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Berlin · Bezirk Neukölln · Ortsteil Gropiusstadt

Bebauungsplan Berlin-Gropiusstadt

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Gropiusstadt auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Gropiusstadt?

Flurstücke im festgesetzten Plan
346
von 903 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
46 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
0,5 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Gropiusstadt 14 Planobjekte zu: 13 in Kraft und 1 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 76,7 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 2 weitere Pläne aus Rudow reichen mit mehr als 0,1 ha nach Gropiusstadt hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 122,2 ha der 266,8 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 46 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 0,5 ha. Von den 903 Flurstücken im Ortsteil liegen 346 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Gropiusstadt. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1965 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓14 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Gropiusstadt

14 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Gropiusstadt
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
XIV-102für das Gelände zwischen Grüner Weg, Kolibriweg, Kormoranweg, Einsiedlerweg, Henkelsweg, geplante U-Bahntrasse und dem öffentlichen Grünzug mit Ausnahme der Grundstücke Kolibriweg 1/5, sowie für die Grundstücke Grüner Weg 83/85, 87 Ecke Kolibriweg 26, Kol
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,8 ha
Festsetzungsdatum
29.07.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.08.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 940
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1962
Gespeicherte Auslegung
09.03.1964–08.04.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Grünfläche (öffentliche Grünanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grüner Weg, Kolibriweg, Kormoranweg, Einsiedlerweg, Henkelsweg, geplante U-Bahntrasse und dem öffentlichen Grünzug mit Ausnahme der Grundstücke Kolibriweg 1/5, sowie für die Grundstücke Grüner Weg 83/85, 87 Ecke Kolibriweg 26, Kol

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.07.196519,8
XIV-104für das Gelände zwischen der Johannisthaler Chaussee, der Straße 489, der Severingstraße und dem öffentlichen Grünzug im Bezirk Neukölln, Ortsteile Britz und Buckow II
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,0 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 706
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.05.1963
Gespeicherte Auslegung
07.03.1966–06.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken), Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte), reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Johannisthaler Chaussee, der Straße 489, der Severingstraße und dem öffentlichen Grünzug im Bezirk Neukölln, Ortsteile Britz und Buckow II

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.196715,0
XIV-105für das Gelände zwischen Zadekstraße, Stieglitzweg, Johannisthaler Chaussee und Imbuschweg, für die Grundstücke Zadekstraße 16-17, Stieglitzweg 1/23 und Fritz-Erler-Allee 36/38 (teilweise) sowie für den Uhuweg, die Fritz-Erler-Allee zwischen Otto-Wels-Rin
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,6 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 744
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.09.1963
Letzte Änderung des Beschlusses
16.11.1970
Gespeicherte Auslegung
18.10.1971–18.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Zadekstraße, Stieglitzweg, Johannisthaler Chaussee und Imbuschweg, für die Grundstücke Zadekstraße 16-17, Stieglitzweg 1/23 und Fritz-Erler-Allee 36/38 (teilweise) sowie für den Uhuweg, die Fritz-Erler-Allee zwischen Otto-Wels-Rin

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.04.197210,6
XIV-108für das Gelände beiderseits des Käthe-Dorsch-Ringes, des Agnes-Straub-Weges und des Horst-Caspar-Steiges, für die Grundstücke Wutzkyallee 45/67 und Neuköllner Straße 278 sowie für die Fritz-Erler-Allee zwischen Wutzkyallee und Neuköllner Straße im Bezirk
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,2 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.05.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 842
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.11.1963
Gespeicherte Auslegung
04.01.1971–04.02.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Ortsvermittlungsstelle der Post, Altenheim), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle), Flächen für Versorgungsanlagen (Gasdruckregler), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits des Käthe-Dorsch-Ringes, des Agnes-Straub-Weges und des Horst-Caspar-Steiges, für die Grundstücke Wutzkyallee 45/67 und Neuköllner Straße 278 sowie für die Fritz-Erler-Allee zwischen Wutzkyallee und Neuköllner Straße im Bezirk

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.197218,2
XIV-108-1für die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fritz-Erler-Allee 190/194 / Agnes-Straub-Weg 2/12 und Agnes-Straub-Weg 3/5 / Neuköllner Straße 264/276A im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
07.02.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.03.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 224
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.06.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
05.05.2015
Gespeicherte Beteiligung
21.09.2015–02.10.2015
Gespeicherte Auslegung
01.02.2016–01.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fritz-Erler-Allee 190/194 / Agnes-Straub-Weg 2/12 und Agnes-Straub-Weg 3/5 / Neuköllner Straße 264/276A im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.02.20171,4
XIV-109bfür die Grundstücke Joachim- Gottschalk-Weg 1/39 und des Eingangsgebäudes des U-Bahnhofs Wutzkyallee, den Joachim-Gottschalk-Weg, den Rotraut-Richter-Platz sowie einen Abschnitt des Horst-Caspar-Steigs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
17.08.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 443
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.01.2006
Letzte Änderung des Beschlusses
02.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
19.03.2007–30.03.2007
Gespeicherte Auslegung
20.04.2009–22.05.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Einkaufszentrum), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich/Radweg), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Joachim- Gottschalk-Weg 1/39 und des Eingangsgebäudes des U-Bahnhofs Wutzkyallee, den Joachim-Gottschalk-Weg, den Rotraut-Richter-Platz sowie einen Abschnitt des Horst-Caspar-Steigs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.08.20112,4
XIV-112afür die Verbreiterung der Johannisthaler Chaussee zwischen der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn und der geplanten Straße 513, für die geplante Straße 513 nordöstlich der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn und für einen Teil der geplanten Straße 489 zwischen J
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
07.07.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.07.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 956
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.02.1964
Gespeicherte Auslegung
27.02.1967–26.03.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Johannisthaler Chaussee zwischen der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn und der geplanten Straße 513, für die geplante Straße 513 nordöstlich der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn und für einen Teil der geplanten Straße 489 zwischen J

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.07.19672,9
XIV-113für das Gelände zwischen Johannisthaler Chaussee, Fritz-Erler-Allee, Löwensteinring, Karsenzeile, Löwensteinring, der südöstlichen Grenze des öffentlichen Grünzuges zwischen Löwensteinring und U-Bahn und der U-Bahn sowie für Teilflächen der Johannisthaler
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,8 ha
Festsetzungsdatum
29.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.06.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1012
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.02.1964
Gespeicherte Auslegung
04.01.1971–04.02.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Ortsvermittlungsstelle, evangelisches Gemeindezentrum), reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Einkaufszentrum), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Johannisthaler Chaussee, Fritz-Erler-Allee, Löwensteinring, Karsenzeile, Löwensteinring, der südöstlichen Grenze des öffentlichen Grünzuges zwischen Löwensteinring und U-Bahn und der U-Bahn sowie für Teilflächen der Johannisthaler

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.05.197223,8
XIV-117afür das Grundstück Lipschitzallee 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
16.12.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.01.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 11
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.10.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
05.06.2007
Gespeicherte Auslegung
03.03.2008–07.04.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Verbrauchermarkt), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Lipschitzallee 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.12.20080,6
XIV-118für eine Teilfläche des Geländes zwischen dem Wildmeisterdamm, der U-Bahntrasse, der Lipschitzallee und dem Kölner Damm einschließlich der angrenzenden Teilflächen des Wildmeisterdammes und des Kölner Dammes im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
21,6 ha
Festsetzungsdatum
22.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1190
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.10.1964
Gespeicherte Auslegung
18.10.1971–18.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Kirche, Schule und Kindertagesstätte der katholischen Kirche), Grünfläche (Sportplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen dem Wildmeisterdamm, der U-Bahntrasse, der Lipschitzallee und dem Kölner Damm einschließlich der angrenzenden Teilflächen des Wildmeisterdammes und des Kölner Dammes im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.06.197221,6
XIV-119für das Grundstück Fritz-Erler-Allee 66/96 und Löwensteinring 2/10, sowie für eine Teilfläche der Fritz-Erler-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
20.05.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 761
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.10.1964
Gespeicherte Auslegung
17.03.1969–16.04.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Vorschule, Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Fritz-Erler-Allee 66/96 und Löwensteinring 2/10, sowie für eine Teilfläche der Fritz-Erler-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.05.19706,3
XIV-131für das Gelände zwischen Johannisthaler Chaussee, Höltermannsteig, Otto-Wels-Ring und Imbuschweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
16.09.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.10.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 90, Seite 1960
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.04.1967
Gespeicherte Auslegung
19.08.1968–18.09.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendheim und Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Johannisthaler Chaussee, Höltermannsteig, Otto-Wels-Ring und Imbuschweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.09.19693,1
XIV-172-1für Teilflächen des Grundstücks Rudower Straße 184 B-D im Bezirk Neukölln Ortsteile Gropiusstadt und Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
26.03.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 226
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.09.2019
Gespeicherte Beteiligung
16.03.2020–03.04.2020
Gespeicherte Auslegung
14.10.2024–15.11.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, private Verkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Grundstücks Rudower Straße 184 B-D im Bezirk Neukölln Ortsteile Gropiusstadt und Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.03.20251,3
8-114Lipschitzallee 20/22
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2023
Gespeicherte Beteiligung
06.01.2025–24.01.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Lipschitzallee 20/22

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2025Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung24.01.20250,5

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 26 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 1 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Gropiusstadt

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Gropiusstadt
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XIV-172eine Teilfläche des Geländes zwischen Lipschitzallee, Rudower Straße …RudowFestgesetztdavon in Gropiusstadt6,6 ha11,9
XIV-77zur Ausweisung des Straßenlandes der Tischlerzeile …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Gropiusstadt0,1 ha0,7

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Gropiusstadt. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Gropiusstadt?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Gropiusstadt darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Gropiusstadt entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (65 %), Grünfläche (21 %), Gemeinbedarfsfläche (7 %), übergeordnete Hauptverkehrsstraße (3 %) und Gemischte Baufläche, M2 (2 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Neukölln. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Gropiusstadt

Stadtplanung Neukölln

Bezirksamt Neukölln von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90239 3512Quelle
Anschrift
Karl-Marx-Straße 83 12040 BerlinQuelle
Sprechzeit der Bauberatung
Vor Ort: Di., 10–13 UhrWährend der Sprechzeit ist der Fachbereich telefonisch nicht erreichbar.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Gropiusstadt

Gilt für mein Grundstück in Gropiusstadt überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 903 Flurstücken im Ortsteil liegen 346 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 46 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Gropiusstadt, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Gropiusstadt gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei dem einen laufenden Plan?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Gropiusstadt einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 14 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1965 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Gropiusstadt zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Neukölln: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Gropiusstadt sind 13 Planzeichnungen und 13 Begründungen zu den 13 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Gropiusstadt. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.