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Berlin · Bezirk Reinickendorf · Ortsteil Heiligensee

Bebauungsplan Berlin-Heiligensee

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Heiligensee auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Heiligensee?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.308
von 7.445 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
22 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
105,0 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Heiligensee 38 Planobjekte zu: 25 in Kraft und 13 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 100,0 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 230,9 ha der 1.068,5 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 22 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 105,0 ha. Von den 7.445 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.308 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Heiligensee. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1963 bis 2015; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓38 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Heiligensee

38 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Heiligensee
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
12-39Bfür die Grundstücke Glaskrautstraße 4/20, 22/Bilsenkrautstraße 8, 24/26, Damkitzstraße 35/Schulzendorfer Straße 20, 37/45, Schulzendorfer Straße 22/46, 50/66, 68/am Dachsbau 50/52, Am Dachsbau 54/58 und Bilsenkrautstraße 1/7, 4/6 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Festsetzungsdatum
09.12.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.02.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 3
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.12.2011
Gespeicherte Beteiligung
20.02.2012–16.03.2012
Gespeicherte Auslegung
19.11.2012–18.12.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Glaskrautstraße 4/20, 22/Bilsenkrautstraße 8, 24/26, Damkitzstraße 35/Schulzendorfer Straße 20, 37/45, Schulzendorfer Straße 22/46, 50/66, 68/am Dachsbau 50/52, Am Dachsbau 54/58 und Bilsenkrautstraße 1/7, 4/6 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.12.20146,5
XX-159für die Grundstücke Ruppiner Chaussee 169/195 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
19.10.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.1987
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 2558
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.12.1976
Gespeicherte Beteiligung
11.11.1985–11.12.1985
Gespeicherte Auslegung
11.11.1985–11.12.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (konfessionelle, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen sowie Reitsportanlagen der evangelischen Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ruppiner Chaussee 169/195 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.10.19875,4
XX-172afür das Gelände zwischen der südwestlichen Grenze des Grundstücks Alt - Heiligensee 10, der Straße Alt-Heiligensee, der Fährstraße und dem Nieder-Neuendorfer See sowie für eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees bis zu einem Abstand von 70 m von der Uferlinie im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,6 ha
Festsetzungsdatum
06.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 805
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
25.10.2005
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–28.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet (Wassersport), Grünfläche (privater Uferschutzstreifen), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der südwestlichen Grenze des Grundstücks Alt - Heiligensee 10, der Straße Alt-Heiligensee, der Fährstraße und dem Nieder-Neuendorfer See sowie für eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees bis zu einem Abstand von 70 m von der Uferlinie im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.20069,6
XX-179für das Gelände zwischen Hennigsdorfer Straße, Eisenbahn und den Nordgrenzen der der Grundstücke Hennigsdorfer Straße 126, Krantorweg 48, 66/70 und Silberhammerweg 81 und 82 sowie einer Teilfläche der Hennigsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
08.01.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.02.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 460
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1980
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1980–16.12.1980
Gespeicherte Auslegung
11.11.1985–11.12.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hennigsdorfer Straße, Eisenbahn und den Nordgrenzen der der Grundstücke Hennigsdorfer Straße 126, Krantorweg 48, 66/70 und Silberhammerweg 81 und 82 sowie einer Teilfläche der Hennigsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.01.19905,0
XX-204(in zwei Blättern)das Gelände des Nordfeldes zwischen Schulzendorfer Straße, Am Dachsbau, Wiesengraben und Eschengraben sowie für Teilflächen des Geländes südlich des Wiesengrabens und westlich des Eschengrabens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
36,2 ha
Festsetzungsdatum
28.10.1998
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.11.1998
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 324
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.07.1985
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1986–30.06.1986
Gespeicherte Auslegung
27.01.1992–28.02.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Fläche für die Landwirtschaft, Flächen für Versorgungsanlagen (Gasregelanlage), Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), Wasserflächen (Teich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
(in zwei Blättern)das Gelände des Nordfeldes zwischen Schulzendorfer Straße, Am Dachsbau, Wiesengraben und Eschengraben sowie für Teilflächen des Geländes südlich des Wiesengrabens und westlich des Eschengrabens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.10.199836,2
XX-205für das Gelände des Südfeldes, des Wiesengrabens, des Bumpfuhls und des Feldpfuhls zwischen Heiligenseestraße, Straße 229A, den Grundstücken Damwildsteig 61, Schauflerpfad 45 - 46 und 50, Elchdamm 74-74A, dem Elchdamm, der Kolonie Waldessaum und Niebüller Weg 1, 2, 2A, 4A, 6A, 8A, 10A und 12/16, Hemmingstedter Weg 43 und Heiligenseestraße 121, sowie der Straße 229A, Teilflächen der Heiligenseestraße und des Elchdammes und eine Teilfläche südlich des Elchdammes. im Bezirk Reinickendorf Ortsteil H...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
32,2 ha
Festsetzungsdatum
25.11.2005
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 750
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.08.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
22.10.1991
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1986–30.06.1986
Gespeicherte Auslegung
27.01.1992–28.02.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Pfuhl, öffentliche Parkanlage), Fläche für Landwirtschaft, Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände des Südfeldes, des Wiesengrabens, des Bumpfuhls und des Feldpfuhls zwischen Heiligenseestraße, Straße 229A, den Grundstücken Damwildsteig 61, Schauflerpfad 45 - 46 und 50, Elchdamm 74-74A, dem Elchdamm, der Kolonie Waldessaum und Niebüller Weg 1, 2, 2A, 4A, 6A, 8A, 10A und 12/16, Hemmingstedter Weg 43 und Heiligenseestraße 121, sowie der Straße 229A, Teilflächen der Heiligenseestraße und des Elchdammes und eine Teilfläche südlich des Elchdammes. im Bezirk Reinickendorf Ortsteil H...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.11.200532,2
XX-210für das Grundstück Wesselburer Weg 2A (Kleingartenkolonie Waldessaum) sowie einen Abschnitt des Elchdammes und die Fläche in Verlängerung des Wesselburer Weges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,7 ha
Festsetzungsdatum
02.09.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.09.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 388
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.08.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
05.05.1987
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1986–30.06.1986
Gespeicherte Auslegung
27.01.1992–28.02.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage, private Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wesselburer Weg 2A (Kleingartenkolonie Waldessaum) sowie einen Abschnitt des Elchdammes und die Fläche in Verlängerung des Wesselburer Weges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.09.199315,7
XX-211für das Grundstück Elchdamm 174 (Kleingartenkolonie Am See) sowie die zwischen dem Grundstück und der Grenze des Heiligensees befindliche Grünfläche, für einen Abschnitt des Elchdammes und Teilflächen der Grundstücke Elchdamm 173/175 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,0 ha
Festsetzungsdatum
15.11.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 46
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
05.05.1987
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1986–30.06.1986
Gespeicherte Auslegung
27.01.1992–28.02.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Dauerkleingärten, Dauerkleingärten, öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Elchdamm 174 (Kleingartenkolonie Am See) sowie die zwischen dem Grundstück und der Grenze des Heiligensees befindliche Grünfläche, für einen Abschnitt des Elchdammes und Teilflächen der Grundstücke Elchdamm 173/175 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.11.200511,0
XX-219afür die Grundstücke Hennigsdorfer Str. 137/143 sowie für eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees und der Hennigsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
11.10.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.11.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 693
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
26.10.2004
Gespeicherte Beteiligung
01.11.1993–15.11.1993
Gespeicherte Auslegung
08.05.2000–08.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (privater Uferschutzstreifen), Wasserfläche, private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hennigsdorfer Str. 137/143 sowie für eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees und der Hennigsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.10.20053,2
XX-22für das Gelände beiderseits des Regenwalder Weges zwischen Stolpmünder Weg und Kiefheider Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,8 ha
Festsetzungsdatum
15.10.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.11.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1034
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.03.1958
Gespeicherte Auslegung
01.08.1958–30.08.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Fläche für Wald, private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits des Regenwalder Weges zwischen Stolpmünder Weg und Kiefheider Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.10.196319,8
XX-235für die Grundstücke Alt-Heiligensee 11/61 a, für den nördlichen Teil des Dorfangers, für einen Abschnitt der Straße Alt-Heiligensee sowie für eine Teilfläche des Heiligensees bis zu einem Abstand von 70m von der Uferlinie im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,1 ha
Festsetzungsdatum
06.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 806
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
25.10.2005
Gespeicherte Beteiligung
03.07.1989–31.07.1989
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–28.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Einrichtungen der evangelischen Kirche und Kindertagesstätte, Nachbarschaftsheim, Kirche), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, private naturnahe Parkanlage, privater Uferschutzstreifen), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Heiligensee 11/61 a, für den nördlichen Teil des Dorfangers, für einen Abschnitt der Straße Alt-Heiligensee sowie für eine Teilfläche des Heiligensees bis zu einem Abstand von 70m von der Uferlinie im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.200612,1
XX-236afür das Gelände zwischen Nieder-Neuendorfer See, südwestlicher Grenze des Grundstücks Fährstraße 3-7, der Fährstraße und der östlichen Grenze des Grundstücks Fährstraße 16 sowie für Teilflächen des Nieder-Neuendorfer Sees im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
24.10.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.11.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 236
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
28.01.1991
Gespeicherte Beteiligung
03.07.1989–31.07.1989
Gespeicherte Auslegung
06.05.1991–06.06.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Uferschutzstreifen), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Nieder-Neuendorfer See, südwestlicher Grenze des Grundstücks Fährstraße 3-7, der Fährstraße und der östlichen Grenze des Grundstücks Fährstraße 16 sowie für Teilflächen des Nieder-Neuendorfer Sees im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.10.19911,9
XX-236cfür die Grundstücke Fährstr. 33-36, Alt-Heiligensee 70/72, 82/88, 94, Straße 366 Nr. 2-3, Teilflächen der Grundstücke Alt-Heiligensee 74/80, 90/92, 96/98 , Straße 366 Nr. 14-22 (davon die Parzellen Nr. 20-22) sowie Abschnitte der Fährstraße und der Straße 366 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
06.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 807
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.10.2004
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–28.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fährstr. 33-36, Alt-Heiligensee 70/72, 82/88, 94, Straße 366 Nr. 2-3, Teilflächen der Grundstücke Alt-Heiligensee 74/80, 90/92, 96/98 , Straße 366 Nr. 14-22 (davon die Parzellen Nr. 20-22) sowie Abschnitte der Fährstraße und der Straße 366 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.20063,7
XX-237für die Grundstücke Alt-Heiligensee 63/111 und 100/114, für den südlichen Teil des Dorfangers, für einen Abschnitt der Straße Alt-Heiligensee sowie für Teilflächen des Heiligensees und der Havel bis zu einem Abstand von 70m von der Uferlinie im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,1 ha
Festsetzungsdatum
06.07.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 808
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
25.10.2005
Gespeicherte Beteiligung
03.07.1989–31.07.1989
Gespeicherte Auslegung
14.11.2005–28.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet (Wassersport), Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, privater Uferschutzstreifen, öffentlicher Uferschutzstreifen), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Heiligensee 63/111 und 100/114, für den südlichen Teil des Dorfangers, für einen Abschnitt der Straße Alt-Heiligensee sowie für Teilflächen des Heiligensees und der Havel bis zu einem Abstand von 70m von der Uferlinie im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.07.200615,1
XX-240afür die Grundstücke Stolpmünder Weg 2/16, Neuwarper Pfad 2/4, 6-10, 12/20, 22-37, Ziegenorter Pfad 67/73 und die Straße Neuwarper Pfad, einen Abschnitt des Stolpmünder Weges und des Ziegenorter Pfades im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 177
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.08.1990
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.1993
Gespeicherte Beteiligung
16.09.1991–30.09.1991
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–01.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stolpmünder Weg 2/16, Neuwarper Pfad 2/4, 6-10, 12/20, 22-37, Ziegenorter Pfad 67/73 und die Straße Neuwarper Pfad, einen Abschnitt des Stolpmünder Weges und des Ziegenorter Pfades im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20023,2
XX-240bfür die Grundstücke Ziegenorter Pfad 24/30, Sagemühler Steig 14, 16-44, 46/50, Thurbrucher Steig 7A, Freester Weg 2, 5, für das Grundstück Tegel-Forst Grundbuchblattnummer 1991 sowie für Abschnitte der Straßen Sagemühler Steig , Freester Weg, Ziegenorter Pfad, Thurbrucher Steig im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 177
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.1993
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–01.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ziegenorter Pfad 24/30, Sagemühler Steig 14, 16-44, 46/50, Thurbrucher Steig 7A, Freester Weg 2, 5, für das Grundstück Tegel-Forst Grundbuchblattnummer 1991 sowie für Abschnitte der Straßen Sagemühler Steig , Freester Weg, Ziegenorter Pfad, Thurbrucher Steig im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20023,5
XX-240b-1für das Grundstück Sagemühler Steig 19/Freester Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
03.11.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 844
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.06.2007
Gespeicherte Beteiligung
20.08.2007–19.09.2007
Gespeicherte Auslegung
03.07.2008–04.08.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Fläche für Sport- und Spielanlagen)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Sagemühler Steig 19/Freester Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.11.20090,4
XX-240b-2für das Grundstück Freester Weg 5 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
27.10.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 414
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.06.2013
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2013–02.10.2013
Gespeicherte Auslegung
29.09.2014–28.10.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Freester Weg 5 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.10.20150,3
XX-240cfür die Grundstücke Sagemühler steig 13, 15, Labeser weg 2/16, Freester Weg 7715, 17-21, Sonnenwalder Weg 30776, 41/63, Karwitzer Pfad 21-24 und für die Abschnitte der Straßen Freester weg, Sonnenwalder weg, Karwitzer Pfad, Labeser Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 178
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.1993
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–01.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sagemühler steig 13, 15, Labeser weg 2/16, Freester Weg 7715, 17-21, Sonnenwalder Weg 30776, 41/63, Karwitzer Pfad 21-24 und für die Abschnitte der Straßen Freester weg, Sonnenwalder weg, Karwitzer Pfad, Labeser Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20023,9
XX-240dfür die Grundstücke Freester Weg 4/10, 10A-F, Sagemühler Steig 52-55, Thurbrucher Steig 45, 45A, 45B, 47, 47A, 47B, Karwitzer Pfad 1-4, 6, 7A-D, Grundbuch Tegel-Forst Grundbuchblattnummer 2088 und für Abschnitte der Straßen Sagemühler Steig, Karwitzer Pfad, Deeper Pfad im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 178
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.1993
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–01.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Parkanlage), private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Freester Weg 4/10, 10A-F, Sagemühler Steig 52-55, Thurbrucher Steig 45, 45A, 45B, 47, 47A, 47B, Karwitzer Pfad 1-4, 6, 7A-D, Grundbuch Tegel-Forst Grundbuchblattnummer 2088 und für Abschnitte der Straßen Sagemühler Steig, Karwitzer Pfad, Deeper Pfad im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20024,4
XX-240efür die Grundstücke Thurbrucher Steig 9/43, 32/66, 49/71, Sagemühler Steig 56/78, Kiefheider Weg 2/6, 8/10, 12, 14-16, 18/24 und für Abschnitte der Straßen Thurbrucher Steig und Kiefheider Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 179
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.1993
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–01.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Thurbrucher Steig 9/43, 32/66, 49/71, Sagemühler Steig 56/78, Kiefheider Weg 2/6, 8/10, 12, 14-16, 18/24 und für Abschnitte der Straßen Thurbrucher Steig und Kiefheider Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20025,1
XX-240ffür die Grundstücke Karwitzer Pfad 14, 16-20, 20A-H, Sagemühler Steig 57/79, Kiefheider Weg 19,26, 28-30, 32-34, 36/42, 43-45, 45A-H, Deeper Pfad 7-30, und für Abschnitte der Straßen Kiefheider weg, Deeper Pfad, Karwitzer Pfad im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 179
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.1993
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–01.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Karwitzer Pfad 14, 16-20, 20A-H, Sagemühler Steig 57/79, Kiefheider Weg 19,26, 28-30, 32-34, 36/42, 43-45, 45A-H, Deeper Pfad 7-30, und für Abschnitte der Straßen Kiefheider weg, Deeper Pfad, Karwitzer Pfad im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20025,7
XX-240gfür die Grundstücke Sonnenwalder Straße 1-28 und für Abschnitte der Straßen Sonnenwalder Weg und Kiefheider Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
25.06.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.07.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 180
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.03.1993
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–01.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sonnenwalder Straße 1-28 und für Abschnitte der Straßen Sonnenwalder Weg und Kiefheider Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.06.20021,8
XX-80für die Grundstücke Stolpmünder Weg 35/45, Grundbuch von Heiligensee Band 74 Blatt 2675 und Blatt 136 Blatt 4515 (teilweise) zwischen Ruppiner Chaussee, Grenze von Berlin und künftiger A 11 - Bundesautobahn Berlin-Hamburg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,2 ha
Festsetzungsdatum
28.12.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.01.1982
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 170
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.02.1973
Letzte Änderung des Beschlusses
16.06.1980
Gespeicherte Auslegung
12.01.1981–12.02.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, evangelische Kirche und evangelische Kindertagesstätte), Fläche für Wald
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stolpmünder Weg 35/45, Grundbuch von Heiligensee Band 74 Blatt 2675 und Blatt 136 Blatt 4515 (teilweise) zwischen Ruppiner Chaussee, Grenze von Berlin und künftiger A 11 - Bundesautobahn Berlin-Hamburg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.12.198115,2
XX-88für die Grundstücke Keilerstraße 1/19, Dambockstraße 66/76 Ecke An der Wildbahn 107, An der Wildbahn 109/135 und Grundbuch von Heiligensee Band 17 Blatt 919 sowie für die Keilerstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,1 ha
Festsetzungsdatum
02.04.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.04.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 83
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.09.1975
Gespeicherte Auslegung
14.01.1980–15.02.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (konfessionelle, kulturelle, soziale und gesundheitlicheder evangelischen Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Keilerstraße 1/19, Dambockstraße 66/76 Ecke An der Wildbahn 107, An der Wildbahn 109/135 und Grundbuch von Heiligensee Band 17 Blatt 919 sowie für die Keilerstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.04.199111,1
12-27für die Grundstücke Alt-Heiligensee 2/10, Hennigsdorfer Straße 1/3 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See und Teilflächen der Grundstücke Hennigsdorfer Straße 8/12, 12 A-D, 16, 16 A, 24/26, 30/36, einen Abschnitt der Straße Alt-Heiligensee und der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
21.06.2010–21.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Heiligensee 2/10, Hennigsdorfer Straße 1/3 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See und Teilflächen der Grundstücke Hennigsdorfer Straße 8/12, 12 A-D, 16, 16 A, 24/26, 30/36, einen Abschnitt der Straße Alt-Heiligensee und der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2010Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.07.201012,9
12-28für die Grundstücke Hennigsdorfer Straße 35/79 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See und Teilflächen der Grundstücke Hennigsdorfer Straße 38/54, 64/70, 70 A, 74-74 A, Flurstück 1385/20 einen Abschnitt der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder- Neuendorfer Sees.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
21.06.2010–21.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hennigsdorfer Straße 35/79 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See und Teilflächen der Grundstücke Hennigsdorfer Straße 38/54, 64/70, 70 A, 74-74 A, Flurstück 1385/20 einen Abschnitt der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder- Neuendorfer Sees.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2010Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.07.201012,2
12-29für die Grundstücke Hennigsdorfer Str.81/123, Krumminer Weg 3-12, Zempiner Steig 1-18, Lubminer Pfad 1-20 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See, Teilflächen der Grundstücke Hennigsdorfer Str. 94, 94A, 98/100, 104, 112, 112A, 122 und Krantorweg 75, einen Abschnitt der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
21.06.2010–21.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hennigsdorfer Str.81/123, Krumminer Weg 3-12, Zempiner Steig 1-18, Lubminer Pfad 1-20 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See, Teilflächen der Grundstücke Hennigsdorfer Str. 94, 94A, 98/100, 104, 112, 112A, 122 und Krantorweg 75, einen Abschnitt der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2010Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.07.201011,0
12-30für die Grundstücke Hennigsdorfer Straße 125/135 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See und einer Teilfläche des Grundstückes Hennigsdorfer Straße 126, einen Abschnitt der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
21.06.2010–21.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hennigsdorfer Straße 125/135 sowie die Flächen zwischen den Grundstücken und dem Nieder-Neuendorfer See und einer Teilfläche des Grundstückes Hennigsdorfer Straße 126, einen Abschnitt der Hennigsdorfer Str. und eine Teilfläche des Nieder-Neuendorfer Sees.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2010Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.07.20103,2
12-46für das Grundstück Im Erpelgrund 11/17, Wildganssteig 12/16
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Im Erpelgrund 11/17, Wildganssteig 12/16

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2013Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss05.02.20131,4
12-70VEfür die Grundstücke Hennigsdorfer Straße 159, 165, 167
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.10.2020
Gespeicherte Beteiligung
10.06.2024–05.07.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hennigsdorfer Straße 159, 165, 167

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2024Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung05.07.20248,3
XX-212Elchdamm, Heiligensee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1985
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1986–30.06.1986
Gespeicherte Auslegung
27.01.1992–28.02.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Elchdamm, Heiligensee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1992Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung28.02.19928,2
XX-213Elchdamm
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.10.1985
Gespeicherte Beteiligung
02.06.1986–30.06.1986
Gespeicherte Auslegung
27.01.1992–28.02.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Elchdamm

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1992Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung28.02.19925,3
XX-22-1Regenwalder Weg, Stoplmünder Weg, Kiefheider Weg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.10.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Regenwalder Weg, Stoplmünder Weg, Kiefheider Weg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1975Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss20.10.197516,5
XX-236bfür das Gelände zwischen der Fährstr., der Straße Alt-Heiligensee der nördl. Grenze des Grundstücks Alt-Heiligensee 100, der Havel, dem Nieder-Neuendorfer See und der westl. Grenze des Grundstücks Fährstr. 13-15 unter Ausschluß der Grundstücke Fährstr. 33
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
26.10.2004
Gespeicherte Beteiligung
03.07.1989–31.07.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Fährstr., der Straße Alt-Heiligensee der nördl. Grenze des Grundstücks Alt-Heiligensee 100, der Havel, dem Nieder-Neuendorfer See und der westl. Grenze des Grundstücks Fährstr. 13-15 unter Ausschluß der Grundstücke Fährstr. 33

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1989Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung31.07.198913,3
XX-267Sandhauser Str., In den Schifferbergen
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.03.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sandhauser Str., In den Schifferbergen

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss12.03.19913,9
XX-269Sandhauser Str., Rallenweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.08.1993
Gespeicherte Beteiligung
11.10.1993–25.10.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sandhauser Str., Rallenweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1993Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung25.10.19931,7
XX-93Sandhauser Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.04.1974
Gespeicherte Auslegung
04.01.1977–04.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sandhauser Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1977Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung04.02.19777,0

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 25 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 13 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Heiligensee. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Heiligensee?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Heiligensee darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Heiligensee entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung (37 %), Wald (20 %), Wasserfläche (12 %), Grünfläche (10 %) und Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil (5 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Reinickendorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Heiligensee

Stadtplanung Reinickendorf

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin · Stadtplanung und Denkmalschutz Reinickendorf

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90294 3014Quelle
Anschrift
Eichborndamm 215 13437 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Heiligensee

Gilt für mein Grundstück in Heiligensee überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 7.445 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.308 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 22 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Heiligensee, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Heiligensee gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 13 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Heiligensee einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 38 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1963 bis 2015. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Heiligensee zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Reinickendorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Heiligensee sind 25 Planzeichnungen und 0 Begründungen zu den 25 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Heiligensee. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.