bundesautobahn …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Wilmersdorf2,3 ha6,4
IX-55Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile W …SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,8 ha14,8
IX-55-1Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wi …SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,8 ha14,8
IX-72Friedrichshaller Straße, Mecklenburgische Straße, Zoppoter Straße, Heiligendammer Straße …SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,4 ha3,3
XII-173der Schildhornstraße …SteglitzFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,4 ha5,3
IX-98Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Bundesautobahn Stadtring Berlin Mecklenburgische Straße …SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,3 ha13,1
4-76Mecklenburgische Straße 23-24bSchmargendorfIm Verfahrendavon in Wilmersdorf0,3 ha1,4
IX-55-3Forckenbeckstr.86, Mecklenburgische Str.32SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,3 ha7,9
IX-127Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Hektorstraße und Lehniner Platz sowie Nestorstra …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,2 ha1,9
IX-55-2aMecklenburgische Straße 37 und eine Teilfläche Mecklenburgische Straße 38-42 durchgehend For …SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,2 ha2,3
XI-37Ettaler Straße, Ansbacher Straße und Geisbergstraße in Berlin-SchönebergSchönebergFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,2 ha2,4
IX-1der Cicero …HalenseeFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,2 ha1,9
IX-117Hohenzollerndamm, Sächsische Straße, Mannheimer Straße, Mansfelder Straße …HalenseeFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,2 ha4,2
XI-68Erfurter Straße, Heylstraße, Wexstraße …SchönebergFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,2 ha4,8
4-38Friedrichshaller Straße 44/ Mecklenburgische Straße 46 im Bezirk Charlottenburg–Wilmersdorf …SchmargendorfFestgesetztdavon in Wilmersdorf0,2 ha0,7
IX-72-1Friedrichshaller Str. 44-46SchmargendorfUnwirksamdavon in Wilmersdorf0,1 ha0,7

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Wilmersdorf. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Wilmersdorf?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Wilmersdorf darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Wilmersdorf entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (37 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (16 %), Gemischte Baufläche, M2 (10 %), Grünfläche (9 %) und Gemischte Baufläche, M1 (9 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Wilmersdorf

Stadtplanung Charlottenburg-Wilmersdorf

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Städtebauliche Erstberatung
Ein Fachbereich für den ganzen Bezirk; der Bezirk weist keine Zuständigkeit je Ortsteil aus.030 9029 15141Quelle
Anschrift
Hohenzollerndamm 174-177 10713 BerlinDienstgebäude des Stadtentwicklungsamtes.Quelle
Sprechzeit der städtebaulichen Erstberatung
Vor Ort: Di., 9–12 UhrDer Bezirk nennt keine gesonderte Telefonsprechzeit; Anfragen laufen über Geschäftszimmer und E-Mail.Quelle
Geschäftszimmer
Herr Hässelbarth030 9029 15141Quelle
Fachbereichsleitung
Herr Rudolph030 9029 15148Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Fachbereich Stadtplanung  · Städtebauliche Bauberatung  · Verbindliche Bauleitplanung  · Antrag & Gebühren 

Kontakt und Sprechzeit stammen von den Seiten des Fachbereichs Stadtplanung. Der Bezirk führt die Beratung für alle sieben Ortsteile in einem Fachbereich und weist keine Ansprechperson je Ortsteil aus; eine solche Zuordnung steht hier deshalb nicht.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Wilmersdorf

Gilt für mein Grundstück in Wilmersdorf überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 3.632 Flurstücken im Ortsteil liegen 988 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 38 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Wilmersdorf, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Wilmersdorf gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht IX-191a, IX-21, IX-34-1, IX-5, IX-99 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt IX-191a, IX-21, IX-34-1, IX-5, IX-99 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 8 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Wilmersdorf einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 111 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2021. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Wilmersdorf zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Wilmersdorf sind 98 Planzeichnungen und 97 Begründungen zu den 98 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Wilmersdorf. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.