Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Tegel auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Tegel?
Flurstücke im festgesetzten Plan
1.212
von 6.413 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
11 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
476,2 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Tegel 68 Planobjekte zu: 40 in Kraft, 27 im Verfahren und 1 unwirksam. 15 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 38,2 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 7 weitere Pläne aus Borsigwalde, Charlottenburg-Nord, Konradshöhe und Reinickendorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Tegel hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 381,8 ha der 3.362,0 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 11 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 476,2 ha. Von den 6.413 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.212 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Tegel. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1959 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Tegel
68 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Tegel
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
12-18Ba
für das Gelände zwischen der Grünfläche Berliner Straße 71-82, der S-Bahntrasse, der Ernststraße sowie der Berliner Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
30.03.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 203
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.11.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
19.05.2009
Gespeicherte Beteiligung
25.04.2008–26.05.2008
Gespeicherte Auslegung
11.06.2009–10.07.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Grünfläche Berliner Straße 71-82, der S-Bahntrasse, der Ernststraße sowie der Berliner Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Bernauer Straße 151 (teilweise) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
09.02.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.04.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 214
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.11.2009
Gespeicherte Beteiligung
01.08.2012–31.08.2012
Gespeicherte Auslegung
17.11.2014–16.12.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Hotel- und Wellnessanlage insbesondere für Menschen mit Behinderung), Grünfläche (private Parkanlage, private naturnahe Parkanlage), Fläche für Wald
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Bernauer Straße 151 (teilweise) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südwestliche Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ zwischen dem Terminalgelände, den Kleingartenanlagen „Vor den Toren Feld I und II“, „Neuland I und II“, „Mäckeritzwiesen“ und der Verlängerung ihrer westlichen Grenze bis zur südlichen Rollbahn des Flughafens und dem Flugfeld nördlich der südlichen Rollbahn im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel Weitere Plandaten
für eine südwestliche Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ zwischen dem Terminalgelände, den Kleingartenanlagen „Vor den Toren Feld I und II“, „Neuland I und II“, „Mäckeritzwiesen“ und der Verlängerung ihrer westlichen Grenze bis zur südlichen Rollbahn des Flughafens und dem Flugfeld nördlich der südlichen Rollbahn im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südwestliche Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“, einschließlich der westlichen Terminalgebäude (A, B, D und E) und ihrer angrenzenden Flächen sowie ei ner nördlichen Teilfläche der Zufahrt zum Flughafen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,6 ha
Festsetzungsdatum
22.11.2021
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.12.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 86, Seite 1302
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
16.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Gespeicherte Auslegung
05.11.2018–27.12.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Technologie und Forschung, Hochschule), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich 1, verkehrsberuhigter Bereich 2, verkehrsberuhigter Bereich 3, verkehrsberuhigter Bereich 4, verkehrsberuhigter Bereich 5, verkehrsberuhigter Bereich 6), Grünfläche (private Freilandversuchsfläche, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südwestliche Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“, einschließlich der westlichen Terminalgebäude (A, B, D und E) und ihrer angrenzenden Flächen sowie ei ner nördlichen Teilfläche der Zufahrt zum Flughafen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südlichen Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" beiderseits der Zufahrtstraße zum Flughafen zwischen der südlichen Rollbahn und der Kleingartenanlage "Vor den Toren Feld I" sowie einen Abschnitt dieser Zufahrtstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,4 ha
Festsetzungsdatum
08.11.2024
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.12.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 607
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
09.12.2013
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Gespeicherte Auslegung
20.06.2022–22.07.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, Flächen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen, öffentliche und private Grünflächen, Fläche für Wald
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südlichen Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" beiderseits der Zufahrtstraße zum Flughafen zwischen der südlichen Rollbahn und der Kleingartenanlage "Vor den Toren Feld I" sowie einen Abschnitt dieser Zufahrtstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
17.08.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.09.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1010
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.2015
Gespeicherte Beteiligung
26.10.2015–20.11.2015
Gespeicherte Auslegung
23.04.2018–04.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des "Schumacher-Quartiers" westlich des BAB 111-Teilstücks sowie einen Abschnitt des Kurt-Schumacher-Damms und seine südliche Verbreiterung bis zur Bezriksgrenez im Bezirk Reinickendorf OT TegelWeitere Plandaten
für eine Teilfläche des "Schumacher-Quartiers" westlich des BAB 111-Teilstücks sowie einen Abschnitt des Kurt-Schumacher-Damms und seine südliche Verbreiterung bis zur Bezriksgrenez im Bezirk Reinickendorf OT Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des "Schumacher-Quartiers" für den Schulcampus entlang der Autobahnanschlusstelle Kurt-Schumacher-Platz im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
17.11.2025
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.12.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 582
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
26.10.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
12.07.2019
Gespeicherte Beteiligung
05.11.2018–07.12.2018
Gespeicherte Auslegung
20.06.2022–31.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des "Schumacher-Quartiers" für den Schulcampus entlang der Autobahnanschlusstelle Kurt-Schumacher-Platz im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Schloßstr. 9 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
15.05.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.07.2024
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 481
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.2017
Gespeicherte Auslegung
01.07.2019–05.08.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Schloßstr. 9 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bernauer Straße 139/149 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1251
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.08.1972
Gespeicherte Auslegung
23.07.1973–23.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bernauer Straße 139/149 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände der Strafanstalt Tegel einschließlich der nördlich angrenzenden Grünfläche und für das Gelände zwischen Seidelstraße, Holzhauser Straße, U-Bahn und Flohrstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,0 ha
Festsetzungsdatum
06.07.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.07.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1101
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1963
Gespeicherte Auslegung
28.02.1966–28.03.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Strafanstalt Tegel), Grünfläche (Grünanlage, Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Strafanstalt Tegel einschließlich der nördlich angrenzenden Grünfläche und für das Gelände zwischen Seidelstraße, Holzhauser Straße, U-Bahn und Flohrstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel westlich der Seidelstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,7 ha
Festsetzungsdatum
20.03.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.04.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 926
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.06.1976
Gespeicherte Auslegung
21.11.1977–21.12.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Justizvollzugsanstalt)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel westlich der Seidelstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Tegeler See und Tegeler Hafen, verlängerter Wilkestraße, Wilkestraße und Alt-Tegel, für das Grundstück Grundbuch von Tegel Blatt 2315, 2909, die Wilkestraße sowie für Teilflächen des Tegeler Sees und des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Tegeler See und Tegeler Hafen, verlängerter Wilkestraße, Wilkestraße und Alt-Tegel, für das Grundstück Grundbuch von Tegel Blatt 2315, 2909, die Wilkestraße sowie für Teilflächen des Tegeler Sees und des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Seidelstraße, Flohrstraße, U-Bahn und Otisstraße sowie für eine Teilfläche des Seidelstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
30.03.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 598
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.05.1968
Gespeicherte Auslegung
12.01.1970–12.02.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Seidelstraße, Flohrstraße, U-Bahn und Otisstraße sowie für eine Teilfläche des Seidelstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen dem Waidmannsluster Damm, der Buddestraße, der Grußdorfstraße und der Berliner Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Festsetzungsdatum
14.08.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.08.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1550
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.04.1969
Gespeicherte Auslegung
20.10.1969–20.11.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Post)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Waidmannsluster Damm, der Buddestraße, der Grußdorfstraße und der Berliner Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Alt-Tegel, Medebacher Weg, Straße 7 und Berliner Straße sowie für eine Teilfläche der Straße 7 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Alt-Tegel, Medebacher Weg, Straße 7 und Berliner Straße sowie für eine Teilfläche der Straße 7 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Alt-Tegel 1/9 sowie Berliner Straße 1 und Treskowstraße 33, der Treskowstraße und der Straße Alt-Tegel im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
für Teilflächen der Grundstücke Alt-Tegel 1/9 sowie Berliner Straße 1 und Treskowstraße 33, der Treskowstraße und der Straße Alt-Tegel im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Karolinenstraße 18, Grundbuch von Tegel Blatt 645, Kolonie am Hafen Blatt 645, Blatt 705, Blatt 2748, Blatt 3026, des Flurstücks 58/2 und für Teilflächen des Nordgrabens und des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
25.06.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.07.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 994
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.03.1981
Gespeicherte Beteiligung
18.10.1982–12.11.1982
Gespeicherte Auslegung
19.11.1984–19.12.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für kulturelle Zwecke sowie Stellplätze und Garagengebäude für ein Freizeitbad), Grünfläche (Spielplatz, Parkanlage), Grünfläche (Uferschutzstreifen), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Karolinenstraße 18, Grundbuch von Tegel Blatt 645, Kolonie am Hafen Blatt 645, Blatt 705, Blatt 2748, Blatt 3026, des Flurstücks 58/2 und für Teilflächen des Nordgrabens und des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Tegel Blatt 705, Kolonie am Hafen Blatt 645, Blatt 3026, Medebacher Weg 43 sowie für Teilflächen des Medebacher Weges und des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.01.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 154
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.03.1981
Gespeicherte Beteiligung
18.10.1982–12.11.1982
Gespeicherte Auslegung
19.11.1984–19.12.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Freizeitbad), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Tegel Blatt 705, Kolonie am Hafen Blatt 645, Blatt 3026, Medebacher Weg 43 sowie für Teilflächen des Medebacher Weges und des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände nördlich der Straße 7 zwischen Karolinenstraße, Wilkestraße und dem Grundstück Grundbuch von Tegel Blatt 2315 und 2909, sowie für die Straße 7 zwischen Medebacher Weg und Wilkestraße und für eine Teilfläche des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
für das Gelände nördlich der Straße 7 zwischen Karolinenstraße, Wilkestraße und dem Grundstück Grundbuch von Tegel Blatt 2315 und 2909, sowie für die Straße 7 zwischen Medebacher Weg und Wilkestraße und für eine Teilfläche des Tegeler Hafens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Abschnitt der künftigen A 11- Bundesautobahn Berlin-Hamburg zwischen Holzhauser Straße und der Südgrenze des Eisenbahngeländes, für eine Teilfläche der Wittestraße sowie für die Grundstücke Wittestraße 26 C - 28, 31-32 und Holzhauser Straße 31/41 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.11.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1422
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1980
Gespeicherte Beteiligung
02.05.1979–01.06.1979
Gespeicherte Auslegung
12.01.1981–12.02.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Abschnitt der künftigen A 11- Bundesautobahn Berlin-Hamburg zwischen Holzhauser Straße und der Südgrenze des Eisenbahngeländes, für eine Teilfläche der Wittestraße sowie für die Grundstücke Wittestraße 26 C - 28, 31-32 und Holzhauser Straße 31/41 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Abschnitt der künftigen A11-Bundesautobahn Berlin-Hamburg und der in ihrem Zuge verlaufenden Grünfläche zwischen der geradlinigen Verlängerung der rückwärtigen Grenze des Grundstücks Trettachzeile 17 und der Nordgrenze der Gorkistraße, für die Grundstücke Trettachzeile 9/17, Illerzeile 1/55, Eschachstraße 58/62 und Gorkistraße 28/36B sowie für Abschnitte der Gorkistraße und der Illerzeile und für Teilflächen des Geländes der Eisenbahn im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Tegel und Witte...Weitere Plandaten
für einen Abschnitt der künftigen A11-Bundesautobahn Berlin-Hamburg und der in ihrem Zuge verlaufenden Grünfläche zwischen der geradlinigen Verlängerung der rückwärtigen Grenze des Grundstücks Trettachzeile 17 und der Nordgrenze der Gorkistraße, für die Grundstücke Trettachzeile 9/17, Illerzeile 1/55, Eschachstraße 58/62 und Gorkistraße 28/36B sowie für Abschnitte der Gorkistraße und der Illerzeile und für Teilflächen des Geländes der Eisenbahn im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Tegel und Witte...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Abschnitt der künftigen A 11-Bundesautobahn Berlin-Hamburg zwischen Gorkistraße und einer Parallelen 50 m nördlich des Waidmannsluster Dammes, für Teilflächen des ostwärts angrenzenden Geländes, für das Grundstück Tile-Brügge-Weg 1/7, Eschachstraße 74/76 und Hatzfeldtallee 2/4, für die Straße An der Oberrealschule, für Abschnitte der Hatzfeldtallee, des Tile- Brügge- Weges, der Wilhelm-Blume-Allee und der Eschachstraße sowie für Teilflächen des Geländes der Eisenbahn im Bezirk Reinicke...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.11.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1422
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1980
Gespeicherte Beteiligung
02.05.1979–01.06.1979
Gespeicherte Auslegung
12.01.1981–12.02.1981
Normenkontrollvermerk
teilnichtig
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise aufgehoben
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Abschnitt der künftigen A 11-Bundesautobahn Berlin-Hamburg zwischen Gorkistraße und einer Parallelen 50 m nördlich des Waidmannsluster Dammes, für Teilflächen des ostwärts angrenzenden Geländes, für das Grundstück Tile-Brügge-Weg 1/7, Eschachstraße 74/76 und Hatzfeldtallee 2/4, für die Straße An der Oberrealschule, für Abschnitte der Hatzfeldtallee, des Tile- Brügge- Weges, der Wilhelm-Blume-Allee und der Eschachstraße sowie für Teilflächen des Geländes der Eisenbahn im Bezirk Reinicke...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schloßstraße 18/19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 und 26 , Karolinenstraße 1B, 1C, 1D, 1E und 1F, für das Flurstück 928 sowie für einen Abschnitt der ehemaligen Straße 2 (Flurstück 929), der Schloßstraße und der Karolinenstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
für die Grundstücke Schloßstraße 18/19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 und 26 , Karolinenstraße 1B, 1C, 1D, 1E und 1F, für das Flurstück 928 sowie für einen Abschnitt der ehemaligen Straße 2 (Flurstück 929), der Schloßstraße und der Karolinenstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Holzhauser Straße, künftiger Bundesautobahn Berlin (Nord), dem Grundstück Wittestraße 39-45, Wittestraße, Otisstraße , künftiger Bundesautobahn Berlin (Nord), Seidelstraße und U-Bahn sowie für die U-Bahntrasse zwischen Seidelstraße und Otisstraße, die Holzhauser Straße und U-Bahn und s-Bahn und Teilflächen der Otisstraße und der künftigen Bundesautobahn Berlin (Nord) im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Reinickendorf und Tegel (in 3 Blättern)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
41,7 ha
Festsetzungsdatum
26.06.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 993
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.1969
Gespeicherte Auslegung
20.04.1970–20.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Post), Grünfläche (Dauerkleingärten), Bahnanlage, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Holzhauser Straße, künftiger Bundesautobahn Berlin (Nord), dem Grundstück Wittestraße 39-45, Wittestraße, Otisstraße , künftiger Bundesautobahn Berlin (Nord), Seidelstraße und U-Bahn sowie für die U-Bahntrasse zwischen Seidelstraße und Otisstraße, die Holzhauser Straße und U-Bahn und s-Bahn und Teilflächen der Otisstraße und der künftigen Bundesautobahn Berlin (Nord) im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Reinickendorf und Tegel (in 3 Blättern)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Sterkrader Straße, Namslaustraße und Berliner Straße in Berlin-TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,0 ha
Festsetzungsdatum
27.01.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 416
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1958
Gespeicherte Auslegung
01.08.1958–30.08.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte und Fürsorgestelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Sterkrader Straße, Namslaustraße und Berliner Straße in Berlin-Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Veitstraße 29-34 und eine Teilfläche hinter dem Grundstück Veitstraße 39 (Flurstück 14/2) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
30.03.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.06.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 194
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1994
Gespeicherte Beteiligung
24.05.1994–06.06.1994
Gespeicherte Auslegung
05.12.1994–06.01.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Veitstraße 29-34 und eine Teilfläche hinter dem Grundstück Veitstraße 39 (Flurstück 14/2) im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Berliner Str. 17-18 und 25, für Teilflächen der Grundstücke Berliner Straße 19 und 26 sowie für einen Abschnitt der Berliner Straße und Am Borsigturm im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
27.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 773
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.06.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
16.01.1996
Gespeicherte Beteiligung
19.06.1995–14.07.1995
Gespeicherte Auslegung
04.04.2005–03.05.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Einkaufszentrum), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Berliner Str. 17-18 und 25, für Teilflächen der Grundstücke Berliner Straße 19 und 26 sowie für einen Abschnitt der Berliner Straße und Am Borsigturm im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Berliner Straße 19,26,27 und 35 sowie für einen Abschnitt der Berliner Straße und Straße Am Borsigturm im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
27.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 774
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.06.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
16.01.1996
Gespeicherte Beteiligung
19.06.1995–14.07.1995
Gespeicherte Auslegung
04.04.2005–03.05.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Berliner Straße 19,26,27 und 35 sowie für einen Abschnitt der Berliner Straße und Straße Am Borsigturm im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Gorkistraße, Straße 180, Oeserstraße, Straßen 169, 389 und Straße 1 in Berlin-Reinickendorf (Ortsteile Wittenau und Tegel)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
25,2 ha
Festsetzungsdatum
13.01.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.01.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 73
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1958
Gespeicherte Auslegung
02.01.1959–03.02.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gorkistraße, Straße 180, Oeserstraße, Straßen 169, 389 und Straße 1 in Berlin-Reinickendorf (Ortsteile Wittenau und Tegel)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Berliner Straße 51-55b, Bernauer Straße 2/22, Wickeder Straße 1/5b und 4/8b und Stockumer Straße 18/30 im Bezirk ReinickendorfWeitere Plandaten
für die Grundstücke Berliner Straße 51-55b, Bernauer Straße 2/22, Wickeder Straße 1/5b und 4/8b und Stockumer Straße 18/30 im Bezirk Reinickendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Königsweg Ecke Waidmannsluster Damm 13,13a und 15 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
(in zwei Blättern) für einen Abschnitt des Kurt-Schumacher-Dammes (künftige Bundesautobahn Abzweig Reinickendorf) nördlich der Hinckeldeybrücke sowie für eine Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel im Bereich des Straßentunnels zwischen Kurt-Schumacher-Damm und künftiger Bundesautobahn Berlin-Hamburg (A11) im Bezirk ReinickendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,3 ha
Festsetzungsdatum
12.06.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 1232
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.05.1975
Gespeicherte Auslegung
04.01.1977–04.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
(in zwei Blättern) für einen Abschnitt des Kurt-Schumacher-Dammes (künftige Bundesautobahn Abzweig Reinickendorf) nördlich der Hinckeldeybrücke sowie für eine Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel im Bereich des Straßentunnels zwischen Kurt-Schumacher-Damm und künftiger Bundesautobahn Berlin-Hamburg (A11) im Bezirk Reinickendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gabrielenstraße 68/72, 69/77, die ostwärts angrenzende Parkanlage sowie für die Teilflächen des Tegeler Sees, des Großen Malchsees und für einen Abschnitt des künftigen Uferwanderweges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
für die Grundstücke Gabrielenstraße 68/72, 69/77, die ostwärts angrenzende Parkanlage sowie für die Teilflächen des Tegeler Sees, des Großen Malchsees und für einen Abschnitt des künftigen Uferwanderweges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Namslaustraße, Sterkrader Straße, Bernauer Straße und Neheimer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
21,2 ha
Festsetzungsdatum
05.08.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 1910
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.04.1969
Gespeicherte Auslegung
22.02.1971–22.03.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Katholisches Gemeindezentrum, Fürsorgestelle und Stadtbücherei, Kindertagesstätte, evangelisches Gemeindezentrum), sonstiges Sondergebiet (Läden), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Namslaustraße, Sterkrader Straße, Bernauer Straße und Neheimer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
(in zwei Blättern) für die Grundstücke Bernauer Straße 96/126 und 128/138 Neheimer Straße 2/8 und 12, Namslaustraße 65/91, Sterkrader Straße 45A und Bottroper weg 2/14 sowie für Abschnitte der Bernauer Straße, Neheimer Straße, Namslaustraße, Sterkrader Straße und des Bottroper Weges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,4 ha
Festsetzungsdatum
15.06.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.08.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 527
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
22.12.1992
Gespeicherte Beteiligung
12.03.1990–09.04.1990
Gespeicherte Auslegung
11.01.1993–25.01.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
(in zwei Blättern) für die Grundstücke Bernauer Straße 96/126 und 128/138 Neheimer Straße 2/8 und 12, Namslaustraße 65/91, Sterkrader Straße 45A und Bottroper weg 2/14 sowie für Abschnitte der Bernauer Straße, Neheimer Straße, Namslaustraße, Sterkrader Straße und des Bottroper Weges im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände beiderseits des Titusweges und des Moorweges zwischen den Grundstücken Hieronymusweg 1/5, Moorweg 108 und dem Tegeler Fließ im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Tegel und HermsdorfWeitere Plandaten
für das Gelände beiderseits des Titusweges und des Moorweges zwischen den Grundstücken Hieronymusweg 1/5, Moorweg 108 und dem Tegeler Fließ im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Tegel und Hermsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des künftigen Flughafens Berlin-Tegel beiderseits und nördlich des Mäckeritzgrabens im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Reinickendorf und TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,4 ha
Festsetzungsdatum
28.03.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.04.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 599
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.02.1971
Gespeicherte Auslegung
26.07.1971–26.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des künftigen Flughafens Berlin-Tegel beiderseits und nördlich des Mäckeritzgrabens im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Reinickendorf und Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung der Bebauungspläne XX-21, XX-47, XX-97, XX-99a, XX-99b, XX-111t, XX - 116, XX- 126Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
139,9 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.09.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1280
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.10.1980
Gespeicherte Auslegung
09.11.1981–09.12.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung der Bebauungspläne XX-21, XX-47, XX-97, XX-99a, XX-99b, XX-111t, XX - 116, XX- 126
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Ernststraße, der Bundesautobahn A 111, dem Grundstück Wittestraße 30 A, der Trasse der U-Bahn-Linie 6 sowie der Berliner StraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
19.05.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Ernststraße, der Bundesautobahn A 111, dem Grundstück Wittestraße 30 A, der Trasse der U-Bahn-Linie 6 sowie der Berliner Straße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bernstorffstraße, Buddestraße, Grußdorfstraße und Berliner Straße sowie die Grundstücke Alt-Tegel 2, 2A, 4, 6, Am Tegeler Hafen 1, 1A, 3, 3A sowie anliegende Straßenflächen.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
7,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.05.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
19.08.2017
Gespeicherte Beteiligung
06.06.2011–06.07.2011
Gespeicherte Auslegung
01.08.2012–31.08.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bernstorffstraße, Buddestraße, Grußdorfstraße und Berliner Straße sowie die Grundstücke Alt-Tegel 2, 2A, 4, 6, Am Tegeler Hafen 1, 1A, 3, 3A sowie anliegende Straßenflächen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
KGA Beusselsche Erben, Singdrosselsteig 4 sowie einen Abschnitt des Singdrosselsteigs und eine Teilfläche des MäckeritzgrabensWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.11.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
21.09.2021
Gespeicherte Beteiligung
11.10.2021–05.11.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
KGA Beusselsche Erben, Singdrosselsteig 4 sowie einen Abschnitt des Singdrosselsteigs und eine Teilfläche des Mäckeritzgrabens
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Gorkistr. 26-26a, Buddestr. 11, 12/18, Am Buddeplatz 2-4, Brunowstr. 2-3, 61-62 sowie anliegende StraßenflächenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.2012
Gespeicherte Beteiligung
01.08.2012–31.08.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gorkistr. 26-26a, Buddestr. 11, 12/18, Am Buddeplatz 2-4, Brunowstr. 2-3, 61-62 sowie anliegende Straßenflächen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" mit den Terminalgebäude C und Teilen des Parkhaus- und -platz P5, zwischen den Terminalgebäuden A, B und dem Highflyer, dem Flugfeld südl. der Rollbahn, dem Flugfeld östl. des Terminalgebäudes C, dem östl. Abschnitt des Parkhauses P5 und der Zufahrt zum Flughafen nördl. des Tunnelbauwerkes.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,1 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
16.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" mit den Terminalgebäude C und Teilen des Parkhaus- und -platz P5, zwischen den Terminalgebäuden A, B und dem Highflyer, dem Flugfeld südl. der Rollbahn, dem Flugfeld östl. des Terminalgebäudes C, dem östl. Abschnitt des Parkhauses P5 und der Zufahrt zum Flughafen nördl. des Tunnelbauwerkes.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" zwischen den Rollbahnen nördl., östl. und südl. des Flughafenterminals und einer Linie von ca. 170 m westl. der östl. Rollbahn.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
09.12.2013
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" zwischen den Rollbahnen nördl., östl. und südl. des Flughafenterminals und einer Linie von ca. 170 m westl. der östl. Rollbahn.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" östl. Abschnitt der südl. Rollbahn.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
09.12.2013
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" östl. Abschnitt der südl. Rollbahn.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südöstl. Teilfläche des Flughafens Berlin Tegel "Otto Lilienthal" sowie der Siedlung Cité Pasteur zwischen den Rollbahnen östl. und nördl. des Flughafenterminals, dem Kurt-Schumacher-Damm und einer Linie ca. 25m südl. des derzeitigen ParkplatzesWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
27,1 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
12.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südöstl. Teilfläche des Flughafens Berlin Tegel "Otto Lilienthal" sowie der Siedlung Cité Pasteur zwischen den Rollbahnen östl. und nördl. des Flughafenterminals, dem Kurt-Schumacher-Damm und einer Linie ca. 25m südl. des derzeitigen Parkplatzes
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südöstl. Teilfläche des Flughafens Berlin Tegel "Otto Lilienthal" zwischen der südöstl. Rollbahn, einer Linie ca. 25 südl. des derzeitigen Parkplatzes, dem Kurt-Schumacher-Damm, der nördl. Grenze der Kleingartenanlage "Vor den Toren Feld I" und eine Linie ca. 150 n östl.der Zufahrtsstraße zum Flughafen.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,8 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
12.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südöstl. Teilfläche des Flughafens Berlin Tegel "Otto Lilienthal" zwischen der südöstl. Rollbahn, einer Linie ca. 25 südl. des derzeitigen Parkplatzes, dem Kurt-Schumacher-Damm, der nördl. Grenze der Kleingartenanlage "Vor den Toren Feld I" und eine Linie ca. 150 n östl.der Zufahrtsstraße zum Flughafen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" Rollbahn nördl. des Flughafenterminals.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
09.12.2013
Gespeicherte Beteiligung
09.01.2012–09.02.2012
Gespeicherte Auslegung
20.06.2022–22.07.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine südl. Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" Rollbahn nördl. des Flughafenterminals.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto-Lilienthal" im Bereich beider Start- und Landebahnen.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
82,7 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
08.12.2011
Gespeicherte Beteiligung
01.06.2015–01.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto-Lilienthal" im Bereich beider Start- und Landebahnen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Am Borsigturm, Berliner Str. (German University in Cairo)Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.01.2016
Gespeicherte Beteiligung
07.01.2019–01.02.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Am Borsigturm, Berliner Str. (German University in Cairo)
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto-Lilienthal" östl. und südl. Jungfernheide, südl. des Flughafensees und des Grundstücks Seidelstr.49, westl. des Flughafentunnels, nordwestl. der Julius-Leber-Kaserne, nördl. der Kleingartenanlagen und des grundstücks Bernauer Str. 171.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
210,3 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
02.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel "Otto-Lilienthal" östl. und südl. Jungfernheide, südl. des Flughafensees und des Grundstücks Seidelstr.49, westl. des Flughafentunnels, nordwestl. der Julius-Leber-Kaserne, nördl. der Kleingartenanlagen und des grundstücks Bernauer Str. 171.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Teilfläche des Kurt-Schumacher-Quartiers östlich des Tunnels Flughafen TegelWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
26.10.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
13.10.2023
Gespeicherte Beteiligung
05.11.2018–07.12.2018
Gespeicherte Auslegung
20.06.2022–31.08.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Teilfläche des Kurt-Schumacher-Quartiers östlich des Tunnels Flughafen Tegel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Teilfläche des "Schumacher-Quartiers" zwischen dem Tunnel Flughafen Tegel und der Autobahnanschlusstelle Kurt-Schumacher-PlatzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
26.10.2016
Letzte Änderung des Beschlusses
12.07.2019
Gespeicherte Beteiligung
05.11.2018–07.12.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Teilfläche des "Schumacher-Quartiers" zwischen dem Tunnel Flughafen Tegel und der Autobahnanschlusstelle Kurt-Schumacher-Platz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Berliner Str. 1 bis 15, Alt-Tegel 1/3, Brunowstr. 11, 12, 51,52, Schlieperstr. 12, 13 in einm 40 m breiten Streifen, westlich der linksseitigen, förmlich festgestellten Baufluchtlinie an der Berliner Str. sowie für die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Berliner Str. 84 bis 94, Grußdorfstr. 12 bis 14, Brunowstr. 8, 9, 53 bis 55, Schlieperstr. 8 bis 10, 73 bis 75, Veitstr. 4A bis 4B, 41 bis 42A in einem 40 m breiten Streifen, östl der...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.08.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Berliner Str. 1 bis 15, Alt-Tegel 1/3, Brunowstr. 11, 12, 51,52, Schlieperstr. 12, 13 in einm 40 m breiten Streifen, westlich der linksseitigen, förmlich festgestellten Baufluchtlinie an der Berliner Str. sowie für die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Berliner Str. 84 bis 94, Grußdorfstr. 12 bis 14, Brunowstr. 8, 9, 53 bis 55, Schlieperstr. 8 bis 10, 73 bis 75, Veitstr. 4A bis 4B, 41 bis 42A in einem 40 m breiten Streifen, östl der...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Ziekowstr., der Oeserstr. und dem Altenhofer Weg unter Einschluss der Grundstücke Oeserstr. 40/46 C sowie eines 12 m breiten Geländestreifens südlich der Oeserstr. 46 C und einer Teilfläche des Altenhofer Weges; für das Grundstück Eschachstr. 58, für die Grundstücke der Illerzeile und der Stillachzeile, mit den zugeordneten Straßenflächen; für die Grundstücke Ziekowstr. 116-118 und Oeserstr. 1/43 mit den zugeordneten Straßenflächen, für die Straßenfläche der Trettach...Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.03.2019
Gespeicherte Beteiligung
17.06.2019–22.07.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Ziekowstr., der Oeserstr. und dem Altenhofer Weg unter Einschluss der Grundstücke Oeserstr. 40/46 C sowie eines 12 m breiten Geländestreifens südlich der Oeserstr. 46 C und einer Teilfläche des Altenhofer Weges; für das Grundstück Eschachstr. 58, für die Grundstücke der Illerzeile und der Stillachzeile, mit den zugeordneten Straßenflächen; für die Grundstücke Ziekowstr. 116-118 und Oeserstr. 1/43 mit den zugeordneten Straßenflächen, für die Straßenfläche der Trettach...
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Fläche zwischen Waidmannsluster Damm, Ziekowstraße, Wilhelm-Blume-Allee, den Erholungsflächen am Nordgraben und der A 111 Bundesautobahn Berlin-Hamburg sowie einen Abschnitt des Waidmannsluster Damms, der Ziekowstraße und der Wilhelm-Blume-AlleeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.07.2024
Gespeicherte Beteiligung
10.03.2025–11.04.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Fläche zwischen Waidmannsluster Damm, Ziekowstraße, Wilhelm-Blume-Allee, den Erholungsflächen am Nordgraben und der A 111 Bundesautobahn Berlin-Hamburg sowie einen Abschnitt des Waidmannsluster Damms, der Ziekowstraße und der Wilhelm-Blume-Allee
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grünfläche zwischen Karolinenstr., Waidmannsluster Damm und
Buddestr., die Grundstücke Buddestr. 33, 35, Schloßstr. 5 - 8, Königsweg 9, 23/31 sowie anliegende Straßenflächen der Buddestr. und des Königswegs.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.11.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
29.08.2017
Gespeicherte Beteiligung
06.01.1992–31.01.1992
Gespeicherte Auslegung
04.04.2005–03.05.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grünfläche zwischen Karolinenstr., Waidmannsluster Damm und
Buddestr., die Grundstücke Buddestr. 33, 35, Schloßstr. 5 - 8, Königsweg 9, 23/31 sowie anliegende Straßenflächen der Buddestr. und des Königswegs.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Buddestr., der Bernstorffstr. und dem Königsweg sowie angrenzende StraßenflächenWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.12.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Buddestr., der Bernstorffstr. und dem Königsweg sowie angrenzende Straßenflächen
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Insel im Tegeler Hafen (Flurstücke 934 und 940), für Teilflächen des Grundstücks Karolinenstraße 18, die Grundstücke Karolinenstraße 19 und 21, für eine Teilfläche des Flachwasserbeckens (Flurstücke 937 teilw. und 941), für eine Teilfläche des Tegeler Hafens (Flurstücke 933 teilweise, 935 teilweise 939, 942, 1/2 teilweise, 1/4 teilweise und 25/2 teilweise) sowie für einen Abschnitt des Nordgrabens.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.04.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
14.11.2006
Gespeicherte Beteiligung
07.12.2006–09.01.2007
Gespeicherte Auslegung
11.02.2008–10.03.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Insel im Tegeler Hafen (Flurstücke 934 und 940), für Teilflächen des Grundstücks Karolinenstraße 18, die Grundstücke Karolinenstraße 19 und 21, für eine Teilfläche des Flachwasserbeckens (Flurstücke 937 teilw. und 941), für eine Teilfläche des Tegeler Hafens (Flurstücke 933 teilweise, 935 teilweise 939, 942, 1/2 teilweise, 1/4 teilweise und 25/2 teilweise) sowie für einen Abschnitt des Nordgrabens.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 47 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 27 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Tegel
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Tegel
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
12-7B
Quickborner Str., Lübarser Str. u.a. 10 Teilbereiche
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Tegel. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Tegel?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Tegel entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wald (43 %), Grünfläche (14 %), Wasserfläche (13 %), Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung (5 %) und Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (5 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Reinickendorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Tegel
Stadtplanung Reinickendorf
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin · Stadtplanung und Denkmalschutz Reinickendorf
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Tegel
Gilt für mein Grundstück in Tegel überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 6.413 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.212 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 11 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Tegel, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Tegel gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Der Bezirk führt XX-135 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 27 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Tegel einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 68 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1959 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Tegel zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Reinickendorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Tegel sind 40 Planzeichnungen und 7 Begründungen zu den 40 geltenden Plänen abrufbar.