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Berlin · Bezirk Neukölln · Ortsteil Buckow

Bebauungsplan Berlin-Buckow

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Buckow auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Buckow?

Flurstücke im festgesetzten Plan
2.075
von 6.778 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
37 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
42,5 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Buckow 54 Planobjekte zu: 40 in Kraft und 14 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 88,4 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 7 weitere Pläne aus Britz, Gropiusstadt und Rudow reichen mit mehr als 0,1 ha nach Buckow hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 237,8 ha der 634,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 37 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 42,5 ha. Von den 6.778 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.075 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Buckow. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1959 bis 2022; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓54 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Buckow

54 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Buckow
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
8-18für die Grundstücke Wildhüterweg 37/45, 45A und Ringslebenstraße 60, 60A, 60B sowie für einen Abschnitt der Ringslebenstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
21.09.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 472
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.04.2007
Gespeicherte Beteiligung
07.01.2008–18.01.2008
Gespeicherte Auslegung
13.10.2008–13.11.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Rad- und Fussweg), private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wildhüterweg 37/45, 45A und Ringslebenstraße 60, 60A, 60B sowie für einen Abschnitt der Ringslebenstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.09.20093,7
8-33für die Grundstücke Buckower Damm 260, 264, 268, 272/276 und 280, An den Achterhöfen 1, für Teilflächen der Grundstücke An den Achterhöfen 9 und Buckower Damm 282 / Christoph-Ruden-Straße 3 sowie für die Grundstücke Grundbuch von Buckow mit den Blättern 6
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
26.10.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 513
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.07.2008
Gespeicherte Beteiligung
06.10.2008–17.10.2008
Gespeicherte Auslegung
15.02.2010–15.03.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule/ Sporthalle, Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche, Fußgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Damm 260, 264, 268, 272/276 und 280, An den Achterhöfen 1, für Teilflächen der Grundstücke An den Achterhöfen 9 und Buckower Damm 282 / Christoph-Ruden-Straße 3 sowie für die Grundstücke Grundbuch von Buckow mit den Blättern 6

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.10.20103,3
8-36für das Gelände der Siedlung Neue Heimstatt im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,3 ha
Festsetzungsdatum
22.01.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.02.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 31
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.2009
Gespeicherte Beteiligung
23.09.2015–14.10.2015
Gespeicherte Auslegung
09.09.2019–09.10.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), private Verkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Nachbarschaftsttreff)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Siedlung Neue Heimstatt im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.01.202013,3
8-5die Grundstücke Marienfelder Chaussee 135/149, Wingerter Straße 2/10 und Ostheimer Straße 3 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
13.04.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 227
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.09.2002
Gespeicherte Beteiligung
14.10.2002–25.10.2002
Gespeicherte Auslegung
19.04.2004–19.05.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet (Nahversorgungszentrum), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Marienfelder Chaussee 135/149, Wingerter Straße 2/10 und Ostheimer Straße 3 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.20051,5
8-55Bfür die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A - B und 237D - E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
27.01.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
04.03.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 61
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.02.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
24.03.2015
Gespeicherte Beteiligung
16.02.2015–06.03.2015
Gespeicherte Auslegung
07.09.2015–09.10.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A - B und 237D - E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.01.20161,3
8-66für das Gelände zwischen Gerlinger Straße, Buckower Damm, der Landesgrenze Berlin - Brandenburg und der östlichen Grenze des Grundstücks Gerlinger Straße 25/29 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,2 ha
Festsetzungsdatum
07.08.2019
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.08.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 508
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
12.03.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
03.02.2015
Gespeicherte Beteiligung
10.06.2013–21.06.2013
Gespeicherte Auslegung
02.01.2019–01.02.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Abwasser- pumpwerk), Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage/Spielplatz, öffentliche Parkanlage/Retentionsfläche, öffentliche Parkanlage, private naturnahe Parkanlage), Flächen für Landwirtschaft, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg, Buswendestelle), private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gerlinger Straße, Buckower Damm, der Landesgrenze Berlin - Brandenburg und der östlichen Grenze des Grundstücks Gerlinger Straße 25/29 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.08.201916,2
XIV-115für die Verbreiterung der Johannisthaler Chaussee zwischen Rudower Straße und Buchfinkweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow II
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
27.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.01.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.02.1964
Gespeicherte Auslegung
07.03.1966–06.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Johannisthaler Chaussee zwischen Rudower Straße und Buchfinkweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow II

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.12.19661,3
XIV-128für die Grundstücke Warmensteinacher Straße 1/5,11/17 An den Achterhöfen 55/57 und Haewererweg 2/14 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
25.11.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 106, Seite 2819
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.02.1965
Letzte Änderung des Beschlusses
26.06.1972
Gespeicherte Auslegung
24.06.1974–24.07.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Warmensteinacher Straße 1/5,11/17 An den Achterhöfen 55/57 und Haewererweg 2/14 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.11.19742,1
XIV-130dfür das Gelände zwischen Tränkeweg, Ortolanweg, Wendehalsweg und Laubsängerweg sowie für die Grundstücke Trappenpfad 1,1A, Ortolanweg 66/68, Tränkeweg 2/4, Wendehalsweg 1/35, Laubsängerweg 31, Ortolanweg 82/86 (teilweise) und Teilflächen der Grundstücke G
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Festsetzungsdatum
27.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1498
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.1973
Gespeicherte Auslegung
03.01.1977–03.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schutzraum, Kindertagesstätte), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tränkeweg, Ortolanweg, Wendehalsweg und Laubsängerweg sowie für die Grundstücke Trappenpfad 1,1A, Ortolanweg 66/68, Tränkeweg 2/4, Wendehalsweg 1/35, Laubsängerweg 31, Ortolanweg 82/86 (teilweise) und Teilflächen der Grundstücke G

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.07.197910,3
XIV-132-1für die Grundstücke Juchaczweg 21, Zadekstraße 45, 46 sowie für einen Abschnitt des Juchaczweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
15.12.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.12.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 729
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.11.2018
Gespeicherte Beteiligung
03.12.2018–21.12.2018
Gespeicherte Auslegung
07.06.2021–07.07.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Klinikgebiet/Ärztehaus/Parkhaus/Pflegeheim), Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Juchaczweg 21, Zadekstraße 45, 46 sowie für einen Abschnitt des Juchaczweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.12.20221,9
XIV-133für die Grundstücke Girlitzweg 1-5, Rudower Straße 147, Johannisthaler Chaussee 195/203 sowie für den Kernbeißerweg, den Girlitzweg (teilweise) und den Diestelfinkweg (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 744
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.09.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
01.02.1971
Gespeicherte Auslegung
21.06.1971–21.07.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kinderheim, Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Girlitzweg 1-5, Rudower Straße 147, Johannisthaler Chaussee 195/203 sowie für den Kernbeißerweg, den Girlitzweg (teilweise) und den Diestelfinkweg (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.04.19723,1
XIV-14für die Grundstücke Späthstraße 6, 9, 10/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,3 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 510
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
18.02.1958–18.03.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Späthstraße 6, 9, 10/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.03.195913,3
XIV-150für die Kestenzeile zwischen dem Haewererweg und dem Lindholzweg sowie für beiderseits angrenzende Grundstücke im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
05.02.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.02.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 363
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.08.1969
Gespeicherte Auslegung
13.04.1971–13.05.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Kestenzeile zwischen dem Haewererweg und dem Lindholzweg sowie für beiderseits angrenzende Grundstücke im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.02.19722,2
XIV-154für die Grundstücke Buckower Damm 247/271a und Heideläuferweg 24/46 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
03.05.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.05.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 973
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1970
Letzte Änderung des Beschlusses
09.05.1972
Gespeicherte Auslegung
15.10.1973–15.11.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Damm 247/271a und Heideläuferweg 24/46 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.05.19763,4
XIV-155afür die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 387, 391, Wildmeisterdamm 252, 256, 260 und 262 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
03.11.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.12.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 926
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.04.1970
Letzte Änderung des Beschlusses
01.12.2015
Gespeicherte Beteiligung
16.02.2015–06.03.2015
Gespeicherte Auslegung
20.01.2020–31.01.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 387, 391, Wildmeisterdamm 252, 256, 260 und 262 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.11.20201,4
XIV-155bfür die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 393/403, 409/411, 415, Wildmeisterdamm 264/286 und 290 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
15.10.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.11.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 650
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.04.1970
Letzte Änderung des Beschlusses
01.12.2015
Gespeicherte Beteiligung
16.02.2015–06.03.2015
Gespeicherte Auslegung
12.02.2018–14.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 393/403, 409/411, 415, Wildmeisterdamm 264/286 und 290 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.10.20183,1
XIV-156für die Warmensteinacher Straße zwischen den Grundstücken Warmensteinacher Straße 35 und 36 und An den Achterhöfen sowie für einen Teil des angrenzenden Geländes, für die Straße Zum kleinen Pfuhl und für die Grundstücke Haewererweg 16/30 im Bezirk Neuköll
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
12.12.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 32
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.07.1969
Gespeicherte Auslegung
15.05.1972–15.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kath. Kirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage mit Spiel- und Tummelplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Warmensteinacher Straße zwischen den Grundstücken Warmensteinacher Straße 35 und 36 und An den Achterhöfen sowie für einen Teil des angrenzenden Geländes, für die Straße Zum kleinen Pfuhl und für die Grundstücke Haewererweg 16/30 im Bezirk Neuköll

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.12.19734,8
XIV-157afür die Straße 586, den Drusenheimer Weg und die Straße 542 einschließlich der angrenzenden Grundstücke, für die Grundstücke Am Rötepfuhl 16/24, 17/35, Trimbacher Straße 11-13, 31-34 und Dessenheimer Weg 10 sowie für Teilflächen des Dessenheimer Weges, de
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
07.10.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.11.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 94, Seite 2650
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.09.1972
Gespeicherte Auslegung
01.04.1975–02.05.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Straße 586, den Drusenheimer Weg und die Straße 542 einschließlich der angrenzenden Grundstücke, für die Grundstücke Am Rötepfuhl 16/24, 17/35, Trimbacher Straße 11-13, 31-34 und Dessenheimer Weg 10 sowie für Teilflächen des Dessenheimer Weges, de

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.10.19756,9
XIV-157bfür eine Teilfläche des Grundstücks Gerlinger Str. 52 sowie einen Abschnitt des Drusenheimer Weges und der Gerlinger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.07.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 325
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.11.1970
Letzte Änderung des Beschlusses
07.03.1989
Gespeicherte Beteiligung
23.04.1990–23.05.1990
Gespeicherte Auslegung
04.01.1993–18.01.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich), Grünfläche (öffentliche Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Gerlinger Str. 52 sowie einen Abschnitt des Drusenheimer Weges und der Gerlinger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.19934,8
XIV-157dfür eine Teilfläche des Geländes zwischen Straße 570, Straße 540 und Warmensteinacher Straße sowie für die Straße 570 und für die Straße 540 zwischen der Warmensteinacher Straße und dem Grundstück Grundbuch von Buckow Band 28 Blatt 700 im Bezirk Neukölln,
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
19.10.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.11.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 97, Seite 2576
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.08.1975
Gespeicherte Auslegung
26.03.1976–28.04.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Straße 570, Straße 540 und Warmensteinacher Straße sowie für die Straße 570 und für die Straße 540 zwischen der Warmensteinacher Straße und dem Grundstück Grundbuch von Buckow Band 28 Blatt 700 im Bezirk Neukölln,

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.10.19764,6
XIV-157efür die Grundstücke Töpchiner Weg 15/103, Drusenheimer Weg 72/150, Drusenheimer Weg 77 und Gerlinger Straße 51 sowie für Abschnitte des Töpchiner Weges und des Drusenheimer Weges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,7 ha
Festsetzungsdatum
20.11.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
01.12.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 591
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.05.1978
Letzte Änderung des Beschlusses
31.01.1995
Gespeicherte Beteiligung
25.06.1979–25.07.1979
Gespeicherte Auslegung
03.01.2007–05.02.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage mit öffentlichem Spielplatz, private Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Töpchiner Weg 15/103, Drusenheimer Weg 72/150, Drusenheimer Weg 77 und Gerlinger Straße 51 sowie für Abschnitte des Töpchiner Weges und des Drusenheimer Weges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.11.20079,7
XIV-157hfür Teilflächen des Geländes nördlich der Straße 540, beiderseits der Christian-Henkel-Straße und des Lindholzweges, südlich der Grundstücke Michel-Klinitz-Weg 26/30 und Lindholzweg 38 und 39 sowie für Teilflächen der Straße 540 und der Christian-Henkel-S
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 312
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.1976
Gespeicherte Auslegung
30.10.1978–30.11.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Geländes nördlich der Straße 540, beiderseits der Christian-Henkel-Straße und des Lindholzweges, südlich der Grundstücke Michel-Klinitz-Weg 26/30 und Lindholzweg 38 und 39 sowie für Teilflächen der Straße 540 und der Christian-Henkel-S

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.19933,7
XIV-157ifür das Grundstück Lindholzweg 52 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
22.09.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 473
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.06.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
12.02.2008
Gespeicherte Beteiligung
17.10.2008–17.11.2008
Gespeicherte Auslegung
09.02.2009–09.03.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Lindholzweg 52 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.09.20091,7
XIV-160für die Salmbacher Straße östlich des Delmer Steiges, und für die Grundstücke Salmbacher Straße 1-10 und Delmer Steig 9/15 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
17.03.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 589
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.1971
Gespeicherte Auslegung
13.04.1971–13.05.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Salmbacher Straße östlich des Delmer Steiges, und für die Grundstücke Salmbacher Straße 1-10 und Delmer Steig 9/15 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.03.19721,1
XIV-183für das Gelände zwischen der Straße An den Achterhöfen, der Straße 506, dem Bildungszentrum, dem Buckower Damm, der Gerlinger Straße und den westlichen Grenzen der Grundstücke Straße 576 1/13, 2/14a und An den Achterhöfen 19/25 sowie für einen Abschnitt d
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,4 ha
Festsetzungsdatum
03.04.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.04.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 830
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.1973
Gespeicherte Auslegung
15.10.1973–15.11.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Abenteuerspielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße An den Achterhöfen, der Straße 506, dem Bildungszentrum, dem Buckower Damm, der Gerlinger Straße und den westlichen Grenzen der Grundstücke Straße 576 1/13, 2/14a und An den Achterhöfen 19/25 sowie für einen Abschnitt d

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.04.197412,4
XIV-196für die Grundstücke Kalksteinweg 13, 13A, 13B, 17A (Siedlung Spruch), 19/29 und Grundbuch von Buckow Blatt 2921 und 3191 sowie für die Straße 455, 456 und einen Abschnitt des Kalksteinweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,1 ha
Festsetzungsdatum
20.11.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 2283
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.08.1986
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1987–01.07.1987
Gespeicherte Auslegung
27.11.1989–29.12.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kalksteinweg 13, 13A, 13B, 17A (Siedlung Spruch), 19/29 und Grundbuch von Buckow Blatt 2921 und 3191 sowie für die Straße 455, 456 und einen Abschnitt des Kalksteinweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.11.19909,1
XIV-196-1für die Grundstücke Straße 621 Nr. 4, 10/136, 3/31, 51, 55, 65, 65A, 75, 95, 111 und 127/137 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,3 ha
Festsetzungsdatum
12.01.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.02.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 62
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.1992
Gespeicherte Beteiligung
08.10.1992–21.10.1992
Gespeicherte Auslegung
07.05.1993–21.05.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Schule), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Straße 621 Nr. 4, 10/136, 3/31, 51, 55, 65, 65A, 75, 95, 111 und 127/137 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.01.19968,3
XIV-248für die Grundstücke Marienfelder Chaussee 34, In den Gärten 4/10A, 24/42 (teilweise) und 44/64, Bienwaldring 30/38 (teilweise) sowie für die Straße In den Gärten im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
20.01.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.01.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 40
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.11.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
25.10.1994
Gespeicherte Beteiligung
19.06.1995–30.06.1995
Gespeicherte Auslegung
21.02.2005–22.03.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Bolzplatz, private Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marienfelder Chaussee 34, In den Gärten 4/10A, 24/42 (teilweise) und 44/64, Bienwaldring 30/38 (teilweise) sowie für die Straße In den Gärten im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.01.20062,7
XIV-257afür die Grundstücke Landreiterweg 47/67, Wildhüterweg 28/38 und Am Eichenquast 13/17 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
30.01.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.03.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 176
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.07.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
30.08.2016
Gespeicherte Beteiligung
12.03.1990–12.04.1990
Gespeicherte Auslegung
19.06.2017–19.07.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Landreiterweg 47/67, Wildhüterweg 28/38 und Am Eichenquast 13/17 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.01.20184,2
XIV-262bfür die Grundstücke Warmensteinacher Straße 42A / 60, Gerlinger Straße 50, 52 teilweise sowie Abschnitte des Töpchiner Weges, der Warmensteinacher Straße und der Gerlinger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
13.07.2016
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.08.2016
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 480
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
25.11.2014
Gespeicherte Beteiligung
21.05.2013–03.06.2013
Gespeicherte Auslegung
07.09.2015–09.10.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche naturnahe Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Warmensteinacher Straße 42A / 60, Gerlinger Straße 50, 52 teilweise sowie Abschnitte des Töpchiner Weges, der Warmensteinacher Straße und der Gerlinger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.07.20164,8
XIV-36für das Gelände der Eigenheimsiedlung (Kriegersiedlung) in Berlin-Buckow I
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,7 ha
Festsetzungsdatum
28.01.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.02.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 8, Seite 416
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
26.08.1957–26.09.1957
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Läden), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Eigenheimsiedlung (Kriegersiedlung) in Berlin-Buckow I

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.01.195919,7
XIV-36-1für das Gelände zwischen Quarzweg, Grünsteinweg, Tropfsteinweg und Schieferweg sowie für die Grundstücke Quarzweg 26, Grünsteinweg 1/47, Bimssteinweg 1/19, 2/24, Tropfsteinweg 41/45, 2/44H, Schieferweg 113/135, 2/134, Quarzweg 4/18 und für einen Teil des
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,7 ha
Festsetzungsdatum
29.07.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.08.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 1263
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.01.1978
Gespeicherte Beteiligung
13.03.1978–13.04.1978
Gespeicherte Auslegung
30.05.1983–30.06.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Grünfläche (private Parkanlage, Spielplatz), Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Quarzweg, Grünsteinweg, Tropfsteinweg und Schieferweg sowie für die Grundstücke Quarzweg 26, Grünsteinweg 1/47, Bimssteinweg 1/19, 2/24, Tropfsteinweg 41/45, 2/44H, Schieferweg 113/135, 2/134, Quarzweg 4/18 und für einen Teil des

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.07.198610,7
XIV-41für die Grundstücke Rudower Straße 45/79 und Laubsängerweg 8/34 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow II
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
05.06.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 650
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.09.1963–01.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rudower Straße 45/79 und Laubsängerweg 8/34 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow II

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.06.19642,0
XIV-56afür die Straße An den Achterhöfen und die Grundstücke Kestenzeile 38, An den Achterhöfen 2/4 (teilweise), 6/10b, 12/18b (teilweise), 20/62, 27/ 29, 33/53 und 55/57 (teilweise), Alt- Buckow 19/23 (teilweise) und 45a/47c, 55/57 (teilweise, Buckower Damm 246
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,5 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.06.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1012
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.07.1969
Gespeicherte Auslegung
04.01.1971–04.02.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Friedhof)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Straße An den Achterhöfen und die Grundstücke Kestenzeile 38, An den Achterhöfen 2/4 (teilweise), 6/10b, 12/18b (teilweise), 20/62, 27/ 29, 33/53 und 55/57 (teilweise), Alt- Buckow 19/23 (teilweise) und 45a/47c, 55/57 (teilweise, Buckower Damm 246

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.19727,5
XIV-56bfür eine Teilfläche des Geländes südlich der Straße An den Achterhöfen zwischen der künftigen Straße 506 und dem Buckower Damm im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Festsetzungsdatum
09.08.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 73, Seite 1652
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.1971
Gespeicherte Auslegung
07.02.1972–07.03.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke)), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes südlich der Straße An den Achterhöfen zwischen der künftigen Straße 506 und dem Buckower Damm im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.08.19727,8
XIV-68afür die Grundstücke Bienwaldring 30/38, 29/43 und Breitunger Weg 1/13 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
11.11.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.11.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 99, Seite 2598
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.05.1973
Gespeicherte Auslegung
01.03.1976–01.04.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bienwaldring 30/38, 29/43 und Breitunger Weg 1/13 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.11.19764,8
XIV-69für das Gelände zwischen Grüner Weg, Rudower Straße und Kormoranweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow II
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,0 ha
Festsetzungsdatum
16.12.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.12.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 121, Seite 2630
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.1961
Gespeicherte Auslegung
23.09.1964–22.10.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Läden), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grüner Weg, Rudower Straße und Kormoranweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow II

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.12.196918,0
XIV-69-1für die Grundstücke Kormoranweg 4/14, 20/46, Rotschwanzweg 2/6, Kolibriweg 1-4 sowie einen Abschnitt des Kormoranweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
21.10.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 391
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.11.2012
Letzte Änderung des Beschlusses
25.06.2013
Gespeicherte Beteiligung
26.11.2012–07.12.2012
Gespeicherte Auslegung
06.01.2014–06.02.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kormoranweg 4/14, 20/46, Rotschwanzweg 2/6, Kolibriweg 1-4 sowie einen Abschnitt des Kormoranweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.10.20145,4
XIV-8-1für das Gelände zwischen Muschelkalkweg, Marienfelder Chaussee und Grauwackeweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
27.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.01.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.10.1966–09.11.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Läden), Straßenverkehrsfläche, reines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Muschelkalkweg, Marienfelder Chaussee und Grauwackeweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.12.19665,3
XIV-96für das Gelände zwischen Kormoranweg, Rudower Straße, Zadekstraße und der östlichen Grenze der Grundstücke Zadekstraße 46 - 50, Fritz-Erler-Allee 31/37, Juchaczweg 21, 14 / 16 und Kormoranweg 53/55 sowie für die Verbreiterung der Rudower Straße zwischen K
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,1 ha
Festsetzungsdatum
23.06.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.07.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1246
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.02.1975
Gespeicherte Auslegung
18.10.1976–19.11.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kormoranweg, Rudower Straße, Zadekstraße und der östlichen Grenze der Grundstücke Zadekstraße 46 - 50, Fritz-Erler-Allee 31/37, Juchaczweg 21, 14 / 16 und Kormoranweg 53/55 sowie für die Verbreiterung der Rudower Straße zwischen K

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.06.197718,1
8-100für die Grundstücke Ortolanweg 96 (teilweise), 100, Hochspannungsweg 1/29, Wiedehopfweg 1, Birkhuhnweg 9 sowie angrenzende Abschnitte des Laubsängerwegs, des Birkhuhnwegs und des Hochspannungswegs. und des Hochspannungswegs
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.08.2020
Gespeicherte Beteiligung
27.11.2023–15.12.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ortolanweg 96 (teilweise), 100, Hochspannungsweg 1/29, Wiedehopfweg 1, Birkhuhnweg 9 sowie angrenzende Abschnitte des Laubsängerwegs, des Birkhuhnwegs und des Hochspannungswegs. und des Hochspannungswegs

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2023Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.12.20232,2
8-110 für das Grundstück Wildmeisterdamm 249, 253 (teilweise) das westlich gelegene Flurstück 316/1, die südlich gelegenen Flurstücke 320, 59, 104, das Grundstück Landreiterweg 48 sowie Abschnitte des Landreiterwegs 48 und des Wildmeisterdamms
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.03.2023
Gespeicherte Beteiligung
16.09.2024–04.10.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Wildmeisterdamm 249, 253 (teilweise) das westlich gelegene Flurstück 316/1, die südlich gelegenen Flurstücke 320, 59, 104, das Grundstück Landreiterweg 48 sowie Abschnitte des Landreiterwegs 48 und des Wildmeisterdamms

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2024Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung04.10.20241,5
8-56Bfür die Grundstücke Alt-Buckow 2/6, 10/20, 11A, 13A, 15A, 17A, 19A, 21A, Buckower Damm 218/224, Fläzsteinpfad 3 sowie für einen Abschnitt des Fläzsteinpfades und der Straße Alt-Buckow.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Buckow 2/6, 10/20, 11A, 13A, 15A, 17A, 19A, 21A, Buckower Damm 218/224, Fläzsteinpfad 3 sowie für einen Abschnitt des Fläzsteinpfades und der Straße Alt-Buckow.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2011Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss22.02.20113,1
8-58Bfür die Grundstücke Wildmeisterdamm 261/281, Turfweg 2-6C, 8, Hasenhegerweg 30/30B und Landreiterweg 71/77, 79-97/96A sowie für den Turfweg und einen Abschnitt des Landreiterwegs.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.05.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wildmeisterdamm 261/281, Turfweg 2-6C, 8, Hasenhegerweg 30/30B und Landreiterweg 71/77, 79-97/96A sowie für den Turfweg und einen Abschnitt des Landreiterwegs.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2011Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss31.05.20114,9
XIV-130aOrtolanweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.01.1973
Letzte Änderung des Beschlusses
01.03.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Ortolanweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1973Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss29.01.197313,6
XIV-130bfür das Gelände zwischen Goldhähnchenweg, Möwenweg, Rudower Str. und Grüner Weg, die Grundstücke der Gemarkung Buckow, Grundbuchblatt 390 und der Gemarkung Britz, Grundbuchblatt 7737 (Gielower Str 3) sowie Abschnitte der Rudower Str., des Grünen Wegs, des Möwenwegs und des Laubsängerwegs.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.05.1973
Letzte Änderung des Beschlusses
21.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Goldhähnchenweg, Möwenweg, Rudower Str. und Grüner Weg, die Grundstücke der Gemarkung Buckow, Grundbuchblatt 390 und der Gemarkung Britz, Grundbuchblatt 7737 (Gielower Str 3) sowie Abschnitte der Rudower Str., des Grünen Wegs, des Möwenwegs und des Laubsängerwegs.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1973Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss07.05.19735,0
XIV-177bMarienfelder Chaussee 16/32
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.05.1977
Letzte Änderung des Beschlusses
24.07.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Marienfelder Chaussee 16/32

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1977Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss16.05.19772,7
XIV-235afür die Grundstücke Stuthirtenweg 44 / Buckower Damm 331, Stuthirtenweg 40/42, Stuthirtenweg 38 / Heideläuferweg 104, Heideläuferweg 99, Stuthirtenweg 30A/34 und Doevelweg 22 sowie einen Abschnitt des Stuthirtenwegs entlang der Landesgrenze zwischen Doevelweg und Buckower Damm und einen Abschnitt des Buckower Damms zwischen der Landesgrenze und der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Buckower Damm 329.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
17.03.2020
Gespeicherte Beteiligung
23.11.1992–23.12.1992
Gespeicherte Auslegung
08.05.1995–09.06.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Stuthirtenweg 44 / Buckower Damm 331, Stuthirtenweg 40/42, Stuthirtenweg 38 / Heideläuferweg 104, Heideläuferweg 99, Stuthirtenweg 30A/34 und Doevelweg 22 sowie einen Abschnitt des Stuthirtenwegs entlang der Landesgrenze zwischen Doevelweg und Buckower Damm und einen Abschnitt des Buckower Damms zwischen der Landesgrenze und der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Buckower Damm 329.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1995Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung09.06.19951,1
XIV-235bfür die Grundstücke Doevelweg 19, Stuthirtenweg 24/28, Stuthirtenweg 22 / Mollnerweg 55, Reinowzeile 9 und Stuthirtenweg 6/20 sowie einen Abschnitt des Stuthirtenwegs entlang der Landesgrenze zwischen Doevelweg und Ringslebenstr. und einen Abschnitt der Ringslebenstr. zwischen Am Eichenquast und dem Grundstück Ringslebenstr. 67
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
17.03.2020
Gespeicherte Beteiligung
23.11.1992–23.12.1992
Gespeicherte Auslegung
08.05.1995–09.06.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Doevelweg 19, Stuthirtenweg 24/28, Stuthirtenweg 22 / Mollnerweg 55, Reinowzeile 9 und Stuthirtenweg 6/20 sowie einen Abschnitt des Stuthirtenwegs entlang der Landesgrenze zwischen Doevelweg und Ringslebenstr. und einen Abschnitt der Ringslebenstr. zwischen Am Eichenquast und dem Grundstück Ringslebenstr. 67

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1995Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung09.06.19951,9
XIV-259Bahnhof Rudow
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
28.03.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Bahnhof Rudow

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss17.12.19911,0
XIV-262abdie Grundstücke Warmensteinacher Straße 35, 39, Haewererweg 32/44 sowie Teilflächen des Grundstücks Warmensteinacher Straße 25, 33, Haewererweg 26, 30
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.08.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
08.07.2014
Gespeicherte Beteiligung
21.05.2013–03.06.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Warmensteinacher Straße 35, 39, Haewererweg 32/44 sowie Teilflächen des Grundstücks Warmensteinacher Straße 25, 33, Haewererweg 26, 30

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2013Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung03.06.20131,5
XIV-56dfür die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 431/443 und Buckower Damm 225/235, 239/245 sowie Teilflächen des Grundstücks Buckower Damm 237, 237 A, 237 B, 237 D, 237 E
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.02.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
15.02.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 431/443 und Buckower Damm 225/235, 239/245 sowie Teilflächen des Grundstücks Buckower Damm 237, 237 A, 237 B, 237 D, 237 E

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.02.19912,6
XIV-56eAlt-Buckow, Im Amtmannsgarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.06.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Alt-Buckow, Im Amtmannsgarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1993Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss15.06.19932,1
XIV-87Johannisthaler Chaussee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Johannisthaler Chaussee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1965Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss20.09.19651,2

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 80 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 14 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Buckow

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Buckow
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XIV-102Grüner Weg, Kolibriweg, Kormoranweg, Einsiedlerweg, Henkelsweg …GropiusstadtFestgesetztdavon in Buckow3,2 ha19,8
XIV-105Zadekstraße, Stieglitzweg, Johannisthaler Chaussee und Imbuschweg …GropiusstadtFestgesetztdavon in Buckow2,1 ha10,6
XIV-172eine Teilfläche des Geländes zwischen Lipschitzallee, Rudower Straße …RudowFestgesetztdavon in Buckow2,1 ha11,9
XIV-25Waldkraiburger Straße 5 und einen Abschnitt der Waldkraiburger Straße im Bezirk Neukölln …RudowFestgesetztdavon in Buckow0,6 ha7,5
XIV-112aVerbreiterung der Johannisthaler Chaussee zwischen der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn und d …ohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Buckow0,3 ha2,9
XIV-131Johannisthaler Chaussee, Höltermannsteig, Otto-Wels-Ring und Imbuschweg im Bezirk Neukölln …GropiusstadtFestgesetztdavon in Buckow0,2 ha3,1
8-27n der Grundstücke Leonberger Ring 52 und 64 …BritzFestgesetztdavon in Buckow0,1 ha5,7

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Buckow. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Buckow?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Buckow darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Buckow entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) mit landschaftlicher Prägung (37 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (23 %), Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (16 %), Grünfläche (8 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Neukölln. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Buckow

Stadtplanung Neukölln

Bezirksamt Neukölln von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90239 3512Quelle
Anschrift
Karl-Marx-Straße 83 12040 BerlinQuelle
Sprechzeit der Bauberatung
Vor Ort: Di., 10–13 UhrWährend der Sprechzeit ist der Fachbereich telefonisch nicht erreichbar.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Buckow

Gilt für mein Grundstück in Buckow überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 6.778 Flurstücken im Ortsteil liegen 2.075 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 37 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Buckow, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Buckow gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 14 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Buckow einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 54 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1959 bis 2022. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Buckow zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Neukölln: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Buckow sind 40 Planzeichnungen und 40 Begründungen zu den 40 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Buckow. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.