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Berlin · Bezirk Tempelhof-Schöneberg · Ortsteil Marienfelde

Bebauungsplan Berlin-Marienfelde

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Marienfelde auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Marienfelde?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.807
von 4.010 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
54 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
343,6 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Marienfelde 54 Planobjekte zu: 44 in Kraft und 10 im Verfahren. 3 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 43,1 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 9 weitere Pläne aus Lichtenrade, Mariendorf und Tempelhof reichen mit mehr als 0,1 ha nach Marienfelde hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 490,9 ha der 913,8 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 54 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 343,6 ha. Von den 4.010 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.807 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Marienfelde. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1955 bis 2025; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓54 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Marienfelde

54 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Marienfelde
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
7-19VEfür das Grundstück Ahrensdorfer Straße 1 Ecke Marienfelder Allee im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
19.02.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.04.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 137
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.06.2005
Gespeicherte Beteiligung
28.11.2005–28.12.2005
Gespeicherte Auslegung
26.06.2006–26.07.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Ahrensdorfer Straße 1 Ecke Marienfelder Allee im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.02.20070,7
7-33für die Grundstücke Blohmstraße 35 (Flurstück 165 und 166), 37 / 61 (Flurstück 167) und 63 / 69 (Flurstück 13/20) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Festsetzungsdatum
23.08.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 444
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.2008
Gespeicherte Beteiligung
30.11.2009–14.12.2009
Gespeicherte Auslegung
22.11.2010–21.12.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Blohmstraße 35 (Flurstück 165 und 166), 37 / 61 (Flurstück 167) und 63 / 69 (Flurstück 13/20) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.08.20115,9
7-92Bezirk Tempelhof-Schöneberg Ortsteil Marienfelde für die Grundstücke Lichterfelder Ring 113/121
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Festsetzungsdatum
01.04.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
12.04.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 199
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.09.2019
Gespeicherte Beteiligung
28.09.2020–28.10.2020
Gespeicherte Auslegung
12.08.2024–06.09.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Allgermeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, öffentliche Parkanlage, Fläche für Wald
Geltungsbereich laut Quelle
Bezirk Tempelhof-Schöneberg Ortsteil Marienfelde für die Grundstücke Lichterfelder Ring 113/121

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.04.20257,6
XIII-100für das Gelände zwischen Untertürkheimer Straße, Hirzerweg, Titlisweg, Daimlerstraße und Fritz-Werner-Straße sowie für die Untertürkheimer Straße und den Hirzerweg zwischen Untertürkheimer Straße und Titlisweg einschließlich Teilflächen angrenzender Grund
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,8 ha
Festsetzungsdatum
21.06.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 938
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.02.1974
Gespeicherte Auslegung
13.12.1976–13.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Untertürkheimer Straße, Hirzerweg, Titlisweg, Daimlerstraße und Fritz-Werner-Straße sowie für die Untertürkheimer Straße und den Hirzerweg zwischen Untertürkheimer Straße und Titlisweg einschließlich Teilflächen angrenzender Grund

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.06.197919,8
XIII-104für die Grundstücke Hildburghauser Straße 9/25c (teilweise) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 530
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.04.1964
Gespeicherte Auslegung
07.11.1966–06.12.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hildburghauser Straße 9/25c (teilweise) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.19685,0
XIII-116für den abgeschwenkten südlichen Teil der Motzener Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
28.06.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.07.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 916
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.08.1964
Gespeicherte Auslegung
25.04.1966–25.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den abgeschwenkten südlichen Teil der Motzener Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.06.19672,1
XIII-12für das Gelände des Notaufnahmelagers an der Marienfelder Allee, der Kaiserallee, dem Welterpfad und der verlängerten Stegerwaldstraße in Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Festsetzungsdatum
19.02.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.03.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 221
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände des Notaufnahmelagers an der Marienfelder Allee, der Kaiserallee, dem Welterpfad und der verlängerten Stegerwaldstraße in Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.02.19586,5
XIII-121afür die Grundstücke Alt-Marienfelde 1/21 einschließlich einer 22m breiten östlichen Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Marienfelde Blatt 3074, das östlich angrenzende Gelände zwischen Buckower Chaussee, Motzener Straße und Nahmitzer Damm, sowie für
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,7 ha
Festsetzungsdatum
14.09.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1735
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.06.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
06.02.1978
Gespeicherte Beteiligung
20.03.1978–20.04.1978
Gespeicherte Auslegung
16.06.1986–16.07.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Wissenschaft und Forschung), Grünfläche (Dauerkleingärten, Spielplatz, Parkanlage mit Liegewiese), Flächen für Versorgungsanlagen (Reinwasserbehälter mit Pumpwerk), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Marienfelde 1/21 einschließlich einer 22m breiten östlichen Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Marienfelde Blatt 3074, das östlich angrenzende Gelände zwischen Buckower Chaussee, Motzener Straße und Nahmitzer Damm, sowie für

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.09.198911,7
XIII-121bfür die Grundstücke Alt-Marienfelde 21A, 23/53B, Grundbuch von Marienfelde Blatt 719, Blatt 1682 (Dorfkirche), Blatt 3674, Blatt 3185 (teilweise) und Blatt 3074 ausschließlich einer 22m breiten östlichen Teilfläche, unter Einschluß der Dorfaue sowie für e
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,0 ha
Festsetzungsdatum
09.08.1988
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.1988
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 1490
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.06.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
06.02.1978
Gespeicherte Beteiligung
20.03.1978–20.04.1978
Gespeicherte Auslegung
16.06.1986–16.07.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Dorfgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (ev. Kirche), Grünfläche (Dauerkleingärten, Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Marienfelde 21A, 23/53B, Grundbuch von Marienfelde Blatt 719, Blatt 1682 (Dorfkirche), Blatt 3674, Blatt 3185 (teilweise) und Blatt 3074 ausschließlich einer 22m breiten östlichen Teilfläche, unter Einschluß der Dorfaue sowie für e

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.08.19888,0
XIII-121dfür die Grundstücke Alt-Marienfelde 4/28, Sameiskystraße 3/21F und Wehnertstraße 58/68 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
18.10.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.10.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 77, Seite 2204
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.06.1966
Letzte Änderung des Beschlusses
06.02.1978
Gespeicherte Beteiligung
20.03.1978–20.04.1978
Gespeicherte Auslegung
14.11.1988–14.12.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Dorfgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Alt-Marienfelde 4/28, Sameiskystraße 3/21F und Wehnertstraße 58/68 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.10.19904,2
XIII-122für die Grundstücke Malteserstraße 135/159 (teilweise), 161/165A, 167 (teilweise), 169/171M, Symeonstraße 2/8, Maximilian-Kaller-Straße 1/125, 2/4, 50/66 (teilweise), Nikolaus-Bares-Weg 1/99, 2/88, Weskammstraße 2/6, Tennstedter Straße 1, 2F, Grundbuch vo
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
24,9 ha
Festsetzungsdatum
14.04.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.05.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 201
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
28.04.1986
Gespeicherte Auslegung
08.12.1986–08.01.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Anlagen für Zwecke der katholischen Kirche, Kindertagesstätte), Wasserfläche, Grünfläche (Parkanlage mit Spiel- und Tummelplatz, Parkanlage), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich mit Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Malteserstraße 135/159 (teilweise), 161/165A, 167 (teilweise), 169/171M, Symeonstraße 2/8, Maximilian-Kaller-Straße 1/125, 2/4, 50/66 (teilweise), Nikolaus-Bares-Weg 1/99, 2/88, Weskammstraße 2/6, Tennstedter Straße 1, 2F, Grundbuch vo

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.04.199324,9
XIII-122-1für das Grundstück Malteserstraße 171-171F im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 652
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.11.2003
Gespeicherte Auslegung
16.08.2004–16.09.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Malteserstraße 171-171F im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20062,2
XIII-124afür die Grundstücke Malteserstraße 142/176 (teilweise), Friedrichrodaer Straße 141/143, Hanielweg 13/35 und das Flurstück 656 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Festsetzungsdatum
23.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 493
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.08.1991
Gespeicherte Beteiligung
07.10.1991–07.11.1991
Gespeicherte Auslegung
21.11.2005–21.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Malteserstraße 142/176 (teilweise), Friedrichrodaer Straße 141/143, Hanielweg 13/35 und das Flurstück 656 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.05.20065,5
XIII-128bfür Teilflächen der Grundstücke Culemeyerstraße 1 –Privatstraße- (Grundbuch von Marienfelde Blatt 5528), Grundbuch von Marienfelde Blatt 1772 (Bereiche Richard-Tauber-Damm 4/6, 36 und Säntisstraße 47/51, 57/63, 75/89) und Grundbuch von Marienfelde Blatt 5
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,4 ha
Festsetzungsdatum
14.04.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.05.1987
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 1418
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1973
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.1985
Gespeicherte Auslegung
14.10.1985–14.11.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Culemeyerstraße 1 –Privatstraße- (Grundbuch von Marienfelde Blatt 5528), Grundbuch von Marienfelde Blatt 1772 (Bereiche Richard-Tauber-Damm 4/6, 36 und Säntisstraße 47/51, 57/63, 75/89) und Grundbuch von Marienfelde Blatt 5

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.04.198714,4
XIII-128cfür die Grundstücke Buckower Chaussee 25-42, Richard-Tauber-Damm 48, Schwechtenstraße 1/5 sowie für Teilflächen der Grundstücke Richard-Tauber-Damm 36 / Schwechtenstraße 2 (Grundbuch von Marienfelde Blatt 4197), Richard-Tauber-Damm 50, Culemeyerstraße 1 -
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
14.04.1987
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.05.1987
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 1419
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1973
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.1985
Gespeicherte Auslegung
14.10.1985–14.11.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Buckower Chaussee 25-42, Richard-Tauber-Damm 48, Schwechtenstraße 1/5 sowie für Teilflächen der Grundstücke Richard-Tauber-Damm 36 / Schwechtenstraße 2 (Grundbuch von Marienfelde Blatt 4197), Richard-Tauber-Damm 50, Culemeyerstraße 1 -

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.04.198711,9
XIII-13afür das Gelände westlich der Motzener Straße zwischen dem Industriegleis-Anschluß Marienfelde, der Westgrenze der Parkanlage westlich des Königsgrabens und des Röthepfuhls, der geradlinigen westlichen Verlängerung der Nordgrenze des Grundstücks Motzener S
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
20,2 ha
Festsetzungsdatum
13.11.1982
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.12.1982
Fundstelle im GVBl.
Nr. 62, Seite 2042
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1969
Gespeicherte Auslegung
05.05.1980–05.06.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage), Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände westlich der Motzener Straße zwischen dem Industriegleis-Anschluß Marienfelde, der Westgrenze der Parkanlage westlich des Königsgrabens und des Röthepfuhls, der geradlinigen westlichen Verlängerung der Nordgrenze des Grundstücks Motzener S

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.11.198220,2
XIII-13bfür das Gelände zwischen Motzener Straße, der Südgrenze des Grundstücks Motzener Straße 22, der Nordgrenze des Grundstücks Motzener Straße 24, deren geradliniger westlicher Verlängerung, der Westgrenze der Parkanlage westlich des Röthepfuhls, des Königsgr
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,5 ha
Festsetzungsdatum
13.11.1982
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.12.1982
Fundstelle im GVBl.
Nr. 62, Seite 2042
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.12.1969
Gespeicherte Auslegung
15.10.1979–15.11.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanalagen (Regenwasserrückhaltebecken), Wasserfläche, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Motzener Straße, der Südgrenze des Grundstücks Motzener Straße 22, der Nordgrenze des Grundstücks Motzener Straße 24, deren geradliniger westlicher Verlängerung, der Westgrenze der Parkanlage westlich des Röthepfuhls, des Königsgr

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.11.198219,5
XIII-149für das Gelände zwischen Motzener Straße, Straße 472, Säntisstraße, Berlin-Dresdener Eisenbahn und nördlicher Grenze des Grundstückes Motzener Straße 25/27 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
36,0 ha
Festsetzungsdatum
26.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.08.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1198
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.05.1966
Gespeicherte Auslegung
20.12.1971–20.01.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Motzener Straße, Straße 472, Säntisstraße, Berlin-Dresdener Eisenbahn und nördlicher Grenze des Grundstückes Motzener Straße 25/27 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.07.197336,0
XIII-151für die Grundstücke Motzener Straße 25/37 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,7 ha
Festsetzungsdatum
23.09.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.10.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 70, Seite 2211
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.05.1966
Gespeicherte Auslegung
15.10.1979–15.11.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Motzener Straße 25/37 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.09.19809,7
XIII-156für eine Teilfläche des Geländes zwischen dem Luckeweg, der Ahrensdorfer Straße, der künftigen Straße 460, dem Tirschenreuther Ring und der Straße 447 sowie für die künftige Straße 460 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
10.08.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 71, Seite 1346
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.03.1968
Gespeicherte Auslegung
20.12.1971–20.01.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes zwischen dem Luckeweg, der Ahrensdorfer Straße, der künftigen Straße 460, dem Tirschenreuther Ring und der Straße 447 sowie für die künftige Straße 460 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.08.19735,2
XIII-157für die Grundstücke Tirschenreuther Ring 8/46, 5/23, Waldsassener Straße 24/60, 55/81 und Pfabener Weg 2/26 sowie für die Waldsassener Straße und die Wiesauer Straße (teilweise) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,2 ha
Festsetzungsdatum
13.05.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.06.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 1298
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.03.1968
Gespeicherte Auslegung
17.04.1972–17.05.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tirschenreuther Ring 8/46, 5/23, Waldsassener Straße 24/60, 55/81 und Pfabener Weg 2/26 sowie für die Waldsassener Straße und die Wiesauer Straße (teilweise) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.05.197518,2
XIII-175für das Gelände westlich der Motzener Straße zwischen Schichauweg, Ostgrenze des Klärwerks und Nordgrenze des Industriegleis-Anschlusses Marienfelde sowie für einen Teil des Schichauweges im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
20,5 ha
Festsetzungsdatum
17.05.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.06.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 834
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.05.1970
Gespeicherte Auslegung
15.10.1979–15.11.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Grünfläche (Parkanlage), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände westlich der Motzener Straße zwischen Schichauweg, Ostgrenze des Klärwerks und Nordgrenze des Industriegleis-Anschlusses Marienfelde sowie für einen Teil des Schichauweges im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.05.198320,5
XIII-175-1für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Marienfelde Blatt 7208 (Hammergrundstück zwischen Schichauweg 50 und 52) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
15.01.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.01.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 52
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.11.1988
Gespeicherte Auslegung
26.02.1990–26.03.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Marienfelde Blatt 7208 (Hammergrundstück zwischen Schichauweg 50 und 52) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.01.19940,3
XIII-185für die Grundstücke Marienfelder Allee 172 (teilweise), 174 (teilweise), 176/184, für das südlich anschließende Gelände zwischen Marienfelder Allee, Ahrensdorfer Straße und Luckeweg sowie für Teilflächen der Straße 447 und der Ahrensdorfer Straße im Bezir
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.07.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1030
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.06.1970
Gespeicherte Auslegung
20.12.1971–20.01.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marienfelder Allee 172 (teilweise), 174 (teilweise), 176/184, für das südlich anschließende Gelände zwischen Marienfelder Allee, Ahrensdorfer Straße und Luckeweg sowie für Teilflächen der Straße 447 und der Ahrensdorfer Straße im Bezir

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.07.19734,1
XIII-187für das Gelände zwischen Tirschenreuther Ring, künftiger Straße 460, Ahrensdorfer Straße, Marienfelder Allee, Preßburger Pfad, der Stadtrandsiedlung und der Wiesauer Straße sowie für Teilflächen der Marienfelder Allee und der künftigen Straße 461 im Bezir
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,3 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.09.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1784
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.07.1970
Gespeicherte Auslegung
20.12.1971–20.01.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum, Bildungszentrum (Schulzentrum einschliesslich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke), evangelisches Jugendheim, Bildungszentrum), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Tummelplatz, Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tirschenreuther Ring, künftiger Straße 460, Ahrensdorfer Straße, Marienfelder Allee, Preßburger Pfad, der Stadtrandsiedlung und der Wiesauer Straße sowie für Teilflächen der Marienfelder Allee und der künftigen Straße 461 im Bezir

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.08.197212,3
XIII-202für die Unterführung des Straßenzuges Großbeerenstraße – Marienfelder Allee unter der Berlin-Dresdener Eisenbahn sowie für die Grundstücke Marienfelder Allee 8/12, 5/15a, Belßstraße 1/5, 2, Kiepertplatz 1 Ecke Bahnstraße, für die Grundstücke Liegenschafts
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
12.08.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.08.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1816
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
13.12.1976–13.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Industriegebiet, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die Unterführung des Straßenzuges Großbeerenstraße – Marienfelder Allee unter der Berlin-Dresdener Eisenbahn sowie für die Grundstücke Marienfelder Allee 8/12, 5/15a, Belßstraße 1/5, 2, Kiepertplatz 1 Ecke Bahnstraße, für die Grundstücke Liegenschafts

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.08.19776,9
XIII-233für einen Standort für Wissenschaft und Forschung – Bundesgesundheitsamt – im Bereich zwischen Nahmitzer Damm, westlicher Grenze des Grundstücks Nahmitzer Damm 12, künftigem Freizeitpark Marienfelde, Diedersdorfer Weg und Marienfelder Allee unter Einschlu
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,7 ha
Festsetzungsdatum
25.04.1985
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.05.1985
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 1098
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.1982
Gespeicherte Auslegung
03.09.1984–03.10.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Wissenschaft und Forschung, Wissenschaft und Forschung -Institutswohnungen-, Wissenschaft und Forschung -Institutseinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes- (Veterinärmedizin, Lehre, Verwaltung und soziale Einrichtungen), Wissenschaft und Forschung -Institutseinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes-, Wissenschaft und Forschung -Institutseinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes- (Veterinärmedizin einschliesslich Versuchstieranlage)), Flächen für Versorgungsanlagen (Gasübergabestation)
Geltungsbereich laut Quelle
für einen Standort für Wissenschaft und Forschung – Bundesgesundheitsamt – im Bereich zwischen Nahmitzer Damm, westlicher Grenze des Grundstücks Nahmitzer Damm 12, künftigem Freizeitpark Marienfelde, Diedersdorfer Weg und Marienfelder Allee unter Einschlu

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.04.198518,7
XIII-242für das Gelände zwischen Industriegleis- Anschluß Marienfelde, Berlin-Dresdener Eisenbahn, Schichauweg, Miethepfad, Poleigrund, den Grundstücken Poleigrund 2, 14/20, der nördlichen Grenze des Grundstückes Motzener Straße 39 und Motzener Straße einschließl
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
16.05.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.06.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 321
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.07.1986
Gespeicherte Beteiligung
03.11.1986–05.12.1986
Gespeicherte Auslegung
19.11.1990–19.12.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Industriegleis- Anschluß Marienfelde, Berlin-Dresdener Eisenbahn, Schichauweg, Miethepfad, Poleigrund, den Grundstücken Poleigrund 2, 14/20, der nördlichen Grenze des Grundstückes Motzener Straße 39 und Motzener Straße einschließl

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.05.19953,8
XIII-246für die Grundstücke Marienfelder Allee 185, 189, 193 sowie für Teilflächen der Grundstücke Marienfelder Allee 181, 183, 185A, 187, 189A, 191, 193A, 195, 197/213, Grundbuch von Marienfelde Blatt 3815 (Dreiecksfläche östlich des Diedersdorfer Weges) und des
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
21.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 322
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.1986
Gespeicherte Beteiligung
02.03.1987–02.04.1987
Gespeicherte Auslegung
26.02.1990–26.03.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Dauerkleingärten, Vereinshaus, Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marienfelder Allee 185, 189, 193 sowie für Teilflächen der Grundstücke Marienfelder Allee 181, 183, 185A, 187, 189A, 191, 193A, 195, 197/213, Grundbuch von Marienfelde Blatt 3815 (Dreiecksfläche östlich des Diedersdorfer Weges) und des

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.10.19922,6
XIII-250für die Grundstücke Marienfelder Allee 160/170, Hildburghauser Straße 1/7, eine dreiecksförmige südöstliche Teilfläche des Grundstücks Hildburghauser Straße 9/15A, Luckeweg 32/36 sowie für Teilflächen des Manntzgrabens, der Grundstücke Marienfelder Allee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
07.06.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.06.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 175
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.11.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
30.07.1990
Gespeicherte Beteiligung
16.05.1988–16.06.1988
Gespeicherte Auslegung
10.08.1992–10.09.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marienfelder Allee 160/170, Hildburghauser Straße 1/7, eine dreiecksförmige südöstliche Teilfläche des Grundstücks Hildburghauser Straße 9/15A, Luckeweg 32/36 sowie für Teilflächen des Manntzgrabens, der Grundstücke Marienfelder Allee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.06.19944,0
XIII-271für das Grundstück Blohmstraße 71/73, eine östlich angrenzende Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Marienfelde Blatt 710 sowie westlich angrenzende Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Marienfelde Blatt 710 und Blatt 7208 im Bezirk Tempelhof-Sch
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 616
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.01.1991
Gespeicherte Beteiligung
03.06.1996–03.07.1996
Gespeicherte Auslegung
07.01.2002–07.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Dauerkleingärten, öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Blohmstraße 71/73, eine östlich angrenzende Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Marienfelde Blatt 710 sowie westlich angrenzende Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Marienfelde Blatt 710 und Blatt 7208 im Bezirk Tempelhof-Sch

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.20064,7
XIII-294für die Grundstücke zwischen Säntisstraße, Zehrensdorfer Straße und Buckower Chaussee sowie Abschnitte der Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
27.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 701
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.05.2000
Gespeicherte Beteiligung
29.05.2000–03.07.2000
Gespeicherte Auslegung
20.11.2000–20.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen Säntisstraße, Zehrensdorfer Straße und Buckower Chaussee sowie Abschnitte der Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.06.20063,9
XIII-298für die Teilfläche des Grundstücks Nahmitzer Damm 26 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,1 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 613
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.1997
Gespeicherte Beteiligung
11.01.1999–11.02.1999
Gespeicherte Auslegung
24.10.2005–01.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Bau- und Gartenmarkt), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Teilfläche des Grundstücks Nahmitzer Damm 26 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.20067,1
XIII-299für die südliche ca. 4,9 ha große Teilfläche des Grundstücks Nahmitzer Damm 26 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 504
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.12.1997
Gespeicherte Beteiligung
11.01.1999–11.02.1999
Gespeicherte Auslegung
21.11.2005–21.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die südliche ca. 4,9 ha große Teilfläche des Grundstücks Nahmitzer Damm 26 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.20064,8
XIII-3zur Ausweisung einer Dauerkleingartenfläche zwischen Eisenacher Straße und dem Volkspark im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,9 ha
Festsetzungsdatum
04.07.1955
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche, privater Friedhof), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
zur Ausweisung einer Dauerkleingartenfläche zwischen Eisenacher Straße und dem Volkspark im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.07.195513,9
XIII-36Hildburghauser Straße, Lichterfelder Ring in Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
29.06.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.07.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 602
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.03.1958–31.03.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Hildburghauser Straße, Lichterfelder Ring in Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.06.19582,5
XIII-41für das Gelände zwischen der Straße 87, der Berlin-Dresdener Eisenbahn und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Belßstr. 2-36 (gerade) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,9 ha
Festsetzungsdatum
23.06.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 614
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.03.1958–31.03.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Bahnanlage, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße 87, der Berlin-Dresdener Eisenbahn und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Belßstr. 2-36 (gerade) im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.06.19605,9
XIII-50für die Grundstücke Marienfelder Allee 148/156, Hildburghauser Straße 2/6 sowie für Teilflächen der Grundstücke Marienfelder Allee 158 und Hildburghauser Straße 1/7 und des Manntzgrabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
11.01.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.01.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 128
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.04.1954
Gespeicherte Auslegung
01.06.1970–01.07.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marienfelder Allee 148/156, Hildburghauser Straße 2/6 sowie für Teilflächen der Grundstücke Marienfelder Allee 158 und Hildburghauser Straße 1/7 und des Manntzgrabens im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.01.19712,0
XIII-61für das Gelände zwischen Straße 36, Wehnertstraße, Sameiskystraße und der östlichen Grenze des Sportplatzes an der Kirchstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,3 ha
Festsetzungsdatum
15.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1138
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.03.1959
Gespeicherte Auslegung
03.08.1959–31.08.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Straße 36, Wehnertstraße, Sameiskystraße und der östlichen Grenze des Sportplatzes an der Kirchstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.08.196114,3
XIII-69für das Gelände zwischen Friedrichrodaer Straße, Kiepertstraße, Kaiserallee und Welterpfad im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde und im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lankwitz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
25.02.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.03.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 499
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.11.1961
Gespeicherte Auslegung
03.08.1964–02.09.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Friedrichrodaer Straße, Kiepertstraße, Kaiserallee und Welterpfad im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde und im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lankwitz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.02.19663,1
XIII-71für die Grundstücke Hildburghauser Straße 26/56 und die Verlängerung der Tennstedter Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Festsetzungsdatum
19.02.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.03.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 313
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
16.09.1963–15.10.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hildburghauser Straße 26/56 und die Verlängerung der Tennstedter Straße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.02.19646,6
XIII-76bfür das Grundstück Hildburghauser Straße 8- 8a, 10/14c sowie für Teilflächen der Grundstücke Hildburghauser Straße 8b, Malteserstraße 189 und Marienfelder Allee 142/146, des verrohrten Manntzgrabens und der Marienfelder Allee im Bezirk Tempelhof, Ortsteil
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
14.01.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.02.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 255
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.07.1972
Gespeicherte Auslegung
09.07.1973–09.08.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Hildburghauser Straße 8- 8a, 10/14c sowie für Teilflächen der Grundstücke Hildburghauser Straße 8b, Malteserstraße 189 und Marienfelder Allee 142/146, des verrohrten Manntzgrabens und der Marienfelder Allee im Bezirk Tempelhof, Ortsteil

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.01.19743,9
XIII-78für die Grundstücke Wehnertstraße 33/49, Grillostraße 1-34, 36 und 38, Säntisstraße 134, 138/156, 162/170, Albanstraße 12/14, 18/32 und 27/29, für Teilflächen der Grundstücke Säntisstraße 131/145 und 149/169 und für die Grundstücke beiderseits der Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,4 ha
Festsetzungsdatum
24.05.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.06.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 606
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.1961
Gespeicherte Auslegung
25.04.1966–25.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Pumpwerk), Grünfläche (öffentliche Grünanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Wehnertstraße 33/49, Grillostraße 1-34, 36 und 38, Säntisstraße 134, 138/156, 162/170, Albanstraße 12/14, 18/32 und 27/29, für Teilflächen der Grundstücke Säntisstraße 131/145 und 149/169 und für die Grundstücke beiderseits der Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.05.19689,4
XIII-95für die Grundstücke Marienfelder Allee 126/140, Malteserstraße 173/187, 176/180, 184/184A, Grundbuch von Marienfelde Blatt 4160, für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Marienfelde Blatt 3843, Blatt 5452 (Maximilian-Kaller-Straße 50/66) und des verr
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,5 ha
Festsetzungsdatum
27.02.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.03.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 552
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.06.1964
Letzte Änderung des Beschlusses
28.04.1986
Gespeicherte Auslegung
08.12.1986–08.01.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich mit Radweg), Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Marienfelder Allee 126/140, Malteserstraße 173/187, 176/180, 184/184A, Grundbuch von Marienfelde Blatt 4160, für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Marienfelde Blatt 3843, Blatt 5452 (Maximilian-Kaller-Straße 50/66) und des verr

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.02.19895,5
7-102für eine Teilfläche zwischen Nahmitzer Damm westlicher Grenze des Grundstücks Nahmitzer Damm 12 , Freizeitpark Marienfelde, Diedersdorfer Weg und Marienfelder Allee sowie Abschnitte des Diedersdorfer Wegs und eine südwestlich daran angrenzende Fläche, bestehend aus den Flurstücken 280 und 30/302 der Flur 1 Gemarkung Marienfelde
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.03.2023
Letzte Änderung des Beschlusses
19.08.2025
Gespeicherte Beteiligung
19.06.2023–21.07.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche zwischen Nahmitzer Damm westlicher Grenze des Grundstücks Nahmitzer Damm 12 , Freizeitpark Marienfelde, Diedersdorfer Weg und Marienfelder Allee sowie Abschnitte des Diedersdorfer Wegs und eine südwestlich daran angrenzende Fläche, bestehend aus den Flurstücken 280 und 30/302 der Flur 1 Gemarkung Marienfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2023Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.07.202319,3
7-103Schichauweg 58-64 und Teilflächen der Flurstück 2/28 und 224 der Flur 2
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.2023
Gespeicherte Beteiligung
08.01.2024–08.02.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Schichauweg 58-64 und Teilflächen der Flurstück 2/28 und 224 der Flur 2

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2024Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung08.02.20246,4
7-37Bgfür Teilflächen im Plangebiet zwischen Trachenbergring, Trasse Berlin-Dresdner Bahn, Säntisstr., Nahmitzer Damm, Marienfelder Allee, Diedersdorfer Weg, Bezirksgrenze zum Landkreis Teltow-Fläming, Bezirksgrenze zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf und Friedrichrodaer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
233,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
12.06.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen im Plangebiet zwischen Trachenbergring, Trasse Berlin-Dresdner Bahn, Säntisstr., Nahmitzer Damm, Marienfelder Allee, Diedersdorfer Weg, Bezirksgrenze zum Landkreis Teltow-Fläming, Bezirksgrenze zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf und Friedrichrodaer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2009Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss21.07.2009233,9
7-61Bfür das Gelände zwischen Friedenfelser Str. Malteserstr. und Straße 427 sowie für die Grundstücke Friedenfelser Str. 13/15 und Marienfelder Str. 144/146
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.06.2012
Gespeicherte Beteiligung
12.09.2012–25.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Friedenfelser Str. Malteserstr. und Straße 427 sowie für die Grundstücke Friedenfelser Str. 13/15 und Marienfelder Str. 144/146

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung25.09.20120,9
7-76für die Grundstücke Nahmitzer Damm 12 und 18
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
20,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.11.2015
Gespeicherte Beteiligung
22.02.2016–21.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Nahmitzer Damm 12 und 18

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2016Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.03.201620,6
7-94Hildburghauser Str. 17/19 A-C und Luckeweg 34/43, 38 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Luckestr. 31/33
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.08.2019
Letzte Änderung des Beschlusses
25.06.2024
Gespeicherte Beteiligung
20.01.2020–19.02.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Hildburghauser Str. 17/19 A-C und Luckeweg 34/43, 38 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Luckestr. 31/33

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2020Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.02.20203,2
7-96für die Grundstücke Diedersdorfer Weg 5/11
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.10.2018
Gespeicherte Beteiligung
17.08.2020–16.09.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Diedersdorfer Weg 5/11

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2020Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung16.09.20207,7
XIII-277Motzener Str., Sperenbergring (Kol. Lüdecke)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.09.1992
Letzte Änderung des Beschlusses
10.02.1997
Gespeicherte Beteiligung
01.06.1993–01.07.1993
Gespeicherte Auslegung
11.01.1999–11.02.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Motzener Str., Sperenbergring (Kol. Lüdecke)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1999Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung11.02.199910,3
XIII-307für die Grundstücke Daimlerstr. 97/111/Benzstr. 2/12, Benzstr. 46/50, Teilflächen des Grundstücks Benzstr. 52/56 sowie Flurstücke 721 u. 752, die Benzstr. Einschließlich Einmündungsbereiche des Mauritiusweges u. der Daimlerstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2000
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1999–22.12.1999
Gespeicherte Auslegung
20.11.2000–20.12.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Daimlerstr. 97/111/Benzstr. 2/12, Benzstr. 46/50, Teilflächen des Grundstücks Benzstr. 52/56 sowie Flurstücke 721 u. 752, die Benzstr. Einschließlich Einmündungsbereiche des Mauritiusweges u. der Daimlerstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2000Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung20.12.20008,8
XIII-308für die Grundstücke Benzstr. 31/55/Hossauerweg 8/32 (teilweise), Hossauerweg 2/6 und Hossauerweg 34/50/Säntisstr. 128 (teilweise) sowie Abschnitte des Hossauerweges
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.2000
Letzte Änderung des Beschlusses
18.09.2001
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1999–22.12.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Benzstr. 31/55/Hossauerweg 8/32 (teilweise), Hossauerweg 2/6 und Hossauerweg 34/50/Säntisstr. 128 (teilweise) sowie Abschnitte des Hossauerweges

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1999Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung22.12.19993,6

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 0 der 47 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 10 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Marienfelde

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Marienfelde
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
XIII-B1Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- SchönebergTempelhofFestgesetztdavon in Marienfelde240,0 ha572,8
XIII-B1-1Textbebauungsplan vom Bezirk Tempelhof- SchönebergTempelhofFestgesetztdavon in Marienfelde240,0 ha572,8
7-37Bfn zwischen Titlisweg, Mariendorfer Damm, Christuskirchhof, Floningweg, Hundsteinweg …MariendorfIm Verfahrendavon in Marienfelde32,2 ha161,9
XIII-18der Großbeerenstraße, Wilhelm-von-Siemens-Straße …MariendorfFestgesetztdavon in Marienfelde13,3 ha21,1
XIII-72künftiger Straße 430, Säntisstraße, Bösensteinweg, Grimmingweg …LichtenradeFestgesetztdavon in Marienfelde10,3 ha23,7
XIII-176Motzener Straße 39/41, 45/51, Poleigrund 1/21, 25/39, 2, 14/20 …LichtenradeFestgesetztdavon in Marienfelde4,8 ha9,0
XIII-55Daimlerstraße zwischen Titlisweg und Säntisstraße im Bezirk Tempelhof Ortsteile Mariendorf u …MariendorfFestgesetztdavon in Marienfelde3,0 ha5,6
XIII-179Verbreiterung der Buckower Chaussee zwischen der Eisenbahn und der Halker Zeile sowie für di …LichtenradeFestgesetztdavon in Marienfelde2,8 ha3,1
XIII-117Verbreiterung der Egestorffstraße zwischen Poleigrund und Blohmstraße und für die Grundstück …LichtenradeFestgesetztdavon in Marienfelde0,8 ha3,3

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Marienfelde. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Marienfelde?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Marienfelde darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Marienfelde entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Gewerbliche Baufläche (30 %), Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (21 %), Grünfläche (15 %), Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (8 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (6 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Marienfelde

Stadtplanung Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90277 6523Quelle
Anschrift
John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Marienfelde

Gilt für mein Grundstück in Marienfelde überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 4.010 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.807 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 54 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Marienfelde, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Marienfelde gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 10 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Marienfelde einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 54 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1955 bis 2025. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Marienfelde zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Marienfelde sind 44 Planzeichnungen und 3 Begründungen zu den 44 geltenden Plänen abrufbar.

Weiterlesen

Diese Seite bleibt bei Marienfelde. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.