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Berlin · Bezirk Reinickendorf · Ortsteil Wittenau

Bebauungsplan Berlin-Wittenau

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Wittenau auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Wittenau?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.411
von 4.302 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
38 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
23,5 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Wittenau 36 Planobjekte zu: 31 in Kraft und 5 im Verfahren. Alle Flächen liegen zu mindestens 69,8 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 8 weitere Pläne aus Borsigwalde, Märkisches Viertel, Reinickendorf und Tegel reichen mit mehr als 0,1 ha nach Wittenau hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 222,3 ha der 589,3 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 38 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 23,5 ha. Von den 4.302 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.411 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Wittenau. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1956 bis 2026; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓36 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Wittenau

36 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Wittenau
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
XX-100für die Grundstücke Spießweg 38-38b (teilweise) und 42/182, eine Teilfläche an der Hermsdorfer Straße -Grundbuch von Wittenau, Blatt 4453 (teilweise)- sowie für einen Abschnitt des Spießweggrabens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 622
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.01.1975
Letzte Änderung des Beschlusses
09.12.1997
Gespeicherte Beteiligung
05.01.1998–30.01.1998
Gespeicherte Auslegung
08.03.1999–09.04.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (naturnahe öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage), private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Spießweg 38-38b (teilweise) und 42/182, eine Teilfläche an der Hermsdorfer Straße -Grundbuch von Wittenau, Blatt 4453 (teilweise)- sowie für einen Abschnitt des Spießweggrabens im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20062,6
XX-104für die Grundstücke Lübarser Straße 88/118 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
21.04.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 478
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.04.1963
Gespeicherte Auslegung
19.05.1964–18.06.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gerwerbegebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lübarser Straße 88/118 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.04.19654,7
XX-111ffür das Gelände zwischen Schlitzer Straße, Ulrichsteiner Weg, Straße 431 und Eichhorster Weg , und für die Grundstücke Maarer Straße 47 Ecke Eichhorster Weg 49, Eichhorster Weg 51, 53, 55, 57, 59 Ecke Schlitzer Straße 44 und Eichhorster Weg 42/46 Ecke Straße 431 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Festsetzungsdatum
04.10.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.10.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1546
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.02.1965
Gespeicherte Auslegung
25.04.1966–24.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für kirchliche Zwecke, Schule und Schulkindergarten), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schlitzer Straße, Ulrichsteiner Weg, Straße 431 und Eichhorster Weg , und für die Grundstücke Maarer Straße 47 Ecke Eichhorster Weg 49, Eichhorster Weg 51, 53, 55, 57, 59 Ecke Schlitzer Straße 44 und Eichhorster Weg 42/46 Ecke Straße 431 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.10.19666,6
XX-111gfür Teilflächen des Geländes zwischen Industriebahn, Packereigraben, Seggeluchbecken, Finsterwalder Straße, Ulrichsteiner Weg, Schlitzer Straße, Eichhorster Weg, Wallenroder Straße und Pappelgraben. Und für das Grundstück Eichhorster Weg 74 (teilweise) im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Wittenau und Lübars
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,1 ha
Festsetzungsdatum
09.12.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 118, Seite 2573
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.05.1965
Gespeicherte Auslegung
29.05.1967–28.06.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Fernheizwerk), Grünfläche (Dauerkleingärten, Grünanlage), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Geländes zwischen Industriebahn, Packereigraben, Seggeluchbecken, Finsterwalder Straße, Ulrichsteiner Weg, Schlitzer Straße, Eichhorster Weg, Wallenroder Straße und Pappelgraben. Und für das Grundstück Eichhorster Weg 74 (teilweise) im Bezirk Reinickendorf Ortsteile Wittenau und Lübars

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.12.196918,1
XX-111nfür die Grundstücke Lübarser Straße 37/39 und 40/46, Eichhorster weg 61/87 und Schlitzer Straße 33/43 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
22.04.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 506
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.08.1966
Gespeicherte Auslegung
13.11.1967–12.12.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lübarser Straße 37/39 und 40/46, Eichhorster weg 61/87 und Schlitzer Straße 33/43 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.04.19693,4
XX-111vfür die Grundstücke Eichhorster Weg 74/88 und Wallenroder Straße 1/5 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
01.06.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.07.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 862
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.10.1974
Gespeicherte Auslegung
21.11.1977–21.12.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Eichhorster Weg 74/88 und Wallenroder Straße 1/5 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.06.19841,1
XX-112für die Grundstücke Blunckstraße 10/16, Grundbuch von Reinickendorf Band 16 Blatt 1998 (teilweise), Sittestraße 6b und Straße 203 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau und Ortsteil Reinickendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
26.10.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.11.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 1586
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.07.1965
Gespeicherte Auslegung
25.04.1966–24.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Gemeindezentrum der evangelischen Kirche), sontiges Sondergebiet (Läden), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Blunckstraße 10/16, Grundbuch von Reinickendorf Band 16 Blatt 1998 (teilweise), Sittestraße 6b und Straße 203 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau und Ortsteil Reinickendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.10.19663,2
XX-118für die Grundstücke der Siedlung Mühlenberg zwischen Roedernallee und Eisenbahn im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,0 ha
Festsetzungsdatum
06.06.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.06.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 698
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.03.1963
Gespeicherte Auslegung
13.11.1967–12.12.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke der Siedlung Mühlenberg zwischen Roedernallee und Eisenbahn im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.06.19699,0
XX-122für das Gelände zwischen Triftstraße, Bei den Wörden, Kesselpfuhlgraben, Ernststraße und Nordgraben im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
16.11.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 73, Seite 1753
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1963
Gespeicherte Auslegung
15.02.1965–14.03.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Grünzug), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Triftstraße, Bei den Wörden, Kesselpfuhlgraben, Ernststraße und Nordgraben im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.11.19653,5
XX-123für die Grundstücke Triftstraße 80-81f, 82-85, Alt-Wittenau 55-61 und für das Gelände beiderseits der Straße Am Dorfanger im Bezirk Reinickendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.09.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1357
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1964
Gespeicherte Auslegung
25.04.1966–24.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Zugang zum Grünzug), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Triftstraße 80-81f, 82-85, Alt-Wittenau 55-61 und für das Gelände beiderseits der Straße Am Dorfanger im Bezirk Reinickendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.19674,2
XX-129für die Grundstücke Eichborndamm 122/138 und 152/178, Rotbuchenweg 1/13 und 8/14, Pannwitzstraße 83/85 und 84/86, Eisenhartsteig 7/9 und 10, Windhalmweg 2,5/17,16,18,32,34 und 48, Olbendorfer Weg 6-8, Puchertweg 9 und 12 sowie Im Hufenschlag 2 und 7 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Festsetzungsdatum
26.11.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.12.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 89, Seite 1662
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
24.01.1966
Gespeicherte Auslegung
13.11.1967–12.12.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Läden), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Eichborndamm 122/138 und 152/178, Rotbuchenweg 1/13 und 8/14, Pannwitzstraße 83/85 und 84/86, Eisenhartsteig 7/9 und 10, Windhalmweg 2,5/17,16,18,32,34 und 48, Olbendorfer Weg 6-8, Puchertweg 9 und 12 sowie Im Hufenschlag 2 und 7 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.11.19687,1
XX-13für das Gelände der B.V.G westlich der Hermsdorfer Straße in Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,5 ha
Festsetzungsdatum
07.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.05.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 446
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.11.1956
Gespeicherte Auslegung
04.02.1957–05.03.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der B.V.G westlich der Hermsdorfer Straße in Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.05.195716,5
XX-132für das Grundstück Roedernallee 63-70 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
23.11.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.12.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1660
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.03.1966
Gespeicherte Auslegung
29.05.1967–28.06.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Roedernallee 63-70 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.11.19671,6
XX-137für das Gelände südlich des Nordgrabens zwischen Eichborndamm, Hermann-Piper-Straße und Rathauspromenade für Teilflächen der Rathauspromenade und der Jansenstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,0 ha
Festsetzungsdatum
12.06.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.07.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1238
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.12.1966
Gespeicherte Auslegung
05.08.1974–05.09.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte, Polizei, Finanzamt), Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände südlich des Nordgrabens zwischen Eichborndamm, Hermann-Piper-Straße und Rathauspromenade für Teilflächen der Rathauspromenade und der Jansenstraße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.06.197810,0
XX-141für die Grundstücke Oranienburger Straße 196-198, 199 (teilweise) und Eichborndamm 294/298 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
30.03.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 591
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.08.1967
Gespeicherte Auslegung
28.07.1969–27.08.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Oranienburger Straße 196-198, 199 (teilweise) und Eichborndamm 294/298 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.03.19710,7
XX-152für das Grundstück Roedernallee 165-170 / Thyssenstraße 2/12 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1237
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.02.1971–22.03.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Roedernallee 165-170 / Thyssenstraße 2/12 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.07.19711,8
XX-153für die Grundstücke Eichborndamm 288/292 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
28.03.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.04.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 811
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1969
Gespeicherte Auslegung
02.05.1972–02.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Eichborndamm 288/292 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.03.19740,5
XX-155für die Grundstücke Triftstraße 1-4, Alt-Wittenau 53-54 und 43-44, Hermsdorfer Straße 97-99 sowie für einen Abschnitt der Hermsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
16.11.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 101, Seite 2609
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.10.1974
Gespeicherte Auslegung
03.11.1975–03.12.1975
Normenkontrollvermerk
teilnichtig
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise aufgehoben
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Triftstraße 1-4, Alt-Wittenau 53-54 und 43-44, Hermsdorfer Straße 97-99 sowie für einen Abschnitt der Hermsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.11.19762,1
XX-20für die Grundstücke Tessenowstraße 1-4, Oranienburger Straße 1-12 und Blunckstraße 2/8a, 18 und 7/17b im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
14.07.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 912
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.07.1964
Gespeicherte Auslegung
09.11.1964–08.12.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tessenowstraße 1-4, Oranienburger Straße 1-12 und Blunckstraße 2/8a, 18 und 7/17b im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.07.19655,7
XX-253für die Grundstücke Alt-Wittenau 87-95, Roedernallee 118-118 A, Oranienburger Straße 52-60, eine Teilfläche der Grünfläche Alt-Wittenau Ecke Roedernallee, eine Teilfläche der Grünanlage Am Nordgraben sowie einen Abschnitt der Straßen Alt-Wittenau, Roedernallee und Oranienburger Straße Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,2 ha
Festsetzungsdatum
13.07.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
19.08.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 414
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.05.1999
Letzte Änderung des Beschlusses
28.08.2007
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1999–28.06.1999
Gespeicherte Auslegung
30.03.2009–29.04.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Wittenau 87-95, Roedernallee 118-118 A, Oranienburger Straße 52-60, eine Teilfläche der Grünfläche Alt-Wittenau Ecke Roedernallee, eine Teilfläche der Grünanlage Am Nordgraben sowie einen Abschnitt der Straßen Alt-Wittenau, Roedernallee und Oranienburger Straße Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.07.20106,2
XX-277afür eine Fläche südlich des Packereigrabens, begrenzt durch die Grundstücksflächen Jean-Jaures-Str. 3/7, 7 A und 21, Hermsdorfer Str. 55, die Grundstücksflächen Hermsdorfer Str. 56-69 und östlich des Steinbergparks (Rosentreterbecken) sowie einen Abschnitt der Jean-Jaures-Str. und der Hermsdorfer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
28,7 ha
Festsetzungsdatum
14.04.2026
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.05.2026
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 174
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.07.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.2021
Gespeicherte Beteiligung
05.12.1994–19.12.1994
Gespeicherte Auslegung
27.11.2023–22.12.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Fläche südlich des Packereigrabens, begrenzt durch die Grundstücksflächen Jean-Jaures-Str. 3/7, 7 A und 21, Hermsdorfer Str. 55, die Grundstücksflächen Hermsdorfer Str. 56-69 und östlich des Steinbergparks (Rosentreterbecken) sowie einen Abschnitt der Jean-Jaures-Str. und der Hermsdorfer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.04.202628,7
XX-290für die Kolonie Schlehbuschweg, die begrenzt wird durch das Gelände der Niederbarnimer Eisenbahn, der Grundstücke Lange Enden 29 und Lange Enden 1, der Hermsdorfer Straße, das des Grundstücks Rosentreterpromenade 2/62 sowie der Rosentreterpromenade im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 606
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.05.1999
Gespeicherte Beteiligung
25.05.1999–28.06.1999
Gespeicherte Auslegung
01.10.2001–01.11.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Kolonie Schlehbuschweg, die begrenzt wird durch das Gelände der Niederbarnimer Eisenbahn, der Grundstücke Lange Enden 29 und Lange Enden 1, der Hermsdorfer Straße, das des Grundstücks Rosentreterpromenade 2/62 sowie der Rosentreterpromenade im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.20061,4
XX-3für das Gelände Roedernallee-Schmitzweg-Fußweg 186- Straße 3- Oranienburger Straße und Nordgraben in Berlin-Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,0 ha
Festsetzungsdatum
05.03.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.04.1955
Gespeicherte Auslegung
23.05.1955–23.06.1955
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Wasserfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände Roedernallee-Schmitzweg-Fußweg 186- Straße 3- Oranienburger Straße und Nordgraben in Berlin-Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.03.195610,0
XX-32für das Gelände zwischen Straße 415, Packereigraben, Nordostgrenze der Grundstücke Grundbuch von Wittenau Band 136 Blatt 4582 und Band 136 Blatt 4570 und Industriebahn im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,1 ha
Festsetzungsdatum
12.04.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 451
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.11.1963
Gespeicherte Auslegung
23.11.1964–22.12.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Versorgungsanlagen (Rückhaltebecken), reines Wohngebiet, Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Uferbegrünung)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Straße 415, Packereigraben, Nordostgrenze der Grundstücke Grundbuch von Wittenau Band 136 Blatt 4582 und Band 136 Blatt 4570 und Industriebahn im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.04.196518,1
XX-33für das Gelände zwischen Straße 415, Industriebahn, Oranienburger Straße und Straße 424 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,7 ha
Festsetzungsdatum
05.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1175
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1964
Gespeicherte Auslegung
22.03.1965–21.04.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Straße 415, Industriebahn, Oranienburger Straße und Straße 424 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.09.19656,7
XX-41für das Gelände an der Oranienburger Straße und der Wilhelm-Gericke-Straße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Festsetzungsdatum
26.01.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.02.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 209
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.08.1959
Gespeicherte Auslegung
21.12.1959–26.01.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Oranienburger Straße und der Wilhelm-Gericke-Straße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.01.19615,9
XX-43für das Gelände zwischen Eichborndamm, Nordgaben und Techowpromenade im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,2 ha
Festsetzungsdatum
01.03.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.03.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 269
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.08.1960–13.09.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (öffentl- Fürsorge), Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Eichborndamm, Nordgaben und Techowpromenade im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.03.19626,2
XX-50für die Grundstücke Oranienburger Straße 151-158 und Mauschbacher Steig 28-47 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
10.02.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.02.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 383
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1960
Gespeicherte Auslegung
26.07.1965–25.08.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Oranienburger Straße 151-158 und Mauschbacher Steig 28-47 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.02.19662,8
XX-67für die Grundstücke Wilhelmsruher Damm 230 (teilweise), 232/238, 238a-d, 240a-c, 240/244 und 246 Ecke Oranienburger Straße 87 sowie Wilhelmsruher Damm 247 Ecke Oranienburger Straße 86 (teilweise) im Bezirk Reinickendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.08.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1039
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.07.1965
Gespeicherte Auslegung
25.04.1966–24.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wilhelmsruher Damm 230 (teilweise), 232/238, 238a-d, 240a-c, 240/244 und 246 Ecke Oranienburger Straße 87 sowie Wilhelmsruher Damm 247 Ecke Oranienburger Straße 86 (teilweise) im Bezirk Reinickendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.07.19671,4
XX-89für das Gelände zwischen Industriebahn, Cyclopstraße, Göschenstraße, östlicher und nordwestlicher Grenze der Sportanlagen, Parkgraben und Hermsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,4 ha
Festsetzungsdatum
19.04.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 923
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1971
Gespeicherte Auslegung
03.11.1975–03.12.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schutzraum, Oberstufenzentrum (Schule)), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Industriebahn, Cyclopstraße, Göschenstraße, östlicher und nordwestlicher Grenze der Sportanlagen, Parkgraben und Hermsdorfer Straße im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.04.197711,4
XX-89-1für die Grundstücke Blomberger Weg 6B und 8 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
25.10.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.11.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 710
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.06.1989
Gespeicherte Beteiligung
03.07.1989–17.07.1989
Gespeicherte Auslegung
04.04.2005–03.05.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Blomberger Weg 6B und 8 im Bezirk Reinickendorf Ortsteil Wittenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.10.20050,8
12-21für eine Teilfläche der Cité Foch südlich des Packereigrabens, die Grundstücksfläche Avenue Charles-deGaulle 31/35A und Rue Racine 7, 7A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.04.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Cité Foch südlich des Packereigrabens, die Grundstücksfläche Avenue Charles-deGaulle 31/35A und Rue Racine 7, 7A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2008Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.04.20082,8
12-22für eine Teilfläche der Cité Foch, Grundstücksfläche Palace Molière 1-4, nördlich der Industriebahn und östlich des Rosentreterbeckens.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.04.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Cité Foch, Grundstücksfläche Palace Molière 1-4, nördlich der Industriebahn und östlich des Rosentreterbeckens.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2008Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.04.20086,7
12-3Oranienburger Str. Wittenauer Str. / Kolonie Einigkeit
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.09.2001
Gespeicherte Beteiligung
01.10.2001–01.11.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Oranienburger Str. Wittenauer Str. / Kolonie Einigkeit

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2001Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung01.11.20017,6
12-56für das Grundstück Thyssenstr. 28 und einen westlichen Abschnitt der Thyssenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.05.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Thyssenstr. 28 und einen westlichen Abschnitt der Thyssenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2015Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.05.20151,5
XX-277cfür eine Teilfläche der Cité Foch, begrenzt durch die Grundstücksflächen Hermsdorfer Straße 18-32, Cyclopstraße 9-27 und die ehemalige Industriebahn sowie einen Abschnitt der ehemaligen Industriebahn und der Cyclopstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.07.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
15.04.2008
Gespeicherte Beteiligung
05.12.1994–19.12.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Cité Foch, begrenzt durch die Grundstücksflächen Hermsdorfer Straße 18-32, Cyclopstraße 9-27 und die ehemalige Industriebahn sowie einen Abschnitt der ehemaligen Industriebahn und der Cyclopstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1994Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.12.19946,1

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 1 der 31 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 5 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Wittenau

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Wittenau
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
12-7BQuickborner Str., Lübarser Str. u.a. 10 TeilbereicheBorsigwaldeFestgesetztdavon in Wittenau52,8 ha312,9
XX-Dzur Änderung der Bebauungspläne XX-21, XX-47, XX-97, XX-99a, XX-99b, XX-111t, XX - 116 …TegelFestgesetztdavon in Wittenau3,5 ha139,9
XX-82eine Teilfläche des Geländes zwischen Holzhauser Straße, Triftstraße …BorsigwaldeFestgesetztdavon in Wittenau3,1 ha11,6
XX-99beine Teilfläche des Geländes zwischen Miraustraße, Gorkistraße …BorsigwaldeFestgesetztdavon in Wittenau2,7 ha18,9
XX-111cMaarer Straße, Eichhorderter Weg, Steinkirchener Straße, Finsterwalder Straße …Märkisches ViertelFestgesetztdavon in Wittenau2,1 ha18,0
XX-97Roedernallee, Nordgraben, S - Bahn und Interessentenweg im Bezirk Reinickendorf Blatt 1-3ReinickendorfFestgesetztdavon in Wittenau0,8 ha41,9
XX-111oWilhelmsruher Damm, Dannenwalder Weg, Markendorfer Straße …Märkisches ViertelFestgesetztdavon in Wittenau0,5 ha15,1
XX-74Roedernallee 54u.56 und für das Grundstück Roedernallee 55 (teilweise) im Bezirk Reinickendo …ReinickendorfFestgesetztdavon in Wittenau0,2 ha2,3

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Wittenau. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Wittenau?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Wittenau darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Wittenau entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (32 %), Grünfläche (17 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (17 %), Gewerbliche Baufläche (11 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (8 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Reinickendorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Wittenau

Stadtplanung Reinickendorf

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin · Stadtplanung und Denkmalschutz Reinickendorf

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90294 3014Quelle
Anschrift
Eichborndamm 215 13437 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Wittenau

Gilt für mein Grundstück in Wittenau überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 4.302 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.411 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 38 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Wittenau, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Wittenau gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 5 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Wittenau einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 36 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1956 bis 2026. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Wittenau zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Reinickendorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Wittenau sind 30 Planzeichnungen und 1 Begründungen zu den 31 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Wittenau. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.