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Berlin · Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf · Ortsteil Schmargendorf

Bebauungsplan Berlin-Schmargendorf

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Schmargendorf auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Schmargendorf?

Flurstücke im festgesetzten Plan
737
von 1.587 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
45 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
16,8 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Schmargendorf 31 Planobjekte zu: 26 in Kraft, 4 im Verfahren und 1 unwirksam. Alle Flächen liegen zu mindestens 59,1 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 5 weitere Pläne aus Dahlem, Grunewald und Wilmersdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Schmargendorf hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 159,7 ha der 358,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 45 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 16,8 ha. Von den 1.587 Flurstücken im Ortsteil liegen 737 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Schmargendorf. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1961 bis 2026; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓31 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Schmargendorf

31 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Schmargendorf
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
4-33Bfür die Grundstücke Charlottenbrunner Straße 22-24, Kudowastraße 8-15, 19-21, Flinsberger Platz 3-1, Auguste- Viktoria-Straße 34-30A, 28-18A und Warmbrunner Straße 11, 15/27 und 18/24 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Festsetzungsdatum
01.04.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 90
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.11.2006
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2006–20.12.2006
Gespeicherte Auslegung
27.08.2007–28.09.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Charlottenbrunner Straße 22-24, Kudowastraße 8-15, 19-21, Flinsberger Platz 3-1, Auguste-Viktoria-Straße 34-30A, 28-18A und Warmbrunner Straße 11, 15/27 und 18/24 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.04.20086,6
4-38für das Grundstück Friedrichshaller Straße 44 / Mecklenburgische Straße 46 im Bezirk Charlottenburg – Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
16.02.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.03.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 78
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.07.2007
Gespeicherte Auslegung
19.11.2007–21.12.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Friedrichshaller Straße 44/ Mecklenburgische Straße 46 im Bezirk Charlottenburg–Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.02.20100,7
IX-123für die Grundstücke Friedrichshaller Straße 1-5 und Reichenhaller Straße 18-25 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
27.04.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.05.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 973
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.07.1972
Gespeicherte Auslegung
02.01.1973–02.02.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/Schulsportplatz/Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Friedrichshaller Straße 1-5 und Reichenhaller Straße 18-25 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.04.19765,4
IX-13Bundesautobahn, Stadtring Berlin und Friedrichsruher Straße zwischen Auguste-Viktoria-Straße und Nestorstraße sowie für das Grundstück Salzbrunner Straße 2/12, Rintelner Straße 1/5 und Orber Straße 19-22 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf, Schmargendorf und Grunewald
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,0 ha
Festsetzungsdatum
23.03.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 315
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.10.1961–30.11.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Bundesautobahn, Stadtring Berlin und Friedrichsruher Straße zwischen Auguste-Viktoria-Straße und Nestorstraße sowie für das Grundstück Salzbrunner Straße 2/12, Rintelner Straße 1/5 und Orber Straße 19-22 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf, Schmargendorf und Grunewald

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.03.19626,0
IX-14Bundesautobahn,Stadtring Berlin und Friedrichsruher Straße zwischen Nestorstraße und Hohenzollerndamm sowie für die Grundstücke Cunostraße 45-48a, 52-52a, Charlottenbrunner Straße 1, 44-47 und Hohenzollerndamm 50-52 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmerdorf und Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
23.03.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 316
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.10.1961–30.11.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
Bundesautobahn, Stadtring Berlin und Friedrichsruher Straße zwischen Nestorstraße und Hohenzollerndamm sowie für die Grundstücke Cunostraße 45-48a, 52-52a, Charlottenbrunner Straße 1, 44-47 und Hohenzollerndamm 50-52 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.03.19624,7
IX-147für die Grundstücke Paulsborner Straße 66-68, Salzbrunner Straße 1/5A und für den Grieser Platz im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
18.11.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.12.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 276
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.09.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
04.04.1989
Gespeicherte Beteiligung
06.04.1987–15.05.1987
Gespeicherte Auslegung
06.05.1991–07.06.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage und Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Paulsborner Straße 66-68, Salzbrunner Straße 1/5A und für den Grieser Platz im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.11.19910,7
IX-149für die Grundstücke Berkaer Straße 12-14, Kissinger Straße 1-5, 68-71 und Hohenzollerndamm 117-121 sowie für eine Teilfläche des Elsterplatzes im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
18.01.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.02.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 207
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.02.1979
Gespeicherte Beteiligung
15.02.1979–16.03.1979
Gespeicherte Auslegung
05.01.1981–13.02.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Post), Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Berkaer Straße 12-14, Kissinger Straße 1-5, 68-71 und Hohenzollerndamm 117-121 sowie für eine Teilfläche des Elsterplatzes im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.01.19842,5
IX-149-1für das Grundstück Kissinger Straße 1-2 / Berkaer Straße 12 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
13.12.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.12.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 728
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.06.2012
Gespeicherte Beteiligung
25.06.2012–27.07.2012
Gespeicherte Auslegung
28.01.2013–01.03.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kissinger Straße 1-2 / Berkaer Straße 12 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.20221,0
IX-174für die Grundstücke Fritz-Wildung-Straße 7 / /A und 10 sowie für Teilflächen des Grundstückes Cunostraße 28, Forckenbeckstraße 17A, 18, 20, 21, 37, Fritz-Wildung-Straße 9, 23 und Stadion Wilmersdorf im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
02.04.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
01.06.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 149
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
26.10.1999
Gespeicherte Beteiligung
26.06.1986–18.07.1986
Gespeicherte Auslegung
14.05.2001–15.06.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Sport- und Spielanlagen (Anlagen für sportliche Einrichtungen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fritz-Wildung-Straße 7 / /A und 10 sowie für Teilflächen des Grundstückes Cunostraße 28, Forckenbeckstraße 17A, 18, 20, 21, 37, Fritz-Wildung-Straße 9, 23 und Stadion Wilmersdorf im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.04.20021,4
IX-177für die Grundstücke Cunostraße 54-56 und 57 / Charlottenbrunner Straße 5, 5A und 6 / Orber Straße 9 und 10-16 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
11.05.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.06.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 162
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.02.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
30.01.1990
Gespeicherte Beteiligung
26.03.1990–04.05.1990
Gespeicherte Auslegung
24.06.1991–26.07.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Cunostraße 54-56 und 57 / Charlottenbrunner Straße 5, 5A und 6 / Orber Straße 9 und 10-16 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.05.19941,7
IX-177-1für die Grundstücke Cunostraße 57 / Charlottenbrunner Straße 5, 5A und Charlottenbrunner Straße 6 / Orber Straße 9 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf Diese Abzeichnung enthält die in dem Deckblatt vom 19. April 2016 zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
15.11.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.11.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 866
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.2009
Gespeicherte Beteiligung
07.09.2009–06.10.2009
Gespeicherte Auslegung
09.08.2010–08.09.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Cunostraße 57 / Charlottenbrunner Straße 5, 5A und Charlottenbrunner Straße 6 / Orber Straße 9 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.11.20160,5
IX-187für das Gelände zwischen Waldmeisterstraße, Bernadottestraße, Clayallee, Pücklerstraße und Goldfinkweg, die Grundstücke Goldfinkweg 2/6A, 6B, 8/46, eine Teilfläche des Grundstücks Waldmeisterstraße 10/20 und für Teilflächen der Flurstücke 316 der Flur 4 der Gemarkung Schmargendorf (Goldfinkweg), 850/6 der Flur 6 der Gemarkung Grunewald-Forst (Eichhörnchensteig) im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteile Grunewald und Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
25,9 ha
Festsetzungsdatum
03.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.01.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 17
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.01.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
13.09.2005
Gespeicherte Beteiligung
30.03.1992–08.05.1992
Gespeicherte Auslegung
10.03.2003–11.04.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Waldmeisterstraße, Bernadottestraße, Clayallee, Pücklerstraße und Goldfinkweg, die Grundstücke Goldfinkweg 2/6A, 6B, 8/46, eine Teilfläche des Grundstücks Waldmeisterstraße 10/20 und für Teilflächen der Flurstücke 316 der Flur 4 der Gemarkung Schmargendorf (Goldfinkweg), 850/6 der Flur 6 der Gemarkung Grunewald-Forst (Eichhörnchensteig) im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteile Grunewald und Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.01.200625,9
IX-197für das Gelände zwischen Warnemünder Straße, Pücklerstraße, Clayallee, Hohenzollerndamm, Rheinbabenallee und Hundekehlestraße, ausgenommen die Grundstücke Warnemünder Straße 18, 18 A und Rheinbabenallee 46-48 sowie für die Pücklerstraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
56,1 ha
Festsetzungsdatum
04.11.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.11.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 329
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.09.1996
Gespeicherte Auslegung
10.12.2001–18.01.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Warnemünder Straße, Pücklerstraße, Clayallee, Hohenzollerndamm, Rheinbabenallee und Hundekehlestraße, ausgenommen die Grundstücke Warnemünder Straße 18, 18 A und Rheinbabenallee 46-48 sowie für die Pücklerstraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.11.200256,1
IX-205afür die Grundstücke Forckenbeckstraße 69 (teilweise) / 71 und 75 (Flurstück 88/2) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
10.12.2024
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.06.2000
Letzte Änderung des Beschlusses
07.01.2020
Gespeicherte Beteiligung
11.09.2000–13.10.2000
Gespeicherte Auslegung
20.09.2021–22.10.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
öffentliche und private Grünflächen, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Forckenbeckstraße 69 (teilweise) /71 und 75 (Flurstück 88/2) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.12.20244,6
IX-39für die Grundstücke Breite Straße 26 Ecke Warnemünder Straße 1, Breite Straße 27-38, Warnemünder Straße 2 und Kirchstraße 10 im Bezirk Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
02.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.04.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 422
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
29.10.1962–29.11.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (Friedhof), Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Breite Straße 26 Ecke Warnemünder Straße 1, Breite Straße 27-38, Warnemünder Straße 2 und Kirchstraße 10 im Bezirk Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.04.19632,3
IX-40für das Gelände zwischen Breite Straße, Dievenowstraße, Heiligendammer Straße, Misdroyer Straße und Kirchstraße im Bezirk Wilmersdorf Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
29.11.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.12.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 87, Seite 2282
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.1974
Gespeicherte Auslegung
24.05.1976–24.06.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Breite Straße, Dievenowstraße, Heiligendammer Straße, Misdroyer Straße und Kirchstraße im Bezirk Wilmersdorf Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.11.19774,6
IX-51für die Grundstücke Pücklerstraße 1, Rheinbabenallee 46-48, Warnemünder Straße 17-18a, Heiligendammer Straße 19-22, Schweinfurthstraße 1/3 und 4/6 und Lentzeallee 2/4 sowie für den Platz am Wilden Eber und für Abschnitte der Lentzeallee und der Pücklerstraße im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
08.07.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 1734
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.08.1959
Gespeicherte Auslegung
04.06.1974–04.07.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pücklerstraße 1, Rheinbabenallee 46-48, Warnemünder Straße 17-18a, Heiligendammer Straße 19-22, Schweinfurthstraße 1/3 und 4/6 und Lentzeallee 2/4 sowie für den Platz am Wilden Eber und für Abschnitte der Lentzeallee und der Pücklerstraße im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.07.19752,7
IX-53für das Gelände zwischen Auguste-Viktoria-Str., Caspar-Theyß-Str. und Paulsborner Str. im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
15.04.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.04.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 502
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1959
Gespeicherte Auslegung
28.12.1959–30.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Martin-Luther-Krankenhaus), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Auguste-Viktoria-Str., Caspar-Theyß-Str. und Paulsborner Str. im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.04.19613,3
IX-55für die Grundstücke Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,8 ha
Festsetzungsdatum
19.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 468
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.04.1960
Gespeicherte Auslegung
29.10.1962–29.11.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.04.196314,8
IX-55-1für die Grundstücke Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,8 ha
Festsetzungsdatum
17.03.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 549
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.04.1970
Gespeicherte Auslegung
20.07.1970–20.08.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.03.197114,8
IX-55-2afür die Grundstücke Mecklenburgische Straße 37 und eine Teilfläche Mecklenburgische Straße 38-42 durchgehend Forckenbeckstraße 77-79 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
26.09.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.10.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 424
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.03.1993
Gespeicherte Auslegung
04.10.1993–05.11.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Spiel- und Tummelplatz, öffentlicher Spielplatz, private Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mecklenburgische Straße 37 und eine Teilfläche Mecklenburgische Straße 38-42 durchgehend Forckenbeckstraße 77-79 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.09.19942,3
IX-55-3Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf für das Gelände zwischen der Forckenbeckstraße, der Bundesautobahn (BAB) 100, der Meckelenburgischen Straße und dem KleingartengeländeForckenbeckstr.86, Mecklenburgische Str.32
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
7,9 ha
Festsetzungsdatum
28.04.2026
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
08.05.2026
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 181
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.01.2007
Gespeicherte Beteiligung
16.04.2007–16.05.2007
Gespeicherte Auslegung
03.03.2025–04.04.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Forckenbeckstr.86, Mecklenburgische Str.32

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.04.20267,9
IX-63für das Grundstück Charlottenbrunner Straße 25-28 Ecke Kudowastraße 3-7 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
07.10.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.10.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 59, Seite 1021
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.07.1963–01.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Charlottenbrunner Straße 25-28 Ecke Kudowastraße 3-7 im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.10.19631,2
IX-72für das Gelände zwischen Friedrichshaller Straße, Mecklenburgische Straße, Zoppoter Straße, Heiligendammer Straße, Dievenowstraße, Breite Straße und Oeynhauser Straße im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
14.01.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.01.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 67
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.09.1961
Gespeicherte Auslegung
30.09.1963–30.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Friedrichshaller Straße, Mecklenburgische Straße, Zoppoter Straße, Heiligendammer Straße, Dievenowstraße, Breite Straße und Oeynhauser Straße im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.01.19643,3
IX-98für den Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Bundesautobahn Stadtring Berlin Mecklenburgische Straße sowie für die Grundstücke Forckenbeckstraße 3-15, 80-89 (teilweise), 90-94 sowie Mecklenburgische Straße 28-31 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,1 ha
Festsetzungsdatum
16.09.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.10.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 90, Seite 1960
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.03.1966
Gespeicherte Auslegung
03.02.1969–03.03.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizitätswerk), Grünfläche (Grünanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Bundesautobahn Stadtring Berlin Mecklenburgische Straße sowie für die Grundstücke Forckenbeckstraße 3-15, 80-89 (teilweise), 90-94 sowie Mecklenburgische Straße 28-31 im Bezirk Wilmersdorf Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.09.196913,1
IX-Dzur Änderung des Bebauungsplanes IX-55 für die Grundstücke Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,7 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.09.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1279
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.05.1980
Gespeicherte Auslegung
17.05.1982–18.06.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43 im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.198423,7
4-76Mecklenburgische Straße 23-24b
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.07.2021
Gespeicherte Beteiligung
18.10.2021–19.11.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Mecklenburgische Straße 23-24b

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2021Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.11.20211,4
IX-123-1Friedrichshaller Str. 2-5A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Friedrichshaller Str. 2-5A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1986Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.08.19865,4
IX-205bfür das Grundstück Friedrichshaller Straße 1/Mecklenburgische Straße 44
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.09.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Friedrichshaller Straße 1/Mecklenburgische Straße 44

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss08.09.20096,8
IX-98-2BForckenbeckstr. 9-13
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.2007
Gespeicherte Beteiligung
19.11.2007–21.12.2007
Gespeicherte Auslegung
15.02.2010–17.03.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Forckenbeckstr. 9-13

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2010Einfacher B-PlanÖffentliche Auslegung17.03.20103,5
IX-72-1Friedrichshaller Str. 44-46
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
24.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.02.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 114
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.09.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
22.09.1998
Gespeicherte Beteiligung
02.11.1992–04.12.1992
Gespeicherte Auslegung
19.11.2001–21.12.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Friedrichshaller Str. 44-46

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam24.01.20060,7

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 77 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 4 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Festgesetzte Bebauungspläne im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Schmargendorf

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Schmargendorf
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
IX-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks WilmersdorfWilmersdorfFestgesetztdavon in Schmargendorf44,7 ha233,4
IX-49Bundesautobahn …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Schmargendorf4,1 ha6,4
IX-195Karlsbader Straße, Berkaer Straße, Teplitzer Straße, Roseneck, Hagenstraße …GrunewaldFestgesetztdavon in Schmargendorf1,6 ha75,7
IX-172Franzensbader Straße 16, Hubertusallee 50, Warmbrunner Straße 1/9 …GrunewaldFestgesetztdavon in Schmargendorf0,4 ha7,7
X-B16Lentzeallee, Hellriegelstraße, Schweinfurthstraße …DahlemFestgesetztdavon in Schmargendorf0,1 ha27,2

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Schmargendorf. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Schmargendorf?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Schmargendorf darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Schmargendorf entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (37 %), Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung (20 %), Grünfläche (19 %), übergeordnete Hauptverkehrsstraße (5 %) und Gewerbliche Baufläche (4 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Schmargendorf

Stadtplanung Charlottenburg-Wilmersdorf

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Städtebauliche Erstberatung
Ein Fachbereich für den ganzen Bezirk; der Bezirk weist keine Zuständigkeit je Ortsteil aus.030 9029 15141Quelle
Anschrift
Hohenzollerndamm 174-177 10713 BerlinDienstgebäude des Stadtentwicklungsamtes.Quelle
Sprechzeit der städtebaulichen Erstberatung
Vor Ort: Di., 9–12 UhrDer Bezirk nennt keine gesonderte Telefonsprechzeit; Anfragen laufen über Geschäftszimmer und E-Mail.Quelle
Geschäftszimmer
Herr Hässelbarth030 9029 15141Quelle
Fachbereichsleitung
Herr Rudolph030 9029 15148Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Fachbereich Stadtplanung  · Städtebauliche Bauberatung  · Verbindliche Bauleitplanung  · Antrag & Gebühren 

Kontakt und Sprechzeit stammen von den Seiten des Fachbereichs Stadtplanung. Der Bezirk führt die Beratung für alle sieben Ortsteile in einem Fachbereich und weist keine Ansprechperson je Ortsteil aus; eine solche Zuordnung steht hier deshalb nicht.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Schmargendorf

Gilt für mein Grundstück in Schmargendorf überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 1.587 Flurstücken im Ortsteil liegen 737 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 45 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Schmargendorf, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Schmargendorf gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht IX-72-1 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt IX-72-1 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 4 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Schmargendorf einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 31 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1961 bis 2026. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Schmargendorf zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Schmargendorf sind 26 Planzeichnungen und 26 Begründungen zu den 26 geltenden Plänen abrufbar.

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Diese Seite bleibt bei Schmargendorf. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.