Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Friedenau auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Friedenau?
Flurstücke im festgesetzten Plan
254
von 1.285 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
28 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
118,6 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Friedenau 26 Planobjekte zu: 23 in Kraft und 3 im Verfahren. 9 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 60,3 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 9 weitere Pläne aus Schöneberg und Wilmersdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Friedenau hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 47,1 ha der 165,4 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 28 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 118,6 ha. Von den 1.285 Flurstücken im Ortsteil liegen 254 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Friedenau. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1957 bis 2016; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Friedenau
26 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Friedenau
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
7-68
für eine Teilfläche des Grundstücks Hauptstraße 64, Handjerystraße 98 sowie die Grundstücke Handjerystraße 98A und 99 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
für eine Teilfläche des Grundstücks Hauptstraße 64, Handjerystraße 98 sowie die Grundstücke Handjerystraße 98A und 99 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Baublock am Walther-Schreiber-Platz zwischen Bornstraße, Büsingstraße, Lefèvrestraße und Bundesallee sowie die Grundstücke Bundesallee 104-107 und Rheinstraße 35-39A im Bezirk Schöneberg, Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
09.06.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.07.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 971
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.01.1953
Gespeicherte Auslegung
07.12.1965–07.01.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Baublock am Walther-Schreiber-Platz zwischen Bornstraße, Büsingstraße, Lefèvrestraße und Bundesallee sowie die Grundstücke Bundesallee 104-107 und Rheinstraße 35-39A im Bezirk Schöneberg, Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Bornstraße 1 / Bundesallee 97/103 und Bundesallee 96 / Lefèvrestraße 29 und einen Abschnitt der Bornstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
17.02.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.03.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 210
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.03.2000
Letzte Änderung des Beschlusses
14.12.2004
Gespeicherte Beteiligung
03.05.2000–02.06.2000
Gespeicherte Auslegung
29.08.2005–29.09.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bornstraße 1 / Bundesallee 97/103 und Bundesallee 96 / Lefèvrestraße 29 und einen Abschnitt der Bornstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Bundesallee zwischen Varziner Straße und Friedrich-Wilhelm-Platz im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
26.03.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.04.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 446
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.12.1961
Gespeicherte Auslegung
29.07.1963–29.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Bundesallee zwischen Varziner Straße und Friedrich-Wilhelm-Platz im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Südwestkorso 1, Varziner Straße 7 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Bornstraße 7, Bornstraße 8 Ecke Hackerstraße 27 und Hackerstraße 6 Ecke Bornstraße 9 im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.04.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 574
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1964
Gespeicherte Auslegung
07.12.1965–07.01.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Bornstraße 7, Bornstraße 8 Ecke Hackerstraße 27 und Hackerstraße 6 Ecke Bornstraße 9 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für den Ausbau des Friedrich-Wilhelm-Platzes und der Schmiljanstraße im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Festsetzungsdatum
03.03.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 347
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.07.1963
Gespeicherte Auslegung
21.07.1964–21.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche zum guten Hirten), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Ausbau des Friedrich-Wilhelm-Platzes und der Schmiljanstraße im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Schmargendorfer Straße 18-19 Ecke Friedrich-Wilhelm-Platz 11-12 im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
17.01.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.02.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 222
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.1966
Gespeicherte Auslegung
29.08.1967–29.09.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Jugendfreizeitheim), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Schmargendorfer Straße 18-19 Ecke Friedrich-Wilhelm-Platz 11-12 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Hedwigstraße zwischen Rheinstraße und Fregestraße im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 724
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.1967
Gespeicherte Auslegung
21.02.1968–21.03.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Hedwigstraße zwischen Rheinstraße und Fregestraße im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Lauterstraße zwischen Albestraße und Niedstraße sowie der Niedstraße (teilweise) im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
11.06.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.06.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 734
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.1967
Gespeicherte Auslegung
21.02.1968–21.03.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Lauterstraße zwischen Albestraße und Niedstraße sowie der Niedstraße (teilweise) im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Handjerystraße im Bereich der Grundstücke Schmargendorfer Straße 27-29, Handjerystraße 33-41, Schmiljanstraße 11 und Handjerystraße 44-52 im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 59, Seite 1211
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.03.1970
Gespeicherte Auslegung
17.01.1972–17.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Handjerystraße im Bereich der Grundstücke Schmargendorfer Straße 27-29, Handjerystraße 33-41, Schmiljanstraße 11 und Handjerystraße 44-52 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Fregestraße 20-22 im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
13.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 204
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.09.1978
Letzte Änderung des Beschlusses
14.06.1988
Gespeicherte Beteiligung
06.03.1989–06.04.1989
Gespeicherte Auslegung
24.09.1990–24.10.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fregestraße 20-22 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Handjerystraße 60, 62, 63 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Ringstraße 17-22, Illstraße 3-11 und 14 im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
08.06.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.06.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 540
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
29.12.1959–29.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), private Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ringstraße 17-22, Illstraße 3-11 und 14 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Bundesallee zwischen Lefèvrestraße und Friedrich-Wilhelm-Platz und für die Grundstücke Goßlerstraße 29 und Roennebergstr. 7-8 Ecke Handjerystr. 55-56 in Berlin- Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
für die Verbreiterung der Bundesallee zwischen Lefèvrestraße und Friedrich-Wilhelm-Platz und für die Grundstücke Goßlerstraße 29 und Roennebergstr. 7-8 Ecke Handjerystr. 55-56 in Berlin- Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Stierstraße 17-19 und Lauterstraße 23-35 im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
02.10.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.10.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 1182
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.01.1959–27.02.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stierstraße 17-19 und Lauterstraße 23-35 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Kirchstraße zwischen Handjerystraße und Bundesallee
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Wiesbadener Straße zwischen dem Friedrich-Wilhelm-Platz und der Laubacher StraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
14.10.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.11.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1194
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.10.1958–20.11.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Wiesbadener Straße zwischen dem Friedrich-Wilhelm-Platz und der Laubacher Straße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lefèvrestraße 27 Ecke Büsingstraße 21 und Büsingstraße 22 Ecke Bornstraße 6 im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
31.08.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 62, Seite 1388
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.11.1963
Gespeicherte Auslegung
22.03.1966–22.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lefèvrestraße 27 Ecke Büsingstraße 21 und Büsingstraße 22 Ecke Bornstraße 6 im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Roennebergstraße im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung eines Teiles der Schmargendorfer Straße im Bezirk Schöneberg Ortsteil FriedenauWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
04.03.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.03.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 342
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.06.1959–27.07.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung eines Teiles der Schmargendorfer Straße im Bezirk Schöneberg Ortsteil Friedenau
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks SchönebergWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1233
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.08.1969
Gespeicherte Auslegung
27.07.1970–27.08.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Schöneberg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Rheinstraße 17-18, Schmiljanstraße 17-18, 15-16, Rheinstraße 19-27, Roennebergstraße 1-2, 16-17, Rheinstraße 28-29, 31-39, Bundesallee 104-107, Peschkestraße 20-21, Rheinstraße 43-46, Holsteinische Straße 39-42, Rheinstraße 47-48, DickWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,1 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1997
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 260
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.10.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
23.08.1989
Gespeicherte Beteiligung
10.03.1986–11.04.1986
Gespeicherte Auslegung
17.02.1992–17.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rheinstraße 17-18, Schmiljanstraße 17-18, 15-16, Rheinstraße 19-27, Roennebergstraße 1-2, 16-17, Rheinstraße 28-29, 31-39, Bundesallee 104-107, Peschkestraße 20-21, Rheinstraße 43-46, Holsteinische Straße 39-42, Rheinstraße 47-48, Dick
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen im Plangebiet zwischen Varziner Str., Güterbahnhof Wilmersdorf, Stadtring BAB A 100 Anschlussstelle Innsbrucker Platz, Autobahnkreuz Schöneberg, Anschlussstelle Grazer Damm, Riemenschneider Weg, Preller Weg, Bezirksgrenze zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf und Bezirkdsgrenze zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
176,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
24.04.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen im Plangebiet zwischen Varziner Str., Güterbahnhof Wilmersdorf, Stadtring BAB A 100 Anschlussstelle Innsbrucker Platz, Autobahnkreuz Schöneberg, Anschlussstelle Grazer Damm, Riemenschneider Weg, Preller Weg, Bezirksgrenze zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf und Bezirkdsgrenze zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Rheinstr. 17-29, 31-39, 43-55, Schmiljanstr. 15-18, Moselstr. 1.2, 13, Saarstr. 1, 21, Illstr. 2, 14, Handjerystr. 46-53, 55-59, 64, Roennebergstr. 1-8, 11-17, Dickhardstr. 26-29, Peschkestr. 20-21, Holsteinische Str. 42-39, Bundesallee 96, 104-107, Walther-Schreiber-Platz 1, Bornstr. 2-5, Büsingstr. 1-5, Lefevrestr. 28sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Rheinstr. 30/Bundesallee 113.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
11,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.2012
Gespeicherte Beteiligung
12.09.2012–25.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rheinstr. 17-29, 31-39, 43-55, Schmiljanstr. 15-18, Moselstr. 1.2, 13, Saarstr. 1, 21, Illstr. 2, 14, Handjerystr. 46-53, 55-59, 64, Roennebergstr. 1-8, 11-17, Dickhardstr. 26-29, Peschkestr. 20-21, Holsteinische Str. 42-39, Bundesallee 96, 104-107, Walther-Schreiber-Platz 1, Bornstr. 2-5, Büsingstr. 1-5, Lefevrestr. 28sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Rheinstr. 30/Bundesallee 113.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Hauptstr. 65 und 66 sowie eine Teilfläche des Güterbahnhofes WilmersdorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.09.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
09.02.2016
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1992–18.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Hauptstr. 65 und 66 sowie eine Teilfläche des Güterbahnhofes Wilmersdorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 24 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 3 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Friedenau
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Friedenau
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
XI-71
Verbreiterung der Saarstraße zwischen Kaisereiche und Fregestraße
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Friedenau. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Friedenau?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Friedenau darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Friedenau entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (81 %), Gemischte Baufläche, M1 (8 %), Bahnfläche (5 %), übergeordnete Hauptverkehrsstraße (5 %) und Einzelhandelskonzentration (4 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Friedenau
Stadtplanung Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Friedenau
Gilt für mein Grundstück in Friedenau überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 1.285 Flurstücken im Ortsteil liegen 254 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 28 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Friedenau, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Friedenau gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 3 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Friedenau einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 26 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1957 bis 2016. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Friedenau zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Friedenau sind 23 Planzeichnungen und 1 Begründungen zu den 23 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Friedenau. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.