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Berlin · Bezirk Marzahn-Hellersdorf · Ortsteil Mahlsdorf

Bebauungsplan Berlin-Mahlsdorf

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Mahlsdorf auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Mahlsdorf?

Flurstücke im festgesetzten Plan
3.220
von 14.164 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
26 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
919,6 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Mahlsdorf 67 Planobjekte zu: 35 in Kraft und 32 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 57,9 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 1 weitere Pläne aus Kaulsdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Mahlsdorf hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 334,2 ha der 1.298,2 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 26 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 919,6 ha. Von den 14.164 Flurstücken im Ortsteil liegen 3.220 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Mahlsdorf. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1993 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓67 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Mahlsdorf

67 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Mahlsdorf
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
10-10für die Grundstücke Pfingstweg 1/19; 2, 6, 12 und 16; Maipfad 1/19, 2/6 und 16; Heuetsteig 1-7 und 9; Kressenweg 74/80 und 84; Eisweg 8/30 und 11, 15, 17, 21, 23, 27; Brachetweg 1-12; Nebelsteig 1-9, 11; Osterpfad 1-8; Hornungweg 7/57, 10, 14/20, 24, 32/56 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
11,1 ha
Festsetzungsdatum
08.09.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 465
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
18.06.2007–19.07.2007
Gespeicherte Auslegung
27.09.2010–27.10.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentl. Platz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pfingstweg 1/19; 2, 6, 12 und 16; Maipfad 1/19, 2/6 und 16; Heuetsteig 1-7 und 9; Kressenweg 74/80 und 84; Eisweg 8/30 und 11, 15, 17, 21, 23, 27; Brachetweg 1-12; Nebelsteig 1-9, 11; Osterpfad 1-8; Hornungweg 7/57, 10, 14/20, 24, 32/56 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.09.201111,1
10-27für das Grundstück Donizettistraße 50 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Festsetzungsdatum
04.11.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 747
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.09.2005
Gespeicherte Auslegung
21.01.2008–22.02.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Donizettistraße 50 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.11.20090,1
10-32für die Grundstücke Landsberger Straße 138-140 und Dahlwitzer Straße 19, 20 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
04.11.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 748
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.04.2006
Gespeicherte Auslegung
21.01.2008–22.02.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Landsberger Straße 138-140 und Dahlwitzer Straße 19, 20 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.11.20090,4
10-4für das Gelände zwischen Paul-Wegener-Straße, Mirower Straße, Bütower Straße und Pilgramer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
04.11.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 746
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.10.2003
Gespeicherte Auslegung
21.01.2008–22.02.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Paul-Wegener-Straße, Mirower Straße, Bütower Straße und Pilgramer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.11.20094,7
10-49für die Grundstücke Greifswalder Straße 28 und 37 und einer Teilfläche der Kieler Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,4 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.10.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 550
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.09.2008
Gespeicherte Beteiligung
29.03.2010–29.04.2010
Gespeicherte Auslegung
15.11.2010–15.12.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Dauerkleingärten, öffentlicher Spielplatz), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Greifswalder Straße 28 und 37 und einer Teilfläche der Kieler Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.201312,4
10-51für die zusammenhängende Freifläche zwischen Albrecht-Dürer-Straße, den Grundstücken Lemkestraße 50-10, den Grundstücken Linderhofstraße 71-53, den Grundstücken Florastraße 124-89 sowie den Grundstücken Albrecht-Dürer-Straße 5c und 6-7, den Grundstücken Lenbachstraße 6-8, den Grundstücken Sudermannstraße 110-112, dem Grundstück Lenbachstraße 1 sowie den Grundstücken Albrecht-Dürer-Straße 12, 13 und 13b im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Festsetzungsdatum
21.07.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.08.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 314
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.09.2009
Gespeicherte Beteiligung
29.03.2010–29.04.2010
Gespeicherte Auslegung
17.07.2013–16.08.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz, öffentliche Vorrangfläche für Artenschutz), Wasserfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die zusammenhängende Freifläche zwischen Albrecht-Dürer-Straße, den Grundstücken Lemkestraße 50-10, den Grundstücken Linderhofstraße 71-53, den Grundstücken Florastraße 124-89 sowie den Grundstücken Albrecht-Dürer-Straße 5c und 6-7, den Grundstücken Lenbachstraße 6-8, den Grundstücken Sudermannstraße 110-112, dem Grundstück Lenbachstraße 1 sowie den Grundstücken Albrecht-Dürer-Straße 12, 13 und 13b im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.07.20149,5
10-80afür das Flurstück 6564/63 der Flur 2 (Goldregenstraße) und eine Teilfläche des Grundstücks Großmannstraße 2, 4, die begrenzt wird durch die nördliche Grenze sowie die Verlängerung der westlichen und östlichen Grenze des Grundstücks Goldregenstraße 27 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
20.07.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.08.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 282
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.2015
Letzte Änderung des Beschlusses
10.01.2023
Gespeicherte Beteiligung
30.01.2023–06.02.2023
Gespeicherte Auslegung
06.03.2023–05.04.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
öffentliche und private Grünflächen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Flurstück 6564/63 der Flur 2 (Goldregenstraße) und eine Teilfläche des Grundstücks Großmannstraße 2, 4, die begrenzt wird durch die nördliche Grenze sowie die Verlängerung der westlichen und östlichen Grenze des Grundstücks Goldregenstraße 27 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.07.20230,6
XXIII-15afür die Grundstücke Kaulbachstraße 22/24 und 28/36, Terwestenstraße 6, Teiledes Grundstücks Verdistraße 57, Teile der Terwestenstraße zwischen der Verdistraße und der Kaulbachstraße sowie die Grundstücke der Rubensstraße 8- 10 im Bezirk Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
01.08.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 413
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
02.03.1999
Gespeicherte Auslegung
01.02.1999–01.03.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kaulbachstraße 22/24 und 28/36, Terwestenstraße 6, Teiledes Grundstücks Verdistraße 57, Teile der Terwestenstraße zwischen der Verdistraße und der Kaulbachstraße sowie die Grundstücke der Rubensstraße 8- 10 im Bezirk Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.08.20001,4
XXIII-15bfür das Gelände zwischen Landsberger Straße, Stralsunder Straße, Landesgrenze zum Land Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Terwestenstraße 6, der Terwestenstraße und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
27,8 ha
Festsetzungsdatum
15.10.2001
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.10.2001
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 544
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.05.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
02.03.1999
Gespeicherte Beteiligung
01.08.1995–31.08.1995
Gespeicherte Auslegung
25.10.1999–25.11.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Sportplatz, Schule mit Sporthalle/Jugendfreizeiteinrichtung, Kindertagesstätte), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Landsberger Straße, Stralsunder Straße, Landesgrenze zum Land Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Terwestenstraße 6, der Terwestenstraße und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.10.200127,8
XXIII-15b-1für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
27,8 ha
Festsetzungsdatum
15.03.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 58
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.05.2008
Gespeicherte Auslegung
15.06.2009–15.07.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Sportplatz, Schule mit Sporthalle/Jugendfreizeiteinrichtung, Kindertagesstätte), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenrückhaltebecken), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.03.201327,8
XXIII-18für die Grundstücke Immortellenweg 37/39, Hultschiner Damm 211/219 und einen Abschnitt des Immortellenweges im Bezirk Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
14.03.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 305
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1995
Gespeicherte Beteiligung
04.01.1996–01.02.1996
Gespeicherte Auslegung
19.10.1998–19.11.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Rad-Fussweg), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Immortellenweg 37/39, Hultschiner Damm 211/219 und einen Abschnitt des Immortellenweges im Bezirk Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.03.20002,0
XXIII-25für das Gelände zwischen der Treskowstraße, der Gielsdorfer Straße, des Münsterberger Weges und der Straße Am Kornfeld im Bezirk Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,9 ha
Festsetzungsdatum
10.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 366
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.09.1996
Gespeicherte Beteiligung
28.04.1997–29.05.1997
Gespeicherte Auslegung
18.10.2004–19.11.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Treskowstraße, der Gielsdorfer Straße, des Münsterberger Weges und der Straße Am Kornfeld im Bezirk Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.04.200614,9
XXIII-27afür das Gelände zwischen Rüsternallee, Mirower Straße, Akazienallee, Wilhelm- Blos- Straße und Schrobsdorffstraße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
20,2 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 645
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
07.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
14.12.1998–16.01.1999
Gespeicherte Auslegung
12.12.2005–13.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rüsternallee, Mirower Straße, Akazienallee, Wilhelm- Blos- Straße und Schrobsdorffstraße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.200620,2
XXIII-27bfür das Gelände zwischen Rüsternallee, Landesgrenze zum Land Brandenburg, Akazienallee und Mirower Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,8 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 646
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
14.12.1998–16.01.1999
Gespeicherte Auslegung
12.12.2005–13.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rüsternallee, Landesgrenze zum Land Brandenburg, Akazienallee und Mirower Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.200612,8
XXIII-27cfür das Gelände zwischen der Akazienallee, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Mirower Straße, der Ruhlsdorfer Straße und der Wilhelm- Blos- Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,4 ha
Festsetzungsdatum
24.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 374
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
14.12.1998–16.01.1999
Gespeicherte Auslegung
28.02.2005–31.03.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Akazienallee, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Mirower Straße, der Ruhlsdorfer Straße und der Wilhelm- Blos- Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.04.200617,4
XXIII-27dfür das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Straße, Mirower Straße, Waldpromenade und Wilhelm- Blos- Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
21,1 ha
Festsetzungsdatum
10.10.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 411
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
14.12.1998–16.01.1999
Gespeicherte Auslegung
17.09.2007–19.10.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ruhlsdorfer Straße, Mirower Straße, Waldpromenade und Wilhelm- Blos- Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.200821,1
XXIII-27efür das Gelände zwischen Rauchstraße, Landesgrenze, Kumberger Weg, Mirower Straße, Begasstraße und Lehnitzstraße sowie für den Kumberger Weg und für einen Abschnitt der Mirower Straße zwischen Kumberger Weg und Golzower Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
17,8 ha
Festsetzungsdatum
24.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 375
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
14.12.1998–16.01.1999
Gespeicherte Auslegung
17.11.2003–18.11.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rauchstraße, Landesgrenze, Kumberger Weg, Mirower Straße, Begasstraße und Lehnitzstraße sowie für den Kumberger Weg und für einen Abschnitt der Mirower Straße zwischen Kumberger Weg und Golzower Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.04.200617,8
XXIII-2afür die Grundstücke Waldowstraße 29 - 38, Treskowstraße 72, sowie Wilhelmsmühlenweg 187 und 189 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
12.12.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 561
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.04.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
22.06.1999
Gespeicherte Auslegung
15.06.1999–15.07.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Waldowstraße 29 - 38, Treskowstraße 72, sowie Wilhelmsmühlenweg 187 und 189 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.12.20001,4
XXIII-2bfür die Grundstücke Neuenhagener Straße 43-45 und 48, Hönower Straße 7 und 9, Alt-Mahlsdorf 24 und 26 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Festsetzungsdatum
20.02.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 128
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.11.1998
Letzte Änderung des Beschlusses
22.06.1999
Gespeicherte Auslegung
29.05.2000–29.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (grossflächige Einzelhaandelsbetriebe und Fachmärkte), allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Neuenhagener Straße 43-45 und 48, Hönower Straße 7 und 9, Alt-Mahlsdorf 24 und 26 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.02.20036,6
XXIII-2dfür die Grundstücke Treskowstraße 74/76, Hönower Straße 47/57 und 61/73 sowie Wilhelmsmühlenweg 191 und 195/199 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
22.06.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 355
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.06.1999
Gespeicherte Auslegung
17.11.2003–18.12.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Treskowstraße 74/76, Hönower Straße 47/57 und 61/73 sowie Wilhelmsmühlenweg 191 und 195/199 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.06.20052,7
XXIII-3für den Bereich zwischen Bahnanlage, An der Schule, Alt-Mahlsdorf und Hönower Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,1 ha
Festsetzungsdatum
09.12.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.12.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 510
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.02.1992
Gespeicherte Auslegung
07.01.2002–08.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Seniorenfreizeiteinrichtung), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen Bahnanlage, An der Schule, Alt-Mahlsdorf und Hönower Straße im Bezirk Marzahn- Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.12.200413,1
XXIII-35für das Gelände zwischen Landesgrenze Berlin- Brandenburg, den Grundstücken Zochestraße 10F-G, 11K-L, 12K-M, Zochestraße, Griebenweg, Dahlwitzer Straße und den Grundstücken Dahlwitzer Straße 41-42, Hamburger Straße 47-53A, Stettiner Straße 10A-B und Hamburger Straße 44 mit Ausnahme der Grundstücke Kötteritzweg 1-5A und Griebenweg 35/37 (für die Kleingartenanlagen ”Dahlwitzer Straße” und „Mahlsdorf-Nordspitze“) im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
46,7 ha
Festsetzungsdatum
03.04.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.04.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 98
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1999
Gespeicherte Beteiligung
17.01.2000–17.02.2000
Gespeicherte Auslegung
28.09.2011–14.10.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Versorgungsanlagen (Regenrückhaltebecken), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, private Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Landesgrenze Berlin- Brandenburg, den Grundstücken Zochestraße 10F-G, 11K-L, 12K-M, Zochestraße, Griebenweg, Dahlwitzer Straße und den Grundstücken Dahlwitzer Straße 41-42, Hamburger Straße 47-53A, Stettiner Straße 10A-B und Hamburger Straße 44 mit Ausnahme der Grundstücke Kötteritzweg 1-5A und Griebenweg 35/37 (für die Kleingartenanlagen ”Dahlwitzer Straße” und „Mahlsdorf-Nordspitze“) im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.04.201346,7
XXIII-37für die Grundstücke Paul- Wegener- Straße 2/6 und Hultschiner Damm 140, 142 und 146 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
10.05.2004
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.2004
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 240
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.12.1999
Gespeicherte Beteiligung
08.05.2000–09.06.2000
Gespeicherte Auslegung
07.01.2002–08.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Paul- Wegener- Straße 2/6 und Hultschiner Damm 140, 142 und 146 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.05.20040,6
XXIII-6afür das Gelände zwischen der Straße Am Rosenhag; der Hönower Straße; den Grundstücken Hönower Straße 195; Lübzer Straße 7/13; Briesener Weg 125, 128; dem Lupinenfeld (Flurstück 481, 482, 485) und den Grundstücken Am Lupinenfeld 57; Ernst-Haeckel-Straße 70, 72; Uslarer Straße 62 und Ernst-Haeckel-Straße 76/84 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,9 ha
Festsetzungsdatum
12.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 468
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
30.05.2005–30.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Am Rosenhag; der Hönower Straße; den Grundstücken Hönower Straße 195; Lübzer Straße 7/13; Briesener Weg 125, 128; dem Lupinenfeld (Flurstück 481, 482, 485) und den Grundstücken Am Lupinenfeld 57; Ernst-Haeckel-Straße 70, 72; Uslarer Straße 62 und Ernst-Haeckel-Straße 76/84 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.05.20067,9
XXIII-6bfür die Grundstücke Hönower Straße 225/279, Am Rosenhag 22–27 und Briesener Weg 157–190 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteile Mahlsdorf und Kaulsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,3 ha
Festsetzungsdatum
15.03.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 57
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
28.09.2011–14.10.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hönower Straße 225/279, Am Rosenhag 22–27 und Briesener Weg 157–190 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteile Mahlsdorf und Kaulsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.03.20137,3
XXIII-6d für das Gelände zwischen Hönower Straße, Straße Am Rosenhag, Melanchthonstraße und Straße Am Lupinenfeld, im Bezirk Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
16.04.1998
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.04.1998
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 88
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
05.03.1996
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
05.01.1998–05.02.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hönower Straße, Straße Am Rosenhag, Melanchthonstraße und Straße Am Lupinenfeld, im Bezirk Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.04.19983,6
XXIII-6efür die Grundstücke Hönower Straße 198, Am Lupinenfeld 82/92, Melanchthonstraße 64- 68, Albrecht-Dürer-Straße 12- 18, Kleeackerweg 1- 10, 35- 41, Florastraße 29- 36, 89- 98 und der Melanchthonplatz im Bezirk Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Festsetzungsdatum
12.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 467
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
30.05.2005–30.06.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche mot Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hönower Straße 198, Am Lupinenfeld 82/92, Melanchthonstraße 64- 68, Albrecht-Dürer-Straße 12- 18, Kleeackerweg 1- 10, 35- 41, Florastraße 29- 36, 89- 98 und der Melanchthonplatz im Bezirk Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.05.20066,5
XXIII-6ffür das Gelände zwischen der Straße Am Rosenhag, der Florastraße, der Albrecht-Dürer-Straße und der Melanchthonstraße, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Festsetzungsdatum
10.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 364
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
07.01.2002–08.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Am Rosenhag, der Florastraße, der Albrecht-Dürer-Straße und der Melanchthonstraße, im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.04.20067,5
XXIII-6gfür das Gelände zwischen der Straße Am Rosenhag, der Kieler Straße, der Südostgrenzen der Grundstücke Kieler Straße 11, Marderweg 9, 18 – 20, Feldrain 3, 46 und Albrecht-Dürer-Straße 31, der Albrecht-Dürer-Straße und der Florastraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
10.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 363
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
26.05.2004–28.06.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Am Rosenhag, der Kieler Straße, der Südostgrenzen der Grundstücke Kieler Straße 11, Marderweg 9, 18 – 20, Feldrain 3, 46 und Albrecht-Dürer-Straße 31, der Albrecht-Dürer-Straße und der Florastraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.04.20067,2
XXIII-6hfür Gelände zwischen Straße Wildrosengehölz, Florastraße, Straße Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Festsetzungsdatum
15.03.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 56
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
26.10.2011–11.11.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Sportanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Gelände zwischen Straße Wildrosengehölz, Florastraße, Straße Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.03.20139,5
XXIII-6ifür das Gelände zwischen der Straße Wildrosengehölz, den Ostgrenzen der Grundstücke Wildrosengehölz 20, Wacholderheide 59-66 A und Kieler Straße 12 A und der Kieler Straße, dem Guthmannplatz, der Straße Am Rosenhag und der Florastraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,8 ha
Festsetzungsdatum
21.02.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.03.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 167
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
26.05.2014–30.06.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Wildrosengehölz, den Ostgrenzen der Grundstücke Wildrosengehölz 20, Wacholderheide 59-66 A und Kieler Straße 12 A und der Kieler Straße, dem Guthmannplatz, der Straße Am Rosenhag und der Florastraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.02.20259,8
XXIII-6mfür das Gelände zwischen der Greifswalder Straße, der Kleingartenanlage „Wacholderheide“, dem Wildrosengehölz, der Wacholderheide und der Straße Am Schlehdorn im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,5 ha
Festsetzungsdatum
03.03.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.03.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 276
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
28.02.2005–31.03.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Greifswalder Straße, der Kleingartenanlage „Wacholderheide“, dem Wildrosengehölz, der Wacholderheide und der Straße Am Schlehdorn im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.03.200610,5
XXIII-6pfür das Gelände zwischen der Landesgrenze Berlin- Brandenburg, der Kleingartenanlage ”Wacholderheide”, der Greifswalder Straße und der Straße Am Schlehdorn im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
10.04.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
03.05.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 365
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
05.05.2003–05.06.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Landesgrenze Berlin- Brandenburg, der Kleingartenanlage ”Wacholderheide”, der Greifswalder Straße und der Straße Am Schlehdorn im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, im Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.04.20063,8
XXIII-8für das Gelände zwischen Landsberger Straße, Friesacker Straße, Lortzingstraße, der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Lortzingstraße 64, der Landesgrenze zum Land Brandenburg und der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Landsberger Str. 216 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 643
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.07.1993
Gespeicherte Beteiligung
28.08.1995–25.09.1995
Gespeicherte Auslegung
17.10.2005–18.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Landsberger Straße, Friesacker Straße, Lortzingstraße, der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Lortzingstraße 64, der Landesgrenze zum Land Brandenburg und der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Landsberger Str. 216 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.20066,6
XXIII-VE1für das Gelände zwischen Alt-Mahlsdorf, Landsberger Straße und Land Brandenburg (Kreis Strausberg) Berlin- Hellersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,2 ha
Festsetzungsdatum
22.09.1993
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.11.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 536
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.09.1991
Gespeicherte Auslegung
14.12.1992–14.01.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alt-Mahlsdorf, Landsberger Straße und Land Brandenburg (Kreis Strausberg) Berlin- Hellersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.09.199313,2
10-111für das Gelände der Kleingartenanlage "Kressenweg "
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.2020
Gespeicherte Beteiligung
10.05.2021–21.05.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Kleingartenanlage "Kressenweg "

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2021Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.05.20211,5
10-112für das Gelände der Kleingartenanlage "Werbellinbecken"
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.2020
Gespeicherte Beteiligung
10.05.2021–21.05.2021
Gespeicherte Auslegung
06.03.2023–05.04.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Kleingartenanlage "Werbellinbecken"

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2023Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung05.04.20231,8
10-119Hultschiner Damm 140-142
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.07.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Hultschiner Damm 140-142

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2022Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss19.07.20220,6
10-120für das Gelände zwischen Jahnstraße, Pilgramer Straße, Pilsener Straße und Wolfsberger Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Jahnstraße, Pilgramer Straße, Pilsener Straße und Wolfsberger Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2022Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.03.20222,2
10-19für das Gelände zwischen der Rahnsdorfer Str., der Landesgrenze zum Land Branden-burg, der Ledebourstr. und der Summter Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.05.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Rahnsdorfer Str., der Landesgrenze zum Land Branden-burg, der Ledebourstr. und der Summter Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2004Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss25.05.20043,5
10-26Kressenweg 19-51
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kressenweg 19-51

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2006Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.01.20061,8
10-72für das Gelände zwischen Bundesstr. 1/5, Landesgrenze Berlin-Brandenburg, Rahnsdorfer Str., der westlichen Grenzen der Flurstücke 236, 235 und 166, der Iglauer Str. der Pilgramer Str. dem Grundstück Pilgramer Str. 312, den Flurstücken 8990/47 und der Verlängerung seiner östlichen Grenze bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 9001/46 sowie dem Flurstück 9001/46.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.05.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
09.06.2015
Gespeicherte Beteiligung
19.03.2018–27.04.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bundesstr. 1/5, Landesgrenze Berlin-Brandenburg, Rahnsdorfer Str., der westlichen Grenzen der Flurstücke 236, 235 und 166, der Iglauer Str. der Pilgramer Str. dem Grundstück Pilgramer Str. 312, den Flurstücken 8990/47 und der Verlängerung seiner östlichen Grenze bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 9001/46 sowie dem Flurstück 9001/46.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2018Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.04.201822,2
10-72-1VEfür das Gelände zwischen der Bundesstr. B 1/5, den Flurstücken 8925/46, der Verlängerung seiner westlichen Grenze bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 167 der Flur 1 und dem Flurstück 167 der Flur 1, dem Grundstück Pilgramer Str. 310 und der Pilgramer Str. sowie für die Bundesstr. B 1/5 zwischen Pilgramer Str. und dem Flurstück 8925/46.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
09.06.2015
Gespeicherte Beteiligung
10.03.2014–10.04.2014
Gespeicherte Auslegung
04.01.2016–04.02.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Bundesstr. B 1/5, den Flurstücken 8925/46, der Verlängerung seiner westlichen Grenze bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 167 der Flur 1 und dem Flurstück 167 der Flur 1, dem Grundstück Pilgramer Str. 310 und der Pilgramer Str. sowie für die Bundesstr. B 1/5 zwischen Pilgramer Str. und dem Flurstück 8925/46.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2016Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung04.02.201614,0
10-80bFür das Gelände zwischen Großmannstraße, den südlichen Grenzen der Grundstücke Rosa-Valetti-Straße 2 - 2B und Hultschiner Damm 253, Hultschiner Damm, der nördlichen Grenze des Grundstücks Hultschiner Damm 233 sowie deren westlicher Verlängerung, der nördlichen und westlichen Grenze des Grundstücks Parlerstraße 17, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Goldregenstraße 43 / 29 und der Verlängerung der östlichen Grenze des Grundstücks Goldregenstraße 27
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.2015
Letzte Änderung des Beschlusses
10.01.2023
Gespeicherte Beteiligung
01.06.2015–03.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Für das Gelände zwischen Großmannstraße, den südlichen Grenzen der Grundstücke Rosa-Valetti-Straße 2 - 2B und Hultschiner Damm 253, Hultschiner Damm, der nördlichen Grenze des Grundstücks Hultschiner Damm 233 sowie deren westlicher Verlängerung, der nördlichen und westlichen Grenze des Grundstücks Parlerstraße 17, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Goldregenstraße 43 / 29 und der Verlängerung der östlichen Grenze des Grundstücks Goldregenstraße 27

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2015Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung03.07.20157,8
10-83GEinzelhandel für die Ortsteile Mahlsdorf und Kaulsdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1.254,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.2016
Gespeicherte Beteiligung
08.02.2016–08.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Einzelhandel für die Ortsteile Mahlsdorf und Kaulsdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2016Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung08.03.20161.254,6
10-85für das Grundstück Sudermannstr. 107, 109, 111, Florastr. 111, 113
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.11.2016
Gespeicherte Beteiligung
20.02.2017–24.03.2017
Gespeicherte Auslegung
01.10.2018–02.11.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Sudermannstr. 107, 109, 111, Florastr. 111, 113

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2018Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung02.11.20180,7
XXIII-10Alt-Mahlsdorf, Hultschiner Damm, Elsenstr, Kressenweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
44,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.06.1993
Gespeicherte Beteiligung
29.07.1996–06.09.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Alt-Mahlsdorf, Hultschiner Damm, Elsenstr, Kressenweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1996Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung06.09.199644,2
XXIII-13Badener Str., Pariser Str., Friedenstr., Grenzstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.1995
Gespeicherte Beteiligung
06.05.1996–12.06.1996
Gespeicherte Auslegung
02.07.2001–03.08.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Badener Str., Pariser Str., Friedenstr., Grenzstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2001Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung03.08.20013,8
XXIII-17Simrockplatz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.08.1995
Gespeicherte Beteiligung
06.05.1996–12.06.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Simrockplatz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1996Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung12.06.19960,8
XXIII-19Herweghstr., Mechthildstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.08.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
30.06.1995
Gespeicherte Beteiligung
06.05.1996–12.06.1996
Gespeicherte Auslegung
08.05.2000–09.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Herweghstr., Mechthildstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2000Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung09.06.20000,6
XXIII-2cfür die Grundstücke Hönower Str. 75 und 79 sowie Treskowstr. 71 / 73
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.06.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hönower Str. 75 und 79 sowie Treskowstr. 71 / 73

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1999Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.06.19990,5
XXIII-2d-1für das Gelände zwischen Treskowstr., Hönower Str., Wilhelmsmühlenweg und den östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Treskowstr. 72, Waldowstr. 29-37 und Wilhelmsmühlenweg 189
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.09.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Treskowstr., Hönower Str., Wilhelmsmühlenweg und den östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Treskowstr. 72, Waldowstr. 29-37 und Wilhelmsmühlenweg 189

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2017Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss12.09.20172,7
XXIII-2efür die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 188/200, Hönower Str. 13/37 und 41/43, Neuenhagener Str. 36-42a, Thorner Str. 1-4, das Gelände des Waldowparkes und die Grundstücke Waldowstr. 7-10 und 39-57 einschließlich des Flurstückes 320, Flur 162 der Gemarkung Hellersdorf.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.06.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 188/200, Hönower Str. 13/37 und 41/43, Neuenhagener Str. 36-42a, Thorner Str. 1-4, das Gelände des Waldowparkes und die Grundstücke Waldowstr. 7-10 und 39-57 einschließlich des Flurstückes 320, Flur 162 der Gemarkung Hellersdorf.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1999Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.06.19998,8
XXIII-3-1VEfür die Grundstücke Hönower Str. 2/18, Alt-Mahlsdorf 33-36 und An der Schule 66, 82, 84 und 90
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.03.2010
Gespeicherte Auslegung
15.03.2016–19.04.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hönower Str. 2/18, Alt-Mahlsdorf 33-36 und An der Schule 66, 82, 84 und 90

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2016Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung19.04.20162,4
XXIII-3-2VEfür das Grundstück An der Schule 2/8 A einschließlich Flurstück 54 der Flur 171, Fritz-Reuter-Straße 1, teilweise Fritz-Reuter-Straße 3, 4 (Flurstücke 64, 66 der Flur 171), Fritz-Reuter-Straße (Flurstück 393 der Flur 172) und Hönower Straße 72/76 und 80
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.03.2012
Gespeicherte Auslegung
27.09.2021–29.10.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück An der Schule 2/8 A einschließlich Flurstück 54 der Flur 171, Fritz-Reuter-Straße 1, teilweise Fritz-Reuter-Straße 3, 4 (Flurstücke 64, 66 der Flur 171), Fritz-Reuter-Straße (Flurstück 393 der Flur 172) und Hönower Straße 72/76 und 80

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2021Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung29.10.20211,2
XXIII-3-3für das Gelände zwischen der nördl.Grundstücksgrenze der Grundstücke Hönower Str. 76-80 und Straße An der Schule 2, der Mittelachse der Straße An der Schule im ursprünglichen Straßenverlauf von dem Reichsbahngelände bis zum Kreuzungsbereich Pestalozzistr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der nördl.Grundstücksgrenze der Grundstücke Hönower Str. 76-80 und Straße An der Schule 2, der Mittelachse der Straße An der Schule im ursprünglichen Straßenverlauf von dem Reichsbahngelände bis zum Kreuzungsbereich Pestalozzistr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.03.20163,2
XXIII-33Hönower Str., Giesestr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.10.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Hönower Str., Giesestr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1998Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss06.10.19980,8
XXIII-35-1für das Grundstück Dahlwitzer Straße 57, zwischen der Dahlwitzer Str., der Kleingartenanlage "Dahlwitzer Str.", Schongauerstr. Und der Verlängerung der Tizianstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Dahlwitzer Straße 57, zwischen der Dahlwitzer Str., der Kleingartenanlage "Dahlwitzer Str.", Schongauerstr. Und der Verlängerung der Tizianstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2020Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss07.07.20200,1
XXIII-4afür das Gelände zwischen der südlichen Grenze des Grundstücks Landsberger Straße 9 und deren westliche Verlängerung, Landsberger Straße, Straße Alt-Mahlsdorf, Straße An der Schule sowie einen Abschnitt der Landsberger Straße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.02.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
29.10.2013
Gespeicherte Beteiligung
04.01.1996–01.02.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der südlichen Grenze des Grundstücks Landsberger Straße 9 und deren westliche Verlängerung, Landsberger Straße, Straße Alt-Mahlsdorf, Straße An der Schule sowie einen Abschnitt der Landsberger Straße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1996Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung01.02.19968,5
XXIII-4bfür das Gelände zwischen den südlichen Grenzen der Grundstücke An der Schule 37, Pestalozzistr. 17-29, Landsberger Str. 13, Landsberger Str., der südlichen Grenze des Grundstücks Landsberger Str. 9 und deren westlicher Verlängerung und (Straße) An der Schule, sowie einen Abschnitt der Landsberger Str. und eine Teilfläche (der Straße) An der Schule.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.10.2013
Gespeicherte Beteiligung
23.10.2013–20.11.2013
Gespeicherte Auslegung
31.10.2016–02.12.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen den südlichen Grenzen der Grundstücke An der Schule 37, Pestalozzistr. 17-29, Landsberger Str. 13, Landsberger Str., der südlichen Grenze des Grundstücks Landsberger Str. 9 und deren westlicher Verlängerung und (Straße) An der Schule, sowie einen Abschnitt der Landsberger Str. und eine Teilfläche (der Straße) An der Schule.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2016Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung02.12.20169,0
XXIII-4cfür die Grundstücke An der Schule 31/37, Pestalozzistraße 15 B-15 H, 16-30 und Landsberger Straße 13, 14
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.10.2013
Gespeicherte Auslegung
03.04.2018–04.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke An der Schule 31/37, Pestalozzistraße 15 B-15 H, 16-30 und Landsberger Straße 13, 14

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2018Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung04.05.20184,4
XXIII-6kGreifswalder Str., Taxusweg, Wilrosengehölz, Hönower Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
01.08.2022–01.09.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Greifswalder Str., Taxusweg, Wilrosengehölz, Hönower Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2022Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung01.09.20227,5
XXIII-6lGreifswalder Str., Am Schlehdorn, Wacholderheide, Wildrosengehölz, Taxusweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Gespeicherte Auslegung
06.03.2023–05.04.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Greifswalder Str., Am Schlehdorn, Wacholderheide, Wildrosengehölz, Taxusweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2023Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung05.04.202310,0
XXIII-6oAm Schlehdorn, Greifswalder Str., Hönower Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1998
Gespeicherte Beteiligung
17.08.1992–14.09.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Am Schlehdorn, Greifswalder Str., Hönower Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1992Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung14.09.19923,1
XXIII-9afür das Gelände Alt-Mahlsdorf , Theodorstr., nördliche Grenze der Grundstücke Theodorstr. 31/37C, östl. Grenze des Flurstückes 3074, südl. Grenze der Grundstücke Röbeler Weg 11A, 11B, östl. Grenze der Grundstücke Röbeler Weg 1-10, Rahnsdorfer Str. und Hultschiner Damm
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.06.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
11.01.2011
Gespeicherte Beteiligung
29.07.1996–06.09.1996
Gespeicherte Auslegung
31.08.2015–02.10.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände Alt-Mahlsdorf , Theodorstr., nördliche Grenze der Grundstücke Theodorstr. 31/37C, östl. Grenze des Flurstückes 3074, südl. Grenze der Grundstücke Röbeler Weg 11A, 11B, östl. Grenze der Grundstücke Röbeler Weg 1-10, Rahnsdorfer Str. und Hultschiner Damm

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2015Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung02.10.201511,5
XXIII-9bfür die Grundstücke Alt-Mahlsdorf 89-100, Pilgramer Straße 305-339 und Theodorstraße 30-82.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.01.2011
Gespeicherte Beteiligung
26.03.2012–27.04.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Mahlsdorf 89-100, Pilgramer Straße 305-339 und Theodorstraße 30-82.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung27.04.201211,4
XXIII-VE3Landsberger Str. 50-56 (Rembrandt-Carré)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.10.2000
Gespeicherte Beteiligung
06.11.2000–06.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Landsberger Str. 50-56 (Rembrandt-Carré)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2000Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung06.12.20003,7

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 70 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 32 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Mahlsdorf

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Mahlsdorf
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
10-13Alt - Kaulsdorf, Kressenweg, Am Niederfeld und Am FeldbergKaulsdorfIm Verfahrendavon in Mahlsdorf0,2 ha12,2

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Mahlsdorf. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Mahlsdorf?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Mahlsdorf darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Mahlsdorf entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) (38 %), Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung (30 %), Grünfläche (13 %), Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (8 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (4 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Mahlsdorf

Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90293 5201Quelle
Anschrift
Premnitzer Straße 4 12681 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Mahlsdorf

Gilt für mein Grundstück in Mahlsdorf überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 14.164 Flurstücken im Ortsteil liegen 3.220 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 26 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 32 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Mahlsdorf einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 67 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1993 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Mahlsdorf zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Mahlsdorf sind 35 Planzeichnungen und 35 Begründungen zu den 35 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Mahlsdorf. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.