Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Mariendorf auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.
Sucht in den Berliner Adresspunkten und ALKIS-Flurstücken. Planfund und Quellen frei, Live-Abfrage der LandIQ-Daten, kein Rechtsnachweis. Die eingegebene Adresse wird nur für diese Abfrage an den LandIQ-Dienst übermittelt.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin (WFS bplan) · LandIQ · ALKIS-Ortsteilgrenzen
Welche Bebauungspläne gibt es in Mariendorf?
Flurstücke im festgesetzten Plan
4.248
von 5.750 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
76 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
149,0 ha
zusätzlich betroffen
Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Mariendorf 75 Planobjekte zu: 70 in Kraft und 5 im Verfahren. 1 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 37,1 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 9 weitere Pläne aus Britz, Buckow, Lankwitz, Lichtenrade, Marienfelde und Tempelhof reichen mit mehr als 0,1 ha nach Mariendorf hinein; sie stehen unter der Planliste.
Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 708,9 ha der 937,3 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 76 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 149,0 ha. Von den 5.750 Flurstücken im Ortsteil liegen 4.248 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.
Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Mariendorf. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1954 bis 2023; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.
Bebauungspläne auf der Karte und als Liste
Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.
Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.
Erfasster Planbestand nach Status
Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.
Planunterlagen für Berlin-Mariendorf
75 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Mariendorf
Plan
Gegenstand & Lage
Status
Termin
Fläche · ha
Unterlagen
7-22
für die Grundstücke Friedenstraße 15 und 16 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
09.06.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 276
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.07.2007
Gespeicherte Auslegung
27.10.2008–27.11.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Friedenstraße 15 und 16 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Großbeerenstraße 119/133 und 135/159 Ecke Wilhelm-von-Siemens-Straße 1/13 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,9 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 807
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.04.2001
Gespeicherte Beteiligung
26.03.2001–27.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Bau- und Gartenmarkt), Flächen für Versorgungsanlagen (Umspannwerk), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Großbeerenstraße 119/133 und 135/159 Ecke Wilhelm-von-Siemens-Straße 1/13 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Ringstraße 30-42 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Ringstraße 28-29, 43 und Lankwitzer Straße 45-54, 56-57 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
18.01.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.01.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 17
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.06.2008
Gespeicherte Beteiligung
05.10.2009–30.10.2009
Gespeicherte Auslegung
03.05.2010–02.06.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Ringstraße 30-42 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Ringstraße 28-29, 43 und Lankwitzer Straße 45-54, 56-57 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen zwischen Teltowkanal, Heilig-Kreuz-Kirchhof, Dreifaltigkeitskirchhof III, Kolonie Schätzelberge, Kolonie Feierabend, Kirchhof Mariendorf III, Berufsfortbildungswerk des DGB und ökologische Kleingartenanlage, Kolonie Marienglück, BezirksgreWeitere Plandaten
für Teilflächen zwischen Teltowkanal, Heilig-Kreuz-Kirchhof, Dreifaltigkeitskirchhof III, Kolonie Schätzelberge, Kolonie Feierabend, Kirchhof Mariendorf III, Berufsfortbildungswerk des DGB und ökologische Kleingartenanlage, Kolonie Marienglück, Bezirksgre
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Küterstraße und das Grundstück Küterstraße 7 (teilweise) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
27.05.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 150
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.05.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
23.10.2012
Gespeicherte Beteiligung
29.08.2011–28.09.2011
Gespeicherte Auslegung
10.02.2014–10.03.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Küterstraße und das Grundstück Küterstraße 7 (teilweise) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Britzer Straße 10/20 (teilweise), im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Für die südliche Teilfläche des ehemaligen Gaswerks Mariendorf zwischen Lankwitzer Straße, Dresdner Bahn, Mariendorfer-Hafen-Weg und der östlichen Grenze der Flurstücke 248, 70/7 und 268 der Flur 1, eine Teilfläche des Flurstücks 250 der Flur 1 sowie eineWeitere Plandaten
Für die südliche Teilfläche des ehemaligen Gaswerks Mariendorf zwischen Lankwitzer Straße, Dresdner Bahn, Mariendorfer-Hafen-Weg und der östlichen Grenze der Flurstücke 248, 70/7 und 268 der Flur 1, eine Teilfläche des Flurstücks 250 der Flur 1 sowie eine
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Mariendorfer Damm 187/189/191 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf Der Vorhaben- und Erschließungsplan 7-86 VE vom 26.10.2020 ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
28.11.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 395
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.06.2017
Gespeicherte Beteiligung
03.07.2017–02.08.2017
Gespeicherte Auslegung
09.11.2020–08.12.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Mariendorfer Damm 187/189/191 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf Der Vorhaben- und Erschließungsplan 7-86 VE vom 26.10.2020 ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Teilfläche des Grundstücks Rathausstraße 1 / Ullsteinstraße 184/194 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
08.11.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.11.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 603
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.05.2019
Gespeicherte Beteiligung
20.05.2019–21.06.2019
Gespeicherte Auslegung
28.09.2020–28.10.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Wohnen, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Rathausstraße 1 / Ullsteinstraße 184/194 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kaiserstraße 22-30, Mariendorfer Damm 88/94 (teilweise), Prinzenstraße 30-40, Straße 7 Nr. 1/9a und 6-6b sowie die Küterstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
02.10.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.10.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 91, Seite 1968
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.12.1963
Gespeicherte Auslegung
26.07.1971–26.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulsportplatz, Post, Anlagen für Zwecke der katholischen Kirche), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kaiserstraße 22-30, Mariendorfer Damm 88/94 (teilweise), Prinzenstraße 30-40, Straße 7 Nr. 1/9a und 6-6b sowie die Küterstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die künftige Verbindung der Reißeckstraße mit der Britzer Straße und für die Grundstücke Alt-Mariendorf 1/13 sowie für Teilflächen des Volksparks Mariendorf, der Arlbergstraße, der Britzer Straße, der Rixdorfer Straße und der Straße Alt-Mariendorf im Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
25.08.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.09.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 81, Seite 2362
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
14.10.1974–14.11.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige Verbindung der Reißeckstraße mit der Britzer Straße und für die Grundstücke Alt-Mariendorf 1/13 sowie für Teilflächen des Volksparks Mariendorf, der Arlbergstraße, der Britzer Straße, der Rixdorfer Straße und der Straße Alt-Mariendorf im
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Geländestreifen südlich der Reißeckstraße und der Britzer Straße sowie südwestlich der Grüntenstraße (Grünfläche – Friedhof und Parkanlage) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
24.01.1997
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.02.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 32
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.08.1981
Gespeicherte Beteiligung
23.11.1981–23.12.1981
Gespeicherte Auslegung
24.05.1988–24.06.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage, Friedhof), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Geländestreifen südlich der Reißeckstraße und der Britzer Straße sowie südwestlich der Grüntenstraße (Grünfläche – Friedhof und Parkanlage) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Grüntenstraße 75/77, Allgäuer Weg 8/14B, Floningweg 2/6 sowie die Flurstücke 1/95, 2673/1 und 136 (teilweise) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für die Grundstücke Grüntenstraße 75/77, Allgäuer Weg 8/14B, Floningweg 2/6 sowie die Flurstücke 1/95, 2673/1 und 136 (teilweise) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Erschließung des Geländes um die Adlermühle in dem durch die Geltungsbereichsgrenze bezeichneten Umfange in Berlin- MariendorfWeitere Plandaten
für die Erschließung des Geländes um die Adlermühle in dem durch die Geltungsbereichsgrenze bezeichneten Umfange in Berlin- Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Ullsteinstraße 153/167 und Markgrafenstraße 19-26 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Großbeerenstraße, Alt-Mariendorf, Forddamm und Friedenstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
26.07.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.08.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1074
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1963
Gespeicherte Auslegung
07.11.1966–06.12.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Großbeerenstraße, Alt-Mariendorf, Forddamm und Friedenstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Ullsteinstraße 55/57, Teilflächen der Grundstücke Ullsteinstraße 54/62 Ecke Schätzelbergstraße, Ullsteinstraße 66 Ecke Colditzstraße sowie für die westlichen Teilflächen der Grundstücke an der Ullsteinstraße, Grundbuch von Tempelhof BanWeitere Plandaten
für das Grundstück Ullsteinstraße 55/57, Teilflächen der Grundstücke Ullsteinstraße 54/62 Ecke Schätzelbergstraße, Ullsteinstraße 66 Ecke Colditzstraße sowie für die westlichen Teilflächen der Grundstücke an der Ullsteinstraße, Grundbuch von Tempelhof Ban
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die östlichen Teilflächen der Grundstücke an der Ullsteinstraße, Grundbuch von Tempelhof Band 79 Blatt 3062 und Grundbuch von Mariendorf Band 72 Blatt 3275, im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Tempelhof und MariendorfWeitere Plandaten
für die östlichen Teilflächen der Grundstücke an der Ullsteinstraße, Grundbuch von Tempelhof Band 79 Blatt 3062 und Grundbuch von Mariendorf Band 72 Blatt 3275, im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Tempelhof und Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Britzer Straße 60/68 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
03.05.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.05.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 546
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.04.1966
Gespeicherte Auslegung
20.11.1967–19.12.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnerei), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Britzer Straße 60/68 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände an der zum Mariendorfer Damm verlängerten Körtingstraße, für die Grundstücke Hirzerweg 16 und 15/37 sowie Mariendorfer Damm 188/218 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für das Gelände an der zum Mariendorfer Damm verlängerten Körtingstraße, für die Grundstücke Hirzerweg 16 und 15/37 sowie Mariendorfer Damm 188/218 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen dem Mariendorfer Damm, dem Hausstockweg, dem Floningweg und der Südgrenze des Christuskirchhofes im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,1 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 593
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.06.1967
Gespeicherte Auslegung
06.05.1968–05.06.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Friedhof), besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Mariendorfer Damm, dem Hausstockweg, dem Floningweg und der Südgrenze des Christuskirchhofes im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände nördlich der Grüntenstraße, für die Grundstücke zwischen Güntenstraße, Wildspitzweg, Sulzbergweg und Allgäuer Weg, die Grundstücke Grüntenstraße 2/14 und Wildspitzweg 11/13 sowie für den Sulzbergweg und Teilflächen der Arlbergstraße und deWeitere Plandaten
für das Gelände nördlich der Grüntenstraße, für die Grundstücke zwischen Güntenstraße, Wildspitzweg, Sulzbergweg und Allgäuer Weg, die Grundstücke Grüntenstraße 2/14 und Wildspitzweg 11/13 sowie für den Sulzbergweg und Teilflächen der Arlbergstraße und de
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen der Großbeerenstraße, Wilhelm-von-Siemens-Straße, Fritz-Werner-Straße u. Daimlerstraße in Bln.- Mariendorf bzw. Bln.- Marienfelde.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
21,1 ha
Festsetzungsdatum
10.02.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Großbeerenstraße, Wilhelm-von-Siemens-Straße, Fritz-Werner-Straße u. Daimlerstraße in Bln.- Mariendorf bzw. Bln.- Marienfelde.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Rixdorfer Straße, Gottlieb-Dunkel-Straße, Nordgrenze des Neuen Sankt-Michael- Kirchhofes, künftiger Bundesautobahn Berlin Südost (A13) und Nordgrenze des Grundstücks Rixdorfer Straße 51-59 sowie für eine Teilfläche der künftigen BWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Rixdorfer Straße, Gottlieb-Dunkel-Straße, Nordgrenze des Neuen Sankt-Michael- Kirchhofes, künftiger Bundesautobahn Berlin Südost (A13) und Nordgrenze des Grundstücks Rixdorfer Straße 51-59 sowie für eine Teilfläche der künftigen B
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Körtingstraße, Hirzerweg, Wilhelm-von-Siemens-Straße und Fritz-Werner-Straße sowie für eine Teilfläche der Straße 422 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,3 ha
Festsetzungsdatum
27.03.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.04.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 599
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.06.1971
Gespeicherte Auslegung
06.11.1972–06.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (Spielplatz, Sportplatz, Parkanlage, Trabrennbahn, Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Jugendheim und Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Körtingstraße, Hirzerweg, Wilhelm-von-Siemens-Straße und Fritz-Werner-Straße sowie für eine Teilfläche der Straße 422 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Machonstraße, Königstraße und Rathausstraße sowie für die Kochstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 1066
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
27.12.1976–27.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Jugendheim und Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Machonstraße, Königstraße und Rathausstraße sowie für die Kochstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 86 und 91 (teilweise), Seelbuschring 19 und Liegenschaftsbuch Nr. 792 sowie das nordwestlich angrenzende Gelände bis zur Ortsteilgrenze Mariendorf im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
23.03.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.04.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 953
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1973
Gespeicherte Auslegung
02.02.1976–02.03.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (Spielplatz, Parkanlage, Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 86 und 91 (teilweise), Seelbuschring 19 und Liegenschaftsbuch Nr. 792 sowie das nordwestlich angrenzende Gelände bis zur Ortsteilgrenze Mariendorf im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Königstraße 15, Rathausstraße 27 und Kaiserstraße 125-126 sowie für Teilflächen der Grundstücke Rathausstraße 77-80, Königstraße 16 und Kaiserstraße 124 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
14.04.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.05.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 1144
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.1974
Gespeicherte Auslegung
12.12.1974–14.01.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Gesundheitsamt und Fürsorgestellen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Königstraße 15, Rathausstraße 27 und Kaiserstraße 125-126 sowie für Teilflächen der Grundstücke Rathausstraße 77-80, Königstraße 16 und Kaiserstraße 124 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
des Geländes zwischen der Eisenacher Straße, Didostraße, Westphalweg, Rixdorfer Straße, der nördlichen Grenze des Volksparkes, dem Privatweg zwischen der Prühßstraße und dem Westphalweg und den westlichen hinteren Grenzen der Grundstücke am Kosleckweg in Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,2 ha
Festsetzungsdatum
24.05.1954
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Altersheim), Frünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
des Geländes zwischen der Eisenacher Straße, Didostraße, Westphalweg, Rixdorfer Straße, der nördlichen Grenze des Volksparkes, dem Privatweg zwischen der Prühßstraße und dem Westphalweg und den westlichen hinteren Grenzen der Grundstücke am Kosleckweg in
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Ausweisung einer Dauerkleingartenfläche zwischen Eisenacher Straße und dem Volkspark im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen dem Teltowkanal, der Gersdorfstraße und der Kurfürstenstraße in Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Lankwitzer Straße im Bereich der Grundstücke Lankwitzer Straße 38-44 und 45-57 (teilweise) sowie für die Grundstücke Lankwitzer Straße 38-44 und eine Teilfläche des Grundstücks Lankwitzer Straße 45-57 im Bezirk Tempelhof, OrtsteiWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
26.08.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.09.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 77, Seite 1871
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1974
Gespeicherte Auslegung
10.11.1975–10.12.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Versorgungsanlagen (Gaswerk), Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Lankwitzer Straße im Bereich der Grundstücke Lankwitzer Straße 38-44 und 45-57 (teilweise) sowie für die Grundstücke Lankwitzer Straße 38-44 und eine Teilfläche des Grundstücks Lankwitzer Straße 45-57 im Bezirk Tempelhof, Ortstei
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Lankwitzer Straße im Bereich der Grundstücke Lankwitzer Straße 28-37 und 19-27 sowie für die Grundstücke Lankwitzer Straße 19-37 und Großbeerenstraße 12/44 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für die Verbreiterung der Lankwitzer Straße im Bereich der Grundstücke Lankwitzer Straße 28-37 und 19-27 sowie für die Grundstücke Lankwitzer Straße 19-37 und Großbeerenstraße 12/44 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Verbreiterung der Friedenstraße im Bereich der Grundstücke Friedenstraße 1-12, 14 sowie für die Grundstücke Friedenstraße 1-11, Großbeerenstraße 13/15, Forddamm 11/15, 12/16 und Fritz-Werner-Straße 1/3, 2/6 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
31.08.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.09.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 2160
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.02.1976–02.03.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Friedenstraße im Bereich der Grundstücke Friedenstraße 1-12, 14 sowie für die Grundstücke Friedenstraße 1-11, Großbeerenstraße 13/15, Forddamm 11/15, 12/16 und Fritz-Werner-Straße 1/3, 2/6 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Mariendorfer Damm 212/218 / Hirzerweg 37/43 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
21.11.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.12.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 87, Seite 2282
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.1975
Gespeicherte Auslegung
27.12.1976–27.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Mariendorfer Damm 212/218 / Hirzerweg 37/43 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Britzer Straße 55/83 und 91 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Britzer Straße 33/53 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,1 ha
Festsetzungsdatum
17.10.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 58, Seite 1550
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.06.1978
Gespeicherte Beteiligung
04.09.1980–03.10.1980
Gespeicherte Auslegung
01.08.1983–01.09.1983
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus), Grünfläche (Parkanlage, Spiel- und Tummelplatz), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Britzer Straße 55/83 und 91 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Britzer Straße 33/53 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Britzer Straße 1/31, Rotkopfweg 3/27, 4/6, 12/28, Olpererweg 1/9, 2/10 und Schareckstraße 5/17, für Teilflächen der Grundstücke Britzer Straße 2/12, 33/53 und des Hoeftgrabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für die Grundstücke Britzer Straße 1/31, Rotkopfweg 3/27, 4/6, 12/28, Olpererweg 1/9, 2/10 und Schareckstraße 5/17, für Teilflächen der Grundstücke Britzer Straße 2/12, 33/53 und des Hoeftgrabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Grüntenstraße 16/24, Wildspitzweg 15/45, Rotkopfweg 29/35 und Grundbuch von Mariendorf Blatt 3274 sowie eine Teilfläche des Rotkopfweges im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für die Grundstücke Grüntenstraße 16/24, Wildspitzweg 15/45, Rotkopfweg 29/35 und Grundbuch von Mariendorf Blatt 3274 sowie eine Teilfläche des Rotkopfweges im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hundsteinweg 49/53, 57/65, 48/70, Floningweg 37/39, 47/57, Pilatusweg 2/4, Furkastraße 25, 35/45, 26, 36/46, Klausenpaß 25/32, Splügenweg 2/6, Hochkalterweg 23/31 sowie für den westlichen Bereich des Grundstücks Furkastraße 29-34, FlonWeitere Plandaten
für die Grundstücke Hundsteinweg 49/53, 57/65, 48/70, Floningweg 37/39, 47/57, Pilatusweg 2/4, Furkastraße 25, 35/45, 26, 36/46, Klausenpaß 25/32, Splügenweg 2/6, Hochkalterweg 23/31 sowie für den westlichen Bereich des Grundstücks Furkastraße 29-34, Flon
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Wildspitzweg 4, 8/46, Weißkugelweg 2/14, 3/11, Hundsteinweg 67-67F sowie Grundbuch von Mariendorf Blatt 3273, Blatt 5459 und Blatt 7114 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,9 ha
Festsetzungsdatum
24.07.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.05.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 1057
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.1979
Gespeicherte Beteiligung
04.09.1980–03.10.1980
Gespeicherte Auslegung
18.02.1985–18.03.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Sportanlage, Parkanlage mit Spiel- und Tummelplätzen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wildspitzweg 4, 8/46, Weißkugelweg 2/14, 3/11, Hundsteinweg 67-67F sowie Grundbuch von Mariendorf Blatt 3273, Blatt 5459 und Blatt 7114 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Hundsteinweg 72/132 und eingetragen im Grundbuch von Mariendorf Blatt 5423 und 6588, den östlichen Bereich des Grundstücks Furkastraße 29-34, Floningweg 41/45 und Hochkalterweg – Grundbuch von Mariendorf Blatt 1278-, die Grundstücke HoWeitere Plandaten
für die Grundstücke Hundsteinweg 72/132 und eingetragen im Grundbuch von Mariendorf Blatt 5423 und 6588, den östlichen Bereich des Grundstücks Furkastraße 29-34, Floningweg 41/45 und Hochkalterweg – Grundbuch von Mariendorf Blatt 1278-, die Grundstücke Ho
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Reulestraße in Berlin - Mariendorf in dem durch die Geltungsbereichsgrenze bezeichneten Umfange.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Grundbuch von Mariendorf Blatt 4484 (Kolonie Marienglück) und für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Mariendorf Blatt 4781 östlich des Kirchhofs Mariendorf III und nördlich der Grundstücke Catostraße 12, Horazweg 4A/10, 12A/2Weitere Plandaten
für das Grundstück Grundbuch von Mariendorf Blatt 4484 (Kolonie Marienglück) und für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Mariendorf Blatt 4781 östlich des Kirchhofs Mariendorf III und nördlich der Grundstücke Catostraße 12, Horazweg 4A/10, 12A/2
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Lankwitzer Straße, Porschestraße, Kitzingstraße und der Berlin- Dresdener Eisenbahn im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Lankwitzer Straße, Porschestraße, Kitzingstraße und der Berlin- Dresdener Eisenbahn im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Imbrosweg 32/38, Britzer Straße 52/68 und Marmaraweg 31/49 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.07.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 173
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
05.09.1990
Gespeicherte Beteiligung
18.09.1989–14.10.1989
Gespeicherte Auslegung
20.08.1990–03.09.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Imbrosweg 32/38, Britzer Straße 52/68 und Marmaraweg 31/49 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Großbeerenstraße, Körtingstraße, Fritz-Werner-Straße und Wilhelm-von-Siemens- Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Großbeerenstraße, Körtingstraße, Fritz-Werner-Straße und Wilhelm-von-Siemens- Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Königstraße, Machonstraße, Kaiserstraße und Rathausstraße in MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
11.01.1958
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Königstraße, Machonstraße, Kaiserstraße und Rathausstraße in Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Alt-Mariendorf 43/55, Großbeerenstraße 1/9, Friedenstraße 23-29 sowie Forddamm 1/9 und 2/10 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 612
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.06.1993
Gespeicherte Beteiligung
21.11.1994–21.12.1994
Gespeicherte Auslegung
09.01.2006–23.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Mariendorf 43/55, Großbeerenstraße 1/9, Friedenstraße 23-29 sowie Forddamm 1/9 und 2/10 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Kruckenbergstraße 1 und eine Teilfläche des Grundstücks Mariendorfer Damm 222/290 und Hirzerweg 45/109 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
23.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 494
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.08.1997
Gespeicherte Beteiligung
18.08.1997–17.09.1997
Gespeicherte Auslegung
06.04.1998–08.05.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Seniorenwohnanlage), Straßenverkehrsfläche, Flächen für Sport- und Spielanlagen (Trabrennbahn)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kruckenbergstraße 1 und eine Teilfläche des Grundstücks Mariendorfer Damm 222/290 und Hirzerweg 45/109 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für eine Grundstücksfläche zwischen Heidefriedhof, Grüntenstraße, Westgrenze der Grundstücke Grüntenstraße 77, Allgäuer Weg 8/14B und eine südöstliche Teilfläche des Grundstücks Reißeckstraße 14 (Heidefriedhof) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MarWeitere Plandaten
für eine Grundstücksfläche zwischen Heidefriedhof, Grüntenstraße, Westgrenze der Grundstücke Grüntenstraße 77, Allgäuer Weg 8/14B und eine südöstliche Teilfläche des Grundstücks Reißeckstraße 14 (Heidefriedhof) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mar
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände am Mariendofer Damm, Hoeftweg, Wendelsteinweg, Hochgallweg und Hausstockweg im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 49-54, Machonstraße 27/45 und Königstraße 32-36 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
25.02.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.03.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 499
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.01.1963
Gespeicherte Auslegung
23.08.1965–22.09.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 49-54, Machonstraße 27/45 und Königstraße 32-36 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Britzer Straße, Rixdorfer Straße, Liviusstraße, der Südgrenze des Grundstücks im Grundbuch von Mariendorf Bd. 70 Bl. 3195, der Bezirksgrenze, der westlichen Begrenzung der geplanten Osttangente und der nördlichen und westlichen GrWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
72,0 ha
Festsetzungsdatum
17.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.10.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1296
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.02.1964–02.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Schule), Fläche für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnerei), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Grünananlage, Dauerkleingärten), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Britzer Straße, Rixdorfer Straße, Liviusstraße, der Südgrenze des Grundstücks im Grundbuch von Mariendorf Bd. 70 Bl. 3195, der Bezirksgrenze, der westlichen Begrenzung der geplanten Osttangente und der nördlichen und westlichen Gr
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Rathausstraße, Ullsteinstraße und dem Teltowkanal in Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Prühßstraße, Mariendorfer Damm, Alt-Mariendorf und Rathausstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,9 ha
Festsetzungsdatum
22.04.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.05.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 468
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.1962
Gespeicherte Auslegung
02.07.1962–01.08.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Fläche für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtenerei), Wasserfläche, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche, Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Prühßstraße, Mariendorfer Damm, Alt-Mariendorf und Rathausstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für einen Teil des Grundstücks Eisenacher Straße 61 in Berlin-Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Verbreiterung des Mariendorfer Dammes zwischen Ullsteinstraße und Kurfürstenstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Verbreiterung des Mariendorfer Dammes zwischen Kurfürstenstraße und Prühßstraße im Bezirk Tempelhof Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
19.02.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.03.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 313
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
28.01.1963–27.02.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
zur Verbreiterung des Mariendorfer Dammes zwischen Kurfürstenstraße und Prühßstraße im Bezirk Tempelhof Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Verbreiterung des Mariendorfer Dammes zwischen Prühßstraße und Friedenstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
29.11.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1341
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.04.1962
Gespeicherte Auslegung
03.02.1964–02.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
zur Verbreiterung des Mariendorfer Dammes zwischen Prühßstraße und Friedenstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
zur Verbreiterung des Mariendorfer Dammes südlich der Friedenstraße bis zum Grundstück Mariendorfer Damm 165/167 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
zur Verbreiterung des Mariendorfer Dammes südlich der Friedenstraße bis zum Grundstück Mariendorfer Damm 165/167 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Daimlerstraße zwischen Titlisweg und Säntisstraße im Bezirk Tempelhof Ortsteile Mariendorf und Marienfelde
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Lankwitzer Straße, Großbeerenstraße, Heusingerstraße und Porschestraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Lankwitzer Straße, Großbeerenstraße, Heusingerstraße und Porschestraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 132/138, Alt-Mariendorf 37/53, Forddamm 1/9 und Friedenstraße 21-27 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
05.11.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.11.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 97, Seite 2714
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.10.1965
Gespeicherte Auslegung
17.03.1975–17.04.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, evangelisches Gemeindezentrum), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 132/138, Alt-Mariendorf 37/53, Forddamm 1/9 und Friedenstraße 21-27 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände nördlich der Körtingstraße zwischen Mariendorfer Damm und Hirzerweg im Bezirk Tempelhof Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Rixdorfer Straße 52/86, Eisenacher Straße 45-58, Steinhellenweg 2/18 und Wolfsburger Weg 1/37, 2/32m sowie für Teilflächen des nördlich angrenzenden Geländes und des Steinhellenweges im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
26,2 ha
Festsetzungsdatum
07.07.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1254
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
26.07.1971–26.08.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte), Grünfläche (Parkanlage, Dauerkleingärten), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rixdorfer Straße 52/86, Eisenacher Straße 45-58, Steinhellenweg 2/18 und Wolfsburger Weg 1/37, 2/32m sowie für Teilflächen des nördlich angrenzenden Geländes und des Steinhellenweges im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Gelände zwischen Mariendorfer Damm, Alt-Mariendorf, Zufahrtsstraße und verlängerter Friedenstraße und für eine Teilfläche des Grundstücks Alt-Mariendorf 28 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
für das Gelände zwischen Mariendorfer Damm, Alt-Mariendorf, Zufahrtsstraße und verlängerter Friedenstraße und für eine Teilfläche des Grundstücks Alt-Mariendorf 28 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 1/25, Ullsteinstraße 111/119 (teilweise), 125/131, 135/141 und 114/142, Monopolstraße 1-11, 76-79, 80-87 (teilweise) und Lerchenweg 30-31 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Tempelhof und MariendorfWeitere Plandaten
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 1/25, Ullsteinstraße 111/119 (teilweise), 125/131, 135/141 und 114/142, Monopolstraße 1-11, 76-79, 80-87 (teilweise) und Lerchenweg 30-31 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Tempelhof und Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen des Grundstücks Mariendorfer Damm 19/21B / Lerchenweg 33-35 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
07.09.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.09.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 435
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.12.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
28.07.2009
Gespeicherte Beteiligung
01.02.1993–26.02.1993
Gespeicherte Auslegung
04.01.2010–04.02.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen des Grundstücks Mariendorfer Damm 19/21B / Lerchenweg 33-35 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 292, 292A / 298 und Titlisweg 20, 20A-G, 22, 22A, 24, 24A-F einschließlich des Titlisweges zwischen Hirzerweg und Mariendorfer Damm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil MariendorfWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 617
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.11.2000
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2000–20.12.2000
Gespeicherte Auslegung
26.03.2001–27.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Nahversorgungs- und Freizeitzentrum)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 292, 292A / 298 und Titlisweg 20, 20A-G, 22, 22A, 24, 24A-F einschließlich des Titlisweges zwischen Hirzerweg und Mariendorfer Damm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen zwischen Titlisweg, Mariendorfer Damm, Christuskirchhof, Floningweg, Hundsteinweg, Bezirksgrenze zum Bezirk Neukölln, Buckower Chaussee, Richard-Tauber-Damm, Säntisstr., Hossauerweg, Benzstr. und Daimlerstr.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
161,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
12.11.2024
Gespeicherte Auslegung
01.11.2010–30.11.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen zwischen Titlisweg, Mariendorfer Damm, Christuskirchhof, Floningweg, Hundsteinweg, Bezirksgrenze zum Bezirk Neukölln, Buckower Chaussee, Richard-Tauber-Damm, Säntisstr., Hossauerweg, Benzstr. und Daimlerstr.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für Teilflächen der Grundstücke Eisenacher Straße 61 und Ullsteinstraße 91 sowie um eine Teilfläche des SteinhellenwegsWeitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.11.2020
Letzte Änderung des Beschlusses
14.02.2023
Gespeicherte Beteiligung
19.04.2022–19.05.2022
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Eisenacher Straße 61 und Ullsteinstraße 91 sowie um eine Teilfläche des Steinhellenwegs
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 222/290 und Hirzer Weg 45/109Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.11.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mariendorfer Damm 222/290 und Hirzer Weg 45/109
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
für das Grundstück Tauernallee 34/58,, Ankogelweg 16/42E, Faulhornweg 1/3, im Lesachtal 1/9, 23/25, 49/71 und 10/64 sowie Lienzer Pfad 1/17 und 4/18.Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.10.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
14.07.2015
Gespeicherte Beteiligung
01.03.1990–30.03.1990
Gespeicherte Auslegung
24.08.1998–07.09.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Tauernallee 34/58,, Ankogelweg 16/42E, Faulhornweg 1/3, im Lesachtal 1/9, 23/25, 49/71 und 10/64 sowie Lienzer Pfad 1/17 und 4/18.
Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.
Zu dieser Suche gibt es in der gewählten Statusgruppe keinen Treffer. Versuchen Sie eine andere Plannummer, Straße oder Statusgruppe. So recherchieren Sie weiter.
Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.
Hinweise zu Quellen, Status und Terminen
Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 79 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.
Für die 5 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.
Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.
Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Mariendorf
Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.
Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Mariendorf
Plan
Lage laut Quelle
Ortsteil
Status
Anteil
Planfläche · ha
Unterlagen
XIII-B1
Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- Schöneberg
Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?
Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.
Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Mariendorf. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.
So gehen Sie für Ihr Grundstück vor
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.
01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.
GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen
Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.
Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.
Baupotenzial prüfen
Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.
Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Mariendorf?
Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.
Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.
Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.
§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.
Was der Flächennutzungsplan für Mariendorf darstellt
Innerhalb der Ortsteilgrenze von Mariendorf entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Grünfläche (26 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (24 %), Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (20 %), Gewerbliche Baufläche (14 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (10 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.
FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.
Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen
Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.
Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.
02
Planstatus und überlagernde Flächen prüfen
Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.
03
Originalunterlagen gemeinsam öffnen
Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.
Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.
Zuständige Stelle für Berlin-Mariendorf
Stadtplanung Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung
Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen
75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Auskünfte der Bauberatung sind nicht rechtsverbindlich und haben keine Bindungswirkung wie ein Vorbescheid nach § 75 BauO Bln oder eine Baugenehmigung.
Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.
Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?
Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.
Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Mariendorf
Gilt für mein Grundstück in Mariendorf überhaupt ein Bebauungsplan?
Nicht überall. Von den 5.750 Flurstücken im Ortsteil liegen 4.248 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 76 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.
Was gilt in Mariendorf, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?
Mariendorf gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.
Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 5 laufenden Plänen?
Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.
Gibt es für Mariendorf einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?
Nein. Die 75 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1954 bis 2023. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.
Wer ist für Bebauungspläne in Mariendorf zuständig?
Der Regelfall ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.
Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Mariendorf sind 70 Planzeichnungen und 9 Begründungen zu den 70 geltenden Plänen abrufbar.
Diese Seite bleibt bei Mariendorf. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.