Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Tempelhof auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Tempelhof?
Flurstücke im festgesetzten Plan
2.558
von 4.264 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
48 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
143,9 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Tempelhof 66 Planobjekte zu: 57 in Kraft und 9 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 32,9 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 6 weitere Pläne aus Mariendorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Tempelhof hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 589,2 ha der 1.217,4 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 48 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 143,9 ha. Von den 4.264 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.558 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Tempelhof. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1953 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Tempelhof
66 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Tempelhof
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
7-20VE
für das Gebiet zwischen Ordensmeisterstraße, der östlichen Grenze der Flurstücke 1336/110 und 1333/110, dem Teltowkanal und dem Tempelhofer Damm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
01.07.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 171
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.04.2006
Gespeicherte Beteiligung
19.06.2006–19.07.2006
Gespeicherte Auslegung
05.03.2007–05.04.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Einkaufs-, Dienstleistungs-, Freiziet- und Kulturzentrum), Wasserfläche, Wasserfläche für Freizeit, Erholung und Kultur, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Ordensmeisterstraße, der östlichen Grenze der Flurstücke 1336/110 und 1333/110, dem Teltowkanal und dem Tempelhofer Damm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen zwischen Oberlandstraße, Eschersheimer Straße, Gottlieb-Dunkel-Straße, Schaffhausener Straße sowie der Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 68-73 / Hattenheimer Straße 1/3, Haberechtstraße 1/3 und 5-14 und zwischen Manteuffelstraße, BAB-StadWeitere Plandaten
für Teilflächen zwischen Oberlandstraße, Eschersheimer Straße, Gottlieb-Dunkel-Straße, Schaffhausener Straße sowie der Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 68-73 / Hattenheimer Straße 1/3, Haberechtstraße 1/3 und 5-14 und zwischen Manteuffelstraße, BAB-Stad
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Ringbahnstraße, Manteuffelstraße, Borussiastraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 554
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.03.2003
Gespeicherte Beteiligung
28.04.2003–30.05.2003
Gespeicherte Auslegung
01.03.2004–31.03.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ringbahnstraße, Manteuffelstraße, Borussiastraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Götzstraße 6/32, Teilflächen der Wegeverbindung zwischen Werbergstraße/Templerzeile sowie die Grundstücke Templerzeile 17 (teilweise),Albrechtstraße 30 (teilweise) und Tempelhofer Damm 165, 163 A (teilweise), 161,163 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Festsetzungsdatum
11.07.2025
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 348
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.07.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
20.08.2019
Gespeicherte Beteiligung
16.08.2021–17.09.2021
Gespeicherte Auslegung
29.01.2024–28.02.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, öffentliche und private Grünflächen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Götzstraße 6/32, Teilflächen der Wegeverbindung zwischen Werbergstraße/Templerzeile sowie die Grundstücke Templerzeile 17 (teilweise),Albrechtstraße 30 (teilweise) und Tempelhofer Damm 165, 163 A (teilweise), 161,163 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Götzstraße 36 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
18.07.2022
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.07.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 499
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
03.07.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
20.08.2019
Gespeicherte Beteiligung
16.08.2021–17.09.2021
Gespeicherte Auslegung
16.08.2021–17.09.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeindebedarf (Polizei)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Götzstraße 36 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Röblingstraße 90/162, Attilastraße 46-59 sowie die Flurstücke 127, 130, 133 und 135 der Flur 9 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof,Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,6 ha
Festsetzungsdatum
18.07.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 275
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.02.2020
Gespeicherte Beteiligung
17.08.2020–16.09.2020
Gespeicherte Auslegung
11.04.2022–13.05.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, sonstiges Sondergebiet (Wohnen und Einzelhandel), Gewerbegebiet, Grünflächen (private Parkanlage mit Spielanlagen, private Parkanlage, private Grünanlage, private Grünfläche mit Sport- und Speilanlagen), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg, Stadtplatz, verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Röblingstraße 90/162, Attilastraße 46-59 sowie die Flurstücke 127, 130, 133 und 135 der Flur 9 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof,
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Marienhöher Weg vom Grundstück Nr.23 bis zur Alboinstraße und für die Einmündung der Alboinstraße in die Attilastraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Germaniastraße 51-56 und Teilestraße 20-22 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.10.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1406
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1963
Gespeicherte Auslegung
24.01.1966–23.02.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Germaniastraße 51-56 und Teilestraße 20-22 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den künftigen Stadtring Berlin im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Damm 105/115 und Ringbahnstraße 50/56 sowie eines Teils des angrenzenden Eisenbahngeländes und für die Grundstücke Tempelhofer Damm 117/123 und Ringbahnstraße 58/72 im Bezirk TempelWeitere Plandaten
für den künftigen Stadtring Berlin im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Damm 105/115 und Ringbahnstraße 50/56 sowie eines Teils des angrenzenden Eisenbahngeländes und für die Grundstücke Tempelhofer Damm 117/123 und Ringbahnstraße 58/72 im Bezirk Tempel
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige BAB-Stadtring Berlin – im Bereich des Eisenbahngeländes nördlich der Grundstücke Germaniastraße 144-148 und Ringbahnstraße 6/30 sowie für die Grundstücke Germaniastraße 144-149 und Ringbahnstraße 2/30 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
für die künftige BAB-Stadtring Berlin – im Bereich des Eisenbahngeländes nördlich der Grundstücke Germaniastraße 144-148 und Ringbahnstraße 6/30 sowie für die Grundstücke Germaniastraße 144-149 und Ringbahnstraße 2/30 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige BAB-Stadtring Berlin – im Bereich des Eisenbahngeländes nördlich der Grundstücke Oberlandstraße 41-65 und Germaniastraße 134-143 sowie für die Grundstücke Germaniastraße 21-26 und 134-143 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
für die künftige BAB-Stadtring Berlin – im Bereich des Eisenbahngeländes nördlich der Grundstücke Oberlandstraße 41-65 und Germaniastraße 134-143 sowie für die Grundstücke Germaniastraße 21-26 und 134-143 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige BAB-Stadtring Berlin – und die künftige Osttangente im Bereich der Grundstücke Oberlandstraße 85-93 und Germaniastraße 106-112 sowie für die Grundstücke Oberlandstraße 85-93 und Germaniastraße 106-112 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Festsetzungsdatum
14.09.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.10.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 82, Seite 1660
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.03.1970
Gespeicherte Auslegung
09.04.1973–09.05.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige BAB-Stadtring Berlin – und die künftige Osttangente im Bereich der Grundstücke Oberlandstraße 85-93 und Germaniastraße 106-112 sowie für die Grundstücke Oberlandstraße 85-93 und Germaniastraße 106-112 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige BAB -Stadtring Berlin- im Bereich des Eisenbahngeländes nördlich der Grundstücke Ringbahnstraße 32/40 und 44/48 sowie für die Grundstücke Ringbahnstraße 32/48 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
für die künftige BAB -Stadtring Berlin- im Bereich des Eisenbahngeländes nördlich der Grundstücke Ringbahnstraße 32/40 und 44/48 sowie für die Grundstücke Ringbahnstraße 32/48 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige Bundesautobahn –Osttangente- im Bereich der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn zwischen Oberlandstraße und Germaniastraße sowie für die Grundstücke Schaffhausener Straße 2/52, Oberlandstraße 94-95 und Germaniastraße 104-105 im Bezirk TempelhWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
06.12.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.01.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 1
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.03.1970
Gespeicherte Auslegung
12.11.1973–12.12.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige Bundesautobahn –Osttangente- im Bereich der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn zwischen Oberlandstraße und Germaniastraße sowie für die Grundstücke Schaffhausener Straße 2/52, Oberlandstraße 94-95 und Germaniastraße 104-105 im Bezirk Tempelh
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige BAB –Stadtring Berlin- im Bereich der Grundstücke Germaniastraße 41-50, Teilestraße 23-28 und einer Teilfläche des Grundstücks Germaniastraße 51- 56 / Teilestraße 22 sowie für diese Grundstücke und Grundstücksteilflächen im Bezirk TempelhWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
12.07.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1254
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.06.1968
Gespeicherte Auslegung
13.04.1971–13.05.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (BEWAG)
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige BAB –Stadtring Berlin- im Bereich der Grundstücke Germaniastraße 41-50, Teilestraße 23-28 und einer Teilfläche des Grundstücks Germaniastraße 51- 56 / Teilestraße 22 sowie für diese Grundstücke und Grundstücksteilflächen im Bezirk Tempelh
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige Bundesautobahn - Stadtring Berlin - (A10) im Bereich des künftigen Tempelhofer Kreuzes zwischen Germaniastraße, Teltowkanal und Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn sowie für die Grundstücke Germaniastraße 93-97, Bacharacher Straße 47, SchwanhWeitere Plandaten
für die künftige Bundesautobahn - Stadtring Berlin - (A10) im Bereich des künftigen Tempelhofer Kreuzes zwischen Germaniastraße, Teltowkanal und Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn sowie für die Grundstücke Germaniastraße 93-97, Bacharacher Straße 47, Schwanh
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bayernring, Schulenburgring, Wolffring und Manfred-von-Richthofen-Straße in TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.06.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 524
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule mit Sportplatz, Kindertagesstätte)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bayernring, Schulenburgring, Wolffring und Manfred-von-Richthofen-Straße in Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Tempelhofer Damm, Mariendorfer Damm, Ullsteinstraße, Rathausstraße, Alarichstraße, Wolframstraße und Viktoriastraße sowie für Teilflächen der Grundstücke Ullsteinstraße 169/179 und 184/194 Ecke Rathausstraße 1 und der UllsteinstraWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,8 ha
Festsetzungsdatum
14.07.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.08.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 1138
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
07.02.1983–07.03.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (Parkanlage, Parkanlage und Spielplatz), Flächen für den Gemeinbedarf (Finanzamt), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tempelhofer Damm, Mariendorfer Damm, Ullsteinstraße, Rathausstraße, Alarichstraße, Wolframstraße und Viktoriastraße sowie für Teilflächen der Grundstücke Ullsteinstraße 169/179 und 184/194 Ecke Rathausstraße 1 und der Ullsteinstra
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Ullsteinstraße 67/89, 68/94 und 98/112, Volkmarstraße 15/23 und Colditzstraße 38/42, sowie für Teilflächen der Grundstücke Ullsteinstraße 91/111 und Volkmarstraße 16/24 Ecke Colditzstraße 34/36 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Tempelhof Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,7 ha
Festsetzungsdatum
03.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.07.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1620
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.08.1968
Gespeicherte Auslegung
16.11.1970–16.12.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Abspannwerk), Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ullsteinstraße 67/89, 68/94 und 98/112, Volkmarstraße 15/23 und Colditzstraße 38/42, sowie für Teilflächen der Grundstücke Ullsteinstraße 91/111 und Volkmarstraße 16/24 Ecke Colditzstraße 34/36 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige Bundesautobahn Berlin Südost (A 13) zwischen dem Grundstück Gottlieb-Dunkel-Straße 45 und dem Neuen St.-Michael-Kirchhof sowie für die Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 30-42b und das östlich anschließende Grundstück Liegenschaftsbuch voWeitere Plandaten
für die künftige Bundesautobahn Berlin Südost (A 13) zwischen dem Grundstück Gottlieb-Dunkel-Straße 45 und dem Neuen St.-Michael-Kirchhof sowie für die Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 30-42b und das östlich anschließende Grundstück Liegenschaftsbuch vo
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kaiserin-Augusta-Straße, Manteuffelstraße, Burgemeisterstraße und Wittekindstraße im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Tempelhofer Damm, Burgemeisterstraße, Wenckebachstraße und Ordensmeisterstraße im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
08.01.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.01.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 194
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.08.1969
Gespeicherte Auslegung
16.11.1970–16.12.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tempelhofer Damm, Burgemeisterstraße, Wenckebachstraße und Ordensmeisterstraße im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände östlich der Felixstraße zwischen der südlichen Grenze des Grundstückes Germaniastraße 12-20 und der Straße 6 in dem durch die Geltungsbereichsgrenze bezeichneten Umfange in Berlin-Tempelhof.Weitere Plandaten
für das Gelände östlich der Felixstraße zwischen der südlichen Grenze des Grundstückes Germaniastraße 12-20 und der Straße 6 in dem durch die Geltungsbereichsgrenze bezeichneten Umfange in Berlin-Tempelhof.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige Bundesautobahn Berlin-Südost (A 13) zwischen Teltowkanal und Gottlieb-Dunkel-Straße und im Bereich der Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 45-48, für die Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 19, 43-46, Liegenschaftsbuch Nr.3071 und TeilflächWeitere Plandaten
für die künftige Bundesautobahn Berlin-Südost (A 13) zwischen Teltowkanal und Gottlieb-Dunkel-Straße und im Bereich der Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 45-48, für die Grundstücke Gottlieb-Dunkel-Straße 19, 43-46, Liegenschaftsbuch Nr.3071 und Teilfläch
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Ringbahnstraße 45/49 sowie für eine rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Ringbahnstraße 43 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
15.06.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1374
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.05.1973
Gespeicherte Auslegung
29.03.1976–29.04.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Ringbahnstraße 45/49 sowie für eine rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Ringbahnstraße 43 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Götzstraße 34/36 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
22.05.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 1130
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.1975
Gespeicherte Auslegung
27.12.1976–27.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Götzstraße 34/36 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige BAB –Stadtring Berlin- im Bereich zwischen der Bezirksgrenze und der Manteuffelstraße, für Teilflächen des angrenzenden Eisenbahngeländes sowie für die Grundstücke Ringbahnstraße 126/134, Schöneberger Straße 11-18, 19-28, Alboinstraße 1/1Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,2 ha
Festsetzungsdatum
16.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.08.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1174
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.03.1967
Letzte Änderung des Beschlusses
24.02.1969
Gespeicherte Auslegung
15.05.1972–15.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Gewerbegebiet (Tankstelle), Flächen für den Gemeinbedarf (Post), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige BAB –Stadtring Berlin- im Bereich zwischen der Bezirksgrenze und der Manteuffelstraße, für Teilflächen des angrenzenden Eisenbahngeländes sowie für die Grundstücke Ringbahnstraße 126/134, Schöneberger Straße 11-18, 19-28, Alboinstraße 1/1
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Festsetzungsdatum
29.05.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.06.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 399
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.11.2005
Gespeicherte Beteiligung
01.09.2009–30.09.2009
Gespeicherte Auslegung
21.11.2016–20.12.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Albrechtstraße 122, Tempelhofer Damm 181/191, Kaiserin-Augusta-Straße 4-7 und Theodorstraße 4-5 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1985
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.07.1985
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 1496
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1980
Gespeicherte Beteiligung
24.08.1981–24.09.1981
Gespeicherte Auslegung
30.01.1984–01.03.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Albrechtstraße 122, Tempelhofer Damm 181/191, Kaiserin-Augusta-Straße 4-7 und Theodorstraße 4-5 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Tempelhofer Damm 2/22, Bayernring 1-2, 43-44 und Kaiserkorso 144-155 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
01.02.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.02.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 358
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.05.1979
Gespeicherte Beteiligung
03.09.1979–03.10.1979
Gespeicherte Auslegung
07.02.1983–07.03.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei), Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tempelhofer Damm 2/22, Bayernring 1-2, 43-44 und Kaiserkorso 144-155 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Grundbuch von Tempelhof Blatt 731 (Kolonie Lebensfreude) sowie für eine Teilfläche des Grundstückes Götzstraße 33/61 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
für das Grundstück Grundbuch von Tempelhof Blatt 731 (Kolonie Lebensfreude) sowie für eine Teilfläche des Grundstückes Götzstraße 33/61 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Tempelhof Blatt 7517 (Kolonie Papestraße, nördlich des Grundstücks General-Pape-Straße 2/66), Loewenhardtdamm 22/24 (Kolonie Steingrube) und General-Pape-Straße 100 sowie den entsprechenden Abschnitt der GenerWeitere Plandaten
für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Tempelhof Blatt 7517 (Kolonie Papestraße, nördlich des Grundstücks General-Pape-Straße 2/66), Loewenhardtdamm 22/24 (Kolonie Steingrube) und General-Pape-Straße 100 sowie den entsprechenden Abschnitt der Gener
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Loewenhardtdamm, Bäumerplan, Wüsthoffstraße und Gontermannstraße in Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Boelckestraße, Bayernring, Manfred-von-Richthofen-Straße und Badener Ring in Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Arnulfstraße, Straße 418 und Marienhöher Weg im Bezirk Tempelhof, Ortsteil TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,0 ha
Festsetzungsdatum
23.09.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.10.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 986
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.05.1956
Gespeicherte Auslegung
15.06.1959–13.07.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Vorbehaltsbauplatz für eine Schule, Vorbehaltsbauplatz für ein Jugendheim, Vorbehaltsbauplatz für eine Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Sonstiges Sondergebiet (Stützpunkt für Gartenbauamt), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Arnulfstraße, Straße 418 und Marienhöher Weg im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Eresburgstraße, der Schöneberger Straße und der Burchardstraße in Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Verbreiterung des Tempelhofer Dammes zwischen Alt-Tempelhof und Albrechtstraße im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Verbreiterung des Tempelhofer Dammes zwischen Albrechtstraße und Burgemeisterstraße im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Verbreiterung des Tempelhofer und Mariendorfer Dammes zwischen Burgemeisterstraße und Ullsteinstraße im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Rumeyplan, Boelckestraße, Hessenring und Werner-Voß-Damm in TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
04.03.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.03.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 441
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.11.1958–02.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kinderkrippe, Kindertagestätte, Jugendheim), Vorbehaltsfläche für eine Säuglingsfürsorge), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Rumeyplan, Boelckestraße, Hessenring und Werner-Voß-Damm in Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Dudenstraße, Mussehlstraße, Bayernring und Boelckestraße in den Bezirken Tempelhof und KreuzbergWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
01.06.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 790
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.01.1963
Gespeicherte Auslegung
25.04.1966–25.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Flächen für den Gemeinbedarf (Für kulturelle und soziale Zwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Dudenstraße, Mussehlstraße, Bayernring und Boelckestraße in den Bezirken Tempelhof und Kreuzberg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Schnellstraßennetz Berlin -Stadtring Süd- sowie das angrenzende Eisenbahngelände im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Damm 108/118, Ringbahnstraße 78/124 Ecke Manteuffelstraße und für die Grundstücke Tempelhofer Damm 120/122 Ecke Ringbahnstraße Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,9 ha
Festsetzungsdatum
08.06.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 1060
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.1968
Gespeicherte Auslegung
16.11.1970–16.12.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Flächen für den Gemeinbedarf (Einrichtung der Berliner Stadtreinigung), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Schnellstraßennetz Berlin -Stadtring Süd- sowie das angrenzende Eisenbahngelände im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Damm 108/118, Ringbahnstraße 78/124 Ecke Manteuffelstraße und für die Grundstücke Tempelhofer Damm 120/122 Ecke Ringbahnstraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Tempelhof 1/15, Götzstraße 3/17 und Germaniastraße 1-3 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.05.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 712
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.1963
Gespeicherte Auslegung
24.01.1966–23.02.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Tempelhof 1/15, Götzstraße 3/17 und Germaniastraße 1-3 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Bosestraße, Gäßnerweg und Rothariweg im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Tempelhof 40/44 und Borussiastraße 10-12 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige BAB -Stadtring Berlin- im Bereich der Grundstücke Germaniastraße 113-133, Oberlandstraße 36-84 sowie für Teilflächen der Grundstücke Germaniastraße 27-28a, Komturstraße 74-78, Germaniastraße 33-35, Rhodestraße 1-2 und für die GermaniastraWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,6 ha
Festsetzungsdatum
05.09.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.09.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 2226
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.05.1972–15.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige BAB -Stadtring Berlin- im Bereich der Grundstücke Germaniastraße 113-133, Oberlandstraße 36-84 sowie für Teilflächen der Grundstücke Germaniastraße 27-28a, Komturstraße 74-78, Germaniastraße 33-35, Rhodestraße 1-2 und für die Germaniastra
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung des Bebauungsplanes XIII-66 für die Grundstücke Oberlandstraße 36-41, 52-65 und 74-84, die von der Oberlandstraße, der Bundesautobahn Berlin Südost und der Germaniastraße begrenzte Grundstücksfläche sowie für Teilflächen der Grundstücke GermaWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,6 ha
Festsetzungsdatum
30.12.1985
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.01.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 66
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.03.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung des Bebauungsplanes XIII-66 für die Grundstücke Oberlandstraße 36-41, 52-65 und 74-84, die von der Oberlandstraße, der Bundesautobahn Berlin Südost und der Germaniastraße begrenzte Grundstücksfläche sowie für Teilflächen der Grundstücke Germa
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schwanheimer Straße 1/11 und Holzmannstraße 28/34 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
15.09.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1039
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.11.1961
Gespeicherte Auslegung
31.03.1964–30.04.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Anlagen für kirchliche Zwecke), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schwanheimer Straße 1/11 und Holzmannstraße 28/34 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Felixstraße 14/22 sowie für das Gelände beiderseits der Felixstraße und der Götzstraße zwischen der gedachten nördlichen Verlängerung der Templerzeile und den Grundstücken Grundbuch von Tempelhof Band 83 Blatt 3170, Band 81 Blatt 3118 sWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
11.12.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1747
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.03.1962
Gespeicherte Auslegung
24.01.1966–23.02.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Anlagen für kirchliche Zwecke), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Grünzug)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Felixstraße 14/22 sowie für das Gelände beiderseits der Felixstraße und der Götzstraße zwischen der gedachten nördlichen Verlängerung der Templerzeile und den Grundstücken Grundbuch von Tempelhof Band 83 Blatt 3170, Band 81 Blatt 3118 s
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Grundbuch von Tempelhof, Blatt 3473, Felixstraße Ecke Götzstraße (südlich Zastrowstraße) im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Felixstraße 27 / Götzstraße 65 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
24.04.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.06.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 226
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.10.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
27.06.2006
Gespeicherte Auslegung
03.07.2006–03.08.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Felixstraße 27 / Götzstraße 65 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Tempelhofer Damm 159/169, Götzstraße 4/36 und westlich der Werbergstraße im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,6 ha
Festsetzungsdatum
30.09.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.10.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 1049
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.03.1962
Gespeicherte Auslegung
31.03.1964–30.04.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei, Volkshochschule, Volksbücherei, Bezirksverwaltung, Anlagen für das Gesundheitswesen, Anlagen für kirchliche Zwecke, Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tempelhofer Damm 159/169, Götzstraße 4/36 und westlich der Werbergstraße im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Götzstraße 4 im Bezirk TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
12.06.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1238
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.10.1974
Gespeicherte Auslegung
13.12.1976–13.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Götzstraße 4 im Bezirk Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Germania-, Felix-, Götz- und Werbergstraße in Berlin-Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1234
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.09.1969
Gespeicherte Auslegung
01.06.1970–01.07.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- SchönebergWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
572,8 ha
Festsetzungsdatum
12.07.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.08.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 431
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.11.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
13.01.2004
Gespeicherte Beteiligung
16.03.1998–14.04.1998
Gespeicherte Auslegung
15.03.2004–16.04.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet - Umstellung auf BauNVO`90
Geltungsbereich laut Quelle
Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- Schöneberg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- SchönebergWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
572,8 ha
Festsetzungsdatum
06.05.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.05.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 140
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
08.01.2013
Gespeicherte Auslegung
21.03.2011–20.04.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Ausschluss von Enzelhandelsbetrieben im B-Plan XIII-B1
Geltungsbereich laut Quelle
Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- Schöneberg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Werner-Voß-Damm 51/57 und eine Teilfläche des Grundstücks Hoepnerstraße 113, Werner-Voß-Damm 47Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Werner-Voß-Damm 51/57 und eine Teilfläche des Grundstücks Hoepnerstraße 113, Werner-Voß-Damm 47
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hessenring 29, 37, 47, Werner-Voß-Damm 13, Boelckestraße 90/106, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil
TempelhofWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.09.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hessenring 29, 37, 47, Werner-Voß-Damm 13, Boelckestraße 90/106, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil
Tempelhof
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen im Plangebiet zwischen Dudenstr. Tempelhofer Damm, Ringbahntrasse und Trasse der Berlin-Dresdener / Berlin-Anhalter Bahn.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
104,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
17.04.2012
Gespeicherte Auslegung
26.11.2012–10.12.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen im Plangebiet zwischen Dudenstr. Tempelhofer Damm, Ringbahntrasse und Trasse der Berlin-Dresdener / Berlin-Anhalter Bahn.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischendem S-Bahn-Südring, dem Tempelhofer Damm und der Bundesautobahn -BAB A 100-.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.01.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischendem S-Bahn-Südring, dem Tempelhofer Damm und der Bundesautobahn -BAB A 100-.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Tempelhofer Damm 2/6, Kaiserkorso 155Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.04.2012
Gespeicherte Beteiligung
12.09.2012–25.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tempelhofer Damm 2/6, Kaiserkorso 155
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Wolframstr. 84-88Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.2013
Gespeicherte Beteiligung
13.05.2013–12.06.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wolframstr. 84-88
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hoeppnerstraße 113, Werner-Voß-Damm 47 (teilweise), Hoeppnerstraße 111, 115 und eine Teilfläche der Hoeppnerstraße vor den Hausnummern 105/109 und 117/125Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.05.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
27.06.2023
Gespeicherte Beteiligung
04.10.1994–03.11.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hoeppnerstraße 113, Werner-Voß-Damm 47 (teilweise), Hoeppnerstraße 111, 115 und eine Teilfläche der Hoeppnerstraße vor den Hausnummern 105/109 und 117/125
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 64 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 9 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Tempelhof
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Tempelhof
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Tempelhof. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Tempelhof?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Tempelhof darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Tempelhof entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (27 %), Grünfläche (24 %), Gewerbliche Baufläche (17 %), Gemeinbedarfsfläche (7 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (5 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Tempelhof
Stadtplanung Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Tempelhof
Gilt für mein Grundstück in Tempelhof überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 4.264 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.558 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 48 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Tempelhof, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Tempelhof gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 9 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Tempelhof einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 66 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1953 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Tempelhof zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Tempelhof sind 57 Planzeichnungen und 7 Begründungen zu den 57 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Tempelhof. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.