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Berlin · Bezirk Steglitz-Zehlendorf · Ortsteil Zehlendorf

Bebauungsplan Berlin-Zehlendorf

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Zehlendorf auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Zehlendorf?

Flurstücke im festgesetzten Plan
4.650
von 9.858 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
44 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
173,0 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Zehlendorf 103 Planobjekte zu: 80 in Kraft, 22 im Verfahren und 1 unwirksam. 4 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 87,8 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 10 weitere Pläne aus Dahlem, Lichterfelde, Nikolassee und Schlachtensee reichen mit mehr als 0,1 ha nach Zehlendorf hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 715,2 ha der 1.615,0 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 44 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 173,0 ha. Von den 9.858 Flurstücken im Ortsteil liegen 4.650 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Zehlendorf. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1956 bis 2023; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓103 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Zehlendorf

103 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Zehlendorf
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
6-24Allgemeines Wohngebiet “Fischerhüttenstraße, Plüschowstraße” BebauungsplanFischerhüttenstr. 39/43 und die Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92 …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
28.03.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.04.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 162
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
31.08.2010
Gespeicherte Beteiligung
14.06.2011–14.07.2011
Gespeicherte Auslegung
18.05.2020–22.06.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (private Parkanlage und Spielplatz, private Grünfläche), Flächen für Wald (Wald), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fischerhüttenstr. 39/43 und die Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16. im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.03.20234,0
6-25VEfür das Grundstück Robert-W.-Kempner-Straße 3/5, die Fläche der Industriebahn am Dahlemer Weg (Flurstücke 6/4, 62 und 123), eine nördliche Teilfläche des Grundstücks Dahlemer Weg 50/64, einen Abschnitt der Bolchener Straße zwischen der westlichen Grundstücksgrenze der Robert-W.-Kempner-Straße 3/5 und der Brettnacher Straße, den Brittendorfer Weg sowie einen Abschnitt der Robert-W.-Kempner-Straße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
07.04.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 82
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.2011
Gespeicherte Beteiligung
14.06.2011–14.07.2011
Gespeicherte Auslegung
05.08.2013–05.09.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (private Parkanlage), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Robert-W.-Kempner-Straße 3/5, die Fläche der Industriebahn am Dahlemer Weg (Flurstücke 6/4, 62 und 123), eine nördliche Teilfläche des Grundstücks Dahlemer Weg 50/64, einen Abschnitt der Bolchener Straße zwischen der westlichen Grundstücksgrenze der Robert-W.-Kempner-Straße 3/5 und der Brettnacher Straße, den Brittendorfer Weg sowie einen Abschnitt der Robert-W.-Kempner-Straße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.04.20153,9
6-26VEfür das Gelände zwischen Bülowstraße, Fürstenstraße, Potsdamer Straße und dem Gelände der Wannseebahn im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
22.10.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
09.11.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 725
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.10.2011
Gespeicherte Beteiligung
03.08.2015–04.09.2015
Gespeicherte Auslegung
15.01.2018–16.02.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Schutz- und Pflanzstreifen), Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Soniorenwohn- und Pflegeheim)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bülowstraße, Fürstenstraße, Potsdamer Straße und dem Gelände der Wannseebahn im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.10.20192,1
X-1für das Gebiet zwischen Mühlenstr., Hochbaumstr., Hammerstr. und Dahlemer Weg in Berlin-Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
33,5 ha
Festsetzungsdatum
31.03.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.04.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 276
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Mühlenstr., Hochbaumstr., Hammerstr. und Dahlemer Weg in Berlin-Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.03.195633,5
X-101Wohngebiet zwischen Jänickestraße / Dahlemer WegJänickestraße, Mühlenstraße, Bertholdstraße, Hochbaumstraße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
33,5 ha
Festsetzungsdatum
05.08.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 1910
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.11.1966
Gespeicherte Auslegung
14.05.1973–19.06.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelische Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Jänickestraße, Mühlenstraße, Bertholdstraße, Hochbaumstraße, Dahlemer Weg und Hamerlingweg sowie für die Grundstücke Mühlenstraße 49a/51, Bertholdstraße 2/10, Hochbaumstraße 66/74 und Dahlemer Weg 84 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.08.197433,5
X-104Wohngebiet Leuchtenburgstraße / ClaszeileAdolfstraße, Leuchtenburgstraße, Nieritzweg und Claszeile im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
21.09.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.10.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 88, Seite 1687
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.06.1967
Gespeicherte Auslegung
07.07.1969–08.08.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Adolfstraße, Leuchtenburgstraße, Nieritzweg und Claszeile im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.09.19704,3
X-107Verbreiterung Str. 601 (Sundgauer Straße)Verbreiterung der Sundgauer Straße und der Straße 601 zwischen der Bolchener Straße und dem …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 745
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.03.1968
Gespeicherte Auslegung
23.11.1970–23.12.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Sundgauer Straße und der Straße 601 zwischen der Bolchener Straße und dem Dahlemer Weg, für das Gelände zwischen der Straße 601, der Sundgauer Straße, der Bolchener Straße, der Brettnacher Straße und dem Dahlemer Weg, für die Grundstücke Mühlenstraße 53 u. 55, Straße 601 Nr. 152/162 und Dahlemer Weg 82 sowie für eine Teilfläche der Hampsteadstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.19725,3
X-108Grundschule Ludwigsfelder Straßeder Ludwigsfelder Straße, dem Buschgraben, der Neuruppiner Straße und dem Grünstreifen …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
15.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1236
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.06.1968
Gespeicherte Auslegung
23.11.1970–23.12.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Schule), Wasserfläche, Grünfläche (Uferschutzstreifen), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Ludwigsfelder Straße, dem Buschgraben, der Neuruppiner Straße und dem Grünstreifen, sowie für den Buschgraben zwischen der Ludwigsfelder Straße und der Landesgrenze im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.07.19712,3
X-11U-Bhf. Krumme Lanke und Umgebung: Kreuzung Argentinische Allee - Fischerhüttenstraße in Berlin - Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,5 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1105
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Wasserfläche, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus), Kerngebiet, reines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet: Kreuzung Argentinische Allee - Fischerhüttenstraße in Berlin - Zehlendorf.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.195712,5
X-11-1Änderung im B-Plan X-11 Bereich Am Vierlingen Bereich des Vierlings zwischen den Grundstücken Fischerhüttenstraße 97/109 und Fischerhüt …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
26.03.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.04.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 422
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.10.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den südlichen Bereich des Vierlings zwischen den Grundstücken Fischerhüttenstraße 97/109 und Fischerhüttenstraße 113 sowie Fischerhüttenstraße 97/109 (teilweise) im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.03.19681,2Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
X-110Gewerbegebiet westliche DüppelstraßePotsdamer Straße, Düppelstraße, Königsstraße und Fischer-Dieskau-Weg …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
08.11.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.11.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 498
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.08.1972
Gespeicherte Auslegung
22.02.1988–25.03.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Düppelstraße, Königsstraße und Fischer-Dieskau-Weg, für Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 29, Düppelstraße 6, 16, 18/20, sowie für den angrenzenden Abschnitt der Düppelstraße und für den Fischer-Dieskau-Weg, im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.11.19963,1
X-112für den Dahlemer Weg zwischen der Mörchinger Straße und der Wannseebahn einschließlich des Grundstücks Mörchinger Straße 25/27 und Teilflächen der Wannseebahn im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
27.09.1975
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.10.1975
Fundstelle im GVBl.
Nr. 87, Seite 2531
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.03.1969
Gespeicherte Auslegung
24.03.1975–30.04.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für den Dahlemer Weg zwischen der Mörchinger Straße und der Wannseebahn einschließlich des Grundstücks Mörchinger Straße 25/27 und Teilflächen der Wannseebahn im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.09.19750,9
X-12Ehemalige TelefunkensiedlungPfarracker, Sachtlebenstr., Buschgraben, Goerzallee u. Andréezeile in Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
46,2 ha
Festsetzungsdatum
03.10.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.10.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 966
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
27.05.1958–27.06.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Grünfläche (Dauerkleingärten, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Säuglingsfürsorgeheim), Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Pfarracker, Sachtlebenstr., Buschgraben, Goerzallee u. Andréezeile in Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.10.195846,2
X-12-1Ladiussstraße, Ladiusmarktdem Breitensteinweg …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
29.05.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 785
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.12.1961
Gespeicherte Auslegung
28.03.1966–29.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Breitensteinweg, der Andréezeile und der Goerzallee östlich des öffentlichen Grünstreifens im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.05.19672,6
X-123Baugebiet Alt-Schönow / Kleinmachnower WegTeltower Damm 276, 282, 284, 288, 290, 300, 310 …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,0 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 672
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.06.1971
Letzte Änderung des Beschlusses
06.07.2004
Gespeicherte Beteiligung
18.01.1993–19.02.1993
Gespeicherte Auslegung
08.08.2005–22.08.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (Uferschutzstreifen, öffentliche naturnahe Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, Fläche für die Landwirtschaft
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Teltower Damm 276, 282, 284, 288, 290, 300, 310, Teilflächen der Grundstücke Beeskowdamm 17/19 und Teltower Damm 279/283, Alt-Schönow 1/7B, 2/14C, 9 (tlw.), und für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Berlin 18 985 (landwirtschaftliche Nutzfläche), einen Abschnitt des Schönower Grabens sowie Kleinmachnower Weg 1/17 und 6/8 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf und Lichterfelde

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.200611,0
X-126Gut Düppel – FU Sondergebietalten Gutshofes Düppel nördlich des Königsweges im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,0 ha
Festsetzungsdatum
01.07.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.07.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1635
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.01.1972
Gespeicherte Auslegung
02.04.1973–11.05.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (freie Universität veterinärmedizinische Institute), Grünfläche (Parkanlage), Flächen für die Landwirtschaft (Bezirksbaumschule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände des alten Gutshofes Düppel nördlich des Königsweges im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.07.197414,0
X-127Ortsdurchfahrt B1 Zehlendorf MitteVerbreiterung der Potsdamer Straße und der Berliner Straße zwischen dem Grundstück Potsdamer …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,2 ha
Festsetzungsdatum
13.09.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.09.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 2232
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.06.1972
Letzte Änderung des Beschlusses
15.01.1974
Gespeicherte Auslegung
18.02.1974–22.03.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Privatschule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Potsdamer Straße und der Berliner Straße zwischen dem Grundstück Potsdamer Straße 41 und dem Fußweg zur Mörchinger Straße, für angrenzende Grundstücke und Grundstücksflächen sowie für die Grundstücke Seehofstraße 3 und Bogenstraße 8 (teilweise) im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.09.19747,2
X-135Gewerbeblock Beuckestraße / Anhaltiner StraßeBeuckestraße 20-23, Neue Straße 10-14, Anhaltinerstraße 20/22, im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
18.01.1996
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.02.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 63
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1975
Gespeicherte Auslegung
24.08.1987–25.09.1987
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstücke Beuckestraße 20-23, Neue Straße 10-14, Anhaltinerstraße 20/22, im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.01.19961,7
X-136Gewerbegebiet BerlepschstraßeBerlepschstraße 10/36 …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
18.09.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.10.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1230
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.08.1975
Gespeicherte Auslegung
30.06.1980–01.08.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Berlepschstraße 10/36, für die Parkanlage südwestlich des Grundstücks Berlepschstr. 36 sowie für eine Teilfläche des nördlich angrenzenden Eisenbahngeländes im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.09.19813,1
X-15Fischerhüttenstr. 56 FernmeldeanlageFischerhüttenstr. 56 in Berlin-Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 955
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (Spielplatz, private Grünfläche), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet Fischerhüttenstr. 56 in Berlin-Zehlendorf.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19561,6
X-158Baugebiet Berliner Straße 88Berliner Straße 78/92, Mörchinger Straße 42/46, 52/54, 41/53N …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
07.05.2003
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.06.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 237
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.04.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
10.10.1989
Gespeicherte Beteiligung
16.05.1988–24.06.1988
Gespeicherte Auslegung
15.10.1990–29.10.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, Gemeinschaftshaus Anlage für soziale und kulturelle Zwecke), Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg, öffentliche Parkfläche), Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage und Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Berliner Straße 78/92, Mörchinger Straße 42/46, 52/54, 41/53N, Colmarer Weg 15/21 und Grundbuch von Zehlendorf Blatt 17 196, einen Abschnitt der Mörchinger Straße zwischen Colmarer Weg und westlicher Grenze des Grundstücks Mörchinger Straße 36/40 sowie für den Colmarer Weg im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.05.20035,0
X-16Machnower Straße / Camphausenstraßeder Machnower Str. Camphausenstr. …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
23.11.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.12.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1185
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, reines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen der Machnower Str. Camphausenstr., dem Gimpelsteig u. der Walterhöferstr. in Berlin-Zehlendorf.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.11.19561,5
X-17Wohngebiet Jähnickestraße / Dahlemer WegDahlemer Weg und Heinrich-Laehr-Park an der Einmündung der Jänickestraße in Berlin-Zehlendor …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
27.11.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.12.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1142
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.01.1958–31.01.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Dahlemer Weg und Heinrich-Laehr-Park an der Einmündung der Jänickestraße in Berlin-Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.11.19583,0
X-18Durchlegung des Quermatenwegsdes Quermatenweges zwischen Wasserkäfersteig und Herrmannstraße in Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,3 ha
Festsetzungsdatum
03.11.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.11.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 1075
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
27.05.1958–27.06.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Fläche für Wald
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits des Quermatenweges zwischen Wasserkäfersteig und Herrmannstraße in Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.11.19589,3
X-184JustizvollzugsanstaltRobert-von-Ostertag-Straße 2 (teilweise) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
08.01.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.04.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 96
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
31.05.2006
Gespeicherte Beteiligung
07.11.1994–09.12.1994
Gespeicherte Auslegung
11.12.2006–19.01.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Justizvollzugsanstalt), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Robert-von-Ostertag-Straße 2 (teilweise) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.01.20082,2Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
X-2Beiderseits Potsdamer- und Berliner Straßezur Abänderung der Straßen- und Baugrenzen beiderseits der Potsdamer u. Berliner Str. zwisch …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.09.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1105
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (evangelische Kirchengemeinde), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
zur Abänderung der Straßen- und Baugrenzen beiderseits der Potsdamer u. Berliner Str. zwischen Kaiser- u. Gartenstr. und zur Ausweisung eines Parkplatzes an der Kaiserstr. in Bln.-Zehlendorf.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.19575,4
X-20Martin-Buber-Str. / Kirchstr. – Rathausblockdem Teltower Damm …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
14.01.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.01.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 232
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
24.06.1968–26.07.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Bezirksverwaltung), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Teltower Damm, der Martin-Buber-Straße und der Kirchstraße mit Ausnahme der Grundstücke Teltower Damm 28/32 und Teltower Damm 34 Ecke Martin-Buber-Straße 1 (teilweise) im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.01.19703,4
X-21Goerzallee / Teltower Damm / Kleinmachnower Wegam Kleinmachnower Weg und an der Goerzallee westlich des Teltower Dammes im Bezirk Zehlendor …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
29.01.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 265
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1958
Gespeicherte Auslegung
20.03.1961–25.04.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (Dauerkleingärten, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände am Kleinmachnower Weg und an der Goerzallee westlich des Teltower Dammes im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.01.19635,0
X-23Clayallee zw. Sundgauer- und Berliner StraßeClayallee zwischen Berliner Straße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,6 ha
Festsetzungsdatum
22.10.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.10.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1092
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Straßenzug Clayallee zwischen Berliner Straße, Potsdamer Straße und Leichardtstraße in Berlin-Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.10.19568,6
X-25Baugebiet Mörchinger- / Berliner Straßean der Mörchinger Straße und der Berliner Straße 30-36 in Berlin-Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
28.09.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.10.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 1166
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
16.03.1959–15.04.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet an der Mörchinger Straße und der Berliner Straße 30-36 in Berlin-Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.09.19594,5
X-26Schweitzerhofgelände westlichSchweizerhofparkes westlich des Teltower Dammes zwischen Schädestraße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
20,0 ha
Festsetzungsdatum
15.10.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.11.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1194
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.02.1956
Gespeicherte Auslegung
10.11.1958–09.12.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Alterswohnheim, Altersheim, kirchliche Hochschule, kirchliche Zwecke), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände des Schweizerhofparkes westlich des Teltower Dammes zwischen Schädestraße, Johannesstraße u Teichstraße in Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.10.195920,0
X-30Wohngebiet Laehr’scher Jadgwegder Straße Am Rehwechsel, dem Laehr'schen Jagdweg …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
20.03.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 273
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Straße Am Rehwechsel, dem Laehr'schen Jagdweg, der Goerzallee und dem Heinrich-Laehr-Park. in Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.03.19581,8
X-32Baublock Charlottenburger Straße / ClayalleeClayallee 330 - Charlottenburger Straße 10/12, Clayallee 336/354 …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
06.04.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.04.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 588
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.12.1958
Gespeicherte Auslegung
04.04.1966–06.05.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Hallenschwimmbad und Anlagen für gesundheitliche Zwecke), Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Clayallee 330 - Charlottenburger Straße 10/12, Clayallee 336/354, Berliner Straße 9/11d und Charlottenburger Straße 2/8 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.04.19674,7
X-32-1Feuerwache Zehlendorf, Charlottenburger StraßeClayallee 328/334 und Charlottenburger Straße 10/12 im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
06.08.1991
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 201
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.06.1978
Gespeicherte Beteiligung
30.04.1979–01.06.1979
Gespeicherte Auslegung
10.02.1986–14.03.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Hallenschwimmbad und Sporthalle)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Clayallee 328/334 und Charlottenburger Straße 10/12 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.08.19912,7
X-32-1-1Schwimmbad, Clayallee 332-336Clayallee 328/334 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
15.05.2007
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.06.2007
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 229
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.2005
Gespeicherte Beteiligung
19.05.2005–15.06.2005
Gespeicherte Auslegung
07.02.2006–07.03.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Clayallee 328/334 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.05.20072,0
X-34Baugebiet FischerhüttenstraßeFischerhüttenstraße zwischen der Goethestraße und der Dauerwaldgrenze im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,9 ha
Festsetzungsdatum
04.12.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.12.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1287
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.12.1957
Gespeicherte Auslegung
16.05.1960–15.06.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Fläche für Wald, Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Fischerhüttenstraße zwischen der Goethestraße und der Dauerwaldgrenze im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.12.196210,9
X-37Ernst-Reuter-Sportfeld am Siebenendenwegzur Ausweisung einer Sonderzweckfläche für den Sport in dem Gebiet zwischen Onkel-Tom-Straße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
12.01.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.01.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 82
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.02.1956
Gespeicherte Auslegung
14.07.1958–12.08.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
zur Ausweisung einer Sonderzweckfläche für den Sport in dem Gebiet zwischen Onkel-Tom-Straße und dem Siebenendenweg in Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.01.19593,7
X-38Behring-Krankenhaus, GimpelsteigStandort Behring-Krankenhaus und Aufhebung der Urbanstraße im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
15.08.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1138
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
05.12.1960–09.01.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Behringkrankenhaus), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Standort Behring-Krankenhaus und Aufhebung der Urbanstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.08.19611,3
X-38-1Erweiterung Behring-KrankenhausGimpelsteig 3,5 und Walterhöferstraße 11 - Krankenhaus Zehlendorf …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,0 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.12.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 659
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1988
Gespeicherte Auslegung
15.01.1990–16.02.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus, Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Gimpelsteig 3,5 und Walterhöferstraße 11 - Krankenhaus Zehlendorf, örtlicher Bereich Behring - im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19937,0
X-40Wohngebiet südlich Nieritzweg / AndreézeileSachtlebenstraße zwischen Andréezeile und Nieritzweg im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
11.10.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.10.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 1185
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
27.06.1960–27.07.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Straßenzug Sachtlebenstraße zwischen Andréezeile und Nieritzweg im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.10.19621,2
X-45Gemeinbedarfsfläche Schule Zwingenberger WegQuermatenweg, Ottmachauer Steig, Zwingenberger Weg und Hirschhorner Weg im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Festsetzungsdatum
23.01.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.02.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 198
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.03.1958
Gespeicherte Auslegung
11.04.1960–11.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Grundschule, Kindertagesstätte), reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Quermatenweg, Ottmachauer Steig, Zwingenberger Weg und Hirschhorner Weg im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.01.19635,0
X-47Zehlendorf-Süd PfarrackerPfarrackers zwischen Sachtlebenstraße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
20,3 ha
Festsetzungsdatum
29.12.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.01.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 136
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.02.1960–01.03.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche, Grundschule), Grünfläche (Schulsport- und Tummelplatz, private Grünfläche), sonstiges Sondergebiet (Läden), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände des Pfarrackers zwischen Sachtlebenstraße, Nieritzweg und beiderseits der Andréezeile im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.12.196120,3
X-49Machnower Straße 105der Machnower Straße und Sachtlebenstraße im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,4 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.06.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 533
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1958
Gespeicherte Auslegung
17.08.1959–16.09.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Flächen für Versorgungsanlagen (Pumpwerk), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz, private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Machnower Straße und Sachtlebenstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19605,4
X-50Wohngebiet Jänickestraße / Dahlemer WegHeinrich-Laehr-Park und Dahlemer Weg …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,7 ha
Festsetzungsdatum
08.04.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 450
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.1961
Gespeicherte Auslegung
26.10.1964–27.11.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heinrich-Laehr-Park und Dahlemer Weg, südlich des Grundstücks Dahlemer Weg 152 und Leo-Baeck-Straße sowie nördlich der Grundstücke Dahlemer Weg 188, Jänickestraße 120 und 115 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.04.196510,7
X-51Verschwenkung des Nieritzwegesam Nieritzweg zwischen Ritterhufen und Claszeile in Berlin-Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
14.07.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.07.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 655
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1958
Gespeicherte Auslegung
01.02.1960–01.03.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke am Nieritzweg zwischen Ritterhufen und Claszeile in Berlin-Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.07.19601,9
X-54Gelände zwischen Dahlemer Weg / SeehofstraßePotsdamer Straße 45,45a,46, Königstraße 5,6,45,46 …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
30.06.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.07.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1101
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.03.1958
Gespeicherte Auslegung
11.01.1965–10.02.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei-Inspektion, Amtsgericht und Finanzamt), Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Potsdamer Straße 45,45a,46, Königstraße 5,6,45,46, Martin-Buber-Straße 18-19 und Martin-Buber-Straße 20-21 mit Königstraße 44 sowie für die Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 47-48 mit Königstraße 4, Potsdamer Straße 50 mit Königstraße 1a, Königstraße 1b,3 und Königstraße 40-43a im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.06.19664,0
X-57Wohngebiet westlich Teltower Damm / Laehstraßean der Westseite des Teltower Dammes zwischen Teichstraße und Laehrstraße im Bezirk Zehlendo …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
27.02.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.03.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 328
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.06.1958
Gespeicherte Auslegung
11.04.1960–11.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Westseite des Teltower Dammes zwischen Teichstraße und Laehrstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.02.19612,4
X-5aGewerbegebiet Dahlemer Weg /MühlenstraßeFinckensteinallee, Bolchener Straße, Brettnacher Str., Dahlemer Weg …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,4 ha
Festsetzungsdatum
17.02.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.03.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 149
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.06.1959–15.07.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz, (private Grünfläche)), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Finckensteinallee, Bolchener Straße, Brettnacher Str., Dahlemer Weg, Mühlenstraße und Jänickestraße in Berlin-Zehlendorf Jänickestr

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.02.19606,4
X-5bWohngebiet beiderseits der Sundgauer Straßeder Sundgauer Straße zwischen Wannseebahn, Schubertstraße, Curtiusstraße, Dahlemer Weg …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
30,0 ha
Festsetzungsdatum
04.09.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.09.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1785
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1970
Gespeicherte Auslegung
10.08.1970–11.09.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte, Jugendheim, Säuglingsfürsorgestelle, Büchereizweigstelle und Altentagesstätte), sonstiges Sondergebiet (Läden), Grünfläche (Parkanlage, Spielplatz), allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits der Sundgauer Straße zwischen Wannseebahn, Schubertstraße, Curtiusstraße, Dahlemer Weg, Brettnacher Straße, Bolchener Straße und Hampsteadstraße mit Ausnahme der Grundstücke Hampsteadstraße 36/46, für eine Teilfläche des Dahlemer Weges zwischen Brettnacher Straße und Mühlenstraße sowie für den Dahlemer Weg zwischen Curtiusstraße und Brettnacher Straße und für eine Teilfläche des Grundstücks Curtiusstraße 76/78 im Bezirk Zehlendorf und im Bezirk Steglitz, Ortsteil Lich...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.09.197230,0
X-6Wohngebiet beiderseits Sprungschanzenwegdes Sprungschanzenweges zwischen Riemeisterstraße und Holzungsweg in Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.05.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 447
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche), reines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits des Sprungschanzenweges zwischen Riemeisterstraße und Holzungsweg in Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.19571,6
X-6-1Wohngebiet nördlich SprungschanzenwegSprungschanzenweg 1/95, 20-90G und Holzungsweg 53/67 im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.06.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 168
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.07.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
27.03.1990
Gespeicherte Beteiligung
27.10.1986–27.11.1986
Gespeicherte Auslegung
07.09.1992–09.10.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Radfahr- und Fussweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Sprungschanzenweg 1/95, 20-90G und Holzungsweg 53/67 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19943,8
X-60Wohngebiet südl. Seibtweg (Postgelände)dem Seibtweg, der Albertinenstraße, dem Buschgrabenweg, der Ludwigsfelder Straße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
04.06.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 882
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1970
Gespeicherte Auslegung
28.02.1972–30.03.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelische Kirche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage, Uferschutzstreifen), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen dem Seibtweg, der Albertinenstraße, dem Buschgrabenweg, der Ludwigsfelder Straße, der Grenze von Berlin und dem Buschgraben, einschließlich Buschgraben zwischen der Nordgrenze des Grundstücks Schopfheimer Straße 19 und der Ludwigsfelder Straße sowie für das Grundstück Schopfheimer Straße 19 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.06.197311,9
X-61-1Bauflächen beiderseits der KleinaustraßeBerliner Straße, Vopeliuspfad …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
16.08.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.09.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1913
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.1979
Gespeicherte Beteiligung
19.11.1979–21.12.1979
Gespeicherte Auslegung
22.11.1982–22.12.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Berliner Straße, Vopeliuspfad, den seitlichen beziehungsweise rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Vopeliuspfad 8-12, Wannseebahn und Seehofstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.08.19904,7
X-64Eigenheimsiedlung am OertzenwegEigenheimsiedlung Düppel-Nord am Oertzenweg im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,8 ha
Festsetzungsdatum
12.05.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 33, Seite 772
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
08.05.1964–12.06.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Eigenheimsiedlung Düppel-Nord am Oertzenweg im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.05.196619,8
X-65Gebiet Teltower Damm / Prinz-Handjery-Straße / MühlstraßeTeltower Damm und Prinz-Handjery-Straße südlich der Mühlenstraße im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.06.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 607
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.08.1957
Gespeicherte Auslegung
02.01.1962–02.02.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Standort für soziale und kulturelle Zwecke), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Teltower Damm und Prinz-Handjery-Straße südlich der Mühlenstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.19633,9
X-69Wohngebiet beiderseits der Echtermeyerstraßeder Mühlenstraße beiderseits der Echtermeyerstraße im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
05.03.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.03.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 372
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.11.1960
Gespeicherte Auslegung
14.10.1963–15.11.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände nördlich der Mühlenstraße beiderseits der Echtermeyerstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.03.19641,7
X-70Poststandort HampsteadstraßeTeltower Damm, Eisenbahn, Prinz-Handjery-Straße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
19.06.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.07.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1189
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.01.1961
Gespeicherte Auslegung
24.05.1971–25.06.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Post), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Teltower Damm, Eisenbahn, Prinz-Handjery-Straße, Mühlenstraße und Herbergerweg einschließlich des Grundstücks Prinz-Handjery-Straße 1 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.06.19721,6Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
X-70-1Teltower Damm / Hampsteadstraße, Änderung Bebauungsplan X-70Hampsteadstraße 81/85, Herbergerweg 2/8 …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
20.08.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.09.1996
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 566
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.11.1978
Letzte Änderung des Beschlusses
07.02.1984
Gespeicherte Beteiligung
03.08.1987–07.09.1987
Gespeicherte Auslegung
25.04.1988–31.05.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hampsteadstraße 81/85, Herbergerweg 2/8, Teltower Damm 37/41 sowie für einen Abschnitt der Hampsteadstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.08.19952,1
X-72Gelände nördlich des Quermatenwegsdes Quermatenweges zwischen Onkel-Tom-Straße, verlängertem Wasserkäfersteig …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
28,3 ha
Festsetzungsdatum
11.11.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.12.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 75, Seite 1645
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.11.1965
Gespeicherte Auslegung
07.03.1966–07.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Gaststätte, Reitsportschule), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände nördlich des Quermatenweges zwischen Onkel-Tom-Straße, verlängertem Wasserkäfersteig, Krumme Lanke und Riemeisterfenn im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.11.196628,3
X-73Wohngebiet Düppel-Süd ClauerstraßeKolonie Feierabend an der Andréezeile und an der Berlepschstraße einschließlich der Grundstü …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,2 ha
Festsetzungsdatum
21.07.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.08.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1205
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.10.1961
Gespeicherte Auslegung
12.07.1965–13.08.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände der Kolonie Feierabend an der Andréezeile und an der Berlepschstraße einschließlich der Grundstücke Berlepschstraße 98/120 und Berlepschstraße 93/95 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.07.196613,2
X-74Gelände östlich des U-Bhf. Krumme Lankeder Argentinischen Allee und dem U-Bahn-Einschnitt westlich des Siebenendenweges im Bezirk Z …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
06.10.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.10.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1083
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.01.1962
Gespeicherte Auslegung
16.06.1964–20.07.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Argentinischen Allee und dem U-Bahn-Einschnitt westlich des Siebenendenweges im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.10.19641,0
X-78Onkel-Tom-Straße 73 , TelekomOnkel-Tom-Straße 73 im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
15.09.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
07.10.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1045
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.12.1962
Gespeicherte Auslegung
16.06.1964–20.07.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Fernsprechvermittlungsstelle der Post), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Onkel-Tom-Straße 73 im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.09.19640,3
X-80Gebiet Andreézeile / Machnower Straßeder Andréezeile, Machnower Straße und der Landesgrenze im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
22.11.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.12.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 66, Seite 1110
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
04.07.1963–06.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Grünfläche, private Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Andréezeile, Machnower Straße und der Landesgrenze im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.11.19633,2
X-81Gewerbefläche Potsdamer Chaussee / BülowstraßeBülowstraße, Fürstenstraße, Potsdamer Straße und Wannseebahn im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
06.12.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
16.12.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 78, Seite 1937
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.03.1963
Gespeicherte Auslegung
03.08.1964–04.09.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentlicher Grünstreifen), Fläche für die Landwirtschaft (Landschaftsgärtnerei), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bülowstraße, Fürstenstraße, Potsdamer Straße und Wannseebahn im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.12.19652,1
X-83für das Gelände westlich der Wannseebahn, nördlich der Stammbahnlinie, östlich der Idsteiner Straße und beiderseits des Königsweges im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
19,8 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.11.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 108, Seite 2418
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.04.1965
Gespeicherte Auslegung
04.11.1968–06.12.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage, Dauerkleingärten, Uferschutzstreifen), Wasserfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (Tankstelle), Flächen für Versorgungsanlagen (Regenwasserrückhaltebecken)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände westlich der Wannseebahn, nördlich der Stammbahnlinie, östlich der Idsteiner Straße und beiderseits des Königsweges im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.10.196919,8
X-86für die Verbreiterung des Grenzpfades sowie für Teilflächen der angrenzenden Grundstücke im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
12.03.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.03.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 358
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.09.1964
Gespeicherte Auslegung
27.05.1968–28.06.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung des Grenzpfades sowie für Teilflächen der angrenzenden Grundstücke im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.03.19690,3
X-93Teltower Damm J.F. Kennedy-SchuleTeltower Damm, Schönower Park, Prinz-Handjery-Straße, Straße Am Schweizerhof …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,5 ha
Festsetzungsdatum
13.09.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.09.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 84, Seite 1859
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1966
Gespeicherte Auslegung
12.10.1970–13.11.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kindertagesstätte und Rehabilitationszentrum), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Teltower Damm, Schönower Park, Prinz-Handjery-Straße, Straße Am Schweizerhof, Grünstreifen östlich der Schweizerhofschule und der Leo-Baeck-Straße sowie für Teilflächen der Straße Am Schweizerhof, der Leo-Baeck-Straße und des Schönower Parkes. im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.09.197213,5
X-95Wohngebiet Machnower Straße / AndreézeileBereich der Straßenkreuzung Machnower Straße - Ludwigsfelder Straße - Sachtlebenstraße unter …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
11.12.1969
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.1969
Fundstelle im GVBl.
Nr. 120, Seite 2628
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.11.1965
Gespeicherte Auslegung
06.01.1969–07.02.1969
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich der Straßenkreuzung Machnower Straße - Ludwigsfelder Straße - Sachtlebenstraße unter Einschluß der Grundstücke Machnower Straße 56/62, Ludwigsfelder Straße 2 und Sachtlebenstraße 1/3,2,4 und 6. im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.12.19692,2
X-99Wohngebiet Adolfstraße / Klistostraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
07.09.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.09.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1299
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.1966
Gespeicherte Auslegung
29.04.1968–31.05.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Adolfstraße, Klistostraße, Hoffbauerpfad und Fußweg zwischen Urbanstraße und Adolfstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.09.19680,8
X-9aWohngebiet Düppel-Süd 1. BauabschnittDüppel-Süd (östlicher Teil) an der verlängerten Berlepschstraße im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,7 ha
Festsetzungsdatum
30.04.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.05.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 449
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
16.01.1961–15.02.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz, private Grünfläche), sonstiges Sondergebiet (Läden), reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände Düppel-Süd (östlicher Teil) an der verlängerten Berlepschstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.04.196211,7
X-9bWohngebiet Düppel-Süd 2. BauabschnittDüppel-Süd (westlicher Teil) an der verlängerten Berlepschstraße im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,6 ha
Festsetzungsdatum
16.09.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.09.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1241
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.11.1961
Gespeicherte Auslegung
04.01.1965–05.02.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
reines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünanlage), Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände Düppel-Süd (westlicher Teil) an der verlängerten Berlepschstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.09.19659,6
X-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
33,5 ha
Festsetzungsdatum
09.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1233
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.09.1969
Gespeicherte Auslegung
28.09.1970–30.10.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.07.197133,5
X-B10Baugebiet südlich Karl-Hofer-StraßeJaehnstraße, Sven-Hedin-Straße, Fischerhüttenstraße, Bergmannstraße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
46,9 ha
Festsetzungsdatum
08.11.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 41, Seite 729
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Gespeicherte Auslegung
30.08.1999–01.10.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Jaehnstraße, Sven-Hedin-Straße, Fischerhüttenstraße, Bergmannstraße, nördliche Grenze des Gemeindewäldchens, Forststraße, Potsdamer Straße, Fürstenstraße, Bülowstraße, Wannseebahn, Karl-Hofer-Straße, Beerenstraße, Blumenthalstraße, Sven- Hedin-Straße und Karl-Hofer-Straße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.11.200546,9
X-B11Baugebiet südlich SchützalleeSven-Hedin-Straße, Schützallee, Clayallee, Potsdamer Stra­ße, Forststraße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
45,3 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 675
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Gespeicherte Auslegung
05.09.2005–05.10.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Friedhof, öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sven-Hedin-Straße, Schützallee, Clayallee, Potsdamer Stra­ße, Forststraße, nordwestliche Grenze des Gemeinde-wäldchens, Fischerhüttenstraße, westliche Grenze des Friedhofes mit Ausnahme der Grundstücke Clayallee 343–357, Potsdamer Straße 1, 2 und 7 A (Nord-Grundschule) und 8, Fischerhüttenstraße 4/6, Onkel-Tom-Straße 1/7, Pasewaldstraße 1-3 sowie Propst-Süßmilch-Weg 2/12 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.200645,3
X-B12Baugebiet nördlich SchützalleeGartenstraße, Berliner Straße, Seehofstraße und Wannsee­bahn …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
54,5 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 678
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Gespeicherte Auslegung
05.09.2005–05.10.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Wasserfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gartenstraße, Berliner Straße, Seehofstraße und Wannsee­bahn, ausgenommen die Grundstücke Gartenstraße 1–12, Berliner Straße 8/12 und Seehofstraße 1/3 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.200654,5
X-B13Baugebiet Bogenstraße / GartenstraßeGartenstraße, Berliner Straße, Seehofstraße und Wannsee­bahn …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,1 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 676
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Gespeicherte Auslegung
05.09.2005–05.10.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Gartenstraße, Berliner Straße, Seehofstraße und Wannsee­bahn, ausgenommen die Grundstücke Gartenstraße 1–12, Berliner Straße 8/12 und Seehofstraße 1/3 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20064,1
X-B21Baugebiet nördl. Mühlenstraße bis S-BahnPrinz-Handjery-Straße, Hampsteadstraße …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,7 ha
Festsetzungsdatum
13.10.2003
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.10.2003
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 513
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.11.1984
Letzte Änderung des Beschlusses
19.04.1994
Gespeicherte Beteiligung
18.06.1985–31.07.1985
Gespeicherte Auslegung
18.10.1993–19.11.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Prinz-Handjery-Straße, Hampsteadstraße, Schreberstraße und Mühlenstraße sowie für die Grundstücke Herbergerweg 10, Prinz-Handjery-Straße 74-76, Hampsteadstraße 33, 40/46, 79, Schreberstraße 2/28, Mühlenstraße 24/26 und für einen Abschnitt der Hampsteadstraße, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.10.200316,7
X-B6Anpassung der baulichen Nutzung von Gewerbegebieten an die Baunutzungsverordnung 1977zur Änderung des Gewerbegebietes im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes X-5b ( f …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Festsetzungsdatum
20.11.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.12.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 2086
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.05.1985
Gespeicherte Beteiligung
18.11.1985–20.12.1985
Gespeicherte Auslegung
18.07.1988–22.08.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung des Gewerbegebietes im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes X-5b ( für das Gelände beiderseits der Sundgauer Straße zwischen Wannseebahn, Schubertstraße, Curtiusstraße, Dahlemer Weg, Brettnacher Straße, Bolchener Straße und Hampsteadstraße mit Ausnahme der Grundstücke Hampsteadstraße 36/46, für eine Teilfläche des Dahlemer Weges zwischen Brettnacher Straße und Mühlenstraße sowie für den Dahlemer Weg zwischen Curtiusstraße und Brettnacher Straße und für eine Teilfläche des...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.11.198911,9
X-B8Baugebiet nördlich Karl-Hofer-StraßeFischerhüttenstraße, Argentinischer Allee …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
36,3 ha
Festsetzungsdatum
31.05.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 352
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Gespeicherte Auslegung
30.08.1999–01.10.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besondererer Zweckbestimmung (Fuss- und Radweg), Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Fischerhüttenstraße, Argentinischer Allee, nordöstliche Grenze der Grundstücke Argentinische Allee 33 und Karl-Hofer-Straße 11A und 11C, Karl-Hofer-Straße, Roonstraße, Bülowstraße, Am Schlachtensee, Elvirasteig, Goethestraße mit Ausnahme der Grundstücke Argentinische Allee 1/5B und 2, Beerenstraße 57, Limastraße 1 und 2 sowie Am Schlachtensee 2 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.200536,3
X-DFestsetzung der Grundflächen von Lauben in Kleingärtenzur Änderung der Bebauungspläne mit Dauerkleingärten X-12 für das Gebiet zwischen Pfarracker …
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
74,1 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.09.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1279
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.06.1980
Gespeicherte Auslegung
25.01.1982–26.02.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung der Bebauungspläne mit Dauerkleingärten X-12 für das Gebiet zwischen Pfarracker, Sachtlebenstraße, Buschgraben, Goerzallee und Andréezeile in Berlin-Zehlendorf, X-21 für das Gelände am Kleinmachnower Weg und an der Goerzallee westlich des Teltower Dammes im Bezirk Zehlendorf, X-83 für das Gelände westlich der Wannseebahn, nördlich der Stammbahnlinie, östlich der Idsteiner Straße und beiderseits des Königsweges im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.198474,1
6-11für die Parkanlage vor dem Grundstück Potsdamer Chaussee 101, den Hohentwielsteig zwischen Grundstück Hohentwielsteig Nummer 10 und Potsdamer Chaussee, das Grundstück Hohentwielsteig 20 (Dauerkleingartenanlage Hoppe), den Königsweg zwischen Wannseebahn und Idsteiner Str., das Flurstück 13/2 (Teil der Dauerkleingartenanlage Idsteiner Str.) sowie eine Teilfläche des Grundstücks Königsweg 50/Oertzenweg 19B.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.04.2011
Gespeicherte Beteiligung
30.05.2011–30.06.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Parkanlage vor dem Grundstück Potsdamer Chaussee 101, den Hohentwielsteig zwischen Grundstück Hohentwielsteig Nummer 10 und Potsdamer Chaussee, das Grundstück Hohentwielsteig 20 (Dauerkleingartenanlage Hoppe), den Königsweg zwischen Wannseebahn und Idsteiner Str., das Flurstück 13/2 (Teil der Dauerkleingartenanlage Idsteiner Str.) sowie eine Teilfläche des Grundstücks Königsweg 50/Oertzenweg 19B.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2011Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.06.20115,0
6-21VESachtlebenstr. 60, 64/66
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.04.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
09.02.2016
Gespeicherte Beteiligung
26.02.2018–28.03.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sachtlebenstr. 60, 64/66

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2018Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung28.03.20183,3
6-36VEfür die Grundstücke Königstr. 19, 19A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Königstr. 19, 19A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Vorhabenbezogener B-PlanAufstellungsbeschluss20.09.20160,5
6-43Anhaltinerstraße 5/33
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.01.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Anhaltinerstraße 5/33

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2018Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss30.01.20182,5
6-48VEfür das Grundstück Fischerhüttenstraße 64 / 68
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.11.2020
Gespeicherte Beteiligung
30.05.2023–30.06.2023
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Fischerhüttenstraße 64 / 68

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2023Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.06.20230,5
X-102aBeeskowdamm, Wupperstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.05.1969
Letzte Änderung des Beschlusses
19.01.1988
Gespeicherte Beteiligung
14.04.1986–16.05.1986
Gespeicherte Auslegung
18.01.1993–19.02.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Beeskowdamm, Wupperstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1993Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung19.02.199310,7
X-113Pasewaldtstr., Clayallee
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.02.1980
Gespeicherte Beteiligung
12.01.1981–13.02.1981
Gespeicherte Auslegung
08.10.1984–12.11.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Pasewaldtstr., Clayallee

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1984Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung12.11.19843,0
X-12-3Pfarracker, Sachtlebenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.08.1993
Gespeicherte Auslegung
07.06.1999–09.07.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Pfarracker, Sachtlebenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1999Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung09.07.199911,7
X-144aParkanlage vor Potsdamer Ch. 101usw.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.07.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
05.04.2011
Gespeicherte Auslegung
08.07.1991–16.08.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Parkanlage vor Potsdamer Ch. 101usw.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1991Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung16.08.19916,3
X-162Dauerkleingärten Kleinmachnower Weg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.1992
Gespeicherte Beteiligung
24.05.1993–25.06.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Dauerkleingärten Kleinmachnower Weg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1993Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung25.06.19936,6
X-163Kleingärten Kleinmachnower Weg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.1992
Gespeicherte Beteiligung
24.05.1993–25.06.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Kleingärten Kleinmachnower Weg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1993Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung25.06.19939,5
X-172Andreezeile, Landiusstr., Breitensteinweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.1992
Gespeicherte Beteiligung
07.09.1992–09.10.1992
Gespeicherte Auslegung
19.09.1994–21.10.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Andreezeile, Landiusstr., Breitensteinweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1994Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung21.10.19942,3
X-173Sachtlebenstr., Kleinmachnower Weg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.04.1992
Gespeicherte Beteiligung
07.09.1992–09.10.1992
Gespeicherte Auslegung
19.09.1994–21.10.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sachtlebenstr., Kleinmachnower Weg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1994Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung21.10.19944,0
X-175Königsweg, Idsteiner Str., Hegenauer Weg, Hohentwielsteig
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
12,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.09.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Königsweg, Idsteiner Str., Hegenauer Weg, Hohentwielsteig

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1992Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.09.199212,4
X-178Potsdamer Str. 11-18, Königstr. 24
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1999
Gespeicherte Beteiligung
19.04.1999–21.05.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Potsdamer Str. 11-18, Königstr. 24

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1999Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung21.05.19994,6
X-182Königstr., Markgrafenstr., Hohnezollernstr., Martin-Buber-Str., Beukestr., Düppelstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.10.1994
Gespeicherte Beteiligung
22.04.1998–22.05.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Königstr., Markgrafenstr., Hohnezollernstr., Martin-Buber-Str., Beukestr., Düppelstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1998Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung22.05.199811,1
X-185für die Grundstücke Mühlenstraße 32 C teilweise, Mühlenstraße 35 C / Knesebeckstraße 11 C / Seehofstraße 70 A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
21.05.2013
Gespeicherte Beteiligung
22.04.1998–22.05.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Mühlenstraße 32 C teilweise, Mühlenstraße 35 C / Knesebeckstraße 11 C / Seehofstraße 70 A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1998Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung22.05.19984,2
X-186die Grundstücke Seehofstraße 63 B, C / Am Schweizerhof 3 C, Am Schweizerhof 4 C / Leo-Baeck-Straße 46 B
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.1994
Letzte Änderung des Beschlusses
21.05.2013
Gespeicherte Beteiligung
22.04.1998–22.05.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
die Grundstücke Seehofstraße 63 B, C / Am Schweizerhof 3 C, Am Schweizerhof 4 C / Leo-Baeck-Straße 46 B

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1998Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung22.05.19982,2
X-196Am Hegewinkel, Holzungsweg, Hochsitzweg, Riemeisterstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1999
Gespeicherte Beteiligung
29.05.2000–30.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Am Hegewinkel, Holzungsweg, Hochsitzweg, Riemeisterstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2000Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.06.200010,6
X-197Wilskistr., Am Fischtal, Wildhüterpfad
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1999
Gespeicherte Beteiligung
29.05.2000–30.06.2000
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wilskistr., Am Fischtal, Wildhüterpfad

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2000Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung30.06.200018,5
X-B14Grünfläche Vierling
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Grünfläche Vierling

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1993Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss21.09.199314,7
X-B26Heinrich-Laer-Park
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
29,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.04.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Heinrich-Laer-Park

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1993Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss27.04.199329,3
X-61für das Gelände zwischen Berliner Straße, Vopeliuspfad, hinteren Grenzen der Grundstücke Vopeliuspfad 8-12, Wannseebahn und Seehofstraße im Bezirk Zehlendorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.07.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 945
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.05.1959
Letzte Änderung des Beschlusses
10.03.1964
Gespeicherte Auslegung
21.03.1966–22.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Privatschule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Berliner Straße, Vopeliuspfad, hinteren Grenzen der Grundstücke Vopeliuspfad 8-12, Wannseebahn und Seehofstraße im Bezirk Zehlendorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam05.07.19684,7

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 79 der 159 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 22 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks Steglitz-Zehlendorf

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Zehlendorf

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Zehlendorf
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
X-B7Fischerhüttenstraße, Goethestraße, Wannseebahn, Paul-Ernst-Park, Weg "Am Schlachtensee" …SchlachtenseeFestgesetztdavon in Zehlendorf19,2 ha43,5
X-13Argentinische Allee- Lindenthaler Allee zwischen U-Bf. Krumme Lanke und Potsdamer Chaussee i …SchlachtenseeFestgesetztdavon in Zehlendorf13,4 ha23,3
X-B9Urselweg, Niklasstraße, Potsdamer Chaussee, Lindenthaler Allee, Niklasstraße, Rhumeweg …SchlachtenseeFestgesetztdavon in Zehlendorf0,9 ha36,6
X-3Ausweisung eines Lagerplatzgebietes auf dem Gelände zwischen dem Urselweg …SchlachtenseeFestgesetztdavon in Zehlendorf0,9 ha4,9Begründung: Link beim Bezirk am 14.09.2026 nicht erreichbar
6-1BBeeskowdamm, Goerzallee, Am Stichkanal, Zehlendorfer Stichkanal, Teltowkanal …LichterfeldeFestgesetztdavon in Zehlendorf0,7 ha62,5
X-10Potsdamer Chaussee, Lindenthaler Allee, Königsweg, Benschallee …NikolasseeFestgesetztdavon in Zehlendorf0,5 ha18,4
XII-69Dahlemer Weg 67/115, Schottmüllerstraße 18/54 …LichterfeldeFestgesetztdavon in Zehlendorf0,4 ha8,6
X-94des Dreipfuhlparkes südlich der Leichhardtstraße, umschlossen von der Leichhardtstraße …DahlemFestgesetztdavon in Zehlendorf0,2 ha11,2
XII-207des Dahlemer Weges zwischen der Mörchinger Straße und dem Eisenbahngelände sowie für Teilflä …LichterfeldeFestgesetztdavon in Zehlendorf0,1 ha2,8
XII-162Dahlemer Weg 223/227 und Alsterweg 44/ 48c sowie Teilflächen des Alsterweges und des Dahleme …LichterfeldeFestgesetztdavon in Zehlendorf0,1 ha1,1

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Zehlendorf. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Zehlendorf?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Zehlendorf darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Zehlendorf entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W3 (GFZ bis 0,8) (24 %), Wald (15 %), Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) (15 %), Grünfläche (14 %) und Wohnbaufläche, W2 (GFZ bis 1,5) (9 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Zehlendorf

Stadtplanung Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung für Zehlendorf
Herr Schlaffke (zuständig für Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schlachtensee)030 90299 5430Quelle
Anschrift
Kirchstraße 1/3 14163 BerlinBarrierefreier Eingang: Kirchstraße 3, rechte Seite. Gebührenpflichtiger Parkplatz hinter dem Rathaus, erste 30 Minuten kostenlos.Quelle
Sprechzeiten der Bauberatung
Telefon: Mo. und Do., 9–12 Uhr Vor Ort: Di., 9–12 UhrLaut Bezirksseite wegen Personalmangels eingeschränkt; aktuelle Einschränkungen siehe Hinweis unten.Quelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Kontakt & Sprechzeiten  · Anschrift & Zugang  · Antrag & Gebühren 

Kontakt und Sprechzeiten stammen von der Bauberatungsseite des Fachbereichs. Die allgemeine Nummer 030 90299 5414 ist dort Negativzeugnissen zugeordnet und wird nicht als Beratungstelefon angezeigt. Sprechzeiten anderer Fachbereiche am Standort sind nicht übernommen.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Zehlendorf

Gilt für mein Grundstück in Zehlendorf überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 9.858 Flurstücken im Ortsteil liegen 4.650 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 44 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Zehlendorf, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Zehlendorf gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht X-61 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt X-61 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 22 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Zehlendorf einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 103 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1956 bis 2023. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Zehlendorf zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Zehlendorf sind 80 Planzeichnungen und 68 Begründungen zu den 80 geltenden Plänen abrufbar. Nicht erreichbar waren: X-11-1: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar; X-184: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar; X-70: Begründung am 14.09.2026 nicht erreichbar.

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Diese Seite bleibt bei Zehlendorf. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.