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Berlin · Bezirk Tempelhof-Schöneberg · Ortsteil Lichtenrade

Bebauungsplan Berlin-Lichtenrade

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Lichtenrade auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Lichtenrade?

Flurstücke im festgesetzten Plan
6.102
von 10.372 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
58 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
396,8 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Lichtenrade 42 Planobjekte zu: 37 in Kraft, 4 im Verfahren und 1 unwirksam. Alle Flächen liegen zu mindestens 9,5 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 7 weitere Pläne aus Buckow, Mariendorf, Marienfelde und Tempelhof reichen mit mehr als 0,1 ha nach Lichtenrade hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 578,4 ha der 1.004,7 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 58 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 396,8 ha. Von den 10.372 Flurstücken im Ortsteil liegen 6.102 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Lichtenrade. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1955 bis 2022; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓42 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Lichtenrade

42 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Lichtenrade
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
7-15für die Grundstücke Lichtenrader Damm 227, 229/233 / Marienfelder Straße 82-84 (teilweise), Marienfelder Straße 84A (teilweise), Lichtenrader Damm 235/241, 243/251 / Alt-Lichtenrade 116/116E, Alt-Lichtenrade 122/122C (teilweise), Lichtenrader Damm 253/263
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
18.12.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.01.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 4
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.09.2004
Gespeicherte Auslegung
23.04.2007–24.05.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lichtenrader Damm 227, 229/233 / Marienfelder Straße 82-84 (teilweise), Marienfelder Straße 84A (teilweise), Lichtenrader Damm 235/241, 243/251 / Alt-Lichtenrade 116/116E, Alt-Lichtenrade 122/122C (teilweise), Lichtenrader Damm 253/263

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.12.20073,6
7-18VEfür das Grundstück Lichtenrader Damm 219/ 223 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
08.12.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.01.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 3
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.10.2004
Gespeicherte Beteiligung
21.02.2005–21.03.2005
Gespeicherte Auslegung
07.07.2008–07.08.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Lichtenrader Damm 219/ 223 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.12.20090,6
7-37Bifür Teilflächen zwischen Poleigrund, Miethepfad, Schichauweg, Barnetstraße, Groß-Ziethener Straße, Bezirksgrenze zu den Landkreisen Dahme-Spreewald sowie Teltow-Fläming, Blohmstraße, Grenze zum Ortsteil Marienfelde und Motzener Straße im Bezirk Tempelhof-
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
397,1 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 324
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
14.08.2012
Gespeicherte Auslegung
19.11.2012–03.12.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen zwischen Poleigrund, Miethepfad, Schichauweg, Barnetstraße, Groß-Ziethener Straße, Bezirksgrenze zu den Landkreisen Dahme-Spreewald sowie Teltow-Fläming, Blohmstraße, Grenze zum Ortsteil Marienfelde und Motzener Straße im Bezirk Tempelhof-

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.2017397,1
7-45für die Grundstücke zwischen Barnetstraße, Nuthestraße, Steinstraße, westlicher Verlängerung des Gerstnerweges bis zur Berlin-Dresdener Eisenbahn und Berlin-Dresdener Eisenbahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,2 ha
Festsetzungsdatum
15.04.2014
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
25.04.2014
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 95
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.03.2010
Gespeicherte Beteiligung
13.02.2012–12.03.2012
Gespeicherte Auslegung
18.11.2013–17.12.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentlicher Kinderspielplatz, öffentliche Parkanlage mit Kinderspielplatz), Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen Barnetstraße, Nuthestraße, Steinstraße, westlicher Verlängerung des Gerstnerweges bis zur Berlin-Dresdener Eisenbahn und Berlin-Dresdener Eisenbahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.04.201415,2
7-87für die Grundstücke Steinstraße 37-44, Bahnhofstraße 30-32 sowie eine nördlich angrenzende Teilfläche des Parkplatzes Steinstraße und südlich angrenzenden Teilflächen entlang der Bahnhofstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
02.02.2021
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
23.04.2021
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 390
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Gespeicherte Beteiligung
12.02.2018–14.03.2018
Gespeicherte Auslegung
30.09.2019–01.11.2019
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
urbanes Gebiet, sosntiges Sondergebiet (Wohnen und Einzelhandel), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Steinstraße 37-44, Bahnhofstraße 30-32 sowie eine nördlich angrenzende Teilfläche des Parkplatzes Steinstraße und südlich angrenzenden Teilflächen entlang der Bahnhofstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.02.20212,5
7-98VEfür die Grundstücke Lichtenrader Damm 227, 229/241 und 243/251 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
29.11.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.12.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 662
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.05.2019
Gespeicherte Beteiligung
20.05.2019–21.06.2019
Gespeicherte Auslegung
30.08.2021–29.09.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lichtenrader Damm 227, 229/241 und 243/251 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.11.20221,6
XIII-108für die Verlegung der Marienfelder Straße im Anschluß an die Groß-Ziethener Straße zwischen den Grundstücken Marienfelder Straße 15 und Groß-Ziethener Straße 13 sowie für die Grundstücke Alt-Lichtenrade 82/84, 90/100a, Grundbuch Band 101 Blatt 4236, Band
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,2 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.01.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.12.1963
Gespeicherte Auslegung
24.01.1966–23.02.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verlegung der Marienfelder Straße im Anschluß an die Groß-Ziethener Straße zwischen den Grundstücken Marienfelder Straße 15 und Groß-Ziethener Straße 13 sowie für die Grundstücke Alt-Lichtenrade 82/84, 90/100a, Grundbuch Band 101 Blatt 4236, Band

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19678,2
XIII-109afür die Grundstücke Groß-Ziethener Straße 64/82, Nahariyastraße 23/45 und Liegenschaftsbuch Nr. 7202 sowie für Teilflächen des Grundstücks Liegenschaftsbuch Nr. 4172, des Lichtenrader Grabens und der Groß-Ziethener Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lic
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Festsetzungsdatum
09.12.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 5
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1970
Gespeicherte Auslegung
15.10.1979–15.11.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Wasserfläche, Grünfläche (Parkanlage, Abenteuerspielplatz), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Jugendheim und Spielhaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Groß-Ziethener Straße 64/82, Nahariyastraße 23/45 und Liegenschaftsbuch Nr. 7202 sowie für Teilflächen des Grundstücks Liegenschaftsbuch Nr. 4172, des Lichtenrader Grabens und der Groß-Ziethener Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lic

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.12.19907,0
XIII-109bfür das Gelände zwischen der Verlängerung der Carl-Steffeck-Straße, der Nahariyastraße, der Straße 470, der Grenze von Berlin, den Grundstücken Siekeweg 1/9, Aschaffenburger Straße 49/53, Tietjenstraße 10/12, 22/28, der Tietjenstraße und dem Hanowsteig, m
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
15,3 ha
Festsetzungsdatum
11.08.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.09.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 2205
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1970
Gespeicherte Auslegung
29.07.1974–29.08.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Schutzraum), sonstiges Sondergebiet (Einkaufszentrum), Wasserfläche, Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Verlängerung der Carl-Steffeck-Straße, der Nahariyastraße, der Straße 470, der Grenze von Berlin, den Grundstücken Siekeweg 1/9, Aschaffenburger Straße 49/53, Tietjenstraße 10/12, 22/28, der Tietjenstraße und dem Hanowsteig, m

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.08.197515,3
XIII-109cfür die Grundstücke Groß-Ziethener Straße 84/112, Nahariyastraße 40 und der Skarbinastraße 66/88 sowie für die Nahariyastraße zwischen Groß-Ziethener Straße und Skarbinastraße und die Groß-Ziethener Straße zwischen Nahariyastraße und Grenze von Berlin im
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Festsetzungsdatum
30.06.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.07.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 1361
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1970
Gespeicherte Auslegung
27.12.1976–27.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Groß-Ziethener Straße 84/112, Nahariyastraße 40 und der Skarbinastraße 66/88 sowie für die Nahariyastraße zwischen Groß-Ziethener Straße und Skarbinastraße und die Groß-Ziethener Straße zwischen Nahariyastraße und Grenze von Berlin im

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.19786,5
XIII-117für die Verbreiterung der Egestorffstraße zwischen Poleigrund und Blohmstraße und für die Grundstücke Egestorffstraße 30/50, Egestorffstraße 52/56 Ecke Blohmstraße 72/74 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
21.09.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.10.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1455
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.08.1964
Gespeicherte Auslegung
07.11.1966–06.12.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Egestorffstraße zwischen Poleigrund und Blohmstraße und für die Grundstücke Egestorffstraße 30/50, Egestorffstraße 52/56 Ecke Blohmstraße 72/74 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.09.19673,3
XIII-118für die Verbreiterung des Schichauweges zwischen Egestorffstraße und der Ostgrenze des Grundstücks Schichauweg 10 sowie für die Grundstücke Schichauweg 27/35 Ecke Goldschmidtweg 2/4 und Egestorffstraße 1 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.01.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 1
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.04.1964
Gespeicherte Auslegung
24.01.1966–23.02.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung des Schichauweges zwischen Egestorffstraße und der Ostgrenze des Grundstücks Schichauweg 10 sowie für die Grundstücke Schichauweg 27/35 Ecke Goldschmidtweg 2/4 und Egestorffstraße 1 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19681,4
XIII-120für das Gelände zwischen dem Lichtenrader Damm, der künftigen Verlängerung der Barnetstraße (Straße 469), der Groß-Ziethener Straße, der Straße Im Domstift, der künftigen Straße 437, der Südgrenze der Grundstücke Alt-Lichtenrade 133 und 135 und der Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
22,5 ha
Festsetzungsdatum
18.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.02.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 256
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.08.1965
Gespeicherte Auslegung
01.12.1969–02.01.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Dorfgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr, Kindertagesstätte, Kirche, Jugendheim), Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Lichtenrader Damm, der künftigen Verlängerung der Barnetstraße (Straße 469), der Groß-Ziethener Straße, der Straße Im Domstift, der künftigen Straße 437, der Südgrenze der Grundstücke Alt-Lichtenrade 133 und 135 und der Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.01.197422,5
XIII-14für das Gelände zwischen dem Lichtenrader Damm, der Grimmstraße, der Schillerstraße und der südlichen Grenze des Güteraußenringes in Bln.-Lichtenrade.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,1 ha
Festsetzungsdatum
06.09.1956
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Lichtenrader Damm, der Grimmstraße, der Schillerstraße und der südlichen Grenze des Güteraußenringes in Bln.-Lichtenrade.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.09.19566,1
XIII-176für die Grundstücke Motzener Straße 39/41, 45/51, Poleigrund 1/21, 25/39, 2, 14/20, am Poleigrund (Liegenschaftsbuch von Marienfelde Nr. 2), Miethepfad 1/7, Schichauweg 2/46 und Nespersteig 1-6 sowie für den Miethepfad im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Marie
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,0 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1202
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1971
Gespeicherte Auslegung
17.04.1978–17.05.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Motzener Straße 39/41, 45/51, Poleigrund 1/21, 25/39, 2, 14/20, am Poleigrund (Liegenschaftsbuch von Marienfelde Nr. 2), Miethepfad 1/7, Schichauweg 2/46 und Nespersteig 1-6 sowie für den Miethepfad im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Marie

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.07.19799,0
XIII-179für die Verbreiterung der Buckower Chaussee zwischen der Eisenbahn und der Halker Zeile sowie für die Grundstücke Buckower Chaussee 135, Halker Zeile 2, 4 und Rapstedter Weg 2 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
13.11.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.12.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 101, Seite 2743
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1970
Gespeicherte Auslegung
25.03.1974–25.04.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Buckower Chaussee zwischen der Eisenbahn und der Halker Zeile sowie für die Grundstücke Buckower Chaussee 135, Halker Zeile 2, 4 und Rapstedter Weg 2 im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.11.19743,1
XIII-180für die Verbreiterung der Buckower Chaussee zwischen Halker Zeile und Lichtenrader Damm und für die Grundstücke Buckower Chaussee 139-157, 160-162 und 1-13, Halker Zeile 1/3, 7, Kettinger Straße 3/21, 25/27 und 24/28b, Lenaustraße 26, Glaserweg 1/3, 2/4,
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,9 ha
Festsetzungsdatum
22.11.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.12.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 104, Seite 2777
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.12.1970
Gespeicherte Auslegung
25.03.1974–25.04.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Buckower Chaussee zwischen Halker Zeile und Lichtenrader Damm und für die Grundstücke Buckower Chaussee 139-157, 160-162 und 1-13, Halker Zeile 1/3, 7, Kettinger Straße 3/21, 25/27 und 24/28b, Lenaustraße 26, Glaserweg 1/3, 2/4,

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.11.197410,9
XIII-183für die Grundstücke Töpchiner Weg 165/177, 185/187 und Kloster-Zinna-Straße 2/14 (Privatstraße), Schwalbachstraße 31-33, 47-62 sowie Liegenschaftsbuch Nr. 3821 und 7476 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,0 ha
Festsetzungsdatum
25.10.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.11.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 1885
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.05.1970
Gespeicherte Auslegung
07.08.1978–07.09.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Töpchiner Weg 165/177, 185/187 und Kloster-Zinna-Straße 2/14 (Privatstraße), Schwalbachstraße 31-33, 47-62 sowie Liegenschaftsbuch Nr. 3821 und 7476 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.10.197910,0
XIII-189für das Gelände zwischen Grimmstraße, Lutherstraße, Barnetstraße und Halker Zeile, für die Grundstücke Lutherstraße 37 und Lichtenrader Damm 198/212 und eine Teilfläche des Lichtenrader Grabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,7 ha
Festsetzungsdatum
15.09.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.10.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 87, Seite 1912
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.06.1971
Gespeicherte Auslegung
15.05.1972–15.06.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke), Mehrzweckhaus (Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke)), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grimmstraße, Lutherstraße, Barnetstraße und Halker Zeile, für die Grundstücke Lutherstraße 37 und Lichtenrader Damm 198/212 und eine Teilfläche des Lichtenrader Grabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.09.197212,7
XIII-196für die Grundstücke Bahnhofstraße 16-22, Rehagener Straße 30, Riedingerstraße 10, Grundbuch von Lichtenrade Band 61 Blatt 3014, Band 30 Blatt 1609 und für Teilflächen der Grundstücke Riedingerstraße 11 und Gerstnerweg 1/13 sowie für die Riedingerstraße un
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
04.11.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.12.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 104, Seite 2776
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1973
Letzte Änderung des Beschlusses
19.11.1973
Gespeicherte Auslegung
09.07.1973–09.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bahnhofstraße 16-22, Rehagener Straße 30, Riedingerstraße 10, Grundbuch von Lichtenrade Band 61 Blatt 3014, Band 30 Blatt 1609 und für Teilflächen der Grundstücke Riedingerstraße 11 und Gerstnerweg 1/13 sowie für die Riedingerstraße un

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FestgesetztFestgesetzt04.11.19742,0
XIII-205für die Grundstücke Lichtenrader Damm 163/211 sowie für eine Teilfläche des Lichtenrader Grabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
19.06.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.06.1987
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 1815
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1980
Letzte Änderung des Beschlusses
08.02.1982
Gespeicherte Beteiligung
23.08.1982–23.09.1982
Gespeicherte Auslegung
18.02.1985–18.03.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Kinderspielplatz), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Lichtenrader Damm 163/211 sowie für eine Teilfläche des Lichtenrader Grabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

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FestgesetztFestgesetzt19.06.19874,6
XIII-223für die Grundstücke Rapstedter Weg 38/72, 37/71, Kettinger Straße 62/92, Jean-Paul-Weg 4/8, Dörfelweg 4/22, 1/7, eine Teilfläche des Grundstückes Eisnerstraße 2/8 (Grundbuch von Marienfelde Blatt 1770) und den Dörfelweg zwischen Eisnerstraße und Kettinger
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,7 ha
Festsetzungsdatum
15.05.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.06.1987
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 1766
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.05.1978
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.1985
Gespeicherte Beteiligung
19.06.1978–19.07.1978
Gespeicherte Auslegung
14.10.1985–14.11.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rapstedter Weg 38/72, 37/71, Kettinger Straße 62/92, Jean-Paul-Weg 4/8, Dörfelweg 4/22, 1/7, eine Teilfläche des Grundstückes Eisnerstraße 2/8 (Grundbuch von Marienfelde Blatt 1770) und den Dörfelweg zwischen Eisnerstraße und Kettinger

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FestgesetztFestgesetzt15.05.19877,7
XIII-266für das Gelände zwischen Weilburgstraße, Königsteinstraße, Taunusstraße, Groß-Ziethener Straße und Alt-Lichtenrade im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,2 ha
Festsetzungsdatum
09.03.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.04.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 132
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.1990
Gespeicherte Beteiligung
11.06.1990–06.07.1990
Gespeicherte Auslegung
13.05.1991–13.06.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentlicher Kinderspielplatz, öffentliche naturnahe Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Weilburgstraße, Königsteinstraße, Taunusstraße, Groß-Ziethener Straße und Alt-Lichtenrade im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

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FestgesetztFestgesetzt09.03.19939,2
XIII-267für die Grundstücke Alt-Lichtenrade 27/45 und Töpchiner Weg 190/212 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 503
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.03.1990
Gespeicherte Beteiligung
26.04.1990–11.05.1990
Gespeicherte Auslegung
24.10.2005–24.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Lichtenrade 27/45 und Töpchiner Weg 190/212 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade

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FestgesetztFestgesetzt30.05.20064,5
XIII-30afür die Grundstücke Goltzstraße 33-39, Kirchhainer Damm 2 (teilweise), 4/20, Paplitzer Straße 5/21B, 2/24 sowie für die Grundstücke an der Yorckstraße Liegenschaftsbuch Nr. 4151, Nr. 2619 und Nr. 5867 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,3 ha
Festsetzungsdatum
02.09.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.09.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 2046
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.02.1979
Gespeicherte Auslegung
11.06.1979–11.07.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Friedhof), allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Goltzstraße 33-39, Kirchhainer Damm 2 (teilweise), 4/20, Paplitzer Straße 5/21B, 2/24 sowie für die Grundstücke an der Yorckstraße Liegenschaftsbuch Nr. 4151, Nr. 2619 und Nr. 5867 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.09.19809,3
XIII-30bfür die Grundstücke Kirchhainer Damm 22/38, Horstwalder Straße 2/20, 24/28, 32/34, 29/31, Lützowstraße 1/13, 4/14, Paplitzer Straße 23/39, 43, 26/34, 38/42, Klausdorfer Weg 1/5A, 2 und Kirchbachstraße 9-12 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,2 ha
Festsetzungsdatum
02.09.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.09.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 2046
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.02.1979
Gespeicherte Auslegung
11.06.1979–11.07.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Friedhof), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kirchhainer Damm 22/38, Horstwalder Straße 2/20, 24/28, 32/34, 29/31, Lützowstraße 1/13, 4/14, Paplitzer Straße 23/39, 43, 26/34, 38/42, Klausdorfer Weg 1/5A, 2 und Kirchbachstraße 9-12 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.09.19809,2
XIII-31für die Grundstücke Bahnhofstraße 30-32 und Steinstraße 37-44 in Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
22.01.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.01.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 75
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bahnhofstraße 30-32 und Steinstraße 37-44 in Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.01.19582,2
XIII-34für die Grundstücke Königsteinstraße 53-55a und Groß-Ziethener Straße 13-25 in Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
19.02.1958
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Königsteinstraße 53-55a und Groß-Ziethener Straße 13-25 in Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.02.19581,7
XIII-39für das Gelände nördlich des Güteraußenringes zwischen Alt- Lichtenrade und Töpchiner Weg, begrenzt durch die Grundstücke Alt-Lichtenrade 5, Schwedter Straße 24 und 23, Bernauer Straße 114 und 105, Angermünder Straße 79 und 6 sowie Töpchiner Weg 170 im Be
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Festsetzungsdatum
12.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.08.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1106
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.06.1961
Gespeicherte Auslegung
01.06.1970–01.07.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände nördlich des Güteraußenringes zwischen Alt- Lichtenrade und Töpchiner Weg, begrenzt durch die Grundstücke Alt-Lichtenrade 5, Schwedter Straße 24 und 23, Bernauer Straße 114 und 105, Angermünder Straße 79 und 6 sowie Töpchiner Weg 170 im Be

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.07.19737,0
XIII-45für das Grundstück Töpchiner Weg 189/199, Straße 9, an der Straße 9 und an der Gemarkung Groß-Ziethen sowie für die angrenzenden Grundstücke an der Straße 9 Liegenschaftsbuch Nr. 5631, Nr. 5806, Nr.5859, Nr. 6075, Nr. 6055 und Taunusstraße 57-58 im Bezirk
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,2 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.07.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1182
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
16.01.1978–16.02.1978
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Töpchiner Weg 189/199, Straße 9, an der Straße 9 und an der Gemarkung Groß-Ziethen sowie für die angrenzenden Grundstücke an der Straße 9 Liegenschaftsbuch Nr. 5631, Nr. 5806, Nr.5859, Nr. 6075, Nr. 6055 und Taunusstraße 57-58 im Bezirk

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.07.19799,2
XIII-5für die Aufhebung eines Teiles der Klopstockstraße sowie für die Erschließung des Bochowschen Geländes nördlich des Güteraußenringes in Berlin - Lichtenrade.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1955
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (öffentliche Zwecke)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Aufhebung eines Teiles der Klopstockstraße sowie für die Erschließung des Bochowschen Geländes nördlich des Güteraußenringes in Berlin - Lichtenrade.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19553,0
XIII-7für das Gelände zwischen dem Güteraußenring, der Geibelstr., der Marienfelder Str. und der Neanderstr. in Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,0 ha
Festsetzungsdatum
28.01.1958
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Güteraußenring, der Geibelstr., der Marienfelder Str. und der Neanderstr. in Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.01.19588,0
XIII-72für das Gelände zwischen künftiger Straße 430, Säntisstraße, Bösensteinweg, Grimmingweg, Daimlerstraße (künftige Straße 431), Kettinger Straße und Buckower Chaussee sowie für die Grundstücke Daimlerstraße 2/40, Zangenbergweg 7, 8, Mariendorfer Damm 420/42
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
23,7 ha
Festsetzungsdatum
14.12.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.01.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 39
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1961
Letzte Änderung des Beschlusses
04.12.1967
Gespeicherte Auslegung
06.11.1972–06.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schutzraum)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen künftiger Straße 430, Säntisstraße, Bösensteinweg, Grimmingweg, Daimlerstraße (künftige Straße 431), Kettinger Straße und Buckower Chaussee sowie für die Grundstücke Daimlerstraße 2/40, Zangenbergweg 7, 8, Mariendorfer Damm 420/42

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.12.197323,7
XIII-74für die Grundstücke Halker Zeile 96/106f und Krusauer Straße 65/77e im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
27.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.10.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1404
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.1962
Gespeicherte Auslegung
03.02.1964–02.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Halker Zeile 96/106f und Krusauer Straße 65/77e im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.09.19651,6
XIII-8für die Aussonderung eines Teiles der Angermünder Straße sowie für die Erschließung des Geländes an der Angermünder Straße, Potsdamer Straße u. Buckower Straße in dem durch die Geltungsbereichsgrenze bezeichneten Umfange in Lichtenrade.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
04.07.1955
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Aussonderung eines Teiles der Angermünder Straße sowie für die Erschließung des Geländes an der Angermünder Straße, Potsdamer Straße u. Buckower Straße in dem durch die Geltungsbereichsgrenze bezeichneten Umfange in Lichtenrade.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.07.19554,6
XIII-84für das Gelände zwischen dem Bornhagenweg, dem Hanowsteig, der Beckmannstraße, der Pechsteinstraße, der künftigen Straße 437 sowie für Teilflächen des an diese Straßen angrenzenden Geländes, für die Grundstücke Bamberger Straße 19-20, Alt-Lichtenrade 137,
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,2 ha
Festsetzungsdatum
07.01.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.01.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 224
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.04.1962
Gespeicherte Auslegung
28.09.1970–28.10.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Bornhagenweg, dem Hanowsteig, der Beckmannstraße, der Pechsteinstraße, der künftigen Straße 437 sowie für Teilflächen des an diese Straßen angrenzenden Geländes, für die Grundstücke Bamberger Straße 19-20, Alt-Lichtenrade 137,

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.01.197314,2
XIII-VE1für die Grundstücke Rohrbachstrasse 11-14 und 15-22, Hohenzollernstraße 15 und 16 sowie Wolziger Zeile 60 und 64 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
29.07.2003
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.09.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 314
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.03.1999
Gespeicherte Auslegung
25.10.1999–25.11.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rohrbachstrasse 11-14 und 15-22, Hohenzollernstraße 15 und 16 sowie Wolziger Zeile 60 und 64 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.07.20032,1
7-37Bhfür Teilflächen im Plangebiet zwischen Buckower Chaussee, Lichtenrader Damm, Bezirksgrenze zum Bezirk Neukölln, Bezirksgrenze zum Landkreis Dahme-Spreewald, Groß-Ziethener Str., Barnetstr., Kettinger Str., Eisnerstr. und der Ortsteilgrenze zum Ortsteil Marienfelde.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
365,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.2009
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen im Plangebiet zwischen Buckower Chaussee, Lichtenrader Damm, Bezirksgrenze zum Bezirk Neukölln, Bezirksgrenze zum Landkreis Dahme-Spreewald, Groß-Ziethener Str., Barnetstr., Kettinger Str., Eisnerstr. und der Ortsteilgrenze zum Ortsteil Marienfelde.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss22.09.2009365,6
XIII-283Lichtenrader Damm, Groß-Ziethener Str., Alt-Lichtenrade, Marienfelder Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
14.09.2004
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1993–22.12.1993
Gespeicherte Auslegung
26.03.2001–27.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Lichtenrader Damm, Groß-Ziethener Str., Alt-Lichtenrade, Marienfelder Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2001Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung27.04.20013,6
XIII-284bMarienfelder Str., Lichtenrader Damm, Alt Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.03.1996
Letzte Änderung des Beschlusses
27.03.2001
Gespeicherte Auslegung
26.03.2001–27.04.2001
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Marienfelder Str., Lichtenrader Damm, Alt Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2001Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung27.04.20013,3
XIII-306Fläche des ehemaligen Güteraußenringes zwischen Dresdener Bahn und Lichtenrader Damm
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.05.2000
Gespeicherte Beteiligung
20.11.2000–20.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Fläche des ehemaligen Güteraußenringes zwischen Dresdener Bahn und Lichtenrader Damm

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2000Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung20.12.20009,6
XIII-284aLichtenrader Damm, Marienfelder Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
11.12.2000
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2000
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 560
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.05.1993
Letzte Änderung des Beschlusses
10.01.2000
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1993–22.12.1993
Gespeicherte Auslegung
03.06.1996–03.07.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Lichtenrader Damm, Marienfelder Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam11.12.20003,5

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 43 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 4 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Lichtenrade

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Lichtenrade
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XIII-Dzur Änderung der Bebauungspläne:MariendorfFestgesetztdavon in Lichtenrade22,5 ha196,7
7-37Bfn zwischen Titlisweg, Mariendorfer Damm, Christuskirchhof, Floningweg, Hundsteinweg …MariendorfIm Verfahrendavon in Lichtenrade15,1 ha161,9
XIII-B1Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- SchönebergTempelhofFestgesetztdavon in Lichtenrade3,9 ha572,8
XIII-B1-1Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- SchönebergTempelhofFestgesetztdavon in Lichtenrade3,9 ha572,8
7-33Blohmstraße 35 (Flurstück 165 und 166) …MarienfeldeFestgesetztdavon in Lichtenrade3,3 ha5,9
XIV-14Späthstraße 6, 9, 10/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil BritzBuckowFestgesetztdavon in Lichtenrade0,3 ha13,3
XIII-271Blohmstraße 71/73 …MarienfeldeFestgesetztdavon in Lichtenrade0,1 ha4,7

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Lichtenrade. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Lichtenrade?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Lichtenrade darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Lichtenrade entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (31 %), Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung (30 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (13 %), Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) (8 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (4 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Lichtenrade

Stadtplanung Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90277 6523Quelle
Anschrift
John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Lichtenrade

Gilt für mein Grundstück in Lichtenrade überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 10.372 Flurstücken im Ortsteil liegen 6.102 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 58 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Lichtenrade, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Lichtenrade gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht XIII-284a in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt XIII-284a als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 4 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Lichtenrade einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 42 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1955 bis 2022. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Lichtenrade zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Lichtenrade sind 37 Planzeichnungen und 6 Begründungen zu den 37 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Lichtenrade. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.