Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Lankwitz auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Lankwitz?
Flurstücke im festgesetzten Plan
1.134
von 4.794 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
37 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
38,7 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Lankwitz 67 Planobjekte zu: 59 in Kraft und 8 im Verfahren. 2 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 72,9 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 4 weitere Pläne aus Lichterfelde, Marienfelde und Steglitz reichen mit mehr als 0,1 ha nach Lankwitz hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 256,4 ha der 698,6 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 37 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 38,7 ha. Von den 4.794 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.134 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Lankwitz. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1955 bis 2020; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Lankwitz
67 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Lankwitz
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
6-31VE
Dessauerstraße DeGeWosauerstraße 37/39 (Flurstücke 651 u. 652) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil LankwitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
21.02.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.06.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 545
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.04.2016
Gespeicherte Beteiligung
20.03.2017–21.04.2017
Gespeicherte Auslegung
14.01.2019–15.02.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Dessauerstraße 37/39 (Flurstücke 651 u. 652) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet Mühlenstr. / Paul-Schneider-StrMühlenstraße 52/56, 56A-D und Paul-Schneider-Straße 44 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
22.10.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.11.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 726
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.09.2014
Gespeicherte Beteiligung
17.11.2014–17.12.2014
Gespeicherte Auslegung
22.01.2018–23.02.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mühlenstraße 52/56, 56A-D und Paul-Schneider-Straße 44 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kamenzer Damm 76/86, Haynauer Straße 47-80 und Trachenbergring 33/35 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Belßstraße, Maerckerweg, Emmichstraße, Mudrastraße und für die Grundstücke Emmichstraße 32/34 und Maerckerweg 9a-c im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände Dillgestraße - Havensteinstraße Ingridpfad - Ursulastraße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kaiser-Wilhelm-Str. 117, Alt-Lankwitz 2-12 und Langkofelweg 17, 19-29 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 10-10b, Kurfürstenstraße 2/8 Ecke Kaiser-Wilhelm-Straße 5/15, Kaiser-Wilhelm-Straße 17 Ecke Zietenstraße 1/7 und Zietenstraße 9/13 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände Alt-Lankwitz 100 Im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet KlüberstraßeKlüberstraße 21/31 im Bezirk Steglitz Ortsteil LankwitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
16.05.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.06.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 1049
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.07.1967
Gespeicherte Auslegung
16.02.1976–17.03.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Klüberstraße 21/31 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gewerbegebiet nördlich Kamenzer Dammder Straße Alt-Lankwitz, Bezirksgrenze, Kamenzer Damm, Dittersbacher Weg …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
18.03.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.04.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 516
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.06.1977
Gespeicherte Auslegung
20.08.1979–20.09.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Alt-Lankwitz, Bezirksgrenze, Kamenzer Damm, Dittersbacher Weg, für Teilflächen der Straße Alt-Lankwitz, des Bischofsgrüner Weges, des Kamenzer Dammes, der Haynauer Straße sowie für Teilflächen der Grundstücke Kamenzer Damm 71, 71a und 86, Alt-Lankwitz 88, 88a, 88b, Dittersbacher Weg 2/6, 10/12 und Haynauer Straße 76/80 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Alt Lankwitz, Kamenzer Damm, Halbauer Weg und Dittersbacher Weg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohnen, Verkehrsfläche / nördlich Kamenzer Dammdes Kamenzer Dammes zwischen Malteserstraße, Sportplatz, Alt-Lankwitz, Halbauer Weg …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,8 ha
Festsetzungsdatum
21.02.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.03.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 351
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.07.1962–30.08.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Schule, kulturelle und soziale Einrichtungen), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits des Kamenzer Dammes zwischen Malteserstraße, Sportplatz, Alt-Lankwitz, Halbauer Weg, Keffenbrinkweg, verlängerte Wedellstraße, neue Mudrastraße und Belßstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohnen südlich Kamenzer Damm, WedellstraßeKamenzer Damm 40,46/54,66,68/74 durchgehend bis zum verlängerten Keffenbrinkweg …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,4 ha
Festsetzungsdatum
16.05.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.06.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1426
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.06.1967
Letzte Änderung des Beschlusses
05.08.1970
Gespeicherte Auslegung
06.11.1972–07.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (katholisches Gemeindezentrum), Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz, Parkanlage), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kamenzer Damm 40,46/54,66,68/74 durchgehend bis zum verlängerten Keffenbrinkweg, Halbauer Weg 15/23,22/24, Brieger Straße 1/7a,4/8 und Wedellstraße 30/68,31/37,45/53,67/69, im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gewerbegebiet Malteserstraße, HanielwegMalteserstraße, Friedrichrodaer Straße …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
22.04.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 738
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1961
Gespeicherte Auslegung
06.12.1964–06.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Gewerbegebiet, Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnerei)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Malteserstraße, Friedrichrodaer Straße, Hanielweg und Verbindungsweg im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet Keffenbrinkweg, Wichurastraßedes Lankwitzer Ringes zwischen Felgentreustraße und Keffenbrinkweg im Bezirk Steglitz Ortste …Weitere Plandaten
für das Gelände westlich des Lankwitzer Ringes zwischen Felgentreustraße und Keffenbrinkweg im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Malteserstraße 38/54, Mudra-straße 29/37 und 28/40 sowie für die Grünfläche nördlich des Grundstücks Malteserstraße 54 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Langensalzaer Straße 13, 15-24 und Gräfentaler Straße 8/10 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Sportplatz Malteserstraße, Kamenzer Dammder Straße 526 zwischen Malteserstraße und Wedellstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil LankwitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,9 ha
Festsetzungsdatum
02.02.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.02.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 388
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.05.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
02.09.1968
Gespeicherte Auslegung
28.10.1968–28.11.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Hospital), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Sportanlage, Grünanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits der Straße 526 zwischen Malteserstraße und Wedellstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Dessauerstraße 21/35 und Retzowstraße 41/59, Grundbuch von Lankwitz Band 163, Blatt 4818, für Teilflächen der Grundstücke Retzowstraße 46/52, Bellingstraße 21,22 und 24, Grundbuch von Lankwitz Band 140, Blatt 4138 sowie für die Retzowstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Filmstudio Mühlenstraße, Paul-Schneider-StraßeMühlenstraße 46/56 und Paul-Schneider-Straße 40/44 sowie für eine Teilfläche der Paul-Schnei …Weitere Plandaten
für die Grundstücke Mühlenstraße 46/56 und Paul-Schneider-Straße 40/44 sowie für eine Teilfläche der Paul-Schneider-Straße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Goerzallee, Ortlerweg und Wismarer Straße, für die Grundstücke Ortlerweg 5/37 sowie für die Verbreiterung der Goerzallee zwischen Appenzeller Straße / Wismarer Straße und Luzerner Straße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lichterfelde
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Teltowkanal, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der Grundstücke Holenbrunner Weg 6/32 und Wunsiedeler Weg 7/11B und westlicher Grenze des Grundstücks Wunsiedeler Weg 1/5 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Altenhaus Gallwitzallee, Am GemeindeparkStandort einer Altentagesstätte auf dem Gelände des Gemeindeparks an der Gallwitzallee Ecke …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
24.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.02.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 362
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1970
Gespeicherte Auslegung
19.06.1973–20.07.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Altentagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Standort einer Altentagesstätte auf dem Gelände des Gemeindeparks an der Gallwitzallee Ecke Straße Am Gemeindepark im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Bildungszentrum Dessauer-, Seydlitzstraßesüdöstlich der Dessauerstraße zwischen Gallwitzallee und Retzowstraße sowie für die Verbreit …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
28.07.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.08.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 67, Seite 1545
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1971
Gespeicherte Auslegung
24.01.1972–24.02.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke)), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke südöstlich der Dessauerstraße zwischen Gallwitzallee und Retzowstraße sowie für die Verbreiterung des Straßenzuges Seydlitzstraße / Dessauerstraße zwischen dem Grundstück Seydlitzstraße 51 und der Gallwitzallee und für den Wendeplatz der südöstlich gelegenen Seydlitzstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen des Geländes südlich des Teltowkanals am Hafen Lankwitz und nördlich der Grundstücke Alt-Lankwitz 17/45 zwischen Kaiser-Wilhelm-Straße und Wunsiedeler Weg sowie für Teilflächen des Wunsiedeler Weges im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Alsheimer Straße, Bundesstraße 101, Kaiser-Wilhelm-Straße und Bruchwitzstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Grünzug Wichurastraße, PapritzstraßeGrünfläche westlich der Pappritzstraße und der Wichurastraße zwischen dem Grundstück Belßstr …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
18.10.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.11.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 2234
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.03.1977
Letzte Änderung des Beschlusses
14.02.1983
Gespeicherte Beteiligung
03.10.1977–29.10.1977
Gespeicherte Auslegung
08.10.1980–08.11.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz, Parkanlage mit Spiel- und Liegewiesen, Tummelplatz, Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grünfläche westlich der Pappritzstraße und der Wichurastraße zwischen dem Grundstück Belßstraße 69-69A / Wichurastraße 75/77 und der Malteserstraße sowie für Teilflächen der Pappritzstraße, des Hanielweges und des Weygerweges im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), sonstiges Sondergebiet (Verwaltung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Frobenstraße, Gallwitzallee, Dessauerstraße und Seydlitzstraße sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Seydlitzstraße 43/53 im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Frobenstraße 77/81 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Planzeichnung (Bezirk): Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
XII-246
Sonderschule Malteserstr., Kamenzer DammMalteserstraße 22 und Wedellstraße 20, In den neuen Gärten 26/28 (teilweise) …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
03.07.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 1400
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.06.1977
Gespeicherte Beteiligung
03.10.1977–29.10.1977
Gespeicherte Auslegung
01.08.1978–01.09.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage), allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Sonderschule und Fürsorgestelle, Behindetenzentrum), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Malteserstraße 22 und Wedellstraße 20, In den neuen Gärten 26/28 (teilweise), für Teilflächen des Hospitalgrabens und für die künftige Straße 539 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
XII-255
Parkanlage Alt-LankwitzHinterlandfläche des Grundstücks Alt-Lankwitz 43/45 …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
08.01.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.01.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 30
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.06.1979
Gespeicherte Beteiligung
20.08.1979–20.09.1979
Gespeicherte Auslegung
19.06.1987–21.07.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage, Parkanlage mit Spielplatz), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Hinterlandfläche des Grundstücks Alt-Lankwitz 43/45, und für die Grundstücke Alt-Lankwitz 53, 55/57 und Alt-Lankwitz 59 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Tautenburger Straße 47 / Malteserstraße 107A und Gallwitzallee 135/143 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gewerbegebiet Siemensstraße, WiesenwegTeltowkanalstraße, Am Elsenbruch …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
29.06.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.07.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 932
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.1980
Gespeicherte Beteiligung
24.03.1980–25.04.1980
Gespeicherte Auslegung
22.11.1982–22.12.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Teltowkanalstraße, Am Elsenbruch, Siemensstraße und Wiesenweg im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Kleingärten `Lankwitz-Tierheim /-Stamm III’n der Retzowstraße und des Grundstücks Dessauerstraße 27D und Goldaper Straße 10 (Kolonien L …Weitere Plandaten
für Teilflächen der Retzowstraße und des Grundstücks Dessauerstraße 27D und Goldaper Straße 10 (Kolonien Lankwitz-Stamm III und Lankwitz-Tierheim) im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
XII-294
Freilandlabor Kaulbach-, GärtnerstraßeGärtnerstraße 14-19 und Kaulbachstraße 1/7 im Bezirk Steglitz Ortsteile Lankwitz und Lichter …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
11.12.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.12.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 6459
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.07.1989
Gespeicherte Beteiligung
24.09.1990–26.10.1990
Gespeicherte Auslegung
04.01.1993–04.02.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Biotop- und Artenschutz/Freilandlabor)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gärtnerstraße 14-19 und Kaulbachstraße 1/7 im Bezirk Steglitz Ortsteile Lankwitz und Lichterfelde
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
XII-299
FU-Standort MalteserstraßePreysingstraße 48/78 und Malteserstraße 74/100 im Bezirk Steglitz, Ortsteil LankwitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,3 ha
Festsetzungsdatum
22.03.1999
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.05.1999
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 158
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.11.1993
Gespeicherte Beteiligung
21.02.1994–21.03.1994
Gespeicherte Auslegung
13.10.1997–14.11.1997
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Hochschule und Forschung), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Preysingstraße 48/78 und Malteserstraße 74/100 im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 46/56, Dessauerstraße 11/27B und Goldaper Straße 3/5D im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Straßenverbreiterung Friedrichsrodaer StraßeVerbreiterung der Kiepertstraße zwischen Marienfelder Str. und KaiseralleeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
28.05.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.06.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 486
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
11.03.1958–09.04.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Kiepertstraße zwischen Marienfelder Str. und Kaiserallee
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände südlich der Belßstraße, Wichurastraße und Friedrichrodaer Straße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Eiswaldtstraße, Gallwitzallee, Am Gemeindepark und Beselerstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet Mudra-, Wedell-, BelßstraßeBelßstraße, Mudrastraße und verl. Wedellstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil LankwitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
16.05.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 553
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.04.1960
Gespeicherte Auslegung
14.01.1963–14.02.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (kirchliche Einrichtungen)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Belßstraße, Mudrastraße und verl. Wedellstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet In den neuen Gärten, LankegrabenStraße In den neuen Gärten, das Gelände zwischen Mühlenstraße, Alt-Lankwitz, Wedellstraße …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,4 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 2122
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
13.08.1973–14.09.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Straße In den neuen Gärten, das Gelände zwischen Mühlenstraße, Alt-Lankwitz, Wedellstraße, Straße In den Neuen Gärten und die Grundstücke Wedellstraße 1/9, 11-20b, Alt-Lankwitz 64, Gabainstraße 1-4, Straße In den neuen Gärten Nr.3 sowie für die öffentliche Grünfläche südlich der Straße In den neuen Gärten im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mühlenstraße 18/30, In den neuen Gärten 24/36, 12/14 und Grundbuch von Lankwitz Band 106 Blatt 3117 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Leonorenstraße zwischen Bernkastler- u. Siemensstraße und der Siemensbrücke zwischen Grundstück Nr. 68 und Siemensbrücke
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohn-, Gewerbegebiet / Malteser, MühlenstraßeMühlenstraße, Malteserstraße und Paul-Schneider-Straße …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
22.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1191
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.04.1964
Gespeicherte Auslegung
01.11.1971–02.12.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage, Parkanlage mit Tummelplatz, Friedhof), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mühlenstraße, Malteserstraße und Paul-Schneider-Straße, für die Grundstücke Malteserstraße 2/20, Mühlenstraße 32 und Grundbuch von Lankwitz Blatt 3711 (Hospitalgraben) teilweise sowie für Teilflächen der Grundstücke Paul-Schneider-Straße 46/60 im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Misch-, Wohngebiet / Leonoren-, Kaiser-Wilhelm-StraßeKaiser-Wilhelm-Straße Leonorenstraße Bernkastler Straße Bruchwitzstraße im Bezirk Steglitz O …Weitere Plandaten
für das Gelände zwischen Kaiser-Wilhelm-Straße Leonorenstraße Bernkastler Straße Bruchwitzstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gebiet Marienfelder Str.- Marchandstr.- Südwestgrenze des Grundstücks Marchandstr. 36 - Südostgrenze des Grundstücks Bd.25 Bl.723 - Tambacher Str.- Blankenhainer Str.- Tautenburger Str.- Waltershauser Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Siemensstraße 45, 46/47 und Calandrellistraße 12
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände an der Belßstraße - Wichurastraße verl. Keffenbrinkweg
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Charlottenstr., Sedanstr., Elisabethstr. U. Seydlitzstr. Im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
XII-54
Schule, Kita / Gallwitzallee, Waltershauser Straßeder Gallwitzallee, nördlich der Waltershauser StraßeWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,0 ha
Festsetzungsdatum
23.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.05.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 644
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.12.1958–30.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Dauerkleingärten, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände westlich der Gallwitzallee, nördlich der Waltershauser Straße
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Birkbusch-, Siemens-, Leonorenstraße Teltowkanal
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gewerbegebiet Siemensstraße, BirkbuschstraßeTeltowkanal, Siemensstraße und Birkbuschstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf …Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
11,4 ha
Festsetzungsdatum
19.02.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.02.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 36
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.02.2004
Gespeicherte Beteiligung
29.03.2004–30.04.2004
Gespeicherte Auslegung
07.05.2007–08.06.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Teltowkanal, Siemensstraße und Birkbuschstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Kita Kaulbachstraße, Bruckner-, NicolaistraßeKaulbachstraße, Brucknerstraße Eisenbahn und Nicolaistraße in Berlin-SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
19.08.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.09.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 921
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.12.1958–30.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kaulbachstraße, Brucknerstraße Eisenbahn und Nicolaistraße in Berlin-Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Dessauerstraße, Zietenstraße und Bellingstraße in Berlin-Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gebiet an der Kaiser-Wilhelm-Straße nördl. und südl. des Teltow-Kanals in Berlin - Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Beselerstraße, Am Gemeindepark, Marienfelder Straße und Eiswaldtstraße im Bezirk Steglitz Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Textbebauungsplan zur Änderung von B-Plänenzur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks SteglitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1234
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.08.1969
Gespeicherte Auslegung
10.08.1970–11.09.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Steglitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Wohngebiet Goldaper StraßeGoldaper Straße 9 im Bezirk Steglitz, Ortsteil LankwitzWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
04.09.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.09.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 424
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.1999
Gespeicherte Auslegung
13.03.2000–14.04.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Goldaper Straße 9 im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lankwitz
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
6-17Bb
für die Grundstücke Leonorenstraße 70 (teilweise), 67/99, 90/102 a, Kaiser-Wilhelm-Straße 60/78, 82/84, 77/79, 81/83, Paul-Schneider-Straße 5/9, Schulstraße 1-2, Charlottenstraße 2/8 und Saarburger Straße 1/5Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
7,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.11.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Leonorenstraße 70 (teilweise), 67/99, 90/102 a, Kaiser-Wilhelm-Straße 60/78, 82/84, 77/79, 81/83, Paul-Schneider-Straße 5/9, Schulstraße 1-2, Charlottenstraße 2/8 und Saarburger Straße 1/5
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Lankwitzer Straße 10-12, Kaiser-Wilhelm- Straße 1/11, 17/31 und 4/54Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
9,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.11.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lankwitzer Straße 10-12, Kaiser-Wilhelm- Straße 1/11, 17/31 und 4/54
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Teltowkanalstr., Am Elsenbruch, Siemensstr. und Wiesenweg.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.09.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen Teltowkanalstr., Am Elsenbruch, Siemensstr. und Wiesenweg.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Edenkobener Weg, Kaiser-Wilhelm-Str., Schrzhofberger Str.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 66 der 124 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 8 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Lankwitz
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Lankwitz
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Lankwitz. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Lankwitz?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Lankwitz darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Lankwitz entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (36 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (30 %), Grünfläche (13 %), Gewerbliche Baufläche (6 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Lankwitz
Stadtplanung Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Bauberatung für Lankwitz
Herr Findeis (zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz)030 90299 7728Quelle
Kirchstraße 1/3
14163 BerlinBarrierefreier Eingang: Kirchstraße 3, rechte Seite. Gebührenpflichtiger Parkplatz hinter dem Rathaus, erste 30 Minuten kostenlos.Quelle
Sprechzeiten der Bauberatung
Telefon: Mo. und Do., 9–12 Uhr
Vor Ort: Di., 9–12 UhrLaut Bezirksseite wegen Personalmangels eingeschränkt; aktuelle Einschränkungen siehe Hinweis unten.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Der Bezirk weist darauf hin, dass Auskünfte der Bauberatung nicht rechtsverbindlich sind und keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung haben.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Kontakt und Sprechzeiten stammen von der Bauberatungsseite des Fachbereichs. Die allgemeine Nummer 030 90299 5414 ist dort Negativzeugnissen zugeordnet und wird nicht als Beratungstelefon angezeigt. Sprechzeiten anderer Fachbereiche am Standort sind nicht übernommen.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Lankwitz
Gilt für mein Grundstück in Lankwitz überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 4.794 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.134 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 37 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Lankwitz, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Lankwitz gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 8 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Lankwitz einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 67 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1955 bis 2020. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Lankwitz zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Lankwitz sind 59 Planzeichnungen und 54 Begründungen zu den 59 geltenden Plänen abrufbar. Nicht erreichbar waren: XII-242-1: Planzeichnung (Bezirk) am 14.09.2026 nicht erreichbar; XII-246: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar; XII-267: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar; XII-294: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar und 2 weitere.