Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Kaulsdorf auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Kaulsdorf?
Flurstücke im festgesetzten Plan
1.493
von 8.757 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
16 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
597,4 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Kaulsdorf 29 Planobjekte zu: 18 in Kraft und 11 im Verfahren. Alle Flächen liegen zu mindestens 80,5 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 4 weitere Pläne aus Biesdorf und Mahlsdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Kaulsdorf hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 139,7 ha der 868,4 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 16 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 597,4 ha. Von den 8.757 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.493 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Kaulsdorf. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 2001 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Kaulsdorf
29 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Kaulsdorf
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
10-15
für das Gelände zwischenHeerstraße, Eschenstraße, Eichhornstaße, Birkenstraße, Bergedorfer Straße und Chemnitzer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Festsetzungsdatum
30.07.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.08.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 428
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.2003
Gespeicherte Auslegung
27.04.2020–29.05.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Flächen für den Gemeinbedarf Straßenverkehrsfläche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischenHeerstraße, Eschenstraße, Eichhornstaße, Birkenstraße, Bergedorfer Straße und Chemnitzer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 3, 9, für das Flurstück 538, für eine Teilfläche des Flurstückes 614 der Flur 174, Planitzstraße 1 / Wilhelmsmühlenweg 2, 4 sowie Teile des Mädewalder Weges zwischen Brodauer Straße und Planitzstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
28.05.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.05.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 135
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.03.2005
Gespeicherte Beteiligung
18.04.2005–13.05.2005
Gespeicherte Auslegung
18.06.2007–02.07.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 3, 9, für das Flurstück 538, für eine Teilfläche des Flurstückes 614 der Flur 174, Planitzstraße 1 / Wilhelmsmühlenweg 2, 4 sowie Teile des Mädewalder Weges zwischen Brodauer Straße und Planitzstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kraetkestraße, Hugo-Distler-Straße und Heinrich-Grüber-Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Kraetkestraße, Hugo-Distler-Straße und Heinrich-Grüber-Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Myslowitzer Straße 45 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Gülzower Straße, Hellersdorfer Straße, Bauerwitzer Weg und den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Amelieweg 1, Gutenbergstraße 26, 24B und Gülzower Straße 28/Gutenbergstraße 25 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,7 ha
Festsetzungsdatum
16.11.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 384
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.2009
Gespeicherte Beteiligung
29.03.2010–29.04.2010
Gespeicherte Auslegung
26.10.2011–28.11.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugenfreizeiteinrichtung), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gülzower Straße, Hellersdorfer Straße, Bauerwitzer Weg und den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Amelieweg 1, Gutenbergstraße 26, 24B und Gülzower Straße 28/Gutenbergstraße 25 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Robert-Koch-Straße, Ernst-Haeckel-Straße, Wernerstraße und Ridbacher Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Robert-Koch-Straße, Ernst-Haeckel-Straße, Wernerstraße und Ridbacher Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Damerauer Allee, Straße 19 und Wuhle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
25.05.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.07.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 597
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.01.2014
Gespeicherte Beteiligung
03.11.2014–05.12.2014
Gespeicherte Auslegung
24.04.2017–29.05.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Damerauer Allee, Straße 19 und Wuhle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kreppfuhlweg 1- 20, Randweg 2/20, 21/23, Schleipfuhlweg 5- 48 und Feierabendweg 2- 16 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Reißiger Straße, der Straße Am Lupinenfeld, der Heinrich- Grüber- Straße, der Ridbacher Straße und Ortsteilgrenze sowie den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Ingolstädter Straße 4 und Reißiger Straße 55 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen der Reißiger Straße, der Straße Am Lupinenfeld, der Heinrich- Grüber- Straße, der Ridbacher Straße und Ortsteilgrenze sowie den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Ingolstädter Straße 4 und Reißiger Straße 55 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Heerstraße, Chemnitzer Straße, Bergedorfer Straße, Straße An der Wuhle, nördlicher Grund-Stücksgrenze des Grundstücks An der Wuhle 30 und Ortsteilgrenze im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Heerstraße, Chemnitzer Straße, Bergedorfer Straße, Straße An der Wuhle, nördlicher Grund-Stücksgrenze des Grundstücks An der Wuhle 30 und Ortsteilgrenze im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen nördlicher Grundstücksgrenze des Grundstücks An der Wuhle 30, Straße An der Wuhle, Bergedorfer Straße, Chemnitzer Straße, Ulmenstraße und Ortsteilgrenze, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen nördlicher Grundstücksgrenze des Grundstücks An der Wuhle 30, Straße An der Wuhle, Bergedorfer Straße, Chemnitzer Straße, Ulmenstraße und Ortsteilgrenze, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Ulmenstraße, Chemnitzer Straße, Lindenstraße und Ortsteilgrenze, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,6 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 647
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.12.2000
Gespeicherte Auslegung
12.12.2005–13.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentlicher Uferwanderweg, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ulmenstraße, Chemnitzer Straße, Lindenstraße und Ortsteilgrenze, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Brodauer Straße, der Waplitzer Straße, der Adolfstraße, der Straße Alt-Kaulsdorf und der Dorfstraße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,6 ha
Festsetzungsdatum
03.12.2001
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.12.2001
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 699
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
21.11.2000
Gespeicherte Beteiligung
08.03.1999–09.04.1999
Gespeicherte Auslegung
29.01.2001–01.03.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schulsport), Grünfläche (private Grünfläche Eingentümergärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Brodauer Straße, der Waplitzer Straße, der Adolfstraße, der Straße Alt-Kaulsdorf und der Dorfstraße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Waplitzer Straße 11 A im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
10.02.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 109
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.2015
Gespeicherte Beteiligung
01.06.2015–03.07.2015
Gespeicherte Auslegung
31.10.2016–02.12.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Waplitzer Straße 11 A im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Dorfstraße, den Grundstücken Senziger Straße 2/46, der Zernsdorfer Straße, den Grundstücken Zernsdorfer Straße 24/16, dem Flurstück 449, dem Grundstück Ringstraße 9, der Ringstraße, der Waplitzer Straße und der Brodauer Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 648
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.11.2000
Gespeicherte Auslegung
30.05.2005–30.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Dorfstraße, den Grundstücken Senziger Straße 2/46, der Zernsdorfer Straße, den Grundstücken Zernsdorfer Straße 24/16, dem Flurstück 449, dem Grundstück Ringstraße 9, der Ringstraße, der Waplitzer Straße und der Brodauer Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Dorfstraße 45, 46, 47, 48 und 49 sowie Alt-Kaulsdorf 1A, 1B, 3, 7, 9 und 11 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
für die Grundstücke Dorfstraße 45, 46, 47, 48 und 49 sowie Alt-Kaulsdorf 1A, 1B, 3, 7, 9 und 11 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen den Anlagen der Deutschen Bahn AG, dem Friedhof Kaulsdorf, der Dorfstraße, den Grundstücken Dorfstraße 43A und 43B sowie Alt-Kaulsdorf 1, 7 ,9 und 11 und der Ortsteilgrenze, einschließlich des Dorfangers Kaulsdorf, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,2 ha
Festsetzungsdatum
12.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 469
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.11.2000
Gespeicherte Auslegung
04.02.2004–04.03.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Rad- und Fussweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen den Anlagen der Deutschen Bahn AG, dem Friedhof Kaulsdorf, der Dorfstraße, den Grundstücken Dorfstraße 43A und 43B sowie Alt-Kaulsdorf 1, 7 ,9 und 11 und der Ortsteilgrenze, einschließlich des Dorfangers Kaulsdorf, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Mosbacher Straße, Chemnitzer Straße, Lenbachstraße, Honsfelder Straße und Wuhle sowie für einen Abschnitt der Lenbachstraße zwischen Lenbachstraße 29B und Honsfelder Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteile Kaulsdorf und BiesdorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Mosbacher Straße, Chemnitzer Straße, Lenbachstraße, Honsfelder Straße und Wuhle sowie für einen Abschnitt der Lenbachstraße zwischen Lenbachstraße 29B und Honsfelder Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteile Kaulsdorf und Biesdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Archardstraße, der Kleingartenanlage (KGA), "Kaulsdorfer Busch", der Heerstraße und der Chemnitzer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil KaulsdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
48,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.2025
Gespeicherte Beteiligung
14.07.2025–12.08.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Archardstraße, der Kleingartenanlage (KGA), "Kaulsdorfer Busch", der Heerstraße und der Chemnitzer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil Kaulsdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Alt - Kaulsdorf, Kressenweg, Am Niederfeld und Am FeldbergWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.2002
Letzte Änderung des Beschlusses
26.06.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alt - Kaulsdorf, Kressenweg, Am Niederfeld und Am Feldberg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Adolf-Menzel-Str., Anton von Werner Str., Büllinger Str., Honsfelder Str., Holbeinstr. und Habsheimer Str.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.08.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Adolf-Menzel-Str., Anton von Werner Str., Büllinger Str., Honsfelder Str., Holbeinstr. und Habsheimer Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Chemnitzer Str. 80-92Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.10.2007
Gespeicherte Beteiligung
11.10.2021–12.11.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Chemnitzer Str. 80-92
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Myslowitzer Str. 45, Münsterberger Weg 96Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.07.2022
Gespeicherte Beteiligung
16.10.2023–15.11.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Myslowitzer Str. 45, Münsterberger Weg 96
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Drausnitzer Str. 12, 16, 24 Falkstätter Str. 29/35, An der Wuhle 81A, 81B, 83 und 83AWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.2002
Gespeicherte Beteiligung
01.08.2022–01.09.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Drausnitzer Str. 12, 16, 24 Falkstätter Str. 29/35, An der Wuhle 81A, 81B, 83 und 83A
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kaulsdorfer Straße, Bismarcksfelder Straße, Wuhle, Straße 19 und nordöstlicher Grenze der Grundstücke Straße 19 Nummer 6 und der Straße Am Wuhlebogen 16/48Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.2012
Gespeicherte Auslegung
23.11.2015–04.12.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kaulsdorfer Straße, Bismarcksfelder Straße, Wuhle, Straße 19 und nordöstlicher Grenze der Grundstücke Straße 19 Nummer 6 und der Straße Am Wuhlebogen 16/48
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Alt-Biesdorf, Alt-Kaulsdorf, Chemnitzer Str., Mosbacher Str. und Wuhle.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.07.2016
Gespeicherte Beteiligung
31.10.2016–02.12.2016
Gespeicherte Auslegung
25.07.2023–25.08.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alt-Biesdorf, Alt-Kaulsdorf, Chemnitzer Str., Mosbacher Str. und Wuhle.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 35 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 11 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Kaulsdorf
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Kaulsdorf
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
10-83G
Einzelhandel für die Ortsteile Mahlsdorf und Kaulsdorf
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Kaulsdorf. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Kaulsdorf?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Kaulsdorf darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Kaulsdorf entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) (28 %), Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung (25 %), Grünfläche (15 %), Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (13 %) und Wald (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Kaulsdorf
Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Kaulsdorf
Gilt für mein Grundstück in Kaulsdorf überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 8.757 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.493 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 16 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 11 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Kaulsdorf einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 29 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 2001 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Kaulsdorf zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Kaulsdorf sind 18 Planzeichnungen und 17 Begründungen zu den 18 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Kaulsdorf. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.