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Berlin · Bezirk Tempelhof-Schöneberg · Ortsteil Schöneberg

Bebauungsplan Berlin-Schöneberg

Finden Sie Bebauungspläne für Berlin-Schöneberg auf der Karte, öffnen Sie die amtlichen Originalunterlagen und prüfen Sie für eine Adresse, welche erfassten Pläne das Grundstück berühren. Die Hinweise auf dieser Seite helfen, die Angaben für ein Bauvorhaben einzuordnen.

Welche Bebauungspläne gibt es in Schöneberg?

Flurstücke im festgesetzten Plan
1.772
von 4.908 im Ortsteil
Anteil der Ortsteilfläche
44 %
liegt in einem festgesetzten Plan
Fläche der laufenden Verfahren
516,7 ha
zusätzlich betroffen

Der amtliche Berliner Plandienst ordnet dem Ortsteil Schöneberg 210 Planobjekte zu: 176 in Kraft, 32 im Verfahren und 2 unwirksam. 12 davon tragen im Quellbestand keinen Ortsteil, liegen aber nahezu vollständig innerhalb der Grenze. Alle Flächen liegen zu mindestens 80,8 % innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze. 8 weitere Pläne aus Friedenau, Kreuzberg, Steglitz, Tempelhof und Wilmersdorf reichen mit mehr als 0,1 ha nach Schöneberg hinein; sie stehen unter der Planliste.

Die in Kraft geführten Pläne decken zusammen rund 470,6 ha der 1.063,3 ha Ortsteilfläche ab, also etwa 44 Prozent; die Verfahren betreffen weitere 516,7 ha. Von den 4.908 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.772 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem in Kraft geführten Plan. Für die übrigen Grundstücke ist der Abschnitt „Kein Bebauungsplan gefunden?“ besonders wichtig.

Die Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte. Es gibt deshalb keine einheitliche GRZ, GFZ oder Geschosszahl für ganz Schöneberg. Die Festsetzungsdaten der in Kraft geführten Pläne reichen von 1955 bis 2026; ein älterer Plan kann weiterhin maßgeblich sein.

Bebauungspläne auf der Karte und als Liste

Suchen Sie nach Plannummer, Straße oder Gegenstand. Karte und Planliste zeigen dieselbe Auswahl; die gestrichelte Linie ist die amtliche Ortsteilgrenze.

Karte der Geltungsbereiche wird geladen …

Zur Planliste ↓210 Geltungsbereiche

Wählen Sie eine Fläche oder einen Plan in der Liste. Überschneidungen sind möglich. Die Karte dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt die amtliche Planzeichnung.

Erfasster Planbestand nach Status

Anteil der Planobjekte je Status, keine Flächenanteile.

Planunterlagen für Berlin-Schöneberg

210 Treffer in allen Statusgruppen
Erfasste Planobjekte für Berlin-Schöneberg
PlanGegenstand & LageStatusTerminFläche · haUnterlagen
7-10für eine Teilfläche der BAB Ring Berlin (West) (A1O) zwischen Tempelhofer Weg und der verlängerten südlichen Grenze des Grundstücks Cheruskerstraße 24 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
23.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 495
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.12.2003
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–07.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der BAB Ring Berlin (West) (A1O) zwischen Tempelhofer Weg und der verlängerten südlichen Grenze des Grundstücks Cheruskerstraße 24 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.05.20064,2
7-100VEfür die Grundstücke Gotenstraße 26-28 und Ella-Barowsky-Straße 48-61 / Gotenstraße 29-33
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
24.03.2026
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
14.04.2026
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 150
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.01.2023
Letzte Änderung des Beschlusses
24.09.2024
Gespeicherte Beteiligung
10.07.2023–11.08.2023
Gespeicherte Auslegung
03.11.2025–17.11.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gotenstraße 26-28 und Ella-Barowsky-Straße 48-61 / Gotenstraße 29-33

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.03.20262,1
7-11für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) im Bereich des Grundstücks Torgauerstraße  12-15 und westlich der Grundstücke Cheruskerstraße 24-34b im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
21.11.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
02.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 41, Seite 731
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.12.2003
Gespeicherte Auslegung
07.06.2004–07.07.2004
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) im Bereich des Grundstücks Torgauerstraße  12-15 und westlich der Grundstücke Cheruskerstraße 24-34b im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.11.20051,6
7-13Bafür die Grundstücke Kurfürstenstraße 101 - 116, Ansbacher Straße 2 / 14, 5 / 15, Bayreuther Straße 3 - 6, 42 - 44 und Keithstraße 5 - 21 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,2 ha
Festsetzungsdatum
04.05.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.05.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 255
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.11.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
07.07.2009
Gespeicherte Beteiligung
03.08.2009–14.08.2009
Gespeicherte Auslegung
04.01.2010–04.02.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 101 - 116, Ansbacher Straße 2 / 14, 5 / 15, Bayreuther Straße 3 - 6, 42 - 44 und Keithstraße 5 - 21 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.05.20106,2
7-13Bbfür die Grundstücke Augsburger Straße 2 / 12, Passauer Straße 4 - 12, 33 - 38, Lietzenburger Straße 2 / 20B, Ansbacher Straße 30 / 38, 31 / 35, Bayreuther Straße 10 - 11, Wormser Straße 4 - 6 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
07.12.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 545
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.2009
Gespeicherte Beteiligung
03.08.2009–14.08.2009
Gespeicherte Auslegung
14.06.2010–13.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Augsburger Straße 2 / 12, Passauer Straße 4 - 12, 33 - 38, Lietzenburger Straße 2 / 20B, Ansbacher Straße 30 / 38, 31 / 35, Bayreuther Straße 10 - 11, Wormser Straße 4 - 6 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.12.20104,2
7-13Bcfür die Grundstücke An der Urania 1, 5, Kurfürstenstraße 123 - 130, Einemstraße 11, Ahornstraße 1 - 5, Maienstraße 1A - 3, Courbierestraße 3 - 17, Kleiststraße 3 - 8, 32 - 35, Eisenacher Straße 1 - 3A, Fuggerstraße 2 / 10, Kalckreuthstraße 3 - 4, 16 - 19
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
6,7 ha
Festsetzungsdatum
07.12.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 546
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
01.06.2010
Gespeicherte Beteiligung
03.08.2009–14.08.2009
Gespeicherte Auslegung
14.06.2010–13.07.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke An der Urania 1, 5, Kurfürstenstraße 123 - 130, Einemstraße 11, Ahornstraße 1 - 5, Maienstraße 1A - 3, Courbierestraße 3 - 17, Kleiststraße 3 - 8, 32 - 35, Eisenacher Straße 1 - 3A, Fuggerstraße 2 / 10, Kalckreuthstraße 3 - 4, 16 - 19

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.12.20106,7
7-13Befür die Grundstücke An der Urania 7 / 17, Kleiststraße 9 - 12, 30 - 31, Martin-Luther-Straße 1 / 9, 12 / 20A, Fuggerstraße 14, 17 / 21 und Geisbergstraße 1 - 2 / Motzstraße 40 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
16.08.2011
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.08.2011
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 439
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.08.2010
Gespeicherte Beteiligung
13.09.2010–29.09.2010
Gespeicherte Auslegung
14.03.2011–13.04.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke An der Urania 7 / 17, Kleiststraße 9 - 12, 30 - 31, Martin-Luther-Straße 1 / 9, 12 / 20A, Fuggerstraße 14, 17 / 21 und Geisbergstraße 1 - 2 / Motzstraße 40 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.08.20114,0
7-13Bffür die Grundstücke zwischen Else-Lasker-Schüler-Straße, Einemstraße sowie für die Grundstücke Kleiststraße 1-2, Nollendorfplatz 2, Einemstraße 1/5 und Bülowstraße 106 / Else-Lasker-Schüler-Straße 19/21 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
03.07.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
17.07.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 231
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.11.2010
Gespeicherte Beteiligung
22.11.2010–06.12.2010
Gespeicherte Auslegung
29.08.2011–28.09.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen Else-Lasker-Schüler-Straße, Einemstraße sowie für die Grundstücke Kleiststraße 1-2, Nollendorfplatz 2, Einemstraße 1/5 und Bülowstraße 106 / Else-Lasker-Schüler-Straße 19/21 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.07.20124,3
7-14zur Aufhebung des am 3. April 1978 festgesetzten Bebauungsplanes XI-152 "für die künftige BAB Ring Berlin (West) (AIO) zwischen der Roßbachstraße und den Grundstücken Crellestraße 21 und Czeminskistraße 2 sowie für angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneber
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
09.06.2009
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2009
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 272
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.08.2004
Gespeicherte Auslegung
27.10.2008–27.11.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
zur Aufhebung des am 3. April 1978 festgesetzten Bebauungsplanes XI-152 "für die künftige BAB Ring Berlin (West) (AIO) zwischen der Roßbachstraße und den Grundstücken Crellestraße 21 und Czeminskistraße 2 sowie für angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneber

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.06.20094,3
7-16für das Gelände zwischen Sachsendamm, Vorarlberger Damm, Bundesautobahn (A100) und Priesterweg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 808
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.09.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
22.02.2005
Gespeicherte Beteiligung
15.11.2004–14.12.2004
Gespeicherte Auslegung
04.04.2005–04.05.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Einrichtungshaus), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sachsendamm, Vorarlberger Damm, Bundesautobahn (A100) und Priesterweg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.12.20054,2
7-17für die Grundstücke Naumannstraße 31/85, Kolonnenstraße 30 C-H und Teilflächen des Grundstücks General-Pape-Straße 25 sowie der, den Grundstücken Kolonnenstraße 30A-B und 30K-L vorgelagerte Abschnitt der Planstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
16,0 ha
Festsetzungsdatum
21.10.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
01.11.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 27, Seite 304
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.01.2005
Letzte Änderung des Beschlusses
27.02.2007
Gespeicherte Beteiligung
21.02.2005–21.03.2005
Gespeicherte Auslegung
09.06.2008–23.06.2008
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, öffentliche Parkanlage mit Bolzplatz), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Naumannstraße 31/85, Kolonnenstraße 30 C-H und Teilflächen des Grundstücks General-Pape-Straße 25 sowie der, den Grundstücken Kolonnenstraße 30A-B und 30K-L vorgelagerte Abschnitt der Planstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.10.200816,0
7-1VE„Am Lokdepot“ für die Teilflächen zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
10.12.2013
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.12.2013
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 898
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.03.2001
Letzte Änderung des Beschlusses
11.12.2012
Gespeicherte Beteiligung
28.06.2010–09.07.2010
Gespeicherte Auslegung
04.02.2013–04.03.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbe, Flächen für Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
„Am Lokdepot“ für die Teilflächen zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.12.20132,2
7-29für die Grundstücke EUREF-Campus, EUREF-Campus 1-25, Teilflächen der Torgauer Straße und des Cheruskerparks im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,5 ha
Festsetzungsdatum
09.08.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
31.08.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 42, Seite 519
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
08.09.2020
Gespeicherte Beteiligung
25.02.2008–25.03.2008
Gespeicherte Auslegung
25.01.2021–24.02.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, Bolzplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke EUREF-Campus, EUREF-Campus 1-25, Teilflächen der Torgauer Straße und des Cheruskerparks im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.08.20226,5
7-38für die Grundstücke Hohenfriedbergstraße 25-26, Monumentenstraße 13A-B, die Flurstücke 78 und 82 und eine Teilfläche des Grundstücks Monumentenstraße 13D sowie die Geßlerstraße und die Kesselsdorfstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
03.11.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.11.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 390
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.08.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
15.10.2013
Gespeicherte Beteiligung
19.11.2012–18.12.2012
Gespeicherte Auslegung
22.06.2015–21.07.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Hort, Kindertagesstätte und Sportanlage), Grünfläche (öffentlicher Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hohenfriedbergstraße 25-26, Monumentenstraße 13A-B, die Flurstücke 78 und 82 und eine Teilfläche des Grundstücks Monumentenstraße 13D sowie die Geßlerstraße und die Kesselsdorfstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.11.20153,0
7-40VEfür das Grundstück Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
06.10.2015
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.10.2015
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 374
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.06.2009
Gespeicherte Beteiligung
27.07.2009–10.08.2009
Gespeicherte Auslegung
29.09.2014–29.10.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.10.20150,8
7-42VEfür das Grundstück Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 sowie eine Teilfläche des Alice-Salomon-Parks im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
14.02.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.02.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 40
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.10.2009
Gespeicherte Beteiligung
26.04.2010–07.05.2010
Gespeicherte Auslegung
21.03.2011–20.04.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 sowie eine Teilfläche des Alice-Salomon-Parks im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.02.20120,5
7-47für die Fläche zwischen Hildegard-Knef-Platz, Lotte-Laserstein-Straße, Sachsendamm und der Hedwig-Dohm-Straße (Grundstück Sachsendamm 55-60) sowie für die Hedwig-Dohm-Straße und die Wilhelm-Kabus-Straße zwischen Ringbahn und Tempelhofer Weg im Bezirk Temp
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
06.03.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.03.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 7, Seite 183
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.07.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
17.05.2011
Gespeicherte Beteiligung
04.07.2016–03.08.2016
Gespeicherte Auslegung
06.06.2017–05.07.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Fläche zwischen Hildegard-Knef-Platz, Lotte-Laserstein-Straße, Sachsendamm und der Hedwig-Dohm-Straße (Grundstück Sachsendamm 55-60) sowie für die Hedwig-Dohm-Straße und die Wilhelm-Kabus-Straße zwischen Ringbahn und Tempelhofer Weg im Bezirk Temp

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.03.20181,9
7-50Bfür die Grundstücke Kurfürstenstraße 150-152, Potsdamer Straße 111/147, 124/140, 162/192, 169/203, Blumenthalstraße 7-10, Bülowstraße 25-26, 45, 75-90, Kulmer Straße 37, Alvenslebenstraße 25-26, Winterfeldtstraße 1/17, Pallasstraße 1-6A, 28-35, Goebenstra
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
12,3 ha
Festsetzungsdatum
11.12.2012
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.12.2012
Fundstelle im GVBl.
Nr. 31, Seite 526
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.04.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
27.09.2011
Gespeicherte Beteiligung
09.05.2011–23.05.2011
Gespeicherte Auslegung
26.03.2012–10.04.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 150-152, Potsdamer Straße 111/147, 124/140, 162/192, 169/203, Blumenthalstraße 7-10, Bülowstraße 25-26, 45, 75-90, Kulmer Straße 37, Alvenslebenstraße 25-26, Winterfeldtstraße 1/17, Pallasstraße 1-6A, 28-35, Goebenstra

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.12.201212,3
7-65VEfür die Grundstücke Bessemerstraße 84 und Eythstraße 66 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
13.06.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 325
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
13.12.2016
Gespeicherte Beteiligung
18.11.2013–17.12.2013
Gespeicherte Auslegung
02.05.2016–01.06.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, private Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bessemerstraße 84 und Eythstraße 66 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.20172,5
7-66VEfür das Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grundstücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
17.04.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
05.05.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 372
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.12.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.2014
Gespeicherte Beteiligung
29.09.2014–29.10.2014
Gespeicherte Auslegung
11.04.2016–11.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Stadtplatz mit Treppenanlage, Stadtplatz, Vorplatz), Grünanlage (öffentliche Naturnahe Parkanlage), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grundstücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.04.20182,6
7-69für die Flurstücke 23 und 29 der Flur 61 (Fläche zwischen Crellestraße und S-Bahn-Anlage) und einen Abschnitt der Langenscheidtbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
01.12.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
15.12.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 59, Seite 1449
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.04.2013
Letzte Änderung des Beschlusses
16.01.2018
Gespeicherte Beteiligung
13.05.2013–12.06.2013
Gespeicherte Auslegung
29.10.2018–28.11.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Flurstücke 23 und 29 der Flur 61 (Fläche zwischen Crellestraße und S-Bahn-Anlage) und einen Abschnitt der Langenscheidtbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.12.20201,5
7-73VEfür das Grundstück Sachsendamm 67-71, Tempelhofer Weg 13-24 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
11.04.2017
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
11.05.2017
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 298
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.05.2014
Gespeicherte Beteiligung
16.06.2014–11.07.2014
Gespeicherte Auslegung
22.02.2016–21.03.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Sachsendamm 67-71, Tempelhofer Weg 13-24 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.04.20171,2
7-74für das Grundstück Tempelhofer Weg 25-26, Gotenstraße 34-43, Sachsendamm 65-66 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
05.06.2018
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
21.06.2018
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 412
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.03.2014
Gespeicherte Beteiligung
16.06.2014–11.07.2014
Gespeicherte Auslegung
08.05.2017–09.06.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Tempelhofer Weg 25-26, Gotenstraße 34-43, Sachsendamm 65-66 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.06.20181,0
7-75für das Gelände zwischen Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm und Gotenstraße mit Ausnahme von Teilflächen der Grundstücke Sachsendamm 64, Gotenstraße 44-49, Gotenstraße 50-51, Tempelhofer Weg 27 und Tempelhofer Weg 28 im Bezirk Tempelhof-Schö
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
16.07.2019
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.07.2019
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 478
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.05.2014
Letzte Änderung des Beschlusses
10.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
24.11.2014–23.12.2014
Gespeicherte Auslegung
04.04.2018–04.05.2018
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm und Gotenstraße mit Ausnahme von Teilflächen der Grundstücke Sachsendamm 64, Gotenstraße 44-49, Gotenstraße 50-51, Tempelhofer Weg 27 und Tempelhofer Weg 28 im Bezirk Tempelhof-Schö

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.07.20192,3
7-8für das Grundstück Kolonnenstraße 31-3
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
26.08.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
27.09.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 252
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.05.2004
Gespeicherte Beteiligung
06.03.2006–06.04.2006
Gespeicherte Auslegung
26.02.2007–26.03.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kolonnenstraße 31-3

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.08.20081,0
7-81VEfür die Grundstücke Gotenstraße 52-53 / Tempelhofer Weg 39-47 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
07.07.2020
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
16.07.2020
Fundstelle im GVBl.
Nr. 34, Seite 614
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.09.2015
Letzte Änderung des Beschlusses
10.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
02.11.2015–01.12.2015
Gespeicherte Auslegung
20.11.2017–19.12.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gotenstraße 52-53 / Tempelhofer Weg 39-47 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.07.20202,6
7-83für die Grundstücke Meraner Straße 31/35, Am Mühlenberg 2/4, 12, eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, lnnsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5, die Grünfläche zwischen Meraner Straße und Am Mühlenberg (Flurstück 67/
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
17.01.2023
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
28.01.2023
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 19
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.05.2018
Letzte Änderung des Beschlusses
17.09.2019
Gespeicherte Beteiligung
10.09.2018–10.10.2018
Gespeicherte Auslegung
10.05.2021–11.06.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Parkanlage), Fläche für Gemeindebedarf (Freizeitstätte), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Meraner Straße 31/35, Am Mühlenberg 2/4, 12, eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, lnnsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5, die Grünfläche zwischen Meraner Straße und Am Mühlenberg (Flurstück 67/

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.01.20231,9
7-89VEfür das Grundstück Passauer Straße 1-3 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
22.06.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 371
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.10.2017
Gespeicherte Beteiligung
29.10.2018–28.11.2018
Gespeicherte Auslegung
08.11.2021–22.11.2021
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Passauer Straße 1-3 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.20220,6
7-9für das Grundstück Winterfeldtstraße 61/63 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
22.01.2008
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
26.01.2008
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 7
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.01.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
16.01.2007
Gespeicherte Beteiligung
17.05.2004–18.06.2004
Gespeicherte Auslegung
29.10.2007–29.11.2007
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Winterfeldtstraße 61/63 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.01.20080,2
7-93VEfür das Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
08.11.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.11.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 602
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.04.2018
Gespeicherte Beteiligung
18.06.2018–17.07.2018
Gespeicherte Auslegung
08.06.2020–08.07.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.11.20220,9
XI-101afür das Gelände zwischen der Goebenstraße, der Kulmer Straße und einer Teilfläche der Bülowstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
19.12.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.01.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 1
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.07.1964
Gespeicherte Auslegung
06.04.1970–06.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Goebenstraße, der Kulmer Straße und einer Teilfläche der Bülowstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.12.19701,2
XI-101bfür das Gelände zwischen Alvenslebenstraße, Kulmer Straße, Goebenstraße und Kirchbachstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Festsetzungsdatum
06.11.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.11.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 100, Seite 2736
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
11.03.1974–11.04.1974
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Alvenslebenstraße, Kulmer Straße, Goebenstraße und Kirchbachstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.11.19741,9
XI-101cfür das Gelände zwischen Bülowstraße, Alvenslebenstraße, Kirchbachstraße, Goebenstraße, Steinmetzstraße, Alvenslebenstraße und Potsdamer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,7 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 500
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.08.1972
Letzte Änderung des Beschlusses
06.08.1991
Gespeicherte Auslegung
09.01.2006–23.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bülowstraße, Alvenslebenstraße, Kirchbachstraße, Goebenstraße, Steinmetzstraße, Alvenslebenstraße und Potsdamer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.20067,7
XI-101dfür das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Blumenthalstraße, Bülowstraße und Steinmetzstraße sowie eine Teilfläche der Steinmetzstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,3 ha
Festsetzungsdatum
20.02.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.03.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 436
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.08.1982
Letzte Änderung des Beschlusses
16.09.1986
Gespeicherte Beteiligung
17.11.1986–18.12.1986
Gespeicherte Auslegung
17.11.1986–18.12.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Blumenthalstraße, Bülowstraße und Steinmetzstraße sowie eine Teilfläche der Steinmetzstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.02.19892,3
XI-101efür die Grundstücke Bülowstraße 70-74, Blumenthalstraße 11-20 und Kurfürstenstraße 165-173 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,4 ha
Festsetzungsdatum
17.09.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1736
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.01.1982
Letzte Änderung des Beschlusses
07.10.1986
Gespeicherte Beteiligung
10.03.1986–11.04.1986
Gespeicherte Auslegung
10.03.1986–11.04.1986
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum), Grünfläche (Parkanlage, Spielplatz), Straßenverkehrsfläche, Wasserfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bülowstraße 70-74, Blumenthalstraße 11-20 und Kurfürstenstraße 165-173 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.09.19893,4
XI-101hfür das Gelände zwischen Bülowstraße, Zietenstraße, Nollendorfstraße, Maaßenstraße und Nollendorfplatz mit Ausnahme des Grundstücks Bülowstraße 1-3 Ecke Nollendorfplatz 8-9 und Maaßenstraße 1 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
27.11.1979
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.12.1979
Fundstelle im GVBl.
Nr. 84, Seite 2106
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.09.1965
Gespeicherte Auslegung
17.04.1979–18.05.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bülowstraße, Zietenstraße, Nollendorfstraße, Maaßenstraße und Nollendorfplatz mit Ausnahme des Grundstücks Bülowstraße 1-3 Ecke Nollendorfplatz 8-9 und Maaßenstraße 1 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.11.19791,5
XI-101ifür das Gelände zwischen Bülowstraße, Frobenstraße, Schwerinstraße und Zietenstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.07.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 861
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.03.1976
Gespeicherte Auslegung
14.07.1980–15.08.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bülowstraße, Frobenstraße, Schwerinstraße und Zietenstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.19842,1
XI-101kfür das Gelände zwischen Nollendorfstraße, Zietenstraße, Winterfeldtstraße und Maaßenstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
03.11.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.11.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1426
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.06.1977
Gespeicherte Auslegung
17.04.1979–18.05.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Nollendorfstraße, Zietenstraße, Winterfeldtstraße und Maaßenstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.11.19811,4
XI-101lfür das Gelände zwischen Schwerinstraße, Frobenstraße, Winterfeldtstraße und Zietenstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.07.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 861
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.02.1978
Gespeicherte Auslegung
18.01.1982–19.02.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fussgängerbereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schwerinstraße, Frobenstraße, Winterfeldtstraße und Zietenstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.19842,0
XI-101nfür die Grundstücke Potsdamer Straße 169/183, 187/197, Goebenstraße 1-3 und Steinmetzstraße 26b-36a im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
13.02.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.03.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 347
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.09.1976
Gespeicherte Auslegung
17.04.1979–18.05.1979
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Potsdamer Straße 169/183, 187/197, Goebenstraße 1-3 und Steinmetzstraße 26b-36a im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.02.19812,4
XI-101rfür das Gelände zwischen Mackensenstraße, An der Apostelkirche, Zietenstraße und Bülowstraße mit Ausnahme des Grundstücks Bülowstraße 106 Ecke Mackensenstraße 19/21 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
29.03.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.05.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 686
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.08.1979
Gespeicherte Beteiligung
01.10.1979–05.11.1979
Gespeicherte Auslegung
21.04.1981–22.05.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Mackensenstraße, An der Apostelkirche, Zietenstraße und Bülowstraße mit Ausnahme des Grundstücks Bülowstraße 106 Ecke Mackensenstraße 19/21 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.03.19832,1
XI-101tfür das Gelände zwischen Kurmärkische Straße, Frobenstraße, Bülowstraße und Zietenstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
10.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.10.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 48, Seite 315
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.02.1978
Gespeicherte Auslegung
16.01.1981–16.02.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurmärkische Straße, Frobenstraße, Bülowstraße und Zietenstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.19922,1
XI-101vfür die Grundstücke Kurfürstenstraße 153-156 und Steinmetzstraße 1-5 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
14.07.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.08.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 1478
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.12.1980
Gespeicherte Beteiligung
16.01.1981–16.02.1981
Gespeicherte Auslegung
19.11.1984–19.12.1984
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 153-156 und Steinmetzstraße 1-5 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.07.19890,8
XI-101xfür die Grundstücke Dennewitzstraße 26-25, 24A, 23-19, Teilflächen des Grundstücks Dennewitzstraße 34-27, Kurfürstenstraße 174, Teilflächen des Nelly-Sachs-Parks, der Kurfürstenstraße und der Bülowstraße sowie einen Abschnitt der Dennewitzstraße im Bezirk
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 679
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.10.1989
Gespeicherte Beteiligung
27.08.1990–26.09.1990
Gespeicherte Auslegung
21.11.2005–21.12.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Parkanlage, Bolzplatz), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Dennewitzstraße 26-25, 24A, 23-19, Teilflächen des Grundstücks Dennewitzstraße 34-27, Kurfürstenstraße 174, Teilflächen des Nelly-Sachs-Parks, der Kurfürstenstraße und der Bülowstraße sowie einen Abschnitt der Dennewitzstraße im Bezirk

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20062,1
XI-102für das Schöneberger Kleeblatt, das Sportzentrum und das Gelände am Sachsendamm, an der Wannseebahn und am Vorarlberger Damm im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
51,3 ha
Festsetzungsdatum
19.08.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.09.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 51, Seite 939
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche (Friedhof, private Sportanlage), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Altenwohnheim)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Schöneberger Kleeblatt, das Sportzentrum und das Gelände am Sachsendamm, an der Wannseebahn und am Vorarlberger Damm im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.08.196451,3
XI-102-1für das Gelände zwischen Sachsendamm – Westtangente – Neuem-Zwölf-Apostel-Kirchhof und Werdauer Weg im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 1820
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.11.1964
Gespeicherte Auslegung
07.12.1965–07.01.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Grünfläche (Friedhof), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sachsendamm – Westtangente – Neuem-Zwölf-Apostel-Kirchhof und Werdauer Weg im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19662,1
XI-102-2für den Grünzug vom Vorarlberger Damm zum Priesterweg zwischen Schöneberger Kreuz und Sportgelände im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
24.02.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.03.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 489
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.04.1969
Gespeicherte Auslegung
25.10.1971–26.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Dauerkleingärten, Sportanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für den Grünzug vom Vorarlberger Damm zum Priesterweg zwischen Schöneberger Kreuz und Sportgelände im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.02.19721,6
XI-102-5für das Grundstück Riemenschneiderweg 1 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
20.12.2005
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.2005
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 806
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
28.09.1993
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1993–22.12.1993
Gespeicherte Auslegung
22.09.2003–21.10.2003
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Riemenschneiderweg 1 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.12.20050,7
XI-103für die Grundstücke Ansbacher Straße 63/57, Geisbergstraße 32-36, Welserstraße 9/1, Viktoria-Luise-Platz 5-6 und hinter Viktoria-Luise-Platz 6 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
07.06.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 883
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.11.1963
Gespeicherte Auslegung
10.12.1969–14.01.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Berufsfachschule Letteverein), allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ansbacher Straße 63/57, Geisbergstraße 32-36, Welserstraße 9/1, Viktoria-Luise-Platz 5-6 und hinter Viktoria-Luise-Platz 6 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.06.19732,2
XI-103-1für die Grundstücke Ansbacher Straße 61 und 63 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
08.11.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.11.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1450
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.01.1981
Gespeicherte Auslegung
27.05.1982–30.06.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ansbacher Straße 61 und 63 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.11.19830,3
XI-104für die Grundstücke Steinmetzstraße 17, Steinmetzstraße 18 Ecke Alvenslebenstraße 22 und Alvenslebenstraße 23 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
11.10.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.10.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 59, Seite 1029
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.03.1962
Gespeicherte Auslegung
29.07.1963–29.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Steinmetzstraße 17, Steinmetzstraße 18 Ecke Alvenslebenstraße 22 und Alvenslebenstraße 23 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.10.19630,2
XI-105für die Grundstücke Grunewaldstraße 93-101, Grunewaldstraße 102 Ecke Hauptstraße 1, Hauptstraße 2-4, 162 und Hauptstraße 161 Ecke Willmanndamm 22 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
05.05.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.05.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 573
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.12.1961
Gespeicherte Auslegung
02.12.1963–02.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Grunewaldstraße 93-101, Grunewaldstraße 102 Ecke Hauptstraße 1, Hauptstraße 2-4, 162 und Hauptstraße 161 Ecke Willmanndamm 22 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.05.19641,6
XI-108für die Grundstücke Herbertstraße 8 u. 9 Ecke Feurigstraße 65 und Herbertstraße 10 Ecke Feurigstraße 5 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
04.04.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 467
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.01.1962
Gespeicherte Auslegung
02.12.1963–02.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Herbertstraße 8 u. 9 Ecke Feurigstraße 65 und Herbertstraße 10 Ecke Feurigstraße 5 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.04.19640,3
XI-11für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Freisinger Str., Barbarossastr. und Martin-Luther- und Eisenacher Straße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
16.12.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.12.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1213
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Freisinger Str., Barbarossastr. und Martin-Luther- und Eisenacher Straße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.12.19562,9
XI-110für das Grundstück Peter-Vischer-Straße 10 Ecke Cranachstraße 25-26 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
22.10.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1035
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.07.1962
Gespeicherte Auslegung
29.07.1963–29.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Peter-Vischer-Straße 10 Ecke Cranachstraße 25-26 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.10.19630,2
XI-112für die Grundstücke Winterfeldtstraße 57 Ecke Habsburgerstraße 1 und Winterfeldtstraße 59/63 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
08.06.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 37, Seite 663
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.12.1962
Gespeicherte Auslegung
02.12.1963–02.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Winterfeldtstraße 57 Ecke Habsburgerstraße 1 und Winterfeldtstraße 59/63 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.06.19640,6
XI-113für die Westtangente zwischen Sachsendamm und Ringbahn im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
07.03.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.03.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 389
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.07.1963
Gespeicherte Auslegung
26.02.1965–26.03.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (öffentliche Grünanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Westtangente zwischen Sachsendamm und Ringbahn im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.03.19684,7
XI-116für die Verbreiterung der Begasstraße zwischen Rubensstraße und Dürerplatz und der Cranachstraße zwischen Dürerplatz und Beckerstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
30.05.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.06.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 724
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.1967
Gespeicherte Auslegung
21.02.1968–21.03.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Begasstraße zwischen Rubensstraße und Dürerplatz und der Cranachstraße zwischen Dürerplatz und Beckerstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.19681,1
XI-117für den Stadtring Berlin am Innsbrucker Platz zwischen der Erfurter Straße und der Ringbahn im Bezirk Schöneberg Ortsteile Schöneberg und Friedenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,0 ha
Festsetzungsdatum
27.02.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.03.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 13, Seite 322
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.09.1960
Gespeicherte Auslegung
21.07.1964–21.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Stadtring Berlin am Innsbrucker Platz zwischen der Erfurter Straße und der Ringbahn im Bezirk Schöneberg Ortsteile Schöneberg und Friedenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.02.19654,0
XI-118für das Gelände zwischen Hauptstraße, Ringbahn, Kärntener Straße, Wannseebahn, Stadtring Berlin, Eisackstraße, Rubensstraße und Traegerstraße im Bezirk Schöneberg Ortsteile Schöneberg und Friedenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,3 ha
Festsetzungsdatum
20.07.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.08.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1204
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.09.1960
Gespeicherte Auslegung
22.03.1966–22.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Friedhof)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hauptstraße, Ringbahn, Kärntener Straße, Wannseebahn, Stadtring Berlin, Eisackstraße, Rubensstraße und Traegerstraße im Bezirk Schöneberg Ortsteile Schöneberg und Friedenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.07.19666,3
XI-12für die Verbreiterung der Goebenstraße zwischen Steinmetz- und Bülowstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
07.01.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.01.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 147
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
02.05.1960–30.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Goebenstraße zwischen Steinmetz- und Bülowstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.01.19611,6
XI-120für das Gelände zwischen Winterfeldtstraße, Goltzstraße, Hohenstaufenstraße und Habsburgerstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,8 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 530
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.1966
Gespeicherte Auslegung
29.08.1967–29.09.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, katholisches Gemeindezentrum), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Winterfeldtstraße, Goltzstraße, Hohenstaufenstraße und Habsburgerstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.19682,8
XI-124für das Gelände zwischen Sachsendamm, geplantem Vorarlberger Damm und Priesterweg, für eine Teilfläche des Stadtringes zwischen Vorarlberger Damm und Priesterweg sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nordmannzeile 1-15 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,6 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.08.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 1204
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.08.1965
Gespeicherte Auslegung
22.03.1966–22.04.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Grünanlage, Sportanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sachsendamm, geplantem Vorarlberger Damm und Priesterweg, für eine Teilfläche des Stadtringes zwischen Vorarlberger Damm und Priesterweg sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nordmannzeile 1-15 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.07.19667,6
XI-126für das Grundstück Motzstraße 72 Ecke Bamberger Straße 50 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
13.07.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 50, Seite 995
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.07.1965
Gespeicherte Auslegung
21.02.1968–21.03.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Motzstraße 72 Ecke Bamberger Straße 50 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.07.19680,2
XI-128für die Grundstücke Arnulfstraße 100-114 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
19.07.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.08.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 61, Seite 1237
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.11.1966
Gespeicherte Auslegung
10.12.1969–14.01.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Arnulfstraße 100-114 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.07.19712,2
XI-13für den hier dargestellten Geltungsbereich der Siedlung Lindenhof in Berlin- Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,8 ha
Festsetzungsdatum
10.10.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.10.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 65, Seite 1079
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich der Siedlung Lindenhof in Berlin- Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.10.195611,8
XI-13-1für eine Teilfläche des Geländes nördlich der Straßenkreuzung Röblingstraße - Prellerweg - Arnulfstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
24.04.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.05.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 669
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.01.1966
Gespeicherte Auslegung
10.12.1969–14.01.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Geländes nördlich der Straßenkreuzung Röblingstraße - Prellerweg - Arnulfstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.04.19700,6
XI-134afür die Grundstücke Bülowstraße 56-57 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
22.05.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.06.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 808
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.01.1968
Gespeicherte Auslegung
20.11.1972–20.12.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bülowstraße 56-57 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.05.19730,9
XI-136für den Ausbau des Nollendorfplatzes einschließlich der Grundstücke Bülowstraße 106-108, Einemstraße 2/6, Kielganstraße 7, Kleiststraße 41-43, Mackensenstraße 16, 20/22 und 19/21, Motzstraße 2/4, Nollendorfplatz 1 und 3-4, sowie Teilflächen der Grundstück
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,1 ha
Festsetzungsdatum
06.10.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
20.10.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 91, Seite 1732
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.10.1968
Letzte Änderung des Beschlusses
05.08.1969
Gespeicherte Auslegung
05.01.1970–05.02.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Ausbau des Nollendorfplatzes einschließlich der Grundstücke Bülowstraße 106-108, Einemstraße 2/6, Kielganstraße 7, Kleiststraße 41-43, Mackensenstraße 16, 20/22 und 19/21, Motzstraße 2/4, Nollendorfplatz 1 und 3-4, sowie Teilflächen der Grundstück

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.10.19705,1
XI-137für das Schnellstraßennetz Berlin – Stadtring Süd – zwischen der nordöstlichen Verlängerung des Vorarlberger Dammes und dem Bahnhof Papestraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Festsetzungsdatum
09.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.06.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 957
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1969
Gespeicherte Auslegung
25.10.1971–26.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Schnellstraßennetz Berlin – Stadtring Süd – zwischen der nordöstlichen Verlängerung des Vorarlberger Dammes und dem Bahnhof Papestraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.05.19725,2
XI-138für die Autobahn Berlin – Stadtring Berlin – zwischen Bahnhof Papestraße und der Bezirksgrenze und angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,1 ha
Festsetzungsdatum
03.07.1973
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.07.1973
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 1020
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1969
Gespeicherte Auslegung
05.02.1973–09.03.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Autobahn Berlin – Stadtring Berlin – zwischen Bahnhof Papestraße und der Bezirksgrenze und angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.07.19736,1
XI-138-1für das Gelände zwischen Sachsendamm, Geneststraße und Reichartstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
09.01.1989
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.02.1989
Fundstelle im GVBl.
Nr. 6, Seite 217
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1984
Gespeicherte Auslegung
09.09.1985–09.10.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Sachsendamm, Geneststraße und Reichartstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.01.19890,4
XI-139für die Grundstücke Potsdamer Straße 199/205, Großgörschenstraße 41-42 und Steinmetzstraße 36a, 37-39a im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
15.03.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 30, Seite 589
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.05.1969
Gespeicherte Auslegung
04.01.1971–04.02.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Potsdamer Straße 199/205, Großgörschenstraße 41-42 und Steinmetzstraße 36a, 37-39a im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.03.19720,9
XI-14für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Nördlinger- , der Landshuter- und der Aschaffenburger Straße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
06.02.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, private Grünfläche, Starßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Nördlinger- , der Landshuter- und der Aschaffenburger Straße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.02.19561,5
XI-140für die Grundstücke Bayreuther Straße 6-8 und Wittenbergplatz 4 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
11.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.04.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 744
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.07.1969
Gespeicherte Auslegung
04.10.1971–04.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bayreuther Straße 6-8 und Wittenbergplatz 4 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.04.19720,5
XI-141für die Verbreiterung der Canovastraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.01.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 18
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1970
Gespeicherte Auslegung
04.10.1971–04.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Canovastraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19710,5
XI-142für eine Teilfläche der Hauptstraße zwischen Rubensstraße und dem Grundstück Hauptstraße 97 und das östlich angrenzende Gelände im Bezirk Schöneberg Ortsteile Schöneberg und Friedenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
30.08.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.09.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 80, Seite 1784
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.02.1971
Gespeicherte Auslegung
04.04.1972–05.05.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
sonstiges Sondergebiet (Läden), Straßenverkehrsfläche, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der Hauptstraße zwischen Rubensstraße und dem Grundstück Hauptstraße 97 und das östlich angrenzende Gelände im Bezirk Schöneberg Ortsteile Schöneberg und Friedenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.08.19722,2
XI-143für das Grundstück Rubensstraße 51, Vorarlberger Damm 1/11 und Wendlandzeile 2/12 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,6 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.05.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 842
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.1970
Gespeicherte Auslegung
25.10.1971–26.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Rubensstraße 51, Vorarlberger Damm 1/11 und Wendlandzeile 2/12 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.19722,6
XI-144für Teilflächen der Grundstücke Heylstraße 15-16, 18-22, Erfurter Straße 6-9, Wexstraße 3-8 und der Heylstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
28.04.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.05.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 41, Seite 886
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.07.1970
Gespeicherte Auslegung
25.10.1971–26.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Verwaltungen und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke), Kerngebiet, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke Heylstraße 15-16, 18-22, Erfurter Straße 6-9, Wexstraße 3-8 und der Heylstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.04.19721,6
XI-145für die Verbreiterung des Sachsendammes zwischen Westtangente und Vorarlberger Damm im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
04.03.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.04.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 680
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.05.1972
Gespeicherte Auslegung
15.10.1973–16.11.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Sportanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung des Sachsendammes zwischen Westtangente und Vorarlberger Damm im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.03.19741,0
XI-146für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Mackensenstraße, Nollendorfplatz und Einemstraße mit Ausnahme der Grundstücke Kurfürstenstraße 136-137 und Mackensenstraße 2, 4 und 8 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,3 ha
Festsetzungsdatum
24.10.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
08.11.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 95, Seite 2074
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.12.1970
Gespeicherte Auslegung
04.04.1972–05.05.1972
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Mackensenstraße, Nollendorfplatz und Einemstraße mit Ausnahme der Grundstücke Kurfürstenstraße 136-137 und Mackensenstraße 2, 4 und 8 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.10.19723,3
XI-146-1für die Grundstücke Einemstraße 12, Kurfürstenstraße 131-133 und Kielganstraße 2/4 im Bezirk Tempelhof- Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
23.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 492
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.08.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
20.09.2005
Gespeicherte Beteiligung
05.03.1990–05.04.1990
Gespeicherte Auslegung
24.10.2005–24.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Einemstraße 12, Kurfürstenstraße 131-133 und Kielganstraße 2/4 im Bezirk Tempelhof- Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.05.20060,8
XI-15für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Eisackstraße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
15.08.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.08.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 956
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), private Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Eisackstraße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.08.19562,9
XI-150für eine Teilfläche der BAB Ring Berlin (West) (A10) zwischen Tempelhofer Weg und der verlängerten südlichen Grenze des Grundstücks Cheruskerstraße 24 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,2 ha
Festsetzungsdatum
03.04.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.04.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 982
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1974
Gespeicherte Auslegung
06.12.1976–11.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Gewerbegebiet, Grünfläche (Parkanlage), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche der BAB Ring Berlin (West) (A10) zwischen Tempelhofer Weg und der verlängerten südlichen Grenze des Grundstücks Cheruskerstraße 24 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.04.19784,2
XI-151für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) im Bereich des Grundstücks Torgauer Straße 12-15 und westlich der Grundstücke Cheruskerstraße 24-34b im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
03.04.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.04.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 982
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.02.1974
Gespeicherte Auslegung
06.12.1976–11.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) im Bereich des Grundstücks Torgauer Straße 12-15 und westlich der Grundstücke Cheruskerstraße 24-34b im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.04.19781,6
XI-152für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) zwischen der Roßbachstraße und den Grundstücken Crellestraße 21 und Czeminskistraße 2 sowie für angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,3 ha
Festsetzungsdatum
03.04.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
21.04.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 983
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.08.1974
Gespeicherte Auslegung
06.12.1976–11.01.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage, Spielplatz), Bahnanlage
Geltungsbereich laut Quelle
für die künftige BAB Ring Berlin (West) (A10) zwischen der Roßbachstraße und den Grundstücken Crellestraße 21 und Czeminskistraße 2 sowie für angrenzendes Gelände im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt03.04.19784,3
XI-155für die Grundstücke Pallasstraße 1-7, Potsdamer Straße 170/178 und Pallasstraße 28-34 (teilweise) im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,7 ha
Festsetzungsdatum
24.08.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.09.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 77, Seite 1871
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.10.1975–17.11.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pallasstraße 1-7, Potsdamer Straße 170/178 und Pallasstraße 28-34 (teilweise) im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.08.19762,7
XI-157für das Gelände zwischen Feurigstraße, Prinz-Georg-Straße, Ebersstraße und Dominicusstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
27.11.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.1980
Fundstelle im GVBl.
Nr. 86, Seite 2624
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.07.1975
Gespeicherte Auslegung
15.07.1976–16.08.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Feurigstraße, Prinz-Georg-Straße, Ebersstraße und Dominicusstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.11.19804,7
XI-158für das Gelände zwischen Schwäbische Straße, Hohenstaufenstraße, Lindauer Straße, Starnberger Straße, sowie für die Grundstücke Martin-Luther-Straße 39, Schwäbische Straße 1 und 2 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
01.07.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.07.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 64, Seite 1599
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
15.10.1975–17.11.1975
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schwäbische Straße, Hohenstaufenstraße, Lindauer Straße, Starnberger Straße, sowie für die Grundstücke Martin-Luther-Straße 39, Schwäbische Straße 1 und 2 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.07.19761,5
XI-159für die Grundstücke Gleditschstraße 1/23, Winterfeldtstraße 31/39 und Pallasstraße 13-17 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
01.06.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.06.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 39, Seite 1279
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.06.1979
Letzte Änderung des Beschlusses
15.03.1988
Gespeicherte Beteiligung
25.06.1984–25.07.1984
Gespeicherte Auslegung
06.03.1989–06.04.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Sporthalle, Schule), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gleditschstraße 1/23, Winterfeldtstraße 31/39 und Pallasstraße 13-17 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.06.19903,2
XI-16für den hier dargestellten Geltungsbereich zwischen Grazer Damm Rubensstr., Vorarlberger Damm und Grazer Platz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
9,2 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.12.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1213
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), private Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich zwischen Grazer Damm Rubensstr., Vorarlberger Damm und Grazer Platz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19569,2
XI-160für die Verbreiterung der Hohenstaufenstraße zwischen Martin-Luther-Straße und Eisenacher Straße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
02.05.1978
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.05.1978
Fundstelle im GVBl.
Nr. 36, Seite 1066
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.02.1975
Gespeicherte Auslegung
04.07.1977–04.08.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Hohenstaufenstraße zwischen Martin-Luther-Straße und Eisenacher Straße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.05.19780,6
XI-161für Teilflächen der Grundstücke beiderseits der Domnauer Straße südlich der Eythstraße (Erweiterung der Siedlung Lindenhof) im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
10.12.1976
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.12.1976
Fundstelle im GVBl.
Nr. 110, Seite 2828
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.02.1975
Gespeicherte Auslegung
15.07.1976–16.08.1976
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen der Grundstücke beiderseits der Domnauer Straße südlich der Eythstraße (Erweiterung der Siedlung Lindenhof) im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.12.19760,4
XI-163für die Verbreiterung der Kurfürstenstraße zwischen An der Urania und Einemstraße sowie für die Grundstücke Kurfürstenstraße 125, 125a und Courbièrestraße 14-18 in den Bezirken Schöneberg und Tiergarten
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
29.11.1977
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1977
Fundstelle im GVBl.
Nr. 90, Seite 2338
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.08.1975
Gespeicherte Auslegung
17.01.1977–17.02.1977
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Kurfürstenstraße zwischen An der Urania und Einemstraße sowie für die Grundstücke Kurfürstenstraße 125, 125a und Courbièrestraße 14-18 in den Bezirken Schöneberg und Tiergarten

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.11.19771,8
XI-167für die Grundstücke Martin-Luther-Straße 31/35, Winterfeldtstraße 71/83, Luitpoldstraße 10-16 und 35-41 sowie für Teilflächen der Grundstücke Hohenstaufenstraße 12-15, der Hohenstaufenstraße und der Luitpoldstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,2 ha
Festsetzungsdatum
04.01.1983
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.01.1983
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 265
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1977
Gespeicherte Beteiligung
23.01.1978–17.02.1978
Gespeicherte Auslegung
16.01.1982–16.02.1982
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Schulsportplatz), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Martin-Luther-Straße 31/35, Winterfeldtstraße 71/83, Luitpoldstraße 10-16 und 35-41 sowie für Teilflächen der Grundstücke Hohenstaufenstraße 12-15, der Hohenstaufenstraße und der Luitpoldstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.01.19833,2
XI-17für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Kufsteiner-, Meraner- und Badenschen Straße im Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
05.03.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
31.03.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 14, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, private Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Kufsteiner-, Meraner- und Badenschen Straße im Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.03.19561,0
XI-171afür die Grundstücke Feurigstraße 57, Ebersstraße 9-12A sowie für eine Teilfläche der Ebersstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
29.10.1981
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.11.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 59, Seite 1382
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
13.09.1977
Letzte Änderung des Beschlusses
20.01.1981
Gespeicherte Beteiligung
17.04.1978–19.05.1978
Gespeicherte Auslegung
21.04.1981–22.05.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Feurigstraße 57, Ebersstraße 9-12A sowie für eine Teilfläche der Ebersstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.10.19811,3
XI-173für die Grundstücke Kurfürstenstraße 127 und 128 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
16.12.1980
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.01.1981
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 2
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.03.1978
Gespeicherte Beteiligung
17.04.1978–19.05.1978
Gespeicherte Auslegung
21.01.1980–22.02.1980
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 127 und 128 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt16.12.19800,2
XI-176für das Gelände zwischen Hauptstraße, Innsbrucker Platz, BAB Ring Berlin (West) A 10, Eisackstraße und Rubensstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
13.08.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.08.1990
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1768
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.01.1979
Gespeicherte Beteiligung
26.02.1979–26.03.1979
Gespeicherte Auslegung
16.01.1981–16.02.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Parkanlage mit Spiel- und Tummelplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hauptstraße, Innsbrucker Platz, BAB Ring Berlin (West) A 10, Eisackstraße und Rubensstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.08.19901,5
XI-18für das Gelände zwischen Welserstraße, Fuggerstraße, Martin-Luther-Straße, Motzstraße und Geisbergstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,8 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
15.06.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1013
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.08.1963
Gespeicherte Auslegung
06.04.1970–06.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), öffentliche Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Welserstraße, Fuggerstraße, Martin-Luther-Straße, Motzstraße und Geisbergstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19725,8
XI-184aafür das Grundstück Riemenschneiderweg 13 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 650
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.09.1983
Letzte Änderung des Beschlusses
08.03.2005
Gespeicherte Beteiligung
12.06.1989–12.07.1989
Gespeicherte Auslegung
08.01.1996–08.02.1996
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Riemenschneiderweg 13 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20060,3
XI-186für die Grundstücke Kolonnenstraße 30, 30A und teilweise Kolonnenstraße 29A, 29B, 30B, 30C im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,7 ha
Festsetzungsdatum
26.11.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
17.12.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 361
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.10.1985
Gespeicherte Beteiligung
26.02.1987–26.03.1987
Gespeicherte Auslegung
09.04.1990–11.05.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sportplatz, Sporthalle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kolonnenstraße 30, 30A und teilweise Kolonnenstraße 29A, 29B, 30B, 30C im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.11.19921,7
XI-188für die Grundstücke Hauptstraße 17, Akazienstraße 6-7, Belziger Straße 17/13 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
11.12.1990
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.01.1991
Fundstelle im GVBl.
Nr. 2, Seite 4
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.02.1986
Gespeicherte Beteiligung
26.02.1987–26.03.1987
Gespeicherte Auslegung
28.09.1988–28.10.1988
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hauptstraße 17, Akazienstraße 6-7, Belziger Straße 17/13 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.12.19900,7
XI-190für die Grundstücke Maienstraße 1-1B und Ahornstraße 4-5 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
18.10.1992
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.11.1992
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 319
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.06.1986
Letzte Änderung des Beschlusses
29.03.1988
Gespeicherte Beteiligung
26.02.1987–26.03.1987
Gespeicherte Auslegung
09.04.1990–10.05.1990
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Spielplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Maienstraße 1-1B und Ahornstraße 4-5 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.10.19920,6
XI-194aafür das Gelände zwischen Vorarlberger Damm, der Straße 17, der Kolonie Spreewald und Priesterweg sowie für den angrenzenden Abschnitt des Priesterweges und eine nördliche Teilfläche der Kolonie Spreewald im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,5 ha
Festsetzungsdatum
02.02.2010
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.02.2010
Fundstelle im GVBl.
Nr. 5, Seite 51
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
19.09.2006
Gespeicherte Beteiligung
12.06.1989–12.07.1989
Gespeicherte Auslegung
04.10.2006–03.11.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Sport- und Spielanlagen (Sportanlage), Straßenverkehrsfläche, besonderer Nutzungszweck von Flächen (zufahrt zu den Kleingärten und zur Gartenarbeitsschule)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Vorarlberger Damm, der Straße 17, der Kolonie Spreewald und Priesterweg sowie für den angrenzenden Abschnitt des Priesterweges und eine nördliche Teilfläche der Kolonie Spreewald im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.02.20101,5
XI-199für die Grundstücke Pallasstraße 7-12, Winterfeldtstraße 27/19 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
17.12.2002
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
20.12.2002
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 369
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.03.1988
Gespeicherte Beteiligung
16.11.1998–14.12.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für Versorgungsanlagen (Telekommunikation), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentliche Parkanlage mit Spiel- und Tummelplatz), allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Pallasstraße 7-12, Winterfeldtstraße 27/19 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.12.20022,9
XI-2für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Kreuzung Grunewaldstraße und Martin-Luther-Straße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1955
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
09.07.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 35, Seite 710
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.09.1954–04.11.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Kreuzung Grunewaldstraße und Martin-Luther-Straße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19551,4
XI-200für die Grundstücke Kurfürstenstraße 129-130, Einemstraße 11 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
14.11.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.11.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 565
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.03.1990
Letzte Änderung des Beschlusses
24.09.1991
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1990–21.12.1990
Gespeicherte Auslegung
17.11.1992–18.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kurfürstenstraße 129-130, Einemstraße 11 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.11.19930,4
XI-203für die Grundstücke Passauer Straße 10-11A und Augsburger Straße 2/16 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 649
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.10.1982
Letzte Änderung des Beschlusses
13.12.2005
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1982–22.12.1982
Gespeicherte Auslegung
09.01.2006–23.01.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Passauer Straße 10-11A und Augsburger Straße 2/16 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20061,1
XI-206für die Grundstücke Winterfeldtstraße 76/82, Martin-Luther-Straße 29/23, Motzstraße 35/31, Gossowstraße 7-9 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
26.09.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.10.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 56, Seite 424
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.04.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
10.04.1990
Gespeicherte Beteiligung
18.02.1991–15.03.1991
Gespeicherte Auslegung
17.11.1992–18.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für dem Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Anlagen für Soziale zwecke), Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Winterfeldtstraße 76/82, Martin-Luther-Straße 29/23, Motzstraße 35/31, Gossowstraße 7-9 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.09.19941,4
XI-208für das Grundstück Kolonnenstraße 30K und 30L im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 501
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
07.11.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
23.11.2004
Gespeicherte Beteiligung
22.11.1990–21.12.1990
Gespeicherte Auslegung
12.07.1993–13.08.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Kolonnenstraße 30K und 30L im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.20060,7
XI-209für die Grundstücke Grunewaldstraße 94, Hauptstraße 3-9 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
20.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 654
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.04.1990
Gespeicherte Beteiligung
24.06.1991–19.07.1991
Gespeicherte Auslegung
09.01.2006–09.02.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentlicher Bolzplatz, öffentliche Parkanlage mit Spielplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Grunewaldstraße 94, Hauptstraße 3-9 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt20.06.20062,5
XI-219für das Teilgrundstück Vorarlberger Damm 27/21, Nordmannzeile 1-13, 15 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
27.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 703
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.09.1992
Gespeicherte Beteiligung
24.05.1993–24.06.1993
Gespeicherte Auslegung
14.04.1998–15.05.1998
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Teilgrundstück Vorarlberger Damm 27/21, Nordmannzeile 1-13, 15 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.06.20062,9
XI-22für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Heilbronner-, Barbarossa- und Münchener Straße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
06.02.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.03.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 10, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche), private Grünfläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Heilbronner-, Barbarossa- und Münchener Straße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.02.19561,2
XI-23für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße zwischen Winterfeldtstraße und Motzstraße sowie im Bereich der Grundstücke Martin-Luther-Straße 30/32, Winterfeldtstraße 85 und Luitpoldstraße 17 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.01.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 54
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1970
Gespeicherte Auslegung
11.06.1971–13.07.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße zwischen Winterfeldtstraße und Motzstraße sowie im Bereich der Grundstücke Martin-Luther-Straße 30/32, Winterfeldtstraße 85 und Luitpoldstraße 17 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19710,9
XI-230für die Grundstücke Ahornstraße 6, Einemstraße 9/1, Nollendorfplatz 2, Kleiststraße 1-2, Maienstraße 4-5 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
30.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 502
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
14.02.1995
Gespeicherte Beteiligung
08.05.1995–06.06.1995
Gespeicherte Auslegung
24.10.2005–24.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ahornstraße 6, Einemstraße 9/1, Nollendorfplatz 2, Kleiststraße 1-2, Maienstraße 4-5 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.05.20061,8
XI-231abafür die Verbreiterung (teilweise) der Ella-Barowsky-Straße zwischen der westlichen Grenze des Grundstücks Ella-Barowsky-Straße 9 und Wilhelm-Kabus-Straße, einschließlich des Grundstücks Gotenstraße 49 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
26.04.2022
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
18.05.2022
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 186
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
10.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
18.06.2018–17.07.2018
Gespeicherte Auslegung
28.09.2020–28.10.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Stadtplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung (teilweise) der Ella-Barowsky-Straße zwischen der westlichen Grenze des Grundstücks Ella-Barowsky-Straße 9 und Wilhelm-Kabus-Straße, einschließlich des Grundstücks Gotenstraße 49 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.20221,3
XI-231abbfür das Grundstück Ella-Barowsky-Str. 32-38 und Wilhelm-Kabus-Str. 88-92 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
30.09.2025
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
10.10.2025
Fundstelle im GVBl.
Nr. 29, Seite 502
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
10.05.2016
Gespeicherte Beteiligung
18.06.2018–17.07.2018
Gespeicherte Auslegung
10.02.2025–11.03.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläch
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Ella-Barowsky-Str. 32-38 und Wilhelm-Kabus-Str. 88-92 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.09.20251,1
XI-237für eine Teilfläche des Grundstücks Alboinstraße 14/24, Eresburgstraße 18-21A, Sachsendamm 47-47F sowie Teilflächen des Grundstücks Reichartstraße 2, Geneststraße 5 und des Grundstücks Alboinstraße 4 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
21,5 ha
Festsetzungsdatum
27.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
07.07.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 704
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.04.1997
Letzte Änderung des Beschlusses
08.01.2002
Gespeicherte Beteiligung
07.01.2002–07.02.2002
Gespeicherte Auslegung
01.10.2002–01.11.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet (Fachmärkte, Einrichtungshaus), Bahnanlage, Straßenverkehrsfläche, private Verkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für eine Teilfläche des Grundstücks Alboinstraße 14/24, Eresburgstraße 18-21A, Sachsendamm 47-47F sowie Teilflächen des Grundstücks Reichartstraße 2, Geneststraße 5 und des Grundstücks Alboinstraße 4 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.06.200621,5
XI-24für die Grundstücke Passauer Straße 10-11A und Augsburger Straße 2/16 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
18.03.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
02.04.1971
Fundstelle im GVBl.
Nr. 28, Seite 550
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.03.1966
Gespeicherte Auslegung
06.04.1970–06.05.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Betriebsstelle der Stadtreinigung), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Passauer Straße 10-11A und Augsburger Straße 2/16 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt18.03.19711,3
XI-27für die Grundstücke Goltzstraße 20-23, Pallasstraße 21-23 und Gleditschstraße 26-36 (gerade)
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Festsetzungsdatum
22.01.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.01.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 75
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Goltzstraße 20-23, Pallasstraße 21-23 und Gleditschstraße 26-36 (gerade)

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.01.19581,0
XI-29für das Gelände zwischen Bessemer-, Magirus- und Alboinstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
10,5 ha
Festsetzungsdatum
22.11.1957
Festgesetzt durch
Senat
Fundstelle im GVBl.
Nr. 0, Seite 0
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Industriegebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bessemer-, Magirus- und Alboinstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.11.195710,5
XI-3für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Speyerer Straße zwischen Bayerischer Platz und Barbarossastraße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,7 ha
Festsetzungsdatum
15.03.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 306
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
23.05.1956–20.06.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Starßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Speyerer Straße zwischen Bayerischer Platz und Barbarossastraße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.03.19575,7
XI-3-1für die Grundstücke Bayerischer Platz 1, Landshuter Straße 21, Rosenheimer Straße 20-20A und Landshuter Straße 22, sowie Teilflächen der Rosenheimer Straße zwischen Heilbronner Straße und Münchener Straße und den Verbindungsweg zwischen Bayerischer Platz
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
05.05.1994
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.05.1994
Fundstelle im GVBl.
Nr. 22, Seite 146
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.04.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
12.02.1991
Gespeicherte Beteiligung
10.05.1991–29.05.1991
Gespeicherte Auslegung
17.02.1992–17.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bayerischer Platz 1, Landshuter Straße 21, Rosenheimer Straße 20-20A und Landshuter Straße 22, sowie Teilflächen der Rosenheimer Straße zwischen Heilbronner Straße und Münchener Straße und den Verbindungsweg zwischen Bayerischer Platz

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.05.19941,2
XI-31für das Gelände zwischen Heilbronner-, Hohenstaufen-, Münchener- und Barbarossastr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 598
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Heilbronner-, Hohenstaufen-, Münchener- und Barbarossastr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19572,5
XI-32für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße zwischen Belziger Straße und Grunewaldstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,5 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.01.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 3, Seite 18
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.01.1970
Gespeicherte Auslegung
04.10.1971–04.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße zwischen Belziger Straße und Grunewaldstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19712,5
XI-35für das Gelände zwischen Goltz-, Barbarossa- und Gleditschstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
14.03.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.03.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 273
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Goltz-, Barbarossa- und Gleditschstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.03.19581,3
XI-36für das Gelände zwischen Passauer- und Bayreuther Straße an der Augsburger Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
17.04.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.04.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 414
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Passauer- und Bayreuther Straße an der Augsburger Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.04.19583,8
XI-36-1für das Gelände zwischen Lietzenburger Straße, Welserstraße, Fuggerstraße und Ansbacher Straße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1995
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.12.1995
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 829
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.02.1987
Gespeicherte Beteiligung
26.02.1987–26.03.1987
Gespeicherte Auslegung
12.07.1993–13.08.1993
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Lietzenburger Straße, Welserstraße, Fuggerstraße und Ansbacher Straße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19950,8
XI-37für das Gelände zwischen Ettaler Straße, Ansbacher Straße und Geisbergstraße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
02.02.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.02.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 9, Seite 210
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.03.1958
Gespeicherte Auslegung
02.05.1960–30.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Ettaler Straße, Ansbacher Straße und Geisbergstraße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt02.02.19612,4
XI-38für das Gelände zwischen Welserstr., Bayreuther Str., Kleiststr., Lutherstr. an der Wormserstr. und Fuggerstraße in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Festsetzungsdatum
22.10.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.11.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1196
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1957
Gespeicherte Auslegung
30.01.1959–27.02.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Welserstr., Bayreuther Str., Kleiststr., Lutherstr. an der Wormserstr. und Fuggerstraße in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt22.10.19594,7
XI-39für das Gelände an der Luther-, Kleist-, Keith-, Nettelbeck-, Kurfürsten-, Courbière-, Kalckreuth- und Fuggerstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,5 ha
Festsetzungsdatum
21.03.1961
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 409
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
15.05.1958
Gespeicherte Auslegung
10.08.1960–07.09.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände an der Luther-, Kleist-, Keith-, Nettelbeck-, Kurfürsten-, Courbière-, Kalckreuth- und Fuggerstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.03.196113,5
XI-4Pallasstr., Gleditschstr., Winterfeldstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
05.04.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.04.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 21, Seite 413
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.09.1958
Gespeicherte Auslegung
22.10.1958–20.11.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
Teilweise untergegangen
Geltungsbereich laut Quelle
Pallasstr., Gleditschstr., Winterfeldstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.04.19603,1
XI-40für die Grundstücke Kleiststraße 3-6, Courbièrestraße 9B-10, Kurfürstenstraße 126 und Maienstraße 2-3 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,4 ha
Festsetzungsdatum
19.05.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
28.05.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 45, Seite 740
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.05.1969
Gespeicherte Auslegung
05.01.1970–05.02.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kleiststraße 3-6, Courbièrestraße 9B-10, Kurfürstenstraße 126 und Maienstraße 2-3 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.05.19701,4
XI-41für die Westtangente zwischen Friedenauer Brücke und Rubensstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,3 ha
Festsetzungsdatum
01.04.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 25, Seite 467
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
29.07.1963–29.08.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Westtangente zwischen Friedenauer Brücke und Rubensstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt01.04.19645,3
XI-41-1für die Grundstücke Rembrandtstraße 20-22, Rubensstraße 52/56 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
23.05.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 20, Seite 491
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1985
Gespeicherte Beteiligung
22.04.1985–22.05.1985
Gespeicherte Auslegung
09.06.1992–09.07.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Rembrandtstraße 20-22, Rubensstraße 52/56 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.05.20060,4
XI-42für das Gelände zwischen Landshuter-, Heilbronner-, Hohenstaufen- und Barbarossastr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,4 ha
Festsetzungsdatum
31.05.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
13.06.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 32, Seite 598
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Landshuter-, Heilbronner-, Hohenstaufen- und Barbarossastr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.05.19572,4
XI-43für das Gelände zwischen Hauptstraße, Sponholzstraße, Hedwigstraße und Wielandstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,6 ha
Festsetzungsdatum
11.07.1965
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.07.1965
Fundstelle im GVBl.
Nr. 40, Seite 884
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.01.1961
Gespeicherte Auslegung
21.07.1964–21.08.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Grünfläche (Spiel- und Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hauptstraße, Sponholzstraße, Hedwigstraße und Wielandstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.07.19653,6
XI-47für das Gelände zwischen Schwäbische Straße, Starnberger Straße, Traunsteiner Straße und Barbarossastraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,2 ha
Festsetzungsdatum
09.06.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
27.06.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 41, Seite 940
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.12.1963
Gespeicherte Auslegung
31.05.1965–30.06.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (Grünanlage mit Spiel- und Tummelplatz)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Schwäbische Straße, Starnberger Straße, Traunsteiner Straße und Barbarossastraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.06.19661,2
XI-48für das Gelände zwischen der Hohenstaufenstraße, Martin-Luther-Straße, Speyerer Straße, Barbarossastraße und Münchener Straße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,6 ha
Festsetzungsdatum
21.10.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.11.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 1087
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
12.07.1958–12.08.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Berufsschule, Schule), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen der Hohenstaufenstraße, Martin-Luther-Straße, Speyerer Straße, Barbarossastraße und Münchener Straße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.10.19604,6
XI-5für den hier dargestellten Geltungsbereich zwischen der Hauptstr. und Belziger Str. in Berlin- Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Festsetzungsdatum
29.08.1955
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.09.1955
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 954
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
06.09.1954–04.10.1954
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Stadtbad, VHS), Grünfläche (öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich zwischen der Hauptstr. und Belziger Str. in Berlin- Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt29.08.19554,5
XI-52für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße im Bereich der Grundstücke Martin-Luther-Straße 45/49, Traunsteiner Straße 1 und Barbarossastraße 17-18 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,2 ha
Festsetzungsdatum
05.02.1972
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.02.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 17, Seite 363
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.1970
Gespeicherte Auslegung
04.10.1971–04.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche, allgemeines Wohngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße im Bereich der Grundstücke Martin-Luther-Straße 45/49, Traunsteiner Straße 1 und Barbarossastraße 17-18 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.02.19720,2
XI-56für das Gelände zwischen Grunewald-, Münchener-, Rosenheimer- und Berchtesgadener Straße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
04.11.1957
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.11.1957
Fundstelle im GVBl.
Nr. 74, Seite 1743
Planende Stelle
Bezirksamt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schulstandort), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grunewald-, Münchener-, Rosenheimer- und Berchtesgadener Straße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt04.11.19572,2
XI-6für die Grundstücke Fritz-Elsas-Straße 22-23, Koburger Straße 8-11 und Dominicusstraße 16, 18, 20/22 und 24 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
10.09.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.09.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 1088
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.10.1958–20.11.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Fritz-Elsas-Straße 22-23, Koburger Straße 8-11 und Dominicusstraße 16, 18, 20/22 und 24 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt10.09.19620,9
XI-6-1für das Grundstück Fritz-Elsas-Straße 22-23, Koburger Straße 9-10 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Festsetzungsdatum
12.10.1993
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
06.11.1993
Fundstelle im GVBl.
Nr. 59, Seite 53
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.07.1984
Gespeicherte Beteiligung
19.11.1984–19.12.1984
Gespeicherte Auslegung
17.11.1992–18.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Grundstück Fritz-Elsas-Straße 22-23, Koburger Straße 9-10 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt12.10.19930,3
XI-61für das Gelände zwischen Badensche Straße, Innsbrucker Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Meraner Straße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Festsetzungsdatum
26.04.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.05.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 19, Seite 439
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.08.1960–07.09.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), private Freifläche, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Badensche Straße, Innsbrucker Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Meraner Straße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt26.04.19623,7
XI-62für den Standort einer Kindertagesstätte auf den Grundstücken Frankenstraße 8-9 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
13.02.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.02.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 293
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
03.04.1962–03.05.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den Standort einer Kindertagesstätte auf den Grundstücken Frankenstraße 8-9 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.02.19630,6
XI-64für die Verbreiterung der Dominicusstraße zwischen Ebers- und Feurigstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
23.08.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.09.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 54, Seite 807
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
04.02.1958–04.03.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Dominicusstraße zwischen Ebers- und Feurigstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt23.08.19580,9
XI-67für das Gelände beiderseits der Schwäbischen Straße zwischen Barbarossaplatz und Rosenheimer Straße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
05.07.1968
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
18.07.1968
Fundstelle im GVBl.
Nr. 47, Seite 945
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.07.1965
Gespeicherte Auslegung
21.02.1968–21.03.1968
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Grünfläche (öffentliche Grünfläche, private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände beiderseits der Schwäbischen Straße zwischen Barbarossaplatz und Rosenheimer Straße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt05.07.19681,6
XI-68für das Gelände zwischen Erfurter Straße, Heylstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße und Fritz-Elsas-Straße in den Bezirken Schöneberg und Wilmersdorf
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,8 ha
Festsetzungsdatum
21.09.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.10.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 60, Seite 1456
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.04.1967–10.05.1967
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Erfurter Straße, Heylstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße und Fritz-Elsas-Straße in den Bezirken Schöneberg und Wilmersdorf

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.09.19674,8
XI-69für das Gelände zwischen Hohenstaufenstraße, Münchener Straße, Luitpoldstraße und Martin-Luther-Straße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,2 ha
Festsetzungsdatum
30.07.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.08.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 845
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
02.09.1959
Gespeicherte Auslegung
08.02.1963–08.03.1963
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Hohenstaufenstraße, Münchener Straße, Luitpoldstraße und Martin-Luther-Straße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt30.07.19642,2
XI-7für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Pallasstr., Winterfeldtstr. und Potsdamer Str. in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,9 ha
Festsetzungsdatum
19.06.1958
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.1958
Fundstelle im GVBl.
Nr. 38, Seite 565
Planende Stelle
unbekannt
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Sport), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich an der Pallasstr., Winterfeldtstr. und Potsdamer Str. in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt19.06.19583,9
XI-70für die Grundstücke Apostel-Paulus-Straße 36-38 Ecke Merseburger Straße 9-11 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
15.04.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
29.04.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 26, Seite 485
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.09.1962
Gespeicherte Auslegung
02.12.1963–02.01.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (öffentliche Grünanlage, Spiel- und Tummelplatz), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Apostel-Paulus-Straße 36-38 Ecke Merseburger Straße 9-11 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.04.19640,6
XI-70-1für die Grundstücke Apostel-Paulus-Straße 36-38 und Merseburger Straße 9-11 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
13.06.1970
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.06.1970
Fundstelle im GVBl.
Nr. 55, Seite 939
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
25.09.1967
Gespeicherte Auslegung
10.12.1969–14.01.1970
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Apostel-Paulus-Straße 36-38 und Merseburger Straße 9-11 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.06.19700,6
XI-72für die Grundstücke Freiherr-vom-Stein-Straße 13-18 in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Festsetzungsdatum
07.03.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
24.03.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 12, Seite 451
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.01.1956
Gespeicherte Auslegung
14.01.1958–11.02.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Freiherr-vom-Stein-Straße 13-18 in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt07.03.19590,9
XI-73für die Grundstücke Steinmetzstraße 25-26, Steinmetzstraße 26A Ecke Goebenstraße 27, Goebenstraße 28-30, Goebenstraße 31 Ecke Potsdamer Straße 167 und Potsdamer Straße 163/165 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Festsetzungsdatum
31.07.1964
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.08.1964
Fundstelle im GVBl.
Nr. 46, Seite 845
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.12.1961
Gespeicherte Auslegung
24.02.1964–24.03.1964
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Steinmetzstraße 25-26, Steinmetzstraße 26A Ecke Goebenstraße 27, Goebenstraße 28-30, Goebenstraße 31 Ecke Potsdamer Straße 167 und Potsdamer Straße 163/165 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt31.07.19640,8
XI-75für die Grundstücke zwischen Bülowstraße, Zietenstraße, Kurmärkische Straße und Frobenstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,1 ha
Festsetzungsdatum
17.03.1967
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.04.1967
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 513
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.07.1963
Gespeicherte Auslegung
31.05.1965–30.06.1965
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf (Fürsorgestelle Kleinkinderfürsorge), Grünfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen Bülowstraße, Zietenstraße, Kurmärkische Straße und Frobenstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.03.19672,1
XI-79für die Grundstücke Gleditschstraße 49-69 (ungerade) in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,1 ha
Festsetzungsdatum
11.08.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
25.08.1960
Fundstelle im GVBl.
Nr. 44, Seite 858
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
29.12.1959–29.01.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Gleditschstraße 49-69 (ungerade) in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt11.08.19601,1
XI-8-1für das Gelände zwischen Grazer Damm, Overbeckstraße, Riemenschneiderweg und Prellerweg im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,0 ha
Festsetzungsdatum
09.06.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.07.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 43, Seite 950
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
09.09.1963
Gespeicherte Auslegung
07.12.1965–07.01.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Sondergebiet (Läden), Grünfläche (private Grünfläche, öffentliche Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Grazer Damm, Overbeckstraße, Riemenschneiderweg und Prellerweg im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.06.19663,0
XI-80für das Gelände zwischen Peter-Vischer-Straße, Riemenschneiderweg, Grazer Damm, Prellerweg, Thorwaldsen- und Rubensstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
18,8 ha
Festsetzungsdatum
09.11.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
23.11.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 53, Seite 1199
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
01.04.1957
Gespeicherte Auslegung
18.06.1959–16.07.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Auguste-Viktoria-Krankenhaus), Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Peter-Vischer-Straße, Riemenschneiderweg, Grazer Damm, Prellerweg, Thorwaldsen- und Rubensstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt09.11.195918,8
XI-81für die Grundstücke an der Dominicusstraße zwischen Belziger Straße und Hauptstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,1 ha
Festsetzungsdatum
13.02.1963
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
26.02.1963
Fundstelle im GVBl.
Nr. 15, Seite 293
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.12.1961
Gespeicherte Auslegung
15.06.1962–15.07.1962
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Altersheim, Kirche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke an der Dominicusstraße zwischen Belziger Straße und Hauptstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.02.19633,1
XI-84für die Grundstücke Steinmetzstraße 44-50 in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,3 ha
Festsetzungsdatum
13.04.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
22.04.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 18, Seite 573
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.10.1958–20.11.1958
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Schule), Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Steinmetzstraße 44-50 in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.04.19591,3
XI-86für das Gelände zwischen Feurigstraße, Prinz-Georg-Straße, Ebersstraße und Dominicusstraße im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,8 ha
Festsetzungsdatum
27.02.1962
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
12.03.1962
Fundstelle im GVBl.
Nr. 11, Seite 269
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
22.09.1961–23.10.1961
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Gewerbegebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (private Grünfläche)
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Feurigstraße, Prinz-Georg-Straße, Ebersstraße und Dominicusstraße im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt27.02.19623,8
XI-88für die Grundstücke Feurigstraße 40, Dominicusstraße 29-35 (ungerade) und Hauptstraße 113-115 in Berlin- Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
17.12.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 57, Seite 1253
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
30.07.1959–27.08.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Feurigstraße 40, Dominicusstraße 29-35 (ungerade) und Hauptstraße 113-115 in Berlin- Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt17.12.19590,6
XI-9für den hier dargestellten Geltungsbereich der Hochhausgruppe nördlich des Vorarlberger Dammes in Berlin – Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
6,9 ha
Festsetzungsdatum
25.09.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
04.10.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 63, Seite 1065
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
19.06.1956–17.07.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für den hier dargestellten Geltungsbereich der Hochhausgruppe nördlich des Vorarlberger Dammes in Berlin – Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt25.09.19566,9
XI-92für die Grundstücke Bülowstraße 56 (teilweise) und 57 in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
15.12.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.01.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 4
Aufstellungsbeschluss
11.11.1957
Gespeicherte Auslegung
20.04.1960–18.05.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Jugendfreizeitheim), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bülowstraße 56 (teilweise) und 57 in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.12.19600,7
XI-94für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße und der Grunewaldstraße im Bereich der Grundstücke Martin-Luther-Straße 59/73, Freisinger Straße 1, Rosenheimer Straße 14 und 26 und Grunewaldstraße 36-38 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,6 ha
Festsetzungsdatum
21.12.1971
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
14.01.1972
Fundstelle im GVBl.
Nr. 4, Seite 54
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1970
Gespeicherte Auslegung
04.10.1971–04.11.1971
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Martin-Luther-Straße und der Grunewaldstraße im Bereich der Grundstücke Martin-Luther-Straße 59/73, Freisinger Straße 1, Rosenheimer Straße 14 und 26 und Grunewaldstraße 36-38 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt21.12.19710,6
XI-95für die Grundstücke Leberstraße 69, 73, 75, 77 und Gustav-Müller-Str. 21 in Berlin-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Festsetzungsdatum
15.10.1959
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
03.11.1959
Fundstelle im GVBl.
Nr. 52, Seite 1195
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.02.1958
Gespeicherte Auslegung
30.01.1959–27.02.1959
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte und Jugendheim), Grünfläche (private Grünfläche), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Leberstraße 69, 73, 75, 77 und Gustav-Müller-Str. 21 in Berlin-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt15.10.19590,4
XI-96für die Grundstücke Winterfeldtstraße 10/12, 14 Ecke Frobenstraße 12, Frobenstraße 13-20, Bülowstraße 19-22, hinter Bülowstraße 19 und hinter Bülowstraße 22 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Festsetzungsdatum
13.12.1966
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
30.12.1966
Fundstelle im GVBl.
Nr. 83, Seite 1821
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
05.05.1958
Letzte Änderung des Beschlusses
27.09.1965
Gespeicherte Auslegung
07.12.1965–07.01.1966
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Grünfläche (öffentlicher Spielplatz, öffentlicher Tummelplatz, öffentliche Grünanlage)
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Winterfeldtstraße 10/12, 14 Ecke Frobenstraße 12, Frobenstraße 13-20, Bülowstraße 19-22, hinter Bülowstraße 19 und hinter Bülowstraße 22 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt13.12.19661,8
XI-98für die Verbreiterung der Bülowstraße im Bereich der Grundstücke Bülowstraße 18, 23-24, 85-91, Frobenstraße 21-22 und Potsdamer Straße 140/142 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
06.02.1974
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
01.03.1974
Fundstelle im GVBl.
Nr. 24, Seite 467
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.03.1973
Gespeicherte Auslegung
15.10.1973–16.11.1973
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
für die Verbreiterung der Bülowstraße im Bereich der Grundstücke Bülowstraße 18, 23-24, 85-91, Frobenstraße 21-22 und Potsdamer Straße 140/142 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt06.02.19740,7
XI-Bfür das Gebiet zwischen Kurfürstenstraße, An der Urania, Lietzenburger Straße, Augsburger Straße und Nürnberger Straße mit Ausnahme des Wittenbergplatzes und der Grundstücke Passauer Straße 10-11A, Augsburger Straße 2/16 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
25,5 ha
Festsetzungsdatum
08.12.1986
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
19.12.1986
Fundstelle im GVBl.
Nr. 69, Seite 2035
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
12.04.1983
Letzte Änderung des Beschlusses
18.10.1983
Gespeicherte Beteiligung
30.05.1983–30.06.1983
Gespeicherte Auslegung
11.02.1985–13.03.1985
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Kurfürstenstraße, An der Urania, Lietzenburger Straße, Augsburger Straße und Nürnberger Straße mit Ausnahme des Wittenbergplatzes und der Grundstücke Passauer Straße 10-11A, Augsburger Straße 2/16 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt08.12.198625,5
XI-B1für das Gebiet zwischen Eresburgstraße, Bezirksgrenze, Alboinplatz, Eythstraße, sowie die Grundstücke Bessemerstraße 2/36, 38/42 tlw., mit Ausnahme der Grundstücke Alboinplatz 17-18, Eythstraße 2/10, Bessemerstraße 101/95 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
26,2 ha
Festsetzungsdatum
14.06.2006
Festgesetzt durch
Bezirk
Bekanntmachung im GVBl.
24.06.2006
Fundstelle im GVBl.
Nr. 23, Seite 615
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.09.1985
Letzte Änderung des Beschlusses
23.05.1995
Gespeicherte Beteiligung
26.02.1987–26.03.1987
Gespeicherte Auslegung
24.10.2005–24.11.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gebiet zwischen Eresburgstraße, Bezirksgrenze, Alboinplatz, Eythstraße, sowie die Grundstücke Bessemerstraße 2/36, 38/42 tlw., mit Ausnahme der Grundstücke Alboinplatz 17-18, Eythstraße 2/10, Bessemerstraße 101/95 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt14.06.200626,2
XI-B4für die Grundstücke Hauptstraße 49-50, Dominicusstraße 27/25, Hauptstraße 62-63A, Innsbrucker Platz 4, Innsbrucker Straße 31-34, Voßbergstraße 5-7, Martin-Luther-Straße 126/134, Innsbrucker Straße 30, Innsbrucker Platz 1-2, Erfurter Straße 10, Innsbrucker
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
8,0 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1997
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 261
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.05.1989
Gespeicherte Auslegung
17.02.1992–17.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hauptstraße 49-50, Dominicusstraße 27/25, Hauptstraße 62-63A, Innsbrucker Platz 4, Innsbrucker Straße 31-34, Voßbergstraße 5-7, Martin-Luther-Straße 126/134, Innsbrucker Straße 30, Innsbrucker Platz 1-2, Erfurter Straße 10, Innsbrucker

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.03.19978,0
XI-B5ür die Grundstücke Hauptstraße 10, Vorbergstraße 1-2, Belziger Straße 1, Hauptstraße 11-13, 18-22, Akazienstraße 1-2, 30-3, Hauptstraße 23-29, Belziger Straße 33, Hauptstraße 30-32, Eisenacher Straße 62-63, 60-61, Hauptstraße 34-37, Hauptstraße 125-126, A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,6 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1997
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 261
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.05.1989
Letzte Änderung des Beschlusses
10.04.1990
Gespeicherte Auslegung
17.02.1992–17.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet
Geltungsbereich laut Quelle
ür die Grundstücke Hauptstraße 10, Vorbergstraße 1-2, Belziger Straße 1, Hauptstraße 11-13, 18-22, Akazienstraße 1-2, 30-3, Hauptstraße 23-29, Belziger Straße 33, Hauptstraße 30-32, Eisenacher Straße 62-63, 60-61, Hauptstraße 34-37, Hauptstraße 125-126, A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.03.199713,6
XI-B6Winterfeldtstraße 17/1, Potsdamer Straße 162/172D, Pallasstraße 1-6A, 28 im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Festsetzungsdatum
24.03.1997
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
10.04.1997
Fundstelle im GVBl.
Nr. 16, Seite 262
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
16.05.1989
Gespeicherte Auslegung
17.02.1992–17.03.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Mischgebiet, Kerngebiet
Geltungsbereich laut Quelle
Winterfeldtstraße 17/1, Potsdamer Straße 162/172D, Pallasstraße 1-6A, 28 im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt24.03.19973,5
XI-Dzur Änderung des Bebauungsplanes XI-102-2 für den Grünzug vom Vorarlberger Damm zum Priesterweg zwischen Schöneberger Kreuz und Sportgelände im Bezirk Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Festsetzungsdatum
28.08.1984
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.09.1984
Fundstelle im GVBl.
Nr. 49, Seite 1279
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
27.05.1980
Gespeicherte Auslegung
16.11.1981–17.12.1981
Rechtsstand laut Quellfeld
In Kraft getreten
Nutzungen laut Quellfeld
Grünfläche (festgesetzte Dauerkleingärten)
Geltungsbereich laut Quelle
zur Änderung des Bebauungsplanes XI-102-2 für den Grünzug vom Vorarlberger Damm zum Priesterweg zwischen Schöneberger Kreuz und Sportgelände im Bezirk Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

FestgesetztFestgesetzt28.08.19841,6
7-101VEfür die Grundstücke Reichartstr. 2 Geneststr. 5
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.05.2020
Gespeicherte Beteiligung
16.11.2020–15.12.2020
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Reichartstr. 2 Geneststr. 5

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2020Vorhabenbezogener B-PlanFrühzeitige Beteiligung15.12.20201,9
7-105VESachsendamm 90
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.12.2024
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Sachsendamm 90

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2024Vorhabenbezogener B-PlanAufstellungsbeschluss03.12.20240,5
7-107für die Grundstücke Ella-Barowsky-Straße 5-8 und Sachsendamm 87-89 im Bezirk Tempelhof- Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.09.2024
Gespeicherte Beteiligung
22.09.2025–22.10.2025
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Ella-Barowsky-Straße 5-8 und Sachsendamm 87-89 im Bezirk Tempelhof- Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2025Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung22.10.20250,9
7-13Bdfür die Grundstücke Augsburger Str. 18, Nürnberger Str. 49-69, Tauentzienstr. 1-7a, 19-24, Passauer Str. 39-43, Ansbacher Str. 16-28, 17/29, Bayreuther Str. 7-9a, 35-41, Wittenbergplatz 1-6, Kleiststr. 19-26, Keithstr. 1/3, 2/4 und An der Urania 2/22.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
13,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
17.08.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
17.10.2017
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Augsburger Str. 18, Nürnberger Str. 49-69, Tauentzienstr. 1-7a, 19-24, Passauer Str. 39-43, Ansbacher Str. 16-28, 17/29, Bayreuther Str. 7-9a, 35-41, Wittenbergplatz 1-6, Kleiststr. 19-26, Keithstr. 1/3, 2/4 und An der Urania 2/22.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss17.08.201013,7
7-36für die Grundstücke Werdauer Weg 4/6, 10/16, 20/30, 7/39, die Flurstücke 77, 78, 79, 86, 87, 88 (Flur 54) und 60 und 61 (Flur 78) sowie einen Abschnitt der Bundesautobahn A 100
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Planende Stelle
Senat
Aufstellungsbeschluss
30.06.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
11.12.2009
Gespeicherte Beteiligung
11.01.2010–12.02.2010
Gespeicherte Auslegung
02.05.2016–03.06.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Werdauer Weg 4/6, 10/16, 20/30, 7/39, die Flurstücke 77, 78, 79, 86, 87, 88 (Flur 54) und 60 und 61 (Flur 78) sowie einen Abschnitt der Bundesautobahn A 100

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2016Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung03.06.20167,8
7-37Bafür Teilflächen zwischen Kurfürstenstr., Frobenstr., Winterfeldtstr., Potsdamer Str., Hauptstr., Wexstr., Kufsteiner Str., Bamberger Str., Ettaler Str., Lietzenburger Str., Martin-Luther-Str., Fuggerstr., Eisenacher Str., Kleiststr. Und Else-Lasker-Schüler-Str. sowie Teilflächen zwischen Kurfürstenstr., Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Yorkstr., Bülowstr., Kulmer Str., Goebenstr., Kirchbachstr., Alvenslebenstr., Bülowstr. und Blumenthalstr. sowie Teilflächen zwischen Yorckstr., Bautze...
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Vorhabenbezogener B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
258,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
21.07.2009
Letzte Änderung des Beschlusses
05.06.2018
Gespeicherte Auslegung
25.01.2010–25.02.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen zwischen Kurfürstenstr., Frobenstr., Winterfeldtstr., Potsdamer Str., Hauptstr., Wexstr., Kufsteiner Str., Bamberger Str., Ettaler Str., Lietzenburger Str., Martin-Luther-Str., Fuggerstr., Eisenacher Str., Kleiststr. Und Else-Lasker-Schüler-Str. sowie Teilflächen zwischen Kurfürstenstr., Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Yorkstr., Bülowstr., Kulmer Str., Goebenstr., Kirchbachstr., Alvenslebenstr., Bülowstr. und Blumenthalstr. sowie Teilflächen zwischen Yorckstr., Bautze...

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2010Vorhabenbezogener B-PlanÖffentliche Auslegung25.02.2010258,2
7-46für die Grundstücke Erfurter Str. 7, 8 und Wexstr. 8 und das Flurstück 35
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
04.05.2010
Letzte Änderung des Beschlusses
10.02.2015
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Erfurter Str. 7, 8 und Wexstr. 8 und das Flurstück 35

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2010Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss04.05.20101,6
7-51Bfür Teilflächen zwischen Goebenstr. Yorckstr., Wannseebahn, Ringbahn, Hauptstr., Großgörschenstr. und Steinmetzstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
41,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
19.04.2011
Letzte Änderung des Beschlusses
24.04.2012
Gespeicherte Beteiligung
09.05.2011–23.05.2011
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für Teilflächen zwischen Goebenstr. Yorckstr., Wannseebahn, Ringbahn, Hauptstr., Großgörschenstr. und Steinmetzstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2011Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung23.05.201141,3
7-52Bfür die Grundstücke Hauptstr. 17, 23-25, 141-144, Akazienstr. 31, Kaiser-Wilhelm-Platz 1-2 / Feurigstr. 8-12.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
29.02.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Hauptstr. 17, 23-25, 141-144, Akazienstr. 31, Kaiser-Wilhelm-Platz 1-2 / Feurigstr. 8-12.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2012Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss29.02.20121,6
7-53Bfür die Grundstücke Innsbrucker Platz 3, Ebersstr. 44, Traergerstr. 12-14, Rubensstr. 2/12, Hauptstr. 92-93, 87-89, Sponholzstr. 1-1A
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
1,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
10.01.2012
Gespeicherte Beteiligung
20.02.2012–05.03.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Innsbrucker Platz 3, Ebersstr. 44, Traergerstr. 12-14, Rubensstr. 2/12, Hauptstr. 92-93, 87-89, Sponholzstr. 1-1A

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung05.03.20121,0
7-54Bfür die Grundstücke Kufsteiner Str. 71/79 und Südwestkorso 1 / Varzinerstr.7
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
0,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
24.04.2012
Gespeicherte Beteiligung
12.09.2012–25.09.2012
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Kufsteiner Str. 71/79 und Südwestkorso 1 / Varzinerstr.7

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 2012Einfacher B-PlanFrühzeitige Beteiligung25.09.20120,8
7-57Bfür die Grundstücke Bessemer Str. 42A/76B, 76D sowie für Teilflächender Grundstücke Bessemer Str. 76C, 78/102, Eythstr. 14/66.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Einfacher B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13
Berechneter Geltungsbereich
8,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.07.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Bessemer Str. 42A/76B, 76D sowie für Teilflächender Grundstücke Bessemer Str. 76C, 78/102, Eythstr. 14/66.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2013Einfacher B-PlanAufstellungsbeschluss30.07.20138,6
7-64für die Grundstücke Suadicanistr. 2-3, Sachsendamm 53-54, Flurstück 127 der Flur 69 sowie ein Abschnitt der Suadicanistr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.02.2013
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Suadicanistr. 2-3, Sachsendamm 53-54, Flurstück 127 der Flur 69 sowie ein Abschnitt der Suadicanistr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2013Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.02.20130,4
7-84für die Grundstücke zwischen Kurfürstenstr., Potsdamer Str. Bülowstr. und Frobenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
3,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.01.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke zwischen Kurfürstenstr., Potsdamer Str. Bülowstr. und Frobenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2016Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.01.20163,5
XI-101mfür das Gelände zwischen Bülowstraße, Potsdamer Straße, Winterfeldtstraße und Frobenstraße sowie für einen Abschnitt der Frobenstraße.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
3,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
18.05.1976
Letzte Änderung des Beschlusses
28.07.2009
Gespeicherte Auslegung
03.05.1999–04.06.1999
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Bülowstraße, Potsdamer Straße, Winterfeldtstraße und Frobenstraße sowie für einen Abschnitt der Frobenstraße.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1999Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung04.06.19993,7
XI-101yfür das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Alvenslebenstraße, Steinmetzstraße und Goebenstraße
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
06.08.1991
Letzte Änderung des Beschlusses
28.07.2009
Gespeicherte Beteiligung
09.06.1992–09.07.1992
Gespeicherte Auslegung
07.01.2002–07.02.2002
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Alvenslebenstraße, Steinmetzstraße und Goebenstraße

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2002Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung07.02.20022,0
XI-184abRiemenschneiderweg, Peter-Vischer-Str., Lerchenweg, Samoaweg, Bocksprungweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
08.03.2005
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Riemenschneiderweg, Peter-Vischer-Str., Lerchenweg, Samoaweg, Bocksprungweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2005Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss08.03.20055,0
XI-192aPriesterweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,1 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
26.03.1991
Gespeicherte Beteiligung
12.06.1989–12.07.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Priesterweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1989Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung12.07.198913,1
XI-192bRiemenschneiderweg, Grazer Damm, Priesterweg, Lerchenweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Riemenschneiderweg, Grazer Damm, Priesterweg, Lerchenweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.03.199111,2
XI-192cSamoaweg, Lerchenweg, Priesterweg, Bocksprungweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
7,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Samoaweg, Lerchenweg, Priesterweg, Bocksprungweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.03.19917,8
XI-192dRiemenschneiderweg, Bocksprungweg, Priesterweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
11,9 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Riemenschneiderweg, Bocksprungweg, Priesterweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.03.199111,9
XI-193aPriesterweg, Franz-Semrau-Platz, Friedhof Priesterweg, Finkensteig
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
14,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
23.06.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
26.03.1991
Gespeicherte Beteiligung
12.06.1989–12.07.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Priesterweg, Franz-Semrau-Platz, Friedhof Priesterweg, Finkensteig

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1989Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung12.07.198914,0
XI-193bPriesterweg, Finkensteig
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Priesterweg, Finkensteig

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.03.19914,7
XI-193cPriesterweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
5,2 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
26.03.1991
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Priesterweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1991Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss26.03.19915,2
XI-194abfür das Gelände zwischen Vorarlberger Damm, der Bundesautobahn (A 100), der Bahn-anlage, Matthäifriedhofsweg und der Straße 17 sowie eine Teilfläche westlich der Straße 17
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
13,6 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
30.04.2004
Letzte Änderung des Beschlusses
19.09.2006
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für das Gelände zwischen Vorarlberger Damm, der Bundesautobahn (A 100), der Bahn-anlage, Matthäifriedhofsweg und der Straße 17 sowie eine Teilfläche westlich der Straße 17

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2004Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss30.04.200413,6
XI-201aCrellestr., Kolonnenstr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
03.03.1987
Letzte Änderung des Beschlusses
21.01.1992
Gespeicherte Beteiligung
20.09.1989–20.10.1989
Gespeicherte Auslegung
17.11.1992–18.12.1992
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Crellestr., Kolonnenstr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 1992Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung18.12.19920,7
XI-202S-Bahnhof Friedenau
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,3 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.09.1988
Letzte Änderung des Beschlusses
11.04.1989
Gespeicherte Beteiligung
19.12.1988–19.01.1989
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
S-Bahnhof Friedenau

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1989Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung19.01.19890,3
XI-229Wartburgstr., Belziger Str., Gothaer Str.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.10.1994
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
Wartburgstr., Belziger Str., Gothaer Str.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 1994Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss11.10.19942,0
XI-231aafür die Grundstücke Tempelhofer Weg 65-68 (teilweise), 69-70, Sachsendamm 87-89 (teilweise) und 90-92 sowie das nördlich anschließende Bahngelände
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
1,8 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.04.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
22.01.2008
Gespeicherte Beteiligung
22.05.1995–22.06.1995
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Tempelhofer Weg 65-68 (teilweise), 69-70, Sachsendamm 87-89 (teilweise) und 90-92 sowie das nördlich anschließende Bahngelände

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Frühzeitige Beteiligung 1995Qualifizierter B-PlanFrühzeitige Beteiligung22.06.19951,8
XI-231abcfür den Bereich zwischen der Bahnfläche, Gotenstr., Tempelhofer Weg und der künftigen Straße in der Verlängerungder Ausfahrt A 103 Sachsendamm sowie Teilfächen der Grundstücke Sachsendamm 72-87 und Tempelhofer Weg 9-12
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,4 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
22.01.2008
Letzte Änderung des Beschlusses
10.05.2016
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für den Bereich zwischen der Bahnfläche, Gotenstr., Tempelhofer Weg und der künftigen Straße in der Verlängerungder Ausfahrt A 103 Sachsendamm sowie Teilfächen der Grundstücke Sachsendamm 72-87 und Tempelhofer Weg 9-12

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Aufstellungsbeschluss 2008Qualifizierter B-PlanAufstellungsbeschluss22.01.20084,4
XI-231bfür die Grundstücke Torgauer Str. 11 A, 16 (tlw), 17-32 und Teilflächen des Grundstücks Naumannstr. 84 und der Grundstücke nördlich der Berliner Stadt- und Ringbahn zwischen Julius-Leber-Brücke und Torgauer Str. und zwischen Torgauer Str. und Berliner Stadt- und Ringbahn.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
4,5 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
11.09.2007
Letzte Änderung des Beschlusses
06.07.2010
Gespeicherte Auslegung
19.05.2014–18.06.2014
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Torgauer Str. 11 A, 16 (tlw), 17-32 und Teilflächen des Grundstücks Naumannstr. 84 und der Grundstücke nördlich der Berliner Stadt- und Ringbahn zwischen Julius-Leber-Brücke und Torgauer Str. und zwischen Torgauer Str. und Berliner Stadt- und Ringbahn.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2014Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung18.06.20144,5
XI-232für die Grundstücke Belziger Straße 53-53 C, 51/43, Ecke Eisenacher Straße 55 und Belziger Straße 61/57 (teilweise).
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Paragraph 13a
Berechneter Geltungsbereich
2,0 ha
Planende Stelle
Bezirksamt
Aufstellungsbeschluss
20.06.1995
Letzte Änderung des Beschlusses
18.08.2009
Gespeicherte Beteiligung
30.10.1995–30.11.1995
Gespeicherte Auslegung
14.12.2009–25.01.2010
Rechtsstand laut Quellfeld
Im Verfahren
Geltungsbereich laut Quelle
für die Grundstücke Belziger Straße 53-53 C, 51/43, Ecke Eisenacher Straße 55 und Belziger Straße 61/57 (teilweise).

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

Öffentliche Auslegung 2010Qualifizierter B-PlanÖffentliche Auslegung25.01.20102,0
XI-46Martin-Luther-Str., Speyerer Str., Barbarossastr.
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
0,7 ha
Festsetzungsdatum
19.12.1960
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
05.01.1961
Fundstelle im GVBl.
Nr. 1, Seite 4
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
10.08.1960–07.09.1960
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Nutzungen laut Quellfeld
allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet (Tankstelle), Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich laut Quelle
Martin-Luther-Str., Speyerer Str., Barbarossastr.

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam19.12.19600,7
XI-8Overbeckstr., Prellerweg
Weitere Plandaten
Planart laut Quelle
Qualifizierter B-Plan
Verfahrensart laut Quelle
Normal
Berechneter Geltungsbereich
2,9 ha
Festsetzungsdatum
27.11.1956
Festgesetzt durch
Senat
Bekanntmachung im GVBl.
11.12.1956
Fundstelle im GVBl.
Nr. 72, Seite 1185
Planende Stelle
Bezirksamt
Gespeicherte Auslegung
01.02.1956–29.02.1956
Rechtsstand laut Quellfeld
Außer Kraft
Geltungsbereich laut Quelle
Overbeckstr., Prellerweg

Gespeicherte Angaben aus dem Geoportal Berlin. Frühere Beteiligungszeiträume sind keine aktuellen Fristen. Die Fläche betrifft den gesamten Planbereich, nicht die bebaubare Grundstücksfläche. Das Nutzungsfeld ist keine vollständige Liste der Festsetzungen.

UnwirksamKeine geltende GrundlageFestgesetzt, seither unwirksam27.11.19562,9

Alle erfassten Pläne des Ortsteils: in Kraft, im Verfahren und unwirksam. Beachten Sie den jeweiligen Status; ein Treffer allein bestätigt kein geltendes Baurecht.

Hinweise zu Quellen, Status und Terminen

Gegenstand laut Planliste des Bezirks, Lage laut LandIQ. Planzeichnungen stammen aus dem Berliner Scan-Archiv, Begründungen aus der Planliste des Bezirks. 1 der 207 Links sind mit Prüfdatum erfasst; die übrigen sind übernommen und noch nicht einzeln geprüft.

Für die 32 laufenden Verfahren speichert der amtliche Plandienst Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt. Die Statusspalte zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass eine Frist läuft.

Datumsfelder laut Geoportal Berlin: Auslegung aus aul_anfang/aul_ende, frühzeitige Beteiligung aus bbg_anfang/bbg_ende, Aufstellungsbeschluss aus afs_beschl. Am 12.09.2026 nannte die Beteiligungsseite des Bezirks Steglitz-Zehlendorf keine laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen; ältere Termine sind deshalb keine offenen Fristen.

Beteiligungsportal mein.berlin.de  · Öffentlichkeitsbeteiligung im Bezirk  · Ansprechpartner zu Verfahren 

Stand15.09.2026·Quelle: Geoportal Berlin · Planliste des Bezirks

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Schöneberg

Diese Pläne sind einem anderen Ortsteil zugeordnet, reichen aber mit mehr als 0,1 ha über die Ortsteilgrenze. Für Grundstücke an der Grenze können sie maßgeblich sein.

Pläne angrenzender Ortsteile mit Anteil in Schöneberg
PlanLage laut QuelleOrtsteilStatusAnteilPlanfläche · haUnterlagen
7-37Bbn im Plangebiet zwischen Varziner Str., Güterbahnhof Wilmersdorf …FriedenauIm Verfahrendavon in Schöneberg69,0 ha176,2
IX-Azur Änderung von Bebauungsplänen des Bezirks WilmersdorfWilmersdorfFestgesetztdavon in Schöneberg6,3 ha233,4
XI-B3Rheinstraße 17-18, Schmiljanstraße 17-18, 15-16, Rheinstraße 19-27, Roennebergstraße 1-2 …FriedenauFestgesetztdavon in Schöneberg2,0 ha19,1
XI-10Stadtring Berlin zwischen der Prinzregentenstraße und der Erfurter Straße in den Bezirken Sc …WilmersdorfFestgesetztdavon in Schöneberg1,6 ha5,2
VI-140faVEYorckstraße 35-42 (teilweise)KreuzbergIm Verfahrendavon in Schöneberg0,4 ha2,8
XIII-32Arnulfstraße, Straße 418 und Marienhöher Weg im Bezirk Tempelhof, Ortsteil TempelhofTempelhofFestgesetztdavon in Schöneberg0,3 ha11,0
XII-103Westtangente zwischen Florastraße und Saarstraße (Friedenauer Brücke) im Bezirk SteglitzSteglitzFestgesetztdavon in Schöneberg0,1 ha5,6
XI-71Verbreiterung der Saarstraße zwischen Kaisereiche und Fregestraßeohne OrtsteilangabeFestgesetztdavon in Schöneberg0,1 ha1,3

Bebauungsplan lesen: Welche Angabe beantwortet welche Frage?

Beginnen Sie mit der Planzeichnung und suchen Sie den Grundstücksbereich. Lesen Sie die dortigen Eintragungen zusammen mit Legende und textlichen Festsetzungen. Die Begründung erläutert Ziele und Zusammenhänge; sie hilft beim Verständnis, ersetzt aber die maßgeblichen Festsetzungen nicht. Bei älteren Plänen gilt die Baunutzungsverordnung in der bei Aufstellung gültigen Fassung.

Quelle: Berliner Hinweise zu den Planunterlagen 

Die Rechenbeispiele sind keine Werte für Schöneberg. In den erfassten Planobjekten sind GRZ, GFZ und Geschosszahlen nicht als strukturierte Felder befüllt; Werte müssen anhand der Originalunterlagen des jeweiligen Baufelds geklärt werden.

So gehen Sie für Ihr Grundstück vor

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Schritt 1 bis 3 am Plan, Schritt 4 und 5 bei Mehrfachüberlagerung.

  1. 01Grundstücksbereich in der Planzeichnung suchen und die eingetragenen Werte ablesenDie Angaben gelten je Baufeld, nicht für den ganzen Plan.
  2. 02Textliche Festsetzungen dazulesenSie ergänzen die Zeichnung und schränken sie häufig ein — etwa bei Nebenanlagen, Stellplätzen und Tiefgaragen.
  3. 03Begründung nur zur Einordnung verwendenSie erklärt die Absicht der Planung, ist aber selbst keine Festsetzung.
  4. 04Bei mehreren überlagernden Plänen jeden einzeln prüfenRechtsstand je Plan notieren — die Karte zeigt Überlagerungen als dunklere Fläche.
  5. 05Offene Punkte mit der Bauberatung des Bezirks klärenFundstellen aus Schritt 1 bis 3 zum Gespräch bereithalten.

GRZ und GFZ in Quadratmeter umrechnen

Maßgebliche Grundstücksfläche und bereits geklärte Planwerte eintragen.

Maßgebliche Fläche laut Planm²
falls festgesetzt
falls festgesetzt

Vereinfachte Flächenrechnung. Baugrenzen, Anrechnungs- und Überschreitungsregeln, Nebenanlagen und die maßgebliche BauNVO-Fassung sind gesondert zu prüfen. Geschossfläche ist keine Wohnfläche.

Baupotenzial prüfen

Was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist, hängt neben dem Bebauungsplan von Zuschnitt, Bestand und Nachbarschaft ab. Der Bereich Baupotenzial ordnet Dachausbau, Aufstockung, Anbau und Umnutzung ein.

Baupotenzial prüfen

Kein Bebauungsplan gefunden: Was gilt dann in Schöneberg?

Ein fehlender Treffer bedeutet weder „unbebaubar“ noch automatisch „§ 34“. Zunächst ist offen, ob die Suche den richtigen Grundstücksbereich erfasst hat und ob der relevante Plan im Datenbestand enthalten ist. Der Bezirk weist selbst darauf hin, dass ein fehlender Fund in den Online-Diensten nicht bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan oder keine sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen gibt.

Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen 

Zuerst den Treffer prüfen

Suchen Sie in der Planliste auch nach der Straße ohne Hausnummer und wechseln Sie gegebenenfalls die Statusgruppe. Die Liste durchsucht gespeicherte Lagebeschreibungen; erst die Adresssuche oben oder der amtliche Viewer ordnet ein Grundstück räumlich zu. Ein Plan kann eine Straße nur abschnittsweise erfassen, mehrere Pläne können sich überlagern.

Quelle: Amtliche Berliner Planrecherche 

So lautet die nächste sinnvolle Anfrage

Übermitteln Sie der zuständigen Stelle die Grundstücksangabe und Ihre bisherigen Fundstellen. Fragen Sie: „Welche Bebauungspläne, Änderungen und weiteren planungsrechtlichen Grundlagen sind für dieses Grundstück maßgeblich?“ Damit beziehen Sie ergänzende Regelungen ein und behandeln keinen Einzelfund als vollständige Rechtsgrundlage.

§ 34 BauGB betrifft Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und verlangt unter anderem das Einfügen in die nähere Umgebung. Ob dieser Prüfweg für Ihr Grundstück einschlägig ist, ergibt sich nicht aus einem Nulltreffer unserer Liste.

Quelle: § 34 BauGB 

Was der Flächennutzungsplan für Schöneberg darstellt

Innerhalb der Ortsteilgrenze von Schöneberg entfallen im LandIQ-Bestand des Flächennutzungsplans die größten Anteile auf Wohnbaufläche, W1 (GFZ über 1,5) (34 %), Grünfläche (19 %), Gemischte Baufläche, M2 (9 %), Bahnfläche (8 %) und übergeordnete Hauptverkehrsstraße (7 %). Eine dort genannte GFZ ist eine blockbezogene Darstellung des FNP und keine Festsetzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Berliner Erläuterungen zum FNP 

FNP-Objekte aus dem LandIQ-Bestand, flächengewichtet innerhalb der amtlichen Ortsteilgrenze; Anteile bezogen auf die Ortsteilfläche.

Bebauungsplan in Berlin amtlich einsehen

Mit dem Berliner B-Plan-Viewer gleichen Sie unsere Übersicht mit den amtlichen Planflächen und Unterlagen ab. Für die festgesetzten Pläne führt der Bezirk außerdem eine eigene Liste mit Gegenstand und Begründung.

  1. 01
    Straße oder Plannummer suchen

    Suchen Sie im Viewer nach der Straße oder einer bekannten Plannummer, etwa eine Nummer aus der Planliste dieser Seite, oder zoomen Sie zum Grundstück. Jeder Plan ist als eingefärbte Fläche dargestellt; ein Klick öffnet die Planinformationen. Die Lage in derselben Straße allein bestätigt keine Zugehörigkeit zum Plan.

  2. 02
    Planstatus und überlagernde Flächen prüfen

    Der Viewer unterscheidet festgesetzte Pläne (rot), Verfahren (blau) und außer Kraft gesetzte Pläne (grau). Bei mehreren überlagernden Flächen prüfen Sie die Einträge einzeln und notieren die Plannummern.

  3. 03
    Originalunterlagen gemeinsam öffnen

    Öffnen Sie die Dokumentlinks in den Planinformationen. Zur Planzeichnung gehören Legende und textliche Festsetzungen; die Begründung erläutert die Planung. Vergleichen Sie die Fundstelle mit dem Grundstücksbereich, den Ihr Vorhaben betrifft.

Berliner Anleitung zur Plansuche und zu den Dokumentlinks 

Kein Dokument oder kein eindeutiger Treffer?

Suchen Sie die Plannummer zusätzlich in der Planliste des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Bleibt die Zuordnung offen, halten Sie die Grundstücksangabe und die bisher gefundenen Plannummern bereit und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Weitere Recherchewege bei fehlendem Plan.

Zuständige Stelle für Berlin-Schöneberg

Stadtplanung Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Stadtentwicklungsamt · Fachbereich Stadtplanung

Anlaufstelle für Fragen zu den maßgeblichen Plänen und zur planungsrechtlichen Einordnung Ihres Grundstücks.

Bauberatung
Zentrale Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung.030 90277 6523Quelle
Anschrift
John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 BerlinQuelle
Gebühren für schriftliche Auskunft zur Bebaubarkeit
30 € in beplanten Bereichen 75 € in unbeplanten BereichenLeistung „Bauvorhaben – Auskunft über städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte“ laut Service Berlin; formloser Antrag. Kosten für Ihr Anliegen vorab klären.Quelle
Was Sie angeben sollten
Adresse oder Flurstück, Vorhaben und die bereits gefundenen Plannummern.Empfehlung dieser Seite, kein amtliches Formular.Quelle
Eine konkrete Anfrage vorbereiten

Für eine erste Klärung des Auskunftswegs können Sie Ihre Nachricht so strukturieren. Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, kein amtliches Antragsformular.

Ich möchte für das Grundstück [Adresse / Flurstück] die maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen klären. Mein Vorhaben ist [kurze Beschreibung]. Gefunden habe ich bisher [Plannummern / Quellen]. Welche Auskunft ist für die Frage [konkrete Frage] geeignet, welche Angaben benötigen Sie und welche Gebühren fallen an?

Baugenehmigung und Bauordnungsrecht: Bau- und Wohnungsaufsicht 

Geprüft am · Amtliche Quellen: Zuständige Stelle laut Service Berlin  · Stadtentwicklungsamt des Bezirks  · Antrag & Gebühren 

Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus der Standortangabe zur planungsrechtlichen Auskunft bei Service Berlin. Welche Person Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Verzeichnis des Bezirks; eine Zuordnung je Ortsteil ist hier nicht hinterlegt, weil der Bezirk keine veröffentlicht, die sich belegen ließe.

Häufige Fragen zu Bebauungsplänen in Berlin-Schöneberg

Gilt für mein Grundstück in Schöneberg überhaupt ein Bebauungsplan?

Nicht überall. Von den 4.908 Flurstücken im Ortsteil liegen 1.772 mit ihrem Flächenschwerpunkt in einem festgesetzten Plan; die festgesetzten Pläne decken rund 44 Prozent der Ortsteilfläche ab. Für die übrigen Grundstücke gilt ein anderer Rahmen. Prüfen Sie Ihre Adresse oben, bevor Sie einen Plan als maßgeblich annehmen.

Was gilt in Schöneberg, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist?

Schöneberg gehört zum früheren West-Berlin. Das Berliner Serviceportal nennt dort, wo kein Bebauungsplan festgesetzt ist, den Baunutzungsplan zusammen mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und die förmlich festgestellten Fluchtlinien als zu beachtende Grundlagen. Ein fehlender Fund bedeutet also weder „unbebaubar“ noch automatisch § 34 BauGB.

Warum steht XI-46, XI-8 in der Liste als unwirksam?

Der Bezirk führt XI-46, XI-8 als unwirksam. Das Quellfeld trägt den Normenkontrollvermerk „unwirksam“, der Rechtsstand lautet dort „Aufgehoben“. Beide Begriffe meinen nicht dasselbe, deshalb zeigen wir den vorsichtigeren und führen die Abweichung als Prüffall. Für die betroffenen Grundstücke gilt ein anderer Plan oder die Regel des unbeplanten Innenbereichs.

Was bedeutet „im Verfahren“ bei den 32 laufenden Plänen?

Diese Pläne werden als laufende Planverfahren geführt und gelten noch nicht. Der amtliche Plandienst speichert dazu Datumsfelder, aber keinen Verfahrensschritt; die Liste zeigt deshalb den letzten erfassten Schritt mit Jahr. Liegt eine Frist noch in der Zukunft, steht sie über der Planliste.

Gibt es für Schöneberg einheitliche Werte für GRZ oder Geschosszahl?

Nein. Die 210 Pläne betreffen unterschiedliche Aufgaben und Zeitschnitte; die Festsetzungsdaten der geltenden Pläne reichen von 1955 bis 2026. GRZ, GFZ und Geschosszahl liegen im Datenbestand zudem nicht als Felder vor; maßgeblich sind Planzeichnung und textliche Festsetzungen für Ihr Baufeld.

Wer ist für Bebauungspläne in Schöneberg zuständig?

Der Regelfall ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es führt das Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Nur bei gesamtstädtischer oder außerbezirklicher Bedeutung übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (§§ 6, 7 AGBauGB). Welche Stelle einen Plan geführt hat, steht im Datensatz und auf dem Plandokument.

Ist das Einsehen kostenlos?

Ja. Planfund, Karte und die verlinkten amtlichen Unterlagen sind frei zugänglich. Für Berlin-Schöneberg sind 175 Planzeichnungen und 31 Begründungen zu den 176 geltenden Plänen abrufbar.

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Diese Seite bleibt bei Schöneberg. Die amtlichen Planungsgrundlagen Berlins und die Rechtsgrundlagen im Wortlaut stehen bei den Stellen, die sie führen.