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Berlin · Bezirk Reinickendorf · Ortsteil Frohnau

Bebauungsplan Berlin-Frohnau

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Frohnau auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Frohnau?

Flurstücke im festgesetzten Plan
5.480
von 5.813 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
69 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
12,5 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Frohnau 39 Planobjekte zu: 34 in Kraft, 4 im Verfahren und 1 unwirksam. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 98,6 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 543,0 ha der 783,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 69 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 12,5 ha. Von den 5.813 Flurstücken im Ortsteil liegen 5.480 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Frohnau. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1963 bis 2006; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓39 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Frohnau

39 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Frohnau
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
XX-162für eine Teilfläche des Geländes ostwärts der Rauentaler Straße, nördlich der Grundstücke Rauentaler Straße 28, Wildkanzelweg 26 und 29 und Geierpfad 15-15 D sowie für Abschnitte der Rauentaler Straße und des Wildkanzelweges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
09.09.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.09.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1701
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.11.1976
Gespeicherte Auslegung
02.01.1984–02.02.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes ostwärts der Rauentaler Straße, nördlich der Grundstücke Rauentaler Straße 28, Wildkanzelweg 26 und 29 und Geierpfad 15-15 D sowie für Abschnitte der Rauentaler Straße und des Wildkanzelweges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.09.19893,8
XX-166für eine Teilfläche des Geländes nördlich des Geierpfades zwischen der Grenze von Berlin und der ehemaligen Rauentaler Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
31.01.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.02.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 381
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.05.1978
Gespeicherte Beteiligung
23.06.1978–22.07.1978
Gespeicherte Auslegung
02.01.1984–02.02.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes nördlich des Geierpfades zwischen der Grenze von Berlin und der ehemaligen Rauentaler Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.01.19895,1
XX-167für das Gelände zwischen Senheimer Straße, Bergfelder Weg und Schönfließer Straße sowie für den Bergfelder Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
09.03.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.03.1987
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 1018
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.10.1978
Gespeicherte Auslegung
14.01.1980–15.02.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Senheimer Straße, Bergfelder Weg und Schönfließer Straße sowie für den Bergfelder Weg im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.03.19872,5
XX-169für das Gelände zwischen Oranienburger Chaussee, Schwarzkittelweg, Rauentaler Straße, ehemalige Rauentaler Straße und der nördlichen Grenze des Flurstücks 33/4, Flur 2, Grundbuch von Frohnau, Blatt 4261 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau, Blatt 4261
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,0 ha
Festsetzungsdatum
16.09.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.09.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1862
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.10.1978
Gespeicherte Beteiligung
30.10.1978–29.11.1978
Gespeicherte Auslegung
02.01.1984–02.02.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Oranienburger Chaussee, Schwarzkittelweg, Rauentaler Straße, ehemalige Rauentaler Straße und der nördlichen Grenze des Flurstücks 33/4, Flur 2, Grundbuch von Frohnau, Blatt 4261 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau, Blatt 4261

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.09.198813,0
XX-180für eine Teilfläche des Geländes zwischen Oranienburger Chaussee, dem Grundstück Schönfließer Straße 83, Schönfließer Straße, Bergfelder Weg, Senheimer Straße und ihrer Verlängerung sowie für einen Abschnitt der Senheimer Straße und ihrer Verlängerung im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,4 ha
Festsetzungsdatum
31.01.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.02.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 361
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.10.1980
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1980–16.12.1980
Gespeicherte Auslegung
02.01.1984–02.02.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Oranienburger Chaussee, dem Grundstück Schönfließer Straße 83, Schönfließer Straße, Bergfelder Weg, Senheimer Straße und ihrer Verlängerung sowie für einen Abschnitt der Senheimer Straße und ihrer Verlängerung im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.01.198923,4
XX-226afür die Grundstücke Gollanczstraße 51/55 und Schönfließer Straße 1/5 und Teilflächen der Gollanczstraße und Schönfließer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
11.10.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.11.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 694
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.04.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
22.11.1994
Gespeicherte Beteiligung
18.05.1987–19.06.1987
Gespeicherte Auslegung
04.04.2005–03.05.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (private naturnahe Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gollanczstraße 51/55 und Schönfließer Straße 1/5 und Teilflächen der Gollanczstraße und Schönfließer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.10.20051,6
XX-226bfür das Gelände zwischen den Grundstücken Gollanczstraße 59/133, der rückwärtigen Grenze der Grundstücke Fuchsring 33/53, der Bahntrasse Potsdam-Oranienburg, der Geltungsbereichsgrenze 8,0 m parallel zum Ponyweg und entlang der Gollanczstraße bis zur südwestlichen Grenze des Grundstücks Gollanczstraße 135 sowie für einen Abschnitt der Gollanczstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
09.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 465
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.11.1994
Gespeicherte Beteiligung
23.03.1998–22.04.1998
Gespeicherte Auslegung
14.12.1998–22.01.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen den Grundstücken Gollanczstraße 59/133, der rückwärtigen Grenze der Grundstücke Fuchsring 33/53, der Bahntrasse Potsdam-Oranienburg, der Geltungsbereichsgrenze 8,0 m parallel zum Ponyweg und entlang der Gollanczstraße bis zur südwestlichen Grenze des Grundstücks Gollanczstraße 135 sowie für einen Abschnitt der Gollanczstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.20066,9
XX-250für die Grundstücke Benediktinerstraße 11/19, Sigismundkorso 9-14 und 82/an der Buche 25 sowie Abschnitte der Benediktinerstraße, des Sigismundkorsos und der Straße An der Buche im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
17.02.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.02.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 88
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.08.1989
Gespeicherte Beteiligung
02.10.1989–30.10.1989
Gespeicherte Auslegung
12.03.2001–11.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, konfessionelle und soziale Einrichtungen der evangelischen Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Benediktinerstraße 11/19, Sigismundkorso 9-14 und 82/an der Buche 25 sowie Abschnitte der Benediktinerstraße, des Sigismundkorsos und der Straße An der Buche im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.02.20042,0
XX-25afür das Gelände zwischen der Straße Im Fischgrund, Langohrzeile, Fürstendamm, Berliner Landesgrenze, Ortsteilgrenze zu Hermsdorf und der S-Bahn sowie für die Burgfrauenstraße zwischen Ortsteilgrenze zu Hermsdorf und der Straße Im Fischgrund (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
21,6 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 129
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.02.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
07.10.2002–09.09.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Im Fischgrund, Langohrzeile, Fürstendamm, Berliner Landesgrenze, Ortsteilgrenze zu Hermsdorf und der S-Bahn sowie für die Burgfrauenstraße zwischen Ortsteilgrenze zu Hermsdorf und der Straße Im Fischgrund (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200621,6
XX-25bfür das Gelände zwischen dem Grundstück Zeltinger Platz 10/14, Fürstendamm, Langohrzeile, der Straße Im Fischgrund und der s-Bahn sowie für den Abschnitt der Langohrzeile , für die Straße Im Fischgrund und für die Burgfrauenstraße von der Straße Im Fischgrund bis zum Zeltinger Platz 10/14 (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,3 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 130
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Grundstück Zeltinger Platz 10/14, Fürstendamm, Langohrzeile, der Straße Im Fischgrund und der s-Bahn sowie für den Abschnitt der Langohrzeile , für die Straße Im Fischgrund und für die Burgfrauenstraße von der Straße Im Fischgrund bis zum Zeltinger Platz 10/14 (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200619,3
XX-25cfür das Gelände zwischen Edelhofdamm (südlich der Grünanlage) , Enkircher Straße, den Grundstücken des Buddhistischen Hauses, Edelhofdamm, Berliner Landesgrenze, Fürstendamm und Markgrafenstraße sowie für den Fürstendamm zwischen Markgrafenstraße und Berliner Landesgrenze und der Markgrafenstraße zwischen Fürstendamm und Edelhofdamm (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
26,1 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 131
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Edelhofdamm (südlich der Grünanlage) , Enkircher Straße, den Grundstücken des Buddhistischen Hauses, Edelhofdamm, Berliner Landesgrenze, Fürstendamm und Markgrafenstraße sowie für den Fürstendamm zwischen Markgrafenstraße und Berliner Landesgrenze und der Markgrafenstraße zwischen Fürstendamm und Edelhofdamm (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200626,1
XX-25dfür das Gelände zwischen dem Grundstück Zeltinger Platz 16, Edelhofdamm (südlich der Grünanlage), Markgrafenstraße und Fürstendamm sowie für den Fürstendamm zwischen Zeltinger Platz 16 und Markgrafenstraße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,2 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 132
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Grundstück Zeltinger Platz 16, Edelhofdamm (südlich der Grünanlage), Markgrafenstraße und Fürstendamm sowie für den Fürstendamm zwischen Zeltinger Platz 16 und Markgrafenstraße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200618,2
XX-25efür das Gelände zwischen dem Grundstück Zeltinger Platz 17-18, Zeltinger Straße, Zerndorfer Weg und Edelhofdamm sowie für die Zeltinger Straße zwischen Zeltinger Platz 15 und Zerndorfer Weg und dem Edelhofdamm zwischen Remstaler und Zeltinger Platz 16 (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
24,8 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 133
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendeinrichtung, konfessionelle und soziale Einrichtungen der Kirche, Feuerwehr), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Grundstück Zeltinger Platz 17-18, Zeltinger Straße, Zerndorfer Weg und Edelhofdamm sowie für die Zeltinger Straße zwischen Zeltinger Platz 15 und Zerndorfer Weg und dem Edelhofdamm zwischen Remstaler und Zeltinger Platz 16 (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200624,8
XX-25ffür das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Zerndorfer Weg, Zeltinger Straße und Senheimer Straße sowie für die Senheimer Straße zwischen Zeltinger Platz und Schönfließer Straße und für die Schönfließer Straße zwischen Senheimer Straße und Zerndorfer Weg (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,5 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 134
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Zerndorfer Weg, Zeltinger Straße und Senheimer Straße sowie für die Senheimer Straße zwischen Zeltinger Platz und Schönfließer Straße und für die Schönfließer Straße zwischen Senheimer Straße und Zerndorfer Weg (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200616,5
XX-25gfür das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Oranienburger Chaussee, Edelhofdamm, Zerndorfer Weg und Zeltinger Straße sowie für den Edelhofdamm zwischen Oranienburger Chaussee und Zerndorfer Weg, dem Zerndorfer Weg zwischen Edelhofdamm und Zeltinger Straße und der Zeltinger Straße zwischen Zerndorfer Weg und Schönfließer Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,5 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 135
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Oranienburger Chaussee, Edelhofdamm, Zerndorfer Weg und Zeltinger Straße sowie für den Edelhofdamm zwischen Oranienburger Chaussee und Zerndorfer Weg, dem Zerndorfer Weg zwischen Edelhofdamm und Zeltinger Straße und der Zeltinger Straße zwischen Zerndorfer Weg und Schönfließer Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200618,5
XX-25hfür das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Zeltinger Straße und Zerndorfer Weg sowie für die Schönfließer Straße zwischen Zerndorfer Weg und Zeltinger Straße und Zerndorfer Weg zwischen Schönfließer Straße und Zeltinger Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,5 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 136
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Zeltinger Straße und Zerndorfer Weg sowie für die Schönfließer Straße zwischen Zerndorfer Weg und Zeltinger Straße und Zerndorfer Weg zwischen Schönfließer Straße und Zeltinger Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200612,5
XX-25ifür das Gelände zwischen Schönfließer Straße, der Berliner Landesgrenze und der Oranienburger Chaussee sowie für die Oranienburger Chaussee zwischen Berliner Landesgrenze und der Schönfließer Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,5 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 137
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schönfließer Straße, der Berliner Landesgrenze und der Oranienburger Chaussee sowie für die Oranienburger Chaussee zwischen Berliner Landesgrenze und der Schönfließer Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200617,5
XX-25jfür das Gelände zwischen den Grundstücken Rauentaler Straße 30/36; Wildkanzelweg 28, Geierpfad 20; der Berliner Landesgrenze, Schönfließer Straße, den Grundstücken Schönfließer Straße 83/85, Oranienburger Chaussee, Schwarzkittelweg, Rauentaler Straße sowie für die Schönfließer Straße zwischen der Berliner Landesgrenze und dem Grundstück Schönfließer Straße 83/85, für die Oranienburger Chaussee zwischen Schönfließer Straße und Schwarzkittelweg, für den Schwarzkittelweg zwischen Oranienburger Cha...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,7 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 138
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Fläche für Wald, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen den Grundstücken Rauentaler Straße 30/36; Wildkanzelweg 28, Geierpfad 20; der Berliner Landesgrenze, Schönfließer Straße, den Grundstücken Schönfließer Straße 83/85, Oranienburger Chaussee, Schwarzkittelweg, Rauentaler Straße sowie für die Schönfließer Straße zwischen der Berliner Landesgrenze und dem Grundstück Schönfließer Straße 83/85, für die Oranienburger Chaussee zwischen Schönfließer Straße und Schwarzkittelweg, für den Schwarzkittelweg zwischen Oranienburger Cha...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200618,7
XX-25kfür das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Seeheimer Straße, Zeltinger Straße, den Grundstücken Zeltinger Platz 15, Zeltinger Platz 9/13 und der S-Bahn sowie dem Kniggeweg und der Schönfließer Straße zwischen Gollanczstraße und Senheimer Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
33,4 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 139
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendeinrichtung, Schule, konfessionelle und soziale Einrichtung der Kirche), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schönfließer Straße, Seeheimer Straße, Zeltinger Straße, den Grundstücken Zeltinger Platz 15, Zeltinger Platz 9/13 und der S-Bahn sowie dem Kniggeweg und der Schönfließer Straße zwischen Gollanczstraße und Senheimer Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200633,4
XX-25lfür das Gelände zwischen Neubrücker Straße , Stolzingstraße, Alemannenstraße sowie für die Neubrücker Straße zwischen Alemannenstraße und Stolzingstraße, für die Stolzingstraße zwischen Neubrücker Straße und Alemannenstraße und die Alemannenstraße zwischen Stolzingstraße und Neubrücker Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 140
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neubrücker Straße , Stolzingstraße, Alemannenstraße sowie für die Neubrücker Straße zwischen Alemannenstraße und Stolzingstraße, für die Stolzingstraße zwischen Neubrücker Straße und Alemannenstraße und die Alemannenstraße zwischen Stolzingstraße und Neubrücker Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200611,9
XX-25mfür das Gelände zwischen Neubrücker Straße, der S-Bahn, Gralsburgsteig, Maximiliankorso, Stolzingstraße sowie für die Neubrücker Straße zwischen Stolzingstraße und der S-Bahn und für den Gralsburgsteig (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
28,6 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 141
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neubrücker Straße, der S-Bahn, Gralsburgsteig, Maximiliankorso, Stolzingstraße sowie für die Neubrücker Straße zwischen Stolzingstraße und der S-Bahn und für den Gralsburgsteig (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200628,6
XX-25nfür das Gelände zwischen Neubrücker Straße, Alemannenstraße, Stolzingstraße, Hainbuchenstraße sowie für die Neubrücker Straße zwischen Hainbuchenstraße und Alemannenstraße, Stolzingstraße zwischen Alemannenstraße und Maximiliankorso und Hainbuchenstraße zwischen Maximiliankorso und Neubrücker Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
27,6 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 142
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Regenwasserrückhaltebecken), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neubrücker Straße, Alemannenstraße, Stolzingstraße, Hainbuchenstraße sowie für die Neubrücker Straße zwischen Hainbuchenstraße und Alemannenstraße, Stolzingstraße zwischen Alemannenstraße und Maximiliankorso und Hainbuchenstraße zwischen Maximiliankorso und Neubrücker Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200627,6
XX-25ofür das Gelände zwischen dem Friedhof Frohnau, der Berliner Landesgrenze, Neubrücker Straße, Berliner Landesgrenze sowie für die Straße Am Eichenhain zwischen Neubrücker Straße und Hainbuchenstraße, der Hainbuchenstraße zwischen am Eichenhain und Speerweg und dem Speerweg zwischen Hainbuchenstraße und dem Grundstück Gurnemanzpfad 58-67, 69/109 (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,9 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 143
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Friedhof Frohnau, der Berliner Landesgrenze, Neubrücker Straße, Berliner Landesgrenze sowie für die Straße Am Eichenhain zwischen Neubrücker Straße und Hainbuchenstraße, der Hainbuchenstraße zwischen am Eichenhain und Speerweg und dem Speerweg zwischen Hainbuchenstraße und dem Grundstück Gurnemanzpfad 58-67, 69/109 (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200615,9
XX-25pfür das Gelände zwischen Neubrücker Straße, Hainbuchenstraße, Maximiliankorso, Sigismundkorso und Am Eichenhain sowie für die Neubrücker Straße zwischen Am Eichenhain und Hainbuchenstraße und für die Straße Am Eichenhain zwischen Sigismundkorso und Neubrücker Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,7 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 144
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neubrücker Straße, Hainbuchenstraße, Maximiliankorso, Sigismundkorso und Am Eichenhain sowie für die Neubrücker Straße zwischen Am Eichenhain und Hainbuchenstraße und für die Straße Am Eichenhain zwischen Sigismundkorso und Neubrücker Straße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200622,7
XX-25qfür das Gelände zwischen Maximiliankorso, Alemannenstraße, Sigismundkorso sowie für den Maximiliankorso zwischen Sigismundkorso und Alemannenstraße und die Alemannenstraße zwischen Maximiliankorso und Sigismundkorso (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
26,3 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 145
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Maximiliankorso, Alemannenstraße, Sigismundkorso sowie für den Maximiliankorso zwischen Sigismundkorso und Alemannenstraße und die Alemannenstraße zwischen Maximiliankorso und Sigismundkorso (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200626,3
XX-25rfür das Gelände zwischen Maximiliankorso, dem Grundstücken Maximiliankorso 74, 74A, Ludolfinger Weg 4, 5A und Sigismundkorso 1, 2, Sigismundkorso und Alemannenstraße (ausgenommen der Evangelischen Schule) sowie für den Maximiliankorso zwischen Alemannenstraße und den Grundstücken Maximiliankorso 74, 74A und Abschnitten des Sigismundkorsos im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,1 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 146
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Maximiliankorso, dem Grundstücken Maximiliankorso 74, 74A, Ludolfinger Weg 4, 5A und Sigismundkorso 1, 2, Sigismundkorso und Alemannenstraße (ausgenommen der Evangelischen Schule) sowie für den Maximiliankorso zwischen Alemannenstraße und den Grundstücken Maximiliankorso 74, 74A und Abschnitten des Sigismundkorsos im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200612,1
XX-25sfür das Gelände zwischen der Berliner Landesgrenze, der Straße Am Eichenhain und der Ortsteilgrenze zu Heiligensee (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,4 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 147
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Abwasser), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Berliner Landesgrenze, der Straße Am Eichenhain und der Ortsteilgrenze zu Heiligensee (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200610,4
XX-25tfür das Gelände zwischen Sigismundkorso, dem Grundstück Sigismundkorso 68-70, Gawanstraße, Karmeliterweg, Am Eichenhain sowie für den Sigismundkorso zwischen Am Eichenhain und dem Grundstück Sigismundkorso 68-70 und für die Straße Am Eichenhain zwischen Karmeliterweg und Sigismundkorso (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
27,3 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 148
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sigismundkorso, dem Grundstück Sigismundkorso 68-70, Gawanstraße, Karmeliterweg, Am Eichenhain sowie für den Sigismundkorso zwischen Am Eichenhain und dem Grundstück Sigismundkorso 68-70 und für die Straße Am Eichenhain zwischen Karmeliterweg und Sigismundkorso (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200627,3
XX-25ufür das Gelände zwischen Sigismundkorso, den Grundstücken Sigismundkorso 87, Karmeliterweg 4, Karmeliterweg 3 und Welfenallee 8, Welfenallee und Alemannenstraße (ausgenommen das Grundstück Sigismundkorso 82) sowie für die Welfenallee zwischen Grundstück Welfenallee 8 und Alemannenstraße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,7 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 149
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sigismundkorso, den Grundstücken Sigismundkorso 87, Karmeliterweg 4, Karmeliterweg 3 und Welfenallee 8, Welfenallee und Alemannenstraße (ausgenommen das Grundstück Sigismundkorso 82) sowie für die Welfenallee zwischen Grundstück Welfenallee 8 und Alemannenstraße (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200618,7
XX-25vfür das Gelände zwischen dem Grundstück Sigismundkorso 68-70, Donnersmarckplatz, Alemannenstraße, Welfenallee, der Ortsteilgrenze zu Tegel, der Ortsteilgrenze zu Heiligensee, am Eichenhain, Karmeliterweg, Donnersmarckallee sowie für den Sigismundkorso zwischen dem Grundstück Sigismundkorso 68-70 und Alemannenstraße, für die Alemannenstraße zwischen Sigismundkorso und Welfenallee, für die Welfenallee zwischen Alemannenstraße und Ortsteilgrenze zu Tegel, für die Straße Am Eichenhain zwischen Ort...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
28,1 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 150
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–08.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Grundstück Sigismundkorso 68-70, Donnersmarckplatz, Alemannenstraße, Welfenallee, der Ortsteilgrenze zu Tegel, der Ortsteilgrenze zu Heiligensee, am Eichenhain, Karmeliterweg, Donnersmarckallee sowie für den Sigismundkorso zwischen dem Grundstück Sigismundkorso 68-70 und Alemannenstraße, für die Alemannenstraße zwischen Sigismundkorso und Welfenallee, für die Welfenallee zwischen Alemannenstraße und Ortsteilgrenze zu Tegel, für die Straße Am Eichenhain zwischen Ort...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200628,1
XX-25wfür das Gelände zwischen dem Grundstück Welfenallee 3/7, der S-Bahn, dem Friedhof Hermsdorf, der Ortsteilgrenze zu Tegel und der Welfenallee (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,8 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 151
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
09.09.2002–07.10.2002
Gespeicherte Auslegung
06.09.2004–20.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Grundstück Welfenallee 3/7, der S-Bahn, dem Friedhof Hermsdorf, der Ortsteilgrenze zu Tegel und der Welfenallee (in zwei Blättern) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.200623,8
XX-282für das Grundstück Edelhofdamm 56 / Zerndorfer Weg 88, für die Grundstücke Edelhofdamm 54, 58/62, Zerndorfer Weg 80/86 und Enkircher Straße 1, sowie für Abschnitte des Edelhofdammes, der Enkircher Straße, des Oppenheimer Weges und des Zerndorfer Weges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
26.04.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.05.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 280
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.07.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
29.02.2000
Gespeicherte Beteiligung
05.12.1994–19.12.1994
Gespeicherte Auslegung
05.03.2001–05.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Grünfläche (private Parkanlage), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Buddhistisches Haus -Haupthaus/Tempel-, Schlafhaus, Ceylon Haus -Gästehaus-, Nonnenklause, Mönchsklause), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Edelhofdamm 56 / Zerndorfer Weg 88, für die Grundstücke Edelhofdamm 54, 58/62, Zerndorfer Weg 80/86 und Enkircher Straße 1, sowie für Abschnitte des Edelhofdammes, der Enkircher Straße, des Oppenheimer Weges und des Zerndorfer Weges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Frohnau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.20053,5
XX-295für das Grundstück Sigismundkorso 68-70 sowie für einen Abschnitt des Sigismundkorso und der Gawanstraße im Bezirk Reinickendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
10.08.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
25.08.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 345
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.1998
Gespeicherte Beteiligung
14.12.1998–22.01.1999
Gespeicherte Auslegung
25.05.1999–28.06.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Alten- und Pflegeheim), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Sigismundkorso 68-70 sowie für einen Abschnitt des Sigismundkorso und der Gawanstraße im Bezirk Reinickendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.08.20041,1
XX-40für das Gelände zwischen Neubrücker Straße, am Eichenhain, Lichtungsweg, Laurinsteig, Hainbuchenstraße, Heerruferweg und Speerweg im Bezirk Reinickendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,7 ha
Festsetzungsdatum
28.03.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 414
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.1957
Gespeicherte Auslegung
26.03.1962–25.04.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Wasserfläche, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Neubrücker Straße, am Eichenhain, Lichtungsweg, Laurinsteig, Hainbuchenstraße, Heerruferweg und Speerweg im Bezirk Reinickendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.03.19639,7
12-24für das Grundstück Speerweg 7-9 7 Maximiliankorso 31
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.01.2010
Gespeicherte Beteiligung
08.02.2010–08.03.2010
Gespeicherte Auslegung
21.06.2010–21.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Speerweg 7-9 7 Maximiliankorso 31

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2010Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung21.07.20100,3
12-41Bfür die Grundstücke Zeltinger Platz 1-18, Wiltinger Str. 1-3, Zeltinger Str. 1-2, Edelhofdamm 1-2 und Burgfrauenstr. 1
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.12.2011
Gespeicherte Beteiligung
20.02.2012–16.03.2012
Gespeicherte Auslegung
23.04.2018–04.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Zeltinger Platz 1-18, Wiltinger Str. 1-3, Zeltinger Str. 1-2, Edelhofdamm 1-2 und Burgfrauenstr. 1

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2018Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung04.05.20184,5
12-42Bfür die Grundstücke Ludolfingerplatz 1-9, Maximiliankorso 1-3, 74, 74 A, 76, Ludolfingerweg 2/4, 5, 5 A, Sigismundkorso 1-2, 87, Karmeliterweg 3, 4, 4 A und Welfenallee 1, 3, 5-8
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.12.2011
Gespeicherte Beteiligung
20.02.2012–16.03.2012
Gespeicherte Auslegung
15.02.2016–04.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ludolfingerplatz 1-9, Maximiliankorso 1-3, 74, 74 A, 76, Ludolfingerweg 2/4, 5, 5 A, Sigismundkorso 1-2, 87, Karmeliterweg 3, 4, 4 A und Welfenallee 1, 3, 5-8

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2016Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung04.03.20166,2
XX-206Gurnemanzpfad
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.1987
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1987–11.09.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Gurnemanzpfad

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1987Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung11.09.19871,5
XX-34Neubrücker Str., Fenrirweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
01.04.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 598
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.1968
Gespeicherte Auslegung
12.01.1970–12.02.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Neubrücker Str., Fenrirweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam01.04.19711,8

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 34 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 4 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Frohnau. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Frohnau?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Frohnau darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Frohnau entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung (61 %), Wald (23 %), Grünfläche (5 %), Bahnfläche (3 %) und Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil (2 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Reinickendorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Frohnau

Stadtplanung Reinickendorf

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin · Stadtplanung und Denkmalschutz Reinickendorf

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90294 3014Quelle
Anschrift
Eichborndamm 215 13437 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Frohnau

Gilt für mein Grundstück in Frohnau überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 5.813 Flurstücken im Ortsteil liegen 5.480 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 69 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Frohnau, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Frohnau gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht XX-34 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt XX-34 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 4 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Frohnau einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 39 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1963 bis 2006. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Frohnau zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Reinickendorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Frohnau sind 34 Planzeichnungen und 0 Begründungen zu den 34 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Frohnau. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.